Anmeldung Parkmöglichkeiten Anmeldung erbeten bis zum 4. Mai 2017 an das - Parkhaus Aegidiimarkt, Aegidiistr. 1 - 7 - Parkhaus Münster Arkaden, Königsstr. 9 Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Wilmergasse 12 – 13 48143 Münster Tel.: 0251 83-29780 Fax: 0251 83-29790 E-Mail: [email protected] INSTITUT FÜR UMWELT- UND PLANUNGSRECHT UND ZENTRALINSTITUT FÜR RAUMPLANUNG AN DER UNIVERSITÄT MÜNSTER Münsteraner Gespräche zum Tagungsbeitrag Umwelt- und Planungsrecht Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. JurGrad Organisation Störfallrecht: Dr. Susan Grotefels (Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Raumplanung) Die Umsetzung der Seveso-IIIRichtlinie in deutsches Recht Veranstaltungsort JurGrad gGmbH Kettelerscher Hof Königsstraße 51 – 53 48143 Münster Busverbindungen ab Hauptbahnhof ● Linie 11 und 22 bis Haltestelle „Klemensstraße“ (Bussteig C 1) ● Linie 7 und 4 bis Haltestelle „Ludgeriplatz“ (Bussteig D 1/ C 3) ● Linie 1, 5, 6, 8 und 9 bis Haltestelle „Bült“ (Bussteig B 1/ B 2/ B 3) Fußweg ab Hauptbahnhof ca. 15 Minuten 9. Mai 2017 JurGrad gGmbH, Münster Die Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht greifen inter- und intradisziplinär aktuelle sowie lokal und regional relevante umwelt- und planungsrechtliche Themen und Probleme auf und bieten ein Diskussionsforum für Wissenschaft und Praxis. Die in einem halbjährlichen Rhythmus durchgeführten beitragsfreien Veranstaltungen bezwecken zudem einen Austausch zwischen Fachleuten und Fachöffentlichkeit im Umwelt- und Planungsbereich. 17.00 Uhr Prof. Dr. Sabine Schlacke 17.15 Uhr Die Umsetzung der Seveso-IIIRichtlinie in deutsches Recht Regierungsdirektorin Dr. Susan Krohn, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn Zu den Münsteraner Gesprächen zum Umweltund Planungsrecht laden wir herzlich ein. Professorin Dr. Sabine Schlacke Institut für Umwelt- und Planungsrecht Westfälische Wilhelms-Universität Münster Industrieanlagen und Störfälle Herausforderungen aus Sicht einer Vollzugsbehörde Dr. Christel Wies, Leiterin der Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, Bezirksregierung Münster 17.45 Uhr Professor Dr. Hans D. Jarass, LL.M. Zentralinstitut für Raumplanung in der DASL Begrüßung 18.30 Uhr Diskussion Moderation: Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M. 19.15 Uhr Empfang Das Störfallrecht in Deutschland sieht sich neuen Herausforderungen gegenüber. Diese gehen auf die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (sog. Seveso-III-Richtlinie) zurück, die bis zum 31.05.2015 in nationales Recht umzusetzen war. Sie enthält Änderungen des EU-Systems zur Einstufung gefährlicher Stoffe, Anforderungen an die behördliche Überwachung von Betriebsbereichen sowie Vorgaben über die Information und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die (verspätete) 1:1-Umsetzung in Deutschland Ende 2016 führte zu erheblichen Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, der 12. BImSchV (Störfallverordnung) und der 9. BImSchV (Genehmigungsverfahren). Die neuen Regelungen betreffen genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen i. S. d. BImSchG und damit sehr viele Industrieanlagen. Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Erfüllungsaufwand allein in Bezug auf die zusätzlichen Informationspflichten der Unternehmen auf 9 Mio. Euro. Im Rahmen der Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht werden diese Herausforderungen des neuen Störfallrechts zunächst aus der Sicht der Praxis, vor allem aus der verwaltungspraktischen und technischen Perspektive, beleuchtet. Der sich anschließende rechtswissenschaftliche Vortrag wird die neuen Vorschriften, vornehmlich solche des Immissionsschutzrechts, vorstellen und analysieren. Die abschließende Diskussion wird Raum für eine rechtswissenschaftliche und praxisorientierte Bewertung eröffnen.
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