Fragebogen - Wangenried

Fusionsabklärung
Oberaargau Nord
ÖFFENTLICHE MITWIRKUNG ZUM GRUNDLAGENBERICHT
Name:
Gemeinde:
Uns interessiert Ihre Meinung - nehmen Sie teil an der öffentlichen Mitwirkung zum Grundlagenbericht!
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1)
Mitwirken können alle, die sich zum Thema äussern möchten; auch Nicht-Stimmberechtigte, Jugendliche, Vereine,
Unternehmungen etc.
Mitwirkende können zu allen Themen schriftlich (per Email, Post oder Fax) Stellung nehmen. Mündliche Äusserungen auf den
öffentlichen Informationsveranstaltungen werden bei der Auswertung nicht einbezogen.
Eingaben im Rahmen der Mitwirkung haben unter Angabe des Vor- und Nachnamens bzw. des Vereins- oder Firmennamens zu
erfolgen. Anonyme Eingaben werden nicht ausgewertet. Die Personenangaben werden vertraulich behandelt und nicht publik
gemacht.
Eingaben sind bis zum 7. April 2017 bei der Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp,
[email protected], Fax 032 633 60 61, einzureichen.
Die nachfolgenden 12 Fragen werden systematisch ausgewertet und die Ergebnisse schematisch (prozentuale Zustimmung bzw.
Ablehnung) dargestellt. Eingaben zu anderen Themen sind auch möglich und werden ebenfalls ausgewertet.
Erachten Sie die im Berichtsentwurf dargestellte Vision für die neue Gemeinde als...
a) realistisch?
JA
NEIN
b) erstrebenswert?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
2)
Erachten Sie die Darstellung der Chancen und Risiken einer Fusion im Berichtsentwurf als...
a) nachvollziehbar bzw. plausibel?
JA
NEIN
b) umfassend oder lückenhaft?
UMFASSEND
LÜCKENHAFT
Kommentar/Bemerkung:
3)
Die neue Gemeinde bietet interessantere Tätigkeitsfelder und mehr Potential für politisch interessierte
Personen. Der politische Betrieb wird insgesamt professioneller (hauptamtliches Gemeindepräsidium,
Parlament etc.). Ist dies positiv oder negativ zu bewerten?
POSITIV
NEGATIV
Kommentar/Bemerkung:
Fusionsabklärung Oberaargau Nord, p.A. Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp,
[email protected], Telefon 032 633 60 60, Fax 032 633 60 61
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Fusionsabklärung
Oberaargau Nord
4)
Die Handlungsspielräume bei der Erfüllung der Aufgaben (z.B. Ortsplanung) und bei der Verwendung der
finanziellen Mittel sind in der neuen Gemeinde wesentlich grösser. Ist das ein Fusionsgrund?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
5)
Eine Gemeinde mit rund 14‘500 Einwohnerinnen und Einwohner hat wesentlich grösseren Einfluss auf
regionale und kantonale Angelegenheiten. Ist dies anzustreben?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
6)
Glauben Sie, dass eine Fusion zu einem Verlust an Identität bzw. „Heimat“ führt?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
7)
Haben Sie Bedenken, dass die Fusion zu einem Verlust an lokaler Autonomie führt?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
8)
Die neue Gemeinde wird über ein Parlament verfügen; Gemeindeversammlungen gibt es nicht mehr.
Verlieren die Stimmberechtigten dadurch den Kontakt zum Gemeinwesen?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
Fusionsabklärung Oberaargau Nord, p.A. Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp,
[email protected], Telefon 032 633 60 60, Fax 032 633 60 61
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Fusionsabklärung
Oberaargau Nord
9)
Die Verwaltung wird an zwei Standorten (Niederbipp/Wangen a.d.A.) geführt. Es bestehen hierarchisch
gegliederte Fachverwaltungen, die zwar weiter weg, aber zeitlich (Öffnungszeiten) sehr gut erreichbar sein
werden. Ist dies zur heutigen Situation ein Vor- oder ein Nachteil?
VORTEIL
NACHTEIL
Kommentar/Bemerkung:
10) Die Steueranlage der neuen Gemeinde wird zwischen 1,5 und 1,6 liegen. Ist diese Veränderung der
Steueranlage für Sie ein Hinderungsgrund für eine Fusion?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
11) Befürworten Sie die Fortführung des Fusionsprojekts?
JA
NEIN
Kommentar/Bemerkung:
12) Zu welchen Bereichen, Themen, Fragestellungen etc. sollte der Grundlagenbericht noch Aussagen
enthalten?
Selbstverständlich können Sie mit Ihrer Eingabe auch weitere Blätter einreichen.
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Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen anzugeben. Dieser wird vertraulich behandelt. Es werden keine
Rückschlüsse von der Auswertung auf die teilnehmenden Personen möglich sein.
Besten Dank für Ihr Interesse!
Fusionsabklärung Oberaargau Nord, p.A. Gemeindeverwaltung Niederbipp, Dorfstrasse 19, 4704 Niederbipp,
[email protected], Telefon 032 633 60 60, Fax 032 633 60 61
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