Außerordentliche Kündigung - Checkliste für den Betriebsrat Quelle: »Betriebsratspraxis von A bis Z« von Christian Schoof 1. Anhörungsverfahren Eingang des Anhörungsschreibens bzw. der mündlichen Anhörungsmitteilung (wann?): Ablauf der 3-Tages-Frist (wann?) Personalien des Betroffenen: Name: Alter: Betriebszugehörigkeit: Familienstand: Kinder (Zahl und Alter): Wirtschaftliche Lage der Familie: Sonstiges: Angegebener Kündigungsgrund? Hat der Arbeitgeber Frist des § 626 Abs. 2 BGB beachtet? Ist die Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß? 2. Anhaltspunkte für »Bedenken« Besteht für den Betroffenen ein besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz (siehe → Kündigungsschutz [besonderer])? Schwangerschaft: Mutterschutz: Elternzeit: Schwerbehinderter (bzw. Gleichgestellter); kommt für den Betroffenen noch vor Ausspruch der Kündigung (!) ein Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter/Gleichgestellter in Betracht? Ist Kündigung nach § 103 BetrVG zustimmungspflichtig (Mitglied des Betriebsrats, Ersatzmitglied, Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Vertrauensperson der Schwerbehinderten): Ist der angegebene Kündigungsgrund zutreffend? Welche Zeugen können Aussagen zum angegebenen Kündigungsgrund machen? Ist der Betroffene in der Vergangenheit abgemahnt worden? Waren die in der/den Abmahnung(en) erhobenen Vorwürfe berechtigt? Welche Umstände entlasten den Betroffenen? Welche Folgen hat die beabsichtigte fristlose Kündigung für den Betroffenen und seine Familie? Sind Alternativen zur fristlosen Kündigung möglich (z. B. Abmahnung, Versetzung)? © Bund-Verlag GmbH Stand: 8.03.2017 Alle Rechte vorbehalten. Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de Sonstiges: 3. Was tun, wenn fristlose Kündigung trotz »Bedenken« des Betriebsrats ausgesprochen wird? Weitervermittlung des Betroffenen falls er Gewerkschaftsmitglied ist: an den Rechtsschutz der zuständigen Gewerkschaft; falls er nicht Gewerkschaftsmitglied ist: an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts bzw. an einen Rechtsanwalt (auf Gebührenansprüche des Rechtsanwalts und Prozesskostenhilfe hinweisen). Hinweis auf 3-Wochen-Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage! 4. Bemerkungen zu Verlauf und Ergebnis des Kündigungsschutzprozesses: 5. Sonstige Hinweise an den Betroffenen: (Rest-)Ansprüche auf Lohn/Gehalt, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld usw. innerhalb etwaiger → Ausschlussfristen/Verfallfristen geltend machen; etwaige Ansprüche auf → betriebliche Altersversorgung klären. Keine → Ausgleichsquittung unterschreiben (nur Empfang von Restlohn und Erhalt der Arbeitspapiere bescheinigen): … Anspruch auf »qualifiziertes« → Zeugnis (Leistung und Führung) geltend machen für den Fall, dass Kündigung wirksam wird und Arbeitsverhältnis endet; ggf. das Zeugnis prüfen lassen durch gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder Rechtsanwalt; ggf. nur ein »einfaches« Zeugnis verlangen, das Angaben zur Person, zur Beschäftigungszeit und zur ausgeübten Tätigkeit enthält (siehe Zeugnis). Auf Pflicht zur »Arbeitssuchendmeldung« bei der Agentur für Arbeit hinweisen (§ 38 Abs. 1 SGB III 2012): Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts zu erfolgen. Zur Wahrung der Fristen reicht eine (ggf. auch telefonische) Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Bei verspäteter Meldung als Arbeitssuchender tritt eine ArbeitslosengeldSperrzeit von einer Woche ein (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und Abs. 6 SGB III 2012). © Bund-Verlag GmbH Stand: 8.03.2017 Alle Rechte vorbehalten. Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de Quelle: Christian Schoof Betriebsratspraxis von A bis Z Das Lexikon für die betriebliche Interessenvertretung (inklusive Online Zugriff auf alle Inhalte) 2016, 2304 Seiten, Buch inkl. OnlineNutzung, 12. Aufl. ISBN: 978-3-7663-6496-8 Verlag: Bund-Verlag Ladenpreis: € 56,00 © Bund-Verlag GmbH Stand: 8.03.2017 Alle Rechte vorbehalten. Arbeitsrecht im Betrieb: Besuchen Sie uns im Internet auf www.aib-web.de
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