Infoheft der Paul-Maar-Schule März 2017 Stadt Köln Paul-Maar-Schule Marienplatz 2 50676Köln Pfälzer Straße 30-34 50677 Köln _____________________________________________________________________________ Info-Heft 69 / März 2017 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Freunde unserer Schule, in diesem Heft finden Sie eine korrigierte Terminübersicht. In der ersten Maiwoche werden wir nun unsere Projektwoche zum Thema „StreetArt“ durchführen. An beiden Schulen und auf den Straßen zwischen den Schulen sind wir dann mit den Kindern künstlerisch unterwegs! Zum Abschluss präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse. Sie können gespannt sein! Gleichzeitig feiern wir dabei am Freitag, dem 5.Mai 2017 unser Schulfest zum 60jährigen Jubiläum der Schule am Marienplatz. In den Projekttagen, bei der Präsentation und beim Fest freuen wir uns sehr über Ihre aktive Mitarbeit. Bitte geben Sie uns den Abfragezettel bis 17.3. zurück. Wir sprechen Sie dann an. Bitte beachten Sie auch die 2.Änderung: Donnerstag, den 22.Juni möchte sich das Gesamtkollegium von Vormittag und Nachmittag ganztätig weiter zur Neuen Autorität fortbilden. Vorbehaltlich der Genehmigung der Schulkonferenz werden dann Unterricht und OGS ausfallen. Eine Notgruppe wird selbstverständlich wieder eingerichtet werden. Schulpflegschaft und der Schulkonferenz tagen am Dienstag, den 25.4.2017. Die Mitglieder bekommen natürlich noch eine Einladung! Bitte bewahren Sie den neuen Plan auf. Mit freundlichen Grüßen, Stefanie Mollidor für das Kollegium der Paul-Maar-Schule Infoheft der Paul-Maar-Schule März 2017 Wichtig ! Schulbus und Taxi / Aufsichtspflicht Eltern, die einen Antrag auf Beförderung ihres Kindes stellen, finden auf der 2.Seite folgendes Feld: Hiermit bestätige ich/wir, dass mein/unser Kind zum/vom jeweils vereinbarten Haltepunkt gebracht und abgeholt wird. Die meisten Eltern von Schulneulingen setzen hier einen Haken: Ihr Kind ist noch jung, Sie bringen es zum Bus oder Taxi und holen es dort ab. Wenn Ihr Kind älter wird, darf es vielleicht allein den Weg von der Wohnung zur Haltestelle zurücklegen. Dann müssen Sie dies unbedingt dem Amt für Schulentwicklung mitteilen! Das heißt, der Haken an diesem Satz muss wegfallen. Anderenfalls darf der Fahrer Ihr Kind eigentlich nicht gehen lassen, sondern muss es wieder mitnehmen und, wenn er Sie nicht erreicht, dem Jugendamt übergeben. Das wollen wir nicht riskieren. Sie können im Sekretariat einen Vordruck bekommen, mit dem Sie erklären, dass Ihr Kind von nun an allein den Weg Wohnung –Bus – Wohnung gehen darf. Schulbus und Taxi-Fahrer Auf Bitte einer Mutter haben wir uns beim Amt für Schulentwicklung erkundigt: Alle im Schülerspezialverkehr eingesetzten Fahrer, ob Busfahrer oder Taxifahrer, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen! Termine und Aktuelles finden Sie auch wie immer auf unserer website www.paul-maar-schule-koeln.de
© Copyright 2024 ExpyDoc