Grundstück Bothfeld

Grundstück
zur Bebauung mit einem
freistehenden Einfamilienhaus
Bothfeld
Hinterliegergrundstück
in der Heimstättenstraße
Inhalt
Objektbeschreibung
Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen
Ansprechpartner
Bewerbung
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Objektbeschreibung
Verkauf des städtischen Grundstücks
Heimstättenstraße in Bothfeld
Lage des Grundstückes |
Das Hinterliegergrundstück befindet sich in der Heimstättenstraße 23 A (vorläufige
Arbeitsbezeichnung) in Hannover-Bothfeld, dem nördlichsten Stadtbezirk Hannovers, welcher
überwiegend zwischen dem Mittellandkanal und der Autobahn A2 liegt. Flächenmäßig ist
dieser, an seiner Vielfalt wohl kaum zu übertreffende, Hannovers größter Stadtbezirk.
Bothfeld hat sich aus dem dörflich geprägten Ortskern zu einem bevorzugten Wohnstandort
mit Gebieten unterschiedlichen Charakters entwickelt. Vom alten Dorfkern hin bis zum
Industriegebiet am westlichen Rand.
Es besteht ein breites schulisches Angebot im Stadtbezirk sowie ein traditionell reges
Vereinswesen. Auch die Nahversorgung ist durch Einkaufsparks und kleine Einkaufsstraßen
abgedeckt. Zur Erholung laden Spaziergänge am Mittellandkanal ein.
Zielgruppe |
Die Ausschreibung der Grundstücke richtet sich an private Bauherren.
Grundstücksgröße |
471 m²
Kaufpreis |
Der Kaufpreis beträgt 127.170,00 € (270,00 €/m²).
Der Erschließungsbeitrag und Kostenerstattungsbetrag werden nicht mehr erhoben.
Hinzu kommen folgende Kosten:
−• Anschlusskosten und Kosten für Wasser und Elektrizität.
−• Kosten
für
Schmutzwasserentsorgungsanschluss,
Abwasserbeitrag
für
die
Schmutzwasserbeseitigung sowie bei nicht vollständiger Versickerung des Regenwassers
Kosten für den Niederschlagswasserentsorgungsanschluss und Abwasserbeitrag für die
Niederschlagswasserbeseitigung.
−• Diese Kosten werden von den dafür zuständigen Stellen gesondert erhoben. Wir
empfehlen dringend, die voraussichtliche Höhe der Kosten für die Grundstücksanschlüsse
vor Abgabe der Bewerbung bei den auf S. 5 genannten Ansprechpartnern zu erfragen.
−• Der Käufer trägt die Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung sowie die
Grunderwerbsteuer.
Stand: 13.02.2017
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Hannover-Kinder-Bauland-Bonus |
Familien können den „Hannover-Kinder-Bauland-Bonus“ für maximal vier Kinder unter 16
Jahren in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage für die Gewährung ist ein Betrag in Höhe
von 243,60 €/m² (Grundstückspreis pro m² ohne den Erschließungsbeitrag und
Kostenerstattungsbetrag). Der Kaufpreis verringert sich auf dieser Basis pro Kind um 10%,
maximal um 40%.
Infrastruktur |
−• Straßenbahnhaltestelle „Stadtfriedhof Bothfeld“ ca. 500 m entfernt.
−• Die Grundschule Grimsehlweg befindet sich in ca. 350 m Entfernung und ist fußläufig
erreichbar.
Verschiedene Kindertagesstätten befinden sich in der unmittelbaren
Umgebung. Weiterführende Schulen sind in der Umgebung vorhanden und gut mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zu erreichen.
−• Einkaufsmöglichkeiten befinden sich an der Burgwedeler Straße / Kurze-Kamp-Straße.
Auch das A2 Center in Hannover Altwarmbüchen ist mit dem Auto oder den öffentlichen
Verkehrsmitteln schnell erreicht.
Rahmenbedingungen |
−• Bebauungsplan Nr. 1465 mit textlichen Festsetzungen
−• reines Wohngebiet (WR-Gebiet)
−• Anzahl der Vollgeschosse: I
−• Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
Klimaschutz |
Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes und der notwendigen Verringerung von CO 2 Emissionen fordert die Landeshauptstadt Hannover einen erhöhten Gebäudewärmeschutz, der
über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, sowie eine emissionsarme
Wärmeerzeugung. Die Stadt unterstützt durch Förderung und Beratung darüber hinaus den
Bau extrem energiesparender Passivhäuser. Für diese gesunden Komforthäuser mit
Frischluftzufuhr und niedrigen Heizkosten gibt es Fördergelder und Unterstützung für eine
Qualitätssicherung.
Die
Heizwärmeeinsparung
beträgt
beim
hannoverschen
Niedrigenergiehaus-Standard ca. 10% und beim Passivhaus-Standard sogar 85% im Vergleich
zur gesetzlichen Regelung.
Auf den Grundstücken gibt es jedoch für eine Passivhausbauweise möglicherweise
Einschränkungen.
Beim Erwerb des Grundstücks verpflichtet sich der Käufer, das geplante Gebäude wenigstens
in Niedrigenergiebauweise-Plus (NEH-Plus) zu errichten, d. h. die Wärmeverluste des
Gebäudes über die Außenbauteile (Wert H T ') und der Primärenergiebedarf müssen wenigstens
15 % unter den Werten des Referenzgebäudes gemäß den gesetzlichen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) liegen. Wenn bei Bauantragstellung ein höherer
Standard gemäß EnEV umzusetzen ist, ist dieser einzuhalten.
(H T ' ist eine Kenngröße aus der Energieeinsparverordnung und bezeichnet den spezifischen,
auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust eines
Gebäudes).
Stand: 13.02.2017
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Des Weiteren dürfen nur Heizsysteme verwendet werden, deren Emissionswerte nicht höher
sind als die von Gas-Brennwert-Anlagen.
Ausgenommen hiervon sind automatisch beschickte Biomasse-Heizkessel (z. B. Pelletkessel),
welche die Emissionsgrenzwerte des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
einhalten. Um bei dem Einbau von Wärmepumpen zu gewährleisten, dass die Emissionswerte
des Heizsystems nicht höher sind als die von Gas-Brennwert-Anlagen, sind Anforderungen auf
Grundlage der geltenden Förderrichtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (Bafa) einzuhalten. Zulässig sind z. Z. Wärmepumpen mit einer
Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 (bezogen auf reale Arbeitszeittemperaturen). Die
Jahresarbeitszahl ist nach der geltenden Fassung der VDI 4650 unter Berücksichtigung der
Jahresarbeitszahlen für Raumwärme und für Warmwasser zu bestimmen.
Die Landeshauptstadt Hannover, Klimaschutzleitstelle, Arndtstraße 1, 30167 Hannover führt
nach Absprache jederzeit die Beratung zu diesen Anforderungen durch. Interessenten, die
sich für das Baugrundstück bewerben möchten, wird empfohlen, das städtische
Beratungsangebot bereits im Planungsstadium in ihre Überlegungen einzubeziehen, weil
dabei wichtige Hinweise für eine energiesparende und qualitätvolle Bauweise gegeben
werden.
Vor der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages ist die Beratung Pflicht. Die Kosten der
Beratung trägt die Landeshauptstadt Hannover.
Kommunale Fördermittel von proKlima - Der enercity-Fonds - stehen für die PassivhausBauweise, eine entsprechende Qualitätssicherung und für eine objektbezogene Erstberatung
durch ein entsprechendes Ingenieurbüro zur Verfügung. Das Fördermittelvolumen ist jährlich
begrenzt.
Ausschreibung |
Die Ausschreibung des Grundstückes erfolgte am 04.03.2017 im Immobilienteil der
Wochenendausgabe der hannoverschen Tageszeitungen. Bewerbungen sind unter der Angabe
der vorläufigen Grundstücksbezeichnung schriftlich an die unten genannte Anschrift zu
richten. Bewerbungen über Internet (E-Mail) werden nicht angenommen.
Die Bewerbungsfrist endet am 26.04.2017 (Datum des Poststempels).
Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen |
Die öffentliche Ausschreibung von Grundstücken ist eine für die Stadt unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten.
Bewerben können sich Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften. Bewerbungen von
Bauträgern und Baugemeinschaften werden nicht berücksichtigt. Mehrere Bewerbungen von
Einzelpersonen, die eine Lebensgemeinschaft bilden bzw. einen gemeinsamen Haushalt
führen oder begründen wollen, sind nicht zulässig. Sie werden ggf. als eine Bewerbung
behandelt. In der Bewerbung sind alle Personen (Name, Geburtsdatum) aufzuführen, die einer
Lebensgemeinschaft angehören.
Geht für das Grundstück mehr als eine Bewerbung ein, wird die Entscheidung der Vergabe im
Losverfahren herbeigeführt.
Die Stadt behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, wann und zu welchen
Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Die Stadt behält sich auch Nachverhandlungen
vor.
Kommt eine Einigung mit der Bewerberin/dem Bewerber zustande, wird die Stadt dieser/m
einen Grundstückskaufvertrag übersenden. Das damit verbundene Verkaufsangebot steht
unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlich erforderlichen Zustimmung. Sofern und sobald
Stand: 13.02.2017
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diese Zustimmung vorliegt, wird der Grundstücksvertrag von einem Notar, den die
Käuferin/der Käufer vorschlägt, beurkundet werden.
Sämtliche Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung und die Grunderwerbsteuer
trägt der Käufer. Der Kaufpreis ist in voller Höhe vor der notariellen Vertragsbeurkundung zu
zahlen.
Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle berät zu den Voraussetzungen
für eine eventuelle Passivhausbauweise. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt jedoch
keine Garantie für die Geeignetheit des jeweiligen Grundstücks für die Errichtung eines
Passivhauses. Es wird daher empfohlen vor Bewerbungsabgabe fachkundige Informationen
einzuholen.
Bewerbungen sind unter Angabe der Grundstücksbezeichnung schriftlich unter Verwendung
des beigefügten Vordruckes an die unten genannte Anschrift zu richten. Bewerbungen über
Internet (E-Mail) werden nicht angenommen.
Besichtigungstermine |
Es werden Besichtigungstermine am 22.03.2017 und 24.04.2017 von jeweils 16:00 bis 17:00
Uhr angeboten.
Die Teilnehmerzahlen an den oben genannten Terminen sind begrenzt. Wir bitten Sie daher,
sich bei Interesse vorher – gerne auch telefonisch – zu einem der Besichtigungstermine
anzumelden. Andernfalls können wir Ihnen eine Teilnahme nicht garantieren. Wir übersenden
Ihnen dann eine Haftungsausschlusserklärung. Diese muss spätestens am
Besichtigungstermin rechtsverbindlich unterzeichnet abgegeben werden. Eine Teilnahme
ohne diese Erklärung ist leider nicht möglich.
Auskünfte |
Für weitere Auskünfte, die das Vergabeverfahren und den Grunderwerb betreffen, steht der
Fachbereich Wirtschaft
- EinFamilienHaus-Büro Vahrenwalder Str. 7 | 30165 Hannover
Telefon (0511) 168 – 4 58 22, Fax (0511) 168 - 4 53 07,
Frau Lessing
E-Mail: [email protected]
zur Verfügung.
Stand: 13.02.2017
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Weitere Auskünfte erteilen:
Zu Fragen der Nutzung und der Bebauung:
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
-StadtplanungRudolf-Hillebrecht-Platz 1 | 30159 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 44 76
Herr Holland
[email protected]
-BauordnungRudolf-Hillebrecht-Platz 1 | 30159 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 23 90
Frau Jungholt
[email protected]
Zum Baugrund und Grundwasser:
Zum Erschließungsbeitrag und
Straßenausbaubeiträgen:
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Bereich Umweltschutz
Arndtstraße 1 | 30167 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 27 40
Herr Hiller
[email protected]
Fachbereich Bauen, Straßenkosten
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
Telefon (0511) 168 - 4 28 89
Frau Könecke
[email protected]
Zu Energie und Passivhausbauweise:
Zu Fördermitteln Passivhaus:
Fachbereich Umwelt und Stadtgrün
Klimaschutzleitstelle
Arndtstraße 1 | 30167 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 36 11
Frau Büchner
[email protected]
Geschäftsstelle proKlima
-Der enercity-Fondsbei der Stadtwerke Hannover AG
Glockseestraße 33 | 30169 Hannover
Info-Telefon (0511) 430 - 19 70
[email protected]
www.proKlima-Hannover.de
Zu Grundstücksanschlüssen für Wasser, Elt.:
Stadtwerke Hannover AG
Stammestraße 105 | 30459 Hannover
Telefon: (0511) 430 - 42 00
Zum Abwasserbeitrag und zu Grundstücksanschlüssen für die Entwässerung:
Stadtentwässerung Hannover
-AbgabenSorststraße 16 | 30165 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 73 96
Herr Janda
[email protected]
Stadtentwässerung Hannover
- Grundstücksentwässerung Sorststraße 16 | 30165 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 77 15
Herr Peter
[email protected]
Zur Wohnraumförderung:
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
-Stadterneuerung und Wohnen- Wohnraumförderung
Sallstraße 16 | 30171 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 37 93 | Frau Kosok
- [email protected]
Telefon (0511) 168 - 4 63 42 | Frau Konerding - [email protected]
Telefon (0511) 168 - 4 62 74 | Herr Knebel
- [email protected]
Auskünfte zu Kindertagesstätten:
Auskünfte zu Schulen:
Fachbereich Jugend und Familie
-KindertagesstättenplanungIhmeplatz 5 | 30449 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 66 32
Herr Scholz
[email protected]
Stand: 13.02.2017
Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und
Kulturbüro -SchulorganisationBrüderstraße 6 | 30159 Hannover
Telefon (0511) 168 - 4 39 94
Frau Jegodka
[email protected]
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Bewerbung Heimstättenstraße 23 A (vorläufige Arbeitsbezeichnung)
Name, Vorname
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Straße, Hausnummer
Plz, Ort
Plz, Ort
Telefonnummer / Fax
Telefonnummer / Fax
E-Mail
E-Mail
Antrag auf Hannover-Kinder-Bauland-Bonus
O
bitte ankreuzen
Für die nachgenannten Kinder beantrage/n ich/wir für den Fall, dass ich/wir das Grundstück
Heimstättenstraße 23 A (vorläufige Arbeitsbezeichnung) erwerben kann/können, den HannoverKinder-Bauland-Bonus nach Maßgabe der Ratsbeschlüsse vom 16.10.1997/25.03.2004/
17.02.2005/19.11.2015. Mir/uns ist bekannt, dass unserem Antrag nur für diejenigen Kinder
entsprochen werden kann, die am Tag der Vertragsbeurkundung das 16. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, und dass im Falle des Eintritts einer Schwangerschaft vor Beurkundung ein
zusätzlicher Antrag von mir/uns zu stellen ist, damit diese bei der Gewährung des HannoverKinder-Bauland-Bonus berücksichtigt werden kann.
Name, Vorname
Geburtsdatum
Name, Vorname
Geburtsdatum
Name, Vorname
Geburtsdatum
Name, Vorname
Geburtsdatum
Ort, Datum
Stand: 13.02.2017
Unterschrift/en
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Heimstättenstraße 23 (A)
Datum: 23.02.2017
Name: 23.12
Maßstab 1:20.000
Lageplan Heimstättenstraße 23 (A)
Diese Zeichnung ist zum dienstlichen Gebrauch. Copyright für die Kartengrundlagen bei 61.2 - Geoinformation.
BLATT-Nr. 1/1
Datum: 23.02.2017
Name: 23.12
Maßstab 1:1.000
Lageplan Heimstättenstraße 23 (A)
Diese Zeichnung ist zum dienstlichen Gebrauch. Copyright für die Kartengrundlagen bei 61.2 - Geoinformation.
BLATT-Nr. 1/1
100 Meter
Datum: 23.02.2017
Name: 23.12
Maßstab 1:1.000
Auszug B-Plan 1465
Diese Zeichnung ist zum dienstlichen Gebrauch. Copyright für die Kartengrundlagen bei 61.2 - Geoinformation.
BLATT-Nr. 1/1