Grundstück zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus Bothfeld Hinterliegergrundstück in der Heimstättenstraße Inhalt Objektbeschreibung Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen Ansprechpartner Bewerbung 1 3 5 6 Objektbeschreibung Verkauf des städtischen Grundstücks Heimstättenstraße in Bothfeld Lage des Grundstückes | Das Hinterliegergrundstück befindet sich in der Heimstättenstraße 23 A (vorläufige Arbeitsbezeichnung) in Hannover-Bothfeld, dem nördlichsten Stadtbezirk Hannovers, welcher überwiegend zwischen dem Mittellandkanal und der Autobahn A2 liegt. Flächenmäßig ist dieser, an seiner Vielfalt wohl kaum zu übertreffende, Hannovers größter Stadtbezirk. Bothfeld hat sich aus dem dörflich geprägten Ortskern zu einem bevorzugten Wohnstandort mit Gebieten unterschiedlichen Charakters entwickelt. Vom alten Dorfkern hin bis zum Industriegebiet am westlichen Rand. Es besteht ein breites schulisches Angebot im Stadtbezirk sowie ein traditionell reges Vereinswesen. Auch die Nahversorgung ist durch Einkaufsparks und kleine Einkaufsstraßen abgedeckt. Zur Erholung laden Spaziergänge am Mittellandkanal ein. Zielgruppe | Die Ausschreibung der Grundstücke richtet sich an private Bauherren. Grundstücksgröße | 471 m² Kaufpreis | Der Kaufpreis beträgt 127.170,00 € (270,00 €/m²). Der Erschließungsbeitrag und Kostenerstattungsbetrag werden nicht mehr erhoben. Hinzu kommen folgende Kosten: −• Anschlusskosten und Kosten für Wasser und Elektrizität. −• Kosten für Schmutzwasserentsorgungsanschluss, Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung sowie bei nicht vollständiger Versickerung des Regenwassers Kosten für den Niederschlagswasserentsorgungsanschluss und Abwasserbeitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung. −• Diese Kosten werden von den dafür zuständigen Stellen gesondert erhoben. Wir empfehlen dringend, die voraussichtliche Höhe der Kosten für die Grundstücksanschlüsse vor Abgabe der Bewerbung bei den auf S. 5 genannten Ansprechpartnern zu erfragen. −• Der Käufer trägt die Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer. Stand: 13.02.2017 1 Hannover-Kinder-Bauland-Bonus | Familien können den „Hannover-Kinder-Bauland-Bonus“ für maximal vier Kinder unter 16 Jahren in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage für die Gewährung ist ein Betrag in Höhe von 243,60 €/m² (Grundstückspreis pro m² ohne den Erschließungsbeitrag und Kostenerstattungsbetrag). Der Kaufpreis verringert sich auf dieser Basis pro Kind um 10%, maximal um 40%. Infrastruktur | −• Straßenbahnhaltestelle „Stadtfriedhof Bothfeld“ ca. 500 m entfernt. −• Die Grundschule Grimsehlweg befindet sich in ca. 350 m Entfernung und ist fußläufig erreichbar. Verschiedene Kindertagesstätten befinden sich in der unmittelbaren Umgebung. Weiterführende Schulen sind in der Umgebung vorhanden und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zu erreichen. −• Einkaufsmöglichkeiten befinden sich an der Burgwedeler Straße / Kurze-Kamp-Straße. Auch das A2 Center in Hannover Altwarmbüchen ist mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln schnell erreicht. Rahmenbedingungen | −• Bebauungsplan Nr. 1465 mit textlichen Festsetzungen −• reines Wohngebiet (WR-Gebiet) −• Anzahl der Vollgeschosse: I −• Grundflächenzahl (GRZ): 0,3 Klimaschutz | Aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes und der notwendigen Verringerung von CO 2 Emissionen fordert die Landeshauptstadt Hannover einen erhöhten Gebäudewärmeschutz, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, sowie eine emissionsarme Wärmeerzeugung. Die Stadt unterstützt durch Förderung und Beratung darüber hinaus den Bau extrem energiesparender Passivhäuser. Für diese gesunden Komforthäuser mit Frischluftzufuhr und niedrigen Heizkosten gibt es Fördergelder und Unterstützung für eine Qualitätssicherung. Die Heizwärmeeinsparung beträgt beim hannoverschen Niedrigenergiehaus-Standard ca. 10% und beim Passivhaus-Standard sogar 85% im Vergleich zur gesetzlichen Regelung. Auf den Grundstücken gibt es jedoch für eine Passivhausbauweise möglicherweise Einschränkungen. Beim Erwerb des Grundstücks verpflichtet sich der Käufer, das geplante Gebäude wenigstens in Niedrigenergiebauweise-Plus (NEH-Plus) zu errichten, d. h. die Wärmeverluste des Gebäudes über die Außenbauteile (Wert H T ') und der Primärenergiebedarf müssen wenigstens 15 % unter den Werten des Referenzgebäudes gemäß den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) liegen. Wenn bei Bauantragstellung ein höherer Standard gemäß EnEV umzusetzen ist, ist dieser einzuhalten. (H T ' ist eine Kenngröße aus der Energieeinsparverordnung und bezeichnet den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes). Stand: 13.02.2017 2 Des Weiteren dürfen nur Heizsysteme verwendet werden, deren Emissionswerte nicht höher sind als die von Gas-Brennwert-Anlagen. Ausgenommen hiervon sind automatisch beschickte Biomasse-Heizkessel (z. B. Pelletkessel), welche die Emissionsgrenzwerte des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einhalten. Um bei dem Einbau von Wärmepumpen zu gewährleisten, dass die Emissionswerte des Heizsystems nicht höher sind als die von Gas-Brennwert-Anlagen, sind Anforderungen auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) einzuhalten. Zulässig sind z. Z. Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 (bezogen auf reale Arbeitszeittemperaturen). Die Jahresarbeitszahl ist nach der geltenden Fassung der VDI 4650 unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen für Raumwärme und für Warmwasser zu bestimmen. Die Landeshauptstadt Hannover, Klimaschutzleitstelle, Arndtstraße 1, 30167 Hannover führt nach Absprache jederzeit die Beratung zu diesen Anforderungen durch. Interessenten, die sich für das Baugrundstück bewerben möchten, wird empfohlen, das städtische Beratungsangebot bereits im Planungsstadium in ihre Überlegungen einzubeziehen, weil dabei wichtige Hinweise für eine energiesparende und qualitätvolle Bauweise gegeben werden. Vor der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages ist die Beratung Pflicht. Die Kosten der Beratung trägt die Landeshauptstadt Hannover. Kommunale Fördermittel von proKlima - Der enercity-Fonds - stehen für die PassivhausBauweise, eine entsprechende Qualitätssicherung und für eine objektbezogene Erstberatung durch ein entsprechendes Ingenieurbüro zur Verfügung. Das Fördermittelvolumen ist jährlich begrenzt. Ausschreibung | Die Ausschreibung des Grundstückes erfolgte am 04.03.2017 im Immobilienteil der Wochenendausgabe der hannoverschen Tageszeitungen. Bewerbungen sind unter der Angabe der vorläufigen Grundstücksbezeichnung schriftlich an die unten genannte Anschrift zu richten. Bewerbungen über Internet (E-Mail) werden nicht angenommen. Die Bewerbungsfrist endet am 26.04.2017 (Datum des Poststempels). Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen | Die öffentliche Ausschreibung von Grundstücken ist eine für die Stadt unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Bewerben können sich Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften. Bewerbungen von Bauträgern und Baugemeinschaften werden nicht berücksichtigt. Mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen, die eine Lebensgemeinschaft bilden bzw. einen gemeinsamen Haushalt führen oder begründen wollen, sind nicht zulässig. Sie werden ggf. als eine Bewerbung behandelt. In der Bewerbung sind alle Personen (Name, Geburtsdatum) aufzuführen, die einer Lebensgemeinschaft angehören. Geht für das Grundstück mehr als eine Bewerbung ein, wird die Entscheidung der Vergabe im Losverfahren herbeigeführt. Die Stadt behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob, wann und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Die Stadt behält sich auch Nachverhandlungen vor. Kommt eine Einigung mit der Bewerberin/dem Bewerber zustande, wird die Stadt dieser/m einen Grundstückskaufvertrag übersenden. Das damit verbundene Verkaufsangebot steht unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlich erforderlichen Zustimmung. Sofern und sobald Stand: 13.02.2017 3 diese Zustimmung vorliegt, wird der Grundstücksvertrag von einem Notar, den die Käuferin/der Käufer vorschlägt, beurkundet werden. Sämtliche Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung und die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Der Kaufpreis ist in voller Höhe vor der notariellen Vertragsbeurkundung zu zahlen. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Klimaschutzleitstelle berät zu den Voraussetzungen für eine eventuelle Passivhausbauweise. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt jedoch keine Garantie für die Geeignetheit des jeweiligen Grundstücks für die Errichtung eines Passivhauses. Es wird daher empfohlen vor Bewerbungsabgabe fachkundige Informationen einzuholen. Bewerbungen sind unter Angabe der Grundstücksbezeichnung schriftlich unter Verwendung des beigefügten Vordruckes an die unten genannte Anschrift zu richten. Bewerbungen über Internet (E-Mail) werden nicht angenommen. Besichtigungstermine | Es werden Besichtigungstermine am 22.03.2017 und 24.04.2017 von jeweils 16:00 bis 17:00 Uhr angeboten. Die Teilnehmerzahlen an den oben genannten Terminen sind begrenzt. Wir bitten Sie daher, sich bei Interesse vorher – gerne auch telefonisch – zu einem der Besichtigungstermine anzumelden. Andernfalls können wir Ihnen eine Teilnahme nicht garantieren. Wir übersenden Ihnen dann eine Haftungsausschlusserklärung. Diese muss spätestens am Besichtigungstermin rechtsverbindlich unterzeichnet abgegeben werden. Eine Teilnahme ohne diese Erklärung ist leider nicht möglich. Auskünfte | Für weitere Auskünfte, die das Vergabeverfahren und den Grunderwerb betreffen, steht der Fachbereich Wirtschaft - EinFamilienHaus-Büro Vahrenwalder Str. 7 | 30165 Hannover Telefon (0511) 168 – 4 58 22, Fax (0511) 168 - 4 53 07, Frau Lessing E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Stand: 13.02.2017 4 Weitere Auskünfte erteilen: Zu Fragen der Nutzung und der Bebauung: Fachbereich Planen und Stadtentwicklung -StadtplanungRudolf-Hillebrecht-Platz 1 | 30159 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 44 76 Herr Holland [email protected] -BauordnungRudolf-Hillebrecht-Platz 1 | 30159 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 23 90 Frau Jungholt [email protected] Zum Baugrund und Grundwasser: Zum Erschließungsbeitrag und Straßenausbaubeiträgen: Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Bereich Umweltschutz Arndtstraße 1 | 30167 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 27 40 Herr Hiller [email protected] Fachbereich Bauen, Straßenkosten Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 Telefon (0511) 168 - 4 28 89 Frau Könecke [email protected] Zu Energie und Passivhausbauweise: Zu Fördermitteln Passivhaus: Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Klimaschutzleitstelle Arndtstraße 1 | 30167 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 36 11 Frau Büchner [email protected] Geschäftsstelle proKlima -Der enercity-Fondsbei der Stadtwerke Hannover AG Glockseestraße 33 | 30169 Hannover Info-Telefon (0511) 430 - 19 70 [email protected] www.proKlima-Hannover.de Zu Grundstücksanschlüssen für Wasser, Elt.: Stadtwerke Hannover AG Stammestraße 105 | 30459 Hannover Telefon: (0511) 430 - 42 00 Zum Abwasserbeitrag und zu Grundstücksanschlüssen für die Entwässerung: Stadtentwässerung Hannover -AbgabenSorststraße 16 | 30165 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 73 96 Herr Janda [email protected] Stadtentwässerung Hannover - Grundstücksentwässerung Sorststraße 16 | 30165 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 77 15 Herr Peter [email protected] Zur Wohnraumförderung: Fachbereich Planen und Stadtentwicklung -Stadterneuerung und Wohnen- Wohnraumförderung Sallstraße 16 | 30171 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 37 93 | Frau Kosok - [email protected] Telefon (0511) 168 - 4 63 42 | Frau Konerding - [email protected] Telefon (0511) 168 - 4 62 74 | Herr Knebel - [email protected] Auskünfte zu Kindertagesstätten: Auskünfte zu Schulen: Fachbereich Jugend und Familie -KindertagesstättenplanungIhmeplatz 5 | 30449 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 66 32 Herr Scholz [email protected] Stand: 13.02.2017 Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro -SchulorganisationBrüderstraße 6 | 30159 Hannover Telefon (0511) 168 - 4 39 94 Frau Jegodka [email protected] 5 Bewerbung Heimstättenstraße 23 A (vorläufige Arbeitsbezeichnung) Name, Vorname Name, Vorname Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer Plz, Ort Plz, Ort Telefonnummer / Fax Telefonnummer / Fax E-Mail E-Mail Antrag auf Hannover-Kinder-Bauland-Bonus O bitte ankreuzen Für die nachgenannten Kinder beantrage/n ich/wir für den Fall, dass ich/wir das Grundstück Heimstättenstraße 23 A (vorläufige Arbeitsbezeichnung) erwerben kann/können, den HannoverKinder-Bauland-Bonus nach Maßgabe der Ratsbeschlüsse vom 16.10.1997/25.03.2004/ 17.02.2005/19.11.2015. Mir/uns ist bekannt, dass unserem Antrag nur für diejenigen Kinder entsprochen werden kann, die am Tag der Vertragsbeurkundung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und dass im Falle des Eintritts einer Schwangerschaft vor Beurkundung ein zusätzlicher Antrag von mir/uns zu stellen ist, damit diese bei der Gewährung des HannoverKinder-Bauland-Bonus berücksichtigt werden kann. Name, Vorname Geburtsdatum Name, Vorname Geburtsdatum Name, Vorname Geburtsdatum Name, Vorname Geburtsdatum Ort, Datum Stand: 13.02.2017 Unterschrift/en 6 Heimstättenstraße 23 (A) Datum: 23.02.2017 Name: 23.12 Maßstab 1:20.000 Lageplan Heimstättenstraße 23 (A) Diese Zeichnung ist zum dienstlichen Gebrauch. Copyright für die Kartengrundlagen bei 61.2 - Geoinformation. BLATT-Nr. 1/1 Datum: 23.02.2017 Name: 23.12 Maßstab 1:1.000 Lageplan Heimstättenstraße 23 (A) Diese Zeichnung ist zum dienstlichen Gebrauch. Copyright für die Kartengrundlagen bei 61.2 - Geoinformation. BLATT-Nr. 1/1 100 Meter Datum: 23.02.2017 Name: 23.12 Maßstab 1:1.000 Auszug B-Plan 1465 Diese Zeichnung ist zum dienstlichen Gebrauch. Copyright für die Kartengrundlagen bei 61.2 - Geoinformation. BLATT-Nr. 1/1
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