Vermittlerinfo zur Internet-und Wirtschaftskriminalität

R+V-Internet- und
WirtschaftskriminalitätsPolice
Informationen für den Vermittler auf einen Blick
Gegenstand
Versichert sind
1.
Vermögensschäden durch Wirtschaftskriminalität (Baustein „W“)
• Schäden durch Vertrauenspersonen aufgrund
 Vorsätzlich unerlaubter Handlung (z. B. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung,
Veruntreuung, Computermissbrauch, etc.)
 Haftung gegenüber Dritten infolge einer vorsätzlich unerlaubten Handlung
 Geheimnisverrat
 wissentlicher Pflichtverletzung
• Schäden durch Dritte aufgrund
 Betrug, Täuschung oder Urkundenfälschung, z. B. aktuelle Fälle
- „Fake President“
 Betrug durch Vorspiegelung einer falschen Identität,
-
„Fake Identity“
 Betrug durch Nutzung einer fremden Identität oder
„Payment Diversion“
 Betrug durch Umleitung von Zahlungsströmen
 Haftung gegenüber Dritten infolge Betrug, Täuschung oder Urkundenfälschung
 Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen
2. Vermögensschäden durch Internetkriminalität (Baustein „I“)
• Schäden durch Dritte aufgrund
 zielgerichteter Herbeiführung eines Sicherheitsvorfalls
(z. B. Man-in-the-Cloud)
 zielgerichteten Eingriff in die elektronische Datenübertragung / digitale
Kommunikation (z. B. Phishing, Man-in-the-Middle, Identitätsdiebstahl, etc.)
 Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen (Industriespionage)
3. Folgekosten
• zur Ermittlung der Schadenhöhe (inkl. Aufwendungen für IT- Forensik),
• zur Rechtsverfolgung und zur rechtlichen Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter,
• zum Ausgleich von Vertragsstrafen (max. 1.000.000 EUR),
• zur Wiederherstellung der Daten und Reputation des Unternehmens
(max. 50.000 EUR),
• zur Informationsverpflichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz sowie
• zum finanziellen Ausgleich einer Betriebsunterbrechung
(max. 250.000 EUR).
Die Folgekosten sind in der vereinbarten Versicherungssumme enthalten. Ist die
Versicherungssumme durch den Vermögensschaden aufgebraucht, stehen für
Folgekosten zusätzlich 5 % der jeweiligen Versicherungssumme zur Verfügung.
Baustein „I“ (Internetkriminalität) kann abgewählt werden
(Beitragsnachlass 20 %)
Hinweis: Insbesondere bei möglichen Deckungsüberschneidungen zu
CyberRisk-Versicherungen.
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Versicherte
Unternehmen
Zielgruppe
•
Der Versicherungsnehmer und dessen Tochterunternehmen mit Sitz in der
Europäischen Union (EU) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR).
•
Unternehmen außerhalb der EU und des EWR nur, sofern rechtlich zulässig
und von R+V bestätigt.
• Kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 10 Mio. EUR
(Umsatztarif),
• Groß- und Industriebetriebe ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. EUR
(Personentarif),
• Unerwünschte Risiken:
Internet- und Handelsportale, Geldtransfer und Wertpapierhandel, „Handy-Shops“
• Nicht versicherbar:
Geld- und Werttransportunternehmen
Versicherungssumme
und Jahreshöchstentschädigung
• Umsatztarif:
50.000 EUR bis 1.000.000 EUR,
• Personentarif:
50.000 EUR bis 5.000.000 EUR
(höhere Versicherungssummen auf Anfrage)
Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Entschädigungsleistungen
inkl. der versicherten Folgekosten dar und steht pro Jahr zweifach zur Verfügung.
Entschädigungsleistung
Die Entschädigungsleistung für Straftaten über das Internet (Internetkriminalität) ist
auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Daneben gelten Entschädigungsgrenzen für:
Selbstbehalt
•
Vertragsstrafen
•
Betriebsunterbrechungskosten
250.000 EUR
•
Wissentliche Pflichtverletzung
100.000 EUR
•
Reputationskosten und
50.000 EUR
•
Informationskosten nach BDSG
50.000 EUR
1.000.000 EUR
Der Versicherungsnehmer trägt von der versicherten Schadensumme den im
Versicherungsschein festgelegten Selbstbehalt.
Bei Schäden durch Dritte (u. a. durch Internetkriminalität) liegt der Selbstbehalt
jedoch mindestens bei 10 % der versicherten Schadensumme und nicht weniger
als 5.000 EUR.
Zeitliche Bestimmung
des Versicherungsschutzes
Versichert sind Vermögensschäden, deren Verursachung und Entdeckung in die
Laufzeit des Versicherungsvertrags fallen.
•
Nachhaftung
 Versichert sind auch solche Schäden, die während der Laufzeit des Vertrags
verursacht, aber erst nach Vertragsende entdeckt werden. Sie müssen R+V
innerhalb von drei Jahren nach Vertragsende, spätestens vor dem Inkrafttreten einer anderen Vertrauensschadenversicherung gemeldet werden.
•
Rückwärtsversicherung
 Ist ein Schaden vor Versicherungsbeginn verursacht worden, so besteht
Versicherungsschutz, wenn
-
der VN zum Zeitpunkt der Verursachung gegen Schäden der hier
versicherten Art bei einem anderen Versicherer versichert war,
beide Verträge lückenlos aneinander anschließen und
der Schaden erst nach Ablauf der Nachmeldefrist bei der Vorversicherung
entdeckt wurde.
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Wichtige
Ausschlüsse
Nicht ersetzt werden z. B. Schäden und Kosten
• die von persönlich haftenden Gesellschaftern oder Gesellschaftern mit einem
Anteilsbesitz von mehr als 20 % oder deren Ehegatten oder Kindern verursacht
werden,
• die nach den Bedingungen der Feuer-, Einbruchdiebstahl/Raub-, Betriebsunterbrechungs-, CyberRisk-, Kasko-, Kfz- oder Rechtsschutzversicherung
versichert sind,
• die von einer Vertrauensperson verursacht wurde, von denen der VN informiert
war, dass sie bereits eine vorsätzlich unerlaubte Handlung begangen hat,
• die lediglich mittelbar verursacht werden, z. B. Zinsen, Vertrags- bzw. Ordnungsstrafen, Löse-, Erpressungs- oder Schmerzensgelder, Zölle, Abgaben und
Gebühren,
• durch massenhafte oder eine nicht zielgerichtete Verbreitung von Computerviren /
Malware.
• durch wissentliche Pflichtverletzung bei Finanzierungen und Kreditversicherungen.
Vorteile für den
Kunden
•
Volle Entschädigungsleistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme /
Entschädigungsgrenze, inkl. Folgekosten (z. B. Betriebsunterbrechung).
•
Kein Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls im
Baustein „W“. Eine Lücke im Risikomanagement, die durch eine Vertrauensperson gefunden und bewusst genutzt wurde, wird dem Versicherungsnehmer
nicht vorgeworfen und es findet keine Leistungskürzung statt (Verzicht auf
§ 81 II VVG).
•
Modulare AVB-Struktur ermöglicht die Abgrenzung und Kombination zu
CyberRisk Versicherungen. Möglich ist der Abschluss von Baustein „W“
(interne und externe Wirtschaftskriminalität - u. a. den Betrug mittels Identitätsdiebstahl, Fake President) ohne Baustein „I“.
•
Schadenermittlungskosten werden bis zu 50 % auch dann übernommen, wenn
sich aus den Ermittlungen ergibt das kein Versicherungsfall eingetreten ist (das
gilt nicht für IT-Forensik-Kosten).
•
Wissentliche Pflichtverletzung.
•
Deckung erweitert um Geheimnisverrat durch Dritte, Industriespionage, Kosten
für Reputationsmaßnahmen und Kosten für Informationsverpflichtung nach
BDSG.
Hinweis: Ideale Kombination der IuW, zumindest Baustein „W“ mit der
R+V-CyberRisk Versicherung.
Warum?
•
Die R+V-CyberRisk Versicherung ersetzt keine Vermögensschäden durch
vorsätzlich unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern / Vertrauenspersonen.
•
Die R+V-CyberRisk Versicherung ersetzt, bis auf wenige Ausnahmen
(Sicherheitsvorfall), keine Vermögensschäden durch Betrug durch Dritte.
•
Die IuW ersetzt keine Virenschäden, die nicht zielgerichtet sind, sowie keine
Drittschäden(Haftpflicht) infolge eines Sicherheitsvorfalls.
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Zusatzdeckung
Mindestlohn
Die anfragepflichtige Zusatzdeckung „Absicherung von Forderungen nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)“ kann gegen Beitragszuschlag gemäß nachstehender
Beitragstabelle vereinbart werden:
Versicherungssumme
(VSU)
Jahresnettobeitrag
25.000 EUR
275 EUR
50.000 EUR
440 EUR
100.000 EUR
880 EUR
150.000 EUR
1.320 EUR
200.000 EUR
1.760 EUR
500.000 EUR
4.400 EUR
1.000.000 EUR
8.800 EUR
1.500.000 EUR
13.200 EUR
2.000.000 EUR
17.600 EUR
2.500.000 EUR
22.000 EUR
Die Versicherungssumme MiLoG steht zusätzlich zur Verfügung.
Vertragsgrundlagen
• Antrag auf eine R+V-Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice,
• Vordeklaration,
• Versicherungsschein mit den jeweiligen Entschädigungsgrenzen und
Selbstbehalten,
• Allgemeine Bedingungen für die R+V-Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice.
Vertragslaufzeit
1 - 3 jährige Laufzeit mit automatischer Verlängerung nach Ablauf von Jahr zu Jahr.
Weitere
Auskünfte
•
Direktionsbeauftragte Kredit
•
R+V Versicherung AG
Bereich Banken / Kredit
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-2852
E-Mail: [email protected]
•
www.ruv.de
•
Außendienst > Nicht-Kfz > Banken / Kredit > Internet- und Wirtschaftskriminalität
•
Für Makler: www.makler.ruv.de
Stand 02/2017
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