MITTEILUNGSBLATT Lottstetten Amtsblatt der Gemeinde Lottstetten Freitag, 17. Februar 2017 Ausgabe Nr. 7 Geänderter Annahme- schluss für KW 8: Dienstag, 21.02.2017 12.00 Uhr Erscheinungstag: Mittwoch, 22.02.2017 Herausgeber und Druck: Gemeindeverwaltung 79807 Lottstetten Rathausplatz 1 Tel.: 07745 9201-14 Fax: 07745 9201-90 e-Mail: [email protected] www.lottstetten.de Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 16.00 – 18.30 Uhr 2 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Zahnärztlicher Notdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie jeder Zeit unter der Telefonnummer 116117. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht für medizinische Notfälle wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Vergiftungen oder sonstige akute Notfälle zuständig. Hier bitte unbedingt den Rettungsdienst unter der europaweiten Notrufnummer 112 verständigen. Die hausärztliche Notfallpraxis im Waldshuter Krankenhaus ist samstags, sonntags und an Feiertagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, besetzt. Apotheken-Notdienst Freitag, 17.02.2017 Apotheke zur Waage Erzingen, Hauptstr. 58 07742 7458 Samstag, 18.02.2017 Rheintal-Apotheke Kadelburg, Hauptstr. 21 07741 3322 Montag, 20.02.2017 Kloster-Apotheke Jestetten, Hauptstr. 32, 07745 7008 Störungsdienst Stromversorgung www.evkr-gmbh.de Störungsdienst Wasserversorgung 0151 21288146 0170 3472851 PrimaCom Servicehotline (Kabel-TV) 0341 42372000 Pflegedienste / Soziale Einrichtungen Caritasverband Hochrhein e. V. Waldshut Sozialdienst Hausnotrufdienst 07751 8011-0 07751 8011-31 07743 933813 Sozialstation Klettgau-Rheintal e. V. Alten-Tagespflegestätte 07742 9234-0 07742 9234-50 Pflegedienste St. Martin Küssaberg Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut Mittwoch, 22.02.2017 Apotheke am Seidenhof Tiengen, Hauptstr. 12 07741 7551 Telefonseelsorge (kostenlos) Hilfetelefon Kinder- und Jugendliche Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Donnerstag, 23.02.2017 Sonnen-Apotheke Wutöschingen, Hauptstr. 7 a 07746 9293090 Freitag, 24.02.2017 Engel-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 93, 07751 83930 Der Apothekennotdienst ist abrufbar unter: www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de oder Tel. 0800 0022833 (kostenfrei) Notrufnummern Frauen- u. Kinderschutzhaus Landkreis Waldshut (24 h) 110 Polizeiposten Jestetten (während der Dienstzeit) 7234 07751 8316531 Feuerwehr, Notarzt, DRK-Rettungsdienst (Notruf) 112 07741 68070 07742 858182 07751 86-4245 0800 1110111 0800 1110333 08000 116016 07751 3553 Offene Beratung „Courage“ 07751 910843 Jugend- und Drogenberatungsstelle Waldshut 07751 896770 Kinderschutzbund Waldshut 07741 672724 Hospiz-Gruppe Jestetten Polizei-Notruf Ärztlicher Bereitschaftsdienst badenova-Störungsnummer (Erdgas) 0800 2767767 Pegasus Ambulanter Pflegedienst Küssaberg Dienstag, 21.02.2017 Die St. Georgs-Apotheke Lauchringen, Hauptstr. 73 07741 63800 Giftnotruf Freiburg Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über den Anrufbeantworter des jeweiligen Haustierarztes zu erfahren. DRK-Kreisverband Waldshut Fahrdienst (Krankenfahrten/Rollstuhlbus) 0800 0079761 DRK Kleiderausgabe 07751 8735-0 DRK-Hausnotrufdienst 07751 8735-55 DRK-Dienste für Senioren 07741 9697710 Sonntag, 19.02.2017 Storchen-Apotheke Tiengen, Hauptstr. 20 07741 832424 Polizeirevier Waldshut (keine Notrufe) 01803 222555-30 5525 Donum Vitae Hochrhein 07751 898237 Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und Schwangere, Waldshut Lebenshilfe Südschwarzwald 07741 9657277 FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. 0761 36122 Tierschutzverein Waldshut-Tiengen 07741 684033 0761 1924-0 116117 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 AMTLICHE 3 BEKANNTMACHUNGEN Bebauungsplanentwurf „Lottstetten Nordost“ und örtliche Bauvorschriften Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19. Januar 2017 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Entwürfe nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Änderungen betreffen insbesondere: Zeichnerischer Teil: 1. Das Gebäude Hauptstraße 20, Flst. Nr. 0-323, wird als Kulturdenkmal gekennzeichnet. 2. Bei dem Grundstück Flst. Nr. 386/2 besteht kein Altlastenverdacht. Das Planzeichen wird aus dem zeichnerischen Teil herausgenommen. 3. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze wird der Teil des ab Böschungsoberkante 5 m breiten Gewässerrandstreifens eingetragen, der in das Planungsgebiet hineinreicht. Planungsrechtliche Festsetzungen: Ziff. 1.3.3: Die Einschränkung der Zulässigkeit von Läden im Besonderen Wohngebiet wird gestrichen. Ziff. 15: Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze wird ein Gewässerrandstreifen festgesetzt. Hinweise: Der Hinweis zu Altlasten wird gestrichen. Das Kulturdenkmal Hauptstraße 20 wird nachrichtlich aufgenommen. Ein Hinweis auf archäologische Funde wird aufgenommen. Örtliche Bauvorschriften: Ziff. 1.1 und 2.2: Die Hinweise auf Festsetzungen in alten Bebauungsplänen werden gestrichen. Einfriedungen: Die örtliche Bauvorschrift über Einfriedungen im Allgemeinen Wohngebiet wird gestrichen. Die Zulässigkeit von Einfriedungen in den Gewerbegebieten wird konkretisiert. Werbeanlagen: Die Zulässigkeit von Fremdwerbung wird als Ausnahmeregelung aufgenommen. Im Übrigen werden die Vorschriften über Werbeanlagen modifiziert. Bauvorschriften über die Zulässigkeit von Werbeanlagen und die Beleuchtung von Grundstücken im Sichtfeld der Bundesstraße werden erweitert. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt vom 02.11.2016 zu entnehmen. 4 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Bestimmungen, Begründung und Umweltbericht, den vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie allen in der Satzung genannten Unterlagen werden in der Zeit vom 27. Februar 2017 bis einschließlich 31. März 2017 im Rathaus Lottstetten, Rathausplatz 1, 79807 Lottstetten, Zimmer 13 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde: Durch das Plangebiet werden gesetzlich geschützte Biotope oder Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht nicht berührt. Anzeichen für eine Betroffenheit geschützter Arten sind nicht erkennbar. Stellungnahme Wasserschutz: Entlang des Kalchhofgrabens ist ein Gewässerrandstreifen einzutragen. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 AUS Aus dem Gemeinderat Zu TOP 1: Schulerweiterung und Neubau einer Gymnastikhalle; 1.1. Vergabe des Auftrages über die Erdarbeiten; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Peter Schanz und erteilt ihm das Wort. Architekt Schanz erläutert, dass fünf Unternehmen angefragt wurden und alle fünf Unternehmen auch ein Angebot abgegeben haben. Diese können alle gewertet werden, Besonderheiten gab es keine. Architekt Schanz informiert, dass die Firma Rehm Kies- und Betonwerk GmbH & Co. KG günstigster Bieter mit einer geprüften Angebotssumme DEM 5 GEMEINDERAT von 47.060,57 € ist und empfiehlt daher den Auftrag an die Firma Rehm zu vergeben. Der Gemeinderat vergibt anschließend einstimmig den Auftrag über die Erdarbeiten an die Firma Rehm Kiesund Betonwerk GmbH & Co. KG zu einer geprüften Angebotssumme von 47.060,57 €. 1.2. Vergabe des Auftrages über die Rohbauarbeiten; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Peter Schanz und erteilt ihm das Wort. Architekt Schanz erläutert, dass acht Unternehmen angefragt wurden wovon fünf Unternehmen ein Angebot abgegeben haben. Diese können alle gewertet werden, Besonderheiten gab es keine. Architekt Schanz informiert, dass die Firma Bauunternehmen Dieter Leute günstigster Bieter mit einer geprüften Angebotssumme von 238.333,20 € ist und empfiehlt daher den Auftrag an die Firma Leute zu vergeben. Der Gemeinderat vergibt anschließend einstimmig den Auftrag über die Rohbauarbeiten an die Firma Bauunternehmen Dieter Leute zu einer geprüften Angebotssumme von 238.333,20 €. Zu TOP 2: Erstellung des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“; 2.1. Abwägung der im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; 2.2. Beschlussfassung, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abge- 6 geben werden können und Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Stadtplanerin Bettina Nocke und erteilt ihr das Wort. Frau Nocke erläutert, dass in der heutigen Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beschlossen werden soll. Nach der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Voranhörung der Träger öffentlicher Belange sind erfreulicherweise in der Offenlage fast keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen; lediglich Lidl hat eine Stellungnahme abgegeben. Einige Anregungen sind von Behördenseite eingegangen, welche Berücksichtigung finden sollten. Aufgrund der angeregten Änderungen wird eine erneute Offenlage notwendig. Hierbei sollen nur noch Stellungnahmen zu den geänderten bzw. ergänzten Punkten abgegeben werden können. Frau Nocke erläutert anschließend die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt: Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau vom 13.12.2016 Unter Hinweis auf unsere weiterhin gültige Stellungnahme vom 19.01.2016 (Az. 2511 //15-12135) sowie Ziffer 11.1 der Planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stand 02.11.2016) sind von unserer Seite zum in der Offenlage modifizierten Planvorhaben keine weiteren Anmerkungen vorzubringen. Stellungnahme vom 19.01.2016: Geotechnik: Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodäten besteht der Untergrund im Plangebiet aus Glazialen Ablagerungen, Niederterrassenschotter und Holozänen Abschwemmmassen. Im tieferen Untergrund stehen Gesteine der Unteren Süßwassermolasse an. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz: keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken Die Hinweise sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden. bnNETZE GmbH vom 15.11.2016 Verweis auf die Stellungnahme vom 12.01.2016: Wir weisen darauf hin, dass im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes im Ortseingang eine ErdgasMitteldruckleitung PE 180/125 der bnNETZE GmbH verläuft. Diese Leitung ist bei der Ausführungsplanung, insbesondere bei der Gradientenfestlegung zu beachten. Die erforderliche Leitungsüberdeckung gemäß DVGW – Regelwerk darf nicht unterschritten werden. Für die ausführenden Unternehmen besteht Erkundigungs- und Sicherungspflicht gemäß DVGW – Regelwerk GW 315 (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom 20.04.1971 - VI ZR/232/69). Zur Verhütung von Schäden muss der Bauunternehmer daher rechtzeitig Leitungspläne unter Vorlage neuester Bauplanung einholen. Bei Abweichungen von der Bauplanung muss eine neue Erkundigung eingeholt werden. Im Bereich der Leitung dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass die Gefährdung der Leitung ausgeschlossen ist. Planauskünfte sind bei unserer Tochtergesellschaft regioDATA GmbH, Tullastraße 61, 79108 Freiburg i. Br. erhältlich. Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Benachrichtigung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes und um Zusendung einer rechtskräftigen Ausfertigung als pdf-Datei. Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Leitung im Bereich des Kreisverkehrsplatzes. Stellungnahmen in diesem Zusammenhang werden im Bebauungsplan „Kreisverkehr“ behandelt. Bürgermeisteramt Dettighofen vom 26.11.2016 Gegen die beabsichtigte Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost" werden keine Einwendungen erhoben. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen auch mit, dass von unserer Seite her keine Planungen eingeleitet wurden oder andere Maßnahmen ergriffen werden sollen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des von Ihnen zu ändern beabsichtigten Gebiets bedeutsam sein könnten. Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Landesdenkmalpflege vom 16.12.16 Im Planungsgebiet liegt folgendes Kulturdenkmal (Bau- und Kunstdenkmale) gem. § 2 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG): - Hauptstraße 20, Flst. Nr. 0-323 Bauernhaus, Typus Quereinhaus mit zweigeschossigem Wohnteil. Massivbau mit dekorativ eingesetzten Entlastungsbögen aus Backstein über den Erdgeschoßfenstern und Fachwerk im Obergeschoß des Ökonomieteils sowie im Kniestock und Giebel des Wohnteils, hier mit dekorativen Formen als Gestaltungsmittel eingesetzt. Authentisch überliefert, so z.B. die Haustüre, das schmiedeeiserne Geländer der Freitreppe, der Kamin. Erbaut um 1900. Wir bitten Sie, dieses im Plan entsprechend zu kennzeichnen (nachrichtliche Übernahme gem. § 9 Abs. 6 BauGB; s. Anl.). Die Erhaltung der Kulturdenkmale in ihrem überlieferten Erscheinungsbild liegt im öffentlichen Interesse. Wir regen an, im Textteil darauf hinzuweisen, dass bei Kulturdenkmalen jeweils im Einzelfall zu prüfen sein wird, in welchem Umfang und an welcher Stelle innerhalb der ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksfläche geplante Anbauten genehmigungsfähig sind. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei Kulturdenkmalen höhere Anforderungen an die Erhaltung des Erscheinungsbildes gestellt werden können als durch die Regelungen in den örtlichen Bauvorschriften vorgegeben. Wir regen an, diese Hinweise in den Textteil des Bebauungsplans zu übernehmen. Im Planungsgebiet sind bisher keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Wir bitten jedoch einen Hinweis auf § 20 DSchG zum Fund von Kulturdenkmalen in die Planunterlagen aufzunehmen: Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 84 - Archäologische Denkmalpflege (e-Mail: abteilung8@ rps.bwl.de) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 27 DSchG wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass sich das Kulturdenkmal in einem Bereich befindet, der als einfacher Bebauungsplan festgesetzt ist und in dem keine überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen sind. Frau Nocke weist darauf hin, dass das Kulturdenkmal aufgrund der Benennung im Bebauungsplan keine andere Qualität erhält. Die Festsetzungen und die Auswahl der Objekte erfolgt durch die Denkmalbehörde und kann von der Gemeinde nicht beeinflusst werden. Den Anregungen soll entsprochen werden, das Kulturdenkmal wird im Plan gekennzeichnet. Die Hinweise zu archäologischen Funden werden aufgenommen. IHK Hochrhein – Bodensee vom 14.01.2016 Grundsätzlich ist zu befürworten, dass die planungsrechtlich unübersichtliche Situation, die aufgrund mehrerer nicht abgestimmter Bebauungspläne vorhanden ist, in Form eines umfassenden Bebauungsplans neu geordnet wird. Auf diese Weise kann bei anstehenden Investitionen die notwendige Planungssicherheit gewährleistet werden. Als Art der baulichen Nutzung werden Gewerbegebiete GE1, GE2, GE3 und ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Dabei sind im GE1 Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Nur wenige nicht zentrenrelevante Branchen, wie z. B. Handel mit Möbeln und Küchen, KFZ-Handel und Handel mit Landmaschinen, Motorgeräten und Zubehör sind zulässig. Auch wird dem sog. „Handwerkerprivileg" in dem GE1 entsprochen; d.h. in untergeordneter Weise kann Einzelhandel ausgeübt werden. Tankstellen und Vergnügungsstätten sind in den Gewerbegebieten bis auf die Bestandsschutzbetriebe nicht zugelassen. Für das eingeschränkte Gewerbegebiet sind nur Unternehmen ansiedlungsfähig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Sofern sich Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, werden diese in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf den Einzelfall abgestimmt. Weitere Areale werden in einem besonderen Wohngebiet (WB) und in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) eingebunden, um so einem bestehenden Eloxierbetrieb, aber auch dem Wohnungsbau eine Perspektive zu ermöglichen. Der Ausweis für Gemeinbedarfsflächen (Feuerwehr, Bauhof) sowie landwirtschaftliche Flächen rundet die Neuordnung der diversen Planareale ab. Den Unterlagen ist auch zu entnehmen, dass Belange der Umwelt umfassend beachtet werden. Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Landratsamt Waldshut vom 21.12.16 Stellungnahme "Bauplanungsrecht": a) In den planungsrechtlichen Festsetzungen wird unter Ifd. Nr. 1.3.3 die Nutzungsart, hier für „Läden", eingeschränkt und nur für zulässig erklärt, wenn diese die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachweisen können. Diese Art der Nutzungseinschränkung ist u.E. nicht von § 1 Abs. 9 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) gedeckt. Darüber hinaus wird die erforderliche Anzahl von Stellplätzen vielmehr spezialgesetzlich und 7 hier durch die Landesbauordnung (LBO) geregelt, so dass diese Festsetzung auch nicht benötigt wird. Der Anregung soll entsprochen werden. Die Festsetzungen Ziff. 1.3.3 soll ersatzlos gestrichen werden. b) Im zeichnerischen Teil wird u.a. im Bereich der Grundstücke FIst. Nr. 3289/1 und 3289/2 sowie im Bereich der Grundstücke FIst. Nrn. 3279 und 3276 mittels Knödellinie eine unterschiedliche Art oder Maß der Nutzung angedeutet, welche tatsächlich nicht erfolgt. Wir bitten um Abstimmung mit den Festsetzungen. Die Knödellinie im Bereich der Grundstücke FIst. Nrn. 3289/1 und 3289/2 umgrenzt die Grundstücke, auf denen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind. Die Knödellinie im Bereich der Grundstücke FIst. Nrn. 3279 und 3276 trennt Bereiche mit unterschiedlicher Gebäuderichtung. Es wird vorgeschlagen, die Abgrenzung unterschiedlicher Gebäuderichtungen mit einer anderen Kennzeichnung zu verdeutlichen und dies in der Legende einzutragen. Der Anregung soll wie oben beschrieben entsprochen werden. Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Festsetzung unterschiedlicher Gebäuderichtungen überhaupt notwendig ist. Frau Nocke erläutert, dass die Festsetzungen aus den bisher geltenden Bebauungsplänen übernommen worden sind. Insgesamt ist der Gestaltungsspielraum im Bebauungsplan im Vergleich zu den bisherigen Festsetzungen gestiegen, so Bettina Nocke. c) In lfd. Nr. 1.2 bzw. 2.2 der örtlichen Bauvorschriften sollen unterschiedliche Festsetzungen gelten. U.a. wird hierfür ein Bezug auf die Bebauungspläne „Aufgehende Äcker - Radäcker II, Änderung Nord" sowie „Getzler Erweiterung" hergestellt. Da dieser Bebauungsplanbereich jedoch gleichzeitig gem. § 4 der Satzung außer Kraft gesetzt werden soll, läuft der Bezug ins Leere. Wir empfehlen zur Klarheit und um Missverständnisse zu vermeiden, eine klarere Zuweisung unter Angabe der betroffenen Grundstücke oder per Verweis auf eine Abgrenzung im zeichnerischen Teil. Es handelt sich hier lediglich um Hinweise für den Gemeinderat, was in den alten Bebauungsplänen festgesetzt war, um hier auf Änderungen 8 hinzuweisen. Die Hinweise können entfernt werden. Die Hinweise haben keinen weiteren Zweck. Der Anregung soll entsprochen werden. Die Hinweise auf die alten Bebauungspläne werden gestrichen. d) Für das allgemeine Wohngebiet sollen gem. lfd. Nr. 2.1 der örtlichen Bauvorschriften keine „feste" Einfriedungen errichtet werden. Da der Begriff „fest" nicht näher erläutert wird und zu unbestimmt ist, sind Missverständnisse zukünftig vorprogrammiert. Wir bitten um genauere Definition Es handelt sich hier um fünf Grundstücke an der Hauptstraße gegenüber dem zukünftigen Drogeriemarkt und dem Besonderen Wohngebiet, in dem keine Vorschriften zu Einfriedungen vorgesehen sind. Es wird deshalb empfohlen, auch in diesem kleinen WA auf eine Festsetzung zu verzichten. Der Anregung soll dahingehend entsprochen werden, als dass die Festsetzung gestrichen wird. e) Wir möchten darauf hinweisen, dass ein genereller Ausschluss für Fremdwerbung aufgrund neuerer Rechtsprechung insbesondere in Gewerbegebieten rechtlich nicht haltbar und die Festsetzung in diesem Punkt ggf. nicht durchsetzbar ist. Aufgrund der Rechtsprechung wird empfohlen, den ersten Satz unter Ziff. 4.1 zu streichen. Der Anregung soll entsprochen werden, nur für Pylonen soll die Zulässigkeit der Fremdwerbung auf Ausnahmefälle beschränkt werden. Frau Nocke informiert, dass nach Aussage von Prof. Dr. Sparwasser Fremdwerbung nicht generell ausgeschlossen werden kann, eine Reduktion auf die ausnahmsweise Zulässigkeit jedoch möglich ist. Ein Gemeinderat stellt fest, dass bislang Fremdwerbung ausgeschlossen ist. Dies ist künftig nicht mehr so. Aus diesem Grund erkundigt er sich, ob die Maximalgröße der Werbeflächen erhalten bleibt. Dies wird von Frau Nocke bejaht. Stellungnahme „Bodenschutz/Altlasten“: Bereich Bodenschutz: Keine Bedenken und Anregungen. Bereich Altlasten: Hinweis: Innerhalb des Planungsgebiets befinden sich weder eine Altlast Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 noch eine Fläche mit entsorgungsrelevanten Bodenmassen (Kategorie B - Entsorgungsrelevant). Auf der unter Ziffer 2 genannten Fläche (Industriestr. 26, Flst. Nr. 386/2) ist ein noch aktiver Metallbetrieb angesiedelt (Fa. Dresohn Deutschland GmbH). Diese Fläche wurde 2011 im Zuge der Fortschreibung des Bodenschutz - und Altlastenkatasters mit dem Flurstück Nr. 375 verwechselt. Auf diesem Grundstück befindet sich heute der Lidl-Markt (zuvor die Interbinding GmbH). Die ehemals in die Kategorie „B-Entsorgungsrelevant" eingestufte Fläche wurde im Rahmen des Neubaus des Marktes untersucht und 2011 in die Kategorie A eingestuft. verboten. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Böschungsoberkante des Gewässers und kann in das Bebauungsplanungsgebiet hineinreichen. Hier wären dann Anlagen wie Zäune, Lagerflächen, Befestigungen usw. nicht zulässig. Wir bitten den Gewässerrandstreifen zu ermitteln und wenn der Bebauungsplan betroffen ist, dort darzustellen. Die Böschungsoberkante des Grabens wurde eingemessen. Der Gewässerrandstreifen ragt ca. 2,50 m in das Plangebiet. Der Gewässerrandstreifen wird im Überlagerungsbereich dargestellt. Stellungnahme vom 22.01.2016: Bereich Altlasten: In dem Planungsgebiet befindet sich das Gelände der ehemaligen Sportwaffenfabrik Hämmerli. Der Standort wurde im Rahmen der Fortschreibung des Bodenschutz- und Altlastenkatasters (BAK) an Hand der Aktenlage am 06.12.2011 in die Kategorie „B Entsorgungsrelevant" eingestuft. Mit dieser Einstufung ist der Altlastenverdacht ausgeräumt. Die Einstufung bedeutet jedoch, dass auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse auf dem Gelände Bodenmassen liegen könnten, die nicht frei verwertet werden dürfen, sondern nach abfallrechtlichen Regelungen entsorgt werden müssen. Aufgrund der Stellungnahme vom 22.01.2016 wurde eine Altlastfläche nachrichtlich in den Plan übernommen. Sie muss nun wieder herausgenommen werden. Der Anregung soll entsprochen werden, die Altlastfläche wird aus dem Plan herausgenommen. Stellungnahme „Gesundheitsschutz“: Keine Bedenken und Anregungen. Stellungnahme „Naturschutz“: Keine Bedenken und Anregungen Stellungnahme „Wasserschutz“: Bereich Abwasser/Wasserrecht: Keine Bedenken und Anregungen. Bereich Oberirdische Gewässer/Grundwasserschutz: Nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich der Kalchhofgraben (Flst. Nr. 3296). Nach § 29 Abs. 1 Wassergesetz (WG) ist der Gewässerrandstreifen im Innenbereich 5 m breit. Nach § 29 Abs. 3 Nr. 2 WG ist die Errichtung baulicher und sonstiger Anlagen im Gewässerrandstreifen Stellungnahme „Gewerbeaufsicht“: Keine Bedenken und Anregungen. Stellungnahme „Straßenverkehrsrecht“: Keine Bedenken und Anregungen. Stellungnahme „Straßenbau“: Der Kreuzungsbereich K 6580 / Ast B 27 / Schitterlestraße (Industriestraße) soll in Abstimmung mit der Gemeinde Lottstetten, Regierungspräsidium Freiburg Referat 44 und Landkreis Waldshut Straßenbauamt in einen Kreisverkehrsplatz baulich umgestaltet werden. Das notwendige Baurecht soll in einem separaten Bebauungsplanverfahren erlangt werden. Zu Planungs- und Ausbauabsichten bezüglich der B 27 ist das Regierungspräsidium Freiburg Referat 44 anzuhören. Das Regierungspräsidium wurde gehört. BP „Lottstetten Nordost" Der Bebauungsplan wird im Osten von der Bundesstraße 27 und im Süden von Kreisstraße 6580 (Hauptstraße) begrenzt. Auf einer Länge von etwa 160 m liegt die Kreisstraße innerhalb des Bebauungsplans. Der zu bebauende Bereich liegt in der geschlossenen Ortslage von Lottstetten. Das Planungsgebiet ist bereits vollständig erschlossen. Gemessen vom äußeren Fahrbahnrand der Bundesstraße 27 ist der im Bebauungsplan festgesetzte Schutzstreifen von 20 m von jeder Bebauung und Werbeanlage freizuhalten. Innerhalb eines Streifens von 30 m, gemessen vom äußeren Rand der B 27, dürfen Werbeanlagen, die von der Straße Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 aus sichtbar sind, nicht angebracht werden. Die Leuchtstärke der Werbeanlagen muss so begrenzt werden, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet bzw. behindert werden. Beleuchtungen von Betriebsgeländen und Lichtquellen an Gebäuden müssen so beschaffen sein, dass in der Ortslage von Lottstetten (z.B. K 6580 / Hauptstraße) keine Blendwirkung eintritt und der Verkehr auf der B 27 nicht beeinträchtigt wird. Hinsichtlich den Ausführungen Ziffer VII. Erschließung und Kreisverkehrsplatz gibt es keine Einwendungen. Die vorliegenden Planunterlagen waren teilweise verkleinert. Im weiteren Verfahren sollten diese maßstabsgetreu sein. Es wird angeregt Ziffer 4.4 der örtlichen Bauvorschriften, wie vorgeschlagen, zu ergänzen. Frau Nocke erläutert weiter, dass die Festsetzungen in den bisher rechtskräftigen Bebauungsplänen bereits aufgenommen waren, die Inhalte aber nachrichtlich übernommen werden können. Stellungnahme „Vermessung“: Keine Bedenken und Anregungen. Stellungnahme „Landwirtschaft“: Gegen den Bebauungsplan bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken, da agrarstrukturelle Belange nicht beeinträchtigt werden. Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Straßenwesen und Verkehr vom 01.12.2016 Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 19.01.2016 halten wir fest, dass unseren Hinweisen mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung getragen wurde. Unsererseits stimmen wir dem vorliegenden Bebauungsplan zu. Ergeben sich weitere Änderungen oder konkretere Planungen, bitten wir um Beteiligung. Stellungnahme vom 19.01.2016: Die an den vorliegenden Bebauungsplan angrenzende Bundesstraße B 27 ist in diesem Planungsbereich straßenrechtlich als freie Strecke ausgewiesen. Für den Bereich der erforderlichen baulichen Änderung der B 27 ist nach dem für die Straßenbauverwaltung geltenden Regelwerk und Stand der Technik ein „Vorentwurf" nach RE – 2012 durch die Gemeinde aufzustellen und durch das Regierungspräsidium Freiburg zu genehmigen. Dieser ist entsprechend zu begründen (Verkehrszahlen usw.). Handelsverband Südbaden e.V. vom 02.12.2016 Vorgesehen ist die Aufstellung bzw. Änderung von Bauplänen, die unter den oben genannten Gesamtplan subsumiert werden. Es handelt sich hierbei um etliche derzeitige Einzelpläne, die Gewerbegebiete mit teils unterschiedlichen Festsetzungen betreffen und zwei Wohngebietsbereiche. Die Flächenbilanz für die Gewerbegebiete beträgt etwas mehr als 10 ha und für die Wohngebietsbereiche ca. 2,5 ha. Sie begründen die vorgesehenen Festsetzungen damit, dass z.B. die Zulässigkeit von Einzelhandel im Gebietsbereich geregelt werden soll. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für Lidl soll ebenfalls in den neuen Bebauungsplan einbezogen werden. Ohne auf die einzelnen Pläne mit seinen Festsetzungen eingehen zu wollen, ist für den Handelsverband relevant, dass z.B. im Gewerbegebiet GE 1 Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten unzulässig sind. Der Kraftfahrzeughandel und auch der Handel mit Möbel und Küchen sowie mit Landmaschinen sind davon ausgenommen. Bei Produktions- oder Handwerksbetrieben darf bei dortiger Herstellung von Produkten die Verkaufsfläche aber nur maximal 50 m² wohl im Einzelfall betragen. Im Übrigen sind in etlichen Gewerbegebietsbereichen Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig Nach Durchsicht der umfangreichen Überplanungsunterlage kommt der Handelsverband Südbaden zur Auffassung, dass tendenziell die jetzt vorgesehene Regelung von hier aus nachvollzogen werden kann, zumal u.a. großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel über die vorgesehenen Festsetzungen ausgeschlossen wird. Das entspricht auch der zentralörtlichen Stellung der Gemeinde Lottstetten. Allerdings ist einer Agglomerationswirkung nach hiesiger Einschätzung nicht begegnet, die sich z.B. auch aus dem eingeschränkten Gewerbegebietsbereich ergeben, wo ja Einzelhandel bis zur Großflächigkeit zulässig ist, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören. 9 Von hier aus wird für die Überplanung angeraten und empfohlen, den zentrenrelevanten Einzelhandel im gesamten Gebietsbereich auszuschließen und lediglich den nichtzentrenrelevanten Einzelhandel dort zu ermöglichen. Dass da der vorhandene Bestand von dieser Empfehlung ausgenommen wird, ist naheliegend. Auf der Ebene des Regionalverbands gibt es zur Agglomeration keine raumordnerische Regelung. In den sehr kleinen Gewerbegebieten GE 2 und GE 3 sind zentrenrelevante Sortimente vorhanden. Der vorliegende Bebauungsplan hat das Ziel, die vielen bisherigen Bebauungspläne zusammenzuführen und eine Übersicht zu schaffen, nicht aber vorhandene Betriebe gegenüber dem Ist – Zustand einzuschränken. Eine Ausweitung des zentrenrelevanten Einzelhandels ist in den Gewerbegebieten nicht zu befürchten, im Besonderen Wohngebiet auch nicht, da die vorhandene Bebauung und Grundstückssituation hierfür nicht geeignet erscheint. Die Anregung soll zurückgewiesen werden. Alpha Immobilienvermietung GmbH & Co. KG, Lidl Dienstleistungs GmbH & Co. KG und Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Menke vom 21.12.2016 Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost". 1. Die Alpha Immobilienvermietung GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Grundstücks Industriestraße 36 in Lottstetten. Die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG betreibt auf diesem Grundstück einen Lebensmittelmarkt. Sie ist darum bemüht, diesen Lebensmittelmarkt modernen Anforderungen an einen Lebensmittel-Discountmarkt anzupassen. In seiner heutigen Ausgestaltung entspricht die Größe der Verkaufsfläche nicht mehr den marktüblichen Gegebenheiten bei Lebensmittel-Discountmärkten. Sie verfügen heute über eine Verkaufsfläche, die bei 1.200 m² und mehr liegt. Diese Fläche ist erforderlich, um den Wettbewerb mit anderen Betrieben bestehen zu können. Am Standort Lottstetten kommt das hohe Kundenaufkommen mit Kunden aus der Schweiz hinzu. Dies führt dazu, dass der Warenumschlag auf die bestehende Verkaufsfläche nicht mehr sinnvoll abgewickelt werden kann. Stundenweise 10 muss der Lebensmittelmarkt aufgrund seiner beschränkten Größe und des Kundenandrangs auch während der üblichen Öffnungszeiten geschlossen werden, um Ware nachzufüllen. 2. Nach dem Bebauungsplanentwurf, das Grundstück als Gewerbegebiet GE3 nach § 8 BauNVO 1990 festzusetzen. Diese Festsetzung führt dazu, dass die geplante Erweiterung nicht mehr durchgeführt werden kann. Eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m² ist dann nicht erreichbar, weil die Geschossfläche des Betriebs bereits über 1.200 m² liegt. Der Bebauungsplan verhindert daher die aus betrieblichen Gründen dringend notwendige Vergrößerung der Verkaufsfläche. Dies hat entsprechend negative Konsequenzen auf den bestehenden Lebensmittelmarkt. Wir regen daher an, das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Der im GE3 bereits angesiedelte Lebensmittel-Discountbetrieb bzw. der betreffende Grundstückseigentümer verlangt die Einstellung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens, weil es seine angeblich dringend erforderliche Erweiterung der Verkaufsflächen nicht zulässt. Das ist überraschend vor dem Hintergrund der aktuellen Fassung des (im Übrigen in enger Kooperation mit dem Betreiber entstandenen und mit ihm genau abgestimmten) Bebauungsplans für das betreffende Grundstück, der auch schon nicht mehr zulässt und durch die bestehende und längst umgesetzte Baugenehmigung bereits vollständig ausgeschöpft wird. Insoweit genießt der Betrieb auch Bestandsschutz. Das Verlangen ist konsequent vor dem Hintergrund des bislang nicht abgeschlossenen Rechtsstreits um eine Erweiterung, wo die Ungültigkeit aller bestehenden und vorangehenden Bebauungspläne geltend gemacht wird. Der bestehende Markt genießt aber Bestandsschutz, und er wäre außerdem auch nach der Entwurfsfassung des Bebauungsplans in dieser Form zulässig. Mehr Verkaufsfläche möchte die Gemeinde aus sowohl raumordnerischen als auch städtebaulichen Gründen nicht zulassen. Deshalb verlangt gerade der noch laufende Rechtsstreit nach Rechtssicherheit und Begrenzung des Standortes auf das in einem Gewerbegebiet Zulässige. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 3. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen schränken die künftige Nutzung des Grundstücks ein. Sie schreiben dauerhaft eine Nutzung fest, die auf das Bestandsgebäude beschränkt ist. Bauliche Erweiterungen sind nicht möglich. Faktisch wird damit eine Nutzung verhindert, die verarbeitendes oder produzierendes Gewerbe zum Gegenstand hat. Dies ist nicht gerechtfertigt. Belegt wird dies zudem durch einen Vergleich mit den Gewerbegebieten GE1 und GE2. Dort sind die überbaubaren Grundstücksflächen sehr viel großzügiger zugeschnitten. Sie lassen auch Erweiterungen des vorhandenen Gebäudebestandes und eine Umstrukturierung der Nutzung auf den jeweiligen Grundstücken zu. Auf dem Grundstück unserer Mandantinnen ist dies dagegen ausgeschlossen, obwohl es als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt wird und dort das gesamte Nutzungsspektrum des Gewerbegebietes mit wenigen Ausnahmen zulässig sein soll. Die Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen sind für jeden Gebietsteil unterschiedlich. Ein System oder ein städtebaulicher Grundgedanke ist hinter diesen Festsetzungen nicht erkennbar. Sie sind durch eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Grundstücke geprägt. Eine Vereinheitlichung ist geboten. Der genannte Grundstückseigentümer verlangt aus Gründen der "Vereinheitlichung" großzügigere Baufenster und einheitliche, für sich also größere Höhen. Solange der Markt besteht, besteht auch der Flächenbedarf für Stellplätze weiter. Für irgendwelche Erweiterungs- oder Neubauten ist dann kein Raum. Die Gemeinde hat erwogen, zusätzliche Bauflächen unter der aufschiebenden Bedingung festzusetzen, dass eine Einzelhandelsnutzung hier endgültig aufgegeben wird, womit dann in der Tat der hohe Stellplatzbedarf entfiele. Sie hat davon abgesehen, weil sie bei dem bestehenden, auch der Gemeinde bekannten Ansiedlungsdruck für Einzelhandelsnutzungen keinerlei realistische Entwicklungschancen in dieser Richtung sieht. Die Aufgabe einer Einzelhandelsnutzung würde in der Tat einen Umplanungsbedarf begründen, dem die Gemeinde zu gege- bener Zeit entsprechen wird. Für unrealistische Fantasieplanungen sieht sie keinen Anlass und keine Kapazitäten. Die behauptete Ungleichbehandlung liegt schlicht darin begründet, dass auf den Einwenderflächen auch zentrenrelevanter Einzelhandel zulässig ist, auf den Vergleichsflächen dagegen gerade nicht. Eine Vereinheitlichung erscheint nach allem nicht geboten. 4. Der Bebauungsplanbegründung ist ein Umweltbericht beigefügt. Er umfasst nur sieben Seiten. Der Umweltbericht wird den Anforderungen aus der Anlage 1 zum BauGB nicht gerecht. Schon die Gliederung folgt nicht den Vorgaben aus Anlage 1 zum BauGB. Gänzlich fehlt eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für die Bauleitplanung von Bedeutung sind. Auch die im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen notwendige Bestandsaufnahme ist unzureichend. Eine Auseinandersetzung damit, welche Auswirkungen beispielsweise die festgesetzten Gewerbegebiete auf die angrenzenden Wohngebiete haben können, fehlt gänzlich. Zudem geht der Umweltbericht zu Unrecht etwa davon aus, dass für das Grundstück unserer Mandantin der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lidl Lottstetten" maßgebend ist. Er ist jedoch auch unwirksam. Der Umweltbericht ist in dieser Form unzureichend. Er entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Ob der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lidl Lottstetten“ tatsächlich unwirksam ist, ist Gegenstand eines noch laufenden Rechtsstreits. Das Verwaltungsgericht jedenfalls hielt ihn für wirksam, verbunden mit der Frage, ob nicht die Berufung auf die Unwirksamkeit durch Lidl aufgrund seiner eigenen Planurheberschaft rechtsmissbräuchlich sei. Der Umweltbericht darf aber schon deshalb von den Inhalten des angeblich ungültigen Bebauungsplanes ausgehen, weil er exakt wie festgesetzt umgesetzt und eine Änderung demgegenüber auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. Frau Nocke erklärt, dass der Bebauungsplan „Lottstetten Nordost“ ursprünglich im vereinfachten Verfahren aufgestellt hätte werden sollen. Unter dieser Maßgabe wurde auch Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 der Umweltbericht ausgearbeitet. In der Kürze der Zeit war ein Nacharbeiten des Umweltberichtes zur heutigen Sitzung allerdings nicht mehr möglich, so dass der überarbeitete Umweltbericht in der kommenden Sitzung vorgestellt wird. Da ihr eine Teilnahme an dieser Sitzung jedoch nicht möglich ist, werden die Themen getrennt behandelt. Sollten aufgrund des überarbeiteten Umweltberichtes weitergehende Festsetzungen notwendig werden, werden diese in den Offenlageentwurf eingearbeitet. Frau Nocke weist darauf hin, dass aufgrund der Veränderungssperren ein gewisser Zeitdruck gegeben ist. Das Bebauungsplanverfahren kann aber nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Maßnahmen rechtszeitig abgeschlossen werden. Gemeinderat Schneider erkundigt sich, ob weitere Vorgaben aus dem Umweltbericht zu erwarten sind. Frau Nocke erläutert, dass sie keine Aussage treffen kann, aber davon ausgeht, dass keine markanten Änderungen zum jetzigen Umweltbericht zu erwarten sind. Wichtig ist, das Verfahren sauber abzuarbeiten um keine Angriffspunkte zu bieten. Sie erläutert weiter, dass sich der Landkreis Waldshut derzeit mit Lidl im Klageverfahren bezüglich der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lidl“ befindet. Bürgermeister Link stellt klar, dass Lidl seine Verkaufsfläche erweitern möchte und auch bereit ist, dies auf allen Wegen zu versuchen. Deshalb ist besonders wichtig, das Verfahren trotz Zeitdruck sauber abzuarbeiten. Frau Nocke regt an, den Umweltbericht nachzuarbeiten und die weiteren Anregungen von Rechtsanwalt Dr. Menke nicht zu berücksichtigen. Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig die im Rahmen der Offenlage und der Anhörung Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wie oben dargestellt, abzuwägen. Weiter beschließt der Gemeinderat einstimmig den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen und dass Einwendungen und Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Zu TOP 3: Erstellung des Bebauungsplanes „Kreisverkehr“ 3.1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kreisverkehr“; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Stadtplanerin Bettina Nocke und erteilt ihr das Wort. Frau Nocke merkt an, dass der Bebauungsplan „Kreisverkehr“ das letzte der größeren Bebauungsplanverfahren am Ortseingang ist und erklärt, dass in der heutigen Sitzung der Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll. Sie erläutert anschließend die Abgrenzung des Bebauungsplanes und erklärt, dass die Abgrenzung im Zuge der Offenlage nochmals angepasst werden kann. Sie informiert weiter, dass für dieses Bebauungsplanverfahren ebenfalls ein Grünordnungsplan zu erstellen ist. Der Eingriff in die Umwelt ist möglicherweise zu kompensieren. Frau Nocke stellt klar, dass die Planung des Kreisverkehrsplatzes bereits sehr weit fortgeschritten ist und die frühzeitige Behördenbeteiligung und Offenlage bereits gemeinsam mit der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“ erfolgt ist. Frau Nocke stellt in Aussicht, dass der Bebauungsplan „Kreisverkehr“ im Sommer 2017 zum Abschluss gebracht werden kann, sofern keine größeren Probleme auf die Gemeinde zukommen. Der Gemeinderat fasst anschließend einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kreisverkehr“. Zu TOP 4: Vorstellung der FTTB – Planung; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Sven Ernst von der bnNETZE GmbH, Herrn Michael Hin von der MHI – Planung und Herrn Thomas Strütt von der RegioDATA Lörrach GmbH und erteilt ihnen das Wort. Herr Strütt erläutert zunächst die im Glasfasernetzausbau verwendeten Materialien und lässt Anschauungsmaterial herumgehen. Herr Ernst stellt anschließend die bnNETZE GmbH vor und erläutert, dass die bnNETZE die Kommunen beim Breitbandausbau von der Planung über die Bezuschussung bis zur 11 Realisierung des Netzausbaus betreuen und begleiten kann. Herr Hin erläutert daraufhin die FTTB – Planung und merkt an, dass diese Planung in das gemeindeeigene GIS – System übernommen werden kann und hierfür aufbereitet zur Verfügung gestellt wird. Herr Hin informiert weiter, dass die Backboneplanung durch den Landkreis beauftragt worden ist. Diese bildet die Grundvoraussetzung einen Breitbandausbau als Glasfasernetz überhaupt umsetzen zu können. Weiter merkt er an, dass die Gemeinde mit der FTTB – Planung nun auch die Grundlagen hat, Glasfaser in jedes Haus zu legen. Dies ist wiederum Voraussetzung um die künftig zu erwartenden Bandbreiten überhaupt abdecken zu können. Herr Hin lobt die Unterstützung, die er von der Gemeindeverwaltung zur Erstellung der FTTB – Planung erhalten hat und erläutert die möglichen POP – Standorte (Points of Presence). Herr Hin erklärt anschließend den Aufbau eines Glasfasernetzes und merkt an, dass alle geplanten Bauvorhaben bzw. Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde bereits in die Planung eingeflossen sind. Er erklärt weiter, dass das Netz immer als Ring aufgebaut wird um die bestmögliche Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Lediglich das letzte Stück vom Verteilerkasten bis zum Endverbraucher ist als Stichleitung ausgebaut. Herr Hin stellt weiter klar, dass zum Aufbau eines Glasfasernetzes massive Tiefbauarbeiten erfolgen müssen oder die Leitungen nach Möglichkeit in ein vorhandenes Leerrohrsystem eingelegt werden können. Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob das bestehende Kupfernetz mitgenutzt werden kann. Herr Hin erläutert, dass dies begrenzt möglich ist. Die zukünftig zu übertragenden Bandbreiten werden sich aber nicht mehr mit einem Kupfernetz übertragen lassen. Weiter weist er darauf hin, dass es besonders wichtig ist, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Bau- und Erschließungsmaßnahmen das Leerrohrnetz für den Glasfaserausbau gemäß der FTTB – Planung berücksichtigen. Ein anderer Gemeinderat erkundigt sich, ob die Leitung von Haus zu Haus „geschleift“ werden kann. 12 Herr Hin erläutert, dass dies grundsätzlich möglich wäre, diese Bauvariante aber nicht sicher ist, da die Bewohner des einen Hauses die Leitung zum nächsten Haus trennen könnten. Sinnvoller sei es die Häuser vom Verteilerkasten weg sternförmig anzuschließen. Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die Glasfaserleitung in die Gasleitung eingelegt werden könnte. Herr Hin erläutert, dass dies aufgrund des Druckes in den Gasleitungen nicht möglich ist. Ein Ausbau der Breitbandversorgung ist nicht ohne Tiefbau möglich, so Herr Hin. Herr Hin informiert weiter, dass die FTTB – Planung den Leitungsdurchmesser vorgibt und auch die Hausanschlüsse für jedes Objekt bereits definiert und den einzelnen Leitungen zugeordnet hat. Wichtig ist eine gute Dokumentation der Leitungen während des Baus. Herr Hin stellt klar, dass die Planung von jedem Planungsbüro in die Straßenplanung integriert werden kann und auch eine Aufarbeitung durch ein Planungsbüro erforderlich ist. Er stellt klar, dass eine Kostenschätzung anhand eines Mengengerüstes erstellt worden ist. Diese berechnet sich aus den Leitungslängen und querschnitten sowie unverbindlichen Preisempfehlungen und Erfahrungswerten. Diese Kosten spiegeln nicht die tatsächlichen Baukosten wieder, da weder die notwendigen Spleißarbeiten noch der Tiefbau den örtlichen Verhältnissen angemessen berücksichtigt sind. Die Baukosten können erst durch eine Vorkalkulation der Ausführungsplanung und eine Ausschreibung der Maßnahme ermittelt werden. Herr Hin erläutert anschließend das Mengengerüst für die Gemeinde Lottstetten und erklärt, dass sich die dadurch ermittelten Kosten auf 4,419 Mio. € für den Breitbandausbau in Lottstetten belaufen. Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob die vorhandenen Telefon-, Internetund Fernsehanschlüsse durch den neuen Breitbandanbieter genutzt werden können. Herr Ernst merkt an, dass zunächst das Netz gebaut werden müsste. Anschließend kann ein entsprechender Anbieter per Ausschreibung gesucht werden. Der Gemeinde steht es frei, welche Dienstleistungen sie ausschreibt und anbieten lässt. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Ein anderer Gemeinderat erkundigt sich wie der Breitbandausbau umgesetzt werden kann. Er stellt sich vor, dass die Gemeinde das Netz ausbaut und anschließend an einen Telekommunikationsdienstleister verkauft. Herr Ernst stellt klar, dass das Netz anschließend auf Gemeinde- oder Landkreisebene verpachtet werden kann. Die Investition verbleibt jedoch bei der Gemeinde. Er ergänzt, dass ein großes Netz für einen Telekommunikationsdienstleister interessanter zu pachten ist. Der Gemeinderat merkt an, dass es noch sehr lange dauern wird, bis das Glasfasernetz in Lottstetten komplett ausgebaut ist. Aus diesem Grund soll eine kurzfristige Zwischenlösung angestrebt werden, die die vorhandene Kupferinfrastruktur aufwertet. Herr Strütt erklärt, dass die Zeit die Übergangslösungen überholen wird. Diese machen daher keinen Sinn. Herr Hin informiert, dass die Glaszuleitung für die Gemeinde durch den Landkreis realisiert wird. Der Gemeinderat kritisiert den langen Zeitraum bis diese für Lottstetten realisiert wird. Herr Morasch informiert, dass Lottstetten im ersten Bauabschnitt ausgebaut wird. Das Backbonenetz soll noch in 2017 errichtet werden, der Anschlusszeitpunkt ist allerdings noch offen. Herr Ernst stellt fest, dass den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung die technische Planung vorgestellt worden ist. Die strategische Zielsetzung muss die Gemeinde nun ausarbeiten. Herr Strütt weist nochmals darauf hin, dass die Planung dem Ingenieurbüro Tillig Ingenieure GmbH zur Einarbeitung und Integration in das GIS – System zur Verfügung gestellt wird. Er regt an, die Planung im Zuge von Sanierungsmaßnahmen mit zu berücksichtigen und das Glasfasernetz Zug um Zug aufzubauen. So können die Baukosten um bis zu 80 % reduziert werden, da die Tiefbaukosten ohnehin anfallen. Bürgermeister Link merkt abschließend an, dass der Vortrag sehr informativ gewesen ist und es wichtig ist, die gewonnenen Informationen bei den künftigen Planungen zu berücksichtigen. Er regt an das Gespräch mit den Nachbargemeinden, eventuell auch der EVKR zu suchen, da der Netzausbau für die Gemeinde Lottstetten alleine weder finanziell noch personell zu stemmen ist. Herr Strütt erklärt, dass er einen technischen Bericht mitgebracht hat. Zu TOP 5: Sachstandsbericht der Volkshochschule Jestetten – Lottstetten; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Volkshochschule Frau Bettina Valentin und erteilt ihr das Wort. Frau Valentin informiert, dass sie mittwochs ohne Terminvereinbarung im Büro erreichbar ist. An allen anderen Tagen steht sie nach Terminabsprache oder telefonisch zur Verfügung. Weiter informiert sie, dass die Volkshochschule im ersten Halbjahr 48 Kurse anbieten kann und erklärt, dass ein Großteil der Kurse in Jestetten stattfindet. In Lottstetten finden überwiegend Kurse aus dem Bereich Bewegung und Entspannung für Erwachsene statt, da in Lottstetten eine gute räumliche Ausstattung für solche Kurse gegeben ist. Sie informiert weiter, dass es zunehmend schwierig ist, geeignete Räume zu finden. Ein Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang auf den Neubau der Gymnastikhalle hin, welcher der Volkshochschule auch zur Verfügung gestellt werden kann. Weiter regt er an, die Schulaula für Volkshochschulkurse zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Link merkt an, dass dies abgeklärt werden kann. Frau Valentin erläutert anschließend ihr Aufgabengebiet und merkt an, dass die Kurse bislang hauptsächlich über die Mitteilungsblätter der Gemeinden beworben worden sind. Der Werbeschwerpunkt soll künftig auf die Homepage der Volkshochschule gelegt werden. Um diese stets aktuell zu halten, hat sie die Pflege wieder selbst übernommen. Bürgermeister Link dankt Frau Valentin für ihre Ausführungen und stellt fest, dass es Ziel ist, in Lottstetten möglichst viele Kurse anbieten zu können. Zu TOP 6: Vorlage der Strom- und Wasserbilanz 2015 für das Gemeindewerk Lottstetten; Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Werkleiter Thomas Kromer und erteilt ihm das Wort. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Herr Kromer erläutert, dass die Stromversorgung zum 01.01.2015 auf die EVKR GmbH & Co. KG ausgegliedert worden ist und die Stromversorgung daher nur noch den Betrieb der Photovoltaikanlage und die Beteiligung an der EVKR umfasst. Im Strombereich konnte ein Gewinn nach Steuern in Höhe von 91.436,16 € erwirtschaftet werden. Bei der Wasserversorgung hingegen wurde ein Verlust in Höhe von 56.589,47 € erwirtschaftet. Das bereinigte Ergebnis beträgt somit 34.846,89 €. Der Gemeinderat nimmt die Stromund Wasserbilanz 2015 anschließend einstimmig zur Kenntnis. Zu TOP 7: Freigabe der Grundstücke Flst. Nrn. 2435 – 2438, 2439 (Teilfläche) und 209 (Teilfläche) mit insgesamt 16.670 m² und Erteilung des Einvernehmens zum Abbau und zur teilweisen Wiederverfüllung der Grundstücke; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link erläutert das Abbaugebiet und weist darauf hin, dass die Firma für diese Flächen bereits schon einen weitergehenden Abbauantrag gestellt hat, welcher mit dem Neuantrag wieder zurückgezogen worden ist. Er erläutert weiter den bisherigen Verfahrensverlauf und weist darauf hin, dass die Firma mit dem Grundstückseigentümer eine Einigung erzielen konnte. Somit läuft der Abbau wieder geordnet und die Ziele der Gemeinde konnten erreicht werden. Der Gemeinderat erteilt darauf hin einstimmig das Einvernehmen zum Abbau und zur teilweisen Wiederverfüllung der Grundstücke Flst. Nrn. 2435 – 2438, 2439 (Teilfläche) und 209 (Teilfläche) mit insgesamt 16.670 m². Zu TOP 8: Abschluss eines Rahmenkreditvertrages zur Finanzierung der Erschließung des Neubaugebietes „Bettleäcker II“; Beratung und Beschlussfassung; Bürgermeister Link informiert, dass die Erschließung des Neubaugebietes „Bettleäcker II“ außerhalb des kommunalen Haushaltes mittels eines Darlehens erfolgen soll. Dabei ist vorgesehen ein Kontokorrent-Treuhandkonto einzurichten. Das Darlehen wird immer nur in der jeweils erforderlichen Höhe in Anspruch genommen und durch die Einnahmen aus den Bauplatzverkäufen wieder getilgt. Als Finanzrahmen werden der Gemeinde 1.800.000,- € von den Finanzinstituten eingeräumt. Bürgermeister Link informiert, dass die Gemeinde Lottstetten zwei Angebote der örtlichen Finanzinstitute eingeholt hat. Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig den Rahmenkreditvertrag mit einem Finanzrahmen von 1.800.000,- € mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei der Sparkasse Hochrhein abzuschließen. Zu TOP 9: Stellungnahme der Gemeinde zu folgenden Bauanträgen; 9.1. Antrag auf Nutzungsänderung der bisherigen Schleckerfiliale in ein Musikcafé auf dem Grundstück Flst. Nr. 108, Hauptstr. 39, Lottstetten; Bürgermeister Link erläutert das Bauvorhaben und merkt an, dass zur Hauptstraße hin eine zusätzliche Terrasse eingerichtet werden soll. Dadurch entfallen Parkplätze. Ob die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können wird durch das Landratsamt geprüft. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Hauptstraße“. AMTLICHE Mitteilungen der Gemeindeverwaltung 13 9.2. Antrag auf Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Gästehauses mit Garage auf den Grundstücken Flst. Nrn. 58 und 59, Bahnhofstr. 3, Lottstetten; Bürgermeister Link erläutert das Bauvorhaben und merkt an, dass bereits ein positiver Bauvorbescheid vorliegt. Der Gemeinderat erteilt mit 10 Ja – Stimmen und 1 Enthaltung das Einvernehmen zum Antrag auf Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau eines Gästehauses mit Garage. 9.3. Antrag auf Anbau eines Technikraumes auf dem Grundstück Flst. Nr. 1079/1, Lerchenstr. 7 a, Lottstetten; Bürgermeister Link erläutert, dass das Bauvorhaben bereits behandelt worden ist und nun um einen Technikraum erweitert werden soll. Anschließend erläutert er das Bauvorhaben. Der Gemeinderat erteilt mit 10 Ja – Stimmen und 1 Enthaltung das Einvernehmen zum Antrag auf Anbau eines Technikraumes. MITTEILUNGEN Rathausschließung am Schmutzigen Dunschtig, 23.02.2017 bis einschließlich Dienstag, 28.02.2017 geschlossen! Rathaus/Bauhof Mitteilungsblatt Geschlossen Über die närrischen Tage bleiben das Rathaus und der Bauhof nach der Ein Gemeinderat begrüßt die Nutzungsänderung und erkundigt sich, was man sich genau unter einem Musikcafé vorstellen muss. Bürgermeister Link erläutert, dass Musik und Tanz zu regelmäßigen Öffnungszeiten angeboten werden. Die Sperrzeiten sind dabei einzuhalten, dies wird aber im Rahmen der Gaststättenkonzession geprüft. Ein anderer Gemeinderat erklärt, dass in Lottstetten ein Angebot für jüngere Leute fehlt und erkundigt sich nach dem Zielpublikum. Bürgermeister Link erläutert, dass das Musikcafé allen Besuchern offensteht. Der Gemeinderat erteilt mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen das Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Schleckerfiliale in ein Musikcafé. Änderung des Annahmeschlusses Wir weisen darauf hin, dass das Mit- teilungsblatt der KW 8 wegen der närrischen Tage bereits am Mittwoch, 22.02.2017 erscheint. Deshalb wird der Annahmeschluss auf Dienstag, 21.02.2017, 12.00 Uhr vorverlegt. Später eingehende Inserate können leider nicht mehr berücksichtigt werden. 14 Tourismus An alle Gastgeber im Unterkunftsverzeichnis der Gemeinde Lottstetten Bitte denken Sie daran, die Tourismusstatistik 2016 bis spätestens Montag, 20.02.2017 im Rathaus ausgefüllt abzugeben oder per e-Mail an [email protected] zu schicken! Besten Dank im Voraus. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Probe/Treffen Seniorenabteilung Am Dienstag, 21.02.2017, 19.00 Uhr. News für Kinder und Jugendliche Kontakt zum Jugendarbeiter Michael Mothes Von Montag bis Freitag kann ein Termin, auf Wunsch auch vor Ort, mit der Jugendarbeit vereinbart werden. Müllkalender Telefonischer Kontakt: 0172 7258247 Blaue Tonne Am Montag, 20.02.2017 werden wieder die Blauen Tonnen geleert. Persönlicher Kontakt: Jugendraum Jestetten, Weihergasse 21, Jestetten Jugendraum Lottstetten, Altes Schulhaus (Kirchplatz 6), Lottstetten Rathaus, Zi. 6, Hombergstr. 2, 79798 Jestetten Altpapiersammlung Die nächste Altpapiersammlung des SV Lottstetten findet am Samstag, 04.03.2017 statt. Bitte Papier gebündelt oder in Papiertüten ab ca. 09.00 Uhr bereithalten. Der SV Lottstetten bedankt sich schon im Voraus für die Bereitstellung des Altpapiers. Sprechtage und Termine 21.02.2017 Selbsthilfegruppe „Sexueller Missbrauch“ Die Selbsthilfegruppe „Sexueller Missbrauch“ trifft sich 14-tägig dienstags um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Caritasverbands Waldshut, Poststr. 1, Waldshut-Tiengen. Ansprechpartnerin: Monika Schönle Tel: 07744 8834044 oder 0151 20792793, e-Mail: monischoen73@ web.de. Wir freuen uns auf ihren Anruf. 22.02.2017 Caritassozialdienst und Schwangerenberatung von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus Jestetten, Zimmer U.02. Freiwillige Feuerwehr Lottstetten Probe Jugendfeuerwehr Am Freitag, 17.02.2017, 18.00 Uhr. Probe Einsatzabteilung Am Montag, 20.02.2017, 19.00 Uhr. e-Mail Kontakt: [email protected] Homepage und weitere Infos: www.jugendarbeit-jelo.de Online Kontakt: Username "Michael Mothes" auf www.facebook.de Jugendräume in Jestetten und Lottstetten Der Jugendraum steht für alle Jugendliche und Interessierte offen. Im Rahmen dieses Offenen Angebotes bestehen die Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder eines Rückzugsortes. Lottstetten (Kirchplatz 6): dienstags: 15.00 – 20.00 Uhr (Michael) donnerstags: 17.30 – 21.30 Uhr (Simon) Jestetten (Weihergasse 21): mittwochs: 16.00 – 21.00 Uhr donnerstags: 16.00 – 21.00 Uhr freitags: 16.00 – 21.00 Uhr An allen Feiertagen sind die Jugendräume leider geschlossen Jugendberatung Ich unterstütze DICH, wenn du… … Ärger mit Freunden hast. … Stress mit den Eltern oder deiner Familie hast, … Probleme in der Schule oder Arbeit hast. … dich mit jemanden aussprechen möchtest. … einfach ein paar Infos brauchst. … Die Beratung ist kostenlos und als Jugendarbeiter unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht. Alles was du mir anvertraust, wird anonym und vertraulich behandelt. Nimm einfach Kontakt zu mir auf. Natürlich stehe ich auch gern Eltern und allen anderen Personen, die kinder- und jugendspezifische Anliegen haben, mit Rat und Tat zur Verfügung. Ich bin während der Schulzeit sowohl in der Realschule Jestetten als auch in der Werkrealschule Jestetten (Schule an der Rheinschleife) jeweils montags im wöchentlichen Wechsel von 09.50 bis 11.00 Uhr für Beratungsgespräche verfügbar. Breakdance für Anfänger Wir haben mit Andrej Lukjancikov einen engagierten und erfahrenen Trainer, der die Breakdance-/HipHopGruppe für Anfänger leitet. Das Training findet immer mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Gymnastiksaal Jestetten statt. Alle interessierten Kinder können gern vorbeischauen, um in eine Stunde zu schnuppern. Für ein dauerhaftes Training ist eine Mitgliedschaft im TV-Jestetten notwendig. Für weitere Fragen stehen die Jugendarbeit oder Andrej gern zur Verfügung. VHS JestettenLottstetten Babymassage-Kurs Der Kurs ist für Babys von 4 Wochen bis ins Krabbelalter sinnvoll. Beginn: Mittwoch, 08.03.2017 (5 Vormittage) Uhrzeit: 10.00 bis 11.30 Uhr Kursort: Gymnastikhalle Jestetten Kosten: 25,- €, ermäßigt 20,- € für einen Erwachsenen mit Baby zzgl. Kosten für Handbuch und Massageöl. Anmeldung bei: Carmen Wagner, Tel: 07745 928769, e-Mail: [email protected] Dein Hund (k)ein Rätsel auf vier Pfoten Lassen Sie sich entführen in die spannende, interessante und auch unterhaltsame Welt unserer vierbeinigen Freunde. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Ein Kurs/Vortrag und Praxis über Anschaffung, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung, Problemursachen, sinnvolle Beschäftigung und vieles mehr……. Dozentin: Heike Rummel Termin: Donnerstag, 09.03.2017 (5 Termine) Uhrzeit: 19.00 bis 20.30 Uhr Ort: Realschule Jestetten u. Außentermine Kursgebühr: 35,- €, ermäßigt 26,- € Anmeldung: Heike Rummel, Handy 0151 61425850 oder e-Mail: info@ hundestunde-rummel.de Linedance für fortgeschrittene Anfänger Wer schon an einem Linedance Anfängerkurs teilgenommen hat, ist hier herzlich willkommen. Dozentin: Doris Lichtnow Kursort: Postsaal in Lottstetten Beginn: Mittwoch, 08.03.2017 (10 Termine) Uhrzeit: 18.30 bis 20.00 Uhr Kosten: 52,- € + ermäßigt 40,- € / Paare 2. Person 40,- € Linedance für Fortgeschrittene Wer schon an mehreren LinedanceKursen teilgenommen hat, ist hier herzlich willkommen. Dozentin: Simone Meier Kursort: Postsaal in Lottstetten Beginn: Mittwoch, 08.03.2017 (10 Termine) Uhrzeit: 20.00 bis 21.30 Uhr Kosten: 52,- € + ermäßigt 40,- € / Paare 2. Person 40,-€ Anmeldung für alle LinedanceKurse bei: Doris Lichtnow, Tel.: 07746 96669 (ab 18.00 Uhr) oder e-Mail: doris@ hausmeister-lichtnow.de Bachblüten für die Selbsthilfe im Alltag In diesem Kurs lernen Sie die BachBlütentherapie mit allen 38 Blütenessenzen kennen, die in den 1930er Jahren von dem britischen Arzt Edward Bach (1886 - 1936) begründet wurde. Laut Bachs zentraler These beruht jede körperliche Krankheit auf einer seelischen Gleichgewichtsstörung, deren Ursache im Missverständnis zwischen Seele und Persönlichkeit liegt. Die 38 Bach-Blüten mit ihren dazugehörigen Gefühlszuständen, ihrem positiven Potenzial und einigen alltäglichen Anwendungsbeispielen sind Thema dieses Kurses. Dozentin: Sabine Alin, Bachblütenberaterin (IMS-Zertifizierung) Termin: Mittwoch, 08.03.2017 (Dauer 5 Abende) Uhrzeit: 19.30 – 21.00 Uhr Ort: Realschule Jestetten Kursgebühr: 29,- € / ermäßigt 22,- € Anmeldung: Sabine Alin, Tel.: 07745 928919, e-Mail: [email protected] Deutsch als Fremdsprache für leicht fortgeschrittene Anfänger Fortsetzungskurs vom letzten Anfängerkurs auf dem Niveau A1.1. Sprechen Sie schon ein wenig Deutsch? Möchten Sie besser schreiben und sprechen und Ihre Grammatikkenntnisse verbessern? Dann sind sie in diesem Kurs richtig. Quereinsteiger sind jederzeit willkommen. Beginn: Donnerstag, 09.03.2017 Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr Kursort: Realschule Jestetten Dauer: 12 Abende Kosten: 65,- €, ermäßigt 48,- € Anmeldung bei: Kirsten Niehus, Tel: 0041 79 6354767, e-Mail: [email protected] Deutsch als Fremdsprache für Fortgeschrittene Fortsetzungskurs vom letzten Kurs auf dem Niveau A1.2. Lernen Sie schon einige Zeit Deutsch und können schon einiges verstehen und sprechen? Dann sind Sie hier genau richtig. Beginn: Donnerstag, 09.03.2017 Uhrzeit: 18.00 – 19.30 Uhr Kursort: Realschule Jestetten Dauer: 12 Abende Kosten: 65,- €, ermäßigt 48,- € Anmeldung bei: Kirsten Niehus, Tel: 0041 79 6354767, e-Mail: [email protected] Notfälle im Säuglings- und Kleinkindesalter – was tun? 15 Dieser Kurs richtet sich an alle, die mit kleinen Kindern zu tun haben: Mütter und Väter, Omas und Opas, Erzieherinnen und Tagesmütter, aber auch an werdende Eltern. In ca. 2 Stunden werden die Themen akute Luftnot, Krampfanfall, Schädel-Hirn-Trauma, Vergiftungen, Verbrühungen/Verbrennungen und Stromunfall praxisnah und leicht verständlich vermittelt. Termin: Donnerstag, 16.03.2017, 19.30 – 21.00 Uhr Kursort: Realschule Jestetten Kosten: 10,- € + ermäßigt 8,- € Anmeldung: Christina Dietermann Tel.: 07745 92773219 oder Tel.: 07745 927067 oder e-Mail: christina. [email protected] www.vhs-jestetten-lottstetten.de Schülerverkehr nach Singen Schülerverkehr auf der SBB-Strecke Lottstetten – Jestetten – Schaffhausen – Singen Wichtiger Hinweis: Die Schüler aus Jestetten und Lottstetten werden ausdrücklich angehalten, ab Schaffhausen den Intercity um 07.16 Uhr nach Singen zu nutzen und nicht die Regionalbahn RB 17403 um 07.07 Uhr. Diese Regionalbahn ist ab Schaffhausen aus Kapazitätsgründen für die Schüler aus dem Jestetter Zipfel gesperrt, da sonst die rund 250 Schüler aus Gottmadingen nicht mehr in den Zug einsteigen können. Eine Verstärkung dieses Zuges durch zusätzliche Wagen war mangels Verfügbarkeit in der Hauptverkehrszeit nicht möglich. Deshalb hat der Landkreis Konstanz den IC um 07.16 Uhr ab Schaffhausen für den Schülerverkehr freigekauft. Dank dieser großzügigen Finanzierung durch den Landkreis Konstanz dürfen die Schüler diesen Schnellzug ohne Aufschlag nutzen. Wir appellieren an alle Eltern, deren Kinder weiterführende Schulen in Singen besuchen, ihre Kinder anzuhalten, morgens den Intercity zu nutzen. Vielen Dank für Ihre Kooperation. 16 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 27.01.2017 SCHULNACHRICHTEN Realschule Jestetten Vorankündigung Anmeldetermine Realschule Jestetten Falls Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2017/2018 bei uns anmelden möchten, sind wir an folgenden Terminen für Sie da: Dienstag, 04.04.2017 von 08.00 – 13.00 Uhr und von 15.00 – 19.00 Uhr Mittwoch, 05.04.2017 von 09.00 – 15.00 Uhr Liebe Kinder, liebe Eltern, wir freuen uns schon auf die nächsten Treffen mit euch am 21.02., 07.03. und 21.03.2017 um 15.30 Uhr im Postsaal in Lottstetten. Bei schönem Wetter treffen wir uns auf dem Spielplatz. Für Essen und Trinken sorgt bitte jeder selbst. Anna Steindl (07745 4973328), Lena Meyer (07745 4973124) und Sarah Haug (07745 9263777) freuen sich sehr über euer Kommen. Radfahrerverein Lottstetten e. V. Letzten Sonntag fand mit 35 Sportlern in Lottstetten der erste Wettkampf im Bezirkspokal der Schüler statt und zugleich auch die Bezirksmeisterschaft der Junioren/Elite. Dabei konnten sich die Junioren/Elite Fahrer für die Baden-Württembergische Meisterschaft qualifizieren. Vom RV Lottstetten wurden nicht nur gute Resultate eingefahren sondern 2 Schülerinnen U9 konnten mit Ihrem ersten Wettkampf auch den Eintritt in die Kunstradmeisterschaft feiern. Schülerinnen U9: 4. Platz Gladys June Holle 8,30 Punkte 5. Platz Giulia Masi 7,30 Punkte - bilingualer Klasse Bläserklasse geäußert werden. Bitte bringen Sie den Ausweis Ihres Kindes mit, sowie Blatt 4 und 5 der „Anmeldung bei der weiterführenden Schule“ (diese wurde Ihnen von den jeweiligen GS-Lehrkräften ausgehändigt). LOTTSTETTER Eltern-Kind-Gruppe Lottstetten Bei der Anmeldung können Wünsche hinsichtlich VEREINE Schülerinnen U11: 2. Platz Letizia Daudey 39,82 Punkte Schüler U11: 2. Platz Nicolaj von Schneyder 19,32 Punkte Schülerinnen U13: 1. Platz Leonie Papok 56,57 Punkte 3. Platz Adele Hohenbichler 43,47 Punkte 4. Platz Sofia Baier 39,20 Punkte Schüler U13: 2. Platz Jimmy Lee Holle 21,97 Punkte Schülerinnen U15: 1. Platz Mira Zipfel Die Aufnahmefeier für unsere neuen Schüler und Schülerinnen der 5. Klassen des Schuljahres 2017/2018 ist geplant für den ersten Schultag nach den Ferien, am Montag, 11.09.2017 um 14.30 Uhr in der Aula. 2er Juniorinnen U19: 1. Platz Natascha v. Schneyder/Deniz Altunöz 60,06 Punkte Natascha von Schneyder hat sich im 1er Kunstradsport für die BadenWürttembergische Meisterschaft qualifiziert und zusammen mit Deniz Altunöz dürfen die beiden auch im 2er Juniorinnen an den Start gehen. Allen Sportlern herzlichen Glückwunsch zu den erbrachten Leistungen. Landfrauen Lottstetten 50,05 Punkte Schüler U15: 1. Platz Mattias Piberhofer 33,48 Punkte 2. Platz Marco Rehm 32,72 Punkte Juniorinnen U19: 2. Platz Natascha von Schneyder 80,10 Punkte 3. Platz Deniz Altunöz 57,10 Punkte 4. Platz Larissa Rehm 45,28 Punkte 2er Schülerinnen U13: 1. Platz Adele Hohenbichler/Leonie Papok 42,00 Punkte 2. Platz Letizia Daudey/Sophia Baier 22,50 Punkte 2er Schülerinnen U15: 1. Platz Anna-Sophia von Schneyder/ Anika Papok 75,50 Punkte Hoorig-Hoorig – jetzt wird es närrisch! Wir Hexen treffen uns am Schmutzigen Dunschdig ab 08.30 Uhr in der Henes Schür. Dann entheben wir unseren Häuptling Link seines Amtes, besuchen Hand in Hand den Kindergarten und befreien die ganztagesbetreuten Grundschüler sowie die Lehrer von ihrem schweren Joch! Auch der Narrenbaum wird mit unserer tatkräftigen Unterstützung früher oder später gestellt. Kinderfasnacht Zum Richten für die Kinderfasnacht am Freitag, 24.02.2017 treffen wir uns um 12.00 Uhr in der Gemeindehalle. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Wir freuen uns sehr, wenn wir wieder viele leckere Kuchenspenden bekommen. Dafür schon im Voraus ein herzliches Dankeschön! Hoorige Grüße von eurer zurzeit närrischen Vorstandschaft! 17 Sportverein Lottstetten Hiermit lädt der SV Lottstetten aktive Bevölkerungsteilnahme. Eure SVL-Jugendabteilung recht herzlich ein zum traditionellen Turnverein Lottstetten Mittwochsfrauen 65plus Narri Narro Zu unserem traditionellen Fasnachtsturnen mit anschließendem Umtrunk laden wir euch alle am Mittwoch, 22.02.2017 ein. Eure Übungsleiter AUS HallenfussballJugendturnier. Am Samstag, 18.02.2017 spielt die F- + E-Jugend. Wir freuen uns über eine DER Computeria Jestetten-Lottstetten Offener Info Nachmittag am Di. 21.02.2017 von 15.00 – 17.00 Uhr Mailen, surfen, sich weiterbilden... ...einfach mal vorbeikommen und tragbares Gerät mitbringen. W-Lan, sowie Windows 7, Windows 10 und Linux Rechner sind ebenfalls vorhanden. Oder möchten Sie gern in unserem Betreuer-Team mitmachen? Wir freuen uns auf Verstärkung. Info unter Tel. 1000, Udo Schulze. Computeria-Jestetten-Lottstetten im Kolpingheim bei der kath. Kirche Jestetten. DLRG Jestetten Hier unser nächster Termin in Hüntwangen: 17.02.2017 Wir können wieder mit den Erzinger Kids von 19.00 – 20.00 Uhr trainieren. Dazu treffen wir uns um 18.30 Uhr vor der Schule an der Rheinschleife um Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Eintritt ist für Mitglieder frei. Bitte den Ausweis nicht vergessen. Auf Euer Kommen freut sich Petra Oellerking-Mumme, Tel. 264 Altpapiersammlung Die nächste Altpapiersammlung des SV Lottstetten findet am Samstag, 04.03.2017 statt. Bitte Papier gebündelt oder in Papiertüten ab ca. 09.00 Uhr bereithalten. Der SV Lottstetten bedankt sich schon im Voraus für die Bereitstellung des Altpapiers. NACHBARSCHAFT Frauenfrühstück Jestetten Herzliche Einladung Frauenfrühstück am Samstag, 11.03.2017 von 09.00 – 11.00 Uhr in der Gemeindehalle Jestetten, rollstuhlgängig Die Referentin Christa Müller, Lehrerin i. R., aus Schönaich (D) spricht zum Thema: Glücklich im Alltag - Illusion oder Wirklichkeit? Auf der Suche nach Glück und während einer Lebenskrise fand Christa Müller die Antwort. Eingeladen sind alle Frauen unabhängig von Alter und Konfession. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Unkostenbeitrag: 8,- € Kinderbetreuung: wird angeboten Anmeldungen bitte bis spätestens 08.03.2017 per e-Mail oder Telefon, vielen Dank! • Damaris Kreutz, e-Mai: frauenfruehstueckjestetten@ gmail.com • Hannelore Lauer, 07745 13 60 • Rosmarie Schudel, 07745 329 3010 • Anne-Marie Lerrick, 07745 5105 • Marlies Tischhauser, 07745 9288 91 Herzliche Einladung für Frauen von Frauen | Jesus Christus im Zentrum Narrenverein Jestetten 1968 e.V. Lottstetter, Balmer und Nackemer – mir chömmet! Wiä jede Johr, wenn ´s hät Schnee und Ys, und es chalt isch, dass es biisst, tönt Gebimmel durch de Ort, d´Üüle und Düfel chömmet - mo voschtoht kei Wort! Am Samschtig, 18.02.2017 isch es sowiit, sie bringed d´Jeschetter Narrenziitig mit. Oh liebi Lüüt, händ denn chli vobarme, und gänd ene au mol ä Plätzli im Warme. Wenn ihr ´ne denn noch ä Ziitig dönd abchaufe, münd´s nit vogebe umelaufe. Villicht gäbed ihr ´ne au öbbis z´essä und z´trinkä, sie dönd eu denn zum Abschied fründlich winkä. Und eins isch sicher und au wohr, sie chömmed denn au wieder im nöchschte Johr. Schützenverein Jestetten Einladung zur Generalversammlung Am Freitag, den 03.03.2017 ab 19.00 Uhr, beginnt die Generalversammlung in der Schützenstube des Schüt- 18 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 zenvereins Jestetten e.V. mit den Siegerehrungen für das Sportjahr 2016. Die Hauptversammlung beginnt um 19.30 Uhr. Die Mitglieder des Schützenvereins sind hiermit herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht des 2. Vorsitzenden 5. Berichte der Schießleiter DSB, BDS und BDMP 6. Bericht des Jugendleiters 7. Kassenbericht 8. Bericht Kassenprüfer 9. Wahl eines Wahlleiters 10. Entlastung der gesamten Vorstandschaft 11. Teilneuwahlen: 1. Vorsitzender Kassierer Schießleiter BDS Jugendleiter KIRCHLICHE Verantwortlicher Öffentlichkeitsarbeit / EDV beide Kassenprüfer 12. Verschiedenes / Wünsche / Anträge Anträge von Vereinsmitgliedern zur Tagesordnung sind gemäß §12 Abs.3 der Vereinsstatuten bis spätestens 26.02.2017 beim 1. Vorstand schriftlich einzureichen. Für den Schützenverein Jestetten e. V. 1.Vorstand / Christian Gdanitz NACHRICHTEN Nachrichten für alle vier Gemeinden Gottesdienste Freitag, 17.02.2017 16.00 – in Jestetten: Erstbeichte der Kommunionkin17.30 Uhr der 18.30 Uhr in Dettighofen: Hl. Messe Samstag, 18.02.2017 09.00 – in Altenburg: Kindertag der Erstkommunion12.00 Uhr kinder 18.30 Uhr in Altenburg: Hl. Messe Sonntag, 19.02.2017 7. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr in Baltersweil: Wortgottesfeier (SW) 09.00 Uhr in Lottstetten: Festgottesdienst zu Ehren des Kirchenpatrons St. Valentin (musikalisch gestaltet von Cantus Valbenja) - für Maria Honecker 10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe als Familiengottesdienst Mittwoch, 22.02.2017 07.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe und Laudes Samstag, 25.02.2017 Lottstetten: Vorabendmesse entfällt wegen Fasnacht! Sonntag, 26.02.2017 8. Sonntag im Jahreskreis 10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe mit den Narren 19.00 Uhr in Jestetten: ökum. Lobpreisgottesdienst Exerzitien im Alltag in der Seelsorgeeinheit Jestetten Deine Barmherzigkeit lässt mich leben und handeln Mit dem Thema Barmherzigkeit auf einem geistlichen Übungsweg unterwegs sein Möchten Sie den Quellen auf die Spur kommen, aus denen Sie leben, und die Ihnen helfen, auch selbst etwas für andere zu tun? Möchten Sie entdecken, wo Sie selbst beschenkt und versorgt sind, und wo Sie weiter schenken können? Die Exerzitien sind eine Einladung, persönlich und gemeinsam mit anderen mitten im Alltag still zu werden, sich Worte zusagen zu lassen, Bilder und Lieder zu sich sprechen zu lassen, sich zu orientieren, zu fragen, zu beten. Wir treffen uns an 5 Abenden um 19.30 Uhr im Kolpingheim Jestetten, am 07.03., 14.03., 21.03., 28.03. und 04.04.2017. Ein Abschlussabend mit Eucharistiefeier ist für den 25.04.2017 vorgesehen. Kostenbeitrag: 10,- € Leitung: Christel Auweder, bei Fragen dürfen Sie mich gerne anrufen, Tel. 07745 8310. Anmeldung bis zum 21.02.2017 beim kath. Pfarrbüro Jestetten, Kirchstr. 10, Tel. 07745 7248 e-Mail: [email protected] oder: [email protected] Flyer mit ausführlichen Informationen liegen in den Kirchen aus. Erstkommunion 2017 „Mit Jesus auf dem Weg“ Der Kindertag zum Thema „Umkehr und Versöhnung“ findet statt: für Lottstetten und Altenburg am Samstag, 18.02.2017 von 09.00 bis 12.00 Uhr im Pfarrsaal, Altenburg Die Teilnahme an den Kindertagen ist sehr wichtig, denn sie dienen der Vorbereitung zum Sakrament der Versöhnung. Mitzubringen sind: Mäppchen, Ordner, kleines Vesper, Trinken Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Das Sakrament der Versöhnung findet in der jeweiligen Pfarrkirche statt für Jestetten: Freitag, 17.02.2017, 16.00 – 17.30 Uhr für Altenburg: Dienstag, 21.02.2017, 16.00 – 17.00 Uhr für Lottstetten: Mittwoch, 22.02.2017, 16.00 – 17.00 Uhr Im Anschluss an das Sakrament der Versöhnung werden wir Osterkerzen basteln. Bitte eine schnittfeste Unterlage und ein kleines Küchenmesser mitbringen! Herzliche Einladung! 19 Projekte: ► Arbeiten für einen sozialen Zweck 26.02.2017 Bewirtung am Fasnachtssonntag im Saal unter der Kirche ► Bruder-Klaus-Tour in die Schweiz vom 03.03. – 05.03.2017 Der nächste Weggottesdienst findet am Mittwoch, 07.03.2017, 17.00 Uhr in St. Jakobus, Altenburg statt. Kolpingfamilie Jestetten Allen Eltern, die durch ihr Mittun, ihre Hilfe und ihren Fahrdienst dazu beigetragen haben, dass die Kindertage gelingen, ein herzliches Dankeschön! Kath. Frauengemeinschaft Nicht vergessen: Wiiberfasnacht am Dienstag, 21.02.2017 um 20.00 Uhr Wohin am Fasnachtssonntag nach der Narrenmesse? Natürlich in den Saal unter der Kirche, hier gibt es feine Suppen aus Rosis Küche und ein tolles Angebot an Kuchen und Torten. Kommen Sie vorbei! Öffnungszeiten Pfarrbüro an Fasnacht: Das Pfarrbüro ist vom 24.02. bis einschl. 28.02.2017 geschlossen! Durch eine techn. Veränderung unserer Telefonanlage war das Pfarrbüro Anfang Februar für mehrere Tage nicht erreichbar. Nun geht unser Telefon unter der bekannten Nr. 7248 wieder, die Fax-Nr. hat sich aber geändert: 9282708 Wir bitten um Entschuldigung! Pfarrgemeinde St. Martin, Baltersweil Patrozinium Am Sonntag, 06.11.2016 feierten wir unser Patrozinium. Wir freuen uns über den Erlös von € 450,08. Diesen Betrag wollen wir für die Außen-Sanierung unserer Pfarrkirche verwenden. Es war ein schönes Fest der Begegnung! Kirchenkonzert Am 11.12.2016 veranstaltete der gemischte Chor Dettighofen gemeinsam mit dem Musikverein und dem Feuerwehrchor in unserer Pfarrkirche St. Martin ein Weihnachtskonzert. Wir freuen uns, dass die Einnahmen von € 500,für die Außen-Sanierung der Pfarrkirche gespendet wurden. Dafür sagen wir dem gemischten Chor ein herzliches Vergelt´s Gott. Pfarrer Dressel sowie Ihre Pfarrgemeinderäte Mario Moser, Lioba Bernhard und Bernhard Weber Firmung 2017 - Termine ► Firm-Event-Samstag für Baltersweil Samstag 04.03.2017, Pfarrhaus von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr Einladung an alle Mitglieder zur Generalversammlung Montag, 06.03.2017 um 20.00 Uhr im Kolpingheim Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder 3. Besinnliches 4. Protokoll Generalversammlung 2016 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Rückblick 2016 8. Wahl des Wahlleiters 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahl des Schriftführers und Beisitzers 11. Jahresprogramm 2017-18 12. Kolping Roadshow Info d. Klaus Vogel 13. Wünsche und Verschiedenes 14. Kolping-Lied Mit der Bitte an Alle um zahlreiches Erscheinen! Treu Kolping Im Namen des Vorstandsteams i. A. Udo Schulze Weltgebetstag 2017 Der Weltgebetstag am 3. März 2017 verspricht wieder sehr interessant und bereichernd zu werden. Krasse Gegensätze zwischen Arm und Reich; wunderbare Natur und Weltkulturerbestätten auf der einen und zerstörerische Naturgewalten wie Taifune auf der anderen Seite; in der Verfassung verankerte Frauenrechte einerseits und geschlechterspezifische Diskriminierung und Gewalt andererseits. Ein Land der Extreme erwartet uns. Gerechtigkeit, Verständigung und Frieden zu fördern - das sind die Anliegen, der von Frauen getragenen christlichen Basisbewegung des Weltgebetstages auf den Philippinen. Freitag, 03.03.2017, 19.00 Uhr Gottesdienst in der evang. Markuskirche Jestetten mit anschließendem Austausch Termine und Veranstaltungen Montag, 20.02.2017 19.30 Uhr Bibelkreis im Kolpingheim Wir teilen miteinander die 2. Lesung des folgenden Sonntags 1 Kor 4, 1-5 Dienstag, 21.02.2017 20.00 Uhr Jestetter Wieberfasnacht im Saal unter der Kirche 20 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 Beichte in samstags ab 16.00 Uhr (nach Bedarf) oder Jestetten: nach tel. Vereinbarung (Tel. 07745 9264534) Rosenkranz: Jestetten: Dienstag bis Sonntag um 18.00 Uhr Altenburg: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr Lottstetten: jeden Donnerstag 15.00 Uhr Anbetung mit Rosenkranz Krankenkommunion: jeden ersten Freitag im Monat Seelsorgeeinheit Jestetten Richard Dressel, Pfarrer Josef Moser, Pfarrer i.R. Pfarrbüro E-Mail: Homepage: Tel. 07745 7248 Tel. 07745 926535 Tel. 07745 7248 Fax 07745 9282708 [email protected] www.kath-se-jestetten.de Seelsorgerliche und geistliche Begleitung: Andrea ‚Schaaf, Tel. 07745 7874, eMail: [email protected] Christel Auweder, Tel. 07745 8310, eMail: [email protected] Öffnungszeiten Pfarrbüro Montag – Dienstag – Donnerstag Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr Mittwochs geschlossen! Freitagnachmittags geschlossen! Goldene Konfirmation Auch im diesem Jahr möchten wir wieder die Feier der Goldenen Konfirmation in unserer Kirchengemeinde anbieten. Dieser Gottesdienst soll am 12.03.2017 um 10.00 Uhr in der Evangelischen Markuskirche stattfinden. Wir laden hierzu alle Gemeindeglieder, die im Jahr 1967 konfirmiert wurden (oder auch schon früher und noch kein Jubiläum gefeiert haben) ein, sich bis zum 24.02.2017 im Evang. Pfarramt Jestetten schriftlich anzumelden. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Konfirmation hier in Jestetten oder an einem anderen Ort gefeiert haben. Sie sind uns auch dann willkommen, wenn Sie inzwischen aus der Kirche ausgetreten sind und trotzdem in einem Gottesdienst an Ihre Konfirmation zurückdenken möchten. Wir freuen uns, wenn Sie sich zahlreich zu diesem Gottesdienst anmelden! Bürozeiten: Mittwoch + Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr Telefon: 07745 7256 Fax: 07745 7240 e-Mail: [email protected] Homepage: ev-kirche-jestetten.de Bankverbindung: Volksbank Hochrhein eG IBAN: DE80 6849 2200 0000 058904 BIC: GENODE61WT1 Konto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG IBAN: DE34 6849 2200 0000 0057 03, BIC: GENODE61WT1 Spendenkonto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG - IBAN: DE63 6849 2200 0000 0072 18 Gottesdienst Wochenspruch für die Woche vom 19.02. – 25.02.2017 Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstockt eure Herzen nicht. Hebräer 3, 15 Gottesdienst Sonntag, 19.02.2017 Sexagesimae – 60 Tage vor Ostern 10.00 Uhr Hauptgottesdienst in Jestetten Termine und Veranstaltungen Montag, 20.02.2017 19.00 Uhr Abendgebet in Jestetten Mittwoch, 22.02.2017 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht in Jestetten Sonntag, 19.02.2017 7. Sonntag der Lesereihe Beziehung überwindet Spaltung 09.30 Uhr in Dettighofen: Wort-Gottes-Feier EINLADUNG ZU GEMEINDEVERSAMLUNGEN Gemäß §45 der Synodal- und Gemeindeordnung Gegenstand der Beratung und Entscheidung Jahresschlussrechnung 2016 Haushalt 2017 Ergänzungswahlen der Kirchenvorstände Wahl der Ersatzpersonen Termine der Gemeindeversammlung Dettighofen – Sonntag, 12.03.2017, 09.30 Uhr (Kirche) Lottstetten – Sonntag, 19.03.2017, 10.00 Uhr (Kirche) Hohentengen – Sonntag, 26.03.2017, 11.00 (Herdern – Kapelle) Für zwei Mitglieder des Kirchenvorstands (Gemeinde Lottstetten) geht die Wahlperiode zu Ende: Raymonde Schiessel-Holzscheiter Edy Rehm Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 21 Ebenfalls für zwei Mitglieder des Kirchenvorstands (Gemeinde Hohentengen) geht die Wahlperiode zu Ende: Doris Etspüler Luci Nowack Wiederwahl ist zulässig Tagesordnung: 1. Gottesdienst 2. Bericht des Pfarrers 3. Jahresschlussrechnung 2016 / Prüfungsbericht / Entlastung 4. Haushalt 2017 5. Wahlen 6. Verschiedenes gez. Georg Blase, Pfarrer Neuapostolische Kirche Neunkircher Str. 17, 79798 Jestetten Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 19.02.2017 09.30 Uhr Gottesdienst parallel dazu Sonntagsschule 10.45 Uhr Religionsunterricht Mittwoch, 22.02.2017 20.00 Uhr Gottesdienst Samstag, 25.02.2017 10.30 Uhr NAKids Musiktag in Lörrach SONSTIGES Bad. Landwirtschaftl. Hauptverband e. V. Landesversammlung Termin: Fr. 03.03.2017 Uhrzeit: 09.30 Uhr Ort: Stadthalle, Bonndorf Schwimmbadstr. 10 Tagesordnung u. a.: „Freude am Beruf – zwischen freien Märkten unsachlicher Meinungsmache und bürokratischer Gängelei“ 1. Vizepräsident Franz Käppeler „Landwirtschaft hat Zukunft – Agrarpolitik in Baden-Württemberg“ Minister Peter Hauk, MdL Anmeldungen bis 24.02.2017 unter Tel.-Nr. 07741 6091-0 Bad. Landw. Hauptverband e. V. Alpenblickstr. 3, WT-Tiengen Kulturring Wutöschingen Humor in Concert - GOGOL & MÄX 25-jähriges Bühnenjubiläum Samstag, 04.03.2017, 20.00 Uhr in der Klosterschüer Ofteringen Wenn zwei sich streiten freut sich der Dritte – oder besser – wenn GOGOL & MÄX mit ihrem Programm „Humor in Concert“ auftreten, freuen sich alle, die dabei sind! Seit 25 Jahren stehen sie gemeinsam auf der Bühne, begeistern das Publikum mit ihrer Musikalität, der schier unbegreiflichen Instrumentenvielfalt, ihrem poetischen Humor, ihrer Beweglichkeit und kaum fassbaren akrobatischen Leistungen und vor allem mit ihrer unglaublichen Leidenschaft, die sie IHRER SACHE widmen. Immer, wenn sie die Bretter, die die Welt bedeuten betreten, ist es genau so – wie beim ersten Mal - immer wieder neu, immer wieder mit allen Sinnen und aller zur Verfügung stehenden Energie. Und das ist deutlich spürbar an den Reaktionen des Publikums abzulesen. Was den Besucher erwartet? Zwei prall gefüllte Stunden des Lachens und Staunens, zwei Männer, mindestens zwei Dutzend Instrumente, atemberaubende Artistik und jede Menge Späße am und auf dem Klavier. Was für ein Glück, dass sich Christoph Schelb und Max-Albert Müller getroffen haben, dass sie gemeinsam die Passion für diese Art der Konzertparodie entwickelt haben und dass sie diese Passion über Jahre derartig professionell perfektioniert haben, sodass man die beiden in Barcelona, Bangkok, Bozen und Backnang - und erneut in der Klosterschüer Ofteringen - sehen möchte. Weitere Infos unter: www.gogolmaex.de Einlass: 19.15 Uhr Eintrittspreise: 18,- € (Vorverkauf) 20,- € (Abendkasse) 12,- € (Jugendliche) Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt Wutöschingen - Kulturring, Tel: 07746 852-11, e-Mail: aloll@wutoeschingen. de und im Internet unter: www.wutoeschingen.de Kath. Landfrauenbewegung Freiburg Veranstaltungen der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg Bildungswoche „Einfach himmlisch!“ vom 13. – 17.03.2017, Kloster St. Trudpert, Münstertal Tage der Einkehr mit Impulsen aus der franziskanischen Spiritualität für alle fünf Sinne. Einführungsseminar Enneagramm vom 24. – 25.03.2017 im FamilienFerienhaus Insel Reichenau Mich selber kennen lernen, warum ich „so“ denke, fühle, handle – und andere besser verstehen lernen. Kleine Auszeit „Feiern, was die Erde uns schenkt und der Himmel uns schickt“ vom 24. – 26.03.2017, 22 Haus Marienfried, Oberkirch (Ortenau) Die Liebe zu den Schätzen, die die Natur uns schenkt und die Freude am kreativen Gestalten sind die Zutaten für diese Tage. Auszeit-Tage für mich „Ein neuer Morgen“ vom 07. – 11.04.2017 im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) Leichtigkeit spüren, neue Wege gehen, den Blick nach vorne richten nach Verletzungen und Rückzug. Besinnungswochenende „Du hast alles in dir, wodurch du wirken kannst“ vom 28.04. – 29.04.2017, Schloss Hersberg, Immenstaad Hildegard von Bingen und ihre Weisheiten – ein Schatz für Frauen heute. Kleine Auszeit „Wenn die Mutter mit der Tochter“ vom 05.05. – 07.05.2017, Familien-Ferienhaus Reichenau Mütter und Töchter haben vieles gemeinsam, eines oft nicht: Zeit zusammen. „Die Seele atmen lassen“ Erholung für Frauen ab 70 Jahren vom 06. – 12.05.2017 im Kloster Hersberg (am Bodensee) Sich über den Frühling am Bodensee freuen und Gemeinschaft genießen. Kleine Auszeit „48 Stunden EINFACH leben“ vom 26. – 28.05.2017, Begegnungsstätte Höchsten, Illmensee „48 Stunden EINFACH leben“ - Zeit für einen achtsamen Umgang mit eigenen Bedürfnissen, Meditation, spirituelle Impulse, Kräuterwissen praktisch umgesetzt, gemeinsames Kochen, Spaziergänge, ... Kleine Auszeit „Liturgie erleben – mitgestalten – feiern“ vom 30.06. – 02.07.2017, Haus Marienfried, Oberkirch Die Bedeutung liturgischer Elemente verstehen, das Bestärkende entdecken, liturgische Elemente kreativ gestalten Kleine Auszeit „Grüne Kräuterkraft“ vom 07. – 09.07.2017, Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) Nützliches für Körperpflege Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 und Hausapotheke herstellen, kulinarische Kostproben. Auszeit für Frauen und Kinder vom 28.08. – 01.09.2017 im Haus Marienfried, Oberkirch (Ortenau) „In den Wäldern gibt es Dinge, …“ Intensive Naturbegegnung in und außerhalb des Waldes, mit Austausch in der Gruppe, meditativen Elementen, gemeinsamem Singen. und Mit Kinderbetreuung. Pilgerreise nach Bingen „Auf den Spuren der hl. Hildegard“ vom 12. 15.10.2017 Die Orte ihres Wirkens erleben, Führungen, Meditationen, Kräuterkunde. Zu unseren Angeboten sind alle interessierten Frauen herzlich eingeladen. Infos und Anmeldung: Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr. 15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144243, e-Mail: [email protected] www.kath-landfrauen.de Sozialstation KlettgauRheintal e. V. und Altentagespflege badenova Service Information Klimaschutz geht durch den Magen Kohlekraftwerke oder den Autoauspuff hat man wohl zu allererst vor Augen, wenn man an Ursachen für den Klimawandel denkt. Doch auch unser Ernährungsstil trägt zur Klimaveränderung bei – und das nicht unerheblich! Grundsätzlich ist die Erzeugung von pflanzlichen Produkten um einiges klimaschonender als die von tierischen (z.B. Milch, Fleisch). Bio-Lebensmittel sind, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, besser als solche aus der Standard Landwirtschaft. Bio-Eier beispielsweise verursachen 21% weniger Treibhausgase, Bio-Brötchen rund 15 %. Wer Bio-Produkte kauft, tut nicht nur seinem Körper etwas Gutes, sondern schützt auch die Umwelt. Dies geschieht zum einen dadurch, dass BioLandwirte auf bestimmte Düngemittel sowie den Einsatz von Pestiziden verzichten. Das kommt nicht nur dem Lebensmittel zu Gute, sondern auch dem Boden, dieser wird geschont und auch das Grundwasser bleibt sauber. Während in der industriellen Landwirtschaft häufig der Profit im Vordergrund steht und die Natur zugunsten von Gewinnen ausgebeutet wird, erfolgt ökologischer Anbau im Einklang mit der Natur. Besonders wichtig ist den Erzeugern dabei das Konzept der Nachhaltigkeit: Durch das umweltfreundliche Wirtschaften werden wichtige Ressourcen geschont. Nachhaltigkeit spielt auch für den regionalen Energieversorger badenova eine tragende Rolle. Um aus den in der Landwirtschaft anfallenden Bioabfällen einen Nutzen zu ziehen, produziert die Unternehmenseigene Biogasanlage daraus Gas zum Heizen. So kann badenova den Kunden ein 100 % ökologisches und von der Natur gemachtes Produkt anbieten. Mehr dazu finden Sie unter: badenova.de/erdgas. Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017 23 24 Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
© Copyright 2024 ExpyDoc