Vertragssteckbrief „Versorgung mit Hörsystemen der Produktgruppe 13“ Vertrag Rechtliche Grundlage Vertragsbereich Grundidee Versorgung mit Hörsystemen, Produktgruppe 13 Bundesweiter Vertrag zwischen der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker und den BKK Landesverbänden § 127 Abs. 2 SGB V Bundesweit Medizinisch ausreichende und sinnvolle Versorgung mit Hörhilfen / Hörgeräten der Produktgruppe 13 und allen damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Die Versorgung der Versicherten – insbesondere die Beratung und Betreuung - erfolgt wohnortnah. Die medizinisch ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Kunden erfolgt ohne wirtschaftliche Aufzahlung. Die Aufteilung erfolgt in 4 „Teilverträge“: 1490360 Versorgung mittel- und hochgradig schwerhöriger Erwachsener 1490362 Versorgung von Kindern und Jugendlichen 1490363 Versorgung von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit 1490361 Reparaturvereinbarung Der Vertrag ist zum 01.11.2013 in Kraft getreten. Zum 15.12.2014 erfolgte die erste Nachtragsvereinbarung. Leistungsinhalte des Vertrages Die verschiedenen Leistungsinhalte und Abläufe werden kurz schematisch dargestellt. Bei Fragen kommen Sie bitte direkt auf Ihre mhplus zu. Versorgungsablauf 1. Verordnung des HNO-Arztes (bei Erstversorgung bzw. bei Kinderversorgung) • Grundvertrag: § 5 Abs. 1 • Kindervertrag (Anlage 8 zum Grundvertrag): § 4 Abs. 1 • WHO 4 Vertrag (Anlage 11 zum Grundvertrag): § 3 Abs. 1 2. Kunde geht zum Akustiker 3. Akustiker erhebt Kenndaten und trifft mit dem Kunden eine Vorauswahl • Grundvertrag: § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 5, § 4 erster, vierter, achter Spiegelstrich, § 9 • Kindervertrag:§ 4 Abs. 3 • WHO 4 Vertrag: § 1 Abs. 1 Seite 1 von 4 Focus: Aufzahlungsfreie Versorgung des Kunden! 4. Akustiker gibt dem Kunden Hörgerät mit (mind. 10 Tage Probetragen im Alltag) • § 5 Abs. 3 Tests u. Fragebogen • § 5 Abs. 4 5. Kostenantrag bei mhplus / Kostenvoranschlag bei „nichtRentnern“ • § 5 Abs. 8 des Grundvertrages, 2. Absatz 6. mhplus prüft • § 5 Abs. 7 des Grundvertrages 7. Genehmigung / Teilgenehmigung u. ggf. Weiterleitung nach § 14 SGB IX Qualitätsmerkmale des Vertrages • Drei Verträge in einem und Reparaturvereinbarung Grundvertrag (Vertrag, Anlagen 1-7 und 14-16) WHO 4 – Vertrag (Vertrag in Verbindung mit Anlage 11 sowie den Anlagen 1-5, 7, 12 und 14-16) Kindervertrag (Vertrag in Verbindung mit Anlage 8 sowie den Anlagen 1-5, 7, 9-10 und 14-16) • Mehr Transparenz Hörgeräteakustiker muss im Einzelfall sein aufzahlungsfreies Sortiment gegenüber der mhplus/dem MDK darlegen Anlage 11 § 2 Abs. 2 10-stellige Pos Nr. auf der Vertragsleistungsanzeige und auf der Austauschanzeige Anlage 3a 10-stellige Pos Nr. auch bei Aufzahlungsgeräten Anlage 3 und Anlage 4 Definition der „Aufzahlungskomponenten“ in sog. Mehrkostenerklärung Anlage 4 Weitestgehend klare Regeln in der Versorgung Günstigkeitsklausel § 14 Abs. 7 • • • • • • • • Aufzahlungsfreie Versorgung muss den Hörverlust entsprechend der vom BSG vorgegebenen Parameter ausgleichen, z.B. Hören in Alltagssituationen Hören bei Störgeräuschen / Nebengeräuschen Hörausgleich muss mit aufzahlungsfreiem System i.d.R. so gut sein wie mit Hörsystemen mit Aufzahlung Mind. 10-tägiges Probetragen eines aufzahlungsfreien Hörsystems Fragebogen zum subjektiven Empfinden Aufzahlungsfreie Versorgung ist oberstes Gebot ( § 4, 1. Spiegelstrich, § 3 Abs. 5 und 5b, Anlage 14, Anlage 16 und Anlage 4) Hörgeräteakustiker muss eine Auswahl an Hörsystemen vorhalten, die er aufzahlungsfrei abgibt § 5 Abs. 2 Auswahl eines aufzahlungsfreien Hörsystems mit Tests mit und ohne Störschall § 4, 2.er Spiegelstrich und unter ECHT-Bedingungen (10-Tagestest zuhause § 5 Abs. 3) Dokumentationspflicht Seite 2 von 4 Dem BSG Urteil vom 17. Dezember 2009 wurde im Vertrag Rechnung getragen, sodass eine Aufzahlungsfreie Versorgung gewährleistet ist. § 1, § 3 Abs. 5, 5a und 5b, §4, §9, Anlagen 3, 4, 14 und 16 Dem BSG Urteil vom 24. Januar 2013 wurde im Vertrag Rechnung getragen, sodass der Kostenträger ab Zugang der Informationen des Hörgeräteakustikers die Frist nach § 14 SGB IX einhalten kann. § 5 Abs. 7 und 8 Besonderheiten des Vertrages Grundvertrag • • • • • • • • Günstigkeitsklausel § 14 Abs. 7 / bei gleichwertigen Verträgen Kosten für verlorengegangene Hörsysteme während der Anpassphase nur bei Erstversorgungen (Verordnungsabhängig) Anlage 6 Kostenvoranschlag bei Mehrkostengeräten wenn Vers. < 65 Jahre ist § 5 Abs. 8 Anlage 2 (Versicherteninformation) / Hörgeräteakustiker in der Pflicht Anlage 3 (Vertragsleistungserklärung) / 10-steller verpflichtend anzugeben Anlage 4 (Mehrkostenerklärung) / modifiziert und detaillierter / Angaben zu techn. Einzelheiten von Hörsystemen, die noch nicht gelistet sind verpflichtend Anlage 14 (Fragebogen) / für jede eine Anpassphase durchlaufene Hörhilfe auszufüllen / wichtig für Prüfung bei Erstattungsanträgen Anlage 16 (FAQ zu außerhalb der Leistungspflicht stehenden Komponenten) / Novum Kindervertrag • • • • • Zusätzliche Regelungen zu Grundvertrag Verordnung immer erforderlich § 4 Abs. 1 Bei vorzeitiger Wiederversorgung ist immer ein Kostenvoranschlag für den Kostenträger zu erstellen Versorgung erst abgeschlossen, wenn Arzt auf Muster 15 die Zweckmäßigkeit der Versorgung bestätigt hat (Bei Folgeversorgungen auf Grundlage der Kopie - innerhalb von 4 Monaten nachzureichen, sonst Rückforderung möglich so lange Unterschrift fehlt (innerhalb 4 Monaten) ist keine Servicepauschale zu leisten § 5 Abs. 5 Verlustrisiko durch vertraglich vereinbarte Beratung minimieren § 5 Abs. 11 Vertrag für die Versorgung an Taubheit grenzender Schwerhöriger (WHO 4– Vertrag) • • • Zusätzliche Regelungen zu Grundvertrag Verordnung grundsätzlich immer erforderlich Hilfsmittelrichtlinien, Festbetragsbeschreibung und BSG – Urteil umgesetzt Seite 3 von 4 • • Vertragspartner Vertragslaufzeit Stand: 06.03.2017 Preis in Höhe des Festbetrages incl. Nebenleistungen Keine Aufzahlungen möglich § 2 Abs. 5 Originärer Vertragspartner ist die Bundesinnung der Hörgeräteakustiger (KdöR) in Mainz. Über 6.500 Leistungserbringern / Akustiker sind dem Vertrag ganz oder teilweise beigetreten. Zu den aktuellen Beitrittstabellen können Sie uns gerne kontaktieren. Ohne Vertragsende Seite 4 von 4
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