Beschluss RINOL Aktiengesellschaft, Renningen Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der von der Gesellschaft im Jahr 1998 begebenen Anleihe (ISIN DE0003504965) gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 3 Satz 5 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 07. September 2017 wirksam. Frankfurt am Main, 07. März 2017 Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung
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