zur gemeinsamen Presseerklärung - MBWSV NRW

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation - 189/3/2017
08.03.2017
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Landespreis für Architektur, Wohnungs- und
Städtebau NRW 2017 ausgelobt: Gutes Bauen
im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen lobt den Landespreis für Architektur, Wohnungs- und Städtebau Nordrhein-Westfalen 2017 aus.
Ausgezeichnet werden sollen herausragende Wohnkonzepte für unterschiedliche Zielgruppen mit erschwinglichen Mieten. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist Kooperationspartner des Verfahrens.
Welche Qualitäten zeichnen guten Wohnungsbau aus, und was muss
beziehungsweise darf qualitätvoller, nachhaltiger und für die Nutzer bezahlbarer Wohnungsbau kosten? Diese Fragen werden vor dem zurzeit
rasant steigenden ökonomischen Druck in der Bauwirtschaft insbesondere in unseren Ballungszentren, aber auch zunehmend im ländlichen
Raum immer wichtiger. Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch
das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr,
führt deshalb in Kooperation mit der Architektenkammer NordrheinWestfalen das Auszeichnungsverfahren „Gutes Bauen im öffentlich geförderten Wohnungsbau“ durch. Unterstützt wird das Verfahren durch
die Baugewerblichen Verbände und den Baugewerbeverband Westfalen
sowie durch die wohnungswirtschaftlichen Verbände VdW RheinlandWestfalen und BfW NRW.
Mit der Auslobung des Landespreises für Architektur, Wohnungs- und
Städtebau sollen regelmäßig die Fachwelt und die Öffentlichkeit auf
wichtige Zukunftsthemen der Architektur sowie des Wohnungs- und
Städtebaus aufmerksam gemacht werden. „Die Auslober möchten Bauwerke in das Blickfeld der Öffentlichkeit rücken, die für Architekten und
Investoren in gleicher Weise Anregung und Orientierung bieten können.
Geförderter Wohnungsbau hat zu Unrecht oft noch das Image von Plat-
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te und Neuer Heimat. Hohe Qualität und innovative Lösungen haben
aber hier längst Einzug gehalten. Wir wollen zeigen: NordrheinWestfalen wohnt sozial und vorbildlich“, sagte Bauminister Michael
Groschek. „Die Bauten sollen belegen, dass auch bei begrenzten Mitteln
architektonisch ansprechende und nachhaltige Wohnquartiere mit hoher
Nutzungs- und Aufenthaltsqualität zu bezahlbaren Mieten entstehen
können“, erläuterte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer
NRW. „Es geht um öffentlich geförderte Wohnungsbauprojekte, die gestalterisch, ökonomisch und sozial Vorbildwirkung entfalten.“
Der zum dritten Mal ausgelobte Landespreis will insgesamt den Blick
schärfen für Gestalt- und Nutzungsqualitäten im öffentlich geförderten
Wohnungsbau. Auch bei einer deutlichen Steigerung der Bautätigkeit,
wie sie gegenwärtig zu verzeichnen ist, sollen die Akteure die Qualität
nicht aus dem Blick verlieren. Gesucht werden vorbildliche Beispiele für
zeitgemäße, in ihrer Ausprägung und Formensprache qualitativ hochwertige Wohnungsbauten mit bezahlbaren Baukosten und Mieten. Sie
sollen den Bauherrinnen und Bauherren sowie den Baufachleuten Impulse für die zielgerichtete Konzeption und Umsetzung von sozialen
Wohnkonzepten im öffentlich geförderten Wohnungsbau geben.
Ausgezeichnet werden Wohngebäude, zu Wohngebäuden umgenutzte
Nichtwohngebäude, Bau- und Wohngruppenprojekte sowie Gebäudegruppen und Wohnquartiere, die bei einer hohen Nutzungs- und Gestaltqualität unterschiedliche Bewohnergruppen ansprechen. Hierzu
zählen auch besondere Wohnformen wie z. B. Studierendenwohnanlagen sowie Senioren- und Behindertenwohnanlagen. Der Landespreis
umfasst Neubauten, Modernisierungen, Umstrukturierung und Umbauten und die Schaffung neuer Mietbindungen. Gegenstand der Prämierung sind alle Arten von mindestens zu 30 Prozent öffentlich geförderten
Wohngebäuden und Quartieren, die in Nordrhein-Westfalen realisiert
wurden und den beschriebenen Zielsetzungen in besonderer Weise
entsprechen.
Das Verfahren richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren sowie an
ihre Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser. Die eingereichten
Projekte müssen zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 30. April 2017
fertiggestellt worden sein. Bei Wohnanlagen mit mehreren Bauabschnitten muss mindestens der erste Bauabschnitt fertiggestellt sein.
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Es entscheidet eine unabhängige Jury. Die Auszeichnung erfolgt voraussichtlich am 9. Oktober 2017 durch die Verleihung einer Urkunde
und einer Gebäudeplakette im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung. Außerdem sollen die ausgezeichneten Objekte in einer Broschüre
und einer Ausstellung dokumentiert werden.
Bewerbungen für den Landespreis NRW 2017 können bis zum
7. Mai 2017 online eingereicht werden.
Den vollständigen Auslobungstext und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.mbwsv.nrw.de , www.aknw.de sowie auf den Seiten
der Partner: www.vdw-rw.de , www.bfw-nrw.de ,
www.baugewerbeverband.de .
Pressekontakt:
[email protected], Tel. 0211/3843-1013
Christof Rose, [email protected], 0211 4967-34
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der InternetAdresse der Landesregierung http://www.land.nrw
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