Beschlussvorlage ö 2017-2364 öffentlich Bearbeitet von: Jansen, Nils , Gauß, Renate, Bechtold, Helmut Betreff BP Jungerhalde Nord - Bericht aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Fachamt Amt für Stadtplanung und Umwelt Freigabe durch: Oberbürgermeister Uli Burchardt Beratungsfolge Sitzungstermin Status Technischer und Umweltausschuss (Entscheidung) 09.03.2017 Ö Beschlussantrag (Vorschlag der Verwaltung): Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist. Der Technische und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf des vorliegenden Bebauungsplans „Jungerhalde Nord“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Zusammenfassende Beurteilung Ziel der Vorlage: Der Bebauungsplan Jungerhalde Nord stellt den ersten Schritt zur Umsetzung des im November 2014 beschlossenen Rahmenplans für die Ortsmitte Allmannsdorf dar. Mit der Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortgeführt werden, um die geplante Altenpflegeeinrichtung, die Kindertagesstätte und die Verkehrs- und Freiflächen planungsrechtlich zu sichern. Bürgerbeteiligung: nein* x ja* besondere Information Konsultation Mitwirkung 1 2 Kosten: Im Haushaltsplan veranschlagt: x ja* Folgekosten: x ja* nein* nein *Erläuterung siehe Begründung Begründung: Nach dem BürgerInnenworkshop im November 2013 wurde ein Rahmenplan für die Entwicklung der Ortsmitte Allmannsdorf und der Fläche Jungerhalde Nord erarbeitet und im November 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Ziel des Rahmenplanes ist es, eine Perspektive für die Fläche aufzuzeigen, die in den weiteren Planungen schrittweise verfolgt und umgesetzt werden soll. Gemeinsam mit dem Rahmenplan wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Jungerhalde Nord“ gefasst. In der Folge wurde gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als zukünftige Betreiberin des Altenpflegeheims und der WOBAK als Bauherrin ein Realisierungswettbewerb für das Pflegeheim mit angeschlossenem Ideenteil für die östlich anschließenden Flächen der Kindertagesstätte durchgeführt, der im November 2015 entschieden wurde. Das Wettbewerbsergebnis wurde von den Beteiligten gemeinsam mit dem Architekturbüro Kaufmann und dem Landschaftsplanungsbüro Silands, die als Sieger aus dem Verfahren hervorgegangen sind, weiterentwickelt. Der Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ hat das Ziel, die Umsetzung des ersten Bausteins auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses planungsrechtlich zu sichern. Der Stand der Planungen wurde zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Oktober 2016 in einer Abendveranstaltung allen Interessierten vorgestellt. Die aus der Beteiligung hervorgehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind wie in den Anlagen dargestellt in die Planung und den Abwägungsvorschlag eingeflossen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit betreffen im Wesentlichen die Stellplatzsituation, die Höhe und Dimension des Pflegeheims und die Einbindung des Gebäudes in den Landschaftsraum. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen naturschutzfachliche Punkte und die Verkehrs- und Zufahrtssituation auf den Fußgängerflächen. Eine zeitnahe Umsetzung des Altenpflegeheims mit Grundstücksvergabe und Baubeginn im Jahr 2017 wird angestrebt. Konditionen der Vergabe des aktuell im Eigentum der Stadt Konstanz befindlichen Grundstücks werden derzeit geklärt. Für den Ausbau der räumlich anschließenden öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen an der Jungerhalde, insbesondere die Fußgängeranbindung des Altenpflegeheims an die Ortsmitte, sind Finanzmittel in noch zu ermittelnder Höhe in den Haushalt einzustellen. Die für die oben genannten Vorgänge notwendigen Beschlussvorlagen werden derzeit vorbereitet. Anlagen: 3 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Satzung Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - zeichnerischer Teil vom 27.01.2017 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - planungsrechtliche Festsetzungen vom 27.01.2017 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Örtliche Bauvorschriften vom 27.01.2017 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Begründung vom 27.01.2017 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Rahmenplan Freianlagen vom 22.09.2016 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte vom 10.09.2014 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Umweltbericht vom 26.01.2017 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Grünordnungsplan vom 26.01.2017 und Bestandsplan vom 18.11.2016 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Natura-2000-Vorprüfung vom 15.02.2017 Bericht aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 08.02.2017 Bericht aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.02.2017 Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.10.2016 in der Mehrzweckhalle Allmannsdorf Rahmenplan „Ortsmitte Allmannsdorf“ vom September 2014 STADT KONSTANZ Satzung über den Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Nach § 10 des Baugesetzbuches und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Konstanz am ...........2016 den o. g. Bebauungsplan als Satzung beschlossen. §1 Räumlicher Geltungsbereich Dieser ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan (§ 2 Nr. 1). §2 Bestandteile der Satzung Bestandteile: des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1. 2. zeichnerischer Teil planungsrechtliche Festsetzungen vom 27.01.2017 vom 27.01.2017 der Örtlichen Bauvorschriften 3. örtliche Bauvorschriften vom 27.01.2017 Beigefügt sind: 4. 5. 6. 7. 8. 9. Begründung Umweltbeitrag Grünordnungsplan und Bestandsplan FFH-Vorprüfung Rahmenplanung Freianlagen Verkehrsuntersuchung vom 27.01.2017 vom 26.01.2017 vom 26.01.2017/18.11.2016 vom 15.02.2017 vom 22.09.2016 vom 10.09.2014 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer den in § 2 genannten örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt. §4 Teilaufhebung des Bebauungsplans „Jungerhalde / Bettengasse“ Der am 03.12.1988 in Kraft getretene Bebauungsplan „Jungerhalde / Bettengasse“ wird im Überlagerungsbereich durch diese Satzung vollinhaltlich ersetzt und aufgehoben. §5 Inkrafttreten Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über die örtlichen Bauvorschriften tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft. 1 Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Konstanz, den STADT KONSTANZ - Dezernat III Karl Langensteiner-Schönborn Bürgermeister Bekanntmachung / Inkrafttreten: 2 Wh s Allgemein Natur und Landschaft Altenpflegeeinrichtung 18 W h 10 s Wh s W 12 hs 16 Wh s 14 3011/4 a Obstwiese Wh s 26 Wh s r 72 W 32 4 hs Ga W r W hs VG III St 4873 3 3016 hs ger 27 Wh s 4874 4869/9 48 u Wh Wh 44 4876 Wh 35 37 W Wh 4839 5 Wh s 4878 9 Wh s 41 45 hs 4842 Whs hs W 4837 4847 Wh bis am am Baugrenze a in der offenen Bauweise V s 4880/1 b 43 W am 16.10.2014 am Satzungsbeschluss am Ausfertigung der Satzung Konstanz, den 4880 hu Sc 4841 am 16.10.2014 4878/3 4847/1 u h Sc VG abweichende Bauweise: V 7 43 3a 3778/1 hs W 4 W Btrg 7 hs W E-MAIL [email protected] GR 3013 V 4878/1 4878/2 4840 Freie Stadtplanerin Regierungsbaumeister SRL Bauweise, Baugrenzen Wh s 4876/3 39 W TK-Station 11 s 484 Gar 13 s St hs Konstanz, den 27.01.2017 Veranstaltung 4876/2 hu Sc hu Sc 3001/2 15 s 4876/1 hs Stempel 17 s 4875/1 4838 Planfertigung GH Bauweise St 19 s 48 33 W Unterschrift St Art der baulichen Nutzung 21 s Wh 26 vom Aufstellungsbeschluss Wh Sch /11 69 4875 hs Stand des Liegenschaftskatasters der Stadt Konstanz Nutzungsschablone de 23 /12 48 69 s 22 hal 25 Wh 24 L Entwurf EFH u 4869/14 W Jun 29 a 20 St Sch W W 1:500 Glascontainer, Kleidersammlung GR 3781 hs W hs 78459 Konstanz 3016/5 W 4869/10 - und Umwelt 4869/7 4869/13 Sonstige Planzeichen 3012/4 20 4869/5 Untere Laube 24 Reines Wohngebiet GR 600 6 hs 4869/6 - "Jungerhalde Nord" W hs W Fachbereich Stadtplanung Bebauungsplan hs Wh s 30 hs 48 71 W Wh s /2 3012/3 Altenpflegeeinrichtung 4873/1 hs Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 3011/2 48 28 3783 2 7 hs Baum pflanzen Ga 5 W GH 11,5 m 3774/3 4872/1 hs V Art der baulichen Nutzung 4872 4869/4 Zweckbestimmung: Parkanlage VG III GR 1200 4872/3 3035/5 Spo rth besonderer Zweckbestimmung hs 4846 4843 4881 am am W hs 19.10.2016 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ und Änderung des Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“ Planungsrechtliche Festsetzungen Entwurf Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)" Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Ergänzend zum zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gelten die nachfolgenden textlichen Festsetzungen: 1. FLÄCHE FÜR DEN GEMEINBEDARF § 9 (1) Nr. 5 BauGB - für eine Altenpflegeeinrichtung - für eine Kindertagesstätte 2. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Reines Wohngebiet 3. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG § 9 (1) BauGB § 3 BauNVO § 9 (1) BauGB, §§ 16 ff. BauNVO Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß den Eintragungen im zeichnerischen Teil bestimmt durch die Festsetzungen: 3.1 Grundfläche (GR) § 19 BauNVO Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Tiefgaragen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,6 überschritten werden. 3.2 Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß § 20 BauNVO 3.3 Höhe der baulichen Anlagen § 18 BauNVO 3.3.1 Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH): Die EFH (Oberkante Rohdecke Erdgeschoss) darf im Mittel max. 0,5 m über der Höhe der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen. 3.3.2 Gebäudehöhe (GH): Die Gebäudehöhe darf 11,5 m über EFH nicht überschreiten. Ausgenommen sind Solaranlagen, die mind. 2 m zurückversetzt von der südlichen Dachkante ausnahmsweise zulässig sind. Seite 2 von 6 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 4. BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE 4.1 Bauweise § 9 (1) Nr. 2 BauGB § 22 BauNVO Die Bauweise wird als abweichende Bauweise festgesetzt. Zulässig sind Gebäude länger als 50 m in der offenen Bauweise. 4.2 Überbaubare Grundstücksflächen § 23 BauNVO Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen bestimmt. 5. STELLPLÄTZE § 9 Abs.1 Nr.4 BauGB Oberirdische Stellplätze sind nur innerhalb der im Bebauungsplan dafür festgesetzten Flächen zulässig. 6. VERSICKERUNG DES UNBELASTETEN NIEDERSCHLAGSWASSERS § 9 Abs.1 Nr.14 BauGB 6.1 Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers auf der Freifläche (M 4) Das anfallende unbelastete Dach- und Hofwasser ist zu verwenden oder in Retentionsmulden mit einer mindestens 30 cm starken belebten Bodenschicht vor Ort zu puffern bzw. zu versickern. Die Ausgestaltung kann als flach geböschte, extensiv gepflegte artenreiche Wiesenmulde in beliebiger Geländeform erfolgen (z.B. als flache Mulde entlang des Fußweges). Überschüssiges Niederschlagswasser ist in die vorhandene Kanalisation gedrosselt einzuleiten oder in Zisternen aufzufangen und über einen Überlauf an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Anlage von Zisternen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (Gartenbewässerung, Toilettenspülung etc.) wird empfohlen. 7. GRÜNFLÄCHEN § 9 Abs.1 Nr.15 BauGB Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage: Innerhalb der Fläche für die Parkanlage sind der Zweckbestimmung entsprechende Möblierungen (z.B. Bänke) zulässig. 8. FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT § 9 (1) Nr. 20 BauGB 8.1 Dachbegrünung auf Flachdächern (M 7) Flachdächer der neu zu errichtenden Gebäude und Nebengebäude sind extensiv zu begrünen; die hierfür erforderliche Substratschicht ist mit einer Stärke von mind. 10 cm auszuführen. Zur Ansaat geeignet sind Arten der Mager-, Trocken- und Halbtrockenrasen (z.B. Saatmischung M 10 der Firma Syringa bzw. Nr. 18 oder 19 der Firma Rieger-Hofmann GmbH). Ansaatstärke: 1- 2 g/m². Eine Kombination mit Solaranlagen ist zulässig. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Beachtung der FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen. 8.2 Naturnahe Gestaltung der öffentlichen Grünfläche (M 10) Etwa 1/3 der öffentlichen Grünfläche zwischen dem Altenpflegeheim und der Kindertagesstätte wird mit heimischen und standortgerechten Sträuchern autochthoner Seite 3 von 6 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Herkunft bepflanzt (300 m²). Pflanzabstand in und zwischen den Reihen 1 m. Pflanzqualität: mind. 2 x v, 60-100 cm, 30 % aller Sträucher 100-150 cm. Die zu verwendenden Arten sind der Pflanzliste 2 im Anhang zu entnehmen. Die Sträucher sind bei Abgang gleichartig zu ersetzen. Als Untersaat für die Sträucher und im Bereich der verbleibenden Freiflächen wird eine krautreiche Wiesenfläche entwickelt. Ansaat von autochthonem Saatgut (50% Kräuter, 50 % Gräser, z.B. die Saatgutmischung „Fettwiese, Blumenkomponente“ der Fa. Rieger-Hofmann oder vergleichbares Saatgut). Die Fläche ist 3 x jährlich zu mähen und der anfallende Grasschnitt ist abzufahren. Auf Düngung ist zu verzichten. 8.3 Verzicht auf Eindeckung der Dächer mit unbeschichtetem Metall Dächer dürfen keine flächige Eindeckung aus unbeschichtetem Metall (Kupfer, Zink, Titanzink, Blei) besitzen. Kunststoffbeschichtete Metalle sind als Dacheindeckung zugelassen. Untergeordnete Bauteile (Dachrinnen, Verwahrungen, etc.) dürfen aus den beschriebenen Metallen bestehen. 8.4 Schutzmaßnahmen gegen Vogelschlag Zur Vermeidung von Vogelschlag sind große Glasflächen auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Erforderliche Glasfronten sind so zu gestalten und zu behandeln (Materialwahl, Strukturierung, Beschichtung), dass diese von Vögeln wahrgenommen werden können und Spiegelungen unterbleiben. Das Merkblatt der Schweizerischen Vogelwarte Sempach „Vogelfreundliche Bauen mit Glas“ ist anzuwenden. 8.5 Reduktion von Lichtemissionen (M 3) Zur Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel (z.B. LED) und Lampenträger zu verwenden, die vollständig eingekoffert sind. Der Lichtpunkt befindet sich im Gehäuse, der Lichtstrahl ist nach unten auszurichten. Fassaden und Wände dürfen nicht direkt angestrahlt werden. Am nördlichen Rand des Plangebietes im Bereich der Baumreihe ist eine Außenbeleuchtung nicht zulässig. 9. ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN § 9 (1) Nr. 25 a BauGB 9.1 Die Anpflanzungen müssen spätestens 1 Jahr nach Baufertigstellung (Schlussabnahme) erfolgen. Bei Abgang eines Baums oder Strauchs ist als Ersatz ein vergleichbarer Laubbaum oder Strauch nachzupflanzen. 9.2 Pflanzung von mittel- bis großkronigen Einzelbäumen (M 2) Pflanzung und dauerhafter Erhalt von insg. 30 mittel- bis großkronigen Laubbäumen oder hochstämmigen Obstbäumen (regionaltypische Sorten) gemäß Planeintrag. Eine Abweichung von bis zu 3 m vom eingetragenen Standort ist zulässig. Die Standorte der Bäume östlich der Kindertagesstätte und westlich des Altenpflegeheims sowie innerhalb der öffentlichen Grünfläche zwischen den geplanten Gebäuden sind frei wählbar. Je Baum sind mind. 12 m² durchwurzelbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Die Bäume sind im Abstand von 10 m zu pflanzen. Pflanzqualität: Hochstamm, 3xv, Stammumfang 14 - 16 cm (bei Obstbäumen 12-14 cm) bei Pflanzung, Höhe: 150-200 cm. Befestigung der Gehölze mittels Dreipflock, 3-jährige Erziehungspflege und gleichwertiger Ersatz bei Ausfall. Die zu verwendenden Arten sind der Pflanzliste 1 im Anhang I zum Umweltbericht zu entnehmen. Seite 4 von 6 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9. Bindungen für Bepflanzungen 9.1 Erhalt einer flächigen lokalen Gehölzstruktur Am östlichen Rand des Grundstücks für die Kindertagesstätte entlang der SeppBiehler-Straße ist ein ca. 10 m breiter und ca. 36 m langer Streifen des bestehenden Gehölzes dauerhaft zu erhalten und zu sichern. Die Unternutzung als Naturerlebnisraum ist zulässig. Bei Durchführung der Bauarbeiten sind die Vorgaben der DIN 18920 zu beachten. Bei Ausfall sind gebietsheimische Gehölze in gleicher Qualität nachzupflanzen. 9.2 Erhalt einer Obstwiese Ein Teil der Hochstamm-Obstwiese im Westen des Geltungsbereichs ist dauerhaft zu erhalten. Die Bäume sind dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und fachgerecht zu schneiden. Bei Abgang der Gehölze ist adäquater Ersatz zu pflanzen. Die Wiese ist 3 4 x jährlich zu mähen und das Mähgut ist abzufahren. Auf Düngung ist zu verzichten. II. 1. § 9 (1) Nr. 25 a BauGB NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB) UND HINWEISE Rodungszeiträume Die Rodung von Gehölzen ist außerhalb der Vogelbrutzeit, also vom 01. Oktober bis zum 29. Februar, auszuführen. In Ausnahmefällen kann von der vorgegebenen Frist abgewichen werden, wenn durch fachkundige Begutachtung sichergestellt wird, dass kein Gelege von den Arbeiten betroffen ist. 2. Kreisarchäologie Der Beginn aller Erdarbeiten (einschließlich Oberbodenabtrag, Baugrunduntersuchungen, Baggerschürfen etc.) ist frühzeitig mit dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323) terminlich abzustimmen. Die Erdarbeiten sind mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie durchzuführen. Werden beim Abtrag des Oberbodens archäologische Fundstellen entdeckt, ist für eine archäologische Rettungsgrabung eine öffentlich-rechtliche Investorenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischer-steig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0) abzuschließen, in welcher die Rahmenbedingungen der Rettungsgrabung geregelt werden. Hierzu gehören insbesondere die Fristen für die Untersuchungen sowie die Kosten der archäologischen Rettungsgrabung, die vom Vorhabenträger zu übernehmen sind. Dies ist bei der terminlichen Planung des Bauvorhabens zu berücksichtigen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind auch im weiteren Bauverlauf etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechung der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen. 3. Fachgerechter Umgang mit Gefahrenstoffen und Abfall Durch sachgerechten und vorsichtigen Umgang entsprechend den anerkannten Regeln der Technik mit Öl-, Schmier- und Treibstoffen sowie regelmäßige Wartung der Seite 5 von 6 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Baumaschinen sind jegliche Beeinträchtigungen des Bodens und des Grundwassers zu vermeiden. Handhabung von Gefahrenstoffen und Abfall nach einschlägigen Fachnormen. 4. Schutz des Oberbodens (M 1) Fachgerechter Abtrag und Wiederverwertung von Oberboden im Plangebiet bzw. in möglichst unmittelbarer Umgebung (siehe § 202 BauGB i. V. m. §§ 1 und 2 LBodSchAG). Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens einem Meter Höhe, bei Lagerung länger als einem Jahr ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung einzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden. 5. Anbringen von Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (M 6) Zur Verbesserung des Brutplatzangebots für Vögel sollten an Bäumen, Gebäuden und in den Obstwiesen der Umgebung mindestens 20 geeignete Nistkästen für Höhlenbrüter (z.B. Meisen, Sperlinge, Star) oder Halbhöhlenbrüter (z.B. Hausrotschwanz, Bachstelze, Grauschnäpper, Zaunkönig) installiert werden. Es sollten Vogelnistkästen mit artspezifischen Lochgrößen gewählt werden. Anbringen der Nistkästen 2 bis 4 m über dem Boden auf den wetterabgewandten Seiten (südexponiert). III. Externe Kompensationsmaßnahmen (außerhalb des Geltungsbereichs) Zur vollständigen Kompensation des naturschutzfachlichen Eingriffes durch die Bebauung sind externe Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich. Momentan werden externe Kompensationsmaßnahmen identifiziert, die prioritär im näheren Umfeld der Jungerhalde Nord liegen sollen. Vorrangig stehen Aufwertungsmöglichkeiten im Bereich der Streuobst- und FFH-Mähwiesen im funktionalen und räumlichen Zusammenhang mit der Eingriffsfläche im Fokus. Die Maßnahmen werden bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens festgelegt und mit dem Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde, abgestimmt. Konstanz, den 27.01.2017 Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Konstanz, den STADT KONSTANZ - Dezernat III Langensteiner-Schönborn Bürgermeister Bekanntmachung / Inkrafttreten: Seite 6 von 6 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ und Änderung des Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“ Örtliche Bauvorschriften Entwurf Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Rechtsgrundlagen Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501) 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen § 74 (1) Nr. 1 LBO Die Gebäudefassaden sind überwiegend aus Holz herzustellen. 2. Einfriedungen § 74 (1) Nr. 3 LBO Einfriedungen sind, soweit überhaupt erforderlich, als Hecken (Arten und Pflanzqualität gemäß Pflanzliste II in Anhang 1 des Umweltberichts) oder in Form von freien Strauchpflanzungen auszuführen. Die Neupflanzung von Hecken aus fremdländischen Nadelgehölzen, insbesondere Thuja, ist nicht zulässig. Falls Drahtzäune erforderlich werden, sind diese einzugrünen. 3. Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen § 74 (1) Nr. 3 LBO 3.1 Die nicht versiegelten Flächen im Planungsgebiet sind zu begrünen bzw. gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, sofern sie nicht für Stellplätze verwendet werden. 3.2 Verwendung offenporiger Beläge (M 5) Fußwege in der öffentlichen Grünfläche und Stellplätze sind weitgehend mit offenporigen, wasserdurchlässigen Belägen herzustellen (z. B. Pflaster mit Rasenfuge, Dränpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Decke). 3.3 Verzicht auf Sockelmauern und bis zum Boden reichende Zäune (M 9): Sockelmauern sind nicht zulässig. Zäune und sonstige Barrieren müssen mind. 10 cm über dem Boden freilassen. Konstanz, den 27.01.2017 Seite 2 von 3 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Konstanz, den STADT KONSTANZ - Dezernat III Langensteiner-Schönborn Bürgermeister Bekanntmachung / Inkrafttreten: Seite 3 von 3 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ und Änderung des Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“ Begründung Entwurf Stadt Konstanz Entwurf I. Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Mit dem Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Altenpflegeeinrichtung mit 60 Wohnplätzen sowie eine Kindertagesstätte auf den Grundstücken Flst. Nrn. 3774/3 und 3781 geschaffen werden. Grundlage für den Bebauungsplan ist das Ergebnis eines interdisziplinären Ideenund Realisierungswettbewerbs, der im Jahr 2015 durchgeführt und entschieden wurde. Bereits im Jahr 2007 wurde auf der Fläche ein Wettbewerbsverfahren für ein Altenpflegeheim durchgeführt, jedoch nicht umgesetzt. In der Folge sind in den gemeinderätlichen Gremien verschiedene Nutzungsvarianten diskutiert worden. In den Jahren 2011 und 2012 hat sich der Gemeinderat für die Variante mit dem vollständigen Erhalt der Gemeinbedarfsfläche und der Verlagerung des Kindergartens aus der Ortsmitte sowie der Durchführung einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden. Der Gemeinderat hat am 20.11.2014 den Rahmenplan zur Ortsmitte Allmannsdorf, die Ziele und Rahmenbedingungen des Wettbewerbsverfahrens, die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gemeinbedarfsfläche Jungerhalde Nord und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen und sich für einen Träger der Altenpflegeeinrichtung entschieden. Dieser Entscheidung sind neben altenpflegespezifischen Veranstaltungen ein Bürgerworkshop für die gesamte Ortsmitte (November 2013) und die Vorstellung des Rahmenplans (September 2014) vorausgegangen. Der Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ setzt den ersten Baustein auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses nun um. Das Planungsgebiet überlagert in einem sehr kleinen Teil den südlich anschließenden Bebauungsplan „Jungerhalde/Bettengasse“, in Kraft getreten 1988. Der vorliegende Bebauungsplan soll den Bebauungsplan im Überlagerungsbereich ersetzen. Er wird gleichzeitig im Überlagerungsbereich außer Kraft gesetzt. II. Das Planungsgebiet, Lage und Größe Das Planungsgebiet befindet sich im Stadtteil Allmannsdorf. Die Fläche Jungerhalde Nord ist die größte unbebaute Gemeinbedarfsfläche im Konstanzer Stadtgebiet. Das Gelände ist in Ost-West-Richtung ca. 220 m lang und an der breitesten Stelle ca. 50 m tief. Es steigt von Süden nach Norden und Osten um ca. 1,5 m an. Es umfasst insgesamt eine Größe von ca. 9.575 m². Die Fläche liegt von allen Verkehrsträgern gut erschlossen unweit der Ortsmitte am Ortsrand von Allmannsdorf. Südlich grenzt das Wohngebiet „Jungerhalde“, nördlich ein Natura-2000-Gebiet (magere Flachland-Mähwiesen) an. Seite 2 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf III. Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft "BodanrückUntersee" ist das Planungsgebiet als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Der Bebauungsplan kann demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2010, ohne Maßstab IV. Bestehender angrenzender Bebauungsplan Das Gebiet südlich des Planungsgebiets liegt im Geltungsbereich des 1988 beschlossenen Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“. In den angrenzenden Bereichen sind zu großen Teilen reine Wohngebiete nach § 3 BauNVO ausgewiesen. Lediglich im östlichen Teil sind die Bereiche des heutigen Netto-Marktes als Mischgebiet und die unmittelbar nördlich angrenzende Telekommunikationsfläche als „Versorgungsfläche Fernmeldeamt Konstanz“ festgesetzt. V. Naturraum und Landschaftsplanung V.1 Naturräumliche Rahmenbedingungen Das Planungsgebiet bildet den nördlichen Abschluss des Wohngebiets „Jungerhalde/Bettengasse“ und den Übergang in den offenen Landschaftsraum. Auf der nördlichen Seite grenzen der seit 1996 ausgewiesene geschützte Grünbestand „Jungerhalde-Hockgraben" und das seit 2005 ausgewiesene Natura 2000-Gebiet „Bodanrück und westlicher Bodensee“ unmittelbar an die Gemeinbedarfsfläche an. Der kleinstrukturierte Landschaftsraum mit seinen artenreichen Mähwiesen, Streuobstbeständen und Gehölzstrukturen schafft eine vorbildliche Ortsrandsituation, der sowohl Seite 3 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG aus artenschutzrechtlicher Sicht sowie aufgrund seiner Naherholungsfunktionen von sehr hoher Bedeutung ist. Innerhalb des Planungsgebietes befindet sich ein ausgedehnter Gehölzbestand, der sich aus einem ehemaligen Obstgehölzbestand entwickelte und dementsprechend viele Obstbäume wie Birnen, Apfel, Walnuss und Vogelkirschen enthält. Weitere Gehölze der Baumschicht sind verschiedene Weidenarten, sowie vereinzelt Berg-Ahorn. Das Feldgehölz ist in seiner Gesamtheit für den Artenschutz von Bedeutung. Aufgrund ihres Wuchses und Schädigungen eignen sich jedoch nur äußerst wenige Exemplare zur Freistellung als Solitärgehölze. Das Feldgehölz war in der Vergangenheit als Biotop 8321-335-008 erfasst, dieser Rechtsstatus wurde am 19.03.2015 aufgehoben. Das Gehölz verfügt dennoch über eine artenschutzrechtliche Wertigkeit, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen ist. Eingriffe in den Bestand sind zu minimieren. V.2 Umweltbericht Dem Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung beigefügt. Die dort definierten Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die innerhalb des Geltungsbereichs festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen wurden in den zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplans übernommen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Umweltbericht verwiesen. Seite 4 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf VI. Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG Bebauung und Nutzung Das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, ist das Ergebnis des oben genannten Architektenwettbewerbs. Der Entwurf hat sich durch seine besondere Qualität sowohl in architektonischer als auch in städtebaulicher Hinsicht ausgezeichnet. Die Altenpflegeeinrichtung mit den gewünschten 60 Wohnplätzen ist als kompakter, dreigeschossiger Baukörper in den westlichen Teil des Planungsgebiets gesetzt, die Kindertagesstätte in die in nordsüdlicher Richtung verlaufende Straßenachse der Jungerhalde. Zwischen den beiden Einrichtungen entsteht ein räumlich wirksamer, öffentlicher Freibereich, in dem Kompensationsmaßnahmen ausgeführt werden und der als öffentlicher Freiraum durch Wege erschlossen werden soll und somit auch den Anwohnern zu Gute kommt. Für die Altenpflegeeinrichtung sind in sich überlagernde und gegenseitig versetzte Quader vorgesehen. Die Vor- und Rücksprünge umrahmen einen in seiner Größe angemessenen Vorplatz und es gelingt auf der anderen Seite eine harmlose Verzahnung mit der Landschaft. Der Vorplatz hat eine Größe, auf der die verschiedenen Funktionen wie Zugang, Anlieferung und Verweilen nebeneinander möglich sind. Für die Freiflächengestaltung insbesondere im Umfeld der Altenpflegeeinrichtung wurde vom Büro silands landschaftsarchitekten, Ulm, ein Rahmenplan für die Freianlagen erarbeitet, der dem Bebauungsplan beigefügt ist. Dieser Plan lag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde. Auszug aus der Rahmenplanung Freianlagen, silands landschaftsarchitekten, Ulm Aus naturschutzfachlichen Gründen sind kleinere Änderungen in der Grün- und Freiflächengestaltung in den Grünordnungs- und Rechtsplan eingeflossen. Seite 5 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG Im östlichen, der Ortsmitte zugewandten Teil des Planungsgebiets wird der neue Standort für die am Altstandort Kirchgasse nicht mehr erweiterungsfähige St.-GeorgKindertageseinrichtung vorgesehen. Dieser Teil ist im Wettbewerb als Ideenteil bearbeitet worden, so dass eine konkrete Ausarbeitung des hochbaulichen Entwurfs noch aussteht. Aus diesem Grund soll für den Kindergarten ein gewisser Gestaltungsspielraum offen bleiben. Die Festsetzungen im Einzelnen VI.1 Art der baulichen Nutzung Für die geplanten Vorhaben werden Flächen für den Gemeinbedarf mit der jeweiligen Zweckbestimmung festgesetzt. Ein kleiner Zwickel, der im alten Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen war, faktisch aber zum Teil als Zufahrt für eine Garage auf Grundstück Flst. Nr. 4873 genutzt wird, soll zweckentsprechend dem dort vorhandenen Reinen Wohngebiet (WR) zugeschlagen werden. VI.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise Das Maß der baulichen Nutzung wird lediglich auf dem für die Altenpflegeeinrichtung vorgesehenen Grundstück differenziert festgesetzt, da nur hier schon heute sowohl die Lage auch als die Größe des geplanten Gebäudes bekannt sind. Für die Kindertagesstätte wird nur die maximale Grundfläche von 600 m² festgesetzt. Das weitere Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Für die Altenpflegeeinrichtung wird das Maß der Nutzung mittels der Zahl der Vollgeschosse, der maximal zulässigen Grundfläche, der maximal zulässigen Gebäudehöhe über der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) sowie der überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen kann die zulässige Kubatur hinreichend exakt definiert werden. Die maximal zulässige Gebäudehöhe orientiert sich an gesetzlichen Vorschriften: die Pflegeeinrichtung ist auch eine Arbeitsstätte, es wird gemeinsam gekocht und gepflegt, im Erdgeschoss gibt es Veranstaltungen wie Gymnastik, Basteln, gemeinsames Backen, Jubilare, Gottesdienste. Nach Arbeitsstättenrichtlinie ist bei einer Raumgröße von über 50 m² eine Raumhöhe im Lichten von mind. 2,75 m erforderlich, bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m lichte Raumhöhe. Diese Höhe wird im Erdgeschoss erforderlich. Zusammen mit den erforderlichen Deckenstärken (Spannweite, Abhangdecken für die Lüftungskanäle, Fußbodenaufbau für Installationsleitungen und Fußbodenheizung mit Trittschalldämmung usw.) und der Geschossigkeit ergibt sich die im Bebauungsplan eingetragene maximale Gesamthöhe von 11,50 m. Das Gebäude muss hinsichtlich der Höhenlage so gestaltet werden, dass es behindertengerecht ist. Es muss ohne Stufen begehbar sein. Die Höhe wird so über der Straße festgelegt, dass dies sichergestellt wird und die Entwässerung der davorliegenden Hoffläche möglich ist. Seite 6 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG Bei der Grundstücksgröße von ca. 3.625 m² ohne Berücksichtigung der großzügigen, angrenzenden Grün- und Freiflächen, einer Grundfläche des geplanten Gebäudes für das Altenpflegeheim von ca. 1200 m² und drei Vollgeschossen werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,33 bzw. eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ca. 1,00 erreicht. Diese Werte liegen innerhalb des für Wohngebiete in der BauNVO gesetzten Rahmens. Die Überschreitungsmöglichkeiten der festgesetzten Grundfläche durch die Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und Terrassen (§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO), sind häufig nicht ausreichend. Um hier einen ausreichenden Spielraum zu erhalten, wird eine Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,6 zugelassen. Die Bauweise ist als abweichende Bauweise festgesetzt; zulässig ist ein Gebäude länger als 50 m in der offenen Bauweise. Dies ist erforderlich, weil das geplante Gebäude die Länge von 50 m, die maximal in der offenen Bauweise zulässig ist, mit ca. 51,50 m knapp überschreitet. Durch den Gebäudeversatz wird diese Länge aber nicht in ihrer Gesamtheit raumwirksam. Im Wettbewerb wurde der vorliegende sehr kompakte Entwurf favorisiert, weil dadurch großzügige Freiflächen als Verknüpfung in den Landschaftsraum gesichert werden konnten. VII. Erschließung Dem Bebauungsplan liegt die Verkehrsuntersuchung des Büros Rapp Trans AG vom 10.09.2014 zugrunde, die neben der Jungerhalde auch die im Rahmenplan vorgesehene Entwicklung an der Kirchgasse umfasst. Dort werden die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Bebauungs- und Nutzungsvarianten diskutiert, denen zum Teil größere Nutzungen zugrunde lagen als in der aktuellen Planung vorgesehen. Die Gutachter kommen im Fazit zu der Einschätzung, dass die städtebauliche und verkehrstechnische Verträglichkeit der Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse auch für den Prognosehorizont mit neuer Bebauung gegeben ist. VII.1 Straßen Das Planungsgebiet ist über die Bettengasse und Jungerhalde an die Mainaustraße (B 33) und damit das überörtliche Straßennetz gut angebunden. Unmittelbar am Planungsgebiet führt die Straße Jungerhalde vorbei. Sie ist mit einer Fahrbahnbreite von 5 m und einem einseitigen, 2 m breiten Gehweg vor den bestehenden Wohngebäuden im Bebauungsplan „Jungerhalde/Bettengasse“ eingetragen. Auf der Nordseite ist ein 2 m breiter Grünstreifen mit zu erhaltenden Bäumen festgesetzt. An der Straßenbreite und dem südlichen Gehweg sind keine Veränderungen vorgesehen, sie liegen auch außerhalb des Planungsgebiets. Einbezogen wird die Fläche des Grünstreifens, die in das neue Gesamtkonzept integriert wird. Seite 7 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG VII.2 Fuß- und Radwegeverbindungen Das im Rahmenplan und im Masterplan Mobilität formulierte Ziel, die bestehenden Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Wohngebiet Jungerhalde und der Ortsmitte sowie in die offene Landschaft auszubauen und dabei neue erlebbare Bezüge zu schaffen, soll im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt werden, soweit es das Planungsgebiet betrifft. Der Fußweg zwischen Sepp-Biehler-Straße und Jungerhalde, der eine wichtige Verbindung zwischen Ortsmitte und Wohngebiet dargestellt, wird auf die Südseite der Kindertagesstätte verlegt in die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung. Dieser Weg dient als Fuß- und Radweg. Seine Breite ist erforderlich, um die Abholung bei der Glassammelstelle sicherzustellen. Die Aufgabenstellung, die Zugänglichkeit des Landschaftsraums für die Erholungssuchenden durch das Gebiet zu berücksichtigen, wird durch Wege in der mittig liegenden Grünfläche berücksichtigt. Außerdem wird auf die Nordseite des Planungsgebiets ein schmaler Streifen landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, der den heute schon vorhandenen Trampelpfad zwischen Sepp-Biehler-Straße und dem Weg Am Schmerzenmösle aufnehmen kann. VII.3 Stellplätze und Anlieferung Bei der Anlage der Parkierungsflächen und Zufahrten ist aufgrund der Nähe zum Kindergarten und der Schule sowie der mitunter eingeschränkten Mobilität und Wahrnehmungsfähigkeit der Altenpflegeheimbewohner grundsätzlich besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit zu legen. Die Stellplätze für die Altenpflegeeinrichtung und den Kindergarten werden in Senkrechtaufstellung unmittelbar an die Jungerhalde gelegt. Die Stellplätze, die heute neben der Grünfläche westlich der Schule vorhanden sind, sollen beim Bau der Kindertagesstätte entfallen. Sie werden an der Straße Jungerhalde ersetzt. Damit soll durch die Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Sepp-BiehlerStraße die Sicherheit auf dem Schulweg und für die im Masterplan Mobilität vorgesehene Fahrradhauptroute erhöht werden. Der Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte soll ausschließlich über die Jungerhalde erfolgen. Die heute schon vorhandenen öffentlichen Stellplätze an der Jungerhalde werden im Grundsatz nicht verändert. Nur der Containerstandplatz wird zugunsten weiterer öffentlicher Stellplätze an den Verbindungsweg zur Sepp-Biehler-Straße verschoben. Im Eingangsbereich des Altenpflegeheims werden zusätzlich Stellflächen für den Notarzt, den Krankenwagen und Behinderte nachgewiesen werden. Seite 8 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG VII.4 Wasser, Abwasser und Oberflächenentwässerung Die vorhandene Infrastruktur der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist ausreichend bemessen. Das Planungsgebiet ist durch öffentliche Kanäle entwässerungstechnisch erschlossen. Das anfallende unbelastete Dach- und Hofwasser ist zu verwenden oder in Retentionsmulden mit einer mindestens 30 cm starken belebten Bodenschicht vor Ort zu puffern bzw. zu versickern. Die Ausgestaltung kann als flach geböschte, extensiv gepflegte artenreiche Wiesenmulde in beliebiger Geländeform erfolgen (z.B. als flache Mulde entlang des Fußweges). Überschüssiges Niederschlagswasser ist in die vorhandene Kanalisation gedrosselt einzuleiten oder in Zisternen aufzufangen und über einen Überlauf an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Anlage von Zisternen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (Gartenbewässerung, Toilettenspülung etc.) wird empfohlen. VII.5 Gas- und Wasserversorgung Die im Planungsgebiet liegenden Grundstücke werden über das bestehende Erdgasniederdrucknetz versorgt. VII.6 Telekommunikationsstation Die Stadtwerke Konstanz benötigen zum Ausbau ihres Glasfasernetzes im Bereich der Gemeinbedarfsfläche Jungerhalde Nord einen Standort für eine Telekommunikationsstation mit der notwendigen technischen Infrastruktur. Sie soll gleichzeitig mit dem Altenpflegeheim innerhalb der zentralen Grünfläche realisiert werden. VIII. Örtliche Bauvorschriften Der vorliegende Bebauungsplan wird insbesondere aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten Altenpflegeeinrichtung zu schaffen. Da dem Verfahren ein Architektenwettbewerb vorausgegangen ist und beabsichtigt ist, die mit dem ersten Preis prämierte Arbeit umzusetzen, kann auf detaillierte Vorschriften zur äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen verzichtet werden. Aufgenommen wird lediglich die Vorschrift, dass das Gebäude überwiegend mit einer Holzfassade zu gestalten ist, da diese Materialität einen wesentlichen Beitrag zur Einfügung des Gebäudes in den Landschaftsraum leisten kann. Auf Einfriedungen soll im Grundsatz verzichtet werden. In einer Altenpflegeeinrichtung und einem Kindergarten können diese aber aus Gründen der Sicherheit nicht gänzlich vermieden werden. Diese sind dann in Form von Hecken oder in Form von freien Strauchpflanzungen ggfs. mit integrierten Drahtzäunen herzustellen. Dabei ist zu beachten, dass keine Barrieren hergestellt werden. Deshalb sind Sockelmauern unzulässig und Zäune müssen mind. 10 cm über dem Boden freilassen. Aus Gründen des Bodenschutzes müssen die nicht versiegelten Flächen im Planungsgebiet begrünt bzw. gärtnerisch angelegt werden. Da die Bewohner der Seite 9 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Stadt Konstanz Entwurf Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ BEGRÜNDUNG Einrichtung häufig Gehhilfen benötigen, müssen die Wege so gestaltet werden, dass das Begehen mit Rollatoren oder Rollstühlen ohne Beeinträchtigung möglich ist. Stellplätze sind mit offenporigen, wasserdurchlässigen Belägen herzustellen (z. B. Pflaster mit Rasenfuge, Dränpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Decke), ausgenommen die Stellplätze, die sich auf dem Vorplatz befinden. IX. Verfahren Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Konstanz, den 27.01.2017 Seite 10 von 10 Stand 27.01.2017 Stadtplanung Nocke Ortsrandeingrünung Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume Leitlinie für Fledermäuse Ortsrandeingrünung Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume Leitlinie für Fledermäuse Trampelpfad wassergebundene Decke Retentionsmulde Pflegeheim artenreiche Wiesenfläche Dachwasser extensive Dachbegrünung zwei- bis dreischürig Retentionsmulde Dachwasser Anlieferung Pflegeheim Kindertagesstätte extensive Dachbegrünung Erhalt/Entwicklung gebietsheimisches/regionaltypisches Landschaftsgehölz Tierhabitat Erhalt/Entwicklung Garten Pflegeheim Obstbaumhain 1.250 m2 südwestexponiert Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume auf artenreicher Wiesenfläche gebietsheimisches/regionaltypisches Landschaftsgehölz artenreiche Wiesenfläche Spiel-/Erlebniswäldchen Tierhabitat zwei- bis dreischürig Umfahrt Anlieferung gebietsheimische/regionaltypische Laubgehölze Vorplatz Pflaster mit Drainfugen Landschafts-Baumhain Prunus avium 'Plena' - gefüllte Vogelkirsche auf wassergebundener Decke Zufahrt Wartung, Sandaustausch Außenbereich Kita Prunus avium 'Plena' - gefüllte Vogelkirsche auf wassergebundener Decke Retentionsmulde Carpinus betulus - Hainbuche Ausstattungs-/Leuchtenband 1,00 1,00 Dachwasser Hecke 1.600 m2 südostexponiert Baumgruppe wassergebundene Decke Hecke wassergebundene Decke Fuß-/Radweg Vorplatz 7 Pkw Pflegeheim Rasenfugenpflaster 1 Pkw barrierefrei auf Vorplatz 2 Pkw Notarzt/RTW auf Vorplatz 6 Pkw öffentlich 4 Pkw Kita Rasenfugenpflaster Umfahrt Containerleerung versetzt Rasenfugenpflaster 6,00 Rasenfugenpflaster Glas- und Altkleidersammelstelle Asphalt 2,00 5 Pkw öffentlich Pflaster mit Drainfugen 4,00 2,00 Carpinus betulus - Hainbuche Stand frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Ausstattungs-/Leuchtenband 12,40 Zufahrt privat zur Jungerhalde 20 Tilia cordata - Winterlinde Leitlinie für Fledermäuse Baumreihe Ju ng erhald e 5,00 Baumreihe partielle Wegeverbreiterung, Rückbau Kiesfläche 10 Pkw Mehrzweckhalle Tilia cordata - Winterlinde Leitlinie für Fledermäuse Rasenfugenpflaster N 0° 23,2 Umfahrt Containerleerung Index Datum Bearbeiter Änderung SIL-15067-2-01-00 PLANNR. - INDEX g Fuß-/Radwe Asphalt Am Sc BAUHERR Stadt Konstanz, Kanzleistraße 15, 78459 Konstanz hm er vertreten durch: ze nm Amt für Stadtplanung und Umwelt Konstanz, Untere Laube 24, 78462 Konstanz ös le PROJEKT STRUKTURPLANUNG JUNGERHALDE KONSTANZ JUNGERHALDE, 78464 KONSTANZ PLANINHALT LAGEPLAN FREIANLAGEN RAHMENPLANUNG LANDSCHAFTSARCHITEKT ARCHITEKT silands landschaftsarchitektur Gresz + Kaiser | Landschaftsarchitekten PartG ffentlicher 3 Pkw öug enpflast Riedwiesenweg 8, 89081 Ulm Tel.: 0731-60270090, Fax: 0731-60270099 [email protected] Rasenf BAUHERR PROJEKTSTEUERUNG DATUM, UNTERSCHRIFT DATUM, UNTERSCHRIFT Maßstab: Plangröße: gezeichnet: bearbeitet: 1 : 200 594 x 1540 mm RK, 22.09.2016 RK, 22.09.2016 [Namenskürzel, Datum] [Namenskürzel, Datum] Beraten. Planen. Steuern. Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Bericht 10. September 2014 Bericht-Nr. 2067.161 / FO Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe Stühlingerstraße 21 | D- 79106 Freiburg i.Br. | T +49 761 217 717 30 | www.rapp.ch Seite 2 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Änderungsnachweis Version Datum Status/Änderung/Bemerkung Name 1.0 1.0 2.0 2.1 23. 27. 03. 10. Erstellung Qualitätssicherung/Redaktion Ergänzungen Stadt Konstanz Bereinigung Schlussbericht Mai 2014 Mai 2014 September 2014 September 2014 Florian Oralek Wolfgang Wahl Florian Oralek Wolfgang Wahl Verteiler dieser Version Firma Name Anzahl/Form Stadt Konstanz Stadt Konstanz Andreas Hemmerich Nils Jansen PDF PDF Projektleitung und Sachbearbeitung Name E-Mail Telefon Wolfgang Wahl Florian Oralek [email protected] [email protected] +49 761 217 717 31 +49 761 217 717 32 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 3 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Aufgabenstellung 5 2. Grundlagen 6 3. Bestands- und Plananalyse 3.1 Untersuchungsbereich 3.2 Nutzungskonzept der Neubebauungen in Allmannsdorf Ortsmitte 3.2.1 Standort „Jungerhalde“ 3.2.2 Standort „Kirchgasse“ 3.3 Verkehrliche Erschließung der Neubebauungen 7 7 7 8 9 9 4. Verkehrsanalyse 4.1 Verkehrserhebungen 2014 4.1.1 Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 4.1.2 Verkehrszählung Kindergarten Kirchgasse 4.2 Frühere Kommunale Verkehrszählungen 4.2.1 Verkehrszählung Bettengasse / Jungerhalde 2010 4.2.2 Dauerzählstellen in der Mainaustraße 4.2.3 Verkehrszählung Parkplatz Sepp-Biehler-Straße 10 10 11 13 13 13 14 15 5. Verkehrsprognose 5.1 Abschätzung der Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen 5.1.1 Standort „Jungerhalde“ 5.1.2 Standort „Kirchgasse“ 5.2 Abschätzung der Verkehrsverteilung der Neuverkehre 5.3 Bemessungsverkehrsbelastungen Knoten Bettengasse / Mainaustraße 5.4 Verkehrsprognose Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse 16 16 16 17 18 18 19 6. Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotens Bettengasse / Mainaustraße 20 6.1 Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr 21 6.2 Verkehrsqualität für Fußgänger 21 6.3 Verkehrsqualität für Radfahrer 22 6.4 Zusammenfassung der Leistungsfähigkeitsuntersuchung 22 7. Verkehrliche Bewertung der Planung 7.1 Städtebauliche Einsatzgrenzen 7.2 Verträglichkeitsanalyse des umliegenden Straßennetzes 7.3 Bewertung der Leistungsfähigkeit am Knoten Bettengasse / Mainaustraße 7.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes 23 23 25 25 27 8. Zusammenfassung und Planungsempfehlungen 27 Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 4 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ergebnisse der Verkehrszählung 2010 in der Bettengasse und Jungerhalde ....... Tabelle 2: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Kindertagesstätte ................................................................................................ Tabelle 3: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Altenwohnen (Alternative) ....................................................................................................... Tabelle 4: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Kirchgasse" .......................... Tabelle 5: Verkehrsverteilung des Quell-/Zielverkehrs.................................................... Tabelle 6: Einsatzgrenzen und Auslastung in der Prognose ............................................. 14 16 17 17 18 25 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchungsbereich in der Ortsmitte von Allmannsdorf .............................. 5 Abbildung 2: Luftbild des Studienperimeters ................................................................... 7 Abbildung 3: Neubauflächen in der Ortsmitte von Konstanz Allmannsdorf ........................... 8 Abbildung 4: Zählstellenübersicht ................................................................................ 10 Abbildung 5: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Kfz-Verkehr ......................................................................................................................... 11 Abbildung 6: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Kfz-Verkehr ......................................................................................................................... 11 Abbildung 7: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Rad- und Fußgängerverkehr................................................................................................ 12 Abbildung 8: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Rad- und Fußgängerverkehr................................................................................................ 12 Abbildung 9: Lage der Zählstellen in der Bettengasse und Jungerhalde ............................ 13 Abbildung 10: Lage der Dauerzählstellen in der Mainaustraße ......................................... 14 Abbildung 11: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr ........ 18 Abbildung 12: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr ........ 19 Abbildung 13: Signallageplan Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße .......... 21 Abbildung 14: Bettengasse ......................................................................................... 24 Abbildung 15: Straße „Jungerhalde“; rechts das Grundstück für das Altenpflegeheim ........ 24 Abbildung 16 und Abbildung 17: Kirchgasse ................................................................. 25 Beilagenverzeichnis Beilage 1: Verkehrserzeugung Jungerhalde Beilage 2: Verkehrserzeugung Kirchgasse Beilage 3: Leistungsfähigkeit Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Jungerhalde (morgens) Beilage 4: Leistungsfähigkeit Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Jungerhalde (abends) Beilage 5: Stellplatznachweis Kirchgasse Beilage 6: Stellplatznachweis Jungerhalde Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 5 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 1. Ausgangssituation und Aufgabenstellung Die Stadt Konstanz plant, für die Ortsmitte Allmannsdorfs einschließlich der Fläche Jungerhalde Nord eine Rahmenplanung zu erstellen. Die wichtigsten Bausteine (Altenpflegeheim, Kindergarten, Neubebauung des aktuellen Kindergartenstandorts, Flächen nördlich des Bolzplatzes) sollen je nach Flächenverfügbarkeit auf der Grundlage dieser Rahmenplanung weiterentwickelt werden. Im Rahmen einer verkehrsplanerischen Voruntersuchung sollen die Wirkungen der geplanten Vorhaben detaillierter analysiert werden. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung standen für die einzelnen Flächen mehrere Planungsalternativen zur Diskussion. Für die Beurteilung der einzelnen Standorte wurde jeweils der Worst-Case, also die Alternative mit der höchsten Belastung, zugrundegelegt. Die Studie soll insbesondere Aussagen enthalten zu: Der Verkehrserzeugung und den baurechtlich erforderlichen Stellplätzen für die Neubebauungen Jungerhalde und Kirchgasse. Den heute bestehenden und in der Zukunft zu erwartenden Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes. Einer gutachterlichen Einschätzung der verkehrstechnischen und städtebaulichen Verträglichkeit der Zusatzverkehre respektive der Gesamtverkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes. Quelle: Google Maps; verändert Abbildung 1: Untersuchungsbereich in der Ortsmitte von Allmannsdorf Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 6 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 2. Grundlagen Zur Bearbeitung dieser Studie wurden folgende Grundlagen herangezogen: [1] Bosserhoff: „Integration von räumlicher Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung“; Heft 42 der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung; HSSV, Wiesbaden 2000 (Nachdruck 2005) [2] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsbelastungen (HBS) – Ausgabe 2001, Fassung 2009; FGSV-Verlag, Köln 2009 [3] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) – Ausgabe 2006 (korrigierter Nachdruck Dez. 2008); FGSV-Verlag, Köln 2008 [4] Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389, 440) [5] Stadt Konstanz: Auswertung der Dauerzählstellen in der Mainaustraße und Schiffstraße aus dem Jahr 2013 [6] Stadt Konstanz: Verkehrszählung Parkplatz Sepp-Biehler-Straße vom 28.10.2010 [7] Stadt Konstanz: Verkehrszählungen Bettengasse und Jungerhalde vom 15. bis 22.11.2010 [8] Stadt Konstanz, Amt für Stadtplanung- und Umwelt (ASU): Nutzungen – Worst-CaseSzenarien für Verkehrsgutachten, Stand: 07.04.2014 und ergänzende E-Mail vom 18.08.2014 [9] Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 16. April 1996 (GABl. S. 289), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. August 2003 (GABl. S. 590) Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 7 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 3. Bestands- und Plananalyse 3.1 Untersuchungsbereich Der Studienperimeter ist durch die Aufgabenstellung vorgegeben. Der Untersuchungsbereich wird durch den in Abbildung 2 gelb dargestellten Kordon umschrieben. Sep p- Bie hler -S t raß e Schiffstraße Quelle: Stadt Konstanz, ergänzt Abbildung 2: Luftbild des Studienperimeters Innerhalb des Kordons soll die unbebaute Grundstücksfläche nördlich der Straße „Jungerhalde“ und das daran anschließende Telekommunikationsgrundstück neubebaut werden. Im Bereich Kirchgasse ist ebenfalls eine Neubebauung vorgesehen. Das in der Abbildung gekennzeichnete Privatgrundstück wird in die Rahmenplanung einbezogen. An allen Standorten (Abbildung 2) stehen derzeit mehrere Planungsalternativen zur Diskussion. In der Verkehrsuntersuchung erfolgt eine Betrachtung von Maximalvarianten mit dem höchsten Verkehrsaufkommen (Worst-Case-Szenarien). Im Fokus der Untersuchung stehen die zur Erschließung dieser Flächen vorgesehenen Straßen (Jungerhalde, Bettengasse, Kirchgasse und Mainaustraße). 3.2 Nutzungskonzept der Neubebauungen in Allmannsdorf Ortsmitte Die Stadt Konstanz hat in der Ortsmitte von Allmannsdorf mehrere Flächen ausgewiesen, die neu bebaut werden sollen. Das Nutzungskonzept [8] sieht auf insgesamt fünf Flächen (siehe Abbildung 3) neue Wohnbauten und ein Altenpflegeheim vor. Auch eine Verlegung des beste- Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 8 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte henden Kindergartens von der Kirchgasse in die Jungerhalde und die Errichtung von Wohnbebauungen mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss wird geprüft. Sep p- Bie hler -S t raß e Schiffstraße Abbildung 3: Neubauflächen in der Ortsmitte von Konstanz Allmannsdorf 3.2.1 Standort „Jungerhalde“ Am Standort Jungerhalde ist die Errichtung eines Altenpflegeheimes und einer Kindertagesstätte vorgesehen. Als Alternative zur Kindertagesstätte wird auch ein Gebäude für altengerechtes Wohnen untersucht. Zusätzlich soll die Möglichkeit geprüft werden, Wohnstellplätze vom Standort Kirchgasse (vgl. Kapitel 3.2.2) z.T. an die Jungerhalde zu verlagern, da der Standort Kirchgasse für den MIV nur schlecht erschließbar ist. Das Nutzungskonzept [8] für den Standort Jungerhalde sieht folgende Neuerrichtungen vor: Ein Altenpflegeheim (Fläche 1) mit 60 Plätzen und einer Bruttogeschossfläche von 3.300 m², eine Kindertagestätte (Fläche 2) plus Verlagerung von Wohnstellplätzen aus Fläche 4 (20 Stellplätze) oder alternativ Altenwohnen mit 36 Wohneinheiten, ein Wohngebäude (Fläche 3) mit max. 22 Wohneinheiten sowie Wohnstellplätze aus Fläche 5 für Familienwohnen (9 Stellplätze). In der neu geplanten Kindertagesstätte sollen 132 Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren betreut werden. Die Nettonutzfläche des Gebäudes soll rund 1.190 m² (ohne Verkehrsund Konstruktionsflächen) und die Bruttogeschossfläche 1.928 m² betragen. Der bestehende Parkplatz an der Sepp-Biehler-Straße (siehe Abbildung 2) soll im Zuge der Rahmenplanung auf einen neuen Standort rund 70 m weiter westlich zwischen Fläche 1 und 2 verlagert werden. Dadurch wird der Parkplatz nicht mehr über die Sepp-Biehler-Straße sondern über die „Jungerhalde“ erschlossen. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 9 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 3.2.2 Standort „Kirchgasse“ Am Standort Kirchgasse soll hauptsächlich neuer Wohnraum geschaffen werden. Das Konzept der Stadt Konstanz sieht folgende neue Nutzungen am Standort Kirchgasse vor: Familien- oder Altenwohnen (Fläche 4) mit max. 20 Wohneinheiten Gewerbliche Nutzung (Fläche 4) (z.B. Café) mit ca. 300 m² Nutzfläche. Diese Nutzfläche umfasst z.B. den Gastraum eines Cafés, aber nicht sanitäre Anlagen, Flure, Treppen und Konstruktionsflächen. Familienwohnen (Fläche 5) mit max. 9 Wohneinheiten Insgesamt sind somit 29 Wohneinheiten und 300 m² gewerblicher Nutzung geplant. In der Worst-Case-Betrachtung wird davon ausgegangen, dass der gesamte Standort von der Kirchgasse erschlossen wird (keine Verlagerung von Stellplätzen zur Jungerhalde, vgl. Kapitel 3.2.1). 3.3 Verkehrliche Erschließung der Neubebauungen Die Erschließung der beiden Standorte erfolgt ausschließlich über die jeweils angrenzenden Straßenzüge (vgl. Abbildung 2): Der Standort Jungerhalde wird über die Jungerhalde und Bettengasse erreicht. Der Standort Kirchgasse kann direkt über die Kirchgasse erreicht werden. Zur Erschließung des Standortes ist sie allerdings nur bedingt geeignet, da sie in Teilbereichen schmal und die Flächenverfügbarkeit eingeschränkt ist. Am Knoten Schiffstraße / Mainaustraße resp. Bettengasse / Mainaustraße erfolgt der Anschluss an das höherrangige Straßennetz. Die Mainaustraße, welche als B33 klassifiziert ist, bietet überregionale Verbindungen in alle Richtungen. Der Fähranschluss in Richtung Meersburg ist nur wenige hundert Meter in östlicher Richtung entfernt. Aufgrund geringer Flächenverfügbarkeit und der teilweise unzureichenden Erschließung mit dem MIV soll im Sinne eines Worst-Case-Szenarios auch eine Verlegung von Wohnstellplätzen vom Standort Kirchgasse zur Jungerhalde geprüft werden. Dies betrifft die Flächen 4 (max. 20 Stellplätze) und 5 (max. 9 Stellplätze). Alternativ ist der Bau einer örtlichen Tiefgarage für die Flächen 4 und 5 möglich. Dann erfolgt die Erschließung dieses Standortes ausschließlich über die Kirchgasse. Die Erschließung für den Fuß- und Radverkehr erfolgt durch die angrenzenden Straßenzüge. Mit nur kurzen Fußwegezeiten ist das Ortszentrum von Allmannsdorf mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelmarkt, Friseur, Grundschule, Bank) erreichbar. Die fußläufige Entfernung vom Standort Jungerhalde beträgt rund 300 m, vom Standort Kirchgasse sind es 50 bis 100 m. Im öffentlichen Verkehr (ÖV) sind beide Standorte mit dem Bus zu erreichen: Die Haltestelle Allmannsdorf befindet sich in der Ortsmitte auf Höhe des Penny-Marktes (siehe Abbildung 2). Diese Haltestelle wird von den Stadtbussen der Stadtwerke Konstanz (Linie 1, 4 und 15) in dichten Intervallen bedient. Überregionale Verbindungen bestehen mit den Städteschnellbussen der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) bis nach Ravensburg und Friedrichshafen. Von dieser Haltestelle verkehren auch Fernbusse u.a. in Richtung Berlin, Dortmund, Freiburg und Zürich. Vom Standort Kirchgasse liegt die Haltestelle nur rund 100 m entfernt, vom Standort Jungerhalde sind es fußläufig rund 450 m. Mit dem Bus ist das Stadtzentrum in rund einer Viertelstunde erreichbar. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 10 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 4. Verkehrsanalyse 4.1 Verkehrserhebungen 2014 Grundlage der Untersuchung ist eine manuell durchgeführte Verkehrserhebung, welche am 03. April 2014 in der vormittäglichen Spitzenzeit zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie in der nachmittäglichen Spitzenzeit zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr durchgeführt wurde. Die Erhebungen gliederten sich in eine Knotenstromzählung am Knotenpunkt Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße (Zählstelle Z1) und eine Verkehrszählung am Kindergarten Kirchgasse (Zählstelle Z2). Eine Übersicht der Zählstellen zeigt die nachfolgende Abbildung. Abbildung 4: Zählstellenübersicht Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 11 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 4.1.1 Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 4.1.1.1 Kraftfahrzeugverkehr Die Knotenbelastung am Knotenpunkt Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße betrug in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr 4.032 Kfz und zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr 5.745 Kfz. In der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr wurden 1.293 Kfz erfasst und in der nachmittägliche Spitzenstunde zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr 1.626 Kfz. Der Anteil des Schwerverkehrs (am Kfz-Verkehr) betrug im Zählzeitraum 3,6 %. Eine Übersicht über die Aufteilung der Knotenbelastung auf die einzelnen Ströme geben die nachfolgenden Abbildungen wieder. Abbildung 5: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Kfz-Verkehr Abbildung 6: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Kfz-Verkehr Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 12 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 4.1.1.2 Rad- und Fußgängerverkehr Aufgrund des am Zähltag herrschenden schönen Wetters konnten viele Radfahrer beobachtet werden. Über den gesamten Zählzeitraum betrug der Anteil der Radfahrer am Verkehrsaufkommen rund 7%. In der morgendlichen Spitzenstunde wurden 94 Radfahrer und in der nachmittäglichen Spitzenstunde wurden 102 Radfahrer auf der Fahrbahn gezählt. Weitere Radfahrer ergaben sich auf einer Radfahrerfuhrt über die Staader Straße. Die in den Spitzenstunden festgestellten Rad- und Fußgängerströme sind den nachfolgenden Abbildungen zu entnehmen. Abbildung 7: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Rad- und Fußgängerverkehr Abbildung 8: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Rad- und Fußgängerverkehr Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 13 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 4.1.2 Verkehrszählung Kindergarten Kirchgasse Am bestehenden Kindergarten „St. Georg“ in der Kirchgasse wurde das durch den Kindergarten hervorgerufene Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr sowie im Radverkehr ermittelt. Dadurch sollen folgende Erkenntnisse gewonnen werden: Verkehrserzeugung des Kindergartens im motorisierten Individualverkehr und im Radverkehr Ganglinien des Verkehrsaufkommens zwischen 6 und 10 Uhr sowie 15 und 19 Uhr Validierung der Verkehrserzeugungsberechnung der neuen Kindertagesstätte an der Jungerhalde (z.B. hinsichtlich der Spitzenstundenbelastungen) Beobachtungen während der Zählung zeigten, dass viele Eltern ihre Fahrzeuge außerhalb der Kirchgasse abstellen, da diese für den MIV nur schlecht erschlossen ist. Die letzten Meter zum Kindergarten werden zu Fuß zurückgelegt. Eine Unterscheidung zwischen MIV-Fahrer und Fußgänger war daher nicht möglich. Dadurch kann keine Aussage hinsichtlich des MIVVerkehrsaufkommens getroffen werden. Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die neue Kindertagesstätte an der Jungerhalde ist somit nicht möglich. 4.2 Frühere Kommunale Verkehrszählungen 4.2.1 Verkehrszählung Bettengasse / Jungerhalde 2010 Im Jahre 2010 wurde durch die Stadt Konstanz in der Bettengasse und Jungerhalde das Verkehrsaufkommen richtungsgetrennt erhoben [6] (Abbildung 9). Die Verkehrszählung erfolgte mittels auf der Fahrbahn aufgebrachter Zählplatten im Zeitraum von Montag, 15.11.2010 12:00 Uhr bis Sonntag, 21.11.2010 24:00 Uhr. Abbildung 9: Lage der Zählstellen in der Bettengasse und Jungerhalde Für die am stärksten belasteten Werktage werden die Ergebnisse der Verkehrszählung nachfolgend aufgeschlüsselt. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 14 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Bettengasse Ost (Di. 16.11.2010) Tagesverkehr Jungerhalde Nord (Mi. 17.11.2010) Tagesverkehr Richtung 1 1243 Kfz Richtung 3 220 Kfz Richtung 2 1307 Kfz Richtung 4 195 Kfz Gesamt 2550 Kfz Gesamt 415 Kfz Tabelle 1: Ergebnisse der Verkehrszählung 2010 in der Bettengasse und Jungerhalde Für die Bettengasse Ost (direkt am Knotenpunkt) werden die Belastungen der relevanten Zählzeiträume (06-10 Uhr, 15-19 Uhr) mit den Ergebnissen der Verkehrserhebung 2014 verglichen. Die Ergebnisse beider Zählungen sind mit 562 Kfz/4h (6-10 Uhr) resp. 797 Kfz/4h (15-19 Uhr) in 2010 und 461 Kfz/4h resp. 734 Kfz/4h in 2014 vergleichbar. Jahreszeitliche und wochentägliche Schwankungen müssen beachtet werden. 4.2.2 Dauerzählstellen in der Mainaustraße Im Untersuchungsbereich sind mehrere Dauerzählstellen der Stadt Konstanz eingerichtet (Abbildung 10). Für die Zählstellen D4.11 / D5.11 stehen Auswertedaten aus Frühjahr/Sommer und Herbst 2013, für die Zählstelle Z52 Daten aus Herbst/Winter 2013 zur Verfügung. Quelle: Stadt Konstanz Abbildung 10: Lage der Dauerzählstellen in der Mainaustraße Die Auswertung der Dauerzählstellen ergab für die Mainaustraße folgendes Ergebnis: Spitzenstundenbelastungen: o ca. 650 – 730 Kfz/h (Fahrtrichtung Nord) 17-18 Uhr o ca. 600 Kfz/h (Fahrtrichtung Süd) 07-08 Uhr Tagesbelastungen: o ca. 6.600 Kfz/24h im Winter bis 8.040 Kfz/24h im Sommer (Fahrtrichtung Nord) o ca. 6.680 Kfz/24h im Winter (Fahrtrichtung Süd), im Sommer liegen keine Daten vor Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 15 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Tag/Nacht-Anteil (stündliche Verkehrsstärke): o Tag (6-18 Uhr): 0,063 * Tagesverkehr o Evening (18-22 Uhr): 0,047 * Tagesverkehr o Night (22-6 Uhr): 0,007 * Tagesverkehr o Der Nachtanteil liegt unterhalb vergleichbarer Strecken (0,011). o Die Unterschiede in der Tag/Nachtverteilung verdeutlichen die Auswirkungen der Fähre (nachts nur eingeschränkter Fahrplan). Deutliche Jahreszeitliche Unterschiede: Höhere Verkehrsbelastungen im Frühjahr/Sommer, niedrigere im Winter. Im Winter liegt das Verkehrsaufkommen um rund 20% unter dem des Sommers. Jahreszeitliche Unterschiede sind auf den Ausflugsverkehr am Bodensee, sowie auf dem im Winter eingeschränkten Fahrplan der Autofähre nach Meersburg zurückzuführen. In der aktuellen Verkehrserhebung vom April 2014 wurde ein höheres Verkehrsaufkommen als in 2013 festgestellt. 4.2.3 Verkehrszählung Parkplatz Sepp-Biehler-Straße Östlich der Grundschule besteht an der Sepp-Biehler-Straße ein provisorisch eingerichteter und unbewirtschafteter Parkplatz (siehe Abbildung 2), welcher bis zu 20 Stellplätze umfasst. Da diese nicht abmarkiert sind, können i. d. Regel nur bis zu 18 PKW zeitgleich parken. Eine Verkehrszählung [6] am Donnerstag, den 28.10.2010 in der Zeit von 07.30 Uhr bis 19.00 Uhr ergab an diesem Parkplatz die nachfolgenden Ergebnisse: 5-6 PKW waren vor und nach dem Erfassungszeitraum auf dem Parkplatz abgestellt. Es wurden insgesamt 29 PKW (inkl. der vor und nach dem Erfassungszeitraum abgestellten PKW) erfasst. Auf dem Parkplatz waren zeitgleich immer mind. 6 Stellplätze frei. Nach Absprache mit der Stadtverwaltung können aus der Zählung folgende Rückschlüsse gezogen werden: Aufgrund der sehr geringen Frequentierung kann davon ausgegangen werden, dass der Parkplatz nicht für den Einkaufsverkehr genutzt wird. Durch die ganztägige Belegung mit 5-6 Fahrzeugen ist eine Nutzung durch Anwohner zur Abstellung des eigenen PKWs wahrscheinlich. Beobachtungen während der Zählung haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Parkenden einen Bezug zur Grundschule hatte. Es kann deshalb auch von einer Belegung u.a. durch das Lehrpersonal ausgegangen werden. Die Belegung der Stellplätze in den Abendstunden, z.B. durch Nutzer der Turnhalle der nahegelegenen Grundschule, wurde nicht erfasst. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 16 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 5. Verkehrsprognose 5.1 Abschätzung der Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen Die Abschätzung des MIV-Verkehrsaufkommens erfolgt auf der Grundlage empirischer Kenngrößen zu vergleichbaren Nutzungen mittels des Programms Ver_Bau von Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, sowie dessen Veröffentlichung „Integration von räumlicher Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung“ [1]. Grundlage für das zu erwartende Verkehrsaufkommen sind Art und Maß der geplanten baulichen Nutzungen (vgl. Kapitel 3.2). Das zu erwartende Verkehrsaufkommen errechnet sich aus der Nutzfläche bzw. der Bruttogeschossfläche, der Anzahl der Wohneinheiten, den Altenpflege- bzw. Kindergartenplätzen und der Wegehäufigkeit pro Werktag differenziert nach den Fahrtzwecken. Die detaillierten Eingangswerte, spezifischen Kennwerte der Verkehrserzeugung, sowie das Ergebnis der Abschätzung kann den Beilagen 1 und 2 entnommen werden. Die Ermittlung des Gesamtverkehrsaufkommens für den Standort „Jungerhalde“ und den Standort „Kirchgasse“ erfolgt jeweils getrennt für die in Kapitel 3.2 beschriebenen WorstCase-Szenarien. Mithilfe nutzungsspezifischer Tagesganglinien für den Quellverkehr (QV) und den Zielverkehr (ZV) werden die Spitzenstundenbelastungen aus den Tagesbelastungen ermittelt. 5.1.1 Standort „Jungerhalde“ Am Standort Jungerhalde sind die Errichtung eines Altenpflegeheims, eines Wohngebäudes und einer Kindertagesstätte geplant. Daneben wird eine Verlagerung von Wohnstellplätzen des Standortes Kirchgasse geprüft. Als Alternative zur Kindertagesstätte ist die Errichtung eines Gebäudes für altengerechtes Wohnen möglich. Für die Stellplätze wird in der Ermittlung der Gesamtverkehrsbelastungen der Einwohnerverkehr der entsprechenden Gebäude zu Grunde gelegt. Tagesverkehr Verkehrserzeuger Gesamt je Richtung Spitzenstunde Morgens Spitzenstunde Abends (07:30 – 08:30 Uhr) (17:00 – 18:00 Uhr) QV ZV QV ZV Altenpflegeheim 226 Kfz 115 Kfz 2 Kfz/h 4 Kfz/h 6 Kfz/h 7 Kfz/h Kindertagesstätte 331 Kfz 166 Kfz 36 Kfz/h 37 Kfz/h 1 Kfz/h 0 Kfz/h 65 Kfz 33 Kfz 3 Kfz/h 1 Kfz/h 2 Kfz/h 4 Kfz/h 61 Kfz 31 Kfz 4 Kfz/h 0 Kfz/h 2 Kfz/h 3 Kfz/h 28 Kfz 14 Kfz 2 Kfz/h 0 Kfz/h 1 Kfz/h 2 Kfz/h 711 Kfz 359 Kfz 47 Kfz/h 42 Kfz/h 12 Kfz/h 16 Kfz/h Wohngebäude auf Telekommunikationsgrundstück Familien-/Altenw. aus Fläche 4(max. 20 Stellplätze) Familienwohnen aus Fläche 5 (max. 9 Stellplätze) Gesamt Tabelle 2: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Kindertagesstätte Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 17 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Tagesverkehr Verkehrserzeuger Gesamt Altenpflegeheim Altenwohnen je Richtung Spitzenstunde Morgens Spitzenstunde Abends (07:30 – 08:30 Uhr) (17:00 – 18:00 Uhr) QV ZV QV ZV 226 Kfz 115 Kfz 2 Kfz/h 4 Kfz/h 6 Kfz/h 7 Kfz/h 79 Kfz 40 Kfz 1 Kfz/h 2 Kfz/h 2 Kfz/h 2 Kfz/h 65 Kfz 33 Kfz 3 Kfz/h 1 Kfz/h 2 Kfz/h 4 Kfz/h 28 Kfz 14 Kfz 2 Kfz/h 0 Kfz/h 1 Kfz/h 2 Kfz/h 398 Kfz 202 Kfz 8 Kfz/h 7 Kfz/h 11 Kfz/h 15 Kfz/h Wohngebäude auf Telekommunikationsgrundstück Familienwohnen aus Fläche 5 (max. 9 Stellplätze) Gesamt Tabelle 3: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Altenwohnen (Alternative) Für den Standort Jungerhalde ergibt sich mit Kindertagesstätte ein tägliches Verkehrsaufkommen von 711 Kfz/24h (Summe aus Hin- und Rückfahrt). In der Alternativlösung mit Altenwohnen werden 398 Kfz/24h abgeschätzt. Diese Abschätzungen entsprechen einem durchschnittlichen Werktag. An Spitzentagen können sie auch überschritten werden können. Die Errichtung einer Kindertagesstätte führt zu einem höheren Gesamtverkehrsaufkommen, als die Alternativlösung mit Altenwohnen. Die Spitzenstundenanteile liegen entsprechend höher. Für die weiteren Untersuchungen (Leistungsfähigkeit und Verträglichkeit der Zusatzverkehre) dient die Errichtung einer Kindertagesstätte als Grundlage. 5.1.2 Standort „Kirchgasse“ Am Standort Kirchgasse ist eine überwiegende Wohnnutzung mit ca. 300 m² Gewerbeflächen geplant. Im Worst-Case-Szenarium wird eine vollständige Erschließung des Standortes über die Kirchgasse untersucht. Es ergibt sich ein tägliches Gesamtverkehrsaufkommen von 186 Kfz/24h (Summe aus Hinund Rückfahrt). Diese Abschätzungen entsprechen einem durchschnittlichen Werktag, welche an Spitzentagen auch überschritten werden können. Tagesverkehr Verkehrserzeuger Gesamt Wohnnutzung Gewerbenutzung (z.B. Café) Gesamt je Richtung Spitzenstunde Morgens Spitzenstunde Abends (07:30 – 08:30 Uhr) (17:00 – 18:00 Uhr) QV ZV QV ZV 110 Kfz 55 Kfz 6 Kfz/h 1 Kfz/h 4 Kfz/h 6 Kfz/h 76 Kfz 38 Kfz 1 Kfz/h 2 Kfz/h 6 Kfz/h 4 Kfz/h 186 Kfz 43 Kfz 7 Kfz/h 3 Kfz/h 10 Kfz/h 10 Kfz/h Tabelle 4: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Kirchgasse" Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 18 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte 5.2 Abschätzung der Verkehrsverteilung der Neuverkehre Der Neuverkehr des Standortes Jungerhalde führt über den Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße. Zusätzliche Belastungen entstehen für die Straße Jungerhalde und den östlichen Bereich der Bettengasse. Die Abschätzung der Verkehrsverteilung auf die Knotenströme am Knotenpunkt erfolgt in Analogie der gezählten Vorbelastung der Kraftfahrzeugströme (ohne Radverkehr). Für den genannten Knotenpunkt ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten zusätzlichen Belastungen (Neuverkehre) innerhalb der Spitzenstunden. Die größte Verkehrszunahme wird in der morgendlichen Spitzenstunde prognostiziert. Spitzenstunde Bettengasse <> Bettengasse <> Bettengasse <> Vormittag Mainaustraße Nord Staader Straße Mainaustraße Süd Quellverkehr 26% + 12 Kfz/h 4% + 2 Kfz/h 70% + 33 Kfz/h Zielverkehr 41% + 17 Kfz/h 13% + 5 Kfz/h 46% + 19 Kfz/h Spitzenstunde Bettengasse <> Bettengasse <> Bettengasse <> Nachmittag Mainaustraße Nord Staader Straße Mainaustraße Süd Quellverkehr 28% + 3 Kfz/h 15% + 2 Kfz/h 57% + 7 Kfz/h Zielverkehr 26% + 4 Kfz/h 12% + 2 Kfz/h 62% + 10 Kfz/h Tabelle 5: Verkehrsverteilung des Quell-/Zielverkehrs 5.3 Bemessungsverkehrsbelastungen Knoten Bettengasse / Mainaustraße Die Ermittlung der Bemessungsverkehrsbelastungen für den Knotenpunkt erfolgt für die maßgebenden Spitzenstunden durch eine Überlagerung der Vorbelastungen mit den Neuverkehren des geplanten Gebietes „Jungerhalde“. Dabei wird unterstellt, dass der auf das Gebiet bezogene Verkehr vollständig neu induziert wird, d.h. dass es zu keiner Verlagerung bestehender Verkehre von der Mainaustraße kommt. Die Angabe erfolgt in Fahrzeuge (inkl. Radverkehr). Abbildung 11: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 19 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Abbildung 12: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr 5.4 Verkehrsprognose Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse Die Ermittlung der Verkehrsbelastungen ergibt sich durch eine Überlagerung der bestehenden Verkehrsbelastungen mit den Neuverkehren. In der Verkehrsprognose nicht berücksichtigt, ist der Veranstaltungsverkehr der Turnhalle der nahegelegenen Grundschule, welcher auch die bestehenden und zukünftigen Parkmöglichkeiten insbesondere in der Bettengasse und Jungerhalde nutzt. Nach Auskunft der Stadtverwaltung sind in der Halle nicht mehr als 12 größere Veranstaltungen pro Jahr vorgesehen. Die Besucherzahlen können bis zu 500 Personen betragen. Wie bei allen seltenen Eventverkehren ist es auch hier nicht ratsam, das Straßennetz entsprechend den maximal möglichen Belastungsspitzen zu dimensionieren. Bettengasse Aktuelle Verkehrsdaten stehen für die Bettengasse aus einer kommunalen Zählung aus dem Jahr 2010 zur Verfügung (vgl. Kapitel 4.2.1). In der Überlagerung mit den Neuverkehren des Standortes Jungerhalde werden folgende werktägliche Verkehrsbelastungen für die Bettengasse ermittelt: 2.550 Kfz/24h + 711 Kfz/24h = 3.261 Kfz/24h ≈ 3260 Kfz/24h Die Verlegung des provisorisch eingerichteten Parkplatzes (vgl. Kapitel 4.2.3) von der SeppBiehler-Straße zur Jungerhalde bleibt bei der Ermittlung der maximalen Verkehrsbelastung der Bettengasse unberücksichtigt. Die Erschließung dieses Parkplatzes erfolgt sowohl im Bestand als auch zukünftig über die Bettengasse. Die Verlegung dieses Parkplatzes hat daher keine Auswirkungen auf die maximale Verkehrsbelastung der Bettengasse. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 20 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Jungerhalde In der Rahmenplanung wird der an der Sepp-Biehler-Straße gelegene Parkplatz (vgl. Abbildung 2) auf einen neuen Standort an der Jungerhalde verlegt. Die Erschließung erfolgt zukünftig neben der Bettengasse auch über die Jungerhalde und nicht mehr über die SeppBiehler-Straße. Im Gegensatz zur Bettengasse muss der bestehende Parkplatzverkehr somit berücksichtigt werden. Die Abschätzung des Parkplatzverkehres wird wie folgt vorgenommen: Bei einer Verkehrszählung (vgl. Kapitel 4.2.3) wurden insgesamt 29 PKWs festgestellt. Unter Berücksichtigung von Hin- und Rückfahrt werden 58 ≈ 60 Kfz-Fahrten ermittelt. Somit ergeben sich folgende Verkehrsbelastungen für die Jungerhalde: 415 Kfz/24h + 711 Kfz/24h + 60 Kfz/24h = 1.186 Kfz/24h ≈ 1.190 Kfz/24h Kirchgasse Für die Kirchgasse stehen keine Verkehrsdaten zur Verfügung. Beobachtungen zeigten nur wenige Verkehrsbewegungen. Aufgrund der Lage im Straßennetz ist kein Durchgangsverkehr vorhanden. Unter Berücksichtigung der gegebenen Bebauung (ohne Kindergarten) wird von einer Vorbelastung von maximal 100 Kfz/24h ausgegangen. Die Verkehrserzeugung der Neubebauung in der Kirchgasse wurde mit 186 Kfz/24h abgeschätzt. In der Überlagerung ergibt dies eine maximale Verkehrsstärke von 286 Kfz/24h ≈ 290 Kfz/24h. 6. Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotens Bettengasse / Mainaustraße Der Knotenpunkt Bettengasse/Mainaustraße/Staader Straße wird mit einer Lichtsignalanlage gesteuert. Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung des lichtsignalisierten Knotenpunktes erfolgt mittels der Software AMPEL der Firma BPS GmbH. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung nach HBS [2] sind in den Beilagen 3 und 4 zusammengestellt. Darin enthalten sind verkehrstechnische Kenngrößen wie Wartezeiten und Rückstaulängen sowie die ermittelte Verkehrsqualitätsstufe (QSV). Die Untersuchungen werden auf Basis des aktuellen Signalprogramms (Festzeitsteuerung) und der ermittelten Bemessungsverkehrsstärken für die morgendliche und die abendliche Spitzenstunde durchgeführt. Die Umlaufzeit beträgt 90 s. Im Vergleich zur abendlichen Spitzenstunde ergibt sich für die morgendliche Spitzenstunde eine geringere Knotenbelastung, es werden jedoch deutliche Unterschiede in der Knotenstromaufteilung festgestellt. Dies macht auch für diesen Zeitbereich eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung erforderlich. Der nachfolgenden Abbildung des Signallageplans sind die Signalgruppen und die dazugehörigen Ströme zu entnehmen. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 21 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Quelle: Stadt Konstanz Fußgängerunterführung Abbildung 13: Signallageplan Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße 6.1 Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr Die Leistungsfähigkeitsberechnung ergibt für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde unter Berücksichtigung des Neuverkehrs eine ausreichende Leistungsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr. In der morgendlichen Spitzenstunde werden die größten mittleren Wartezeiten für Fahrzeuge aus der Bettengasse (Signalgruppe 4) mit rund 49 Sekunden festgestellt. In der abendlichen Spitzenstunde ergeben sich die größten mittleren Wartezeiten mit rund 39 Sekunden für Linksabbieger aus der nördlichen Mainaustraße (Signalgruppe 1/1a, Strom Nr. 10). Beides entspricht Verkehrsqualitätsstufe C. Die geradeausfahrenden Ströme in der Mainaustraße erreichen morgens und abends die Qualitätsstufe A. Die mittleren Wartezeiten sind hier äußerst kurz. Die maximale Staulänge in der Mainaustraße wird in Fahrtrichtung Nord mit 63 m für Geradeausfahrer/Rechtsabbieger und 25 m für Linksabbieger am Abend ermittelt. In Fahrtrichtung Süd werden 56 m resp. 18 m am Morgen errechnet. Vor Ort konnten in Fahrtrichtung Süd teilweise größere Staulängen festgestellt werden. Dies wird auf die nahegelegene Autofähre Konstanz – Meersburg zurückgeführt, da dadurch größere Fahrzeugpulke entstehen. Aufgrund der langen Freigabezeiten werden diese jeweils nach kurzer Zeit vollständig wieder abgebaut. 6.2 Verkehrsqualität für Fußgänger Neben der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr wird auch die Verkehrsqualitätsstufe nach HBS für Fußgänger ermittelt. Am Knotenpunkt sind drei Fußgängerfurten vorhanden: Über die Bettengasse, die Staader Straße und über die nördliche Mainaustraße. Die Ver- Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 22 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte kehrsqualität zeigt sich unterschiedlich: Die Fußgängerfurt in der nördlichen Mainaustraße (Signalgruppe 23/23a) weist eine mangelhafte Verkehrsqualität (Qualitätsstufe E) auf. Mit max. 14 Sekunden sind die Freigabezeiten für den Fußgängerverkehr im Vergleich zur Umlaufzeit kurz, die mittleren Wartezeiten entsprechend lang. Dies begünstigt die Nutzung der parallel verlaufenden Fußgängerunterführung (siehe Abbildung 13). In den anderen beiden Fußgängerfurten wird die Qualitätsstufe A erreicht. In der Regel wird die Länge der Freigabezeiten für den Fußgänger durch die Stärke der Kraftverkehrsströme bestimmt: Lange Freigabezeiten in der Hauptlastrichtung des Kfz-Verkehrs (Mainaustraße) führen zu geringeren Freigabezeiten im Querverkehr. Die Freigabezeiten für Fußgänger in der Querrichtung reduzieren sich entsprechend. Da das Signalprogramm in der Untersuchung nicht verändert wurde, ist eine mangelhafte Verkehrsqualität für Fußgänger über die nördliche Mainaustraße schon im Bestand zu beobachten. Für die Bestimmung der mittleren Wartezeiten ist die Stärke der Fußgängerströme nicht relevant. 6.3 Verkehrsqualität für Radfahrer Im Radverkehr wird eine sehr gute bis ausreichende Verkehrsqualitätsstufe nach HBS erreicht: Die Radfahrstreifen/-wege entlang der Mainaustraße (Signalgruppe 1/1a und 3/3a) sowie die Radverkehrsfurt über die Staader Straße (Signalgruppe 21/21a) erreichen Qualitätsstufe A. Der Radfahrstreifen in der Staader Straße (Signalgruppe 51) erreicht Qualitätsstufe C resp. D. Leistungsfähigkeitsprobleme können nicht beobachtet werden. Der gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführte Radverkehr wird gemäß [2] nicht separat betrachtet. Betrachtet werden nur Radfahrer auf eigenen Radverkehrsanlagen. Die Radverkehrsstärken auf Mischfahrstreifen fließen in die Berechnungen der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr ein. 6.4 Zusammenfassung der Leistungsfähigkeitsuntersuchung Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung zeigt in der Prognose mit neuen Nutzungen eine ausreichende Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr sowie im Radverkehr. Als schlechteste Verkehrsqualität wird die Qualitätsstufe C im Kfz-Verkehr und D im Radverkehr erreicht. Im Fußgängerverkehr erreicht die Furt über die nördliche Mainaustraße mit Qualitätsstufe E eine unzureichende Verkehrsqualität. Die parallel verlaufende Fußgängerunterführung bietet zwar eine Alternative, jedoch ist diese nicht barrierefrei ausgeführt. Gehbehinderten Menschen steht sie daher nicht zur Verfügung. Die Gesamteinstufung des Knotens wird somit mit Verkehrsqualitätsstufe E bewertet. Grundlage der Untersuchung war das aktuelle Signalprogramm des Knotens. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 23 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Die einzelnen Verkehrsqualitätsstufen (QSV) bedeuten gemäß [2]: Stufe A: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind sehr kurz. Stufe B: Alle während der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau am Ende der Freigabezeit auf. Stufe C: Nahezu alle während der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer können in der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau am Ende der Freigabezeit auf. Stufe D: Im Kraftfahrzeugverkehr ist ständiger Reststau vorhanden. Die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer sind beträchtlich. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Stufe E: Die Verkehrsteilnehmer stehen in erheblicher Konkurrenz zueinander. Im Kraftfahrzeugverkehr stellt sich ein allmählich wachsender Stau ein. Die Wartezeiten sind sehr lang. Die Kapazität wird erreicht. Stufe F: Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Fahrzeuge müssen bis zu ihrer Abfertigung mehrfach vorrücken. Der Stau wächst stetig. Die Wartezeiten sind 7. Verkehrliche Bewertung der Planung extrem lang. Die Anlage ist überlastet. 7.1 Städtebauliche Einsatzgrenzen Die Einordnung von Straßen nach städtebaulichen und verkehrlichen Kriterien erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06“ [3]. Als Erschließungsstraße dienen die Bettengasse, die Jungerhalde sowie die Kirchgasse überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke oder dem Aufenthalt. Sie zeichnen sich durch geringe Geschwindigkeiten, eine geringe Längenentwicklung und geringe Verkehrsstärken aus. Linienbusverkehr ist in allen genannten Straßen nicht vorhanden. Die erschlossenen Grundstücke werden überwiegend von Wohnnutzung geprägt. Die RASt 06 unterscheidet insgesamt zwölf verschieden Straßentypen vom Wohnweg bis zur anbaufreien Straße. Die Bettengasse und Jungerhalde können dem Straßentyp „Wohnstraße“ zugeordnet werden. Wesentliche Charakteristik einer Wohnstraße ist neben einer Erschließungsfunktion mit einer ausschließlichen Wohnnutzung eine geringe Längenentwicklung bis zu ca. 300 m und eine stündliche Verkehrsstärke von bis zu 400 Kfz/h. Besondere Nutzungsansprüche bestehen an den Aufenthalt und das Parken. Beide Straßen liegen in einem ruhigen Wohnquartier westlich der Mainaustraße. Die Bettengasse (siehe Abbildung 14) ist die einzige Zufahrtstraße in das Wohnquartier. Somit wird über die Bettengasse der gesamte Verkehr in das Wohngebiet geleitet. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 24 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Abbildung 14: Bettengasse Die Bettengasse und die Jungerhalde (siehe Abbildung 15) sind Bestandteil einer Tempo-30Zone. Entlang der Bettengasse ist auf beiden Seiten ein Gehweg vorhanden, in der Jungerhalde nur auf einer Seite. Vereinzelt sind Parkfelder angeordnet. Radfahrstreifen sind mit Ausnahme eines kurzen Stücks am Knoten Mainaustraße nicht vorhanden. Abbildung 15: Straße „Jungerhalde“; rechts das Grundstück für das Altenpflegeheim Die Kirchgasse ist eine Einbahnstraße von bzw. zur Mainaustraße. Sie führt schleifenförmig um die Kirche St. Georg und kann dem Straßentyp „Wohnweg“ nach RASt 06 zugeordnet werden. Wesentliche Charakteristika eines Wohnweges sind die ausschließliche Wohnnutzung, eine geringe Länge bis 100 m sowie eine Verkehrsstärke von bis zu 150 Kfz/h. Ein besonderer Nutzungsanspruch besteht an den Aufenthalt. Wohnwege haben häufig nur schmale Fahrgassen, Gehwege sind meistens nicht vorhanden. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 25 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Die Kirchgasse ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden und als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Nur Radfahrer dürfen in Gegenrichtung verkehren. Der Straßenraum ist größtenteils eng und Gehwege sind nicht vorhanden. Mit Ausnahme des Kindergartens ist sie ausschließlich von Wohnnutzung geprägt. Die Aufenthaltsfunktion dieser Straße wird durch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich deutlich. Abbildung 16 und Abbildung 17: Kirchgasse 7.2 Verträglichkeitsanalyse des umliegenden Straßennetzes Die Städtebaulichen Einsatzgrenzen (vgl. Kapitel 7.1) betragen für die Bettengasse und die Jungerhalde bis zu 400 Kfz/h. Für die Kirchgasse wird eine Verkehrsstärke von bis zu 150 Kfz/h empfohlen. Unter Berücksichtigung der zum Teil niedrigen Ausgangswerte werden auch in Zukunft die städtebaulichen Einsatzgrenzen in einem Großteil des Straßennetzes deutlich unterschritten werden, wie aus Tabelle 6 hervorgeht. TagesStraße Straßentyp belastung Einsatzgrenze „Prognose“ (Kfz/h) (Kfz/24h) Spitzenstunde „Prognose“ „Auslastung“ (Kfz/h) Bettengasse Wohnstraße 3.260 400 326 82% Jungerhalde Wohnstraße 1.190 400 119 30% Kirchgasse Wohnweg 290 150 29 19% Tabelle 6: Einsatzgrenzen und Auslastung in der Prognose Die größte Auslastung wird in der Bettengasse festgestellt. In der Jungerhalde und Kirchgasse wird eine deutlich niedrigere Auslastung erreicht. Grundlage der Verträglichkeitsanalyse sind die in Kapitel 5.4 ermittelten Tagesbelastungen nach Realisierung der Neubebauungen. Der Spitzenstundenanteil wird mit 10% abgeschätzt. 7.3 Bewertung der Leistungsfähigkeit am Knoten Bettengasse / Mainaustraße In Kapitel 6 wird die Leistungsfähigkeit des Knotens nach Realisierung der Neubebauung Jungerhalde ermittelt. Grundlage der Berechnungen ist das aktuelle Festzeitsignalprogramm des Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 26 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Knotens. In der Zusammenfassung der Leistungsfähigkeitsbeurteilung nach Verkehrsqualitätsstufen ergeben sich folgende Ergebnisse: Verkehrsqualität im Kfz-Verkehr befriedigend (QSV C), im Radverkehr ausreichend (QSV D); bei den Geradeausverkehren in der Mainaustraße Stufe A. Leistungsfähigkeitsreserven im Kfz-Verkehr ausreichend vorhanden: In der abendlichen Spitzenstunde ist der Knoten mit knapp 55%, in der morgendlichen Spitzenstunde mit 42% ausgelastet. Die separaten Radverkehrsfurten entlang der Mainaustrasse sehr gut mit Qualitätsstufe A. Die Furt aus der Staader Straße befriedigend mit Qualitätsstufe C. Mangelhafte Verkehrsqualität für den Fußgänger in der nördlichen Mainaustraße . Dies begünstigt die Nutzung der parallel verlaufenden Fußgängerunterführung, da dem Fußgänger hier keine Wartezeiten entstehen. Gehbehinderte Menschen profitieren hiervon allerdings nicht, da die Fußgängerunterführung nicht Barrierefrei ausgeführt ist. Die mangelhafte Verkehrsqualität für die Fußgänger führt zu einer Gesamteinstufung des Knotens mit der Verkehrsqualitätsstufe E. Aus der Analyse der Dauerzählstellen (vgl. Kapitel 4.2.2) ergeben sich deutliche jahreszeitliche Unterschiede in den Verkehrsbelastungen der Mainaustraße. Engpässe in der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs sind auch in den hochbelasteten Sommermonaten nicht zu erwarten. Eine Analyse der maximalen Staulängen in der Mainaustraße ergibt: In Fahrtrichtung Nord steht dem Kfz-Verkehr ausreichend Stauraum zur Verfügung. Konflikte mit Nachbarknoten, Bushaltestellen etc. sind nicht zu erwarten. Durch die Autofähre Konstanz – Meersburg entstehen in Fahrtrichtung Süd zum Teil größere Fahrzeugpulke. Bei zunehmender Verkehrsstärke resp. eine Veränderung der Freigabezeit zugunsten der Fußgänger können Konflikte mit dem benachbarten Knoten Mainaustraße / Schiffstraße und der Bushaltestelle Allmannsdorf nicht ausgeschlossen werden. Die Bewertung nach Verkehrsqualitätsstufen des HBS ergibt sich allein aus den einzelnen Wartezeiten vor den Signalgruppen. Insbesondere für den nichtmotorisierten Verkehr ist davon unabhängig zu prüfen, ob Verbesserungen bezüglich Komfort und Verkehrssicherheit möglich sind. Die Anlage einer Fußgängerfurt in der südlichen Mainaustraße führt zu einer Verbesserung der Verkehrsqualität der Fußgänger, die den Knoten diagonal oder den Knotenpunkt auf der Südseite queren möchten. Für die Radverkehre aus der Bettengasse und der Staader Straße wird die Einrichtung eines aufgeweiteten Radaufstellstreifens empfohlen. Für den aus der nördlichen Mainaustrasse nach links in die Staader Straße abbiegenden Radverkehr wird eine indirekte Radverkehrsführung vorgeschlagen. Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 27 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte In Verbindung mit diesen Modifikationen sollte die signaltechnische Schaltung angepasst und verkehrsabhängig gesteuert werden. Hierbei sollte auf eine Optimierung der Grünzeiten für die Fussgänger geachtet werden, ohne die Leistungsfähigkeit für den MIV zu stark einzuschränken. 7.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes Für die Neubebauungen Jungerhalde und Kirchgasse werden auf Grundlage der für BadenWürttemberg geltenden Landesbauordnung [4] und der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums (VwV Stellplätze) [9] die baurechtlich notwendigen Stellplätze ermittelt. Der Stellplatznachweis ist den Beilagen 5 und 6 zu entnehmen. Die Landesbauordnung bildet die Grundlage für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs von Wohnungen. In §37 Abs. 1 wird für jede Wohnung mindestens ein Stellplatz als notwendig angesehen. Die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums gibt detaillierte Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der notwendigen Stellplätze bei anderen Anlagen (außer Wohnungen): Die Zahl der Stellplätze richtet sich hier nach der Zahl der Plätze resp. der Größe der Nutzfläche einer Anlage (Stellplatzschlüssel) unter Beachtung der gegebenen ÖVErschließung. Bei guter ÖV-Erschließung kann die Zahl der Stellplätze entsprechend reduziert werden. Für die Jungerhalde sind in Variante 1 (mit Kindertagesstätte) 30 Stellplätze baurechtlich notwendig. In Variante 2 (mit Altenwohnen) sind 62 Stellplätze zu errichten. Aus der Baugenehmigung zur Erweiterung der Turnhalle der nahegelegen Grundschule bestand eine Verpflichtung zur Herstellung von weiteren 10 Stellplätzen. Diese Stellplätze sollen nun im Zuge der Bebauung Jungerhalde angelegt werden. Unter Berücksichtigung der Verlagerung von Stellplätzen vom Standort „Kirchgasse“ und den baurechtlich notwendigen Stellplätzen aus der Baugenehmigung Turnhalle sind in Variante 1 (mit Kindertagesstätte) 69 Stellplätze und in Variante 2 (mit Altenwohnen) 81 Stellplätze vorzusehen. In der Kirchgasse werden im Worst-Case-Szenario 44 Stellplätze als baurechtlich notwendig angesehen. 8. Zusammenfassung und Planungsempfehlungen Die vorliegende Studie beinhaltet eine verkehrliche Analyse und Wertung der geplanten Neubebauungen an der Jungerhalde und der Kirchgasse. Folgende zentrale Fragestellungen gilt es zu beantworten: Welche Auswirkungen besitzt die Neubebauung Jungerhalde auf die Leistungsfähigkeit des Knotens Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße? Ist die verkehrstechnische und städtebauliche Verträglichkeit der Zusatzverkehre infolge der Neubebauungen in der Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse gewährleistet? Im Zuge des städtebaulichen Planungsverfahrens der Stadt Konstanz stehen mehrere Planungsalternativen für die Jungerhalde und die Kirchgasse zur Diskussion. Die Ermittlung der Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen erfolgt in Maximalszenarien (Worst-Case): Für die Kirchgasse ergibt sich demnach ein werktägliches Gesamtverkehrsaufkommen von rund 190 Kfz/24h. An der Jungerhalde stehen zwei verschiedene Varianten zur Auswahl, wobei für Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Seite 28 | Stadt Konstanz Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte Variante 2 ein höheres Verkehrsaufkommen abgeschätzt wird. Das werktägliche Gesamtverkehrsaufkommen beträgt rund 710 Kfz/24h. Die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit des Knotens Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße wird mit der Gesamtverkehrsqualitätsstufe E bewertet: Maßgebend für diese Einstufung ist der Fußgängerverkehr in der nördlichen Mainaustraße. Alternativ steht eine parallel verlaufende Fußgängerunterführung ohne Wartezeiten zur Verfügung. Da diese allerdings nicht barrierefrei ausgeführt ist, profitieren gehbehinderte Personen nicht. Der Kfz- und Radverkehr erreicht Qualitätsstufe C bzw. D. Der Geradeausverkehr in der Mainaustraße wird mit Stufe A bewertet. Um die Verkehrsqualität am Knoten zu verbessern, sollte eine verkehrsabhängige Steuerung mit einer Priorisierung des Fußgängerverkehrs geprüft werden. Zusätzlich wird die Einrichtung einer neuen Fußgängerfurt in der südlichen Mainaustraße empfohlen. Hierdurch kann die Summe der Wartezeiten im Fußgängerverkehr reduziert werden. Zur Verbesserung der Radverkehrsverhältnisse am Knoten sind folgende Maßnahmen zu prüfen: Einrichtung eines aufgeweiteten Radaustellstreifens in der Bettengasse und Staader Straße. Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich in der Mainaustraße aus Richtung Norden in die Staader Straße Die Analyse der Staulängen in der Mainaustraße ergibt für die nach Süden führende Fahrtrichtung eine maximale Länge von 56 m für die Geradeausfahrer. In der Realität werden sich aber etwas höhere Staulängen einstellen, da die naheliegende Autofähre nach Meersburg zu größeren Fahrzeugpulks führt, die im Berechnungsverfahren nicht abgebildet werden. Beobachtungen vor Ort ergaben, dass sich die Fahrzeugpulks jeweils kurzfristig wieder auflösen. Bei zunehmender Verkehrsstärke sind Konflikte mit dem benachbarten Knoten Mainaustraße / Schiffstraße und mit der Bushaltestelle Allmannsdorf möglich. In der Gegenrichtung sind keine Konflikte zu erwarten, da ausreichend Stauraum vorhanden ist. Die städtebauliche und verkehrstechnische Verträglichkeit der Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse ist auch für den Prognosehorizont mit neuer Bebauung gegeben. Rapp Trans AG Wolfgang Wahl Leiter Büro Freiburg i.B. Florian Oralek Sachbearbeiter Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe 10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO Beilage 1 Altenpflegeheim 60 Plätze; 3.300 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Beschäftigtenverkehr Güterverkehr Beschäftige/Platz: 0,6 – 1,0 Annahme: 0,8 48 Beschäftigte Besucher/Platz: 1,5 – 2,5 Annahme: 2,0 Abschätzung über die BGF: 0,2 Fahrten je 100 m² Wegehäufigkeit: 3 – 4,5 Annahme: 3,8 182 Wege/Werktag Besucherverkehr 120 Besucher Wegehäufigkeit: 2,0 7 LkwFahrten/Werktag 240 Wege/Werktag MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 60 % MIV-Anteil :40-90 % Annahme: 70 % 109 PkwWege/Werktag 168 PkwWege/Werktag PKW-Besetzungsgrad 1,1 PKW-Besetzungsgrad 1,4 99 PkwFahrten/Werktag Gesamt: 226 KfzFahrten/Werktag 120 PkwFahrten/Werktag Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012 Verkehrserzeugung Kirchgasse Seite 1 Beilage 1 Kindertagesstätte 132 Plätze; 1.928 m² Bruttogeschossfläche (BGF) Beschäftigtenverkehr Güterverkehr Besucherverkehr (Kinder) Abschätzung über Plätze: Beschäftige/Platz: 0,06 – 0,10 Annahme: 0,08 11 Beschäftigte Abschätzung über die BGF: 0,0 – 0,05 Fahrten je 100 m² Annahme: 0,05 Wegehäufigkeit: 2,0 Wegehäufigkeit: 2 – 2,5 Annahme: 2,25 25 Wege/Werktag 1 LkwFahrten/Werktag 264 Wege/Werktag MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 60 % MIV-Anteil :5-80 % Annahme: 60 % 15 PkwWege/Werktag 158 PkwWege/Werktag PKW-Besetzungsgrad 1,1 PKW-Besetzungsgrad 0,5 (fiktiver Besetzungsgrad wg. Bring- und Holverkehr) 14 PkwFahrten/Werktag Gesamt: 331 KfzFahrten/Werktag 316 PkwFahrten/Werktag Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012 Verkehrserzeugung Kirchgasse Seite 2 Beilage 1 Altenwohnen 36 Wohneinheiten (WE) Einwohnerverkehr Güterverkehr Besucherverkehr Haushaltsgröße: 2,05 EW/WE (Wert für Städte von 20.000 – 100.000 EW) 74 Einwohner Abschätzung über Einwohner: 0,05 Fahrten je Einwohner Wegehäufigkeit: 2,9 (Wert bei Senioren) Abschätzung über die Gesamtwege: Anteil: 0 – 15% Annahme: 15% 214 Wege/Werktag Einwohnerwege außerhalb des Gebietes: 0 – 20% Annahme: 10% 193 Wege/Werktag 4 LkwFahrten/Werktag 32 Wege/Werktag MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 50 % MIV-Anteil :50-60 % Annahme: 60 % 97 PkwWege/Werktag 19 PkwWege/Werktag PKW-Besetzungsgrad 1,5 PKW-Besetzungsgrad 1,5 – 2,0 Annahme: 1,7 64 PkwFahrten/Werktag Gesamt: 79 KfzFahrten/Werktag 11 PkwFahrten/Werktag Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012 Verkehrserzeugung Kirchgasse Seite 3 Beilage 1 Wohnnutzung (Telekommunikationsgrundstück) 22 Wohneinheiten (WE) Einwohnerverkehr Güterverkehr Besucherverkehr Haushaltsgröße: 2,05 EW/WE (Wert für Städte von 20.000 – 100.000 EW) 45 Einwohner Abschätzung über Einwohner: 0,05 Fahrten je Einwohner Wegehäufigkeit: 3,6 (Stadtgröße 50.001 – 100.000) Abschätzung über die Gesamtwege: Anteil: 0 – 15% Annahme: 15% 162 Wege/Werktag Einwohnerwege außerhalb des Gebietes: 0 – 20% Annahme: 15% 138 Wege/Werktag 2 LkwFahrten/Werktag 24 Wege/Werktag MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 60 % MIV-Anteil :50-60 % Annahme: 60 % 83 PkwWege/Werktag 15 PkwWege/Werktag PKW-Besetzungsgrad 1,5 PKW-Besetzungsgrad 1,5 – 2,0 Annahme: 1,7 55 PkwFahrten/Werktag Gesamt: 65 KfzFahrten/Werktag 8 PkwFahrten/Werktag Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012 Verkehrserzeugung Kirchgasse Seite 4 Beilage 2 Standort Kirchgasse (Wohnnutzung) Fläche 4: 20 Wohneinheiten (WE); Fläche 5: 9 Wohneinheiten (WE) Einwohnerverkehr Güterverkehr Besucherverkehr Haushaltsgröße: 3,0 EW/WE (Grundlage: Familienwohnen) 87 Einwohner Abschätzung über Einwohner: 0,05 Fahrten je Einwohner Wegehäufigkeit: 3,6 (Stadtgröße 50.001 – 100.000) Abschätzung über die Gesamtwege: Anteil: 0 – 15% Annahme: 15% 313 Wege/Werktag Einwohnerwege außerhalb des Gebietes: 0 – 20% Annahme: 15% 266 Wege/Werktag 4 LkwFahrten/Werktag 47 Wege/Werktag MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 50 % MIV-Anteil :50-60 % Annahme: 60 % 133 PkwWege/Werktag 28 PkwWege/Werktag PKW-Besetzungsgrad 1,5 PKW-Besetzungsgrad 1,5 – 2,0 Annahme: 1,7 89 PkwFahrten/Werktag Gesamt: 110 KfzFahrten/Werktag Fläche 4: 61 PkwFahrten/Werktag Fläche 5: 28 PkwFahrten/Werktag 17 PkwFahrten/Werktag Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012 Verkehrserzeugung Kirchgasse Seite 1 Beilage 2 Standort Kirchgasse (Gewerbenutzung) 300 m² Nutzfläche = ca. 375 m² Bruttogeschossfläche Grundlage: Café Beschäftigtenverkehr Güterverkehr Kundenverkehr BGF/Beschäftigtem: 40 – 80 Annahme: 60 7 Beschäftigte 0,7 – 0,9 Fahrten je Beschäftigtem Annahme: 0,8 Wege/Beschäftigtem: 30 – 60 (Restaurant/Gastronomie) Anwesenheitsgrad: 85% Wegehäufigkeit: 2,5 – 3,0 Annahme: 2,75 17 Wege/Werktag 6 LkwFahrten/Werktag i.M. 352 Wege/Werktag MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 50 % MIV-Anteil :30-70 % Annahme: 30 % 9 Pkw-Wege/Werktag 106 PkwWege/Werktag PKW-Besetzungsgrad 1,1 PKW-Besetzungsgrad 1,5-2,0 Annahme: 1,7 8 PkwFahrten/Werktag Gesamt: 76 KfzFahrten/Werktag 62 PkwFahrten/Werktag Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012 Verkehrserzeugung Kirchgasse Seite 2 Beilage 3 HBS 2001 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage Formblatt 3 a) Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167) Stadt: Konstanz Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung Datum: 01.09.2014 Zeitabschnitt: 07:30 - 08:30 tU = 90 s Nr. Bez. 1 1/1a(11,12) Bearbeiter: FO T = 60 min tF f tS q m qS tB nC C g NGE nH h S NRE lStau w [s] [-] [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/Fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s] 60 0.667 30 649 16.2 1969 1.83 32.8 1313 0.494 0.00 8.1 50 95 9.34 56 7.5 QSV A 2 1/1a(10) 19.2 0.213 70.8 60 1.5 1997 1.80 10.7 426 0.141 0.00 1.2 80 95 3.02 18 28.7 B 3 2(8,7,9) 7.4 0.082 82.6 103 2.6 2004 1.80 4.1 165 0.625 0.00 2.5 96 95 4.96 30 40.0 C 4 3/3a(5,6) 58 0.644 32 370 9.3 1981 1.82 31.9 1276 0.290 0.00 4.0 43 95 6.36 38 7.0 A 5 3/3a(4) 8.1 0.090 81.9 45 1.1 1989 1.81 4.5 179 0.251 0.00 1.0 91 95 2.73 16 38.1 C 6 4(2,1,3) 11.1 0.123 78.9 173 4.3 1994 1.81 6.1 246 0.703 0.74 4.2 98 95 8.13 49 48.7 C 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 qK= 1400 Fz/h RAPP TRANS AG CK= 3605 Fz/h g = 0.4526 BASEL gmaßg = 0.4216 Beilage 3 HBS 2001 Formblatt 3 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167) Stadt: Konstanz Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung Datum: 01.09.2014 Zeitabschnitt: 07:30 - 08:30 Bearbeiter: FO tU = 90 s b) Nachweis der Verkehrsqualität für Fußgänger Nr. Bezeichnung tF wmax P 1 21/21a 2 22/22a 3 23/23a Bezeichnung tF [s] 1 1/1a_R 60 2 3/3a_R 58 3 21/21a 58 4 51 10.3 tvor tfuss Bemerkung w QSV [s] [s] [Fg] [s] [s] [s] 58 32 2 -- 3.8 5.7 A 59 31 0 -- 0.0 5.3 A 14 76 1 -- 2.0 32.1 E w QSV 4 5 6 7 8 9 10 c) Nachweis der Verkehrsqualität für Radfahrer Nr. f tS q sb Bemerkung [-] [s] [Rad/h] [m] [s] 0.667 30 34 2.0 5 A 0.644 32 11 2.0 5.7 A 0.644 32 10 2.0 5.7 A 0.114 79.7 25 1.9 35.4 D 5 6 7 8 9 10 RAPP TRANS AG BASEL Beilage 4 HBS 2001 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage Formblatt 3 a) Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167) Stadt: Konstanz Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung Datum: 02.09.2014 Zeitabschnitt: 17:00 - 18:00 tU = 90 s Nr. Bez. 1 1/1a(11,12) Bearbeiter: FO T = 60 min tF f tS q m qS tB nC C g NGE nH h S NRE lStau w QSV [s] [-] [s] [Fz/h] [Fz] [Fz/h] [s/Fz] [Fz] [Fz/h] [-] [Fz] [Fz] [%] [%] [Fz] [m] [s] 61 0.678 29 570 14.3 1969 1.83 33.4 1335 0.427 0.00 6.5 45 95 8.22 49 6.6 A 2 1/1a(10) 7.5 0.083 82.5 64 1.6 1992 1.81 4.2 166 0.386 0.00 1.5 94 95 3.51 21 39.1 C 3 2(8,7,9) 10.5 0.117 79.5 129 3.2 1995 1.80 5.8 233 0.554 0.00 3.0 94 95 5.70 34 37.5 C 4 3/3a(5,6) 58.8 0.653 31.2 716 17.9 1980 1.82 32.3 1294 0.554 0.00 9.7 54 95 10.42 63 8.5 A 5 3/3a(4) 10.8 0.120 79.2 84 2.1 1992 1.81 6.0 239 0.351 0.00 1.9 90 95 4.15 25 36.4 C 6 4(2,1,3) 9.4 0.104 80.6 111 2.8 2006 1.79 5.2 210 0.530 0.00 2.6 93 95 5.15 31 38.2 C 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 qK= 1674 Fz/h RAPP TRANS AG CK= 3477 Fz/h g = 0.4926 BASEL gmaßg = 0.5508 Beilage 4 HBS 2001 Formblatt 3 Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167) Stadt: Konstanz Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung Datum: 02.09.2014 Zeitabschnitt: 17:00 - 18:00 Bearbeiter: FO tU = 90 s b) Nachweis der Verkehrsqualität für Fußgänger Nr. Bezeichnung tF wmax P 1 21/21a 2 22/22a 3 23/23a Bezeichnung tF [s] 1 1/1a_R 61 2 3/3a_R 59 3 21/21a 59 4 51 14.9 tvor tfuss Bemerkung w QSV [s] [s] [Fg] [s] [s] [s] 59 31 3 -- 5.4 5.3 A 60 30 0 -- 0.0 5.0 A 13 77 3 -- 5.4 32.9 E w QSV 4 5 6 7 8 9 10 c) Nachweis der Verkehrsqualität für Radfahrer Nr. f tS q sb Bemerkung [-] [s] [Rad/h] [m] [s] 0.678 29 30 2.0 4.7 A 0.656 31 21 2.0 5.4 A 0.656 31 50 2.0 5.4 A 0.166 75.1 31 1.9 31.5 C 5 6 7 8 9 10 RAPP TRANS AG BASEL Beilage 5 Stellplatzbedarf Jungerhalde Bushaltestellen (als Grundlage der Berechnung des Reduktionsquotienten) fußläufig Radius Bushaltestelle: An der Steig ≤ 450m 360m Bushaltestelle: Allmannsdorf ≤ 450m 230m (Linien 1, 4 und 15) (Linien 1, 4 und 15) Ermittlung der Reduktion gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle A Erreichbarkeit Kriterium Punkte Radius 300 - 500m (Erreichbarkeitseinschränkungen 2 durch umständliche Fußwegeführung ) Dichte der Verkehrsmittel mehr als 2 Bus- / Bahnlinien 2 Leistungsfähigkeit Takt max. 10 min 2 Attraktivität Bus (ohne eigenen Fahrstreifen) 0 Summe 6 Reduktion gem. Tabelle B der VwV ermittelten Stellplätze auf 80% Berechnung Stellplatzbedarf Verkehrsquelle Stellplatzschlüs- Berechnungs- sel grundlage gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle B: 1 / 10-15 Plätze Altenheim / Pflegeheim mind. 3 gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle B: 1 / 20-30 Kinder Kindergärten mind. 2 gem. § 37 Württemberg: Abs. 1 LBO Stellplätze Reduktion. auf 80% 60 Plätze 5 4 132 Plätze 5 4 1 / Wohnung 36 Wohnungen 36 ----- 1 / Wohnung 22 Wohnungen 22 ----- Baden- Altenwohnungen gem. § 37 Württemberg: Abs. 1 LBO Baden- Wohnungen auf Telekommunikationsgrundstück 2067.161 / FO Berechnung Stellplatzbedarf.docx Seite 1 Beilage 5 Ermittlung des Gesamtstellplatzbedarfs Verkehrsquelle Variante 1 Variante 2 (Alternative) Stellplatzbedarf Altenpflegeheim 4 Stellplätze 4 Stellplätze Stellplatzbedarf Altenwohnen 36 Stellplätze Stellplatzbedarf Kindertagestätte 4 Stellplätze Stellplatzbedarf: Wohnungen auf Telekommunikationsgrundstück Gesamt 22 Stellplätze 22 Stellplätze 30 Stellplätze 62 Stellplätze Es werden insgesamt 30 Stellplätze in Variante 1 und 62 Stellplätze in Variante 2 als nachzuweisend festgelegt. Aufgrund der Verlagerung von Stellplätzen vom Standort Kirchgasse (siehe Beilage 6) und den aus der Baugenehmigung Turnhalle anzulegenden Stellplätze ergeben sich folgende baurechtlich notwendigen Gesamtstellplätze im Worts-Case-Szenarium „Jungerhalde“: Baurechtlich notwendiger Stellplatzbedarf Stellplatzbedarf aus Baugenehmigung: Erweiterung Turnhalle Variante 1 Variante 2 (Alternative) 30 Stellplätze 62 Stellplätze 10 Stellplätze 10 Stellplätze Wohnstellplätze aus Fläche 4 („Kirchgasse“) 20 Stellplätze Wohnstellplätze aus Fläche 5 („Kirchgasse“) 9 Stellplätze 9 Stellplätze Gesamt 81 Stellplätze 2067.161 / FO 69 Stellplätze Berechnung Stellplatzbedarf.docx Seite 2 Beilage 6 Stellplatzbedarf Kirchgasse Bushaltestellen (als Grundlage der Berechnung des Reduktionsquotienten) Bushaltestelle Allmannsdorf (Linien 1, 4 und 15) fußläufig Radius 100m ca. 50m Ermittlung der Reduktion gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle A Kriterium Punkte Erreichbarkeit Radius max. 300m 3 Dichte der Verkehrsmittel mehr als 2 Bus- / Bahnlinien 2 Leistungsfähigkeit Takt max. 10 min 2 Attraktivität Bus (ohne eigenen Fahrstreifen) 0 Summe 7 Reduktion der gem. Tabelle B der VwV ermittelten Stellplätze auf 60% Berechnung Stellplatzbedarf Verkehrsquelle Stellplatzschlüs- Berechnungs- sel grundlage 1 / 12 m² 300 m² Nutzfläche 25 15 1 / Wohnung 20 Wohnungen 20 ----- 1 / Wohnung 9 Wohnungen 9 ----- gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle B: Gaststätten (für Café) gem. § 37 Württemberg: Abs. 1 LBO Abs. 1 Wohnungen (Fläche 5) LBO Reduktion. auf 60% Baden- Wohnungen (Fläche 4) gem. § 37 Württemberg: Stellplätze Baden- Ermittlung des Gesamtstellplatzbedarfs für das Worst-Case-Szenarium Kirchgasse: Verkehrsquelle Stellplatzbedarf Café 15 Stellplätze Stellplatzbedarf Wohnungen 29 Stellplätze Gesamt 44 Stellplätze Es werden 44 Stellplätze als nachzuweisend festgelegt. 2067.161 / FO Berechnung Stellplatzbedarf.docx Seite 1 Flächennutzung im Bestand Nutzung Obstwiese (verbracht) Gebüsch mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte Begleitgrün entlang der Parkplätze Buchenhecke Fläche (m²) 5.763 154 2.520 203 24 Einzelbäume (10 Stück) Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 594 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) 315 Summe 9.573 Bestand Nutzung Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (teilversiegelt) Summe Neuversiegelung (m²) 315 594 909 Planung Nutzung Altenpflegeheim inkl. Nebenanlagen (max. Versiegelung 60%) Kindertagesstätte inkl. Nebenanlagen Öffentliche Verkehrsfläche Wassergebundener Weg innerhalb der öffentlichen Grünfläche (teilversiegelt) Bestehende Parkplatzfläche (teilversiegelt) Neuversiegelung (m²) 2.175 900 86 132 47 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) 588 Parkplätze (Rasenpflaster) 524 Summe 4.452 Neuversiegelung (Planung - Bestand) 3.543 Flurstück aktuelle Nutzung Klassen- Fläche zeichen (m²) zukünftige Nutzung Bewertungsklasse vor dem Eingriff Kompensationsbedarf in ÖP Bewertungsklasse nach dem Eingriff ÖP ÖP (Gesamt- ÖP x A (Gesamt- ÖP x A NB AW FP NV Gesamt bew. x 4) [m²] NB AW FP NV Gesamt bew. x 4) [m²] 3774 Obstwiese (verbracht) L2a2 Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl. 427 Nebenanlagen) 3 3 3 * 3,000 12,000 5.124 278 Garten 3 3 3 * 3,000 12,000 3.336 3 3 3 * 3 3 3 * 3,000 12,000 900 3 3 3 * 75 Obstwiese (verbracht) 208 Parkplätze (Rasenpflaster) 3774 3774 Gebüsch mittlerer Standorte Fettwiese mittlerer Standorte L2a2 L2a2 3774 3774 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) 3781 3781 Obstwiese (verbracht) Gebüsch mittlerer Standorte L2a2 L1a2 L1a2 0 0 * 0,000 -12,000 ÖP x A [m²] 0,000 0 -5.124 3,000 12,000 3.336 0,000 0 3,000 12,000 900 0,000 0 3 3 3 * 3,000 12,000 2.496 1 1 1 * 1,000 4,000 832 -8,000 -1.664 20 Vollversiegelte Fläche (Straße) 3 3 3 * 3,000 12,000 240 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -12,000 -240 63 Gebüsch mittlerer Standorte 3 3 3 * 3,000 12,000 756 3 3 3 * 3,000 12,000 756 0,000 0 2 Parkplätze (Rasenpflaster) 3 3 3 * 3,000 12,000 24 1 1 1 * 1,000 4,000 8 -8,000 -16 3 3 3 * 3,000 12,000 9.672 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -12,000 -9.672 3 3 3 * 3,000 12,000 14.232 3 3 3 * 3,000 12,000 14.232 0,000 0 1 1 1 * 1,000 4,000 32 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -4,000 -32 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, 39 Kies oder Schotter 1 1 1 * 1,000 4,000 156 1 1 1 * 1,000 4,000 156 0,000 0 21 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) 0 0 0 * 0,000 0,000 0 0 0 0 * 0,000 0,000 0 0,000 0 Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl. 747 Nebenanlagen) 3 4 3 * 3,333 13,333 9.960 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -13,333 -9.960 Vollversiegelte Fläche (Kindertagesstätte inkl. 900 Nebenanlagen) Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl. 806 Nebenanlagen) 1.186 Fettwiese mittlerer Standorte, Garten Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, L2a2 Kies oder Schotter 0 ÖP/m² 8 Vollversiegelte Fläche (Straße) 3 4 3 * 3,333 13,333 12.000 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -13,333 -12.000 Fettwiese mittlerer Standorte, Straßenbegleitgrün, 2.701 Garten, Sträucher 3 4 3 * 3,333 13,333 36.013 3 4 3 * 3,333 13,333 36.013 0,000 0 Wassergebundener Weg innerhalb der öffentlichen 132 Grünfläche 3 4 3 * 3,333 13,333 1.760 1 1 1 * 1,000 4,000 528 -9,333 -1.232 150 Parkplätze (Rasenpflaster) 3 4 3 * 3,333 13,333 2.000 1 1 1 * 1,000 4,000 600 -9,333 -1.400 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 129 (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) 3 4 3 * 3,333 13,333 1.720 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -13,333 -1.720 43 Straßenbegleitgrün, Garten 3 4 3 * 3,333 13,333 573 3 4 3 * 3,333 13,333 573 0,000 0 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 44 (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) 3 4 3 * 3,333 13,333 587 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -13,333 -587 3781 Buchenhecke L1a2 15 Parkplätze (Rasenpflaster) 9 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) 3781 3781 Fettwiese mittlerer Standorte L1a2 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, L1a2 Kies oder Schotter 3781 3774/ 3781 Summe 3 * 3,333 13,333 200 1 1 1 * 1,000 4,000 60 -9,333 -140 0,000 0 -13,333 -120 3 4 3 * 3,333 13,333 120 0 0 0 * 0,000 3 4 3 * 3,333 13,333 2.600 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -13,333 -2.600 352 Fettwiese mittlerer Standorte 3 4 3 * 3,333 13,333 4.693 3 4 3 * 3,333 13,333 4.693 0,000 0 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) mit 182 Parkflächen 3 4 3 * 3,333 13,333 2.427 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -13,333 -2.427 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) mit 236 Parkflächen 1 1 1 * 1,000 4,000 944 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -4,000 -944 308 Fettwiese mittlerer Standorte 1 1 1 * 1,000 4,000 1.232 3 4 3 * 3,333 13,333 4.107 9,333 2.875 1 1 1 * 1,000 4,000 12 0 0 0 * 0,000 0,000 0 -4,000 -12 0 0 0 * 0,000 0,000 0 0 0 0 * 0,000 0,000 0 0,000 0 620 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung 99 (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) L1a2 4 Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl. 195 Nebenanlagen) 3 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) 3 155 Parkplätze (Rasenpflaster) 0 0 0 * 0,000 0,000 0 1 1 1 * 1,000 4,000 620 4,000 23 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) 0 0 0 * 0,000 0,000 0 0 0 0 * 0,000 0,000 0 0,000 0 17 Garten Dachbegrünung (Altenpflegeheim, Kindertagesstätte) (50 % der Gesamtfläche angerechnet: 890 m² x 1 ÖP) 0 0 0 * 0,000 0,000 0 3 4 3 * 3,333 13,333 227 13,333 227 9.573 890 -45.278 * Die Bodenfunktion "Sonderstandort für naturnahe Vegetation" w ird nur bew ertet, w enn ein Extremstandort vorliegt (Bew ertungsklasse 4). ÖP Ökopunkte Bew ertungsklassen (Funktionserfüllung): NB Natürliche Bodenfruchtbarkeit 0 keine (versiegelte Flächen) AW Ausgleichskörper im Wasserkreislauf 1 gering FP Filter und Puffer für Schadstoffe 2 mittel NV Sonderstandort für naturnahe Vegetation 3 hoch 4 sehr hoch BESTAND Nr. Biotoptyp Fläche (m²) 45.40 Obstwiese (verbracht) 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.994 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Freizeitfläche, häufige Mahd, artenarm) 526 60.50 Begleitgrün entlang der Parkplätze 203 44.30 Buchenhecke 24 45.20 45.10 60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 60.20 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt) Grund- Biotop- Bilanzwert wert wert 14 80.682 16 2.464 13 13 25.922 13 10 5.260 4 4 812 4 4 96 Einzelbäume (2 x 65cm STU x 6 ÖP, 1 x 100 cm STU x 6 ÖP, 1 x 60 cm STU x 6ÖP) 6 6 1.740 Einzelbäume (6 x 65cm STU x 8 ÖP) 8 8 3.120 594 2 2 1.188 315 1 1 315 Summe 5.763 154 16 9.573 121.599 PLANUNG Nr. Biotoptyp 60.10 Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl. Nebenanlagen) 60.10 Vollversiegelte Fläche (Kindertagesstätte inkl. Nebenanlagen) 60.20 Öffentliche Verkehrsfläche Fläche (m²) Biotopwert Bilanzwert 2.175 1 2.175 900 1 900 86 1 86 132 2 264 47 2 94 588 1 588 60.23 Wassergebundener Weg innerhalb der öffentlichen Grünfläche (teilversiegelt) 60.23 Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (bestehendes Grundstück) 60.20 Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) 60.23 Parkplätze (Rasenpflaster) 524 2 1.048 60.60 Garten (Altenpflegeheim, Kindertagesstätte) 2.993 6 17.958 41.10 Sträucher (innerhalb öffentlicher Grünfläche) 300 14 4.200 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1.272 13 16.536 60.50 Verkehrsgrünfläche 133 4 532 42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 63 16 1.008 45.40 Obstwiese (östlich Kita,V2)* 360 14 5.040 35.64/ 60.55 Dachbegrünung (Altenpflegeheim, Kindertagesstätte) (50 % der Gesamtfläche angerechnet: 890 m² x 8 ÖP) 8 7.120 45.10 Erhaltene Bestandsbäume (4 Stk x 65 cm STU x 8 ÖP) 8 2.080 45.20 Erhaltener Bestandsbaum (1 Stk x 65 cm STU x 6 ÖP) 6 390 45.20 Erhaltener Bestandsbaum (1 Stk x 60 cm STU x 6 ÖP) 6 360 45.20 Geplante Einzelbäume (30 Stk. x 77 cm STU x 8 ÖP, M2) 8 18.480 Summe 9.573 78.859 * Erhalt des Gehölzbestandes (Festsetzung im Bebauungsplan) Bilanz Differenz (Planung - Bestand) -42.740 Ökopunkte Ausgleichsbedarf Boden -45.278 Ausgleichsbedarf Pflanzen/Biotope -42.740 GESAMT -88.018 STADT KONSTANZ Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Behörde Stellungnahme 1. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.10.2016 2. IHK Hochrhein-Bodensee vom 07.11.2016 3. Landkreis Konstanz vom 08.11.2016 Verweis auf Stellungnahme vom 07.05.2015: Da es sich um einzelne Gebäude handelt ist die Bauherrenberatung hierfür zuständig. Die Bauherren mögen sich bitte recht- Kenntnisnahme zeitig vor Baubeginn hinwenden. Hier die Kontaktdaten: Email: Die Kontaktdaten werden weitergeleitet. [email protected]. Tel.: +49 800 3301903. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Grundlagen, um eine Altenpflegeeinrichtung für 60 Wohnplätze und eine Kindertagesstätte bauen zu können. Entsprechend wird das Planareal als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine kleine Teilfläche des Plangebiets wird zweckentsprechend noch dem vorhandenen reinen Wohngebiet zugeordnet. Daher wird für diesen Planbereich als Art der baulichen Nutzung ein reines Wohngebiet textlich festgesetzt. Die Maßnahmen optimieren die soziale Infrastruktur im Stadtteil Kenntnisnahme Allmannsdorf. Wirtschaftliche Belange sind nicht berührt. 3.1 Gesundheit und Versorgung Von Seiten des Gesundheitsamtes bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes nach Sichtung der Planunterlagen keine Bedenken. 3.2 Abfallrecht und Gewerbeaufsicht Nach Einsichtnahme in den o.g. Bebauungsplan ergeben sich dazu von hier aus keine Bedenken oder Anregungen. 3.3 Kreisarchäologie Aus dem Plangebiet sind bislang keine archäologischen Fundstellen bekannt. Seitens der Kreisarchäologie bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Obwohl Teilbereiche des Plangebiets bereits baulich überprägt sind, können unbekannte archäologische Fundstellen allerdings nicht generell ausgeschlossen werden. Um für den Vorhabenträger Planungssicherheit zu schaffen, regen wir an, im Baufeld möglichst früh- Stand 08.02.2017 Stellungnahme Planer Beschlussvorschläge Stadtplanung Nocke 1 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung zeitig Baggerschürfe, die man mit evtl. geplanten BaugrundunDie Anregung, frühzeitig Baggerschürfe durchzuführen, wird an tersuchungen verbinden könnte, nach terminlicher Absprache den Vorhabenträger weitergeleitet. und unter Aufsicht der Kreisarchäologie anzulegen. Hierfür steht die Kreisarchäologie kurzfristig zur Verfügung. Die Kosten für die vorgeschlagenen Baggerschürfe müssten vom Vorhabenträger übernommen werden. Leistungen der Kreisarchäologie sind kostenfrei. Wir bitten weiterhin um Aufnahme folgender Formulierung in die textlichen Festlegzungen zum Bebauungsplan „Jungerhalde Nord": Der Beginn aller Erdarbeiten (einschließlich Oberbodenabtrag, Baugrunduntersuchungen, Baggerschürfen etc.) ist frühzeitig mit dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323) terminlich abzustimmen. Die Erdarbeiten sind mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie durchzuführen. Werden beim Abtrag des Oberbodens archäologische Fundstellen entdeckt, ist für eine archäologische Rettungsgrabung eine öffentlich-rechtliche Investorenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0) abzuschließen, in welcher die Rahmenbedingungen der Rettungsgrabung geregelt werden. Hierzu gehören insbesondere die Fristen für die Untersuchungen sowie die Kosten der archäologischen Rettungsgrabung, die vom Vorhabenträger zu übernehmen sind. Dies ist bei der terminlichen Planung des Bauvorhabens zu berücksichtigen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind auch im weiteren Bauverlauf etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige BodenverDer Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. färbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechung der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen. 3.4 Stand 08.02.2017 Landwirtschaft Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans soll die Errichtung einer Altenpflegeeinrichtung und einer Kindertagesstätte ermögStadtplanung Nocke 2 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ lichen. Seitens des Amts für Landwirtschaft bestehen nach dem derzeitigen Planungsstand keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans. Sollten planexterne Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein, die bisher noch nicht konkretisiert sind, bitten wir bereits im Vorfeld darum, auf eine weitere Inanspruchnahme von hochwertiger Ackerfläche für Ausgleichsmaßnahmen möglichst zu verzichten. Grundsätzlich sind aus agrarstruktureller Sicht Pflege- und Renaturierungsmaßnahmen, Entsiegelungen oder bodenverbessernde Maßnahmen vorzuziehen. Eine abschließende Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft kann daher erst nach Konkretisierung dieser Maßnahmen und deren Umfang bzw. bei Vorlage des vollständigen Umweltberichts erfolgen. 3.5 Stand 08.02.2017 Naturschutz Der vorliegende Bebauungsplan sieht die Bebauung am Ortsrand von Allmannsdorf vor. Es sollen dort die Voraussetzungen für die Errichtung eines Altenheims und eines Kindergarten geschaffen werden. Die Fläche des Bebauungsplans „Jungerhalde Nord" grenzt unmittelbar an Teile des FFH-Gebietes „Bodanrück westlicher Bodensee" Nr. 8220-341 an. Die direkt nördlich angrenzenden Wiesen sind als FFH Lebensraum Typ Nr.6510 „Magere Flachlandmähwiesen" geschützt und müssen im Sinne des § 34 BNatSchG in ihrer Qualität und Ausprägung erhalten werden. Die Wiesen unterliegen somit dem Verschlechterungsverbot des § 34 BNatSchG. Zusätzlich sind die unmittelbar angrenzenden Wiesenflächen Teil des geschützten Grünbestands „Hockgraben". Die Grünflächen am Ortsrand bilden den Übergang zur freien Landschaft und sind aufgrund ihrer guten Biotopausstattung mit artenreichen Wiesen, Streuobstbäumen und Gehölzen insbesondere für Vögel und Fledermäuse von herausragender Bedeutung. Der Bebauungsplan überplant einen wertvollen Gehölzgürtel, welcher im Nordwesten des Flurstückes 3781, zusammen mit dem Gehölzgürtel auf Flurstücknummer 3011/2, eine Einheit bildet. Im Rahmen der vorgelegten artenschutzrechtlichen Einschät- Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei der Wahl der Kompensationsmaßnahmen so weit wie möglich beachtet. Beschlussvorschlag: Die Anregungen werden beachtet. Die Wiesen werden durch den Bau und den Betrieb des Seniorenheims und der Kindertagesstätte nicht über das bisherige Maß hinaus belastet. Ggf. sind außerhalb des Bebauungsplanverfahrens entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Betreten zu ergreifen. Die artenschutzfachlichen Belange werden im Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan beachtet. Am östlichen Rand des Grundstücks für die Kindertagesstätte entlang der Sepp-Biehler-Straße wird ein 10 m breiter Streifen des bestehenden Gehölzes zum dauerhaften Erhalt festgesetzt (insg. 360 m²). Durch den Erhalt des Gehölzes und die geplanten Baumpflanzungen am Nordrand des Geltungsbereichs bleibt die Funktion der Gehölze als Leitstruktur erhalten und es werden neue Brut- und Nahrungshabitate für Fledermäuse und Vögel geschaffen. Etwa 1/3 der Grünfläche zwischen dem Altenpflegeheim und der Kindertagesstätte wird mit heimischen und standortgerechten Sträuchern bepflanzt. Die restliche Fläche wird zu einer krautreichen Wiesenfläche entwickelt. Durch die Strauchpflanzungen kann der Verlust des Gehölzes an dieser Stelle ausgeglichen werden. Stadtplanung Nocke 3 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung zung der Bebauung wird vor dem Hintergrund des § 44 Zum Entwurf wird eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. BNatSchG auf eine mögliche Betroffenheit von Vögeln und Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation Fledermäusen hingewiesen. der Eingriffe werden im Umweltbericht dargestellt. Eine EinDer Artenschutzbeitrag geht davon aus, dass Vermeidungsgriffs-Kompensationsbilanz wird erarbeitet. und Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Unter anderem wird in diesem Beitrag die Erhaltung des nordöstlichen Feldgehölzes, in einer Größe von 400 - 600m2, gefordert. Der vorgelegte Bebauungsplan geht hierauf jedoch nicht ein, sondern setzt zwischen den beiden geplanten Baukörpern eine Grünfläche fest. Dieses würde die Rodung des, aus Artenscnutzgründen zu erhaltenden Feldgehölzes, bedeuten. Die Umsetzung erforderlicher Artenschutzmaßnahmen ist jedoch zwingend geboten, wenn diese für den Erhalt der Population einzelner Arten erforderlich sind oder i.S.d. § 44 BNatSchG das Tötungsverbot einzelner Tiere betreffen können. Die Betroffenheit von besonders und streng geschützten Arten, wie Singvögel und Fledermäuse, wurden im o.a. Fachbeitrag aufgezeigt, so dass die strengen Vorschriften des §44 BNatSchG maßgeblich einzuhalten sind. Maßnahmen des Artenschutzes unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. So ist das Vorkommen von Fledermauswochenstuben im Dachstuhl der, in ca. 120m Entfernung, gelegenen Kirche, hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der lokal vorkommenden Population von Fledermäusen, durch den Verlust des bereits erwähnten Gehölzgürtels zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für mögliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen betroffener Vögel. Der Prüfmaßstab ist im „Formblatt zur artenschutzrechtlichen Prüfung" vorgegeben, welcher unter folgendem Link erhältlich ist: http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/ servlet/is/103384/?COMMAND=Displav Bericht&FIS=200&OBJECT=103384&MODE=METADATA Der vorgelegte Bebauungsplan macht jedoch keine Aussagen oder Festsetzungen zur möglichen Erhaltung des Teilbereichs des nordöstlichen Feldgehölzes. Im Gegenteil hierzu werden auf dieser Teilfläche Festsetzungen für die Errichtung eines Kindergartens getroffen. Hier liegt ein Widerspruch zu den Aussagen des Artenschutzgutachtens vor. Hierzu sind aus Sicht Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 4 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung der Unteren Naturschutzbehörde ergänzende Angaben erforderlich. Der Artenschutzfachbeitrag beinhaltet eine allgemeine Einschätzung, welche im Bebauungsplan konkretisiert werden muss. Im Bebauungsplan wird darüber hinaus eine Grünfläche zwischen beiden Baukörpern dargestellt und darauf eine Wegeverbindung nach Norden skizziert. Diese Wege würden dann in Form von „Trampelpfaden" direkt über die angrenzende geschützte Wiese weiterverlaufen. Diese neuen Wege könnten eine weitere Beeinträchtigung der geschützten Wiesen verursachen, da sie diese Wiesenflächen zerschneiden, Hundekot würde die Wiesen zusätzlich düngen und eine Bewirtschaftung der Wiese erschweren. Insgesamt kann durch die aufgeführten Umstände eine Verschlechterung der Wiese im Sinne des §34 BNatSchG verursacht werden. Daher wird aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen, diese Grünfläche im Norden, gegenüber der Wiesenfläche durch eine Hecke deutlich abzugrenzen. Aus den genannten Gründen sind die notwendigen artenschutzrechtlichen Belange zu prüfen und darzustellen. Darüber hinaus ist, im Zusammenhang mit dem nördlich angrenzenden FFH-Gebiet und den dort vorkommenden Lebensraumtypen, eine FFH-Vorprüfung notwendig, um mögliche Auswirkungen darzustellen. Im weiteren Verfahren ist im Rahmen des Umweltberichtes der Eingriff zu bewerten. Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung sind darzustellen, ebenso entsprechende Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen. 3.6 Wasserwirtschaft und Bodenschutz Gegen die Planungen bestehen keine Einwände. Eine abschließende Beurteilung der Planung ist derzeit noch nicht möglich (siehe Bodenschutz). Abwassertechnik. Grundwasserschutz, Wasserversorgung. Oberirdische Gewässer: Fachtechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Altlasten: Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bodenschutz: Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 5 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist anhand einer Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung darzustellen. Das Ausgleichsdefizit ist durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. 4. Polizeidirektion Konstanz vom 24.10.2016 Beschlussvorschlag: Die Eingriffs-Kompensationsbilanz wird zum Entwurf vollständig erarbeitet. Gemäß der Beschlussvorlage des Gemeinderats vom NovemDer Bau einer Tiefgarage war nicht Gegenstand des Beschlusber 2014 sollen die Stellplätze für die Altenpflegeeinrichtung möglichst im Untergeschoß also einer Tiefgarage errichtet wer- ses vom November 2014. den. In den Planunterlagen ist eine entsprechende Zufahrt jedoch nicht eingetragen. Sollte dies letztlich verwirklicht werden, Eine Tiefgarage ist auch nicht vorgesehen. regen wir an bereits im Bebauungsplanverfahren für den sicheren Anschluss der Tiefgarage an den öffentlichen Verkehrsraum entsprechende Regelungen vorzugeben. Die Ausfahrrampe der Tiefgarage sollte unserm Erachten nach zum Ende hin eine Aufstellfläche von 5 Metern mit einer max. Steigung von 5 bis 6% aufweisen, damit der ausfahrende Verkehrsteilnehmer problemlos übersehen kann, ob er Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern einen Vorrang einräumen muss. Hierbei ist es notwendig, dass die entsprechenden Sichtfelder ab einer Höhe von 60 cm freigehalten sind. Auch wenn im niedrigen Geschwindigkeitsbereich, wie dies beim Ausfahren aus einer Tiefgarage stets der Fall sein sollte, die Unfallfolgen regelmäßig gering ausfallen, so sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade im Zusammenhang mit verkehrsschwächeren wie Kindern und Senioren unglückliche Konstellationen auch hier teils gravierende Folgen hervorrufen können. So kam im Dezember 2014 in Konstanz ein einjähriges Kind zu Tode, das von einem vorwärts ausfahrendem Pkw überrollt wurde, maßgeblich dem Umstand geschuldet, dass das Kind vor den Pkw stürzte und dies wegen nicht vorhandener seitlicher Sichtverhältnisse vom Fahrzeugführer nicht wahrgenommen wurde. Auch im Jahr 2011 kamen im Landkreis Konstanz drei Fußgänger, hiervon ein Kleinkind, bei einfachen Parkrangiervorgängen zu Tode. Eine ausreichende Sicht auf den zu befahrenden Bereich sowie die angrenzenden Seitenräume reduziert die Unfallwahrscheinlichkeit hierbei maßgeblich. Im Weiteren sollten unserer Einschätzung nach im vorliegenden Bebauungsplan verbindliche Regelungen hinsichtlich der Abwicklung der notwendigen An- und Ablieferverkehr getroffen werden. Insbesondere aus dem Betrieb des Pflegeheimes wer- Stand 08.02.2017 Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung Sowohl auf dem Vorplatz des Altenpflegeheims als auch für die Zufahrt der Glassammelstelle südlich des Kindergartens ist als Grundlage für die im Plan dargestellten Schleppkurven für die reine Vorwärtsfahrt ein dreiachsiges Müllfahrzeug verwendet Stadtplanung Nocke 6 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ den verschiedenste Fahrbeziehungen resultieren. Neben der Müllabfuhr, Anlieferungen von Lebensmitteln und Getränken, Fahrten von Wäschereien aber auch Transportfahrten der Bewohner des Pflegeheims durch ansässige Rettungsdienste. Erfahrungsgemäß werden hierfür größere Fahrzeuge (Lkw) eingesetzt. Sofern die Fahrten in Bereichen erfolgen, die auch fußläufig genutzt werden können, sollte die Planung vorsehen, dass diese Fahrten ohne weiteres Rangieren nur in Vorwärtsfahrt abzuwickeln sind. Das rückwärtige Rangieren über Fußgängerbereiche ist als äußerst kritisch und unfallträchtig zu bewerten. Die StVO fordert beim Rückwärtsfahren den Ausschluss jeglicher Gefährdung. Ggf. muss sich der Fahrer einweisen lassen. Erfahrungsgemäß dürften mit Ausnahme der Transportfahrten der Bewohner durch die Rettungsdienste, die genannten Anlieferungen nur mit einem Fahrer erfolgen und somit das Einweisen in der Praxis nicht leistbar sein. So kam es im Jahr 2012 in Konstanz zu einem tödlichen Verkehrsunfall, als ein Müllfahrzeug zur Aufnahme des Mülls eines Pflegeheimes rückwärts zur Müllsammelstelle fuhr und hierbei einen 79jährigen Rollstuhlfahrer des Pflegeheims erfasste. Im vergangenen Jahr 2014 wurde in Tettnang eine 84jährige Fußgängerin beim rückwärtigen Rangieren eines Lieferwagens angefahren und zog sich tödliche Verletzungen zu. Insbesondere muss bei diesem Planverfahren besonders berücksichtigt werden, dass den Bewohnern des Pflegeheims das Erkennen von Gefahren des Fahrverkehrs nicht mehr im entsprechenden Maß unterstellt werden kann. Der übersandte Lageplan Freianlagen lässt erkennen, dass die Anlieferung des Altenpflegeheims an der östlichen Fassadenseite des Gebäudes vorgesehen ist. Die Planung sieht vor, dass die Anlieferungsfahrt hierbei als Umfahrung über den Vorplatzbereich, also unmittelbar beim Ein- und Ausgang des Altenpflegheims in Vorwärtsfahrt erfolgt. Allerdings kann die als Anlieferung gekennzeichnete Fläche nur durch Zurückstoßen des Anlieferfahrzeuges erreicht werden. Während die Umfahrung in Vorwärtsfahrt unseren Forderungen nachkommt, trifft dies für die als Anlieferung gekennzeichnete Fläche so nicht zu. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der gekennzeichneten Fläche um die fußläufig für die Anlieferung (Hubkarren, Sackkarren etc.) reservierte Fläche handelt, wobei wir uns dafür Stand 08.02.2017 Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung worden. Damit sind auch die typischen Lieferfahrzeuge für das Altenpflegeheim abgedeckt. Für Notarzt und Krankenwagen sind separate Stellplätze vorgesehen. Der Bebauungsplan ermöglicht damit wie angeregt eine Anlieferung des Altenpflegeheims in reiner Vorwärtsfahrt. Weitergehende Regelungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Die im Rahmenplan dargestellten Schleppkurven entsprechen dem von den Entsorgungsbetrieben vorgegebenen Bemessungsfahrzeug (3-achsiges Müllfahrzeug, Wendekreis 16,7 m). An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim, Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angelegt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwiStadtplanung Nocke 7 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ aussprechen durch bauliche Voraussetzungen Vorsorge zu treffen, dass diese Fläche von Lieferfahrzeugen rückwärtig rangierendend nicht aufgesucht werden kann. Inwieweit die Umfahrung des Vorplatzes tatsächlich ohne Rangierbewegungen von den dort zum Einsatz gebrachten Fahrzeugen zu befahren ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Weiterhin gehen wir davon aus, dass die bei der Kindertagesstätte zur Abfuhr der Müllbehältnisse eingesetzten Fahrzeuge ihre Fahrten ebenfalls nur in Vorwärtsausrichtung ohne Rangierbewegungen abwickeln können. Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung schen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die Fahrradhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlasten. Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene Stellplätze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten Nutzungen Kindertagesstätte (4 Stellplätze) und Altenpflegeheim (7 Stellplätze plus 3 Stellflächen für Notarzt, Krankenwagen und Behinderte). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die 4, der Kindergarten mehr als die 3 gemäß der Landesbauordnung und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen Stellplätze aus. Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen 10 nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen 8 bis 10 öffentlich nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den 8 bestehenden öffentlichen Parkständen weitere 6 öffentliche Parkstände. Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der ÖffentDie unterschiedlichen Unterlagen lassen, bedingt durch die dort lichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstänaufgeführten verschiedenen Varianten, die letztlich zur Anwen- de alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im dung zu bringende Stellplatzberechnung nicht eindeutig erken- Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhabnen. Inwieweit die Anzahl der Stellplätze dem dortigen Bedarf engrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr somit gerecht wird, kann von hier aus so nicht beurteilt werden. hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und überUm Beteiligung im weiteren Verfahren wird gebeten. sichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit für wildes Parken deutlich verringert. Beschlussvorschlag: Die Bedenken werden zurückgewiesen. 5. 6. Regionalverband Hochrhein-Bodensee vom 07.11.2016 terranets bw vom 10.10.2016 Stand 08.02.2017 Keine Anregungen In dem bezeichneten Gebiet liegen keine Anlagen der terranets bw GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden. Kenntnisnahme Stadtplanung Nocke 8 Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“ 7. Unitymedia BW GmbH vom 19.10.2016 Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung Kenntnisnahme für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Konstanz, den 28.12.2016 (4), 25.01.2017 (2), 27.01.2017 (2), 08.02.2017 (1) Stadtplanung Nocke Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 9 STADT KONSTANZ Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Bürger / Öffentlichkeit Stellungnahme 1. Ulrike und Thomas Hannemann, Jungerhalde 7 vom 19.10.2016 Leider sind wir am heutigen Informationsabend verhindert, möchten uns aber als Betroffene Anwohner kurz zu Wort melden: Grundsätzlich finden wir die vorliegende Planung recht gelungen und dem Charakter des Wohngebietes angemessen. Somit haben wir hier keine substanziellen Einwände. Sehr in unserem Sinne ist die geplante Verlagerung der Glassammelstelle von den Wohnhäusern weg. Wir würden es sehr begrüßen, wenn das Kopfsteinpflaster in der Kurve vor dem Haus Nr. 7 entfernt werden könnte, anderer- Die Anregungen werden an die entsprechenden städtischen seits Maßnahmen ergriffen werden könnten, die die Autofahrer Stellen weitergeleitet. Sie können im vorliegenden Bebauungshindern, die Kurve zu schneiden und über den Gehweg "abzuplan nicht geregelt werden. kürzen ". Das wäre sicher auch im Hinblick auf die geplante Kindertagesstätte sinnvoll. 2. Hartmut und Beate Leifert Am Schmerzenmösle 6 vom 27.10.2016 aufgrund der Bekanntmachung vom 08.10.2016 Wir sind unmittelbarer Nachbar (Flurstück 4873/1 bebaut mit Doppelhaushälfte: Eigentümer: Hartmut und Beate Leifert) und Flurstück 4872/2 Weg; Eigentümergemeinschaft Hartmut und Beate Leifert zus. 2/6) des laut Bebauungsplan zu bebauenden Grundstücks, Flurstück 3774. Wir stellen die nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsanträge zum veröffentlichten Bebauungsplan: 1. Nutzung der Freifläche Im Bebauungsplan sind zwei Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Innerhalb der geplanten Baugrenzen ist eine Altenpflegeeinrichtung und eine maximale Grundfläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen. Es sind keine Festsetzungen für die Nutzung der Freiflächen zu erkennen. Wir beantragen entsprechende Festsetzungen. 2.Lärmemissionen und Festschreibung der Nichtbebauung der Freiflächen Das unmittelbar angrenzende Baugebiet „Jungerhalde" ist bekanntlich als „reines Wohngebiet" ausgewiesen. Die zulässigen Stand 08.02.2017 Stellungnahme Planer Beschlussvorschläge Zu 1. und 2.: Nutzung der Freifläche und Lärm: Zu den Freiflächen sind örtliche Bauvorschriften aufgenommen, siehe dort Ziff. 3. Grundsätzlich bestehen Baugrundstücke aus Bereichen, in denen überbaubare Grundstücksgrenzen durch Baugrenzen definiert werden, innerhalb derer die Gebäude errichtet werden dürfen, und aus Bereichen, die Freifläche bleiben, die begrünt werden sollen und in denen lediglich Nebenanlagen, Stellplätze usw. zulässig sind. Dies gilt auch für die hier vorliegende Gemeinbedarfsfläche. Nach dem Freiflächengestaltungsplan wird die gesamte Fläche als Grünfläche gestaltet. Entlang Grundstück Flst. Nr. 4873/1 ist eine Hecke geplant. NaturschutzfachStadtplanung Nocke 1 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Lärmwerte in einem „Reinen Wohngebiet" sind bekannterweise sehr niedrig. Wir befürchten ein Konfliktpotential durch Lärmemissionen, wenn die Freifläche des Gemeinbedarfs unmittelbar an die bestehenden Wohngebäude stößt. Ein räumlicher Puffer, z. B. eine entsprechende dichte Pflanzreihe (Hecke) zu den Anliegern der Wohnhäuser „Am Schmerzenmösle" und eine räumliche und zeitliche Einschränkung der Nutzung der Freifläche ist zwingend erforderlich. Es muss auch sichergestellt werden, dass in den Freiflächen nichts gebaut werden darf. Die Anpflanzung einer entsprechenden Hecke ist auch als Ausgleichsmaßnahme vor Ort zu beurteilen. Wir beantragen diesbezüglich entsprechende Änderungen und Ergänzungen. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung lich ist die Hecke aber nicht erforderlich und soll deshalb nicht zwingend festgesetzt werden. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass von einem Garten einer Altenpflegeeinrichtung keine Lärmemissionen ausgehen, die den im Reinen Wohngebiet zulässigen Lärmwerten entgegenstehen. Besondere Vorkehrungen sind hier nicht erforderlich. 3. Höhe des Gebäudes Die Festsetzung einer zulässigen Höhe des Gebäudes von 9,00 Zu 3. Gebäudehöhe siehe folgende Stellungnahme Meter wird begrüßt, obwohl es deutlich über die zulässige Höhe der angrenzenden Wohnbebauung liegt. Es muss sichergestellt werden, dass die zulässige Gebäudehöhe die absolute Höhe ist und nicht mit Aufbauten wie z.B. Aufzugsschächte überschritten wird. Wir beantragen entsprechende Ergänzung. 4.Kfz-Parkplätze Es wird hinterfragt, ob die vorgesehenen Kfz-Parkplätze ausreichend sind, wenn speziell an Wochenenden die Bewohner des Pflegeheimes ( hoffentlich ) besucht werden. 5. Beleuchtung Es muss gewährleistet sein, dass auch nachts das Gebäude Altenpflegeheim und die Freiflächen wie ein normales Wohnhaus ausgeleuchtet wird, ohne dass die angrenzenden Wohngebiete durch die Beleuchtung beeinträchtigt werden. Wir stellen entsprechenden Antrag. 6. ausgewiesene „Obstwiese" Wer übernimmt und garantiert die Pflege der Obstwiese? Es würde zu weiteren Lärmbelästigungen führen, wenn das angrenzende Studentenwohnheim oder andere diese Fläche als Freifläche nutzen können. Der Erhalt und Pflege ist auch als Ausgleichsmaßnahme vor Ort zu beurteilen. Stand 08.02.2017 Zu 4.: Es werden mehr Stellplätze vorgesehen, als nach der Verwaltungsvorschrift Stellplätze erforderlich sind. Darüber hinaus wird von Mehrfachnutzungen ausgegangen: gerade an Wochenenden stehen z.B. auch die Stellplätze des Kindergartens und der Schule zur Verfügung. (siehe auch Stellungnahme zu Nr. 4). Zu 5.: Ein Altenpflegeheim ist ein Wohngebäude. Es ist nicht erforderlich, dieses besonders zu beleuchten. Zu 6.: Die bestehende Obstwiese wird gemäß der Darstellung im Plan verkleinert aber ansonsten in ihrer Nutzung beibehalten. Die Festsetzung im Bebauungsplan zielt auf die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Zustands. Es ist beabsichtigt, die Obstwiese weiterhin von einem Landwirt bewirtschaften zu lassen. In der Nachbarschaft sind bereits Obstwiesen vorhanden. Stadtplanung Nocke 2 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Wird die Obstwiese eingezäunt ? Wir stellen entsprechenden Antrag, 2.2 Hartmut und Beate Leifert Am Schmerzenmösle 6 vom 27.10.2016 aufgrund der Bekanntmachung vom 25.10.2016 Höhe des Gebäudes Die Notwendigkeit der nunmehr vorgesehene Höhe von 11,50 Meter stellen wir in Frage. Es erschließt sich nicht, weshalb jetzt plötzlich eine Geschoßhöhe von 11,50 Meter vorgesehen ist, nachdem zuerst von einer moderateren Höhe von 9,00 Meter ausgegangen wurde. Aufgrund unserer Kenntnis ist diese neue Höhe für den „ Entwurf Kaufmann „nicht erforderlich. In dem Auszug aus dem Protokoll des Preisberichtes wird u.a. ausgeführt: „Günstige Flächenwerte lassen günstige Investitions- und Unterhaltungskosten erwarten. Lediglich die Geschosshöhe erscheint zu großzügig gewählt." Dieser Auszug wurde von der Stadt Konstanz bei der Veröffentlichung des Bebauungsplanes am 8. Oktober 2016 selbst ins Internet gestellt. Die neue Geschosshöhe ist auch nicht näher definiert. Schließt dies auch Dachaufbauten wie z.B. Aufzugsschächte u. a. ein oder kommen die noch oben drauf? Überschläglich ergibt dies eine Geschoßhöhe von annähernd 4,00 Meter; dies ist nicht erforderlich für Wohnräume. Bedauerlicherweise sind im „Entwurf Kaufmann" keine Angaben zur Stockwerkshöhe erkennbar. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die Einzäunung der Obstwiese ist nicht geplant. Grundsätzlich sind Einzäunungen im Außenbereich unzulässig; die Obstwiese soll als Teil des Außenbereichs wahrgenommen werden, deshalb ist eine Einzäunung auch nicht erwünscht. Beschlussvorschlag: Mit den Anregungen wird wie oben beschrieben verfahren. Ein Pflegeheim ist auch eine Arbeitsstätte, es wird gemeinsam gekocht und gepflegt, im Erdgeschoss gibt es Veranstaltungen, wie Gymnastik, Basteln, gemeinsames Backen, Jubilare, Gottesdienste usw. Nach Arbeitsstättenrichtlinie ist bei einer Raumgröße von über 50 m² eine Raumhöhe im Lichten von mind. 2,75 m erforderlich, bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m lichte Raumhöhe. Diese Höhe wird im Erdgeschoss erforderlich. Zusammen mit den erforderlichen Deckenstärken (Spannweite, Abhangdecken für die Lüftungskanäle, Fußbodenaufbau für Installationsleitungen und Fußbodenheizung mit Trittschalldämmung usw.) und der Geschossigkeit ist nach aktuellem Planungsstand die im Bebauungsplan eingetragene Gesamthöhe erforderlich. Beschlussvorschlag: Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Wettbewerbsjury hat - wie bereits ausgeführt- ihrerseits die Geschoßhöhe wohl heraus gemessen und als zu großzügig bewertet. Eine Geschoßhöhe von 11,00 Meter führt zu erhöhten Baukosten der öffentlichen Hand und unnötiger Beeinträchtigung der Nachbarschaft. Bekanntlich sind die unmittelbar angrenzenden Wohnhäuser Am Schmerzenmösle 2 bis 6 und Jungerhalde 20 nur 1 1/2 voll geschossig. Diese haben aufgrund der seinerzeitigen Auflagen der Stadt Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 3 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Konstanz nur eine Voll-Geschoßhöhe von 4,50 Meter. Die seinerzeitigen Bauherren - wie auch die Unterzeichner hatten eine höhere Voll-Geschoßhöhe geplant und beantragt. Diese wurde jedoch vom Bauamt der Stadt Konstanz seinerzeit abgelehnt. Wir stellen den Antrag, die Voll - Geschoßhöhe des geplanten Bauwerks auf 9,00 Meter festzusetzen. 4. Herbert Buffen (Eigentümer Jungerhalde 59) Blarerstraße 1vom 03.11.2016 Die Zahl der ausgewiesenen freien Stellplätze an der Straße Jungerhalde ist m.E. nicht ausreichend. Schon heute ist es so, dass die Seezeit-Studierenden (Am Schmerzensmösle) die umliegenden Parkplätze inoffiziell nutzen, verfügen doch die dortigen Wohnheime über keine eigenen Parkplätze. Besucherinnen, Handwerker oder andere Dienstleistende der Anwohner der Straße Jungerhalde müssen schon heute längere Zugangswege in Kauf nehmen. Bedenken Sie, dass die Stellplätze auf den Grundstücken der Anwohnerinnen bereits durch eigenen KFZ belegt sind, dies natürlich dann, wenn sie selber Besuch erwarten. In dem Vorentwurf zum Bebauungsplan werden die derzeitigen öffentlichen Stellplätze in der Kurve Jungerhalde (vis a vis Kindertagesstätte) bis auf 3 der Mehrzweckhalle zugeschlagen. Dies reduziert die Zahl der öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätze. Deshalb meine Eingabe-Vorschlag: Es sollte sichergestellt werden, dass ein Teil der Tiefgaragenplätze der AltenpflegeEinrichtung für temporäre Quartiers-Besucher stundenweise genutzt werden können. (Allenfalls könnte auch Seezeit dazu verpflichtet werden, hier Besuchs-Parkplätze für Studierende zu mieten, so wie ja auch von den Anwohner verlangt wurde, Parkplätze auf den eigenen Grundstücken zu haben). An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim, Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angelegt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwischen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die Fahrradhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlasten. Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene Stellplätze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten Nutzungen Kindertagesstätte (4 Stellplätze) und Altenpflegeheim (7 Stellplätze plus 3 Stellflächen für Notarzt, Krankenwagen und Behinderte). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die 4, der Kindergarten mehr als die 3 gemäß der Landesbauordnung und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen Stellplätze aus. Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen 10 nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen 8 bis 10 öffentlich nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den 8 bestehenden öffentlichen Parkständen weitere 6 öffentliche Parkstände. Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstände alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhabengrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 4 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und übersichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit für wildes Parken deutlich verringert. Eine Tiefgarage ist nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag: Die Bedenken werden zurückgewiesen. 5. Sven Martin Am Schmerzenmösle 4 vom 07.11.2016 Fr. Klose und Herr Jansen haben am Mittwoch (19.10.) das Bebauungsplanverfahren zum "B-Plan Jungerhalde Nord" erläutert und zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeladen. Der Prozess der frühzeitigen Beteiligung ist sehr gut und wichtig, um eine überzeugende, nachhaltige Lösung für diesen sensiblen Bereich zu finden, der Auswirkungen auf die gesamte Ortsmitte hat. Vielen Dank dafür. Anbei meine Stellungnahme zum "B-Plan Jungerhalde Nord". Stellungnahme: 1. Dimension des Pflegheims: Die Höhen- und Längenentwicklung des Pflegeheims steht in keinem Verhältnis zu der vorhandenen Bebauung. Ein Baukörper mit mehr als 50 m Länge und einer Höhe von 11,50 m ist ein Fremdkörper im Quartier und fügt sich nicht in die sensible Lage neben dem Naturschutzgebiet (Natura 2000 Gebiet) ein. • Der Entwurf der im Wettbewerb gewonnen hatte, war von den Dimensionen her kleiner und die Höhe wurde mit ca. 9m angegeben. An diesem sensiblen Standort, muss alles dafür getan werden, dass sich das Bauvolumen in die Landschaft einordnet. Stand 08.02.2017 Zu 1.: Hinsichtlich der Längenentwicklung unterschreitet das geplante Gebäude die vorhandene Länge auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Haus 11 bis 25: 50 m, Haus 7 bis 29: ca. 80 m) deutlich. Dies wird noch unterstützt durch den ca. 9 m tiefen Versatz, der näher an der Jungerhalde stehende Gebäudeteil hat lediglich eine Länge von ca. 32 m. Der Wettbewerbsentwurf hatte eine lichte Geschosshöhe von 3,20 m und eine Gebäudehöhe von insgesamt ca. 11 m erreicht. Ein Pflegeheim ist auch eine Arbeitsstätte, es wird gemeinsam gekocht und gepflegt, im Erdgeschoss gibt es Veranstaltungen, wie Gymnastik, Basteln, gemeinsames Backen, Jubilare, Gottesdienste usw. Nach Arbeitsstättenrichtlinie ist bei einer Raumgröße von über 50 m² eine Raumhöhe im Lichten von mind. 2,75 m erforderlich, bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m lichte Raumhöhe. Diese Höhe wird im Erdgeschoss erforderlich. Zusammen mit den erforderlichen Deckenstärken (Spannweite, Abhangdecken für die Lüftungskanäle, Fußbodenaufbau für Installationsleitungen und Fußbodenheizung mit Trittschalldämmung usw.) und der Geschossigkeit ist nach aktuellem Planungsstand die im Bebauungsplan eingetragene Gesamthöhe erforderlich. Stadtplanung Nocke 5 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ • Es ist nicht einzusehen, dass aus Kostengründen auf Kellerräume verzichtet wird und entsprechende Nutzungen oberirdisch angesiedelt werden. • Ferner ist nicht einzusehen, dass die Geschosshöhen deutlich grösser als bei Wohnhäusern sind, zumal in der Auslobung - so weit wie möglich vom Charakter eines normalen Wohnhauses gesprochen wurde: S.26 „Bei der Anordnung der Büros und des Treffs sind Anleihen aus der traditionellen Anstaltsarchitektur unerwünscht. Das Gebäude für die Familien/Hausgemeinschaften soll so weit wie möglich den Charakter eines normalen Wohnhauses aufweisen". Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Es wird derzeit untersucht, einen Teil der erforderlichen Nebenräume unterirdisch anzuordnen und eine Teilunterkellerung vorzunehmen. Innerhalb der Wohnungen sind die Nebenräume bereits auf das absolute Minimum begrenzt. Durch diese Maßnahme wird es aber keine Verkleinerung der Gebäudegrundfläche geben, da diese durch die Wohnungen bestimmt wird, die über der teilweise mit Nebenräumen genutzten Fläche im östlichen Gebäudeteil liegt. Die erforderlichen Gebäudehöhen können nicht identisch mit denen von normalen Wohnhäusern sein, schon allein, weil es teilweise größere Räume gibt, deren Proportion schon größere Höhen erfordern, damit man sich in ihnen wohl fühlen kann. Und dies ist für Menschen, die sich vorwiegend nur innerhalb von Räumen aufhalten können, von großer Bedeutung. Außerdem gibt es im Erdgeschoss Aufenthaltsbereiche, die auch für kleinere Veranstaltungen genutzt werden sollen, die eine größere Geschosshöhe erfordern. Siehe auch Stellungnahme oben. • Aus den o.g. Gründen - Randlage Naturschutzgebiet, war Auflage beim Bau der gegenüberliegenden Häusern in der Jun- Das Gebäude muss hinsichtlich der Höhenlage so gestaltet gerhalde eine Absenkung des Erdgeschosses um ca. 1,2 m werden, dass es vom öffentlichen Raum behindertengerecht unter Straßenniveau. Auch für das nunmehr noch exponiertere erreichbar ist. Es muss ohne Stufen begehbar sein. Die Höhe Pflegeheim muss eine solche Absenkung verbindlich vorgegewird so über der Straße festgelegt, dass dies sichergestellt wird ben werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass das Pflegeund die Entwässerung der davorliegenden Hoffläche möglich heim höher als die umstehenden Gebäude wird. ist. 2. Modulbauweise/ Holz Kernpunkt des Entwurfes des Büros Kaufmann war die Holzbauweise und die damit einhergehende Nachhaltigkeit. Dadurch hat der Entwurf überzeugt und damit wurde die nötige Qualität für diesen sensiblen Standort am Landschaftsraum erreicht. Absicht aller Beteiligten war immer, an dieser Stelle ein Referenzobjekt zu realisieren (analog zu dem preisgekrönten Objekt Studentenwohnheim Schmerzenmösle), was sich durch Architektur und Material an den sensiblen Landschaftsraum anlehnt. Völlig überraschend und unverständlich ist nun die Aussage der WOBAK, dass hier nicht mit Holzmodulen gearbeitet werden soll, sondern ein „normaler''. Betonbau mit Holzverkleidung Stand 08.02.2017 Der Neubau des Pflegeheimes wird in Hybrid-Bauweise errichtet. Bodenplatte, Decken und tragende Wände sind aus Stahlbeton. Die Außenwände werden aus vorgefertigten Holzelementen errichtet, die nicht tragenden Innenwände und Vorsatzschalen in Gipskartonbauweise. Die Fassade besteht aus einem vorgesetzten Fassadenschirm in Fichte oder Tanne. Die oben genannten Aspekte zur Bauweise und Konstruktion haben sich gegenüber dem Wettbewerbsentwurf nicht geänStadtplanung Nocke 6 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung realisiert werden soll. DerEntwurf hat im Wettbewerb überzeugt, dert. Auch im Wettbewerbsentwurf war keine Holzbauweise vorgesehen. weil er weitgehend aus Holz war und damit schneller und kostengünstiger realisiert werden kann, sowie weitere Vorteile bei den Betriebskosten hat. Das Pflegeheim in Feldkirch Antoniushaus, welches ebenfalls vom Büro Kaufmann nach genau dieser Methode erstellt wurde, spiegelt das und hat auch bei dem Referenzbesuch der BAS in 2015 überzeugt. Eine dermaßen grundlegende Änderung ist nicht mit dem Wettbewerbsergebnis vereinbar. 3. Parkplatzsituation Die aktuelle Planung sieht vor, 26 zusätzliche Parkplätze entlang der Jungerhalde zu schaffen. Dies geht zu Lasten des Grünbereichs. Pflegeheim und Kindergarten werden dadurch weiter in den Landschaftsraum geschoben. Dies ist keine gute Lösung. Dies konterkariert den Charakter des Gebietes, was bewusst wenig Stellplätze ausweist. Hier muss nachgebessert werden, es braucht eine nachhaltige Lösung, die die Stellplatzbedarfe des Pflegeheims, des Kindergartens und der Schule überzeugend löst. Auch der absehbare Parksuchverkehr im Quartier muss vermieden werden. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Stellungnahme. Bitte teilen Sie mir weiter mit, wie das Verfahren weitergeht und wie diese Stellungnahmen in den Bebauungsplan einfließen An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim, Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angelegt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwischen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die Fahrradhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlasten. Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene Stellplätze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten Nutzungen Kindertagesstätte (4 Stellplätze) und Altenpflegeheim (7 Stellplätze plus 3 Stellflächen für Notarzt, Krankenwagen und Behinderte). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die 4, der Kindergarten mehr als die 3 gemäß der Landesbauordnung und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen Stellplätze aus. Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen 10 nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen 8 bis 10 öffentlich nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den 8 bestehenden öffentlichen Parkständen weitere 6 öffentliche Parkstände. Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstände alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 7 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhabengrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und übersichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit für wildes Parken deutlich verringert. Beschlussvorschlag: Die Bedenken werden zurückgewiesen. 6. Dierk Tille Jungerhalde 39 vom 09.11.2016 Aus meiner Sicht sind im Vorentwurf / in der Planzeichnung zu wenige Parkplätze enthalten. An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim, Schon heute sind die vorhandenen ausgewiesenen Parkplätze Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angemeist voll belegt, so dass Autos auch auf Gehwegen, bei den legt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird Glascontainern, entlang der Straße, auf Grünflächen etc. abge- aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwistellt werden. schen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die FahrNun sollen mit Altenheim und Kindergarten weitere Anfahrpunk- radhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlaste entstehen, zu denen vielleicht nicht alle, aber zumindest ein ten. Teil der Besucher oder Abholer oder des Personals mit dem Auto kommen werden. Die Anzahl der Parkplätze soll aber laut Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene StellplätBebauungsplan gleich bleiben. Das wird dazu führen, das in ze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten NutZukunft noch mehr "wild" geparkt werden und Parkplatzsuchzungen Kindertagesstätte (vier Stellplätze) und Altenpflegeheim verkehr stattfinden wird. (acht Stellplätze plus zwei Stellflächen für Notarzt und KranIch würde Sie gerne bitten, sich die Parkplatzsituation vor Ort kenwagen). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die vier, anzuschauen. Um ein gemitteltes Bild zu erhalten möglichst der Kindergarten mehr als die drei gemäß der Landesbauordauch an mehreren Tagen, nicht in den Semesterferien (-> Stu- nung und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen dentenwohnheim Schmerzenmösle) und auch in den umliegen- Stellplätze aus. den Straßen (Bettengasse, Sepp-Biehler-Weg, ..). Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen zehn nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen acht bis zehn öffentlich nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den acht bestehenden öffentlichen Parkständen weitere sechs öffentliche Parkstände. Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstände alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhab- Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 8 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung engrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und übersichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit für wildes Parken deutlich verringert. Beschlussvorschlag: Die Bedenken werden zurückgewiesen. 7. Giovanni Galizia Jungerhalde 43b vom 16.11.2016 Vielen Dank für die Auslegung der aktuellen Planung Jungerhalde Nord, und die Bürgerbeteiligung. Ich habe mir die Pläne angeschaut, und sehe zwei Punkte, die problematisch sind. Wenn die Pläne in der jetzigen Form ausgeführt würden, wäre das auf viele, viele Jahre von Nachteil, weshalb ich Sie bitte, diese Punkte zu überdenken. Punkt 1: Das Gelände an der Jungerhalde Nord ist einmalig schön einEs wird derzeit untersucht, einen Teil der erforderlichen Nebenräume unterirdisch anzuordnen und eine Teilunterkellerung gebettet in die Natur, und wird den Bewohnern viel Freude bevorzunehmen. Innerhalb der Wohnungen sind die Nebenräume reiten. In der jetzigen Planung sind viele oberirdische Räume bereits auf das absolute Minimum begrenzt. aber als Lagerräume vorgesehen, da es keinen Keller mehr Durch diese Maßnahme wird es aber keine Verkleinerung der gibt. Das ist eine Verschwendung hervorragender städtischer Gebäudegrundfläche geben, da diese durch die Wohnungen Ressourcen. Daher bitte ich Sie, die Erstellung eines Kellers wie ursprünglich gedacht - wieder einzuplanen. Die Mehrkosten bestimmt wird, die über der teilweise mit Nebenräumen genutzten Fläche im östlichen Gebäudeteil liegt. jetzt werden durch einen enormen Mehrwert des Gebäudes über viele Jahre hinweg mehr als gerechtfertigt. Ich sehe auch, dass durch Kellerräume weitere Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so hat die Stadt z.B. einen Bedarf an einer Schaltstelle für Kabelanschlüsse: auch hier wären Kellerräume gut geeignet, ohne hochwertige Räume mit Tageslicht zu belegen. Ein wichtiger Gewinn durch Kellerräume wäre auch, dass die Höhe des Gebäudes dadurch sinkt, was gerade für ältere Bewohner wichtig ist, und für die Qualität des Stadtviertels insgesamt relevant ist. Das neue Gebäude ist in seiner gesamten Kubatur sehr massiv - es sollte nicht durch die Bauhöhe noch mehr zum Fremdkörper im Quartier werden. Punkt 2: Ein weiterer Punkt, den es zu überdenken gilt, ist die Parkplatzplanung. Derzeit sind die Parkplätze entlang der ganzen Länge quer zur Straße geplant. Dadurch wird der Neubau vom Stadt- Stand 08.02.2017 Damit das geplante Haus auch für Personen mit kleinerem Einkommen bezahlbar bleibt, ist die Beachtung der Kosten von Stadtplanung Nocke 9 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ viertel getrennt. Zudem gibt es schon jetzt einen großen Parkplatzbedarf (nachts wird im ganzen Stadtviertel auf Bürgersteigen und in Kurven geparkt, was zeigt, dass der Bedarf das Angebot bei weitem übersteigt). Hier wäre für einen reibungslosen Betrieb eine Tiefgarage mit Zugangskontrolle besser. Ich weiß, dadurch entstehen Mehrkosten, aber es entsteht auch ein besseres Stadtviertel, und ein schöneres und lebenswerteres Konstanz. Das sollte es wert sein! Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zentraler Bedeutung. Eine Tiefgarage ist aus Kostengründen nicht möglich. Beschlussvorschlag: Die Bedenken werden zurückgewiesen. Konstanz, den 28.12.2016, 08.02.2017 Stadtplanung Nocke Stand 08.02.2017 Stadtplanung Nocke 10 Stadtverwaltung · 78459 Konstanz am Bodensee Stadt Konstanz Amt für Stadtplanung und Umwelt Untere Laube 24 Ansprechpartner/in Herr Bechtold Tel. (07531) 900-533 Fax (07531) 900-12 533 Helmut.Bechtold@ konstanz.de Ergebnisprotokoll der Besprechung: Projekt/Thema: BP Jungerhalde Nord Ort: Mehrzweckhalle Allmannsdorf Uhrzeit: 18.00 Uhr , am 19.10.2016 Gesprächsleitung: Frau Klose Teilnehmer: Herr Eppler WOBAK Frau Nocke Planungsbüro Herr Zedler AWO Frau Gauß ASU Herr Jansen ASU Frau Montino ASU Protokollführung: Verteiler: Herr Bechtold / Frau Montino Tagesordnung: Information zu den Planungsabsichten __________________________________________________________ Frau Klose begrüßt die Anwesenden und führt in den Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ ein. Sie verweist auf das Verfahren zum Rahmenplan / Wettbewerb unter Berücksichtigung von Anregungen aus dem Teilnehmerkreis. Es erfolgte die Vorstellung der Podiumsmitglieder Im Anschluss stellten Herr Jansen, Frau Gauß, Frau Nocke und Herr Zedler jeweils anhand einer Präsentation die Planung vor. Frau Nocke verweist bzgl. des zeichnerischen Teils (Plan) auf einen Fehler zur Höhenentwicklung des Pflegeheimes. Im Plan sind versehentlich 9,00 m anstatt 11,50 m angegeben. Frau Klose erläutert, dass aktuell für den vorliegenden Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationsveranstaltung durchgeführt wird. Im gleichen Zeitraum werden die Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ziel ist es, den Bebauungsplanentwurf in 2017 durch den Gemeinderat beschließen zu lassen, der dann die Grundlage für den Satzungsbeschluss bildet. zu erledigen durch / Entscheidung durch 2 Herr Preiß Jungerhalde 27 Die Verkehrssituation ist jetzt schon unbefriedigend, durch das Pflegeheim und den Kindergarten wird sich dieser noch erhöhen. Antwort: Herr Jansen verweist auf das Verkehrsgutachten, das nachweist, dass das vorhandene Straßennetz den Verkehr noch aufnimmt. Herr Leifert Am Schmerzenmösle 6 Ist irritiert bzgl. der Höhenangabe die mit 9 m zur tatsächlich anvisierten Höhe von 11,50 m doch nicht unerheblich abweicht. Antwort: Herr Jansen erklärt, dass die Gebäudehöhe schon aus den Wettbewerbsplänen hervorging. Frau Nocke bittet um Verständnis für den eingetretenen Fehler im Vorentwurf. Eine Berichtigung ist erforderlich. Herr Skupin Jungerhalde 25 Im Wettbewerb wurde von 3,20 m Höhe pro Geschoss gesprochen, im Bebauungsplan soll jetzt anders entschieden werden. Herr Riedle Lorettosteig 42 Das Telekomgebäude sollte integriert und die dortigen Parkplätze mitbenutzt werden. Antwort: Herr Jansen verweist darauf, dass die Telekom das Angebot z. B. Wohnen zu realisieren nicht angenommen hat. Flächen werden nicht zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Parkplätze wird mit 28 – 32 wie im Wettbewerb gefordert erreicht. Herr Leifert Am Schmerzenmösle 6 Im Wettbewerb wurden Räume mit 3 m Höhe von allen als zu hoch empfunden. Herr Kaltenbach Sepp-Biehler-Straße 4 Es sind 28 – 32 Parkplätze eingeplant. Wie wird die Verkehrssituation während der Bauphase eingeschätzt und wie lange dauert diese. Antwort: Herr Eppler geht von einer Bauzeit von 18 Monaten aus. Das Pflegeheim wird schon aus Kostengründen nur so hoch gebaut wie es erforderlich ist. Das Pflegeheim ist kein Gebäude wie sonstige Wohngebäude mit einer Raumhöhe von 2,40 – 2,50 m Höhe. Der Gemeinschaftsraum wäre mit einer solchen Höhe zu niedrig und widerspräche auch Vorgaben des Gesetzgebers. Frau Beck Sepp-Biehler-Straße 3 Wie ist der Kindergarten definitiv festgeschrieben? Antwort: Frau Klose erläutert, dass der Kindergarten im Bebauungsplan verankert ist. Änderungen im Planverfahren sind aber immer möglich. Herr Sigloch Mainaustraße 196 Wie knapp sind Pflegeplätze und sind 60 Pflegeplätze mit Personal für die AWO finanzierbar? Antwort: Herr Zedler teilt mit, dass über die Pflegesätze das Personal 3 getragen wird. Die Investitionskosten sind Teil der von den Bewohnern zu tragenden Heimkosten. Ein wesentlicher Punkt sind die Kosten für das erforderliche Grundstück. Insgesamt muss die Wirtschaftlichkeit gegeben sein, sonst ist das Projekt für die AWO nicht tragbar. Herr Gebauer Koberleweg 16 Bittet die Module nochmals abzuklären. Antworten: Herr Eppler führt aus, dass es sich um einen Massivbau handelt der eine Holzverkleidung hat. Dies ist gegenüber der Modulbauweise wirtschaftlicher und die Holzverkleidung führt zu einer gegliederten Fassade. Herr Zedler führt aus, dass die Baumaßnahme durch ein Treppenhaus kostengünstiger ist. Herr Eppler ergänzt mit einem Hinweis zum Brandschutz. Unbekannt Wieso wird keine Tiefgarage erstellt, damit könnten alle Probleme gelöst werden. Antwort: Herr Eppler weist darauf hin, dass dies kostenmäßig nicht möglich ist. Herr Martin Am Schmerzenmösle 4 Bittet um Aufstellung eines Stangengerüstes, damit der Laie die Höhenentwicklung nachvollziehen kann. Antwort: Herr Eppler stimmt dem grundsätzlich zu, allerdings müssten dann die Bäume bereits gefällt sein. Herr Gebauer Koberleweg 16 Nach seiner Ansicht hat der Entwurf außerordentliche Qualität. Die Klärung der Parksituation ist wichtig und der Grünraum sollte höher bewertet bzw. gewürdigt werden. Herr Feldbaum Jungerhalde 22 Wann soll der Kindergarten realisiert werden? Antwort: Frau Klose verweist darauf, dass zur Zeit noch keine Beschlüsse vorliegen, in die mittlere Finanzplanung ist er jedoch aufgenommen. Herr Leifert Am Schmerzenmösle 6 Wie erfolgt die Nutzung der Fläche? Antwort: Frau Klose erklärt, dass die Pink ausgewiesene Fläche, die gesamte Fläche für den Gemeinbedarf darstellt. Einer Bebauung zugeführt wird nur die Fläche innerhalb des Baufensters (blau). Herr Zedler ergänzt, dass ein Landschaftsgarten angedacht ist. Herr Müller-Neff Hinterfragt die Aussage zur mittelfristigen Finanzplanung für den Kindergarten. Darüber hinaus ist dies keine Angelegenheit des SJA / HFA. Herr Gebauer wirft ein, die Planung nicht die Realisierung ist mittelfristig enthalten. 4 Herr Gebauer Bittet um Erläuterung ob der Garten eingezäunt ist. Antwort: Herr Zedler verweist darauf, dass der Umgang mit der Fläche noch nicht zu Ende geplant ist. Ein Zaun zur Abweisung von Tieren und zum Schutz der Bewohner ist denkbar. ASU Bechtold / Montino
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