AÜG-Reform das ändert sich für Sie ab dem 01.04.2017 Kernpunkte Ab 01.04.2017 greift die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten 1. Höchstüber lassungsdauer: Das bedeutet: Nach Ablauf der 18 Monate können Sie nicht weiter als Zeitarbeitnehmer beim selben Kunden eingesetzt werden Ihre Niederlassung/Ihr Consulant kümmert sich um Ihren Folgeeinsatz Grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung von Equal Pay nach 9 Monaten Einsatzdauer 2. Equal Pay nach 9 Monaten: bei demselben Kunden Das bedeutet, Ihr Entgelt wird auf das Niveau des Kunden angepasst Darunter fallen alle Bruttovergütungsbestandteile und Sachbezüge Randstad-Analyse zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Stand 01. Februar 2017 Für ggf. im Kundenbetrieb gewährte Sachbezüge kann auch ein finanzieller Wertausgleich erfolgen Es gelten folgende Grundsätze für die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer 3. Berechnung der Fristen und die Verpflichtung zur Zahlung von Equal Pay: Aufgrund der im Gesetz verankerten Stichtagsregelung sind sowohl für die 18 Monate Stichtagsregelung 01.04.2017 Betrachtung, als auch für Equal Pay nach 9 Monaten lediglich die ab dem 01.04.2017 erbrachten Einsatzzeiten maßgeblich Das heißt die vorherige Einsatzzeit beim Kunden wird nicht betrachtet Maßgeblich sind mehr als 3 Monate Unterbrechungszeit Neuberechnung nach mehr als 3 Monaten Zur Berechnung der Fristen werden auch Voreinsatzzeiten beim jeweiligen Kunden angerechnet, wenn Sie vorher über einen anderen Personaldienstleister eingesetzt war Bei Rückfragen steht Ihnen Ihre Niederlassung/ Ihr Consultant gerne zur Verfügung!
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