Münsteraner Gespräche zum Umwelt

Anmeldung
Parkmöglichkeiten
Anmeldung erbeten bis zum
4. Mai 2017 an das
- Parkhaus Aegidiimarkt, Aegidiistr. 1 - 7
- Parkhaus Münster Arkaden, Königsstr. 9
Zentralinstitut für Raumplanung
an der Universität Münster
Wilmergasse 12 – 13
48143 Münster
Tel.: 0251 83-29780
Fax: 0251 83-29790
E-Mail: [email protected]
INSTITUT FÜR UMWELT- UND PLANUNGSRECHT
UND
ZENTRALINSTITUT FÜR RAUMPLANUNG
AN DER UNIVERSITÄT MÜNSTER
Münsteraner Gespräche zum
Tagungsbeitrag
Umwelt- und Planungsrecht
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist
kostenlos.
JurGrad
Organisation
Störfallrecht:
Dr. Susan Grotefels (Geschäftsführerin des
Zentralinstituts für Raumplanung)
Die Umsetzung der Seveso-IIIRichtlinie in deutsches Recht
Veranstaltungsort
JurGrad gGmbH
Kettelerscher Hof
Königsstraße 51 – 53
48143 Münster
Busverbindungen ab Hauptbahnhof
● Linie 11 und 22 bis Haltestelle
„Klemensstraße“ (Bussteig C 1)
● Linie 7 und 4 bis Haltestelle
„Ludgeriplatz“ (Bussteig D 1/ C 3)
● Linie 1, 5, 6, 8 und 9 bis Haltestelle
„Bült“ (Bussteig B 1/ B 2/ B 3)
Fußweg ab Hauptbahnhof ca. 15 Minuten
9. Mai 2017
JurGrad gGmbH,
Münster
Die Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und
Planungsrecht greifen inter- und intradisziplinär
aktuelle sowie lokal und regional relevante
umwelt- und planungsrechtliche Themen und
Probleme auf und bieten ein Diskussionsforum
für Wissenschaft und Praxis. Die in einem halbjährlichen Rhythmus durchgeführten beitragsfreien Veranstaltungen bezwecken zudem
einen Austausch zwischen Fachleuten und
Fachöffentlichkeit im Umwelt- und Planungsbereich.
17.00 Uhr
Prof. Dr. Sabine Schlacke
17.15 Uhr
Die Umsetzung der Seveso-IIIRichtlinie in deutsches Recht
Regierungsdirektorin Dr. Susan
Krohn,
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, Bonn
Zu den Münsteraner Gesprächen zum Umweltund Planungsrecht laden wir herzlich ein.
Professorin Dr. Sabine Schlacke
Institut für Umwelt- und Planungsrecht
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Industrieanlagen und Störfälle Herausforderungen aus Sicht einer
Vollzugsbehörde
Dr. Christel Wies,
Leiterin der Abteilung Umwelt und
Arbeitsschutz, Bezirksregierung
Münster
17.45 Uhr
Professor Dr. Hans D. Jarass, LL.M.
Zentralinstitut für Raumplanung
in der DASL
Begrüßung
18.30 Uhr
Diskussion
Moderation:
Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M.
19.15 Uhr
Empfang
Das Störfallrecht in Deutschland sieht sich neuen Herausforderungen gegenüber. Diese gehen auf die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen (sog. Seveso-III-Richtlinie)
zurück, die bis zum 31.05.2015 in nationales
Recht umzusetzen war. Sie enthält Änderungen
des EU-Systems zur Einstufung gefährlicher Stoffe, Anforderungen an die behördliche Überwachung von Betriebsbereichen sowie Vorgaben über die Information und Beteiligung der
betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang
zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Die (verspätete) 1:1-Umsetzung in Deutschland
Ende 2016 führte zu erheblichen Änderungen
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, der 12.
BImSchV (Störfallverordnung) und der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren). Die neuen
Regelungen betreffen genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen i. S. d. BImSchG und damit sehr viele Industrieanlagen. Die Bundesregierung schätzt
den jährlichen Erfüllungsaufwand allein in Bezug auf die zusätzlichen Informationspflichten
der Unternehmen auf 9 Mio. Euro.
Im Rahmen der Münsteraner Gespräche zum
Umwelt- und Planungsrecht werden diese Herausforderungen des neuen Störfallrechts zunächst aus der Sicht der Praxis, vor allem aus
der verwaltungspraktischen und technischen
Perspektive, beleuchtet. Der sich anschließende rechtswissenschaftliche Vortrag wird die
neuen Vorschriften, vornehmlich solche des
Immissionsschutzrechts, vorstellen und analysieren. Die abschließende Diskussion wird Raum
für eine rechtswissenschaftliche und praxisorientierte Bewertung eröffnen.