Fusionsabklärung Oberaargau Nord ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG ZUM GRUNDLAGENBERICHT Name: Gemeinde: Uns interessiert Ihre Meinung - nehmen Sie teil an der öffentlichen Mitwirkung zum Grundlagenbericht! 1) Mitwirken können alle, die sich zum Thema äussern möchten; auch Nicht-Stimmberechtigte, Jugendliche, Vereine, Unternehmungen etc. Mitwirkende können zu allen Themen schriftlich (per Email, Post oder Fax) Stellung nehmen. Mündliche Äusserungen auf den öffentlichen Informationsveranstaltungen werden bei der Auswertung nicht einbezogen. Eingaben im Rahmen der Mitwirkung haben unter Angabe des Vor- und Nachnamens bzw. des Vereins- oder Firmennamens zu erfolgen. Anonyme Eingaben werden nicht ausgewertet. Die Personenangaben werden vertraulich behandelt und nicht publik gemacht. Eingaben sind bis zum 7. April 2017 bei der Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp, [email protected], Fax 032 633 60 61, einzureichen. Die nachfolgenden 12 Fragen werden systematisch ausgewertet und die Ergebnisse schematisch (prozentuale Zustimmung bzw. Ablehnung) dargestellt. Eingaben zu anderen Themen sind auch möglich und werden ebenfalls ausgewertet. Erachten Sie die im Berichtsentwurf dargestellte Vision für die neue Gemeinde als... a) realistisch? JA NEIN b) erstrebenswert? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 2) Erachten Sie die Darstellung der Chancen und Risiken einer Fusion im Berichtsentwurf als... a) nachvollziehbar bzw. plausibel? JA NEIN b) umfassend oder lückenhaft? UMFASSEND LÜCKENHAFT Kommentar/Bemerkung: 3) Die neue Gemeinde bietet interessantere Tätigkeitsfelder und mehr Potential für politisch interessierte Personen. Der politische Betrieb wird insgesamt professioneller (hauptamtliches Gemeindepräsidium, Parlament etc.). Ist dies positiv oder negativ zu bewerten? POSITIV NEGATIV Kommentar/Bemerkung: Fusionsabklärung Oberaargau Nord, p.A. Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp, [email protected], Telefon 032 633 60 60, Fax 032 633 60 61 1 Fusionsabklärung Oberaargau Nord 4) Die Handlungsspielräume bei der Erfüllung der Aufgaben (z.B. Ortsplanung) und bei der Verwendung der finanziellen Mittel sind in der neuen Gemeinde wesentlich grösser. Ist das ein Fusionsgrund? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 5) Eine Gemeinde mit rund 14‘500 Einwohnerinnen und Einwohner hat wesentlich grösseren Einfluss auf regionale und kantonale Angelegenheiten. Ist dies anzustreben? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 6) Glauben Sie, dass eine Fusion zu einem Verlust an Identität bzw. „Heimat“ führt? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 7) Haben Sie Bedenken, dass die Fusion zu einem Verlust an lokaler Autonomie führt? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 8) Die neue Gemeinde wird über ein Parlament verfügen; Gemeindeversammlungen gibt es nicht mehr. Verlieren die Stimmberechtigten dadurch den Kontakt zum Gemeinwesen? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: Fusionsabklärung Oberaargau Nord, p.A. Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp, [email protected], Telefon 032 633 60 60, Fax 032 633 60 61 2 Fusionsabklärung Oberaargau Nord 9) Die Verwaltung wird an zwei Standorten (Niederbipp/Wangen a.d.A.) geführt. Es bestehen hierarchisch gegliederte Fachverwaltungen, die zwar weiter weg, aber zeitlich (Öffnungszeiten) sehr gut erreichbar sein werden. Ist dies zur heutigen Situation ein Vor- oder ein Nachteil? VORTEIL NACHTEIL Kommentar/Bemerkung: 10) Die Steueranlage der neuen Gemeinde wird zwischen 1,5 und 1,6 liegen. Ist diese Veränderung der Steueranlage für Sie ein Hinderungsgrund für eine Fusion? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 11) Befürworten Sie die Fortführung des Fusionsprojekts? JA NEIN Kommentar/Bemerkung: 12) Zu welchen Bereichen, Themen, Fragestellungen etc. sollte der Grundlagenbericht noch Aussagen enthalten? Selbstverständlich können Sie mit Ihrer Eingabe auch weitere Blätter einreichen. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen anzugeben. Dieser wird vertraulich behandelt. Es werden keine Rückschlüsse von der Auswertung auf die teilnehmenden Personen möglich sein. Besten Dank für Ihr Interesse! Fusionsabklärung Oberaargau Nord, p.A. Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp, [email protected], Telefon 032 633 60 60, Fax 032 633 60 61 3
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