ZAHNMEDIZIN Aktualisierungskurs: Kenntnisse im Strahlenschutz für das Praxispersonal ZFA Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre Veranstalter durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden (§ 18 a der RöV). 68167 Mannheim Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg führt über die Bezirkszahnärztekammern die erforderlichen Kurse durch. Die Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe bietet Ihnen Termine im 1. QuarTerminauswahl im 1. Quartal tal in Bruchsal, Heidelberg, Horb-Dettingen, Mannheim-Feudenheim Sa., 04.02.2017 – 17KBM30817 und Mosbach an. 09:00 – 13:00 Uhr Alte Mälzerei, Mosbach Falls der Nachweis der Aktualisierung nicht fristgerecht erbracht wird, erlischt die Qualifikation. Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Röntgenaufnahmen anfertigen dürfen bis ein neuer Röntgen-Grundkurs absolviert wurde. ………………………………………………………………………………………………………. Sa., 04.02.2017 – 17KBM30818 Sa., 25.03.2017 – 17KBM30822 jeweils 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Bürgerzentrum, Bruchsal Sa., 04.03.2017 – 17KBM30819 09:00 – 13:00 Uhr Kulturhalle, Mannheim-Feudenheim Wir bitten um Beachtung: Die Fünfjahresfrist beginnt mit dem Datum der Kursbescheinigung. Der Kurs dauert - einschließlich Prüfung - vier Stunden. Zahnmedizinische Fachangestellte mit Bescheinigung der „Kenntnisse im Strahlenschutz“ aus dem Jahr 2012 müssen 2017 aktualisieren. ………………………………………………………………………………………………………. Sa., 18.03.2017 – 17KBM30820 09:00 – 13:00 Uhr Leonardo Hotel, Heidelberg Sa., 25.03.2017 – 17KBM30821 09:00 – 13:00 Uhr Gasthof Adler, Horb-Dettingen Die Termine im 2. Quartal finden Sie auf der nächsten Seite! Diverse Veranstaltungsorte Gebühr 59,00 Euro inkl. Verpflegung Referententeam ZAHNMEDIZIN Aktualisierungskurs: Kenntnisse im Strahlenschutz für das Praxispersonal ZFA Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre Veranstalter durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Stelle anerkannten Kurs aktualisiert werden (§ 18 a der RöV). 68167 Mannheim Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg führt über die Bezirkszahnärztekammern die erforderlichen Kurse durch. Die Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe bietet Ihnen Termine im Terminauswahl im 2. Quartal 2. Quartal in Bruchsal, Heidelberg und Mannheim-Feudenheim an. Falls der Nachweis der Aktualisierung nicht fristgerecht erbracht wird, erlischt die Qualifikation. Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Röntgenaufnahmen anfertigen dürfen bis ein neuer Röntgen-Grundkurs absolviert wurde. Sa., 01.04.2017 – 17KBM30823 Sa., 06.05.2017 – 17KBM30824 Sa., 20.05.2017 – 17KBM30825 jeweils 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Bürgerzentrum, Bruchsal Sa., 27.05.2017 – 17KBM30826 09:00 – 13:00 Uhr Kulturhalle, Mannheim-Feudenheim ………………………………………………………………………………………………………. Wir bitten um Beachtung: Sa., 24.06.2017 – 17KBM30827 09:00 – 13:00 Uhr Leonardo Hotel, Heidelberg Die Fünfjahresfrist beginnt mit dem Datum der Kursbescheinigung. Der Kurs dauert - einschließlich Prüfung - vier Stunden. Zahnmedizinische Fachangestellte mit Bescheinigung der „Kenntnisse im Strahlenschutz“ aus dem Jahr 2012 müssen 2017 Die Termine im 1. Quartal finden Sie auf der vorherigen Seite! aktualisieren. ………………………………………………………………………………………………………. Diverse Veranstaltungsorte Gebühr 59,00 Euro inkl. Verpflegung Referententeam ZAHNMEDIZIN Weiterbildung ZFA - Kursteil I: Gruppen- und Individualprophylaxe Inhalt: 1. Einführung - Karies- und Zahnbetterkrankungen - Zahnreinigung - Oberflächenpolitur - Instrumenten- und Gerätekunde 2. Praktische Übungen am Phantom - Sitzhaltung und Patientenlagerung - Entfernung supragingivaler Ablagerungen mit Handinstrumenten und Ultraschallgeräten - Politur von Zahnoberflächen und Entfernen von Verfärbungen 3. Praktische Ausbildung gegenseitig und am Patienten - Sitzhaltung und Patientenlagerung - Entfernung supragingivaler Ablagerungen mit Handinstrumenten und Ultraschallgeräten - Politur von Zahnoberflächen und Entfernen von Verfärbungen 4. Praktikum - Schleifen von Handinstrumenten 5. Individual- und Gruppenprophylaxe mit praktischen Übungen - Prophylaxe durch Mundhygiene - Optimierung durch Zusatzhilfsmittel - Belaganfärbung und Indizes - Prophylaxe durch Fluoridierung - Prophylaxe durch Ernährungslenkung - Information und Motivation, Verlauf der Unterweisung, psychologische und rhetorische Aspekte, Unterweisung von Sondergruppen - Bezug und Auswahl der Demonstrationsmittel 6. Feststellung der Kenntnisse und Fertigkeiten durch den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung bei Zahnmedizinischen Fachangestellten (schriftliche Prüfung und Fachgespräch) ZFA Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Termin Vollzeitkurs - 17KBM31201 Mo., 13.02.2017 - Fr., 24.02.2017 Veranstaltungsort Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der MZK-Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg Gebühr 900,00 Euro Referentin Dr. Diana Wolff, Uniklinik Heidelberg ABRECHNUNG Seminar: „Einsteiger“ − Die Anwendung der GOZ TEAM Die richtige Honorarabrechnung nach der zum 01.01.2012 neu gefassten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist der Inhalt dieses Einsteigerseminars. Das Seminar richtet sich an neu niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, an Assistentinnen und Assistenten und an Zahnmedizinische Fachangestellte, die sich erstmals oder als Wiedereinsteiger/in mit der Berechnung zahnärztlicher Leistungen nach der GOZ befassen. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fortbildungspunkte 8 Es werden ein Gesamtüberblick und Berechnungshinweise zu folgenden Themen gegeben: Termin Fr., 17.02.2017 - 17KBT10605 09:00 – 16:00 Uhr • GOZ-Paragraphen • Allgemeine zahnärztliche Leistungen • Prophylaktische Leistungen • Konservierende Leistungen • Chirurgische Leistungen • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Gebühr Parodontiums • Prothetische Leistungen • Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen • Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 79,00 Euro inkl. Verpflegung Referent Kurt Schüssler, Heidelberg PRAXISFÜHRUNG Notfallseminar Notfallsituationen in der Zahnarztpraxis TEAM Medizinische Notfallsituationen in der Zahnarztpraxis kommen Veranstalter entsprechend der demographischen Entwicklung häufiger vor und Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 bedürfen einer inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung. Dann ist sogar eine reanimationspflichtige Situation zu meistern, eine Kombination aus Frühdefibrillation und Wiederbelebungsmaßnahmen erhöht die Überlebenschancen des Patienten beträchtlich. 68167 Mannheim KZV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Das Seminar basiert auf den internationalen ERC (European Resuscitation Council)–Leitlinien und umfasst unter anderem • Kasuistiken: Notfälle in der Zahnarztpraxis • BLS (basic life support) - Übungen • ALS (advanced life support) - Übungen • Durchführung der cardiopulmonalen Reanimation am Modell • Anwendung AED (automatischer externer Defibrillator) • Ausstattung Notfallkoffer für die Zahnarztpraxis Fortbildungspunkte 6 Terminauswahl Mi., 22.02.2017 - 17KGT20801 Mi., 20.09.2017 - 17KGT20804 Mi., 08.11.2017 - 17KGT20805 Fr., 05.05.2017 - 17KGT20802 Fr., 14.07.2017 - 17KGT20803 Fr., 08.12.2017 - 17KGT20806 jeweils 14:30 – 19:30 Uhr Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt! Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gebühr 89,00 Euro inkl. Verpflegung Referent Dr. med. Uwe Hoppe, Mannheim Facharzt für Anästhesie Notfallmedizin/Intensivmedizin ZAHNMEDIZIN Weiterbildung ZFA - Kursteil IIc: Fissurenversiegelung von kariesfreien Zähnen Teil I und Teil II ZFA Fortbildungskurs IIc für Zahnmedizinische Fachangestellte zur Erlangung des fachkundlichen Nachweises "Fissurenversiegelung von kariesfreien Zähnen" nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Kursinhalt: 1. Theoretische Grundlagen - Möglichkeiten und Grenzen der klassischen Säulen der Prophylaxe Indikation der Fissurenversiegelung Praktische Durchführung der Fissurenversiegelung Prophylaktische Versiegelung Erweiterte Fissurenversiegelung Nachversiegelung Materialien zur Fissurenversiegelung Ergänzende Maßnahmen Einschätzung des individuellen Kariesrisikos Fluoridierung Kofferdam Behandlungsbegleitende Hygieneanforderungen 2. Demonstration am Phantom - Kofferdamtechnik Versiegelung von Prämolaren und Molaren 3. Übungen der Kursteilnehmer an extrahierten Zähnen - Kofferdam Versiegelung 4. Abrechnungshinweise Besonderer Hinweis: Am FORTBILDUNGSKURS IIc kann jede/r Zahnmedizinische Fachangestellte teilnehmen, die/der: - die Prüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r bzw. Zahnarzthelfer/-in bestanden und - in Baden-Württemberg ihren/seinen Beruf ausübt, oder falls sie/er ihren/seinen Beruf nicht ausübt, im Land ihren/seinen Wohnsitz hat - sowie die fachkundlichen Nachweise der Kursteile I und IIa vorlegen kann. Termin – 17KBM31004 Teil I Fr., 03.03.2017 und Sa., 04.03.2017 Teil II Fr., 10.03.2017 und Sa., 11.03.2017 Veranstaltungsort Poliklinik für Zahnerhaltungskunde der MZK-Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg Gebühr 550,00 Euro Referent Priv.- Doz. Dr. Cornelia Frese, Uniklinik Heidelberg ZAHNMEDIZIN Aktualisierungskurs: Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte ZÄ/ZA Seit Inkrafttreten der Novellierung der Röntgenverordnung muss die Veranstalter Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Jahre durch einen entsprechenden Kurs nachgewiesen werden. 68167 Mannheim Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg führt über die Bezirkszahnärztekammern die erforderlichen Kurse durch. Fortbildungspunkte 8 Die Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe bietet Ihnen im 1. Halbjahr Termine in Bruchsal, Heidelberg, Mannheim und Pforzheim an. Terminauswahl: Bitte achten Sie darauf, dass Sie die 5-Jahresfrist für Ihre Aktualisierung einhalten! ………………………………………………………………………………………………………. Sa., 04.03.2017 – 17KBZ30829 09:00 – 17:00 Uhr Parkhotel, Pforzheim Sa., 11.03.2017 – 17KBZ30830 09:00 – 17:00 Uhr Bootshaus, Mannheim Sa., 29.04.2017 – 17KBZ30831 09:00 – 17:00 Uhr Leonardo Hotel, Heidelberg Berücksichtigen Sie bitte, dass die BZK Karlsruhe im 2. Halbjahr 2017 voraussichtlich keine weiteren Termine zur Aktualisierung anbieten Sa., 13.05.2017 – 17KBZ30832 Sa., 24.06.2017 – 17KBZ30834 wird. ………………………………………………………………………………………………………. jeweils 09:00 – 17:00 Uhr Bürgerzentrum, Bruchsal Sa., 17.06.2017 – 17KBZ30833 09:00 – 17:00 Uhr Leonardo Hotel, Mannheim Diverse Veranstaltungsorte Gebühr 120,00 Euro inkl. Verpflegung Referententeam ABRECHNUNG Seminar: GOZ − KFO Einsteiger TEAM Die Berechnung von kieferorthopädischen Privatleistungen wird anhand konkreter Behandlungsfälle dargestellt. Alle GOZ-Nrn. des Kapitels G der GOZ werden dabei unter Berücksichtigung einzelner Besonderheiten erläutert. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Der Kurs richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Vorkenntnisse der kieferorthopädischen Abrechnung. Auch die Fortbildungspunkte Kenntnis der Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen des BEMA 8 ist nicht Voraussetzung zu diesem Kurs. Kenntnisse aus dem allgemeinen Teil der GOZ sollten bekannt sein. Auf den ParagraTermin phenteil der GOZ wird nicht speziell eingegangen. Im Kurs werden die folgenden lnhalte umfassend behandelt: Fr., 17.03.2017 - 17KBT10606 09:00 – 16:00 Uhr • Beratungsleistungen • Diagnostische Leistungen • Die Einstufung der Schwierigkeitsgrade bei den Kernpositionen • Berechnung von Leistungen bei der herausnehmbaren Technik • Die Leistungen, die mit der Durchführung von festsitzenden TechGebühr niken berechnet werden können • Retainer • Die Berechnung von interceptiven Behandlungsmaßnahmen Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 79,00 Euro inkl. Verpflegung Spezielle Fragestellungen aus dem Arbeitsbereich der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können während des Kurses beantwortet werden. Referent Dr. Wolfgang Grüner, Karlsruhe PRAXISFÜHRUNG Workshop: ORGANISATION DER HYGIENEMAßNAHMEN in der Zahnarztpraxis TEAM RKI-EMPFEHLUNG UND HYGIENELEITFADEN Seit Inkrafttreten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene in der Zahnarztpraxis zum 01. April 2006 sind im Bereich der praktischen Umsetzung in den Zahnarztpraxen immer noch Fragen offen. Zum einen sind Begriffe aus dem Bereich der Normen und gesetzlicher Vorgaben noch unklar, zum anderen gibt es Schwierigkeiten bei der Organisation der Hygienemaßnahmen. In dem etwa vierstündigen Workshop werden die individuellen Schwierigkeiten angesprochen und Wege zur sicheren Umsetzung in den teilnehmenden Praxen aufgezeigt. Die Problematik der behördlichen Praxisbegehungen wird ebenfalls behandelt. Grundlage des Workshops werden die RKI-Empfehlungen und der Hygieneleitfaden der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg mit den entsprechenden anhängenden Formularen sein. Die Zahl der 25 begrenzt. Teilnehmer an diesem Workshop ist Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fortbildungspunkte 5 Terminauswahl Fr., 31.03.2017 - 17KBT20609 Mi., 22.11.2017 - 17KBT20610 jeweils 14:00 – 18:00 Uhr Veranstaltungsort auf 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Es wird empfohlen, jeweils zwei Teilnehmer, nach Möglichkeit Chefin/Chef und eine/einen verantwortliche/n Mitarbeiterin/ Mitarbeiter, zu diesem vertiefenden Ausbildungsangebot anzu- Gebühr 109,50 Euro melden. inkl. Verpflegung Um eine exakte Ausrichtung dieses Workshops auf die Bedürfnisse der Praxen zu gewährleisten, werden interessierte Kolleginnen und Kollegen gebeten, die Probleme und Wünsche bei Anmeldung zu Referent schildern und per Fax an die Kammer zu senden. Dr. Carsten Ullrich, Mannheim Stellv. Vorsitzender des Praxisführungsausschusses der LZK BW ZAHNMEDIZIN Weiterbildung ZFA - Kursteil IIa: Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien ZFA Inhalt: 1. Einführung - Praxis der Situationsabformung und Modellherstellung - Praxis der Herstellung von Provisorien - Materialkunde - Abrechnungsbestimmungen Termin (4-tägig): 17KBM31002 Mi., 05.04.2017 - Sa., 08.04.2017 2. Praktische Übungen - Abformung und Modellherstellung - Herstellung von verschiedenen Provisorien am Phantom 3. Patienteninformation durch die Zahnmedizinische gestellte nach provisorischer Versorgung 4. Prüfungen - Theoretische Prüfung - Praktische Prüfung Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fachan- Veranstaltungsort Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik der MZK-Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg Gebühr 550,00 Euro Referententeam Dr. Wolfgang Bömicke, Dr. Constantin Eiffler, Uniklinik Heidelberg PRAXISFÜHRUNG Seminar: Überblick über die neuen zahnärztlichen Kooperationen aus Sicht der Zahnärztekammer – Wie und wann binde ich die Kammer ein? ZÄ/ZA In den vergangenen Jahren sind bekanntlich verschiedene neue Möglichkeiten der zahnärztlichen Zusammenarbeit unter Zahnärztinnen/Zahnärzten, aber auch anderen Heilberufen durch Liberalisierung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eröffnet worden. Zu nennen ist zum Beispiel die Möglichkeit der Anstellung von Zahnärzten sowie der Bildung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften oder Teilgemeinschaftspraxen. Seit kurzem ist auch das Medizinische Versorgungszentrum für die Zahnärzteschaft ein mögliches Modell. Neben der klassischen Einzelpraxis steigt der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften in verschiedenen rechtlichen Gestaltungen im Bestand und bei Neugründung. Auch bestehende Praxen werden über den Steuerberater, den Rechtsanwalt oder die beratende Bank auf neue interessante Möglichkeiten der Unternehmensgestaltung aktiv angesprochen. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fortbildungspunkte 4 Termin Fr., 28.04.2017 - 17KBZ20237 14:00 – 18:00 Uhr Für den Praxisgründer, Praxisnachfolger oder Praxisinhaber stellen Veranstaltungsort sich verschiedene wichtige Fragen. 68167 Mannheim Bewährte Wege gehen, einfach alles beim Alten lassen oder die Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gründung/Umfirmierung neuer Unternehmensformen mit vielleicht mehr Zukunftsperspektive anstreben? Gebühr Welche Gesellschaftsform ist für mich die richtige, BGB Gesellschaft, 59,00 Euro GmbH oder Partnerschaftsgesellschaft nach dem Partnerschafts- inkl. Verpflegung gesellschaftsgesetz (PartGG)? Was ist bei der Anmeldung einer Gesellschaft nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten? Wer berät mich auf dem Weg zur Handelsregistereintragung, auf was ist nach den Vorschriften des HGB und der Berufsordnung zu achten? Referenten Jan M. Heinecke, Karlsruhe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht Welche steuerrechtlichen Vor- und Nachteile bieten die verschiedenen Thilo Weiland, Karlsruhe „Neuen“ Möglichkeiten? Steuerberater, Das erfahrene Referententeam, Rechtsanwalt Jan M. Heinecke aus Diplom-Betriebswirt (FH) – Steuern der Medizinrechtskanzlei Reiling Rechtsanwälte Karlsruhe und und Revision, Bankkaufmann Steuerberater Thilo Weiland, Karlsruhe zeigen Ihnen die verschiedenen Kooperationsmöglichkeiten aus Kammersicht auf. ABRECHNUNG Seminar: GOZ - Kompakt Das Seminar für Fortgeschrittene TEAM Die Auseinandersetzungen mit den PKVen und Beihilfestellen nehmen zu. Sie setzen immer mehr genaue Kenntnisse in den Grundlagen der GOZ voraus. Darüber hinaus verlangt die aktuelle Rechtsprechung eine umfassende Kostenaufklärung vor der Behandlung und die ordnungsgemäße schriftliche Kostenvereinbarung mit dem Patienten, auch mit dem GKV-Versicherten. Nur eine rechtssichere Liquidation kann den nachhaltigen Praxiserfolg sichern. Im Kurs werden die folgenden Inhalte umfassend behandelt: • Bedeutung und Anwendung der GOZ-Paragraphen • Liquidation nicht in den Gebührenordnungen verzeichneter Leistungen / Analogberechnung • Zugriff auf GOÄ-Leistungen • Die korrekte Rechnungsstellung • Wichtige Liquidationsbeispiele aus allen Kapiteln der GOZ • Kostenkalkulation • Honorarvereinbarungen • Vereinbarung von Privatleistungen mit dem Kassenpatienten • Berechnung von Haus- bzw. Klinikbesuchen • Materialkostenberechnung • Berechnung von zahntechnischen Leistungen • Auskunftsersuchen von PKVen • Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung Abschließend werden typische Fallbeispiele aus der täglichen Praxis von allen Teilnehmern erarbeitet und unterschiedliche Berechnungsalternativen diskutiert. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fortbildungspunkte 8 Terminauswahl Mi., 03.05.2017 – 17KBT10607 Mi., 29.11.2017 – 17KBT10608 jeweils 09:00 – 16:00 Uhr Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gebühr 79,00 Euro inkl. Verpflegung Referent Dr. Jan Wilz, Mannheim PRAXISFÜHRUNG Fortbildungsreihe: Qualitätsfachkraft im Gesundheits- und Sozialwesen QM-Assistenz für Zahnmedizinische Fachangestellte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. - mit Risikomanagement und ISO-Reform ZFA Aufbauend auf den vermittelten Fertigkeiten und Kenntnissen in der Veranstalter Berufsausbildung zum Thema Qualitätsmanagement sollen die Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Fach- und Handlungskompetenzen der ZFA weiter ausgebaut werden. Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Kompetenzen zur Verbesserung der internen Praxisorganisation sowie zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. • Modul 1 - Nutzen von und mit QM in der ZA-Praxis - Einführung Leitbild, Qualitätspolitik und –ziele - Grundlagen Projektmanagement - Anforderung an die Dokumentation - Aufbau QM-Handbuch, Grundlagen Prozessmanagement • Modul 2 - Vertiefung zur Dokumentation - Inhalte des QM-Handbuchs - Verknüpfung mit dem „Praxishandbuch der LZK BW“ • Modul 3 - Kundenzufriedenheit - Kontinuierliche Verbesserung - Risikomanagement, Lieferantenmanagement - Werkzeuge des Qualitätsmanagements - Verknüpfung mit dem QM-System • • Modul 4 - Visualisierung, Moderation - Präsentation, Internes Audit - Weiterentwicklung des QM-Systems - Integrierte Managementsysteme - Zertifizierung Modul 5 - Inhalte zur Vertiefung, Fragen aus der Praxis, Delta-Schulung zur Vorbereitung auf optionale DGQ-Prüfung zum DGQQualitätsbeauftragten und internen Auditor im Gesundheitsund Sozialwesen 68167 Mannheim Termine - 17KBM20416 Modul 1 (2-tägig) Mo./Di., 08.05./09.05.2017 Modul 2 (1-tägig) Fr., 02.06.2017 Modul 3 (1-tägig) Mi., 12.07.2017 Modul 4 (2-tägig) Mi./Do., 20.09./21.09.2017 Modul 5 (1-tägig) Mi., 04.10.2017 jeweils 09:00 – 16:00 Uhr Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gebühr: 290,00 Euro pro Tag und Teilnehmer/in inkl. Verpflegung, inkl. DGQ-Prüfungsgebühr Referentin Frau Daniela Söhner, Heidelberg PRAXISFÜHRUNG Seminar: Brandschutzhelfer – Learning by doing TEAM Ein Brand stellt für jede Zahnarztpraxis eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Mitarbeiter und Patienten, die Sicherung der Praxisräume und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten. Ein Arbeitgeber (Praxisinhaber) kann jedoch erst dann eine Person zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit Fortbildungspunkte den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht und 5 eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer (Fachkundige Unterweisung gemäß ASR A2.2, Ziffer 6.2) absolviert wurde. Seminarinhalte: • Gefahren, die von Bränden ausgehen • Beurteilung der Gefahrenbereiche • Verhalten bei Bränden • Alarmierung und Evakuierung • Brandbekämpfung • Feuerlöschübung mit theoretischer und • praktischer Unterweisung Terminauswahl Mi., 10.05.2017 - 17KBT20812 Fr., 27.10.2017 - 17KBT20813 Fr., 24.11.2017 - 17KBT20814 Fr., 01.12.2017 - 17KBT20815 jeweils 14:00 – 18:00 Uhr Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gebühr 69,00 Euro inkl. Verpflegung ………………………………………………………………………………………………………. In Karlsruhe sind ebenfalls drei Termine zur Ausbildung von Brand- Referent schutzhelfern vorgesehen. Hauptbrandmeister M. Klotz Schauen Sie auf unserer Homepage www.lzk-bw.de ¬ BZK Karlsruhe ¬ Fortbildungen nach. Dort finden Sie weitere Termine, sobald diese definitiv feststehen. Zusätzliche Hinweise finden Sie auch im ZBW 11/2016 Seite 41. ………………………………………………………………………………………………………. PRAXISFÜHRUNG Seminar: Kompakte Lösungen für arbeitsrechtliche Fragen in der zahnärztlichen Praxis ZÄ/ZA Im Zahnärztehaus Mannheim häufen sich die Fragen rund um das Veranstalter Arbeitsrecht. Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Unser Referent, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gibt unter Berücksichtigung der geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung Handlungsanleitungen und praktisch wertvolle Tipps: Fortbildungspunkte 3 • Anbahnung, Inhalt und Abschluss der verschiedenen Ausbildungsund Arbeitsverträge – Termin befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag für angestellte ZFA’s, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Beschäftigung von freien Mi., 24.05.2017 - 17KBZ20235 15:00 – 17:30 Uhr Mitarbeitern; • arbeitsrechtliche Fragen im bestehenden Arbeitsverhältnis – Veranstaltungsort Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Krankmeldung, Schwangerschaft 68167 Mannheim etc.; • Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Kündigung, Arbeitszeugnis; • Arbeitsgerichtsprozess – Schlichtung, Gütetermin Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gebühr 49,00 Euro inkl. Verpflegung Ein kompaktes Seminar für alle Beteiligten des Arbeitsverhältnisses, Chef und Angestellte/-n, das Sie fit macht für den beruflichen Alltag, das Arbeiten im Team konfliktfreier werden lässt und den Gang zum Rechtsanwalt oder Arbeitsgericht vermeiden hilft. Referent Sören Kurz, Reutlingen Rechtsanwalt PRAXISFÜHRUNG Seminar: Praxisbegehung - Update TEAM Durch behördliche Inspektionen nimmt der öffentliche Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg seine Aufgabe wahr, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Das Ziel dieser Überwachung ist die Vermeidung oder Verringerung von gesundheitlichen Gefahren durch Überprüfung, ob die geltenden hygienischen Vorschriften in der Zahnarztpraxis eingehalten werden. Auf wen kommt das zu, wie läuft so eine Begehung ab? Wie muss sich die Praxis darauf vorbereiten und was muss sie bereithalten? Diese und viele weitere Fragen wollen wir in diesem Seminar zusammen bearbeiten und Wege finden, die Praxis für eine behördliche Überwachung sicher aufzustellen: • Was ist die Rechtsgrundlage für Praxisbegehungen? • Ablauf einer behördlichen Inspektion durch die Regierungspräsidien • Was ist der Inhalt einer Praxisbegehung? • Was ist bei der Aufbereitung von Medizinprodukten zu beachten? • Welche Kosten entstehen der Praxis? • Konsequenzen der Begehung • Wie unterstützt Sie die LZK BW? Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fortbildungspunkte 5 Termin Mi., 25.10.2017 - 17KBT20611 14:00 – 18:00 Uhr Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Gebühr 49,00 Euro inkl. Verpflegung Protokolle von bisherigen Praxisbegehungen wurden ausgewertet. Die Ergebnisse werden in diesem Seminar ebenfalls besprochen. Um eine exakte Ausrichtung dieses Seminars auf die Bedürfnisse der Praxen zu gewährleisten, werden interessierte Kolleginnen und Kollegen gebeten, die Probleme und Wünsche bei Anmeldung zu schildern und per Fax an die Kammer zu senden. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit Praxisinhaber/in und eine/n verantwortliche/n Mitarbeiter/in zu diesem Seminar anzumelden. Referent Dr. Carsten Ullrich, Mannheim Stellv. Vorsitzender des Praxisführungsausschusses der LZK BW PRAXISFÜHRUNG Seminar: Die erfolgreiche Praxisabgabe Vorbereitung / Durchführung / Praxisnahe Gestaltungstipps ZÄ/ZA Ihr Berufsleben als Zahnarzt in eigener Praxis neigt sich dem Ende zu. Nun steht die Suche nach einem geeigneten Nachfolger an. Da immer weniger junge Kollegen bereit sind, eine eigene Praxis zu führen, wird es zunehmend schwieriger, einen geeigneten Nachfolger für sein Lebenswerk zu finden. Ein Grund für diese Entwicklung ist die durch zahlreiche Gesundheitsreformen hervorgerufene allgemeine Verunsicherung. Aber auch die grundsätzlich gesunkene Bereitschaft zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit - gepaart mit den flexibleren Möglichkeiten für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs - sorgt für eine geringere Nachfrage nach Übernahme- oder Einstiegsmöglichkeiten. Veranstalter Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 68167 Mannheim Fortbildungspunkte 5 Termin: Mi., 29.11.2017 – 17KBZ20236 14:00 – 18:00 Uhr Veranstaltungsort 68167 Mannheim Joseph-Meyer-Straße 8 – 10 Das Seminar soll Ihnen aufzeigen, wie Ihre Praxisabgabe möglichst zielführend und erfolgreich verlaufen kann. Welche Vorbereitungen sind von Ihnen zu welchem Zeitpunkt zu treffen? Über welche Kanäle Gebühr können Sie an den Markt herantreten? Welche Fallstricke sind hierbei 59,00 Euro zu beachten? Neben einer rechtzeitigen Planung kommt der inkl. Verpflegung umfassenden Aufbereitung der für den Verkauf relevanten Informationen und Unterlagen entscheidende Bedeutung zu. Das Seminar soll Ihnen daneben auch Einblicke in die Sicht- und Denkweise der potentiellen Übernehmer liefern. Hierzu berichtet ein junger Kollege über seine Erfahrungen in der Gründungsphase und gewährt Ihnen so einen Einblick in die Denkweise einer neuen Generation. Denn wer seine Zielgruppe kennt und weiß, wie sie denkt, wird auch in einem schwierigen Marktumfeld den für sich passenden Nachfolger finden können. Nutzen Sie dieses seit Jahren gut besuchte Seminar und planen Sie das Angebot frühzeitig. Referenten Dr. iur. Mark Hindenlang, Inhaber Concura GmbH, Unternehmensberatung und Praxisvermittlung für Zahnärzte Dipl.-Betriebswirt (FH) Georg Haffner, Dr. med. dent. Patrick Frank, Zahnarzt, Eberbach Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg § 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar. (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu. § 2 Anmeldung § 6 Urheberschutz (1) Die Anmeldungen zu den Fortbildungs-veranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich. (2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. (3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste. (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt. (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden. § 3 Gebührenbescheid/Rechnung Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung des Bundesund Landesdatenschutzgesetzes. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder bei Fortbildungen der Bezirkszahnärztekammern auch durch Abbuchung vom Honorarkonto bei der KZV BW möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. § 4 Kursabsage durch den Veranstalter (1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten. (2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. (3) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. § 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen. § 7 Datenschutz § 8 Teilnahmebescheinigung Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird. § 9 Haftung Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahe kommt. Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der LZK Baden-Württemberg an. SO FINDEN SIE UNS Anfahrt mit dem PKW: Kommen Sie aus Richtung Heidelberg oder Karlsruhe, bitte hier die Anfahrt wählen. A656 Aus Richtung Heidelberg kommend über die A 656, über das Autobahnkreuz Mannheim bis zum AB Kreuz MA-Neckarau fahren. Biegen Sie hier auf die B38a. A5 Aus Richtung Karlsruhe A5 bis zum Walldorfer Kreuz, dann fahren Sie auf die A6 bis zum Autobahnkreuz Mannheim hier bis zum AB Kreuz MANeckarau auf die B38a. Die Ausfahrt mündet auf die B38a, die Sie bis zur Ampelkreuzung nach der Carlo-Schmid-Brücke (Neckar) befahren. Hier an der Ampel links abbiegen. Auf der Feudenheimer Straße fahren Sie bis zur zweiten Ampel vor (TÜV-Schild). Dort rechts abbiegen, in die Dudenstraße. Nach ca. 150 m fahren Sie an der ersten Möglichkeit nach links in die Gutenbergstraße ab (rechts rotes BBZ-Gebäude). Auf dieser Straße bleiben und bis zum Gebäudekomplex des Bauhauses vorfahren. Rechts in die Joseph-Meyer-Straße einfahren, das Zahnärztehaus der BD Karlsruhe wird auf der rechten Seite sichtbar. Vor dem Gebäude befinden sich Mit der Straßenbahn ab Mannheim-Hauptbahnhof: Mit der Straßenbahnlinie RNV 5A in Richtung „Heddesheim, Bahnhof“, fahren Sie bis Parkmöglichkeiten. zur 8. Haltestelle „Exerzierplatz“. Nachdem Sie die Treppen herabgestiegen sind, überqueren Sie bitte an der Ampel die große Kreuzung der Friedrich-Ebert-Straße. Nach wenigen Metern nach links, laufen Sie bitte den Weg parallel zu dem großen Parkplatz am „Einkaufszentrum Wohlgelegen“ vorbei, bis zur Käfertaler Straße. Gehen Sie hier über die Ampel in die Dudenstraße. Biegen Sie an der nächsten Querstraße rechts ab in die Joseph-Meyer-Straße. Sie finden uns nach der ersten Kreuzung auf der linken Seite. Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt
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