R+V-Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice Informationen für den Vermittler auf einen Blick Gegenstand Versichert sind 1. Vermögensschäden durch Wirtschaftskriminalität (Baustein „W“) • Schäden durch Vertrauenspersonen aufgrund Vorsätzlich unerlaubter Handlung (z. B. Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Computermissbrauch, etc.) Haftung gegenüber Dritten infolge einer vorsätzlich unerlaubten Handlung Geheimnisverrat wissentlicher Pflichtverletzung • Schäden durch Dritte aufgrund Betrug, Täuschung oder Urkundenfälschung, z. B. aktuelle Fälle - „Fake President“ Betrug durch Vorspiegelung einer falschen Identität, - „Fake Identity“ Betrug durch Nutzung einer fremden Identität oder „Payment Diversion“ Betrug durch Umleitung von Zahlungsströmen Haftung gegenüber Dritten infolge Betrug, Täuschung oder Urkundenfälschung Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen 2. Vermögensschäden durch Internetkriminalität (Baustein „I“) • Schäden durch Dritte aufgrund zielgerichteter Herbeiführung eines Sicherheitsvorfalls (z. B. Man-in-the-Cloud) zielgerichteten Eingriff in die elektronische Datenübertragung / digitale Kommunikation (z. B. Phishing, Man-in-the-Middle, Identitätsdiebstahl, etc.) Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen (Industriespionage) 3. Folgekosten • zur Ermittlung der Schadenhöhe (inkl. Aufwendungen für IT- Forensik), • zur Rechtsverfolgung und zur rechtlichen Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter, • zum Ausgleich von Vertragsstrafen (max. 1.000.000 EUR), • zur Wiederherstellung der Daten und Reputation des Unternehmens (max. 50.000 EUR), • zur Informationsverpflichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz sowie • zum finanziellen Ausgleich einer Betriebsunterbrechung (max. 250.000 EUR). Die Folgekosten sind in der vereinbarten Versicherungssumme enthalten. Ist die Versicherungssumme durch den Vermögensschaden aufgebraucht, stehen für Folgekosten zusätzlich 5 % der jeweiligen Versicherungssumme zur Verfügung. Baustein „I“ (Internetkriminalität) kann abgewählt werden (Beitragsnachlass 20 %) Hinweis: Insbesondere bei möglichen Deckungsüberschneidungen zu CyberRisk-Versicherungen. 1/4 Versicherte Unternehmen Zielgruppe • Der Versicherungsnehmer und dessen Tochterunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR). • Unternehmen außerhalb der EU und des EWR nur, sofern rechtlich zulässig und von R+V bestätigt. • Kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 10 Mio. EUR (Umsatztarif), • Groß- und Industriebetriebe ab einem Jahresumsatz von 10 Mio. EUR (Personentarif), • Unerwünschte Risiken: Internet- und Handelsportale, Geldtransfer und Wertpapierhandel, „Handy-Shops“ • Nicht versicherbar: Geld- und Werttransportunternehmen Versicherungssumme und Jahreshöchstentschädigung • Umsatztarif: 50.000 EUR bis 1.000.000 EUR, • Personentarif: 50.000 EUR bis 5.000.000 EUR (höhere Versicherungssummen auf Anfrage) Die Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der Entschädigungsleistungen inkl. der versicherten Folgekosten dar und steht pro Jahr zweifach zur Verfügung. Entschädigungsleistung Die Entschädigungsleistung für Straftaten über das Internet (Internetkriminalität) ist auf 50 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Daneben gelten Entschädigungsgrenzen für: Selbstbehalt • Vertragsstrafen • Betriebsunterbrechungskosten 250.000 EUR • Wissentliche Pflichtverletzung 100.000 EUR • Reputationskosten und 50.000 EUR • Informationskosten nach BDSG 50.000 EUR 1.000.000 EUR Der Versicherungsnehmer trägt von der versicherten Schadensumme den im Versicherungsschein festgelegten Selbstbehalt. Bei Schäden durch Dritte (u. a. durch Internetkriminalität) liegt der Selbstbehalt jedoch mindestens bei 10 % der versicherten Schadensumme und nicht weniger als 5.000 EUR. Zeitliche Bestimmung des Versicherungsschutzes Versichert sind Vermögensschäden, deren Verursachung und Entdeckung in die Laufzeit des Versicherungsvertrags fallen. • Nachhaftung Versichert sind auch solche Schäden, die während der Laufzeit des Vertrags verursacht, aber erst nach Vertragsende entdeckt werden. Sie müssen R+V innerhalb von drei Jahren nach Vertragsende, spätestens vor dem Inkrafttreten einer anderen Vertrauensschadenversicherung gemeldet werden. • Rückwärtsversicherung Ist ein Schaden vor Versicherungsbeginn verursacht worden, so besteht Versicherungsschutz, wenn - der VN zum Zeitpunkt der Verursachung gegen Schäden der hier versicherten Art bei einem anderen Versicherer versichert war, beide Verträge lückenlos aneinander anschließen und der Schaden erst nach Ablauf der Nachmeldefrist bei der Vorversicherung entdeckt wurde. 2/4 Wichtige Ausschlüsse Nicht ersetzt werden z. B. Schäden und Kosten • die von persönlich haftenden Gesellschaftern oder Gesellschaftern mit einem Anteilsbesitz von mehr als 20 % oder deren Ehegatten oder Kindern verursacht werden, • die nach den Bedingungen der Feuer-, Einbruchdiebstahl/Raub-, Betriebsunterbrechungs-, CyberRisk-, Kasko-, Kfz- oder Rechtsschutzversicherung versichert sind, • die von einer Vertrauensperson verursacht wurde, von denen der VN informiert war, dass sie bereits eine vorsätzlich unerlaubte Handlung begangen hat, • die lediglich mittelbar verursacht werden, z. B. Zinsen, Vertrags- bzw. Ordnungsstrafen, Löse-, Erpressungs- oder Schmerzensgelder, Zölle, Abgaben und Gebühren, • durch massenhafte oder eine nicht zielgerichtete Verbreitung von Computerviren / Malware. • durch wissentliche Pflichtverletzung bei Finanzierungen und Kreditversicherungen. Vorteile für den Kunden • Volle Entschädigungsleistung bis zur vereinbarten Versicherungssumme / Entschädigungsgrenze, inkl. Folgekosten (z. B. Betriebsunterbrechung). • Kein Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls im Baustein „W“. Eine Lücke im Risikomanagement, die durch eine Vertrauensperson gefunden und bewusst genutzt wurde, wird dem Versicherungsnehmer nicht vorgeworfen und es findet keine Leistungskürzung statt (Verzicht auf § 81 II VVG). • Modulare AVB-Struktur ermöglicht die Abgrenzung und Kombination zu CyberRisk Versicherungen. Möglich ist der Abschluss von Baustein „W“ (interne und externe Wirtschaftskriminalität - u. a. den Betrug mittels Identitätsdiebstahl, Fake President) ohne Baustein „I“. • Schadenermittlungskosten werden bis zu 50 % auch dann übernommen, wenn sich aus den Ermittlungen ergibt das kein Versicherungsfall eingetreten ist (das gilt nicht für IT-Forensik-Kosten). • Wissentliche Pflichtverletzung. • Deckung erweitert um Geheimnisverrat durch Dritte, Industriespionage, Kosten für Reputationsmaßnahmen und Kosten für Informationsverpflichtung nach BDSG. Hinweis: Ideale Kombination der IuW, zumindest Baustein „W“ mit der R+V-CyberRisk Versicherung. Warum? • Die R+V-CyberRisk Versicherung ersetzt keine Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen von Mitarbeitern / Vertrauenspersonen. • Die R+V-CyberRisk Versicherung ersetzt, bis auf wenige Ausnahmen (Sicherheitsvorfall), keine Vermögensschäden durch Betrug durch Dritte. • Die IuW ersetzt keine Virenschäden, die nicht zielgerichtet sind, sowie keine Drittschäden(Haftpflicht) infolge eines Sicherheitsvorfalls. 3/4 Zusatzdeckung Mindestlohn Die anfragepflichtige Zusatzdeckung „Absicherung von Forderungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)“ kann gegen Beitragszuschlag gemäß nachstehender Beitragstabelle vereinbart werden: Versicherungssumme (VSU) Jahresnettobeitrag 25.000 EUR 275 EUR 50.000 EUR 440 EUR 100.000 EUR 880 EUR 150.000 EUR 1.320 EUR 200.000 EUR 1.760 EUR 500.000 EUR 4.400 EUR 1.000.000 EUR 8.800 EUR 1.500.000 EUR 13.200 EUR 2.000.000 EUR 17.600 EUR 2.500.000 EUR 22.000 EUR Die Versicherungssumme MiLoG steht zusätzlich zur Verfügung. Vertragsgrundlagen • Antrag auf eine R+V-Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice, • Vordeklaration, • Versicherungsschein mit den jeweiligen Entschädigungsgrenzen und Selbstbehalten, • Allgemeine Bedingungen für die R+V-Internet- und WirtschaftskriminalitätsPolice. Vertragslaufzeit 1 - 3 jährige Laufzeit mit automatischer Verlängerung nach Ablauf von Jahr zu Jahr. Weitere Auskünfte • Direktionsbeauftragte Kredit • R+V Versicherung AG Bereich Banken / Kredit Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 533-2852 E-Mail: [email protected] • www.ruv.de • Außendienst > Nicht-Kfz > Banken / Kredit > Internet- und Wirtschaftskriminalität • Für Makler: www.makler.ruv.de Stand 02/2017 4/4
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