Paul-Maar-Schule-Köln

Infoheft der Paul-Maar-Schule März 2017
Stadt Köln
Paul-Maar-Schule
Marienplatz 2
50676Köln
Pfälzer Straße 30-34
50677 Köln
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Info-Heft 69 / März 2017
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Freunde unserer Schule,
in diesem Heft finden Sie eine korrigierte Terminübersicht.
In der ersten Maiwoche werden wir nun unsere Projektwoche zum Thema „StreetArt“ durchführen.
An beiden Schulen und auf den Straßen zwischen den Schulen sind wir dann
mit den Kindern künstlerisch unterwegs!
Zum Abschluss präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse. Sie können gespannt sein!
Gleichzeitig feiern wir dabei am Freitag, dem 5.Mai 2017 unser Schulfest zum
60jährigen Jubiläum der Schule am Marienplatz.
In den Projekttagen, bei der Präsentation und beim Fest freuen wir uns sehr über
Ihre aktive Mitarbeit.
Bitte geben Sie uns den Abfragezettel bis 17.3. zurück. Wir sprechen Sie dann an.
Bitte beachten Sie auch die 2.Änderung: Donnerstag, den 22.Juni möchte sich
das Gesamtkollegium von Vormittag und Nachmittag ganztätig weiter zur Neuen
Autorität fortbilden. Vorbehaltlich der Genehmigung der Schulkonferenz werden
dann Unterricht und OGS ausfallen. Eine Notgruppe wird selbstverständlich
wieder eingerichtet werden.
Schulpflegschaft und der Schulkonferenz tagen am Dienstag, den 25.4.2017.
Die Mitglieder bekommen natürlich noch eine Einladung!
Bitte bewahren Sie den neuen Plan auf.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Mollidor für das Kollegium der Paul-Maar-Schule
Infoheft der Paul-Maar-Schule März 2017
Wichtig ! Schulbus und Taxi / Aufsichtspflicht
Eltern, die einen Antrag auf Beförderung ihres Kindes stellen, finden auf der
2.Seite folgendes Feld:
Hiermit bestätige ich/wir, dass mein/unser Kind zum/vom jeweils vereinbarten
Haltepunkt gebracht und abgeholt wird.
Die
meisten
Eltern
von
Schulneulingen
setzen
hier
einen
Haken:
Ihr Kind ist noch jung, Sie bringen es zum Bus oder Taxi und holen es dort ab.
Wenn Ihr Kind älter wird, darf es vielleicht allein den Weg von der Wohnung zur
Haltestelle zurücklegen.
Dann müssen Sie dies unbedingt dem Amt für Schulentwicklung mitteilen!
Das heißt, der Haken an diesem Satz muss wegfallen.
Anderenfalls darf der Fahrer Ihr Kind eigentlich nicht gehen lassen, sondern
muss es wieder mitnehmen und, wenn er Sie nicht erreicht, dem Jugendamt
übergeben.
Das wollen wir nicht riskieren. Sie können im Sekretariat einen Vordruck
bekommen, mit dem Sie erklären, dass Ihr Kind von nun an allein den Weg
Wohnung –Bus – Wohnung gehen darf.
Schulbus und Taxi-Fahrer
Auf Bitte einer Mutter haben wir uns beim Amt für Schulentwicklung erkundigt:
Alle im Schülerspezialverkehr eingesetzten Fahrer, ob Busfahrer oder Taxifahrer,
müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen!
Termine und Aktuelles finden Sie auch wie immer auf unserer website
www.paul-maar-schule-koeln.de