Ausschreibung Kreispokal der Turnerinnen des Turnkreises Unterwesterwald Datum: 05. März 2017 Ort: Montabaur Ausrichter: TuS Montabaur Veranstalter: Turnkreis Unterwesterwald Meisterschaften - Einzel - LK 1-3 WK AK Jahrgänge Inhalte WK201 16 - 29 2001 - 1988 Leistungsklasse 1 WK202 12 - 15 2005 - 2002 Leistungsklasse 1 WK203 16 - 29 2001 - 1988 Leistungsklasse 2 WK204 12 - 15 2005 - 2002 Leistungsklasse 2 WK205 12 - 15 2005 - 2002 Leistungsklasse 3 WK206 10 - 11 2007 - 2006 Leistungsklasse 3 WK207 9 + j. 2008 + j. Leistungsklasse 4 Bei TVM Quali für: Rh-Pf-M LK 1 Rh-Pf-M LK 1 Rh-Pf-M LK 2 Rh-Pf-M LK 2 Rh-Pf-M LK 3 Rh-Pf-M LK 3 Nur Gau Es gelten die Ausschreibungen und Regeln des DTB für LK-Stufen im Aufgabenbuch Gerätturnen weiblich 2015. Sprung Höhe 1,25 m. Beim Sprung sind jeweils 2 Sprünge erlaubt. Der bessere Sprung kommt in die Wertung. WK207: Sprungtisch Höhe 1,10m Stufenbarren Holmhöhe: 1.70-2.50 Schwebebalken Balkenhöhe: 1,25m (bei 20cm Mattenlage). Sollte eine Mattenlage von 20 cm nicht möglich sein wird die Balkenhöhe dementsprechend angepasst. Maximalzeit laut CdP von 90 Sekunden sollte am Balken nicht überschritten werden. Kreis- Cup - Einzel - Pflicht WK AK Jahrgänge WK301 18 - 29 1999 - 1988 WK302 14 - 17 2003 - 2000 WK303 12 - 13 2005/2004 WK304 10 - 11 2007/2006 WK305 9 2008 WK306 8 2009 WK307 7 2010 WK308 6 2011 WK309 5+j. 2012+j. Inhalte P6-9 P6-9 P6-8 P5-7 P2-6 P1-5 P1-5 P1-4 P1-3 Bei TVM Quali für: Rh-Pf-Cup Rh-Pf-Cup Rh-Pf-Cup Rh-Pf-Cup Nur Gau Nur Gau Nur Gau Nur Gau Nur Gau In den Pflichtübungen dürfen bei die Kreisentscheidungen und dem Gauentscheid auch niedrigere Übungen geturnt werden. Für eine Qualifikation auf TVM müssen aber die geforderten Inhalte geturnt werden. Bei den WK 302 – 304 werden bei mehr als 2 Turnerinnen/Jahrgang die Jahrgänge einzeln gewertet. Es gelten die Ausschreibungen und Regeln des DTB für P-Stufen im Aufgabenbuch Gerätturnen weiblich 2015. Sprung Es muss bei beiden Versuchen der gleiche Sprung gezeigt werden und der Tisch ist verpflichtend. Der bessere Sprung kommt in die Wertung. Bei den P-Übungen muss bei beiden Versuchen der gleiche Sprung gezeigt werden. Am Sprung ist der Tisch ab P6 verpflichtend. P5 nur Alternative - nur 0,90 m hoher Mattenstapel Stützfläche auf dem Mattenstapel(kein Kasten, Tisch oder Bock) P6 1,10 m P7 1,20 m P 8/9 1,20 m (beide Sprünge möglich) WK 305 – 309 P1 – 30 cm Matte, P2 – Kasten 60 cm, P3 – Kasten 90 cm, P 4 – nur 0,60m hoher Mattenstapel – Aufrollen in den Stand - Stützfläche auf dem Mattenstapel (kein Kasten, Tisch oder Bock) Pflichtprogramm bzw. Kürprogramm modifiziert in den entsprechenden Leistungsklassen nach CdP an den vier Geräten. Bei veränderter Ausschreibung im Leitfaden 2016 des DTB, ist dieser noch zu berücksichtigen. Stufenbarren/Reck P5 und P6 wird am unteren Barrenholm (Kopfhöhe) geturnt. P7, P8 und P9 wird am Stufenbarren mit einer Holmhöhe von 1.70-2.50 geturnt. WK 305 – 309 P1 – 4 Reck oder unterer Barrenholm (Kopfhöhe) Schwebebalken Balkenhöhe: P5 = 1,00m, P6-9 = 1,25m, LK = 1,25m (bei 20cm Mattenlage). Sollte eine Mattenlage von 20 cm nicht möglich sein wird die Balkenhöhe dementsprechend angepasst. In der P 5 und P6 ist beim Angang eine zusätzliche Mattenerhöhung möglich. Die Maximalzeit laut CdP von 90 Sekunden sollte am Balken nicht überschritten werden. WK 306 -309 P1 und P2 Übungsbalken, P3 – 5 Schwebebalken 1,00 m Qualifikation Es darf auch niedriger als die vorgeschriebenen Übungen geturnt werden. Die betreffenden Turnerinnen können sich dann jedoch nicht für den weiteren Wettkampf auf TVM-Ebene qualifizieren. Diese Turnerinnen bitte am Wettkampftag bei der Wettkampfleitung kennzeichnen. Es qualifizieren sich die beiden Erstplatzierten der jeweiligen Kreisentscheide. Weitere Startplätze werden je nach verfügbaren Kapazitäten vergeben. Startberechtigt sind Turnerinnen mit Einzelstartrecht für einen Mitgliedsverein des TVM. Kaderturnerinnen 2015 sind bei den P-Stufen nicht startberechtigt. Jede Turnerin darf nur in einem Wettkampf starten. Meldung Die Meldungen der Turnerinnen erfolgen per E-Mail unter Angaben von Namen, Vornamen WK-Nummer, Jahrgang, Verein an: [email protected] Kampfrichter: Pro angefangene 10 Turnerinnen muss ein Kari über den ganzen Wettkampf gestellt werden. Die Kampfrichter werden mit der Meldung namentlich benannt. Meldeschluss: 19. Februar 2017 um 20.00 Uhr . Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Meldegeld: 6,00 € pro Turnerin (Änderungen vorbehalten); am Wettkampftag zu entrichten. Die Berechnung des Meldegeldes erfolgt laut Meldung am Meldeschluss. Turnerinnen, die danach zurücktreten, müssen trotzdem das Meldegeld bezahlen. Startrecht: Es gilt der Leitfaden 2016. Bei eventuellen Änderungen der Wettkampfinhalte im Leitfaden Gerätturnen 2016 werden diese Wettkampfprogramme übernommen. Jede Turnerin kann in einem Kalenderjahr nur an einem Einzelwettkampf auf Bundesebene (Mehrkampf GT) teilnehmen. Ausgenommen sind die Deutschen Mehrkampfmeisterschaften, da diese zum separaten Fachgebiet der Mehrkämpfe gehören. Sonstiges: Alle weiteren Regelungen richten sich nach der Turnordnung und dem Leitfaden 2016 des DTB. Es gelten die neuen Übungen und die neuen Abzugstabellen des DTB (gültig ab 1/2015). Gültige Startpässe sind am Wettkampftag vorzulegen. Für die AK 6 und 7 reicht eine Bestätigung zur Vereinszugehörigkeit. Diese Bestätigung sollte das Geburtsdatum der Turnerin enthalten. Jede Kürmusik muss auf einer korrekt mit Name + Verein beschrifteten CD [CD/-R] auf Track 1 gebrannt sein. Beim Brennen der CD bitte nicht die höchstmögliche Geschwindigkeit wählen, denn sonst kann der CD-Player u.U. die CD nicht lesen. 2- bis 16facher Speed ist ausreichend. Veröffentlichungen von persönlichen Daten und Bildern: Mit der Abgabe der Meldung erklären sich die Teilnehmerinnen bzw. deren Sorge/Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse, Berichte mit Namensnennung sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettkampf stehen, für redaktionelle Zwecke im Internet bzw. in Druckmedien veröffentlicht werden dürfen.
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