AÜG-Reform

AÜG-Reform
das ändert sich für Sie ab dem 01.04.2017
Kernpunkte
Ab 01.04.2017 greift die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
1. Höchstüber­
lassungsdauer:
Das bedeutet: Nach Ablauf der 18 Monate können Sie nicht weiter als Zeitarbeitnehmer
beim selben Kunden eingesetzt werden
Ihre Niederlassung/Ihr Consulant kümmert sich um Ihren Folgeeinsatz
Grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung von Equal Pay nach 9 Monaten Einsatzdauer
2. Equal Pay nach
9 Monaten:
bei demselben Kunden
Das bedeutet, Ihr Entgelt wird auf das Niveau des Kunden angepasst
Darunter fallen alle Bruttovergütungsbestandteile und Sachbezüge
Randstad-Analyse zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Stand 01. Februar 2017
Für ggf. im Kundenbetrieb gewährte Sachbezüge kann auch ein finanzieller
Wertausgleich erfolgen
Es gelten folgende Grundsätze für die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer
3. Berechnung der Fristen
und die Verpflichtung zur Zahlung von Equal Pay:
Aufgrund der im Gesetz verankerten Stichtagsregelung sind sowohl für die 18 Monate
Stichtagsregelung
01.04.2017
Betrachtung, als auch für Equal Pay nach 9 Monaten lediglich die ab dem 01.04.2017
erbrachten Einsatzzeiten maßgeblich
Das heißt die vorherige Einsatzzeit beim Kunden wird nicht betrachtet
Maßgeblich sind mehr als 3 Monate Unterbrechungszeit
Neuberechnung nach
mehr als 3 Monaten
Zur Berechnung der Fristen werden auch Voreinsatzzeiten beim jeweiligen Kunden
angerechnet, wenn Sie vorher über einen anderen Personaldienstleister eingesetzt war
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Niederlassung/
Ihr Consultant gerne zur Verfügung!