MITTEILUNGSBLATT Lottstetten

MITTEILUNGSBLATT
Lottstetten
Amtsblatt der Gemeinde Lottstetten
Freitag, 17. Februar 2017 Ausgabe Nr. 7
Geänderter Annahme-
schluss für KW 8:
Dienstag, 21.02.2017
12.00 Uhr
Erscheinungstag:
Mittwoch, 22.02.2017
Herausgeber und Druck:
Gemeindeverwaltung 79807 Lottstetten
Rathausplatz 1
Tel.: 07745 9201-14
Fax: 07745 9201-90
e-Mail: [email protected]
www.lottstetten.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag:
16.00 – 18.30 Uhr
2
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Zahnärztlicher Notdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie jeder Zeit unter der Telefonnummer 116117.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht für medizinische Notfälle wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Vergiftungen
oder sonstige akute Notfälle zuständig. Hier bitte unbedingt den Rettungsdienst unter der europaweiten Notrufnummer 112 verständigen.
Die hausärztliche Notfallpraxis im Waldshuter Krankenhaus ist samstags, sonntags und an Feiertagen von
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00
Uhr, besetzt.
Apotheken-Notdienst
Freitag, 17.02.2017
Apotheke zur Waage Erzingen, Hauptstr. 58
 07742 7458
Samstag, 18.02.2017
Rheintal-Apotheke Kadelburg, Hauptstr. 21
 07741 3322
Montag, 20.02.2017
Kloster-Apotheke Jestetten, Hauptstr. 32,  07745 7008
Störungsdienst Stromversorgung
www.evkr-gmbh.de
Störungsdienst Wasserversorgung
0151 21288146
0170 3472851
PrimaCom Servicehotline (Kabel-TV) 0341 42372000
Pflegedienste / Soziale Einrichtungen
Caritasverband Hochrhein e. V.
Waldshut
Sozialdienst
Hausnotrufdienst
07751 8011-0
07751 8011-31
07743 933813
Sozialstation Klettgau-Rheintal e. V.
Alten-Tagespflegestätte
07742 9234-0
07742 9234-50
Pflegedienste St. Martin Küssaberg
Pflegestützpunkt
Landkreis Waldshut
Mittwoch, 22.02.2017
Apotheke am Seidenhof Tiengen, Hauptstr. 12
 07741 7551
Telefonseelsorge (kostenlos)
Hilfetelefon Kinder- und Jugendliche
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Donnerstag, 23.02.2017
Sonnen-Apotheke Wutöschingen, Hauptstr. 7 a
 07746 9293090
Freitag, 24.02.2017
Engel-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 93,  07751 83930
Der Apothekennotdienst ist abrufbar unter:
www.aponet.de, www.lak-bw.notdienst-portal.de oder
Tel. 0800 0022833 (kostenfrei)
Notrufnummern
Frauen- u. Kinderschutzhaus
Landkreis Waldshut (24 h)
110
Polizeiposten Jestetten
(während der Dienstzeit)
7234
07751 8316531
Feuerwehr, Notarzt, DRK-Rettungsdienst
(Notruf)
112
07741 68070
07742 858182
07751 86-4245
0800 1110111
0800 1110333
08000 116016
07751 3553
Offene Beratung „Courage“
07751 910843
Jugend- und Drogenberatungsstelle
Waldshut
07751 896770
Kinderschutzbund Waldshut
07741 672724
Hospiz-Gruppe Jestetten
Polizei-Notruf
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
badenova-Störungsnummer (Erdgas) 0800 2767767
Pegasus Ambulanter Pflegedienst
Küssaberg
Dienstag, 21.02.2017
Die St. Georgs-Apotheke Lauchringen, Hauptstr. 73
 07741 63800
Giftnotruf Freiburg
Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist über den Anrufbeantworter des jeweiligen Haustierarztes zu erfahren.
DRK-Kreisverband Waldshut
Fahrdienst (Krankenfahrten/Rollstuhlbus) 0800 0079761
DRK Kleiderausgabe
07751 8735-0
DRK-Hausnotrufdienst
07751 8735-55
DRK-Dienste für Senioren
07741 9697710
Sonntag, 19.02.2017
Storchen-Apotheke Tiengen, Hauptstr. 20
 07741 832424
Polizeirevier Waldshut
(keine Notrufe)
01803 222555-30
5525
Donum Vitae Hochrhein
07751 898237
Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte und
Schwangere, Waldshut
Lebenshilfe Südschwarzwald
07741 9657277
FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen
Blinden- und Sehbehindertenverein
Südbaden e. V.
0761 36122
Tierschutzverein Waldshut-Tiengen
07741 684033
0761 1924-0
116117
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
AMTLICHE
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BEKANNTMACHUNGEN
Bebauungsplanentwurf „Lottstetten Nordost“ und örtliche Bauvorschriften
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 19. Januar 2017 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt
und beschlossen, die Entwürfe nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Änderungen betreffen insbesondere:
Zeichnerischer Teil:
1. Das Gebäude Hauptstraße 20, Flst. Nr. 0-323, wird als Kulturdenkmal gekennzeichnet.
2. Bei dem Grundstück Flst. Nr. 386/2 besteht kein Altlastenverdacht. Das Planzeichen wird aus dem
zeichnerischen Teil herausgenommen.
3. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze wird der Teil des ab Böschungsoberkante 5 m breiten Gewässerrandstreifens eingetragen, der in das Planungsgebiet hineinreicht.
Planungsrechtliche Festsetzungen:
Ziff. 1.3.3: Die Einschränkung der Zulässigkeit von Läden im Besonderen Wohngebiet wird gestrichen.
Ziff. 15:
Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze wird ein Gewässerrandstreifen festgesetzt.
Hinweise: Der Hinweis zu Altlasten wird gestrichen.
Das Kulturdenkmal Hauptstraße 20 wird nachrichtlich aufgenommen.
Ein Hinweis auf archäologische Funde wird aufgenommen.
Örtliche Bauvorschriften:
Ziff. 1.1 und 2.2: Die Hinweise auf Festsetzungen in alten Bebauungsplänen werden gestrichen.
Einfriedungen:
Die örtliche Bauvorschrift über Einfriedungen im Allgemeinen Wohngebiet wird gestrichen.
Die Zulässigkeit von Einfriedungen in den Gewerbegebieten wird konkretisiert.
Werbeanlagen:
Die Zulässigkeit von Fremdwerbung wird als Ausnahmeregelung aufgenommen. Im Übrigen
werden die Vorschriften über Werbeanlagen modifiziert. Bauvorschriften über die Zulässigkeit
von Werbeanlagen und die Beleuchtung von Grundstücken im Sichtfeld der Bundesstraße
werden erweitert.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt vom 02.11.2016 zu entnehmen.
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Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Bestimmungen,
Begründung und Umweltbericht, den vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie allen in der Satzung genannten Unterlagen werden in der Zeit
vom 27. Februar 2017
bis einschließlich 31. März 2017
im Rathaus Lottstetten, Rathausplatz 1, 79807 Lottstetten, Zimmer 13 während der üblichen Dienststunden
öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde: Durch das Plangebiet werden gesetzlich geschützte Biotope
oder Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht nicht berührt. Anzeichen für eine Betroffenheit geschützter
Arten sind nicht erkennbar.
Stellungnahme Wasserschutz: Entlang des Kalchhofgrabens ist ein Gewässerrandstreifen einzutragen.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
AUS
Aus dem Gemeinderat
Zu TOP 1:
Schulerweiterung und Neubau einer Gymnastikhalle;
1.1. Vergabe des Auftrages über
die Erdarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Peter Schanz und erteilt ihm
das Wort.
Architekt Schanz erläutert, dass fünf
Unternehmen angefragt wurden und
alle fünf Unternehmen auch ein Angebot abgegeben haben. Diese können
alle gewertet werden, Besonderheiten gab es keine.
Architekt Schanz informiert, dass die
Firma Rehm Kies- und Betonwerk
GmbH & Co. KG günstigster Bieter
mit einer geprüften Angebotssumme
DEM
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GEMEINDERAT
von 47.060,57 € ist und empfiehlt daher den Auftrag an die Firma Rehm zu
vergeben.
Der Gemeinderat vergibt anschließend einstimmig den Auftrag über die
Erdarbeiten an die Firma Rehm Kiesund Betonwerk GmbH & Co. KG zu
einer geprüften Angebotssumme von
47.060,57 €.
1.2. Vergabe des Auftrages über
die Rohbauarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Architekt Peter Schanz und erteilt ihm
das Wort.
Architekt Schanz erläutert, dass acht
Unternehmen angefragt wurden wovon fünf Unternehmen ein Angebot
abgegeben haben. Diese können alle
gewertet werden, Besonderheiten
gab es keine.
Architekt Schanz informiert, dass die
Firma Bauunternehmen Dieter Leute
günstigster Bieter mit einer geprüften
Angebotssumme von 238.333,20 € ist
und empfiehlt daher den Auftrag an
die Firma Leute zu vergeben. Der Gemeinderat vergibt anschließend einstimmig den Auftrag über die Rohbauarbeiten an die Firma Bauunternehmen Dieter Leute zu einer geprüften Angebotssumme von 238.333,20
€.
Zu TOP 2:
Erstellung des Bebauungsplanes
„Lottstetten Nordost“;
2.1. Abwägung der im Rahmen
der Offenlage und der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen;
2.2. Beschlussfassung,
dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abge-
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geben werden können und Beschluss über die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfes;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem
Tagesordnungspunkt
Frau
Stadtplanerin Bettina Nocke und erteilt ihr das Wort.
Frau Nocke erläutert, dass in der heutigen Sitzung die eingegangenen
Stellungnahmen abgewogen und die
erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes beschlossen werden
soll.
Nach der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Voranhörung der Träger öffentlicher
Belange sind erfreulicherweise in der
Offenlage fast keine Stellungnahmen
von Privaten eingegangen; lediglich
Lidl hat eine Stellungnahme abgegeben.
Einige Anregungen sind von Behördenseite eingegangen, welche Berücksichtigung finden sollten.
Aufgrund der angeregten Änderungen wird eine erneute Offenlage notwendig. Hierbei sollen nur noch Stellungnahmen zu den geänderten bzw.
ergänzten Punkten abgegeben werden können.
Frau Nocke erläutert anschließend
die eingegangenen Stellungnahmen
wie folgt:
Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe,
Bergbau vom 13.12.2016
Unter Hinweis auf unsere weiterhin
gültige
Stellungnahme
vom
19.01.2016 (Az. 2511 //15-12135) sowie Ziffer 11.1 der Planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stand 02.11.2016) sind
von unserer Seite zum in der Offenlage modifizierten Planvorhaben
keine weiteren Anmerkungen vorzubringen.
Stellungnahme vom 19.01.2016:
Geotechnik:
Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodäten besteht der Untergrund im Plangebiet aus Glazialen
Ablagerungen, Niederterrassenschotter und Holozänen Abschwemmmassen. Im tieferen Untergrund stehen
Gesteine der Unteren Süßwassermolasse an. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf.
nicht zur Lastabtragung geeignet
sind, ist zu rechnen.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung)
und Quellen (bei Wiederbefeuchtung)
des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rechnen.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen
im Zuge der weiteren Planungen oder
von Bauarbeiten (z. B. zum genauen
Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des
Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung)
werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN
1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass im
Anhörungsverfahren des LGRB als
Träger öffentlicher Belange keine
fachtechnische Prüfung vorgelegter
Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt.
Boden,
Mineralische
Rohstoffe,
Grundwasser,
Bergbau,
Geotopschutz:
keine Hinweise, Anregungen oder
Bedenken
Die Hinweise sollen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
bnNETZE GmbH vom 15.11.2016
Verweis auf die Stellungnahme vom
12.01.2016:
Wir weisen darauf hin, dass im Bereich des geplanten Kreisverkehrsplatzes im Ortseingang eine ErdgasMitteldruckleitung PE 180/125 der
bnNETZE GmbH verläuft. Diese Leitung ist bei der Ausführungsplanung,
insbesondere bei der Gradientenfestlegung zu beachten. Die erforderliche
Leitungsüberdeckung gemäß DVGW
– Regelwerk darf nicht unterschritten
werden.
Für die ausführenden Unternehmen
besteht Erkundigungs- und Sicherungspflicht gemäß DVGW – Regelwerk GW 315 (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen vom
20.04.1971 - VI ZR/232/69). Zur Verhütung von Schäden muss der Bauunternehmer daher rechtzeitig Leitungspläne unter Vorlage neuester
Bauplanung einholen. Bei Abweichungen von der Bauplanung muss
eine neue Erkundigung eingeholt
werden. Im Bereich der Leitung dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt
werden, dass die Gefährdung der Leitung ausgeschlossen ist. Planauskünfte sind bei unserer Tochtergesellschaft regioDATA GmbH, Tullastraße
61, 79108 Freiburg i. Br. erhältlich.
Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Benachrichtigung über das
Inkrafttreten des Bebauungsplanes
und um Zusendung einer rechtskräftigen Ausfertigung als pdf-Datei.
Die Stellungnahme bezieht sich auf
eine Leitung im Bereich des Kreisverkehrsplatzes. Stellungnahmen in diesem Zusammenhang werden im Bebauungsplan „Kreisverkehr“ behandelt.
Bürgermeisteramt Dettighofen vom
26.11.2016
Gegen die beabsichtigte Aufstellung
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost"
werden keine Einwendungen erhoben. In diesem Zusammenhang teilen
wir Ihnen auch mit, dass von unserer
Seite her keine Planungen eingeleitet
wurden oder andere Maßnahmen ergriffen werden sollen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
des von Ihnen zu ändern beabsichtigten Gebiets bedeutsam sein könnten.
Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Landesdenkmalpflege vom 16.12.16
Im Planungsgebiet liegt folgendes
Kulturdenkmal (Bau- und Kunstdenkmale) gem. § 2 des Gesetzes zum
Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG):
- Hauptstraße 20, Flst. Nr. 0-323
Bauernhaus, Typus Quereinhaus mit
zweigeschossigem Wohnteil. Massivbau mit dekorativ eingesetzten Entlastungsbögen aus Backstein über
den Erdgeschoßfenstern und Fachwerk im Obergeschoß des Ökonomieteils sowie im Kniestock und Giebel des Wohnteils, hier mit dekorativen Formen als Gestaltungsmittel
eingesetzt. Authentisch überliefert, so
z.B. die Haustüre, das schmiedeeiserne Geländer der Freitreppe, der
Kamin. Erbaut um 1900.
Wir bitten Sie, dieses im Plan entsprechend zu kennzeichnen (nachrichtliche Übernahme gem. § 9 Abs. 6
BauGB; s. Anl.).
Die Erhaltung der Kulturdenkmale in
ihrem überlieferten Erscheinungsbild
liegt im öffentlichen Interesse. Wir regen an, im Textteil darauf hinzuweisen, dass bei Kulturdenkmalen jeweils im Einzelfall zu prüfen sein wird,
in welchem Umfang und an welcher
Stelle innerhalb der ausgewiesenen
überbaubaren Grundstücksfläche geplante Anbauten genehmigungsfähig
sind.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Wir weisen außerdem darauf hin,
dass bei Kulturdenkmalen höhere Anforderungen an die Erhaltung des Erscheinungsbildes gestellt werden
können als durch die Regelungen in
den örtlichen Bauvorschriften vorgegeben. Wir regen an, diese Hinweise
in den Textteil des Bebauungsplans
zu übernehmen. Im Planungsgebiet
sind bisher keine archäologischen
Kulturdenkmale bekannt. Wir bitten
jedoch einen Hinweis auf § 20 DSchG
zum Fund von Kulturdenkmalen in die
Planunterlagen aufzunehmen:
Sollten bei der Durchführung der
Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind
gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend
zu benachrichtigen. Archäologische
Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile,
Keramikreste, Knochen, etc.) oder
Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in
unverändertem Zustand zu erhalten,
sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium
Stuttgart, Referat 84 - Archäologische
Denkmalpflege (e-Mail: abteilung8@
rps.bwl.de) mit einer Verkürzung der
Frist einverstanden ist.
Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gem. § 27 DSchG wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen
Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen.
Es soll darauf hingewiesen werden,
dass sich das Kulturdenkmal in einem
Bereich befindet, der als einfacher
Bebauungsplan festgesetzt ist und in
dem keine überbaubaren Grundstücksflächen ausgewiesen sind.
Frau Nocke weist darauf hin, dass
das Kulturdenkmal aufgrund der Benennung im Bebauungsplan keine
andere Qualität erhält. Die Festsetzungen und die Auswahl der Objekte
erfolgt durch die Denkmalbehörde
und kann von der Gemeinde nicht beeinflusst werden.
Den Anregungen soll entsprochen
werden, das Kulturdenkmal wird im
Plan gekennzeichnet. Die Hinweise
zu archäologischen Funden werden
aufgenommen.
IHK Hochrhein – Bodensee vom
14.01.2016
Grundsätzlich ist zu befürworten,
dass die planungsrechtlich unübersichtliche Situation, die aufgrund
mehrerer nicht abgestimmter Bebauungspläne vorhanden ist, in Form eines umfassenden Bebauungsplans
neu geordnet wird. Auf diese Weise
kann bei anstehenden Investitionen
die notwendige Planungssicherheit
gewährleistet werden.
Als Art der baulichen Nutzung werden
Gewerbegebiete GE1, GE2, GE3 und
ein eingeschränktes Gewerbegebiet
festgesetzt. Dabei sind im GE1 Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen.
Nur wenige nicht zentrenrelevante
Branchen, wie z. B. Handel mit Möbeln und Küchen, KFZ-Handel und
Handel mit Landmaschinen, Motorgeräten und Zubehör sind zulässig.
Auch wird dem sog. „Handwerkerprivileg" in dem GE1 entsprochen; d.h.
in untergeordneter Weise kann Einzelhandel ausgeübt werden. Tankstellen und Vergnügungsstätten sind
in den Gewerbegebieten bis auf die
Bestandsschutzbetriebe nicht zugelassen.
Für das eingeschränkte Gewerbegebiet sind nur Unternehmen ansiedlungsfähig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Sofern sich Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, werden
diese in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen auf den Einzelfall abgestimmt.
Weitere Areale werden in einem besonderen Wohngebiet (WB) und in einem allgemeinen Wohngebiet (WA)
eingebunden, um so einem bestehenden Eloxierbetrieb, aber auch dem
Wohnungsbau eine Perspektive zu
ermöglichen.
Der Ausweis für Gemeinbedarfsflächen (Feuerwehr, Bauhof) sowie
landwirtschaftliche Flächen rundet die
Neuordnung der diversen Planareale
ab. Den Unterlagen ist auch zu entnehmen, dass Belange der Umwelt
umfassend beachtet werden.
Diese Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Landratsamt Waldshut vom 21.12.16
Stellungnahme "Bauplanungsrecht":
a) In den planungsrechtlichen Festsetzungen wird unter Ifd. Nr. 1.3.3 die
Nutzungsart, hier für „Läden", eingeschränkt und nur für zulässig erklärt,
wenn diese die erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachweisen können. Diese Art der Nutzungseinschränkung ist u.E. nicht von § 1
Abs. 9 Baunutzungsverordnung (Bau
NVO) gedeckt. Darüber hinaus wird
die erforderliche Anzahl von Stellplätzen vielmehr spezialgesetzlich und
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hier durch die Landesbauordnung
(LBO) geregelt, so dass diese Festsetzung auch nicht benötigt wird.
Der Anregung soll entsprochen werden. Die Festsetzungen Ziff. 1.3.3 soll
ersatzlos gestrichen werden.
b) Im zeichnerischen Teil wird u.a. im
Bereich der Grundstücke FIst. Nr.
3289/1 und 3289/2 sowie im Bereich
der Grundstücke FIst. Nrn. 3279 und
3276 mittels Knödellinie eine unterschiedliche Art oder Maß der Nutzung
angedeutet, welche tatsächlich nicht
erfolgt. Wir bitten um Abstimmung mit
den Festsetzungen.
Die Knödellinie im Bereich der Grundstücke FIst. Nrn. 3289/1 und 3289/2
umgrenzt die Grundstücke, auf denen
Vergnügungsstätten ausnahmsweise
zulässig sind.
Die Knödellinie im Bereich der Grundstücke FIst. Nrn. 3279 und 3276
trennt Bereiche mit unterschiedlicher
Gebäuderichtung.
Es wird vorgeschlagen, die Abgrenzung unterschiedlicher Gebäuderichtungen mit einer anderen Kennzeichnung zu verdeutlichen und dies in der
Legende einzutragen.
Der Anregung soll wie oben beschrieben entsprochen werden.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob
die Festsetzung unterschiedlicher
Gebäuderichtungen überhaupt notwendig ist. Frau Nocke erläutert, dass
die Festsetzungen aus den bisher
geltenden Bebauungsplänen übernommen worden sind.
Insgesamt ist der Gestaltungsspielraum im Bebauungsplan im Vergleich
zu den bisherigen Festsetzungen gestiegen, so Bettina Nocke.
c) In lfd. Nr. 1.2 bzw. 2.2 der örtlichen
Bauvorschriften sollen unterschiedliche Festsetzungen gelten. U.a. wird
hierfür ein Bezug auf die Bebauungspläne „Aufgehende Äcker - Radäcker
II, Änderung Nord" sowie „Getzler Erweiterung" hergestellt. Da dieser Bebauungsplanbereich jedoch gleichzeitig gem. § 4 der Satzung außer
Kraft gesetzt werden soll, läuft der
Bezug ins Leere. Wir empfehlen zur
Klarheit und um Missverständnisse
zu vermeiden, eine klarere Zuweisung unter Angabe der betroffenen
Grundstücke oder per Verweis auf
eine Abgrenzung im zeichnerischen
Teil.
Es handelt sich hier lediglich um Hinweise für den Gemeinderat, was in
den alten Bebauungsplänen festgesetzt war, um hier auf Änderungen
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hinzuweisen. Die Hinweise können
entfernt werden. Die Hinweise haben
keinen weiteren Zweck.
Der Anregung soll entsprochen werden. Die Hinweise auf die alten Bebauungspläne werden gestrichen.
d) Für das allgemeine Wohngebiet
sollen gem. lfd. Nr. 2.1 der örtlichen
Bauvorschriften keine „feste" Einfriedungen errichtet werden. Da der Begriff „fest" nicht näher erläutert wird
und zu unbestimmt ist, sind Missverständnisse zukünftig vorprogrammiert. Wir bitten um genauere Definition
Es handelt sich hier um fünf Grundstücke an der Hauptstraße gegenüber dem zukünftigen Drogeriemarkt
und dem Besonderen Wohngebiet, in
dem keine Vorschriften zu Einfriedungen vorgesehen sind. Es wird deshalb empfohlen, auch in diesem kleinen WA auf eine Festsetzung zu verzichten.
Der Anregung soll dahingehend entsprochen werden, als dass die Festsetzung gestrichen wird.
e) Wir möchten darauf hinweisen,
dass ein genereller Ausschluss für
Fremdwerbung aufgrund neuerer
Rechtsprechung insbesondere in Gewerbegebieten rechtlich nicht haltbar
und die Festsetzung in diesem Punkt
ggf. nicht durchsetzbar ist.
Aufgrund der Rechtsprechung wird
empfohlen, den ersten Satz unter Ziff.
4.1 zu streichen.
Der Anregung soll entsprochen werden, nur für Pylonen soll die Zulässigkeit der Fremdwerbung auf Ausnahmefälle beschränkt werden. Frau Nocke informiert, dass nach Aussage
von Prof. Dr. Sparwasser Fremdwerbung nicht generell ausgeschlossen
werden kann, eine Reduktion auf die
ausnahmsweise Zulässigkeit jedoch
möglich ist. Ein Gemeinderat stellt
fest, dass bislang Fremdwerbung
ausgeschlossen ist. Dies ist künftig
nicht mehr so. Aus diesem Grund erkundigt er sich, ob die Maximalgröße
der Werbeflächen erhalten bleibt.
Dies wird von Frau Nocke bejaht.
Stellungnahme „Bodenschutz/Altlasten“:
Bereich Bodenschutz:
Keine Bedenken und Anregungen.
Bereich Altlasten:
Hinweis: Innerhalb des Planungsgebiets befinden sich weder eine Altlast
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
noch eine Fläche mit entsorgungsrelevanten Bodenmassen (Kategorie B
- Entsorgungsrelevant).
Auf der unter Ziffer 2 genannten Fläche (Industriestr. 26, Flst. Nr. 386/2)
ist ein noch aktiver Metallbetrieb angesiedelt (Fa. Dresohn Deutschland
GmbH). Diese Fläche wurde 2011 im
Zuge der Fortschreibung des Bodenschutz - und Altlastenkatasters mit
dem Flurstück Nr. 375 verwechselt.
Auf diesem Grundstück befindet sich
heute der Lidl-Markt (zuvor die Interbinding GmbH). Die ehemals in die
Kategorie „B-Entsorgungsrelevant"
eingestufte Fläche wurde im Rahmen
des Neubaus des Marktes untersucht
und 2011 in die Kategorie A eingestuft.
verboten. Der Gewässerrandstreifen
bemisst sich ab der Böschungsoberkante des Gewässers und kann in
das Bebauungsplanungsgebiet hineinreichen. Hier wären dann Anlagen
wie Zäune, Lagerflächen, Befestigungen usw. nicht zulässig. Wir bitten
den Gewässerrandstreifen zu ermitteln und wenn der Bebauungsplan
betroffen ist, dort darzustellen.
Die Böschungsoberkante des Grabens wurde eingemessen. Der Gewässerrandstreifen ragt ca. 2,50 m in
das Plangebiet. Der Gewässerrandstreifen wird im Überlagerungsbereich dargestellt.
Stellungnahme vom 22.01.2016:
Bereich Altlasten:
In dem Planungsgebiet befindet sich
das Gelände der ehemaligen Sportwaffenfabrik Hämmerli. Der Standort
wurde im Rahmen der Fortschreibung
des Bodenschutz- und Altlastenkatasters (BAK) an Hand der Aktenlage
am 06.12.2011 in die Kategorie „B Entsorgungsrelevant" eingestuft. Mit
dieser Einstufung ist der Altlastenverdacht ausgeräumt. Die Einstufung bedeutet jedoch, dass auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse auf dem Gelände Bodenmassen liegen könnten,
die nicht frei verwertet werden dürfen,
sondern nach abfallrechtlichen Regelungen entsorgt werden müssen.
Aufgrund der Stellungnahme vom
22.01.2016 wurde eine Altlastfläche
nachrichtlich in den Plan übernommen. Sie muss nun wieder herausgenommen werden.
Der Anregung soll entsprochen werden, die Altlastfläche wird aus dem
Plan herausgenommen.
Stellungnahme „Gesundheitsschutz“:
Keine Bedenken und Anregungen.
Stellungnahme „Naturschutz“:
Keine Bedenken und Anregungen
Stellungnahme „Wasserschutz“:
Bereich Abwasser/Wasserrecht:
Keine Bedenken und Anregungen.
Bereich
Oberirdische
Gewässer/Grundwasserschutz:
Nördlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich der Kalchhofgraben
(Flst. Nr. 3296). Nach § 29 Abs. 1
Wassergesetz (WG) ist der Gewässerrandstreifen im Innenbereich 5 m
breit. Nach § 29 Abs. 3 Nr. 2 WG ist
die Errichtung baulicher und sonstiger
Anlagen im Gewässerrandstreifen
Stellungnahme „Gewerbeaufsicht“:
Keine Bedenken und Anregungen.
Stellungnahme
„Straßenverkehrsrecht“:
Keine Bedenken und Anregungen.
Stellungnahme „Straßenbau“:
Der Kreuzungsbereich K 6580 / Ast B
27 / Schitterlestraße (Industriestraße)
soll in Abstimmung mit der Gemeinde
Lottstetten,
Regierungspräsidium
Freiburg Referat 44 und Landkreis
Waldshut Straßenbauamt in einen
Kreisverkehrsplatz baulich umgestaltet werden. Das notwendige Baurecht
soll in einem separaten Bebauungsplanverfahren erlangt werden. Zu Planungs- und Ausbauabsichten bezüglich der B 27 ist das Regierungspräsidium Freiburg Referat 44 anzuhören.
Das Regierungspräsidium wurde gehört.
BP „Lottstetten Nordost"
Der Bebauungsplan wird im Osten
von der Bundesstraße 27 und im Süden von Kreisstraße 6580 (Hauptstraße) begrenzt. Auf einer Länge von
etwa 160 m liegt die Kreisstraße innerhalb des Bebauungsplans.
Der zu bebauende Bereich liegt in der
geschlossenen Ortslage von Lottstetten. Das Planungsgebiet ist bereits
vollständig erschlossen. Gemessen
vom äußeren Fahrbahnrand der Bundesstraße 27 ist der im Bebauungsplan festgesetzte Schutzstreifen von
20 m von jeder Bebauung und Werbeanlage freizuhalten. Innerhalb eines Streifens von 30 m, gemessen
vom äußeren Rand der B 27, dürfen
Werbeanlagen, die von der Straße
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
aus sichtbar sind, nicht angebracht
werden.
Die Leuchtstärke der Werbeanlagen
muss so begrenzt werden, dass die
Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
bzw. behindert werden. Beleuchtungen von Betriebsgeländen und Lichtquellen an Gebäuden müssen so beschaffen sein, dass in der Ortslage
von Lottstetten (z.B. K 6580 / Hauptstraße) keine Blendwirkung eintritt
und der Verkehr auf der B 27 nicht beeinträchtigt wird.
Hinsichtlich den Ausführungen Ziffer
VII. Erschließung und Kreisverkehrsplatz gibt es keine Einwendungen.
Die vorliegenden Planunterlagen waren teilweise verkleinert. Im weiteren
Verfahren sollten diese maßstabsgetreu sein.
Es wird angeregt Ziffer 4.4 der örtlichen Bauvorschriften, wie vorgeschlagen, zu ergänzen.
Frau Nocke erläutert weiter, dass die
Festsetzungen in den bisher rechtskräftigen Bebauungsplänen bereits
aufgenommen waren, die Inhalte
aber nachrichtlich übernommen werden können.
Stellungnahme „Vermessung“:
Keine Bedenken und Anregungen.
Stellungnahme „Landwirtschaft“:
Gegen den Bebauungsplan bestehen
aus landwirtschaftlicher Sicht keine
Bedenken, da agrarstrukturelle Belange nicht beeinträchtigt werden.
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Straßenwesen und Verkehr vom
01.12.2016
Unter Bezugnahme auf unser Schreiben vom 19.01.2016 halten wir fest,
dass unseren Hinweisen mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung getragen wurde. Unsererseits stimmen wir
dem vorliegenden Bebauungsplan
zu. Ergeben sich weitere Änderungen
oder konkretere Planungen, bitten wir
um Beteiligung.
Stellungnahme vom 19.01.2016:
Die an den vorliegenden Bebauungsplan angrenzende Bundesstraße B
27 ist in diesem Planungsbereich
straßenrechtlich als freie Strecke ausgewiesen. Für den Bereich der erforderlichen baulichen Änderung der B
27 ist nach dem für die Straßenbauverwaltung geltenden Regelwerk und
Stand der Technik ein „Vorentwurf"
nach RE – 2012 durch die Gemeinde
aufzustellen und durch das Regierungspräsidium Freiburg zu genehmigen. Dieser ist entsprechend zu begründen (Verkehrszahlen usw.).
Handelsverband Südbaden e.V. vom
02.12.2016
Vorgesehen ist die Aufstellung bzw.
Änderung von Bauplänen, die unter
den oben genannten Gesamtplan
subsumiert werden. Es handelt sich
hierbei um etliche derzeitige Einzelpläne, die Gewerbegebiete mit teils
unterschiedlichen Festsetzungen betreffen und zwei Wohngebietsbereiche. Die Flächenbilanz für die Gewerbegebiete beträgt etwas mehr als 10
ha und für die Wohngebietsbereiche
ca. 2,5 ha. Sie begründen die vorgesehenen Festsetzungen damit, dass
z.B. die Zulässigkeit von Einzelhandel
im Gebietsbereich geregelt werden
soll. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für Lidl soll ebenfalls in den
neuen Bebauungsplan einbezogen
werden.
Ohne auf die einzelnen Pläne mit seinen Festsetzungen eingehen zu wollen, ist für den Handelsverband relevant, dass z.B. im Gewerbegebiet
GE 1 Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten unzulässig sind. Der Kraftfahrzeughandel und
auch der Handel mit Möbel und Küchen sowie mit Landmaschinen sind
davon ausgenommen. Bei Produktions- oder Handwerksbetrieben darf
bei dortiger Herstellung von Produkten die Verkaufsfläche aber nur maximal 50 m² wohl im Einzelfall betragen.
Im Übrigen sind in etlichen Gewerbegebietsbereichen Tankstellen und
Vergnügungsstätten unzulässig
Nach Durchsicht der umfangreichen
Überplanungsunterlage kommt der
Handelsverband Südbaden zur Auffassung, dass tendenziell die jetzt
vorgesehene Regelung von hier aus
nachvollzogen werden kann, zumal
u.a. großflächiger zentrenrelevanter
Einzelhandel über die vorgesehenen
Festsetzungen ausgeschlossen wird.
Das entspricht auch der zentralörtlichen Stellung der Gemeinde Lottstetten. Allerdings ist einer Agglomerationswirkung nach hiesiger Einschätzung nicht begegnet, die sich z.B.
auch aus dem eingeschränkten Gewerbegebietsbereich ergeben, wo ja
Einzelhandel bis zur Großflächigkeit
zulässig ist, wenn sie das Wohnen
nicht wesentlich stören.
9
Von hier aus wird für die Überplanung
angeraten und empfohlen, den zentrenrelevanten Einzelhandel im gesamten Gebietsbereich auszuschließen und lediglich den nichtzentrenrelevanten Einzelhandel dort zu ermöglichen. Dass da der vorhandene Bestand von dieser Empfehlung ausgenommen wird, ist naheliegend.
Auf der Ebene des Regionalverbands
gibt es zur Agglomeration keine
raumordnerische Regelung. In den
sehr kleinen Gewerbegebieten GE 2
und GE 3 sind zentrenrelevante Sortimente vorhanden. Der vorliegende
Bebauungsplan hat das Ziel, die vielen bisherigen Bebauungspläne zusammenzuführen und eine Übersicht
zu schaffen, nicht aber vorhandene
Betriebe gegenüber dem Ist – Zustand einzuschränken. Eine Ausweitung des zentrenrelevanten Einzelhandels ist in den Gewerbegebieten
nicht zu befürchten, im Besonderen
Wohngebiet auch nicht, da die vorhandene Bebauung und Grundstückssituation hierfür nicht geeignet
erscheint.
Die Anregung soll zurückgewiesen
werden.
Alpha Immobilienvermietung GmbH &
Co. KG, Lidl Dienstleistungs GmbH &
Co. KG und Lidl Vertriebs GmbH &
Co. KG, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Menke vom 21.12.2016
Bedenken gegen den Entwurf des
Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost".
1. Die Alpha Immobilienvermietung
GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des
Grundstücks Industriestraße 36 in
Lottstetten. Die Lidl Vertriebs GmbH
& Co. KG betreibt auf diesem Grundstück einen Lebensmittelmarkt. Sie ist
darum bemüht, diesen Lebensmittelmarkt modernen Anforderungen an
einen
Lebensmittel-Discountmarkt
anzupassen. In seiner heutigen Ausgestaltung entspricht die Größe der
Verkaufsfläche nicht mehr den marktüblichen Gegebenheiten bei Lebensmittel-Discountmärkten. Sie verfügen
heute über eine Verkaufsfläche, die
bei 1.200 m² und mehr liegt. Diese
Fläche ist erforderlich, um den Wettbewerb mit anderen Betrieben bestehen zu können. Am Standort Lottstetten kommt das hohe Kundenaufkommen mit Kunden aus der Schweiz
hinzu. Dies führt dazu, dass der Warenumschlag auf die bestehende Verkaufsfläche nicht mehr sinnvoll abgewickelt werden kann. Stundenweise
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muss der Lebensmittelmarkt aufgrund seiner beschränkten Größe
und des Kundenandrangs auch während der üblichen Öffnungszeiten geschlossen werden, um Ware nachzufüllen.
2. Nach dem Bebauungsplanentwurf,
das Grundstück als Gewerbegebiet
GE3 nach § 8 BauNVO 1990 festzusetzen. Diese Festsetzung führt dazu,
dass die geplante Erweiterung nicht
mehr durchgeführt werden kann. Eine
Verkaufsfläche von mehr als 800 m²
ist dann nicht erreichbar, weil die Geschossfläche des Betriebs bereits
über 1.200 m² liegt. Der Bebauungsplan verhindert daher die aus betrieblichen Gründen dringend notwendige
Vergrößerung der Verkaufsfläche.
Dies hat entsprechend negative Konsequenzen auf den bestehenden Lebensmittelmarkt. Wir regen daher an,
das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Der im GE3 bereits angesiedelte Lebensmittel-Discountbetrieb bzw. der
betreffende Grundstückseigentümer
verlangt die Einstellung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens,
weil es seine angeblich dringend erforderliche Erweiterung der Verkaufsflächen nicht zulässt. Das ist überraschend vor dem Hintergrund der aktuellen Fassung des (im Übrigen in
enger Kooperation mit dem Betreiber
entstandenen und mit ihm genau abgestimmten) Bebauungsplans für das
betreffende Grundstück, der auch
schon nicht mehr zulässt und durch
die bestehende und längst umgesetzte Baugenehmigung bereits vollständig ausgeschöpft wird. Insoweit
genießt der Betrieb auch Bestandsschutz. Das Verlangen ist konsequent
vor dem Hintergrund des bislang nicht
abgeschlossenen Rechtsstreits um
eine Erweiterung, wo die Ungültigkeit
aller bestehenden und vorangehenden Bebauungspläne geltend gemacht wird. Der bestehende Markt
genießt aber Bestandsschutz, und er
wäre außerdem auch nach der Entwurfsfassung des Bebauungsplans in
dieser Form zulässig. Mehr Verkaufsfläche möchte die Gemeinde aus sowohl raumordnerischen als auch
städtebaulichen Gründen nicht zulassen. Deshalb verlangt gerade der
noch laufende Rechtsstreit nach
Rechtssicherheit und Begrenzung
des Standortes auf das in einem Gewerbegebiet Zulässige.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
3. Die Festsetzungen zum Maß der
baulichen Nutzung und zu den überbaubaren
Grundstücksflächen
schränken die künftige Nutzung des
Grundstücks ein. Sie schreiben dauerhaft eine Nutzung fest, die auf das
Bestandsgebäude beschränkt ist.
Bauliche Erweiterungen sind nicht
möglich. Faktisch wird damit eine
Nutzung verhindert, die verarbeitendes oder produzierendes Gewerbe
zum Gegenstand hat. Dies ist nicht
gerechtfertigt. Belegt wird dies zudem
durch einen Vergleich mit den Gewerbegebieten GE1 und GE2. Dort sind
die überbaubaren Grundstücksflächen sehr viel großzügiger zugeschnitten. Sie lassen auch Erweiterungen des vorhandenen Gebäudebestandes und eine Umstrukturierung
der Nutzung auf den jeweiligen
Grundstücken zu. Auf dem Grundstück unserer Mandantinnen ist dies
dagegen ausgeschlossen, obwohl es
als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO
festgesetzt wird und dort das gesamte Nutzungsspektrum des Gewerbegebietes mit wenigen Ausnahmen zulässig sein soll.
Die Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen sind für jeden Gebietsteil unterschiedlich. Ein System oder
ein städtebaulicher Grundgedanke ist
hinter diesen Festsetzungen nicht erkennbar. Sie sind durch eine durch
nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung
der
unterschiedlichen
Grundstücke geprägt. Eine Vereinheitlichung ist geboten.
Der genannte Grundstückseigentümer verlangt aus Gründen der "Vereinheitlichung" großzügigere Baufenster und einheitliche, für sich also
größere Höhen. Solange der Markt
besteht, besteht auch der Flächenbedarf für Stellplätze weiter. Für irgendwelche Erweiterungs- oder Neubauten ist dann kein Raum. Die Gemeinde hat erwogen, zusätzliche
Bauflächen unter der aufschiebenden
Bedingung festzusetzen, dass eine
Einzelhandelsnutzung hier endgültig
aufgegeben wird, womit dann in der
Tat der hohe Stellplatzbedarf entfiele.
Sie hat davon abgesehen, weil sie bei
dem bestehenden, auch der Gemeinde bekannten Ansiedlungsdruck
für Einzelhandelsnutzungen keinerlei
realistische Entwicklungschancen in
dieser Richtung sieht. Die Aufgabe einer Einzelhandelsnutzung würde in
der Tat einen Umplanungsbedarf begründen, dem die Gemeinde zu gege-
bener Zeit entsprechen wird. Für unrealistische Fantasieplanungen sieht
sie keinen Anlass und keine Kapazitäten. Die behauptete Ungleichbehandlung liegt schlicht darin begründet, dass auf den Einwenderflächen
auch zentrenrelevanter Einzelhandel
zulässig ist, auf den Vergleichsflächen dagegen gerade nicht. Eine Vereinheitlichung erscheint nach allem
nicht geboten.
4. Der Bebauungsplanbegründung ist
ein Umweltbericht beigefügt. Er umfasst nur sieben Seiten. Der Umweltbericht wird den Anforderungen aus
der Anlage 1 zum BauGB nicht gerecht. Schon die Gliederung folgt
nicht den Vorgaben aus Anlage 1
zum BauGB. Gänzlich fehlt eine Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
Ziele des Umweltschutzes, die für die
Bauleitplanung von Bedeutung sind.
Auch die im Rahmen der Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen notwendige Bestandsaufnahme ist unzureichend. Eine Auseinandersetzung damit, welche Auswirkungen beispielsweise die festgesetzten Gewerbegebiete auf die angrenzenden Wohngebiete haben können, fehlt gänzlich.
Zudem geht der Umweltbericht zu
Unrecht etwa davon aus, dass für das
Grundstück unserer Mandantin der
vorhabenbezogene Bebauungsplan
„Lidl Lottstetten" maßgebend ist. Er
ist jedoch auch unwirksam. Der Umweltbericht ist in dieser Form unzureichend. Er entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Ob der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Lidl Lottstetten“ tatsächlich
unwirksam ist, ist Gegenstand eines
noch laufenden Rechtsstreits. Das
Verwaltungsgericht jedenfalls hielt ihn
für wirksam, verbunden mit der
Frage, ob nicht die Berufung auf die
Unwirksamkeit durch Lidl aufgrund
seiner eigenen Planurheberschaft
rechtsmissbräuchlich sei. Der Umweltbericht darf aber schon deshalb
von den Inhalten des angeblich ungültigen Bebauungsplanes ausgehen, weil er exakt wie festgesetzt umgesetzt und eine Änderung demgegenüber auf absehbare Zeit nicht zu
erwarten ist.
Frau Nocke erklärt, dass der Bebauungsplan „Lottstetten Nordost“ ursprünglich im vereinfachten Verfahren aufgestellt hätte werden sollen.
Unter dieser Maßgabe wurde auch
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
der Umweltbericht ausgearbeitet. In
der Kürze der Zeit war ein Nacharbeiten des Umweltberichtes zur heutigen
Sitzung allerdings nicht mehr möglich, so dass der überarbeitete Umweltbericht in der kommenden Sitzung vorgestellt wird. Da ihr eine Teilnahme an dieser Sitzung jedoch nicht
möglich ist, werden die Themen getrennt behandelt. Sollten aufgrund
des überarbeiteten Umweltberichtes
weitergehende Festsetzungen notwendig werden, werden diese in den
Offenlageentwurf eingearbeitet. Frau
Nocke weist darauf hin, dass aufgrund der Veränderungssperren ein
gewisser Zeitdruck gegeben ist. Das
Bebauungsplanverfahren kann aber
nach heutigem Kenntnisstand ohne
weitere Maßnahmen rechtszeitig abgeschlossen werden. Gemeinderat
Schneider erkundigt sich, ob weitere
Vorgaben aus dem Umweltbericht zu
erwarten sind. Frau Nocke erläutert,
dass sie keine Aussage treffen kann,
aber davon ausgeht, dass keine markanten Änderungen zum jetzigen Umweltbericht zu erwarten sind. Wichtig
ist, das Verfahren sauber abzuarbeiten um keine Angriffspunkte zu bieten. Sie erläutert weiter, dass sich der
Landkreis Waldshut derzeit mit Lidl im
Klageverfahren bezüglich der Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lidl“ befindet. Bürgermeister Link stellt klar, dass Lidl seine
Verkaufsfläche erweitern möchte und
auch bereit ist, dies auf allen Wegen
zu versuchen. Deshalb ist besonders
wichtig, das Verfahren trotz Zeitdruck
sauber abzuarbeiten. Frau Nocke
regt an, den Umweltbericht nachzuarbeiten und die weiteren Anregungen
von Rechtsanwalt Dr. Menke nicht zu
berücksichtigen.
Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig die im Rahmen der Offenlage und der Anhörung
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wie oben
dargestellt, abzuwägen.
Weiter beschließt der Gemeinderat
einstimmig den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen und dass Einwendungen und
Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben
werden können.
Zu TOP 3:
Erstellung des Bebauungsplanes
„Kreisverkehr“
3.1. Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan „Kreisverkehr“;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem
Tagesordnungspunkt
Frau
Stadtplanerin Bettina Nocke und erteilt ihr das Wort.
Frau Nocke merkt an, dass der Bebauungsplan „Kreisverkehr“ das
letzte der größeren Bebauungsplanverfahren am Ortseingang ist und erklärt, dass in der heutigen Sitzung der
Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll.
Sie erläutert anschließend die Abgrenzung des Bebauungsplanes und
erklärt, dass die Abgrenzung im Zuge
der Offenlage nochmals angepasst
werden kann.
Sie informiert weiter, dass für dieses
Bebauungsplanverfahren ebenfalls
ein Grünordnungsplan zu erstellen
ist. Der Eingriff in die Umwelt ist möglicherweise zu kompensieren.
Frau Nocke stellt klar, dass die Planung des Kreisverkehrsplatzes bereits sehr weit fortgeschritten ist und
die frühzeitige Behördenbeteiligung
und Offenlage bereits gemeinsam mit
der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanes „Lottstetten Nordost“
erfolgt ist.
Frau Nocke stellt in Aussicht, dass
der Bebauungsplan „Kreisverkehr“ im
Sommer 2017 zum Abschluss gebracht werden kann, sofern keine größeren Probleme auf die Gemeinde
zukommen.
Der Gemeinderat fasst anschließend
einstimmig
den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Kreisverkehr“.
Zu TOP 4:
Vorstellung der FTTB – Planung;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn
Sven Ernst von der bnNETZE GmbH,
Herrn Michael Hin von der MHI – Planung und Herrn Thomas Strütt von
der RegioDATA Lörrach GmbH und
erteilt ihnen das Wort.
Herr Strütt erläutert zunächst die im
Glasfasernetzausbau verwendeten
Materialien und lässt Anschauungsmaterial herumgehen.
Herr Ernst stellt anschließend die
bnNETZE GmbH vor und erläutert,
dass die bnNETZE die Kommunen
beim Breitbandausbau von der Planung über die Bezuschussung bis zur
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Realisierung des Netzausbaus betreuen und begleiten kann.
Herr Hin erläutert daraufhin die FTTB
– Planung und merkt an, dass diese
Planung in das gemeindeeigene GIS
– System übernommen werden kann
und hierfür aufbereitet zur Verfügung
gestellt wird.
Herr Hin informiert weiter, dass die
Backboneplanung durch den Landkreis beauftragt worden ist. Diese bildet die Grundvoraussetzung einen
Breitbandausbau als Glasfasernetz
überhaupt umsetzen zu können. Weiter merkt er an, dass die Gemeinde
mit der FTTB – Planung nun auch die
Grundlagen hat, Glasfaser in jedes
Haus zu legen. Dies ist wiederum Voraussetzung um die künftig zu erwartenden Bandbreiten überhaupt abdecken zu können.
Herr Hin lobt die Unterstützung, die er
von der Gemeindeverwaltung zur Erstellung der FTTB – Planung erhalten
hat und erläutert die möglichen POP
– Standorte (Points of Presence).
Herr Hin erklärt anschließend den
Aufbau eines Glasfasernetzes und
merkt an, dass alle geplanten Bauvorhaben bzw. Erschließungsmaßnahmen der Gemeinde bereits in die Planung eingeflossen sind. Er erklärt
weiter, dass das Netz immer als Ring
aufgebaut wird um die bestmögliche
Versorgungssicherheit gewährleisten
zu können. Lediglich das letzte Stück
vom Verteilerkasten bis zum Endverbraucher ist als Stichleitung ausgebaut.
Herr Hin stellt weiter klar, dass zum
Aufbau eines Glasfasernetzes massive Tiefbauarbeiten erfolgen müssen
oder die Leitungen nach Möglichkeit
in ein vorhandenes Leerrohrsystem
eingelegt werden können.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob
das bestehende Kupfernetz mitgenutzt werden kann.
Herr Hin erläutert, dass dies begrenzt
möglich ist. Die zukünftig zu übertragenden Bandbreiten werden sich
aber nicht mehr mit einem Kupfernetz
übertragen lassen.
Weiter weist er darauf hin, dass es
besonders wichtig ist, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Bau- und
Erschließungsmaßnahmen das Leerrohrnetz für den Glasfaserausbau gemäß der FTTB – Planung berücksichtigen.
Ein anderer Gemeinderat erkundigt
sich, ob die Leitung von Haus zu
Haus „geschleift“ werden kann.
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Herr Hin erläutert, dass dies grundsätzlich möglich wäre, diese Bauvariante aber nicht sicher ist, da die Bewohner des einen Hauses die Leitung
zum nächsten Haus trennen könnten.
Sinnvoller sei es die Häuser vom Verteilerkasten weg sternförmig anzuschließen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob
die Glasfaserleitung in die Gasleitung
eingelegt werden könnte.
Herr Hin erläutert, dass dies aufgrund
des Druckes in den Gasleitungen
nicht möglich ist. Ein Ausbau der
Breitbandversorgung ist nicht ohne
Tiefbau möglich, so Herr Hin.
Herr Hin informiert weiter, dass die
FTTB – Planung den Leitungsdurchmesser vorgibt und auch die Hausanschlüsse für jedes Objekt bereits definiert und den einzelnen Leitungen zugeordnet hat. Wichtig ist eine gute
Dokumentation der Leitungen während des Baus.
Herr Hin stellt klar, dass die Planung
von jedem Planungsbüro in die Straßenplanung integriert werden kann
und auch eine Aufarbeitung durch ein
Planungsbüro erforderlich ist.
Er stellt klar, dass eine Kostenschätzung anhand eines Mengengerüstes
erstellt worden ist. Diese berechnet
sich aus den Leitungslängen und querschnitten sowie unverbindlichen
Preisempfehlungen und Erfahrungswerten. Diese Kosten spiegeln nicht
die tatsächlichen Baukosten wieder,
da weder die notwendigen Spleißarbeiten noch der Tiefbau den örtlichen
Verhältnissen angemessen berücksichtigt sind. Die Baukosten können
erst durch eine Vorkalkulation der
Ausführungsplanung und eine Ausschreibung der Maßnahme ermittelt
werden.
Herr Hin erläutert anschließend das
Mengengerüst für die Gemeinde
Lottstetten und erklärt, dass sich die
dadurch ermittelten Kosten auf 4,419
Mio. € für den Breitbandausbau in
Lottstetten belaufen.
Ein Gemeinderat erkundigt sich, ob
die vorhandenen Telefon-, Internetund Fernsehanschlüsse durch den
neuen Breitbandanbieter genutzt werden können. Herr Ernst merkt an,
dass zunächst das Netz gebaut werden müsste. Anschließend kann ein
entsprechender Anbieter per Ausschreibung gesucht werden. Der Gemeinde steht es frei, welche Dienstleistungen sie ausschreibt und anbieten lässt.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Ein anderer Gemeinderat erkundigt
sich wie der Breitbandausbau umgesetzt werden kann. Er stellt sich vor,
dass die Gemeinde das Netz ausbaut
und anschließend an einen Telekommunikationsdienstleister verkauft.
Herr Ernst stellt klar, dass das Netz
anschließend auf Gemeinde- oder
Landkreisebene verpachtet werden
kann. Die Investition verbleibt jedoch
bei der Gemeinde. Er ergänzt, dass
ein großes Netz für einen Telekommunikationsdienstleister interessanter zu pachten ist.
Der Gemeinderat merkt an, dass es
noch sehr lange dauern wird, bis das
Glasfasernetz in Lottstetten komplett
ausgebaut ist. Aus diesem Grund soll
eine kurzfristige Zwischenlösung angestrebt werden, die die vorhandene
Kupferinfrastruktur aufwertet.
Herr Strütt erklärt, dass die Zeit die
Übergangslösungen überholen wird.
Diese machen daher keinen Sinn.
Herr Hin informiert, dass die Glaszuleitung für die Gemeinde durch den
Landkreis realisiert wird.
Der Gemeinderat kritisiert den langen
Zeitraum bis diese für Lottstetten realisiert wird. Herr Morasch informiert,
dass Lottstetten im ersten Bauabschnitt ausgebaut wird. Das Backbonenetz soll noch in 2017 errichtet
werden, der Anschlusszeitpunkt ist allerdings noch offen.
Herr Ernst stellt fest, dass den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung
die technische Planung vorgestellt
worden ist. Die strategische Zielsetzung muss die Gemeinde nun ausarbeiten.
Herr Strütt weist nochmals darauf hin,
dass die Planung dem Ingenieurbüro
Tillig Ingenieure GmbH zur Einarbeitung und Integration in das GIS – System zur Verfügung gestellt wird.
Er regt an, die Planung im Zuge von
Sanierungsmaßnahmen mit zu berücksichtigen und das Glasfasernetz
Zug um Zug aufzubauen. So können
die Baukosten um bis zu 80 % reduziert werden, da die Tiefbaukosten
ohnehin anfallen.
Bürgermeister Link merkt abschließend an, dass der Vortrag sehr informativ gewesen ist und es wichtig ist,
die gewonnenen Informationen bei
den künftigen Planungen zu berücksichtigen.
Er regt an das Gespräch mit den
Nachbargemeinden, eventuell auch
der EVKR zu suchen, da der Netzausbau für die Gemeinde Lottstetten
alleine weder finanziell noch personell zu stemmen ist.
Herr Strütt erklärt, dass er einen technischen Bericht mitgebracht hat.
Zu TOP 5:
Sachstandsbericht der Volkshochschule Jestetten – Lottstetten;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin
der Volkshochschule Frau Bettina Valentin und erteilt ihr das Wort.
Frau Valentin informiert, dass sie mittwochs ohne Terminvereinbarung im
Büro erreichbar ist. An allen anderen
Tagen steht sie nach Terminabsprache oder telefonisch zur Verfügung.
Weiter informiert sie, dass die Volkshochschule im ersten Halbjahr 48
Kurse anbieten kann und erklärt, dass
ein Großteil der Kurse in Jestetten
stattfindet.
In Lottstetten finden überwiegend
Kurse aus dem Bereich Bewegung
und Entspannung für Erwachsene
statt, da in Lottstetten eine gute räumliche Ausstattung für solche Kurse gegeben ist. Sie informiert weiter, dass
es zunehmend schwierig ist, geeignete Räume zu finden.
Ein Gemeinderat weist in diesem Zusammenhang auf den Neubau der
Gymnastikhalle hin, welcher der
Volkshochschule auch zur Verfügung
gestellt werden kann. Weiter regt er
an, die Schulaula für Volkshochschulkurse zur Verfügung zu stellen.
Bürgermeister Link merkt an, dass
dies abgeklärt werden kann.
Frau Valentin erläutert anschließend
ihr Aufgabengebiet und merkt an,
dass die Kurse bislang hauptsächlich
über die Mitteilungsblätter der Gemeinden beworben worden sind. Der
Werbeschwerpunkt soll künftig auf
die Homepage der Volkshochschule
gelegt werden. Um diese stets aktuell
zu halten, hat sie die Pflege wieder
selbst übernommen.
Bürgermeister Link dankt Frau Valentin für ihre Ausführungen und stellt
fest, dass es Ziel ist, in Lottstetten
möglichst viele Kurse anbieten zu
können.
Zu TOP 6:
Vorlage der Strom- und Wasserbilanz 2015 für das Gemeindewerk
Lottstetten;
Bürgermeister Link begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn
Werkleiter Thomas Kromer und erteilt
ihm das Wort.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Herr Kromer erläutert, dass die
Stromversorgung zum 01.01.2015
auf die EVKR GmbH & Co. KG ausgegliedert worden ist und die Stromversorgung daher nur noch den Betrieb der Photovoltaikanlage und die
Beteiligung an der EVKR umfasst.
Im Strombereich konnte ein Gewinn
nach Steuern in Höhe von 91.436,16
€ erwirtschaftet werden. Bei der Wasserversorgung hingegen wurde ein
Verlust in Höhe von 56.589,47 € erwirtschaftet. Das bereinigte Ergebnis
beträgt somit 34.846,89 €.
Der Gemeinderat nimmt die Stromund Wasserbilanz 2015 anschließend
einstimmig zur Kenntnis.
Zu TOP 7:
Freigabe der Grundstücke Flst.
Nrn. 2435 – 2438, 2439 (Teilfläche)
und 209 (Teilfläche) mit insgesamt
16.670 m² und Erteilung des Einvernehmens zum Abbau und zur
teilweisen Wiederverfüllung der
Grundstücke;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link erläutert das Abbaugebiet und weist darauf hin, dass
die Firma für diese Flächen bereits
schon einen weitergehenden Abbauantrag gestellt hat, welcher mit dem
Neuantrag wieder zurückgezogen
worden ist.
Er erläutert weiter den bisherigen
Verfahrensverlauf und weist darauf
hin, dass die Firma mit dem Grundstückseigentümer eine Einigung erzielen konnte. Somit läuft der Abbau
wieder geordnet und die Ziele der Gemeinde konnten erreicht werden.
Der Gemeinderat erteilt darauf hin
einstimmig das Einvernehmen zum
Abbau und zur teilweisen Wiederverfüllung der Grundstücke Flst. Nrn.
2435 – 2438, 2439 (Teilfläche) und
209 (Teilfläche) mit insgesamt 16.670
m².
Zu TOP 8:
Abschluss eines Rahmenkreditvertrages zur Finanzierung der Erschließung des Neubaugebietes
„Bettleäcker II“;
Beratung und Beschlussfassung;
Bürgermeister Link informiert, dass
die Erschließung des Neubaugebietes „Bettleäcker II“ außerhalb des
kommunalen Haushaltes mittels eines
Darlehens erfolgen soll. Dabei ist vorgesehen ein Kontokorrent-Treuhandkonto einzurichten. Das Darlehen
wird immer nur in der jeweils erforderlichen Höhe in Anspruch genommen
und durch die Einnahmen aus den
Bauplatzverkäufen wieder getilgt. Als
Finanzrahmen werden der Gemeinde
1.800.000,- € von den Finanzinstituten eingeräumt. Bürgermeister Link
informiert, dass die Gemeinde
Lottstetten zwei Angebote der örtlichen Finanzinstitute eingeholt hat.
Der Gemeinderat beschließt anschließend einstimmig den Rahmenkreditvertrag mit einem Finanzrahmen von 1.800.000,- € mit einer Laufzeit von 5 Jahren bei der Sparkasse
Hochrhein abzuschließen.
Zu TOP 9:
Stellungnahme der Gemeinde zu
folgenden Bauanträgen;
9.1. Antrag auf Nutzungsänderung der bisherigen Schleckerfiliale in ein Musikcafé auf dem
Grundstück Flst. Nr. 108, Hauptstr.
39, Lottstetten;
Bürgermeister Link erläutert das Bauvorhaben und merkt an, dass zur
Hauptstraße hin eine zusätzliche Terrasse eingerichtet werden soll.
Dadurch entfallen Parkplätze. Ob die
erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können wird durch das
Landratsamt geprüft. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Hauptstraße“.
AMTLICHE
Mitteilungen der
Gemeindeverwaltung
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9.2. Antrag auf Abbruch der bestehenden Scheune und Neubau
eines Gästehauses mit Garage auf
den Grundstücken Flst. Nrn. 58
und 59, Bahnhofstr. 3, Lottstetten;
Bürgermeister Link erläutert das Bauvorhaben und merkt an, dass bereits
ein positiver Bauvorbescheid vorliegt.
Der Gemeinderat erteilt mit 10 Ja –
Stimmen und 1 Enthaltung das Einvernehmen zum Antrag auf Abbruch
der bestehenden Scheune und Neubau eines Gästehauses mit Garage.
9.3. Antrag auf Anbau eines
Technikraumes auf dem Grundstück Flst. Nr. 1079/1, Lerchenstr. 7
a, Lottstetten;
Bürgermeister Link erläutert, dass
das Bauvorhaben bereits behandelt
worden ist und nun um einen Technikraum erweitert werden soll. Anschließend erläutert er das Bauvorhaben.
Der Gemeinderat erteilt mit 10 Ja –
Stimmen und 1 Enthaltung das Einvernehmen zum Antrag auf Anbau eines Technikraumes.
MITTEILUNGEN
Rathausschließung am Schmutzigen Dunschtig, 23.02.2017 bis einschließlich Dienstag, 28.02.2017
geschlossen!
Rathaus/Bauhof
Mitteilungsblatt
Geschlossen
Über die närrischen Tage bleiben das
Rathaus und der Bauhof nach der
Ein Gemeinderat begrüßt die Nutzungsänderung und erkundigt sich,
was man sich genau unter einem Musikcafé vorstellen muss. Bürgermeister Link erläutert, dass Musik und
Tanz zu regelmäßigen Öffnungszeiten angeboten werden. Die Sperrzeiten sind dabei einzuhalten, dies wird
aber im Rahmen der Gaststättenkonzession geprüft.
Ein anderer Gemeinderat erklärt,
dass in Lottstetten ein Angebot für
jüngere Leute fehlt und erkundigt sich
nach dem Zielpublikum. Bürgermeister Link erläutert, dass das Musikcafé
allen Besuchern offensteht.
Der Gemeinderat erteilt mit 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen das Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Schleckerfiliale in ein Musikcafé.
Änderung des Annahmeschlusses
Wir weisen darauf hin, dass das Mit-
teilungsblatt der KW 8 wegen der närrischen Tage bereits am Mittwoch,
22.02.2017 erscheint. Deshalb wird
der Annahmeschluss auf Dienstag,
21.02.2017, 12.00 Uhr vorverlegt.
Später eingehende Inserate können
leider nicht mehr berücksichtigt werden.
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Tourismus
An alle Gastgeber im Unterkunftsverzeichnis der Gemeinde Lottstetten
Bitte denken Sie daran, die Tourismusstatistik 2016 bis spätestens
Montag, 20.02.2017 im Rathaus ausgefüllt abzugeben oder per e-Mail an
[email protected] zu schicken!
Besten Dank im Voraus.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Probe/Treffen Seniorenabteilung
Am Dienstag, 21.02.2017, 19.00 Uhr.
News für Kinder
und Jugendliche
Kontakt zum Jugendarbeiter Michael Mothes
Von Montag bis Freitag kann ein Termin, auf Wunsch auch vor Ort, mit der
Jugendarbeit vereinbart werden.
Müllkalender
Telefonischer Kontakt:
0172 7258247
Blaue Tonne
Am Montag, 20.02.2017 werden wieder die Blauen Tonnen geleert.
Persönlicher Kontakt:
Jugendraum Jestetten, Weihergasse
21, Jestetten
Jugendraum Lottstetten, Altes Schulhaus (Kirchplatz 6), Lottstetten
Rathaus, Zi. 6, Hombergstr. 2, 79798
Jestetten
Altpapiersammlung
Die nächste Altpapiersammlung des
SV Lottstetten findet am Samstag,
04.03.2017 statt.
Bitte Papier gebündelt oder in Papiertüten ab ca. 09.00 Uhr bereithalten.
Der SV Lottstetten bedankt sich
schon im Voraus für die Bereitstellung
des Altpapiers.
Sprechtage und Termine
21.02.2017
Selbsthilfegruppe
„Sexueller Missbrauch“
Die Selbsthilfegruppe „Sexueller
Missbrauch“ trifft sich 14-tägig dienstags um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Caritasverbands Waldshut, Poststr. 1, Waldshut-Tiengen.
Ansprechpartnerin: Monika Schönle
Tel: 07744 8834044 oder 0151
20792793, e-Mail: monischoen73@
web.de.
Wir freuen uns auf ihren Anruf.
22.02.2017
Caritassozialdienst und
Schwangerenberatung
von 14.00 - 16.00 Uhr im Rathaus Jestetten, Zimmer U.02.
Freiwillige Feuerwehr
Lottstetten
Probe Jugendfeuerwehr
Am Freitag, 17.02.2017, 18.00 Uhr.
Probe Einsatzabteilung
Am Montag, 20.02.2017, 19.00 Uhr.
e-Mail Kontakt:
[email protected]
Homepage und weitere Infos:
www.jugendarbeit-jelo.de
Online Kontakt:
Username "Michael Mothes" auf
www.facebook.de
Jugendräume in Jestetten und
Lottstetten
Der Jugendraum steht für alle Jugendliche und Interessierte offen. Im
Rahmen dieses Offenen Angebotes
bestehen die Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder
eines Rückzugsortes.
Lottstetten (Kirchplatz 6):
dienstags:
15.00 – 20.00 Uhr
(Michael)
donnerstags: 17.30 – 21.30 Uhr
(Simon)
Jestetten (Weihergasse 21):
mittwochs:
16.00 – 21.00 Uhr
donnerstags: 16.00 – 21.00 Uhr
freitags:
16.00 – 21.00 Uhr
An allen Feiertagen sind die Jugendräume leider geschlossen
Jugendberatung
Ich unterstütze DICH, wenn du…
 … Ärger mit Freunden hast.
 … Stress mit den Eltern oder
deiner Familie hast,
 … Probleme in der Schule oder
Arbeit hast.
 … dich mit jemanden aussprechen
möchtest.
 … einfach ein paar Infos brauchst.
…
Die Beratung ist kostenlos und als Jugendarbeiter unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht. Alles was du
mir anvertraust, wird anonym und vertraulich behandelt. Nimm einfach
Kontakt zu mir auf. Natürlich stehe ich
auch gern Eltern und allen anderen
Personen, die kinder- und jugendspezifische Anliegen haben, mit Rat und
Tat zur Verfügung.
Ich bin während der Schulzeit sowohl in der Realschule Jestetten
als auch in der Werkrealschule Jestetten (Schule an der Rheinschleife) jeweils montags im wöchentlichen Wechsel von 09.50 bis
11.00 Uhr für Beratungsgespräche
verfügbar.
Breakdance für Anfänger
Wir haben mit Andrej Lukjancikov einen engagierten und erfahrenen Trainer, der die Breakdance-/HipHopGruppe für Anfänger leitet.
Das Training findet immer mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Gymnastiksaal Jestetten statt.
Alle interessierten Kinder können
gern vorbeischauen, um in eine
Stunde zu schnuppern. Für ein dauerhaftes Training ist eine Mitgliedschaft im TV-Jestetten notwendig.
Für weitere Fragen stehen die Jugendarbeit oder Andrej gern zur Verfügung.
VHS JestettenLottstetten
Babymassage-Kurs
Der Kurs ist für Babys von 4 Wochen
bis ins Krabbelalter sinnvoll.
Beginn: Mittwoch, 08.03.2017 (5
Vormittage)
Uhrzeit: 10.00 bis 11.30 Uhr
Kursort: Gymnastikhalle Jestetten
Kosten: 25,- €, ermäßigt 20,- € für
einen Erwachsenen mit
Baby zzgl. Kosten für Handbuch und Massageöl.
Anmeldung bei: Carmen Wagner,
Tel: 07745 928769, e-Mail:
[email protected]
Dein Hund (k)ein Rätsel auf vier
Pfoten
Lassen Sie sich entführen in die
spannende, interessante und auch
unterhaltsame Welt unserer vierbeinigen Freunde.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Ein Kurs/Vortrag und Praxis über Anschaffung, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung, Problemursachen, sinnvolle Beschäftigung und
vieles mehr…….
Dozentin: Heike Rummel
Termin:
Donnerstag, 09.03.2017
(5 Termine)
Uhrzeit:
19.00 bis 20.30 Uhr
Ort:
Realschule Jestetten u.
Außentermine
Kursgebühr: 35,- €, ermäßigt 26,- €
Anmeldung: Heike Rummel, Handy
0151 61425850 oder e-Mail: info@
hundestunde-rummel.de
Linedance für fortgeschrittene Anfänger
Wer schon an einem Linedance Anfängerkurs teilgenommen hat, ist hier
herzlich willkommen.
Dozentin: Doris Lichtnow
Kursort:
Postsaal in Lottstetten
Beginn:
Mittwoch, 08.03.2017
(10 Termine)
Uhrzeit:
18.30 bis 20.00 Uhr
Kosten:
52,- € + ermäßigt 40,- € /
Paare 2. Person 40,- €
Linedance für Fortgeschrittene
Wer schon an mehreren LinedanceKursen teilgenommen hat, ist hier
herzlich willkommen.
Dozentin: Simone Meier
Kursort:
Postsaal in Lottstetten
Beginn:
Mittwoch, 08.03.2017
(10 Termine)
Uhrzeit:
20.00 bis 21.30 Uhr
Kosten:
52,- € + ermäßigt 40,- € /
Paare 2. Person 40,-€
Anmeldung für alle LinedanceKurse bei:
Doris Lichtnow, Tel.: 07746 96669
(ab 18.00 Uhr) oder e-Mail: doris@
hausmeister-lichtnow.de
Bachblüten für die Selbsthilfe im
Alltag
In diesem Kurs lernen Sie die BachBlütentherapie mit allen 38 Blütenessenzen kennen, die in den 1930er
Jahren von dem britischen Arzt
Edward Bach (1886 - 1936) begründet wurde. Laut Bachs zentraler
These beruht jede körperliche Krankheit auf einer seelischen Gleichgewichtsstörung, deren Ursache im
Missverständnis zwischen Seele und
Persönlichkeit liegt. Die 38 Bach-Blüten mit ihren dazugehörigen Gefühlszuständen, ihrem positiven Potenzial
und einigen alltäglichen Anwendungsbeispielen sind Thema dieses
Kurses.
Dozentin: Sabine Alin, Bachblütenberaterin (IMS-Zertifizierung)
Termin:
Mittwoch, 08.03.2017
(Dauer 5 Abende)
Uhrzeit:
19.30 – 21.00 Uhr
Ort:
Realschule Jestetten
Kursgebühr: 29,- € / ermäßigt 22,- €
Anmeldung: Sabine Alin, Tel.: 07745
928919, e-Mail: [email protected]
Deutsch als Fremdsprache für
leicht fortgeschrittene Anfänger
Fortsetzungskurs vom letzten Anfängerkurs auf dem Niveau A1.1.
Sprechen Sie schon ein wenig
Deutsch? Möchten Sie besser schreiben und sprechen und Ihre Grammatikkenntnisse verbessern? Dann sind
sie in diesem Kurs richtig. Quereinsteiger sind jederzeit willkommen.
Beginn:
Donnerstag, 09.03.2017
Uhrzeit:
18.00 – 19.30 Uhr
Kursort:
Realschule Jestetten
Dauer:
12 Abende
Kosten:
65,- €, ermäßigt 48,- €
Anmeldung bei: Kirsten
Niehus,
Tel: 0041 79 6354767, e-Mail:
[email protected]
Deutsch als Fremdsprache für
Fortgeschrittene
Fortsetzungskurs vom letzten Kurs
auf dem Niveau A1.2.
Lernen Sie schon einige Zeit Deutsch
und können schon einiges verstehen
und sprechen? Dann sind Sie hier genau richtig.
Beginn:
Donnerstag, 09.03.2017
Uhrzeit:
18.00 – 19.30 Uhr
Kursort:
Realschule Jestetten
Dauer:
12 Abende
Kosten:
65,- €, ermäßigt 48,- €
Anmeldung bei: Kirsten
Niehus,
Tel: 0041 79 6354767, e-Mail:
[email protected]
Notfälle im Säuglings- und Kleinkindesalter – was tun?
15
Dieser Kurs richtet sich an alle, die mit
kleinen Kindern zu tun haben: Mütter
und Väter, Omas und Opas, Erzieherinnen und Tagesmütter, aber auch
an werdende Eltern. In ca. 2 Stunden
werden die Themen akute Luftnot,
Krampfanfall, Schädel-Hirn-Trauma,
Vergiftungen,
Verbrühungen/Verbrennungen und Stromunfall praxisnah und leicht verständlich vermittelt.
Termin: Donnerstag,
16.03.2017,
19.30 – 21.00 Uhr
Kursort: Realschule Jestetten
Kosten: 10,- € + ermäßigt 8,- €
Anmeldung: Christina Dietermann
Tel.: 07745 92773219 oder Tel.:
07745 927067 oder e-Mail: christina.
[email protected]
www.vhs-jestetten-lottstetten.de
Schülerverkehr nach Singen
Schülerverkehr auf der SBB-Strecke Lottstetten – Jestetten –
Schaffhausen – Singen
Wichtiger Hinweis:
Die Schüler aus Jestetten und
Lottstetten werden ausdrücklich angehalten, ab Schaffhausen den Intercity um 07.16 Uhr nach Singen
zu nutzen und nicht die Regionalbahn RB 17403 um 07.07 Uhr.
Diese Regionalbahn ist ab Schaffhausen aus Kapazitätsgründen für die
Schüler aus dem Jestetter Zipfel gesperrt, da sonst die rund 250 Schüler
aus Gottmadingen nicht mehr in den
Zug einsteigen können.
Eine Verstärkung dieses Zuges durch
zusätzliche Wagen war mangels Verfügbarkeit in der Hauptverkehrszeit
nicht möglich. Deshalb hat der Landkreis Konstanz den IC um 07.16 Uhr
ab Schaffhausen für den Schülerverkehr freigekauft. Dank dieser großzügigen Finanzierung durch den Landkreis Konstanz dürfen die Schüler
diesen Schnellzug ohne Aufschlag
nutzen.
Wir appellieren an alle Eltern, deren
Kinder weiterführende Schulen in Singen besuchen, ihre Kinder anzuhalten, morgens den Intercity zu nutzen.
Vielen Dank für Ihre Kooperation.
16
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 27.01.2017
SCHULNACHRICHTEN
Realschule
Jestetten
Vorankündigung
Anmeldetermine Realschule Jestetten
Falls Sie Ihr Kind für das Schuljahr
2017/2018 bei uns anmelden möchten, sind wir an folgenden Terminen
für Sie da:
Dienstag, 04.04.2017 von 08.00 –
13.00 Uhr und von 15.00 – 19.00
Uhr
Mittwoch, 05.04.2017 von 09.00 –
15.00 Uhr
Liebe Kinder, liebe Eltern,
wir freuen uns schon auf die nächsten
Treffen mit euch am 21.02., 07.03.
und 21.03.2017 um 15.30 Uhr im
Postsaal in Lottstetten.
Bei schönem Wetter treffen wir uns
auf dem Spielplatz. Für Essen und
Trinken sorgt bitte jeder selbst.
Anna Steindl (07745 4973328), Lena
Meyer (07745 4973124) und Sarah
Haug (07745 9263777) freuen sich
sehr über euer Kommen.
Radfahrerverein
Lottstetten e. V.
Letzten Sonntag fand mit 35 Sportlern
in Lottstetten der erste Wettkampf im
Bezirkspokal der Schüler statt und zugleich auch die Bezirksmeisterschaft
der Junioren/Elite. Dabei konnten
sich die Junioren/Elite Fahrer für die
Baden-Württembergische
Meisterschaft qualifizieren.
Vom RV Lottstetten wurden nicht nur
gute Resultate eingefahren sondern 2
Schülerinnen U9 konnten mit Ihrem
ersten Wettkampf auch den Eintritt in
die Kunstradmeisterschaft feiern.
Schülerinnen U9:
4. Platz Gladys June Holle
8,30 Punkte
5. Platz Giulia Masi
7,30 Punkte
-
bilingualer Klasse
Bläserklasse
geäußert werden.
Bitte bringen Sie den Ausweis Ihres
Kindes mit, sowie Blatt 4 und 5 der
„Anmeldung bei der weiterführenden
Schule“ (diese wurde Ihnen von den
jeweiligen GS-Lehrkräften ausgehändigt).
LOTTSTETTER
Eltern-Kind-Gruppe
Lottstetten
Bei der Anmeldung können Wünsche
hinsichtlich
VEREINE
Schülerinnen U11:
2. Platz Letizia Daudey 39,82 Punkte
Schüler U11:
2. Platz Nicolaj von Schneyder
19,32 Punkte
Schülerinnen U13:
1. Platz Leonie Papok 56,57 Punkte
3. Platz Adele Hohenbichler
43,47 Punkte
4. Platz Sofia Baier
39,20 Punkte
Schüler U13:
2. Platz Jimmy Lee Holle
21,97 Punkte
Schülerinnen U15:
1. Platz Mira Zipfel
Die Aufnahmefeier für unsere neuen
Schüler und Schülerinnen der 5. Klassen des Schuljahres 2017/2018 ist
geplant für den ersten Schultag nach
den Ferien, am Montag, 11.09.2017
um 14.30 Uhr in der Aula.
2er Juniorinnen U19:
1. Platz Natascha v. Schneyder/Deniz
Altunöz
60,06 Punkte
Natascha von Schneyder hat sich im
1er Kunstradsport für die BadenWürttembergische Meisterschaft qualifiziert und zusammen mit Deniz Altunöz dürfen die beiden auch im 2er
Juniorinnen an den Start gehen.
Allen Sportlern herzlichen Glückwunsch zu den erbrachten Leistungen.
Landfrauen
Lottstetten
50,05 Punkte
Schüler U15:
1. Platz Mattias Piberhofer
33,48 Punkte
2. Platz Marco Rehm 32,72 Punkte
Juniorinnen U19:
2. Platz Natascha von Schneyder
80,10 Punkte
3. Platz Deniz Altunöz 57,10 Punkte
4. Platz Larissa Rehm 45,28 Punkte
2er Schülerinnen U13:
1. Platz Adele Hohenbichler/Leonie
Papok
42,00 Punkte
2. Platz Letizia Daudey/Sophia Baier
22,50 Punkte
2er Schülerinnen U15:
1. Platz Anna-Sophia von Schneyder/
Anika Papok
75,50 Punkte
Hoorig-Hoorig – jetzt wird es närrisch!
Wir Hexen treffen uns am Schmutzigen Dunschdig ab 08.30 Uhr in der
Henes Schür.
Dann entheben wir unseren Häuptling
Link seines Amtes, besuchen Hand in
Hand den Kindergarten und befreien
die ganztagesbetreuten Grundschüler sowie die Lehrer von ihrem schweren Joch!
Auch der Narrenbaum wird mit unserer tatkräftigen Unterstützung früher
oder später gestellt.
Kinderfasnacht
Zum Richten für die Kinderfasnacht
am Freitag, 24.02.2017 treffen wir
uns um 12.00 Uhr in der Gemeindehalle.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Wir freuen uns sehr, wenn wir wieder
viele leckere Kuchenspenden bekommen. Dafür schon im Voraus ein herzliches Dankeschön!
Hoorige Grüße von eurer zurzeit närrischen Vorstandschaft!
17
Sportverein Lottstetten
Hiermit lädt der
SV Lottstetten
aktive Bevölkerungsteilnahme.
Eure
SVL-Jugendabteilung
recht herzlich ein
zum traditionellen
Turnverein Lottstetten
Mittwochsfrauen 65plus
Narri Narro
Zu unserem traditionellen Fasnachtsturnen mit anschließendem Umtrunk
laden wir euch alle am Mittwoch,
22.02.2017 ein.
Eure Übungsleiter
AUS
HallenfussballJugendturnier.
Am Samstag, 18.02.2017
spielt die F- + E-Jugend.
Wir freuen uns über eine
DER
Computeria
Jestetten-Lottstetten
Offener Info Nachmittag am Di.
21.02.2017 von 15.00 – 17.00 Uhr
Mailen, surfen, sich weiterbilden...
...einfach mal vorbeikommen und
tragbares Gerät mitbringen.
W-Lan, sowie Windows 7, Windows
10 und Linux Rechner sind ebenfalls
vorhanden.
Oder möchten Sie gern in unserem
Betreuer-Team mitmachen?
Wir freuen uns auf Verstärkung. Info
unter Tel. 1000, Udo Schulze.
Computeria-Jestetten-Lottstetten im
Kolpingheim bei der kath. Kirche Jestetten.
DLRG Jestetten
Hier unser nächster Termin in Hüntwangen: 17.02.2017
Wir können wieder mit den Erzinger
Kids von 19.00 – 20.00 Uhr trainieren. Dazu treffen wir uns um 18.30
Uhr vor der Schule an der Rheinschleife um Fahrgemeinschaften zu
bilden. Der Eintritt ist für Mitglieder
frei. Bitte den Ausweis nicht vergessen.
Auf Euer Kommen freut sich Petra
Oellerking-Mumme, Tel. 264
Altpapiersammlung
Die nächste Altpapiersammlung des
SV Lottstetten findet am Samstag,
04.03.2017 statt.
Bitte Papier gebündelt oder in Papiertüten ab ca. 09.00 Uhr bereithalten.
Der SV Lottstetten bedankt sich
schon im Voraus für die Bereitstellung
des Altpapiers.
NACHBARSCHAFT
Frauenfrühstück Jestetten
Herzliche Einladung
Frauenfrühstück am Samstag,
11.03.2017 von 09.00 – 11.00 Uhr in
der Gemeindehalle Jestetten, rollstuhlgängig
Die Referentin Christa Müller, Lehrerin i. R., aus Schönaich (D) spricht
zum Thema: Glücklich im Alltag - Illusion oder Wirklichkeit?
Auf der Suche nach Glück und während einer Lebenskrise fand Christa
Müller die Antwort.
Eingeladen sind alle Frauen unabhängig von Alter und Konfession. Wir
freuen uns auf Ihr Kommen!
Unkostenbeitrag: 8,- €
Kinderbetreuung: wird angeboten
Anmeldungen bitte bis spätestens
08.03.2017 per e-Mail oder Telefon,
vielen Dank!
• Damaris Kreutz, e-Mai:
frauenfruehstueckjestetten@
gmail.com
• Hannelore Lauer, 07745 13 60
• Rosmarie Schudel,
07745 329 3010
• Anne-Marie Lerrick, 07745 5105
• Marlies Tischhauser,
07745 9288 91
Herzliche Einladung
für Frauen von Frauen | Jesus
Christus im Zentrum
Narrenverein Jestetten
1968 e.V.
Lottstetter, Balmer und Nackemer
– mir chömmet!
Wiä jede Johr, wenn ´s hät Schnee
und Ys,
und es chalt isch, dass es biisst,
tönt Gebimmel durch de Ort,
d´Üüle und Düfel chömmet - mo
voschtoht kei Wort!
Am Samschtig, 18.02.2017 isch es
sowiit,
sie bringed d´Jeschetter Narrenziitig
mit.
Oh liebi Lüüt, händ denn chli vobarme,
und gänd ene au mol ä Plätzli im
Warme.
Wenn ihr ´ne denn noch ä Ziitig dönd
abchaufe,
münd´s nit vogebe umelaufe.
Villicht gäbed ihr ´ne au öbbis z´essä
und z´trinkä,
sie dönd eu denn zum Abschied
fründlich winkä.
Und eins isch sicher und au wohr,
sie chömmed denn au wieder im
nöchschte Johr.
Schützenverein Jestetten
Einladung zur Generalversammlung
Am Freitag, den 03.03.2017 ab 19.00
Uhr, beginnt die Generalversammlung in der Schützenstube des Schüt-
18
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
zenvereins Jestetten e.V. mit den Siegerehrungen für das Sportjahr 2016.
Die Hauptversammlung beginnt um
19.30 Uhr. Die Mitglieder des Schützenvereins sind hiermit herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Tagesordnungspunkte:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des 1. Vorsitzenden
4. Bericht des 2. Vorsitzenden
5.
Berichte der Schießleiter DSB,
BDS und BDMP
6. Bericht des Jugendleiters
7. Kassenbericht
8. Bericht Kassenprüfer
9. Wahl eines Wahlleiters
10. Entlastung der gesamten Vorstandschaft
11. Teilneuwahlen:
1. Vorsitzender
Kassierer
Schießleiter BDS
Jugendleiter
KIRCHLICHE
Verantwortlicher Öffentlichkeitsarbeit / EDV
beide Kassenprüfer
12. Verschiedenes / Wünsche / Anträge
Anträge von Vereinsmitgliedern zur
Tagesordnung sind gemäß §12 Abs.3
der Vereinsstatuten bis spätestens
26.02.2017 beim 1. Vorstand schriftlich einzureichen.
Für den Schützenverein Jestetten e.
V. 1.Vorstand / Christian Gdanitz
NACHRICHTEN
Nachrichten für alle vier Gemeinden
Gottesdienste
Freitag, 17.02.2017
16.00 –
in Jestetten: Erstbeichte der Kommunionkin17.30 Uhr der
18.30 Uhr in Dettighofen: Hl. Messe
Samstag, 18.02.2017
09.00 –
in Altenburg: Kindertag der Erstkommunion12.00 Uhr kinder
18.30 Uhr in Altenburg: Hl. Messe
Sonntag, 19.02.2017
7. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr in Baltersweil: Wortgottesfeier (SW)
09.00 Uhr in Lottstetten: Festgottesdienst zu Ehren des
Kirchenpatrons St. Valentin
(musikalisch gestaltet von Cantus Valbenja)
- für Maria Honecker
10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe als Familiengottesdienst
Mittwoch, 22.02.2017
07.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe und Laudes
Samstag, 25.02.2017
Lottstetten: Vorabendmesse entfällt wegen Fasnacht!
Sonntag, 26.02.2017
8. Sonntag im Jahreskreis
10.30 Uhr in Jestetten: Hl. Messe mit den Narren
19.00 Uhr in Jestetten: ökum. Lobpreisgottesdienst
Exerzitien im Alltag in der Seelsorgeeinheit Jestetten
Deine Barmherzigkeit lässt mich leben und handeln
Mit dem Thema Barmherzigkeit auf einem geistlichen
Übungsweg unterwegs sein
Möchten Sie den Quellen auf die Spur kommen, aus denen Sie leben, und die Ihnen helfen, auch selbst etwas für
andere zu tun? Möchten Sie entdecken, wo Sie selbst beschenkt und versorgt sind, und wo Sie weiter schenken
können?
Die Exerzitien sind eine Einladung, persönlich und gemeinsam mit anderen mitten im Alltag still zu werden, sich
Worte zusagen zu lassen, Bilder und Lieder zu sich sprechen zu lassen, sich zu orientieren, zu fragen, zu beten.
Wir treffen uns an 5 Abenden um 19.30 Uhr im Kolpingheim Jestetten, am 07.03., 14.03., 21.03., 28.03. und
04.04.2017.
Ein Abschlussabend mit Eucharistiefeier ist für den
25.04.2017 vorgesehen.
Kostenbeitrag: 10,- €
Leitung: Christel Auweder, bei Fragen dürfen Sie mich
gerne anrufen, Tel. 07745 8310.
Anmeldung bis zum 21.02.2017 beim kath. Pfarrbüro Jestetten, Kirchstr. 10, Tel. 07745 7248
e-Mail: [email protected]
oder: [email protected]
Flyer mit ausführlichen Informationen liegen in den Kirchen aus.
Erstkommunion 2017 „Mit Jesus auf dem Weg“
Der Kindertag zum Thema „Umkehr und Versöhnung“
findet statt:
für Lottstetten und Altenburg am Samstag, 18.02.2017
von 09.00 bis 12.00 Uhr im Pfarrsaal, Altenburg
Die Teilnahme an den Kindertagen ist sehr wichtig, denn
sie dienen der Vorbereitung zum Sakrament der Versöhnung.
Mitzubringen sind: Mäppchen, Ordner, kleines Vesper,
Trinken
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Das Sakrament der Versöhnung findet in der jeweiligen Pfarrkirche statt
für Jestetten: Freitag, 17.02.2017, 16.00 – 17.30 Uhr
für Altenburg: Dienstag, 21.02.2017, 16.00 – 17.00 Uhr
für Lottstetten: Mittwoch, 22.02.2017, 16.00 – 17.00 Uhr
Im Anschluss an das Sakrament der Versöhnung werden
wir Osterkerzen basteln. Bitte eine schnittfeste Unterlage
und ein kleines Küchenmesser mitbringen!
Herzliche Einladung!
19
Projekte:
► Arbeiten für einen sozialen Zweck 26.02.2017
Bewirtung am Fasnachtssonntag im Saal unter der Kirche
► Bruder-Klaus-Tour in die Schweiz vom 03.03. –
05.03.2017
Der nächste Weggottesdienst findet am Mittwoch,
07.03.2017, 17.00 Uhr in St. Jakobus, Altenburg statt.
Kolpingfamilie Jestetten
Allen Eltern, die durch ihr Mittun, ihre Hilfe und ihren Fahrdienst dazu beigetragen haben, dass die Kindertage gelingen, ein herzliches Dankeschön!
Kath. Frauengemeinschaft
Nicht vergessen:
Wiiberfasnacht am Dienstag, 21.02.2017 um 20.00 Uhr
Wohin am Fasnachtssonntag nach der Narrenmesse?
Natürlich in den Saal unter der Kirche, hier gibt es feine
Suppen aus Rosis Küche und ein tolles Angebot an Kuchen und Torten.
Kommen Sie vorbei!
Öffnungszeiten Pfarrbüro an Fasnacht:
Das Pfarrbüro ist vom 24.02. bis einschl. 28.02.2017 geschlossen!
Durch eine techn. Veränderung unserer Telefonanlage
war das Pfarrbüro Anfang Februar für mehrere Tage
nicht erreichbar. Nun geht unser Telefon unter der bekannten Nr. 7248 wieder, die Fax-Nr. hat sich aber geändert: 9282708
Wir bitten um Entschuldigung!
Pfarrgemeinde St. Martin, Baltersweil
Patrozinium
Am Sonntag, 06.11.2016 feierten wir unser Patrozinium.
Wir freuen uns über den Erlös von € 450,08. Diesen Betrag wollen wir für die Außen-Sanierung unserer Pfarrkirche verwenden.
Es war ein schönes Fest der Begegnung!
Kirchenkonzert
Am 11.12.2016 veranstaltete der gemischte Chor Dettighofen gemeinsam mit dem Musikverein und dem Feuerwehrchor in unserer Pfarrkirche St. Martin ein Weihnachtskonzert. Wir freuen uns, dass die Einnahmen von € 500,für die Außen-Sanierung der Pfarrkirche gespendet wurden.
Dafür sagen wir dem gemischten Chor ein herzliches Vergelt´s Gott.
Pfarrer Dressel sowie Ihre Pfarrgemeinderäte
Mario Moser, Lioba Bernhard und Bernhard Weber
Firmung 2017 - Termine
► Firm-Event-Samstag
für
Baltersweil
Samstag
04.03.2017, Pfarrhaus von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr
Einladung an alle Mitglieder zur Generalversammlung
Montag, 06.03.2017 um 20.00 Uhr im Kolpingheim
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
3. Besinnliches
4. Protokoll Generalversammlung 2016
5. Bericht der Kassiererin
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Rückblick 2016
8. Wahl des Wahlleiters
9. Entlastung der Vorstandschaft
10. Wahl des Schriftführers und Beisitzers
11. Jahresprogramm 2017-18
12. Kolping Roadshow Info d. Klaus Vogel
13. Wünsche und Verschiedenes
14. Kolping-Lied
Mit der Bitte an Alle um zahlreiches Erscheinen!
Treu Kolping
Im Namen des Vorstandsteams i. A. Udo Schulze
Weltgebetstag 2017
Der Weltgebetstag am 3. März 2017 verspricht wieder
sehr interessant und bereichernd zu werden.
Krasse Gegensätze zwischen Arm und Reich; wunderbare
Natur und Weltkulturerbestätten auf der einen und zerstörerische Naturgewalten wie Taifune auf der anderen Seite;
in der Verfassung verankerte Frauenrechte einerseits und
geschlechterspezifische Diskriminierung und Gewalt andererseits. Ein Land der Extreme erwartet uns.
Gerechtigkeit, Verständigung und Frieden zu fördern - das
sind die Anliegen, der von Frauen getragenen christlichen
Basisbewegung des Weltgebetstages auf den Philippinen.
Freitag, 03.03.2017, 19.00 Uhr Gottesdienst in der
evang. Markuskirche Jestetten mit anschließendem
Austausch
Termine und Veranstaltungen
Montag, 20.02.2017
19.30 Uhr Bibelkreis im Kolpingheim
Wir teilen miteinander die 2. Lesung des folgenden Sonntags 1 Kor 4, 1-5
Dienstag, 21.02.2017
20.00 Uhr Jestetter Wieberfasnacht im Saal unter der
Kirche
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Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
Beichte in samstags ab 16.00 Uhr (nach Bedarf) oder
Jestetten: nach tel. Vereinbarung (Tel. 07745 9264534)
Rosenkranz:
Jestetten: Dienstag bis Sonntag um 18.00 Uhr
Altenburg: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr
Lottstetten: jeden Donnerstag 15.00 Uhr Anbetung mit
Rosenkranz
Krankenkommunion: jeden ersten Freitag im Monat
Seelsorgeeinheit Jestetten
Richard Dressel, Pfarrer
Josef Moser, Pfarrer i.R.
Pfarrbüro
E-Mail:
Homepage:
Tel. 07745 7248
Tel. 07745 926535
Tel. 07745 7248
Fax 07745 9282708
[email protected]
www.kath-se-jestetten.de
Seelsorgerliche und geistliche Begleitung:
Andrea ‚Schaaf, Tel. 07745 7874, eMail: [email protected]
Christel Auweder, Tel. 07745 8310, eMail: [email protected]
Öffnungszeiten Pfarrbüro
Montag – Dienstag – Donnerstag
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
14.00 bis 17.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwochs geschlossen!
Freitagnachmittags geschlossen!
Goldene Konfirmation
Auch im diesem Jahr möchten wir wieder die Feier der
Goldenen Konfirmation in unserer Kirchengemeinde anbieten. Dieser Gottesdienst soll am 12.03.2017 um 10.00
Uhr in der Evangelischen Markuskirche stattfinden.
Wir laden hierzu alle Gemeindeglieder, die im Jahr 1967
konfirmiert wurden (oder auch schon früher und noch kein
Jubiläum gefeiert haben) ein, sich bis zum 24.02.2017 im
Evang. Pfarramt Jestetten schriftlich anzumelden.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihre Konfirmation hier
in Jestetten oder an einem anderen Ort gefeiert haben. Sie
sind uns auch dann willkommen, wenn Sie inzwischen aus
der Kirche ausgetreten sind und trotzdem in einem Gottesdienst an Ihre Konfirmation zurückdenken möchten.
Wir freuen uns, wenn Sie sich zahlreich zu diesem Gottesdienst anmelden!
Bürozeiten:
Mittwoch + Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
Telefon:
07745 7256
Fax:
07745 7240
e-Mail:
[email protected]
Homepage:
ev-kirche-jestetten.de
Bankverbindung: Volksbank Hochrhein eG
IBAN: DE80 6849 2200 0000 058904
BIC: GENODE61WT1
Konto der kath. Kirchengemeinde Jestetten: Volksbank Hochrhein eG
IBAN: DE34 6849 2200 0000 0057 03, BIC: GENODE61WT1
Spendenkonto der kath. Kirchengemeinde Jestetten:
Volksbank Hochrhein eG - IBAN: DE63 6849 2200 0000 0072 18
Gottesdienst
Wochenspruch für die Woche vom 19.02. – 25.02.2017
Heute, wenn ihr seine Stimme hören werdet, so verstockt
eure Herzen nicht.
Hebräer 3, 15
Gottesdienst
Sonntag, 19.02.2017
Sexagesimae – 60 Tage vor Ostern
10.00 Uhr Hauptgottesdienst in Jestetten
Termine und Veranstaltungen
Montag, 20.02.2017
19.00 Uhr Abendgebet in Jestetten
Mittwoch, 22.02.2017
15.00 Uhr Konfirmandenunterricht in Jestetten
Sonntag, 19.02.2017
7. Sonntag der Lesereihe
Beziehung überwindet Spaltung
09.30 Uhr in Dettighofen: Wort-Gottes-Feier
EINLADUNG ZU GEMEINDEVERSAMLUNGEN
Gemäß §45 der Synodal- und Gemeindeordnung
Gegenstand der Beratung und Entscheidung
Jahresschlussrechnung 2016
Haushalt 2017
Ergänzungswahlen der Kirchenvorstände
Wahl der Ersatzpersonen
Termine der Gemeindeversammlung
Dettighofen – Sonntag, 12.03.2017, 09.30 Uhr (Kirche)
Lottstetten – Sonntag, 19.03.2017, 10.00 Uhr (Kirche)
Hohentengen – Sonntag, 26.03.2017, 11.00 (Herdern –
Kapelle)
Für zwei Mitglieder des Kirchenvorstands (Gemeinde
Lottstetten) geht die Wahlperiode zu Ende:
Raymonde Schiessel-Holzscheiter
Edy Rehm
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
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Ebenfalls für zwei Mitglieder des Kirchenvorstands (Gemeinde Hohentengen) geht die Wahlperiode zu Ende:
Doris Etspüler
Luci Nowack
Wiederwahl ist zulässig
Tagesordnung:
1. Gottesdienst
2. Bericht des Pfarrers
3. Jahresschlussrechnung 2016 / Prüfungsbericht / Entlastung
4. Haushalt 2017
5. Wahlen
6. Verschiedenes
gez. Georg Blase, Pfarrer
Neuapostolische
Kirche
Neunkircher Str. 17, 79798 Jestetten
Gottesdienste und Veranstaltungen
Sonntag, 19.02.2017
09.30 Uhr Gottesdienst
parallel dazu Sonntagsschule
10.45 Uhr Religionsunterricht
Mittwoch, 22.02.2017
20.00 Uhr Gottesdienst
Samstag, 25.02.2017
10.30 Uhr NAKids Musiktag in Lörrach
SONSTIGES
Bad. Landwirtschaftl.
Hauptverband e. V.
Landesversammlung
Termin: Fr. 03.03.2017
Uhrzeit: 09.30 Uhr
Ort:
Stadthalle, Bonndorf
Schwimmbadstr. 10
Tagesordnung u. a.:
„Freude am Beruf – zwischen
freien Märkten unsachlicher Meinungsmache und bürokratischer
Gängelei“
1. Vizepräsident Franz Käppeler
„Landwirtschaft hat Zukunft – Agrarpolitik in Baden-Württemberg“
Minister Peter Hauk, MdL
Anmeldungen bis 24.02.2017 unter
Tel.-Nr. 07741 6091-0
Bad. Landw. Hauptverband e. V.
Alpenblickstr. 3, WT-Tiengen
Kulturring Wutöschingen
Humor in Concert - GOGOL & MÄX
25-jähriges Bühnenjubiläum
Samstag, 04.03.2017, 20.00 Uhr in
der Klosterschüer Ofteringen
Wenn zwei sich streiten freut sich der
Dritte – oder besser – wenn GOGOL
& MÄX mit ihrem Programm „Humor
in Concert“ auftreten, freuen sich alle,
die dabei sind!
Seit 25 Jahren stehen sie gemeinsam
auf der Bühne, begeistern das Publikum mit ihrer Musikalität, der schier
unbegreiflichen Instrumentenvielfalt,
ihrem poetischen Humor, ihrer Beweglichkeit und kaum fassbaren akrobatischen Leistungen und vor allem
mit ihrer unglaublichen Leidenschaft,
die sie IHRER SACHE widmen. Immer, wenn sie die Bretter, die die Welt
bedeuten betreten, ist es genau so –
wie beim ersten Mal - immer wieder
neu, immer wieder mit allen Sinnen
und aller zur Verfügung stehenden
Energie. Und das ist deutlich spürbar
an den Reaktionen des Publikums
abzulesen.
Was den Besucher erwartet?
Zwei prall gefüllte Stunden des Lachens und Staunens, zwei Männer,
mindestens zwei Dutzend Instrumente, atemberaubende Artistik und
jede Menge Späße am und auf dem
Klavier.
Was für ein Glück, dass sich Christoph Schelb und Max-Albert Müller
getroffen haben, dass sie gemeinsam
die Passion für diese Art der Konzertparodie entwickelt haben und dass
sie diese Passion über Jahre derartig
professionell perfektioniert haben, sodass man die beiden in Barcelona,
Bangkok, Bozen und Backnang - und
erneut in der Klosterschüer Ofteringen - sehen möchte.
Weitere Infos unter:
www.gogolmaex.de
Einlass:
19.15 Uhr
Eintrittspreise: 18,- € (Vorverkauf)
20,- € (Abendkasse)
12,- € (Jugendliche)
Karten an der Abendkasse; Kartenvorverkauf beim Bürgermeisteramt
Wutöschingen - Kulturring, Tel: 07746
852-11, e-Mail: aloll@wutoeschingen.
de und im Internet unter:
www.wutoeschingen.de
Kath. Landfrauenbewegung Freiburg
Veranstaltungen der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg
Bildungswoche „Einfach himmlisch!“ vom 13. – 17.03.2017, Kloster St. Trudpert, Münstertal Tage
der Einkehr mit Impulsen aus der
franziskanischen Spiritualität für alle
fünf Sinne.
Einführungsseminar Enneagramm
vom 24. – 25.03.2017 im FamilienFerienhaus Insel Reichenau Mich
selber kennen lernen, warum ich „so“
denke, fühle, handle – und andere
besser verstehen lernen.
Kleine Auszeit „Feiern, was die
Erde uns schenkt und der Himmel
uns schickt“ vom 24. – 26.03.2017,
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Haus Marienfried, Oberkirch (Ortenau) Die Liebe zu den Schätzen,
die die Natur uns schenkt und die
Freude am kreativen Gestalten sind
die Zutaten für diese Tage.
Auszeit-Tage für mich „Ein neuer
Morgen“ vom 07. – 11.04.2017 im
Bildungshaus Kloster St. Ulrich
(bei Freiburg) Leichtigkeit spüren,
neue Wege gehen, den Blick nach
vorne richten nach Verletzungen und
Rückzug.
Besinnungswochenende „Du hast
alles in dir, wodurch du wirken
kannst“ vom 28.04. – 29.04.2017,
Schloss Hersberg, Immenstaad Hildegard von Bingen und ihre Weisheiten – ein Schatz für Frauen heute.
Kleine Auszeit „Wenn die Mutter
mit der Tochter“ vom 05.05. –
07.05.2017,
Familien-Ferienhaus
Reichenau Mütter und Töchter haben vieles gemeinsam, eines oft
nicht: Zeit zusammen.
„Die Seele atmen lassen“ Erholung
für Frauen ab 70 Jahren vom 06. –
12.05.2017 im Kloster Hersberg
(am Bodensee) Sich über den Frühling am Bodensee freuen und Gemeinschaft genießen.
Kleine Auszeit „48 Stunden EINFACH leben“ vom 26. – 28.05.2017,
Begegnungsstätte Höchsten, Illmensee „48 Stunden EINFACH leben“ - Zeit für einen achtsamen Umgang mit eigenen Bedürfnissen, Meditation, spirituelle Impulse, Kräuterwissen praktisch umgesetzt, gemeinsames Kochen, Spaziergänge, ...
Kleine Auszeit „Liturgie erleben –
mitgestalten – feiern“ vom 30.06. –
02.07.2017,
Haus
Marienfried,
Oberkirch Die Bedeutung liturgischer
Elemente verstehen, das Bestärkende entdecken, liturgische Elemente kreativ gestalten
Kleine Auszeit „Grüne Kräuterkraft“ vom 07. – 09.07.2017, Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei
Freiburg) Nützliches für Körperpflege
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
und Hausapotheke herstellen, kulinarische Kostproben.
Auszeit für Frauen und Kinder vom
28.08. – 01.09.2017 im Haus Marienfried, Oberkirch (Ortenau) „In
den Wäldern gibt es Dinge, …“ Intensive Naturbegegnung in und außerhalb des Waldes, mit Austausch in
der Gruppe, meditativen Elementen,
gemeinsamem Singen. und Mit Kinderbetreuung.
Pilgerreise nach Bingen „Auf den
Spuren der hl. Hildegard“ vom 12. 15.10.2017 Die Orte ihres Wirkens erleben, Führungen, Meditationen,
Kräuterkunde.
Zu unseren Angeboten sind alle interessierten Frauen herzlich eingeladen.
Infos und Anmeldung:
Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr.
15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144243, e-Mail: [email protected]
www.kath-landfrauen.de
Sozialstation KlettgauRheintal e. V. und
Altentagespflege
badenova
Service Information
Klimaschutz geht durch den Magen
Kohlekraftwerke oder den Autoauspuff hat man wohl zu allererst vor
Augen, wenn man an Ursachen für
den Klimawandel denkt. Doch auch
unser Ernährungsstil trägt zur Klimaveränderung bei – und das nicht unerheblich!
Grundsätzlich ist die Erzeugung von
pflanzlichen Produkten um einiges klimaschonender als die von tierischen
(z.B. Milch, Fleisch). Bio-Lebensmittel
sind, von ganz wenigen Ausnahmen
abgesehen, besser als solche aus der
Standard Landwirtschaft. Bio-Eier
beispielsweise verursachen 21% weniger Treibhausgase, Bio-Brötchen
rund 15 %.
Wer Bio-Produkte kauft, tut nicht nur
seinem Körper etwas Gutes, sondern
schützt auch die Umwelt. Dies geschieht zum einen dadurch, dass BioLandwirte auf bestimmte Düngemittel
sowie den Einsatz von Pestiziden verzichten. Das kommt nicht nur dem Lebensmittel zu Gute, sondern auch
dem Boden, dieser wird geschont und
auch das Grundwasser bleibt sauber.
Während in der industriellen Landwirtschaft häufig der Profit im Vordergrund steht und die Natur zugunsten
von Gewinnen ausgebeutet wird, erfolgt ökologischer Anbau im Einklang
mit der Natur. Besonders wichtig ist
den Erzeugern dabei das Konzept der
Nachhaltigkeit: Durch das umweltfreundliche Wirtschaften werden
wichtige Ressourcen geschont.
Nachhaltigkeit spielt auch für den regionalen Energieversorger badenova
eine tragende Rolle. Um aus den in
der Landwirtschaft anfallenden Bioabfällen einen Nutzen zu ziehen, produziert die Unternehmenseigene Biogasanlage daraus Gas zum Heizen.
So kann badenova den Kunden ein
100 % ökologisches und von der Natur gemachtes Produkt anbieten.
Mehr dazu finden Sie unter:
badenova.de/erdgas.
Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017
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Mitteilungsblatt Lottstetten / Freitag, 17.02.2017