TUA 9.3.2017 Jungerhalde Billigung Bebauungsplan

Beschlussvorlage ö
2017-2364
öffentlich
Bearbeitet von:
Jansen, Nils , Gauß, Renate,
Bechtold, Helmut
Betreff
BP Jungerhalde Nord
- Bericht aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Fachamt
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Freigabe durch:
Oberbürgermeister Uli Burchardt
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Status
Technischer und Umweltausschuss (Entscheidung)
09.03.2017
Ö
Beschlussantrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beratung und Beschlussfassung teilnimmt, das im
Sinne des § 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg befangen ist.
Der Technische und Umweltausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des vorliegenden Bebauungsplans „Jungerhalde Nord“ wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Zusammenfassende Beurteilung
Ziel der Vorlage:
Der Bebauungsplan Jungerhalde Nord stellt den ersten Schritt zur Umsetzung des im
November 2014 beschlossenen Rahmenplans für die Ortsmitte Allmannsdorf dar.
Mit der Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss soll das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des vorliegenden Planentwurfs fortgeführt werden, um
die geplante Altenpflegeeinrichtung, die Kindertagesstätte und die Verkehrs- und
Freiflächen planungsrechtlich zu sichern.
Bürgerbeteiligung:
nein*
x
ja*
besondere Information
Konsultation
Mitwirkung
1
2
Kosten:
Im Haushaltsplan veranschlagt:
x
ja*
Folgekosten:
x
ja*
nein*
nein
*Erläuterung siehe Begründung
Begründung:
Nach dem BürgerInnenworkshop im November 2013 wurde ein Rahmenplan für die
Entwicklung der Ortsmitte Allmannsdorf und der Fläche Jungerhalde Nord erarbeitet
und im November 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Ziel des Rahmenplanes ist
es, eine Perspektive für die Fläche aufzuzeigen, die in den weiteren Planungen
schrittweise verfolgt und umgesetzt werden soll. Gemeinsam mit dem Rahmenplan
wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Jungerhalde
Nord“ gefasst.
In der Folge wurde gemeinsam mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als zukünftige Betreiberin des Altenpflegeheims und der WOBAK als Bauherrin ein Realisierungswettbewerb für das Pflegeheim mit angeschlossenem Ideenteil für die östlich anschließenden Flächen der Kindertagesstätte durchgeführt, der im November 2015 entschieden wurde.
Das Wettbewerbsergebnis wurde von den Beteiligten gemeinsam mit dem Architekturbüro Kaufmann und dem Landschaftsplanungsbüro Silands, die als Sieger aus
dem Verfahren hervorgegangen sind, weiterentwickelt.
Der Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ hat das Ziel, die Umsetzung des ersten Bausteins auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses planungsrechtlich zu sichern.
Der Stand der Planungen wurde zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Oktober 2016 in einer Abendveranstaltung allen Interessierten vorgestellt.
Die aus der Beteiligung hervorgehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange sind wie in den Anlagen dargestellt in die Planung und
den Abwägungsvorschlag eingeflossen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit betreffen im Wesentlichen die Stellplatzsituation, die Höhe und Dimension des Pflegeheims und die Einbindung des Gebäudes in den Landschaftsraum. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen naturschutzfachliche
Punkte und die Verkehrs- und Zufahrtssituation auf den Fußgängerflächen.
Eine zeitnahe Umsetzung des Altenpflegeheims mit Grundstücksvergabe und Baubeginn im Jahr 2017 wird angestrebt. Konditionen der Vergabe des aktuell im Eigentum der Stadt Konstanz befindlichen Grundstücks werden derzeit geklärt. Für den
Ausbau der räumlich anschließenden öffentlichen Verkehrs- und Freiflächen an der
Jungerhalde, insbesondere die Fußgängeranbindung des Altenpflegeheims an die
Ortsmitte, sind Finanzmittel in noch zu ermittelnder Höhe in den Haushalt einzustellen. Die für die oben genannten Vorgänge notwendigen Beschlussvorlagen werden
derzeit vorbereitet.
Anlagen:
3
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Satzung
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - zeichnerischer Teil vom 27.01.2017
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - planungsrechtliche Festsetzungen vom
27.01.2017
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Örtliche Bauvorschriften vom
27.01.2017
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Begründung vom 27.01.2017
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ - Rahmenplan Freianlagen vom
22.09.2016
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte vom 10.09.2014
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Umweltbericht vom 26.01.2017
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Grünordnungsplan vom 26.01.2017 und
Bestandsplan vom 18.11.2016
 Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ – Natura-2000-Vorprüfung vom
15.02.2017
 Bericht aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom
08.02.2017
 Bericht aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.02.2017
 Protokoll der öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.10.2016 in der
Mehrzweckhalle Allmannsdorf
 Rahmenplan „Ortsmitte Allmannsdorf“ vom September 2014
STADT KONSTANZ
Satzung
über den Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Nach § 10 des Baugesetzbuches und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg i. V. m.
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Konstanz am
...........2016 den o. g. Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
§1
Räumlicher Geltungsbereich
Dieser ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan (§ 2 Nr. 1).
§2
Bestandteile der Satzung
Bestandteile:
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
1.
2.
zeichnerischer Teil
planungsrechtliche Festsetzungen
vom 27.01.2017
vom 27.01.2017
der Örtlichen Bauvorschriften
3. örtliche Bauvorschriften
vom 27.01.2017
Beigefügt sind:
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Begründung
Umweltbeitrag
Grünordnungsplan und Bestandsplan
FFH-Vorprüfung
Rahmenplanung Freianlagen
Verkehrsuntersuchung
vom 27.01.2017
vom 26.01.2017
vom 26.01.2017/18.11.2016
vom 15.02.2017
vom 22.09.2016
vom 10.09.2014
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer den in § 2 genannten örtlichen Bauvorschriften
zuwiderhandelt.
§4
Teilaufhebung des Bebauungsplans „Jungerhalde / Bettengasse“
Der am 03.12.1988 in Kraft getretene Bebauungsplan „Jungerhalde / Bettengasse“ wird im Überlagerungsbereich durch diese Satzung vollinhaltlich ersetzt und aufgehoben.
§5
Inkrafttreten
Die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über die örtlichen Bauvorschriften
tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 BauGB in Kraft.
1
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Konstanz, den
STADT KONSTANZ - Dezernat III
Karl Langensteiner-Schönborn
Bürgermeister
Bekanntmachung / Inkrafttreten:
2
Wh
s
Allgemein
Natur und Landschaft
Altenpflegeeinrichtung
18
W
h
10 s
Wh
s
W
12 hs
16
Wh
s
14
3011/4
a
Obstwiese
Wh
s
26
Wh
s
r
72
W
32
4
hs
Ga
W
r
W
hs
VG III
St
4873
3
3016
hs
ger
27
Wh
s
4874
4869/9
48
u
Wh
Wh
44
4876
Wh
35
37
W
Wh
4839
5
Wh
s
4878
9
Wh
s
41
45
hs
4842
Whs
hs
W
4837
4847
Wh
bis
am
am
Baugrenze
a
in der offenen Bauweise
V
s
4880/1
b
43
W
am 16.10.2014
am
Satzungsbeschluss
am
Ausfertigung der Satzung
Konstanz, den
4880
hu
Sc
4841
am 16.10.2014
4878/3
4847/1
u
h
Sc
VG
abweichende Bauweise:
V
7
43
3a
3778/1
hs
W
4
W
Btrg
7
hs
W
E-MAIL [email protected]
GR
3013
V
4878/1
4878/2
4840
Freie Stadtplanerin Regierungsbaumeister SRL
Bauweise, Baugrenzen
Wh
s
4876/3
39
W
TK-Station
11
s
484
Gar
13
s
St
hs
Konstanz, den 27.01.2017
Veranstaltung
4876/2
hu
Sc
hu
Sc
3001/2
15
s
4876/1
hs
Stempel
17
s
4875/1
4838
Planfertigung
GH
Bauweise
St
19
s
48
33
W
Unterschrift
St
Art der baulichen Nutzung
21
s
Wh
26
vom
Aufstellungsbeschluss
Wh
Sch
/11
69
4875
hs
Stand des Liegenschaftskatasters
der Stadt Konstanz
Nutzungsschablone
de
23
/12
48
69
s
22
hal
25
Wh
24
L
Entwurf
EFH
u
4869/14
W
Jun
29
a
20
St
Sch
W
W
1:500
Glascontainer, Kleidersammlung
GR
3781
hs
W
hs
78459 Konstanz
3016/5
W
4869/10
-
und Umwelt
4869/7
4869/13
Sonstige Planzeichen
3012/4
20
4869/5
Untere Laube 24
Reines Wohngebiet
GR 600
6
hs
4869/6
-
"Jungerhalde Nord"
W
hs
W
Fachbereich Stadtplanung
Bebauungsplan
hs
Wh
s
30
hs
48
71
W
Wh
s
/2
3012/3
Altenpflegeeinrichtung
4873/1
hs
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft
3011/2
48
28
3783
2
7
hs
Baum pflanzen
Ga
5
W
GH 11,5 m
3774/3
4872/1
hs
V
Art der baulichen Nutzung
4872
4869/4
Zweckbestimmung:
Parkanlage
VG III
GR 1200
4872/3
3035/5
Spo
rth
besonderer Zweckbestimmung
hs
4846
4843
4881
am
am
W
hs
19.10.2016
Bebauungsplan
„Jungerhalde Nord“
und Änderung des Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“
Planungsrechtliche Festsetzungen
Entwurf
Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)"
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S.
1548)
Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)
Ergänzend zum zeichnerischen Teil des Bebauungsplans gelten die nachfolgenden textlichen Festsetzungen:
1.
FLÄCHE FÜR DEN GEMEINBEDARF
§ 9 (1) Nr. 5 BauGB
- für eine Altenpflegeeinrichtung
- für eine Kindertagesstätte
2.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
Reines Wohngebiet
3.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
§ 9 (1) BauGB
§ 3 BauNVO
§ 9 (1) BauGB, §§ 16 ff. BauNVO
Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß den Eintragungen im zeichnerischen Teil
bestimmt durch die Festsetzungen:
3.1
Grundfläche (GR)
§ 19 BauNVO
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen von Tiefgaragen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,6
überschritten werden.
3.2
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
§ 20 BauNVO
3.3
Höhe der baulichen Anlagen
§ 18 BauNVO
3.3.1 Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH):
Die EFH (Oberkante Rohdecke Erdgeschoss) darf im Mittel max. 0,5 m über der Höhe
der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche liegen.
3.3.2 Gebäudehöhe (GH):
Die Gebäudehöhe darf 11,5 m über EFH nicht überschreiten. Ausgenommen sind
Solaranlagen, die mind. 2 m zurückversetzt von der südlichen Dachkante
ausnahmsweise zulässig sind.
Seite 2 von 6
Stand 27.01.2017
Stadtplanung Nocke
Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
4.
BAUWEISE, ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE
4.1
Bauweise
§ 9 (1) Nr. 2 BauGB
§ 22 BauNVO
Die Bauweise wird als abweichende Bauweise festgesetzt. Zulässig sind Gebäude
länger als 50 m in der offenen Bauweise.
4.2
Überbaubare Grundstücksflächen
§ 23 BauNVO
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen bestimmt.
5.
STELLPLÄTZE
§ 9 Abs.1 Nr.4 BauGB
Oberirdische Stellplätze sind nur innerhalb der im Bebauungsplan dafür festgesetzten
Flächen zulässig.
6.
VERSICKERUNG DES UNBELASTETEN NIEDERSCHLAGSWASSERS
§ 9 Abs.1 Nr.14 BauGB
6.1
Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers auf der Freifläche (M 4)
Das anfallende unbelastete Dach- und Hofwasser ist zu verwenden oder in
Retentionsmulden mit einer mindestens 30 cm starken belebten Bodenschicht vor Ort
zu puffern bzw. zu versickern. Die Ausgestaltung kann als flach geböschte, extensiv
gepflegte artenreiche Wiesenmulde in beliebiger Geländeform erfolgen (z.B. als flache
Mulde entlang des Fußweges). Überschüssiges Niederschlagswasser ist in die
vorhandene Kanalisation gedrosselt einzuleiten oder in Zisternen aufzufangen und
über einen Überlauf an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Die Anlage von Zisternen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser
(Gartenbewässerung, Toilettenspülung etc.) wird empfohlen.
7.
GRÜNFLÄCHEN
§ 9 Abs.1 Nr.15 BauGB
Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage:
Innerhalb der Fläche für die Parkanlage sind der Zweckbestimmung entsprechende
Möblierungen (z.B. Bänke) zulässig.
8.
FLÄCHEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
§ 9 (1) Nr. 20 BauGB
8.1
Dachbegrünung auf Flachdächern (M 7)
Flachdächer der neu zu errichtenden Gebäude und Nebengebäude sind extensiv zu
begrünen; die hierfür erforderliche Substratschicht ist mit einer Stärke von mind. 10 cm
auszuführen.
Zur Ansaat geeignet sind Arten der Mager-, Trocken- und Halbtrockenrasen (z.B.
Saatmischung M 10 der Firma Syringa bzw. Nr. 18 oder 19 der Firma Rieger-Hofmann
GmbH). Ansaatstärke: 1- 2 g/m². Eine Kombination mit Solaranlagen ist zulässig.
Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.
Beachtung der FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen.
8.2
Naturnahe Gestaltung der öffentlichen Grünfläche (M 10)
Etwa 1/3 der öffentlichen Grünfläche zwischen dem Altenpflegeheim und der
Kindertagesstätte wird mit heimischen und standortgerechten Sträuchern autochthoner
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Stand 27.01.2017
Stadtplanung Nocke
Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Herkunft bepflanzt (300 m²). Pflanzabstand in und zwischen den Reihen 1 m.
Pflanzqualität: mind. 2 x v, 60-100 cm, 30 % aller Sträucher 100-150 cm.
Die zu verwendenden Arten sind der Pflanzliste 2 im Anhang zu entnehmen. Die
Sträucher sind bei Abgang gleichartig zu ersetzen.
Als Untersaat für die Sträucher und im Bereich der verbleibenden Freiflächen wird eine
krautreiche Wiesenfläche entwickelt. Ansaat von autochthonem Saatgut (50% Kräuter,
50 % Gräser, z.B. die Saatgutmischung „Fettwiese, Blumenkomponente“ der Fa.
Rieger-Hofmann oder vergleichbares Saatgut).
Die Fläche ist 3 x jährlich zu mähen und der anfallende Grasschnitt ist abzufahren. Auf
Düngung ist zu verzichten.
8.3
Verzicht auf Eindeckung der Dächer mit unbeschichtetem Metall
Dächer dürfen keine flächige Eindeckung aus unbeschichtetem Metall (Kupfer, Zink,
Titanzink, Blei) besitzen. Kunststoffbeschichtete Metalle sind als Dacheindeckung
zugelassen. Untergeordnete Bauteile (Dachrinnen, Verwahrungen, etc.) dürfen aus
den beschriebenen Metallen bestehen.
8.4
Schutzmaßnahmen gegen Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag sind große Glasflächen auf das unbedingt
erforderliche Maß zu reduzieren. Erforderliche Glasfronten sind so zu gestalten und zu
behandeln (Materialwahl, Strukturierung, Beschichtung), dass diese von Vögeln
wahrgenommen werden können und Spiegelungen unterbleiben. Das Merkblatt der
Schweizerischen Vogelwarte Sempach „Vogelfreundliche Bauen mit Glas“ ist
anzuwenden.
8.5
Reduktion von Lichtemissionen (M 3)
Zur Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel (z.B. LED) und
Lampenträger zu verwenden, die vollständig eingekoffert sind. Der Lichtpunkt befindet
sich im Gehäuse, der Lichtstrahl ist nach unten auszurichten. Fassaden und Wände
dürfen nicht direkt angestrahlt werden. Am nördlichen Rand des Plangebietes im
Bereich der Baumreihe ist eine Außenbeleuchtung nicht zulässig.
9.
ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND
SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN
§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB
9.1
Die Anpflanzungen müssen spätestens 1 Jahr nach Baufertigstellung
(Schlussabnahme) erfolgen. Bei Abgang eines Baums oder Strauchs ist als Ersatz ein
vergleichbarer Laubbaum oder Strauch nachzupflanzen.
9.2
Pflanzung von mittel- bis großkronigen Einzelbäumen (M 2)
Pflanzung und dauerhafter Erhalt von insg. 30 mittel- bis großkronigen Laubbäumen
oder hochstämmigen Obstbäumen (regionaltypische Sorten) gemäß Planeintrag. Eine
Abweichung von bis zu 3 m vom eingetragenen Standort ist zulässig. Die Standorte der
Bäume östlich der Kindertagesstätte und westlich des Altenpflegeheims sowie
innerhalb der öffentlichen Grünfläche zwischen den geplanten Gebäuden sind frei
wählbar.
Je Baum sind mind. 12 m² durchwurzelbarer Raum zur Verfügung zu stellen. Die
Bäume sind im Abstand von 10 m zu pflanzen.
Pflanzqualität: Hochstamm, 3xv, Stammumfang 14 - 16 cm (bei Obstbäumen 12-14
cm) bei Pflanzung,
Höhe: 150-200 cm. Befestigung der Gehölze mittels Dreipflock,
3-jährige Erziehungspflege und gleichwertiger Ersatz bei Ausfall.
Die zu verwendenden Arten sind der Pflanzliste 1 im Anhang I zum Umweltbericht zu
entnehmen.
Seite 4 von 6
Stand 27.01.2017
Stadtplanung Nocke
Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
9.
Bindungen für Bepflanzungen
9.1
Erhalt einer flächigen lokalen Gehölzstruktur
Am östlichen Rand des Grundstücks für die Kindertagesstätte entlang der SeppBiehler-Straße ist ein ca. 10 m breiter und ca. 36 m langer Streifen des bestehenden
Gehölzes dauerhaft zu erhalten und zu sichern. Die Unternutzung als
Naturerlebnisraum ist zulässig. Bei Durchführung der Bauarbeiten sind die Vorgaben
der DIN 18920 zu beachten. Bei Ausfall sind gebietsheimische Gehölze in gleicher
Qualität nachzupflanzen.
9.2
Erhalt einer Obstwiese
Ein Teil der Hochstamm-Obstwiese im Westen des Geltungsbereichs ist dauerhaft zu
erhalten. Die Bäume sind dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und fachgerecht zu
schneiden. Bei Abgang der Gehölze ist adäquater Ersatz zu pflanzen. Die Wiese ist 3 4 x jährlich zu mähen und das Mähgut ist abzufahren. Auf Düngung ist zu verzichten.
II.
1.
§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)
UND HINWEISE
Rodungszeiträume
Die Rodung von Gehölzen ist außerhalb der Vogelbrutzeit, also vom 01. Oktober bis
zum 29. Februar, auszuführen. In Ausnahmefällen kann von der vorgegebenen Frist
abgewichen werden, wenn durch fachkundige Begutachtung sichergestellt wird, dass
kein Gelege von den Arbeiten betroffen ist.
2.
Kreisarchäologie
Der Beginn aller Erdarbeiten (einschließlich Oberbodenabtrag, Baugrunduntersuchungen, Baggerschürfen etc.) ist frühzeitig mit dem Kreisarchäologen (Am
Schlossgarten 2, 78224 Singen, 07731/61229 oder 0171/3661323) terminlich
abzustimmen. Die Erdarbeiten sind mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht
der Kreisarchäologie durchzuführen. Werden beim Abtrag des Oberbodens
archäologische Fundstellen entdeckt, ist für eine archäologische Rettungsgrabung eine
öffentlich-rechtliche Investorenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
(Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischer-steig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0)
abzuschließen, in welcher die Rahmenbedingungen der Rettungsgrabung geregelt
werden. Hierzu gehören insbesondere die Fristen für die Untersuchungen sowie die
Kosten der archäologischen Rettungsgrabung, die vom Vorhabenträger zu
übernehmen sind. Dies ist bei der terminlichen Planung des Bauvorhabens zu
berücksichtigen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind auch im weiteren Bauverlauf
etwaige Funde (Scherben, Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber,
auffällige Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt
für Denkmalpflege zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und
Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechung der Bauarbeiten ist
gegebenenfalls zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
3.
Fachgerechter Umgang mit Gefahrenstoffen und Abfall
Durch sachgerechten und vorsichtigen Umgang entsprechend den anerkannten
Regeln der Technik mit Öl-, Schmier- und Treibstoffen sowie regelmäßige Wartung der
Seite 5 von 6
Stand 27.01.2017
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Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Baumaschinen sind jegliche Beeinträchtigungen des Bodens und des Grundwassers
zu vermeiden. Handhabung von Gefahrenstoffen und Abfall nach einschlägigen
Fachnormen.
4.
Schutz des Oberbodens (M 1)
Fachgerechter Abtrag und Wiederverwertung von Oberboden im Plangebiet bzw. in
möglichst unmittelbarer Umgebung (siehe § 202 BauGB i. V. m. §§ 1 und 2
LBodSchAG). Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens einem Meter Höhe,
bei Lagerung länger als einem Jahr ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung
einzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden.
5.
Anbringen von Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (M 6)
Zur Verbesserung des Brutplatzangebots für Vögel sollten an Bäumen, Gebäuden und
in den Obstwiesen der Umgebung mindestens 20 geeignete Nistkästen für
Höhlenbrüter (z.B. Meisen, Sperlinge, Star) oder Halbhöhlenbrüter (z.B.
Hausrotschwanz, Bachstelze, Grauschnäpper, Zaunkönig) installiert werden. Es sollten
Vogelnistkästen mit artspezifischen Lochgrößen gewählt werden. Anbringen der
Nistkästen 2 bis 4 m über dem Boden auf den wetterabgewandten Seiten
(südexponiert).
III. Externe Kompensationsmaßnahmen
(außerhalb des Geltungsbereichs)
Zur vollständigen Kompensation des naturschutzfachlichen Eingriffes durch die Bebauung
sind externe Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches erforderlich.
Momentan werden externe Kompensationsmaßnahmen identifiziert, die prioritär im näheren
Umfeld der Jungerhalde Nord liegen sollen. Vorrangig stehen Aufwertungsmöglichkeiten im
Bereich der Streuobst- und FFH-Mähwiesen im funktionalen und räumlichen Zusammenhang
mit der Eingriffsfläche im Fokus. Die Maßnahmen werden bis zum Abschluss des
Bauleitplanverfahrens festgelegt und mit dem Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde,
abgestimmt.
Konstanz, den 27.01.2017
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Konstanz, den
STADT KONSTANZ - Dezernat III
Langensteiner-Schönborn
Bürgermeister
Bekanntmachung / Inkrafttreten:
Seite 6 von 6
Stand 27.01.2017
Stadtplanung Nocke
Bebauungsplan
„Jungerhalde Nord“
und Änderung des Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“
Örtliche Bauvorschriften
Entwurf
Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
(GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S.
501)
1.
Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
§ 74 (1) Nr. 1 LBO
Die Gebäudefassaden sind überwiegend aus Holz herzustellen.
2.
Einfriedungen
§ 74 (1) Nr. 3 LBO
Einfriedungen sind, soweit überhaupt erforderlich, als Hecken (Arten und
Pflanzqualität gemäß Pflanzliste II in Anhang 1 des Umweltberichts) oder in Form
von freien Strauchpflanzungen auszuführen. Die Neupflanzung von Hecken aus
fremdländischen Nadelgehölzen, insbesondere Thuja, ist nicht zulässig. Falls
Drahtzäune erforderlich werden, sind diese einzugrünen.
3.
Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen
§ 74 (1) Nr. 3 LBO
3.1
Die nicht versiegelten Flächen im Planungsgebiet sind zu begrünen bzw.
gärtnerisch anzulegen und zu pflegen, sofern sie nicht für Stellplätze verwendet
werden.
3.2
Verwendung offenporiger Beläge (M 5)
Fußwege in der öffentlichen Grünfläche und Stellplätze sind weitgehend mit
offenporigen, wasserdurchlässigen Belägen herzustellen (z. B. Pflaster mit
Rasenfuge, Dränpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene
Decke).
3.3
Verzicht auf Sockelmauern und bis zum Boden reichende Zäune (M 9):
Sockelmauern sind nicht zulässig. Zäune und sonstige Barrieren müssen mind. 10
cm über dem Boden freilassen.
Konstanz, den 27.01.2017
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Stand 27.01.2017
Stadtplanung Nocke
Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Konstanz, den
STADT KONSTANZ - Dezernat III
Langensteiner-Schönborn
Bürgermeister
Bekanntmachung / Inkrafttreten:
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Stand 27.01.2017
Stadtplanung Nocke
Bebauungsplan
„Jungerhalde Nord“
und Änderung des Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“
Begründung
Entwurf
Stadt Konstanz
Entwurf
I.
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Mit dem Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Altenpflegeeinrichtung mit 60 Wohnplätzen sowie eine
Kindertagesstätte auf den Grundstücken Flst. Nrn. 3774/3 und 3781 geschaffen werden. Grundlage für den Bebauungsplan ist das Ergebnis eines interdisziplinären Ideenund Realisierungswettbewerbs, der im Jahr 2015 durchgeführt und entschieden wurde.
Bereits im Jahr 2007 wurde auf der Fläche ein Wettbewerbsverfahren für ein Altenpflegeheim durchgeführt, jedoch nicht umgesetzt.
In der Folge sind in den gemeinderätlichen Gremien verschiedene Nutzungsvarianten
diskutiert worden. In den Jahren 2011 und 2012 hat sich der Gemeinderat für die Variante mit dem vollständigen Erhalt der Gemeinbedarfsfläche und der Verlagerung des
Kindergartens aus der Ortsmitte sowie der Durchführung einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden.
Der Gemeinderat hat am 20.11.2014 den Rahmenplan zur Ortsmitte Allmannsdorf, die
Ziele und Rahmenbedingungen des Wettbewerbsverfahrens, die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Gemeinbedarfsfläche Jungerhalde Nord und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen und sich für einen Träger der Altenpflegeeinrichtung entschieden. Dieser Entscheidung sind neben altenpflegespezifischen Veranstaltungen ein Bürgerworkshop für die gesamte Ortsmitte (November
2013) und die Vorstellung des Rahmenplans (September 2014) vorausgegangen.
Der Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ setzt den ersten Baustein auf der Grundlage
des Wettbewerbsergebnisses nun um.
Das Planungsgebiet überlagert in einem sehr kleinen Teil den südlich anschließenden
Bebauungsplan „Jungerhalde/Bettengasse“, in Kraft getreten 1988. Der vorliegende
Bebauungsplan soll den Bebauungsplan im Überlagerungsbereich ersetzen. Er wird
gleichzeitig im Überlagerungsbereich außer Kraft gesetzt.
II.
Das Planungsgebiet, Lage und Größe
Das Planungsgebiet befindet sich im Stadtteil Allmannsdorf. Die Fläche Jungerhalde
Nord ist die größte unbebaute Gemeinbedarfsfläche im Konstanzer Stadtgebiet. Das
Gelände ist in Ost-West-Richtung ca. 220 m lang und an der breitesten Stelle ca. 50 m
tief. Es steigt von Süden nach Norden und Osten um ca. 1,5 m an. Es umfasst insgesamt eine Größe von ca. 9.575 m².
Die Fläche liegt von allen Verkehrsträgern gut erschlossen unweit der Ortsmitte am
Ortsrand von Allmannsdorf. Südlich grenzt das Wohngebiet „Jungerhalde“, nördlich ein
Natura-2000-Gebiet (magere Flachland-Mähwiesen) an.
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Stand 27.01.2017
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Stadt Konstanz
Entwurf
III.
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft "BodanrückUntersee" ist das Planungsgebiet als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Der
Bebauungsplan kann demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2010, ohne Maßstab
IV.
Bestehender angrenzender Bebauungsplan
Das Gebiet südlich des Planungsgebiets liegt im Geltungsbereich des 1988 beschlossenen Bebauungsplans „Jungerhalde/Bettengasse“. In den angrenzenden Bereichen
sind zu großen Teilen reine Wohngebiete nach § 3 BauNVO ausgewiesen. Lediglich im
östlichen Teil sind die Bereiche des heutigen Netto-Marktes als Mischgebiet und die
unmittelbar nördlich angrenzende Telekommunikationsfläche als „Versorgungsfläche
Fernmeldeamt Konstanz“ festgesetzt.
V.
Naturraum und Landschaftsplanung
V.1
Naturräumliche Rahmenbedingungen
Das Planungsgebiet bildet den nördlichen Abschluss des Wohngebiets „Jungerhalde/Bettengasse“ und den Übergang in den offenen Landschaftsraum. Auf der nördlichen Seite grenzen der seit 1996 ausgewiesene geschützte Grünbestand „Jungerhalde-Hockgraben" und das seit 2005 ausgewiesene Natura 2000-Gebiet „Bodanrück und
westlicher Bodensee“ unmittelbar an die Gemeinbedarfsfläche an.
Der kleinstrukturierte Landschaftsraum mit seinen artenreichen Mähwiesen, Streuobstbeständen und Gehölzstrukturen schafft eine vorbildliche Ortsrandsituation, der sowohl
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Stand 27.01.2017
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Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
aus artenschutzrechtlicher Sicht sowie aufgrund seiner Naherholungsfunktionen von
sehr hoher Bedeutung ist.
Innerhalb des Planungsgebietes befindet sich ein ausgedehnter Gehölzbestand, der
sich aus einem ehemaligen Obstgehölzbestand entwickelte und dementsprechend viele Obstbäume wie Birnen, Apfel, Walnuss und Vogelkirschen enthält. Weitere Gehölze
der Baumschicht sind verschiedene Weidenarten, sowie vereinzelt Berg-Ahorn. Das
Feldgehölz ist in seiner Gesamtheit für den Artenschutz von Bedeutung. Aufgrund ihres
Wuchses und Schädigungen eignen sich jedoch nur äußerst wenige Exemplare zur
Freistellung als Solitärgehölze.
Das Feldgehölz war in der Vergangenheit als Biotop 8321-335-008 erfasst, dieser
Rechtsstatus wurde am 19.03.2015 aufgehoben. Das Gehölz verfügt dennoch über eine artenschutzrechtliche Wertigkeit, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen ist.
Eingriffe in den Bestand sind zu minimieren.
V.2
Umweltbericht
Dem Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
beigefügt. Die dort definierten Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie die
innerhalb des Geltungsbereichs festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen wurden in
den zeichnerischen und textlichen Teil des Bebauungsplans übernommen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Umweltbericht verwiesen.
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Stand 27.01.2017
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VI.
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
Bebauung und Nutzung
Das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, ist das Ergebnis
des oben genannten Architektenwettbewerbs. Der Entwurf hat sich durch seine besondere Qualität sowohl in architektonischer als auch in städtebaulicher Hinsicht ausgezeichnet.
Die Altenpflegeeinrichtung mit den gewünschten 60 Wohnplätzen ist als kompakter,
dreigeschossiger Baukörper in den westlichen Teil des Planungsgebiets gesetzt, die
Kindertagesstätte in die in nordsüdlicher Richtung verlaufende Straßenachse der Jungerhalde. Zwischen den beiden Einrichtungen entsteht ein räumlich wirksamer, öffentlicher Freibereich, in dem Kompensationsmaßnahmen ausgeführt werden und der als
öffentlicher Freiraum durch Wege erschlossen werden soll und somit auch den Anwohnern zu Gute kommt.
Für die Altenpflegeeinrichtung sind in sich überlagernde und gegenseitig versetzte
Quader vorgesehen. Die Vor- und Rücksprünge umrahmen einen in seiner Größe angemessenen Vorplatz und es gelingt auf der anderen Seite eine harmlose Verzahnung
mit der Landschaft. Der Vorplatz hat eine Größe, auf der die verschiedenen Funktionen
wie Zugang, Anlieferung und Verweilen nebeneinander möglich sind.
Für die Freiflächengestaltung insbesondere im Umfeld der Altenpflegeeinrichtung wurde vom Büro silands landschaftsarchitekten, Ulm, ein Rahmenplan für die Freianlagen
erarbeitet, der dem Bebauungsplan beigefügt ist. Dieser Plan lag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde.
Auszug aus der Rahmenplanung Freianlagen, silands landschaftsarchitekten, Ulm
Aus naturschutzfachlichen Gründen sind kleinere Änderungen in der Grün- und Freiflächengestaltung in den Grünordnungs- und Rechtsplan eingeflossen.
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Stand 27.01.2017
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Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
Im östlichen, der Ortsmitte zugewandten Teil des Planungsgebiets wird der neue
Standort für die am Altstandort Kirchgasse nicht mehr erweiterungsfähige St.-GeorgKindertageseinrichtung vorgesehen. Dieser Teil ist im Wettbewerb als Ideenteil bearbeitet worden, so dass eine konkrete Ausarbeitung des hochbaulichen Entwurfs noch
aussteht. Aus diesem Grund soll für den Kindergarten ein gewisser Gestaltungsspielraum offen bleiben.
Die Festsetzungen im Einzelnen
VI.1 Art der baulichen Nutzung
Für die geplanten Vorhaben werden Flächen für den Gemeinbedarf mit der jeweiligen
Zweckbestimmung festgesetzt.
Ein kleiner Zwickel, der im alten Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen war, faktisch aber zum Teil als Zufahrt für eine Garage auf Grundstück Flst. Nr.
4873 genutzt wird, soll zweckentsprechend dem dort vorhandenen Reinen Wohngebiet
(WR) zugeschlagen werden.
VI.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und Bauweise
Das Maß der baulichen Nutzung wird lediglich auf dem für die Altenpflegeeinrichtung
vorgesehenen Grundstück differenziert festgesetzt, da nur hier schon heute sowohl die
Lage auch als die Größe des geplanten Gebäudes bekannt sind.
Für die Kindertagesstätte wird nur die maximale Grundfläche von 600 m² festgesetzt.
Das weitere Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch.
Für die Altenpflegeeinrichtung wird das Maß der Nutzung mittels der Zahl der Vollgeschosse, der maximal zulässigen Grundfläche, der maximal zulässigen Gebäudehöhe
über der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) sowie der überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Mit diesen Festsetzungen kann die zulässige Kubatur hinreichend
exakt definiert werden.
Die maximal zulässige Gebäudehöhe orientiert sich an gesetzlichen Vorschriften: die
Pflegeeinrichtung ist auch eine Arbeitsstätte, es wird gemeinsam gekocht und gepflegt,
im Erdgeschoss gibt es Veranstaltungen wie Gymnastik, Basteln, gemeinsames Backen, Jubilare, Gottesdienste. Nach Arbeitsstättenrichtlinie ist bei einer Raumgröße
von über 50 m² eine Raumhöhe im Lichten von mind. 2,75 m erforderlich, bei mehr als
100 m² mindestens 3,00 m lichte Raumhöhe. Diese Höhe wird im Erdgeschoss erforderlich. Zusammen mit den erforderlichen Deckenstärken (Spannweite, Abhangdecken
für die Lüftungskanäle, Fußbodenaufbau für Installationsleitungen und Fußbodenheizung mit Trittschalldämmung usw.) und der Geschossigkeit ergibt sich die im Bebauungsplan eingetragene maximale Gesamthöhe von 11,50 m.
Das Gebäude muss hinsichtlich der Höhenlage so gestaltet werden, dass es behindertengerecht ist. Es muss ohne Stufen begehbar sein. Die Höhe wird so über der Straße
festgelegt, dass dies sichergestellt wird und die Entwässerung der davorliegenden Hoffläche möglich ist.
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Stand 27.01.2017
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Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
Bei der Grundstücksgröße von ca. 3.625 m² ohne Berücksichtigung der großzügigen,
angrenzenden Grün- und Freiflächen, einer Grundfläche des geplanten Gebäudes für
das Altenpflegeheim von ca. 1200 m² und drei Vollgeschossen werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 0,33 bzw. eine Geschossflächenzahl (GFZ) von ca. 1,00 erreicht. Diese Werte liegen innerhalb des für Wohngebiete in der BauNVO gesetzten
Rahmens.
Die Überschreitungsmöglichkeiten der festgesetzten Grundfläche durch die Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und Terrassen (§ 19 Abs. 4
Satz 2 BauNVO), sind häufig nicht ausreichend. Um hier einen ausreichenden Spielraum zu erhalten, wird eine Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,6 zugelassen.
Die Bauweise ist als abweichende Bauweise festgesetzt; zulässig ist ein Gebäude länger als 50 m in der offenen Bauweise. Dies ist erforderlich, weil das geplante Gebäude
die Länge von 50 m, die maximal in der offenen Bauweise zulässig ist, mit ca. 51,50 m
knapp überschreitet. Durch den Gebäudeversatz wird diese Länge aber nicht in ihrer
Gesamtheit raumwirksam. Im Wettbewerb wurde der vorliegende sehr kompakte Entwurf favorisiert, weil dadurch großzügige Freiflächen als Verknüpfung in den Landschaftsraum gesichert werden konnten.
VII. Erschließung
Dem Bebauungsplan liegt die Verkehrsuntersuchung des Büros Rapp Trans AG vom
10.09.2014 zugrunde, die neben der Jungerhalde auch die im Rahmenplan vorgesehene Entwicklung an der Kirchgasse umfasst. Dort werden die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Bebauungs- und Nutzungsvarianten diskutiert, denen zum Teil
größere Nutzungen zugrunde lagen als in der aktuellen Planung vorgesehen. Die Gutachter kommen im Fazit zu der Einschätzung, dass die städtebauliche und verkehrstechnische Verträglichkeit der Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse auch für den
Prognosehorizont mit neuer Bebauung gegeben ist.
VII.1 Straßen
Das Planungsgebiet ist über die Bettengasse und Jungerhalde an die Mainaustraße
(B 33) und damit das überörtliche Straßennetz gut angebunden.
Unmittelbar am Planungsgebiet führt die Straße Jungerhalde vorbei. Sie ist mit einer
Fahrbahnbreite von 5 m und einem einseitigen, 2 m breiten Gehweg vor den bestehenden Wohngebäuden im Bebauungsplan „Jungerhalde/Bettengasse“ eingetragen.
Auf der Nordseite ist ein 2 m breiter Grünstreifen mit zu erhaltenden Bäumen festgesetzt.
An der Straßenbreite und dem südlichen Gehweg sind keine Veränderungen vorgesehen, sie liegen auch außerhalb des Planungsgebiets. Einbezogen wird die Fläche des
Grünstreifens, die in das neue Gesamtkonzept integriert wird.
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Stand 27.01.2017
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Stadt Konstanz
Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
VII.2 Fuß- und Radwegeverbindungen
Das im Rahmenplan und im Masterplan Mobilität formulierte Ziel, die bestehenden
Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Wohngebiet Jungerhalde und der Ortsmitte
sowie in die offene Landschaft auszubauen und dabei neue erlebbare Bezüge zu
schaffen, soll im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt werden, soweit es das Planungsgebiet betrifft.
Der Fußweg zwischen Sepp-Biehler-Straße und Jungerhalde, der eine wichtige Verbindung zwischen Ortsmitte und Wohngebiet dargestellt, wird auf die Südseite der Kindertagesstätte verlegt in die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung. Dieser
Weg dient als Fuß- und Radweg. Seine Breite ist erforderlich, um die Abholung bei der
Glassammelstelle sicherzustellen.
Die Aufgabenstellung, die Zugänglichkeit des Landschaftsraums für die Erholungssuchenden durch das Gebiet zu berücksichtigen, wird durch Wege in der mittig liegenden
Grünfläche berücksichtigt. Außerdem wird auf die Nordseite des Planungsgebiets ein
schmaler Streifen landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, der den heute schon vorhandenen Trampelpfad zwischen Sepp-Biehler-Straße und dem Weg Am Schmerzenmösle aufnehmen kann.
VII.3 Stellplätze und Anlieferung
Bei der Anlage der Parkierungsflächen und Zufahrten ist aufgrund der Nähe zum Kindergarten und der Schule sowie der mitunter eingeschränkten Mobilität und Wahrnehmungsfähigkeit der Altenpflegeheimbewohner grundsätzlich besonderes Augenmerk
auf die Verkehrssicherheit zu legen.
Die Stellplätze für die Altenpflegeeinrichtung und den Kindergarten werden in Senkrechtaufstellung unmittelbar an die Jungerhalde gelegt.
Die Stellplätze, die heute neben der Grünfläche westlich der Schule vorhanden sind,
sollen beim Bau der Kindertagesstätte entfallen. Sie werden an der Straße Jungerhalde ersetzt. Damit soll durch die Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf der Sepp-BiehlerStraße die Sicherheit auf dem Schulweg und für die im Masterplan Mobilität vorgesehene Fahrradhauptroute erhöht werden.
Der Hol- und Bringverkehr der Kindertagesstätte soll ausschließlich über die Jungerhalde erfolgen.
Die heute schon vorhandenen öffentlichen Stellplätze an der Jungerhalde werden im
Grundsatz nicht verändert. Nur der Containerstandplatz wird zugunsten weiterer öffentlicher Stellplätze an den Verbindungsweg zur Sepp-Biehler-Straße verschoben.
Im Eingangsbereich des Altenpflegeheims werden zusätzlich Stellflächen für den Notarzt, den Krankenwagen und Behinderte nachgewiesen werden.
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Stand 27.01.2017
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Entwurf
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
VII.4 Wasser, Abwasser und Oberflächenentwässerung
Die vorhandene Infrastruktur der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist ausreichend
bemessen. Das Planungsgebiet ist durch öffentliche Kanäle entwässerungstechnisch
erschlossen.
Das anfallende unbelastete Dach- und Hofwasser ist zu verwenden oder in Retentionsmulden mit einer mindestens 30 cm starken belebten Bodenschicht vor Ort zu puffern bzw. zu versickern. Die Ausgestaltung kann als flach geböschte, extensiv gepflegte artenreiche Wiesenmulde in beliebiger Geländeform erfolgen (z.B. als flache Mulde
entlang des Fußweges). Überschüssiges Niederschlagswasser ist in die vorhandene
Kanalisation gedrosselt einzuleiten oder in Zisternen aufzufangen und über einen
Überlauf an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Die Anlage von Zisternen zur Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser (Gartenbewässerung, Toilettenspülung etc.) wird empfohlen.
VII.5 Gas- und Wasserversorgung
Die im Planungsgebiet liegenden Grundstücke werden über das bestehende Erdgasniederdrucknetz versorgt.
VII.6 Telekommunikationsstation
Die Stadtwerke Konstanz benötigen zum Ausbau ihres Glasfasernetzes im Bereich der
Gemeinbedarfsfläche Jungerhalde Nord einen Standort für eine Telekommunikationsstation mit der notwendigen technischen Infrastruktur. Sie soll gleichzeitig mit
dem Altenpflegeheim innerhalb der zentralen Grünfläche realisiert werden.
VIII. Örtliche Bauvorschriften
Der vorliegende Bebauungsplan wird insbesondere aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten Altenpflegeeinrichtung zu schaffen. Da dem Verfahren ein Architektenwettbewerb
vorausgegangen ist und beabsichtigt ist, die mit dem ersten Preis prämierte Arbeit
umzusetzen, kann auf detaillierte Vorschriften zur äußeren Gestaltung der baulichen
Anlagen verzichtet werden. Aufgenommen wird lediglich die Vorschrift, dass das
Gebäude überwiegend mit einer Holzfassade zu gestalten ist, da diese Materialität
einen wesentlichen Beitrag zur Einfügung des Gebäudes in den Landschaftsraum
leisten kann.
Auf Einfriedungen soll im Grundsatz verzichtet werden. In einer Altenpflegeeinrichtung
und einem Kindergarten können diese aber aus Gründen der Sicherheit nicht gänzlich
vermieden werden. Diese sind dann in Form von Hecken oder in Form von freien
Strauchpflanzungen ggfs. mit integrierten Drahtzäunen herzustellen. Dabei ist zu
beachten, dass keine Barrieren hergestellt werden. Deshalb sind Sockelmauern
unzulässig und Zäune müssen mind. 10 cm über dem Boden freilassen.
Aus Gründen des Bodenschutzes müssen die nicht versiegelten Flächen im
Planungsgebiet begrünt bzw. gärtnerisch angelegt werden. Da die Bewohner der
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Stand 27.01.2017
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Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
BEGRÜNDUNG
Einrichtung häufig Gehhilfen benötigen, müssen die Wege so gestaltet werden, dass
das Begehen mit Rollatoren oder Rollstühlen ohne Beeinträchtigung möglich ist.
Stellplätze sind mit offenporigen, wasserdurchlässigen Belägen herzustellen (z. B.
Pflaster mit Rasenfuge, Dränpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, wassergebundene Decke), ausgenommen die Stellplätze, die sich auf dem Vorplatz befinden.
IX.
Verfahren
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans wird die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Konstanz, den 27.01.2017
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Stand 27.01.2017
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Ortsrandeingrünung
Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume
Leitlinie für Fledermäuse
Ortsrandeingrünung
Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume
Leitlinie für Fledermäuse
Trampelpfad
wassergebundene Decke
Retentionsmulde
Pflegeheim
artenreiche Wiesenfläche
Dachwasser
extensive Dachbegrünung
zwei- bis dreischürig
Retentionsmulde
Dachwasser
Anlieferung
Pflegeheim
Kindertagesstätte
extensive Dachbegrünung
Erhalt/Entwicklung
gebietsheimisches/regionaltypisches Landschaftsgehölz
Tierhabitat
Erhalt/Entwicklung
Garten Pflegeheim
Obstbaumhain
1.250 m2
südwestexponiert
Apfel-, Birn- und Zwetschgenbäume
auf artenreicher Wiesenfläche
gebietsheimisches/regionaltypisches Landschaftsgehölz
artenreiche Wiesenfläche
Spiel-/Erlebniswäldchen
Tierhabitat
zwei- bis dreischürig
Umfahrt
Anlieferung
gebietsheimische/regionaltypische
Laubgehölze
Vorplatz
Pflaster mit Drainfugen
Landschafts-Baumhain
Prunus avium 'Plena' - gefüllte Vogelkirsche
auf wassergebundener Decke
Zufahrt
Wartung, Sandaustausch
Außenbereich Kita
Prunus avium 'Plena' - gefüllte Vogelkirsche
auf wassergebundener Decke
Retentionsmulde
Carpinus betulus - Hainbuche
Ausstattungs-/Leuchtenband
1,00
1,00
Dachwasser
Hecke
1.600 m2
südostexponiert
Baumgruppe
wassergebundene Decke
Hecke
wassergebundene Decke
Fuß-/Radweg
Vorplatz
7 Pkw Pflegeheim
Rasenfugenpflaster
1 Pkw barrierefrei
auf Vorplatz
2 Pkw Notarzt/RTW
auf Vorplatz
6 Pkw öffentlich
4 Pkw Kita
Rasenfugenpflaster
Umfahrt
Containerleerung
versetzt
Rasenfugenpflaster
6,00
Rasenfugenpflaster
Glas- und Altkleidersammelstelle
Asphalt
2,00
5 Pkw öffentlich
Pflaster mit Drainfugen
4,00
2,00
Carpinus betulus - Hainbuche
Stand frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange
Ausstattungs-/Leuchtenband
12,40
Zufahrt privat
zur Jungerhalde 20
Tilia cordata - Winterlinde
Leitlinie für Fledermäuse
Baumreihe
Ju ng erhald e
5,00
Baumreihe
partielle Wegeverbreiterung,
Rückbau Kiesfläche
10 Pkw Mehrzweckhalle
Tilia cordata - Winterlinde
Leitlinie für Fledermäuse
Rasenfugenpflaster
N
0°
23,2
Umfahrt
Containerleerung
Index
Datum
Bearbeiter
Änderung
SIL-15067-2-01-00
PLANNR. - INDEX
g
Fuß-/Radwe
Asphalt
Am
Sc
BAUHERR
Stadt Konstanz, Kanzleistraße 15, 78459 Konstanz
hm
er
vertreten durch:
ze
nm
Amt für Stadtplanung und Umwelt Konstanz, Untere Laube 24, 78462 Konstanz
ös
le
PROJEKT
STRUKTURPLANUNG JUNGERHALDE KONSTANZ
JUNGERHALDE, 78464 KONSTANZ
PLANINHALT
LAGEPLAN
FREIANLAGEN
RAHMENPLANUNG
LANDSCHAFTSARCHITEKT
ARCHITEKT
silands landschaftsarchitektur
Gresz + Kaiser | Landschaftsarchitekten PartG
ffentlicher
3 Pkw öug
enpflast
Riedwiesenweg 8, 89081 Ulm
Tel.: 0731-60270090, Fax: 0731-60270099
[email protected]
Rasenf
BAUHERR
PROJEKTSTEUERUNG
DATUM, UNTERSCHRIFT
DATUM, UNTERSCHRIFT
Maßstab:
Plangröße:
gezeichnet:
bearbeitet:
1 : 200
594 x 1540 mm
RK, 22.09.2016
RK, 22.09.2016
[Namenskürzel, Datum]
[Namenskürzel, Datum]
Beraten.
Planen.
Steuern.
Stadt Konstanz
Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf
Ortsmitte
Bericht
10. September 2014
Bericht-Nr. 2067.161 / FO
Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe
Stühlingerstraße 21 | D- 79106 Freiburg i.Br. | T +49 761 217 717 30 | www.rapp.ch
Seite 2 | Stadt Konstanz
Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte
Änderungsnachweis
Version
Datum
Status/Änderung/Bemerkung Name
1.0
1.0
2.0
2.1
23.
27.
03.
10.
Erstellung
Qualitätssicherung/Redaktion
Ergänzungen Stadt Konstanz
Bereinigung Schlussbericht
Mai 2014
Mai 2014
September 2014
September 2014
Florian Oralek
Wolfgang Wahl
Florian Oralek
Wolfgang Wahl
Verteiler dieser Version
Firma
Name
Anzahl/Form
Stadt Konstanz
Stadt Konstanz
Andreas Hemmerich
Nils Jansen
PDF
PDF
Projektleitung und Sachbearbeitung
Name
E-Mail
Telefon
Wolfgang Wahl
Florian Oralek
[email protected]
[email protected]
+49 761 217 717 31
+49 761 217 717 32
Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe
10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO
Seite 3 | Stadt Konstanz
Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte
Inhaltsverzeichnis
1.
Ausgangssituation und Aufgabenstellung
5
2.
Grundlagen
6
3.
Bestands- und Plananalyse
3.1 Untersuchungsbereich
3.2 Nutzungskonzept der Neubebauungen in Allmannsdorf Ortsmitte
3.2.1 Standort „Jungerhalde“
3.2.2 Standort „Kirchgasse“
3.3 Verkehrliche Erschließung der Neubebauungen
7
7
7
8
9
9
4.
Verkehrsanalyse
4.1 Verkehrserhebungen 2014
4.1.1 Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße
4.1.2 Verkehrszählung Kindergarten Kirchgasse
4.2 Frühere Kommunale Verkehrszählungen
4.2.1 Verkehrszählung Bettengasse / Jungerhalde 2010
4.2.2 Dauerzählstellen in der Mainaustraße
4.2.3 Verkehrszählung Parkplatz Sepp-Biehler-Straße
10
10
11
13
13
13
14
15
5.
Verkehrsprognose
5.1 Abschätzung der Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen
5.1.1 Standort „Jungerhalde“
5.1.2 Standort „Kirchgasse“
5.2 Abschätzung der Verkehrsverteilung der Neuverkehre
5.3 Bemessungsverkehrsbelastungen Knoten Bettengasse / Mainaustraße
5.4 Verkehrsprognose Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse
16
16
16
17
18
18
19
6.
Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotens Bettengasse / Mainaustraße 20
6.1 Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
21
6.2 Verkehrsqualität für Fußgänger
21
6.3 Verkehrsqualität für Radfahrer
22
6.4 Zusammenfassung der Leistungsfähigkeitsuntersuchung
22
7.
Verkehrliche Bewertung der Planung
7.1 Städtebauliche Einsatzgrenzen
7.2 Verträglichkeitsanalyse des umliegenden Straßennetzes
7.3 Bewertung der Leistungsfähigkeit am Knoten Bettengasse / Mainaustraße
7.4 Ermittlung des Stellplatzbedarfes
23
23
25
25
27
8.
Zusammenfassung und Planungsempfehlungen
27
Rapp Trans AG | Ein Unternehmen der Rapp Gruppe
10. September 2014 | Bericht-Nr. 2067.161 / FO
Seite 4 | Stadt Konstanz
Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ergebnisse der Verkehrszählung 2010 in der Bettengasse und Jungerhalde .......
Tabelle 2: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit
Kindertagesstätte ................................................................................................
Tabelle 3: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Altenwohnen
(Alternative) .......................................................................................................
Tabelle 4: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Kirchgasse" ..........................
Tabelle 5: Verkehrsverteilung des Quell-/Zielverkehrs....................................................
Tabelle 6: Einsatzgrenzen und Auslastung in der Prognose .............................................
14
16
17
17
18
25
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsbereich in der Ortsmitte von Allmannsdorf .............................. 5
Abbildung 2: Luftbild des Studienperimeters ................................................................... 7
Abbildung 3: Neubauflächen in der Ortsmitte von Konstanz Allmannsdorf ........................... 8
Abbildung 4: Zählstellenübersicht ................................................................................ 10
Abbildung 5: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Kfz-Verkehr
......................................................................................................................... 11
Abbildung 6: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Kfz-Verkehr
......................................................................................................................... 11
Abbildung 7: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Rad- und
Fußgängerverkehr................................................................................................ 12
Abbildung 8: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Rad- und
Fußgängerverkehr................................................................................................ 12
Abbildung 9: Lage der Zählstellen in der Bettengasse und Jungerhalde ............................ 13
Abbildung 10: Lage der Dauerzählstellen in der Mainaustraße ......................................... 14
Abbildung 11: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr ........ 18
Abbildung 12: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr ........ 19
Abbildung 13: Signallageplan Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße .......... 21
Abbildung 14: Bettengasse ......................................................................................... 24
Abbildung 15: Straße „Jungerhalde“; rechts das Grundstück für das Altenpflegeheim ........ 24
Abbildung 16 und Abbildung 17: Kirchgasse ................................................................. 25
Beilagenverzeichnis
 Beilage 1: Verkehrserzeugung Jungerhalde
 Beilage 2: Verkehrserzeugung Kirchgasse
 Beilage 3: Leistungsfähigkeit Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Jungerhalde (morgens)
 Beilage 4: Leistungsfähigkeit Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Jungerhalde (abends)
 Beilage 5: Stellplatznachweis Kirchgasse
 Beilage 6: Stellplatznachweis Jungerhalde
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1.
Ausgangssituation und Aufgabenstellung
Die Stadt Konstanz plant, für die Ortsmitte Allmannsdorfs einschließlich der Fläche Jungerhalde Nord eine Rahmenplanung zu erstellen. Die wichtigsten Bausteine (Altenpflegeheim,
Kindergarten, Neubebauung des aktuellen Kindergartenstandorts, Flächen nördlich des Bolzplatzes) sollen je nach Flächenverfügbarkeit auf der Grundlage dieser Rahmenplanung weiterentwickelt werden.
Im Rahmen einer verkehrsplanerischen Voruntersuchung sollen die Wirkungen der geplanten
Vorhaben detaillierter analysiert werden. Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung standen für die
einzelnen Flächen mehrere Planungsalternativen zur Diskussion. Für die Beurteilung der einzelnen Standorte wurde jeweils der Worst-Case, also die Alternative mit der höchsten Belastung, zugrundegelegt. Die Studie soll insbesondere Aussagen enthalten zu:



Der Verkehrserzeugung und den baurechtlich erforderlichen Stellplätzen für die Neubebauungen Jungerhalde und Kirchgasse.
Den heute bestehenden und in der Zukunft zu erwartenden Verkehrsbelastungen des
angrenzenden Straßennetzes.
Einer gutachterlichen Einschätzung der verkehrstechnischen und städtebaulichen Verträglichkeit der Zusatzverkehre respektive der Gesamtverkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes.
Quelle: Google Maps; verändert
Abbildung 1: Untersuchungsbereich in der Ortsmitte von Allmannsdorf
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2.
Grundlagen
Zur Bearbeitung dieser Studie wurden folgende Grundlagen herangezogen:
[1]
Bosserhoff: „Integration von räumlicher Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil
2: Abschätzung der Verkehrserzeugung“; Heft 42 der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung; HSSV, Wiesbaden 2000 (Nachdruck 2005)
[2]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Handbuch für die
Bemessung von Straßenverkehrsbelastungen (HBS) – Ausgabe 2001, Fassung 2009;
FGSV-Verlag, Köln 2009
[3]
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) – Ausgabe 2006 (korrigierter Nachdruck Dez.
2008); FGSV-Verlag, Köln 2008
[4]
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
(GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389, 440)
[5]
Stadt Konstanz: Auswertung der Dauerzählstellen in der Mainaustraße und Schiffstraße
aus dem Jahr 2013
[6]
Stadt Konstanz: Verkehrszählung Parkplatz Sepp-Biehler-Straße vom 28.10.2010
[7]
Stadt Konstanz: Verkehrszählungen Bettengasse und Jungerhalde vom 15. bis
22.11.2010
[8]
Stadt Konstanz, Amt für Stadtplanung- und Umwelt (ASU): Nutzungen – Worst-CaseSzenarien für Verkehrsgutachten, Stand: 07.04.2014 und ergänzende E-Mail vom
18.08.2014
[9]
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Herstellung notwendiger
Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 16. April 1996 (GABl. S. 289), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. August 2003 (GABl. S. 590)
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3.
Bestands- und Plananalyse
3.1
Untersuchungsbereich
Der Studienperimeter ist durch die Aufgabenstellung vorgegeben. Der Untersuchungsbereich
wird durch den in Abbildung 2 gelb dargestellten Kordon umschrieben.
Sep
p-
Bie
hler
-S t
raß
e
Schiffstraße
Quelle: Stadt Konstanz, ergänzt
Abbildung 2: Luftbild des Studienperimeters
Innerhalb des Kordons soll die unbebaute Grundstücksfläche nördlich der Straße „Jungerhalde“ und das daran anschließende Telekommunikationsgrundstück neubebaut werden. Im
Bereich Kirchgasse ist ebenfalls eine Neubebauung vorgesehen. Das in der Abbildung gekennzeichnete Privatgrundstück wird in die Rahmenplanung einbezogen.
An allen Standorten (Abbildung 2) stehen derzeit mehrere Planungsalternativen zur Diskussion. In der Verkehrsuntersuchung erfolgt eine Betrachtung von Maximalvarianten mit dem
höchsten Verkehrsaufkommen (Worst-Case-Szenarien).
Im Fokus der Untersuchung stehen die zur Erschließung dieser Flächen vorgesehenen Straßen (Jungerhalde, Bettengasse, Kirchgasse und Mainaustraße).
3.2
Nutzungskonzept der Neubebauungen in Allmannsdorf Ortsmitte
Die Stadt Konstanz hat in der Ortsmitte von Allmannsdorf mehrere Flächen ausgewiesen, die
neu bebaut werden sollen. Das Nutzungskonzept [8] sieht auf insgesamt fünf Flächen (siehe
Abbildung 3) neue Wohnbauten und ein Altenpflegeheim vor. Auch eine Verlegung des beste-
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henden Kindergartens von der Kirchgasse in die Jungerhalde und die Errichtung von Wohnbebauungen mit Gewerbeflächen im Erdgeschoss wird geprüft.
Sep
p-
Bie
hler
-S t
raß
e
Schiffstraße
Abbildung 3: Neubauflächen in der Ortsmitte von Konstanz Allmannsdorf
3.2.1 Standort „Jungerhalde“
Am Standort Jungerhalde ist die Errichtung eines Altenpflegeheimes und einer Kindertagesstätte vorgesehen. Als Alternative zur Kindertagesstätte wird auch ein Gebäude für altengerechtes Wohnen untersucht. Zusätzlich soll die Möglichkeit geprüft werden, Wohnstellplätze
vom Standort Kirchgasse (vgl. Kapitel 3.2.2) z.T. an die Jungerhalde zu verlagern, da der
Standort Kirchgasse für den MIV nur schlecht erschließbar ist. Das Nutzungskonzept [8] für
den Standort Jungerhalde sieht folgende Neuerrichtungen vor:




Ein Altenpflegeheim (Fläche 1) mit 60 Plätzen und einer Bruttogeschossfläche von
3.300 m²,
eine Kindertagestätte (Fläche 2) plus Verlagerung von Wohnstellplätzen aus Fläche 4
(20 Stellplätze) oder alternativ Altenwohnen mit 36 Wohneinheiten,
ein Wohngebäude (Fläche 3) mit max. 22 Wohneinheiten sowie
Wohnstellplätze aus Fläche 5 für Familienwohnen (9 Stellplätze).
In der neu geplanten Kindertagesstätte sollen 132 Kinder im Alter von 4 Monaten bis 6 Jahren betreut werden. Die Nettonutzfläche des Gebäudes soll rund 1.190 m² (ohne Verkehrsund Konstruktionsflächen) und die Bruttogeschossfläche 1.928 m² betragen.
Der bestehende Parkplatz an der Sepp-Biehler-Straße (siehe Abbildung 2) soll im Zuge der
Rahmenplanung auf einen neuen Standort rund 70 m weiter westlich zwischen Fläche 1 und
2 verlagert werden. Dadurch wird der Parkplatz nicht mehr über die Sepp-Biehler-Straße
sondern über die „Jungerhalde“ erschlossen.
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3.2.2 Standort „Kirchgasse“
Am Standort Kirchgasse soll hauptsächlich neuer Wohnraum geschaffen werden. Das Konzept
der Stadt Konstanz sieht folgende neue Nutzungen am Standort Kirchgasse vor:



Familien- oder Altenwohnen (Fläche 4) mit max. 20 Wohneinheiten
Gewerbliche Nutzung (Fläche 4) (z.B. Café) mit ca. 300 m² Nutzfläche. Diese Nutzfläche umfasst z.B. den Gastraum eines Cafés, aber nicht sanitäre Anlagen, Flure, Treppen und Konstruktionsflächen.
Familienwohnen (Fläche 5) mit max. 9 Wohneinheiten
Insgesamt sind somit 29 Wohneinheiten und 300 m² gewerblicher Nutzung geplant. In der
Worst-Case-Betrachtung wird davon ausgegangen, dass der gesamte Standort von der Kirchgasse erschlossen wird (keine Verlagerung von Stellplätzen zur Jungerhalde, vgl. Kapitel
3.2.1).
3.3
Verkehrliche Erschließung der Neubebauungen
Die Erschließung der beiden Standorte erfolgt ausschließlich über die jeweils angrenzenden
Straßenzüge (vgl. Abbildung 2): Der Standort Jungerhalde wird über die Jungerhalde und
Bettengasse erreicht. Der Standort Kirchgasse kann direkt über die Kirchgasse erreicht werden. Zur Erschließung des Standortes ist sie allerdings nur bedingt geeignet, da sie in Teilbereichen schmal und die Flächenverfügbarkeit eingeschränkt ist. Am Knoten Schiffstraße /
Mainaustraße resp. Bettengasse / Mainaustraße erfolgt der Anschluss an das höherrangige
Straßennetz. Die Mainaustraße, welche als B33 klassifiziert ist, bietet überregionale Verbindungen in alle Richtungen. Der Fähranschluss in Richtung Meersburg ist nur wenige hundert
Meter in östlicher Richtung entfernt.
Aufgrund geringer Flächenverfügbarkeit und der teilweise unzureichenden Erschließung mit
dem MIV soll im Sinne eines Worst-Case-Szenarios auch eine Verlegung von Wohnstellplätzen vom Standort Kirchgasse zur Jungerhalde geprüft werden. Dies betrifft die Flächen 4
(max. 20 Stellplätze) und 5 (max. 9 Stellplätze). Alternativ ist der Bau einer örtlichen Tiefgarage für die Flächen 4 und 5 möglich. Dann erfolgt die Erschließung dieses Standortes ausschließlich über die Kirchgasse.
Die Erschließung für den Fuß- und Radverkehr erfolgt durch die angrenzenden Straßenzüge.
Mit nur kurzen Fußwegezeiten ist das Ortszentrum von Allmannsdorf mit Einrichtungen des
täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittelmarkt, Friseur, Grundschule, Bank) erreichbar. Die fußläufige Entfernung vom Standort Jungerhalde beträgt rund 300 m, vom Standort Kirchgasse
sind es 50 bis 100 m.
Im öffentlichen Verkehr (ÖV) sind beide Standorte mit dem Bus zu erreichen: Die Haltestelle
Allmannsdorf befindet sich in der Ortsmitte auf Höhe des Penny-Marktes (siehe Abbildung 2).
Diese Haltestelle wird von den Stadtbussen der Stadtwerke Konstanz (Linie 1, 4 und 15) in
dichten Intervallen bedient. Überregionale Verbindungen bestehen mit den Städteschnellbussen der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) bis nach Ravensburg und Friedrichshafen. Von dieser Haltestelle verkehren auch Fernbusse u.a. in Richtung Berlin, Dortmund, Freiburg und Zürich. Vom Standort Kirchgasse liegt die Haltestelle nur rund 100 m
entfernt, vom Standort Jungerhalde sind es fußläufig rund 450 m. Mit dem Bus ist das Stadtzentrum in rund einer Viertelstunde erreichbar.
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4.
Verkehrsanalyse
4.1
Verkehrserhebungen 2014
Grundlage der Untersuchung ist eine manuell durchgeführte Verkehrserhebung, welche am
03. April 2014 in der vormittäglichen Spitzenzeit zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie in
der nachmittäglichen Spitzenzeit zwischen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr durchgeführt wurde. Die
Erhebungen gliederten sich in


eine Knotenstromzählung am Knotenpunkt Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße (Zählstelle Z1) und
eine Verkehrszählung am Kindergarten Kirchgasse (Zählstelle Z2).
Eine Übersicht der Zählstellen zeigt die nachfolgende Abbildung.
Abbildung 4: Zählstellenübersicht
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4.1.1 Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße
4.1.1.1 Kraftfahrzeugverkehr
Die Knotenbelastung am Knotenpunkt Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße betrug in
der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 10:00 Uhr 4.032 Kfz und zwischen 15:00 Uhr und 19:00
Uhr 5.745 Kfz. In der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 07:30 Uhr und 08:30 Uhr wurden 1.293 Kfz erfasst und in der nachmittägliche Spitzenstunde zwischen 17:00 Uhr und
18:00 Uhr 1.626 Kfz. Der Anteil des Schwerverkehrs (am Kfz-Verkehr) betrug im Zählzeitraum 3,6 %. Eine Übersicht über die Aufteilung der Knotenbelastung auf die einzelnen Ströme geben die nachfolgenden Abbildungen wieder.
Abbildung 5: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Kfz-Verkehr
Abbildung 6: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Kfz-Verkehr
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4.1.1.2 Rad- und Fußgängerverkehr
Aufgrund des am Zähltag herrschenden schönen Wetters konnten viele Radfahrer beobachtet
werden. Über den gesamten Zählzeitraum betrug der Anteil der Radfahrer am Verkehrsaufkommen rund 7%. In der morgendlichen Spitzenstunde wurden 94 Radfahrer und in der
nachmittäglichen Spitzenstunde wurden 102 Radfahrer auf der Fahrbahn gezählt. Weitere
Radfahrer ergaben sich auf einer Radfahrerfuhrt über die Staader Straße. Die in den Spitzenstunden festgestellten Rad- und Fußgängerströme sind den nachfolgenden Abbildungen zu
entnehmen.
Abbildung 7: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr im Rad- und Fußgängerverkehr
Abbildung 8: Knotenbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr im Rad- und Fußgängerverkehr
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4.1.2 Verkehrszählung Kindergarten Kirchgasse
Am bestehenden Kindergarten „St. Georg“ in der Kirchgasse wurde das durch den Kindergarten hervorgerufene Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr sowie im Radverkehr ermittelt. Dadurch sollen folgende Erkenntnisse gewonnen werden:



Verkehrserzeugung des Kindergartens im motorisierten Individualverkehr und im Radverkehr
Ganglinien des Verkehrsaufkommens zwischen 6 und 10 Uhr sowie 15 und 19 Uhr
Validierung der Verkehrserzeugungsberechnung der neuen Kindertagesstätte an der
Jungerhalde (z.B. hinsichtlich der Spitzenstundenbelastungen)
Beobachtungen während der Zählung zeigten, dass viele Eltern ihre Fahrzeuge außerhalb der
Kirchgasse abstellen, da diese für den MIV nur schlecht erschlossen ist. Die letzten Meter
zum Kindergarten werden zu Fuß zurückgelegt. Eine Unterscheidung zwischen MIV-Fahrer
und Fußgänger war daher nicht möglich. Dadurch kann keine Aussage hinsichtlich des MIVVerkehrsaufkommens getroffen werden. Eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die neue
Kindertagesstätte an der Jungerhalde ist somit nicht möglich.
4.2
Frühere Kommunale Verkehrszählungen
4.2.1 Verkehrszählung Bettengasse / Jungerhalde 2010
Im Jahre 2010 wurde durch die Stadt Konstanz in der Bettengasse und Jungerhalde das Verkehrsaufkommen richtungsgetrennt erhoben [6] (Abbildung 9). Die Verkehrszählung erfolgte
mittels auf der Fahrbahn aufgebrachter Zählplatten im Zeitraum von Montag, 15.11.2010
12:00 Uhr bis Sonntag, 21.11.2010 24:00 Uhr.
Abbildung 9: Lage der Zählstellen in der Bettengasse und Jungerhalde
Für die am stärksten belasteten Werktage werden die Ergebnisse der Verkehrszählung nachfolgend aufgeschlüsselt.
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Bettengasse Ost
(Di. 16.11.2010)
Tagesverkehr
Jungerhalde Nord
(Mi. 17.11.2010)
Tagesverkehr
Richtung 1
1243 Kfz
Richtung 3
220 Kfz
Richtung 2
1307 Kfz
Richtung 4
195 Kfz
Gesamt
2550 Kfz
Gesamt
415 Kfz
Tabelle 1: Ergebnisse der Verkehrszählung 2010 in der Bettengasse und Jungerhalde
Für die Bettengasse Ost (direkt am Knotenpunkt) werden die Belastungen der relevanten
Zählzeiträume (06-10 Uhr, 15-19 Uhr) mit den Ergebnissen der Verkehrserhebung 2014 verglichen. Die Ergebnisse beider Zählungen sind mit 562 Kfz/4h (6-10 Uhr) resp. 797 Kfz/4h
(15-19 Uhr) in 2010 und 461 Kfz/4h resp. 734 Kfz/4h in 2014 vergleichbar. Jahreszeitliche
und wochentägliche Schwankungen müssen beachtet werden.
4.2.2 Dauerzählstellen in der Mainaustraße
Im Untersuchungsbereich sind mehrere Dauerzählstellen der Stadt Konstanz eingerichtet
(Abbildung 10). Für die Zählstellen D4.11 / D5.11 stehen Auswertedaten aus Frühjahr/Sommer und Herbst 2013, für die Zählstelle Z52 Daten aus Herbst/Winter 2013 zur
Verfügung.
Quelle: Stadt Konstanz
Abbildung 10: Lage der Dauerzählstellen in der Mainaustraße
Die Auswertung der Dauerzählstellen ergab für die Mainaustraße folgendes Ergebnis:


Spitzenstundenbelastungen:
o ca. 650 – 730 Kfz/h (Fahrtrichtung Nord) 17-18 Uhr
o ca. 600 Kfz/h (Fahrtrichtung Süd) 07-08 Uhr
Tagesbelastungen:
o ca. 6.600 Kfz/24h im Winter bis 8.040 Kfz/24h im Sommer (Fahrtrichtung Nord)
o ca. 6.680 Kfz/24h im Winter (Fahrtrichtung Süd), im Sommer liegen keine Daten
vor
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

Tag/Nacht-Anteil (stündliche Verkehrsstärke):
o Tag (6-18 Uhr): 0,063 * Tagesverkehr
o Evening (18-22 Uhr): 0,047 * Tagesverkehr
o Night (22-6 Uhr): 0,007 * Tagesverkehr
o Der Nachtanteil liegt unterhalb vergleichbarer Strecken (0,011).
o Die Unterschiede in der Tag/Nachtverteilung verdeutlichen die Auswirkungen der
Fähre (nachts nur eingeschränkter Fahrplan).
Deutliche Jahreszeitliche Unterschiede: Höhere Verkehrsbelastungen im Frühjahr/Sommer, niedrigere im Winter. Im Winter liegt das Verkehrsaufkommen um rund
20% unter dem des Sommers.
Jahreszeitliche Unterschiede sind auf den Ausflugsverkehr am Bodensee, sowie auf dem im
Winter eingeschränkten Fahrplan der Autofähre nach Meersburg zurückzuführen. In der aktuellen Verkehrserhebung vom April 2014 wurde ein höheres Verkehrsaufkommen als in 2013
festgestellt.
4.2.3 Verkehrszählung Parkplatz Sepp-Biehler-Straße
Östlich der Grundschule besteht an der Sepp-Biehler-Straße ein provisorisch eingerichteter
und unbewirtschafteter Parkplatz (siehe Abbildung 2), welcher bis zu 20 Stellplätze umfasst.
Da diese nicht abmarkiert sind, können i. d. Regel nur bis zu 18 PKW zeitgleich parken.
Eine Verkehrszählung [6] am Donnerstag, den 28.10.2010 in der Zeit von 07.30 Uhr bis
19.00 Uhr ergab an diesem Parkplatz die nachfolgenden Ergebnisse:



5-6 PKW waren vor und nach dem Erfassungszeitraum auf dem Parkplatz abgestellt.
Es wurden insgesamt 29 PKW (inkl. der vor und nach dem Erfassungszeitraum abgestellten PKW) erfasst.
Auf dem Parkplatz waren zeitgleich immer mind. 6 Stellplätze frei.
Nach Absprache mit der Stadtverwaltung können aus der Zählung folgende Rückschlüsse
gezogen werden:



Aufgrund der sehr geringen Frequentierung kann davon ausgegangen werden, dass der
Parkplatz nicht für den Einkaufsverkehr genutzt wird.
Durch die ganztägige Belegung mit 5-6 Fahrzeugen ist eine Nutzung durch Anwohner
zur Abstellung des eigenen PKWs wahrscheinlich.
Beobachtungen während der Zählung haben gezeigt, dass die Mehrzahl der Parkenden
einen Bezug zur Grundschule hatte. Es kann deshalb auch von einer Belegung u.a.
durch das Lehrpersonal ausgegangen werden.
Die Belegung der Stellplätze in den Abendstunden, z.B. durch Nutzer der Turnhalle der nahegelegenen Grundschule, wurde nicht erfasst.
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5.
Verkehrsprognose
5.1
Abschätzung der Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen
Die Abschätzung des MIV-Verkehrsaufkommens erfolgt auf der Grundlage empirischer Kenngrößen zu vergleichbaren Nutzungen mittels des Programms Ver_Bau von Dr.-Ing. Dietmar
Bosserhoff, Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, sowie dessen Veröffentlichung „Integration von räumlicher Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der
Verkehrserzeugung“ [1]. Grundlage für das zu erwartende Verkehrsaufkommen sind Art und
Maß der geplanten baulichen Nutzungen (vgl. Kapitel 3.2). Das zu erwartende Verkehrsaufkommen errechnet sich aus der Nutzfläche bzw. der Bruttogeschossfläche, der Anzahl der
Wohneinheiten, den Altenpflege- bzw. Kindergartenplätzen und der Wegehäufigkeit pro
Werktag differenziert nach den Fahrtzwecken. Die detaillierten Eingangswerte, spezifischen
Kennwerte der Verkehrserzeugung, sowie das Ergebnis der Abschätzung kann den Beilagen 1
und 2 entnommen werden.
Die Ermittlung des Gesamtverkehrsaufkommens für den Standort „Jungerhalde“ und den
Standort „Kirchgasse“ erfolgt jeweils getrennt für die in Kapitel 3.2 beschriebenen WorstCase-Szenarien. Mithilfe nutzungsspezifischer Tagesganglinien für den Quellverkehr (QV) und
den Zielverkehr (ZV) werden die Spitzenstundenbelastungen aus den Tagesbelastungen ermittelt.
5.1.1 Standort „Jungerhalde“
Am Standort Jungerhalde sind die Errichtung eines Altenpflegeheims, eines Wohngebäudes
und einer Kindertagesstätte geplant. Daneben wird eine Verlagerung von Wohnstellplätzen
des Standortes Kirchgasse geprüft. Als Alternative zur Kindertagesstätte ist die Errichtung
eines Gebäudes für altengerechtes Wohnen möglich. Für die Stellplätze wird in der Ermittlung
der Gesamtverkehrsbelastungen der Einwohnerverkehr der entsprechenden Gebäude zu
Grunde gelegt.
Tagesverkehr
Verkehrserzeuger
Gesamt
je
Richtung
Spitzenstunde Morgens
Spitzenstunde Abends
(07:30 – 08:30 Uhr)
(17:00 – 18:00 Uhr)
QV
ZV
QV
ZV
Altenpflegeheim
226 Kfz
115 Kfz
2 Kfz/h
4 Kfz/h
6 Kfz/h
7 Kfz/h
Kindertagesstätte
331 Kfz
166 Kfz
36 Kfz/h
37 Kfz/h
1 Kfz/h
0 Kfz/h
65 Kfz
33 Kfz
3 Kfz/h
1 Kfz/h
2 Kfz/h
4 Kfz/h
61 Kfz
31 Kfz
4 Kfz/h
0 Kfz/h
2 Kfz/h
3 Kfz/h
28 Kfz
14 Kfz
2 Kfz/h
0 Kfz/h
1 Kfz/h
2 Kfz/h
711 Kfz
359 Kfz
47 Kfz/h
42 Kfz/h
12 Kfz/h
16 Kfz/h
Wohngebäude auf
Telekommunikationsgrundstück
Familien-/Altenw. aus
Fläche 4(max. 20
Stellplätze)
Familienwohnen aus
Fläche 5 (max. 9
Stellplätze)
Gesamt
Tabelle 2: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Kindertagesstätte
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Tagesverkehr
Verkehrserzeuger
Gesamt
Altenpflegeheim
Altenwohnen
je
Richtung
Spitzenstunde Morgens
Spitzenstunde Abends
(07:30 – 08:30 Uhr)
(17:00 – 18:00 Uhr)
QV
ZV
QV
ZV
226 Kfz
115 Kfz
2 Kfz/h
4 Kfz/h
6 Kfz/h
7 Kfz/h
79 Kfz
40 Kfz
1 Kfz/h
2 Kfz/h
2 Kfz/h
2 Kfz/h
65 Kfz
33 Kfz
3 Kfz/h
1 Kfz/h
2 Kfz/h
4 Kfz/h
28 Kfz
14 Kfz
2 Kfz/h
0 Kfz/h
1 Kfz/h
2 Kfz/h
398 Kfz
202 Kfz
8 Kfz/h
7 Kfz/h
11 Kfz/h
15 Kfz/h
Wohngebäude auf
Telekommunikationsgrundstück
Familienwohnen aus
Fläche 5 (max. 9
Stellplätze)
Gesamt
Tabelle 3: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Jungerhalde" mit Altenwohnen (Alternative)
Für den Standort Jungerhalde ergibt sich mit Kindertagesstätte ein tägliches Verkehrsaufkommen von 711 Kfz/24h (Summe aus Hin- und Rückfahrt). In der Alternativlösung mit Altenwohnen werden 398 Kfz/24h abgeschätzt. Diese Abschätzungen entsprechen einem
durchschnittlichen Werktag. An Spitzentagen können sie auch überschritten werden können.
Die Errichtung einer Kindertagesstätte führt zu einem höheren Gesamtverkehrsaufkommen,
als die Alternativlösung mit Altenwohnen. Die Spitzenstundenanteile liegen entsprechend
höher. Für die weiteren Untersuchungen (Leistungsfähigkeit und Verträglichkeit der Zusatzverkehre) dient die Errichtung einer Kindertagesstätte als Grundlage.
5.1.2 Standort „Kirchgasse“
Am Standort Kirchgasse ist eine überwiegende Wohnnutzung mit ca. 300 m² Gewerbeflächen
geplant. Im Worst-Case-Szenarium wird eine vollständige Erschließung des Standortes über
die Kirchgasse untersucht.
Es ergibt sich ein tägliches Gesamtverkehrsaufkommen von 186 Kfz/24h (Summe aus Hinund Rückfahrt). Diese Abschätzungen entsprechen einem durchschnittlichen Werktag, welche
an Spitzentagen auch überschritten werden können.
Tagesverkehr
Verkehrserzeuger
Gesamt
Wohnnutzung
Gewerbenutzung
(z.B. Café)
Gesamt
je
Richtung
Spitzenstunde Morgens
Spitzenstunde Abends
(07:30 – 08:30 Uhr)
(17:00 – 18:00 Uhr)
QV
ZV
QV
ZV
110 Kfz
55 Kfz
6 Kfz/h
1 Kfz/h
4 Kfz/h
6 Kfz/h
76 Kfz
38 Kfz
1 Kfz/h
2 Kfz/h
6 Kfz/h
4 Kfz/h
186 Kfz
43 Kfz
7 Kfz/h
3 Kfz/h
10 Kfz/h
10 Kfz/h
Tabelle 4: Gesamtverkehr und Spitzenstundenbelastungen "Kirchgasse"
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5.2
Abschätzung der Verkehrsverteilung der Neuverkehre
Der Neuverkehr des Standortes Jungerhalde führt über den Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße. Zusätzliche Belastungen entstehen für die Straße Jungerhalde und
den östlichen Bereich der Bettengasse.
Die Abschätzung der Verkehrsverteilung auf die Knotenströme am Knotenpunkt erfolgt in
Analogie der gezählten Vorbelastung der Kraftfahrzeugströme (ohne Radverkehr). Für den
genannten Knotenpunkt ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten zusätzlichen Belastungen (Neuverkehre) innerhalb der Spitzenstunden. Die größte Verkehrszunahme
wird in der morgendlichen Spitzenstunde prognostiziert.
Spitzenstunde
Bettengasse <>
Bettengasse <>
Bettengasse <>
Vormittag
Mainaustraße Nord
Staader Straße
Mainaustraße Süd
Quellverkehr
26%
+ 12 Kfz/h
4%
+ 2 Kfz/h
70%
+ 33 Kfz/h
Zielverkehr
41%
+ 17 Kfz/h
13%
+ 5 Kfz/h
46%
+ 19 Kfz/h
Spitzenstunde
Bettengasse <>
Bettengasse <>
Bettengasse <>
Nachmittag
Mainaustraße Nord
Staader Straße
Mainaustraße Süd
Quellverkehr
28%
+ 3 Kfz/h
15%
+ 2 Kfz/h
57%
+ 7 Kfz/h
Zielverkehr
26%
+ 4 Kfz/h
12%
+ 2 Kfz/h
62%
+ 10 Kfz/h
Tabelle 5: Verkehrsverteilung des Quell-/Zielverkehrs
5.3
Bemessungsverkehrsbelastungen Knoten Bettengasse / Mainaustraße
Die Ermittlung der Bemessungsverkehrsbelastungen für den Knotenpunkt erfolgt für die
maßgebenden Spitzenstunden durch eine Überlagerung der Vorbelastungen mit den Neuverkehren des geplanten Gebietes „Jungerhalde“. Dabei wird unterstellt, dass der auf das Gebiet
bezogene Verkehr vollständig neu induziert wird, d.h. dass es zu keiner Verlagerung bestehender Verkehre von der Mainaustraße kommt. Die Angabe erfolgt in Fahrzeuge (inkl. Radverkehr).
Abbildung 11: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 07:30 - 08:30 Uhr
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Abbildung 12: Bemessungsbelastung Bettengasse / Mainaustraße 17:00 - 18:00 Uhr
5.4
Verkehrsprognose Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse
Die Ermittlung der Verkehrsbelastungen ergibt sich durch eine Überlagerung der bestehenden
Verkehrsbelastungen mit den Neuverkehren.
In der Verkehrsprognose nicht berücksichtigt, ist der Veranstaltungsverkehr der Turnhalle der
nahegelegenen Grundschule, welcher auch die bestehenden und zukünftigen Parkmöglichkeiten insbesondere in der Bettengasse und Jungerhalde nutzt. Nach Auskunft der Stadtverwaltung sind in der Halle nicht mehr als 12 größere Veranstaltungen pro Jahr vorgesehen. Die
Besucherzahlen können bis zu 500 Personen betragen. Wie bei allen seltenen Eventverkehren
ist es auch hier nicht ratsam, das Straßennetz entsprechend den maximal möglichen Belastungsspitzen zu dimensionieren.
Bettengasse
Aktuelle Verkehrsdaten stehen für die Bettengasse aus einer kommunalen Zählung aus dem
Jahr 2010 zur Verfügung (vgl. Kapitel 4.2.1). In der Überlagerung mit den Neuverkehren des
Standortes Jungerhalde werden folgende werktägliche Verkehrsbelastungen für die Bettengasse ermittelt:

2.550 Kfz/24h + 711 Kfz/24h = 3.261 Kfz/24h ≈ 3260 Kfz/24h
Die Verlegung des provisorisch eingerichteten Parkplatzes (vgl. Kapitel 4.2.3) von der SeppBiehler-Straße zur Jungerhalde bleibt bei der Ermittlung der maximalen Verkehrsbelastung
der Bettengasse unberücksichtigt. Die Erschließung dieses Parkplatzes erfolgt sowohl im Bestand als auch zukünftig über die Bettengasse. Die Verlegung dieses Parkplatzes hat daher
keine Auswirkungen auf die maximale Verkehrsbelastung der Bettengasse.
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Jungerhalde
In der Rahmenplanung wird der an der Sepp-Biehler-Straße gelegene Parkplatz (vgl. Abbildung 2) auf einen neuen Standort an der Jungerhalde verlegt. Die Erschließung erfolgt zukünftig neben der Bettengasse auch über die Jungerhalde und nicht mehr über die SeppBiehler-Straße. Im Gegensatz zur Bettengasse muss der bestehende Parkplatzverkehr somit
berücksichtigt werden.
Die Abschätzung des Parkplatzverkehres wird wie folgt vorgenommen: Bei einer Verkehrszählung (vgl. Kapitel 4.2.3) wurden insgesamt 29 PKWs festgestellt. Unter Berücksichtigung
von Hin- und Rückfahrt werden 58 ≈ 60 Kfz-Fahrten ermittelt. Somit ergeben sich folgende
Verkehrsbelastungen für die Jungerhalde:

415 Kfz/24h + 711 Kfz/24h + 60 Kfz/24h = 1.186 Kfz/24h ≈ 1.190 Kfz/24h
Kirchgasse
Für die Kirchgasse stehen keine Verkehrsdaten zur Verfügung. Beobachtungen zeigten nur
wenige Verkehrsbewegungen. Aufgrund der Lage im Straßennetz ist kein Durchgangsverkehr
vorhanden. Unter Berücksichtigung der gegebenen Bebauung (ohne Kindergarten) wird von
einer Vorbelastung von maximal 100 Kfz/24h ausgegangen. Die Verkehrserzeugung der Neubebauung in der Kirchgasse wurde mit 186 Kfz/24h abgeschätzt. In der Überlagerung ergibt
dies eine maximale Verkehrsstärke von 286 Kfz/24h ≈ 290 Kfz/24h.
6.
Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Knotens Bettengasse / Mainaustraße
Der Knotenpunkt Bettengasse/Mainaustraße/Staader Straße wird mit einer Lichtsignalanlage
gesteuert. Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung des lichtsignalisierten Knotenpunktes erfolgt
mittels der Software AMPEL der Firma BPS GmbH. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung nach HBS [2] sind in den Beilagen 3 und 4 zusammengestellt. Darin enthalten sind
verkehrstechnische Kenngrößen wie Wartezeiten und Rückstaulängen sowie die ermittelte
Verkehrsqualitätsstufe (QSV).
Die Untersuchungen werden auf Basis des aktuellen Signalprogramms (Festzeitsteuerung)
und der ermittelten Bemessungsverkehrsstärken für die morgendliche und die abendliche
Spitzenstunde durchgeführt. Die Umlaufzeit beträgt 90 s. Im Vergleich zur abendlichen Spitzenstunde ergibt sich für die morgendliche Spitzenstunde eine geringere Knotenbelastung, es
werden jedoch deutliche Unterschiede in der Knotenstromaufteilung festgestellt. Dies macht
auch für diesen Zeitbereich eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung erforderlich.
Der nachfolgenden Abbildung des Signallageplans sind die Signalgruppen und die dazugehörigen Ströme zu entnehmen.
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Quelle: Stadt Konstanz
Fußgängerunterführung
Abbildung 13: Signallageplan Knoten Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße
6.1
Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Die Leistungsfähigkeitsberechnung ergibt für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde
unter Berücksichtigung des Neuverkehrs eine ausreichende Leistungsfähigkeit im Kraftfahrzeugverkehr. In der morgendlichen Spitzenstunde werden die größten mittleren Wartezeiten
für Fahrzeuge aus der Bettengasse (Signalgruppe 4) mit rund 49 Sekunden festgestellt. In
der abendlichen Spitzenstunde ergeben sich die größten mittleren Wartezeiten mit rund 39
Sekunden für Linksabbieger aus der nördlichen Mainaustraße (Signalgruppe 1/1a, Strom Nr.
10). Beides entspricht Verkehrsqualitätsstufe C. Die geradeausfahrenden Ströme in der Mainaustraße erreichen morgens und abends die Qualitätsstufe A. Die mittleren Wartezeiten sind
hier äußerst kurz. Die maximale Staulänge in der Mainaustraße wird in Fahrtrichtung Nord
mit 63 m für Geradeausfahrer/Rechtsabbieger und 25 m für Linksabbieger am Abend ermittelt. In Fahrtrichtung Süd werden 56 m resp. 18 m am Morgen errechnet.
Vor Ort konnten in Fahrtrichtung Süd teilweise größere Staulängen festgestellt werden. Dies
wird auf die nahegelegene Autofähre Konstanz – Meersburg zurückgeführt, da dadurch größere Fahrzeugpulke entstehen. Aufgrund der langen Freigabezeiten werden diese jeweils
nach kurzer Zeit vollständig wieder abgebaut.
6.2
Verkehrsqualität für Fußgänger
Neben der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr wird auch die Verkehrsqualitätsstufe
nach HBS für Fußgänger ermittelt. Am Knotenpunkt sind drei Fußgängerfurten vorhanden:
Über die Bettengasse, die Staader Straße und über die nördliche Mainaustraße. Die Ver-
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kehrsqualität zeigt sich unterschiedlich: Die Fußgängerfurt in der nördlichen Mainaustraße
(Signalgruppe 23/23a) weist eine mangelhafte Verkehrsqualität (Qualitätsstufe E) auf. Mit
max. 14 Sekunden sind die Freigabezeiten für den Fußgängerverkehr im Vergleich zur Umlaufzeit kurz, die mittleren Wartezeiten entsprechend lang. Dies begünstigt die Nutzung der
parallel verlaufenden Fußgängerunterführung (siehe Abbildung 13). In den anderen beiden
Fußgängerfurten wird die Qualitätsstufe A erreicht.
In der Regel wird die Länge der Freigabezeiten für den Fußgänger durch die Stärke der Kraftverkehrsströme bestimmt: Lange Freigabezeiten in der Hauptlastrichtung des Kfz-Verkehrs
(Mainaustraße) führen zu geringeren Freigabezeiten im Querverkehr. Die Freigabezeiten für
Fußgänger in der Querrichtung reduzieren sich entsprechend. Da das Signalprogramm in der
Untersuchung nicht verändert wurde, ist eine mangelhafte Verkehrsqualität für Fußgänger
über die nördliche Mainaustraße schon im Bestand zu beobachten. Für die Bestimmung der
mittleren Wartezeiten ist die Stärke der Fußgängerströme nicht relevant.
6.3
Verkehrsqualität für Radfahrer
Im Radverkehr wird eine sehr gute bis ausreichende Verkehrsqualitätsstufe nach HBS erreicht: Die Radfahrstreifen/-wege entlang der Mainaustraße (Signalgruppe 1/1a und 3/3a)
sowie die Radverkehrsfurt über die Staader Straße (Signalgruppe 21/21a) erreichen Qualitätsstufe A. Der Radfahrstreifen in der Staader Straße (Signalgruppe 51) erreicht Qualitätsstufe C resp. D. Leistungsfähigkeitsprobleme können nicht beobachtet werden.
Der gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführte Radverkehr wird gemäß [2] nicht separat betrachtet. Betrachtet werden nur Radfahrer auf eigenen Radverkehrsanlagen. Die Radverkehrsstärken auf Mischfahrstreifen fließen in die Berechnungen der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr ein.
6.4
Zusammenfassung der Leistungsfähigkeitsuntersuchung
Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung zeigt in der Prognose mit neuen Nutzungen eine ausreichende Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr sowie im Radverkehr. Als schlechteste Verkehrsqualität wird die Qualitätsstufe C im Kfz-Verkehr und D im Radverkehr erreicht. Im
Fußgängerverkehr erreicht die Furt über die nördliche Mainaustraße mit Qualitätsstufe E eine
unzureichende Verkehrsqualität. Die parallel verlaufende Fußgängerunterführung bietet zwar
eine Alternative, jedoch ist diese nicht barrierefrei ausgeführt. Gehbehinderten Menschen
steht sie daher nicht zur Verfügung. Die Gesamteinstufung des Knotens wird somit mit Verkehrsqualitätsstufe E bewertet. Grundlage der Untersuchung war das aktuelle Signalprogramm des Knotens.
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Die einzelnen Verkehrsqualitätsstufen (QSV) bedeuten gemäß [2]:
Stufe A: Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann ungehindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind sehr kurz.
Stufe B: Alle während der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer können in der
nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau am Ende der
Freigabezeit auf.
Stufe C: Nahezu alle während der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer können in
der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder –gehen. Die Wartezeiten sind
spürbar. Beim Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau am Ende der
Freigabezeit auf.
Stufe D: Im Kraftfahrzeugverkehr ist ständiger Reststau vorhanden. Die Wartezeiten für
alle Verkehrsteilnehmer sind beträchtlich. Der Verkehrszustand ist noch stabil.
Stufe E: Die Verkehrsteilnehmer stehen in erheblicher Konkurrenz zueinander. Im Kraftfahrzeugverkehr stellt sich ein allmählich wachsender Stau ein. Die Wartezeiten
sind sehr lang. Die Kapazität wird erreicht.
Stufe F: Die Nachfrage ist größer als die Kapazität. Die Fahrzeuge müssen bis zu ihrer
Abfertigung mehrfach vorrücken. Der Stau wächst stetig. Die Wartezeiten sind
7.
Verkehrliche Bewertung der Planung
extrem lang. Die Anlage ist überlastet.
7.1
Städtebauliche Einsatzgrenzen
Die Einordnung von Straßen nach städtebaulichen und verkehrlichen Kriterien erfolgt auf der
Grundlage der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt 06“ [3].
Als Erschließungsstraße dienen die Bettengasse, die Jungerhalde sowie die Kirchgasse überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke oder dem Aufenthalt. Sie zeichnen
sich durch geringe Geschwindigkeiten, eine geringe Längenentwicklung und geringe Verkehrsstärken aus. Linienbusverkehr ist in allen genannten Straßen nicht vorhanden. Die erschlossenen Grundstücke werden überwiegend von Wohnnutzung geprägt.
Die RASt 06 unterscheidet insgesamt zwölf verschieden Straßentypen vom Wohnweg bis zur
anbaufreien Straße. Die Bettengasse und Jungerhalde können dem Straßentyp „Wohnstraße“
zugeordnet werden. Wesentliche Charakteristik einer Wohnstraße ist neben einer Erschließungsfunktion mit einer ausschließlichen Wohnnutzung eine geringe Längenentwicklung bis
zu ca. 300 m und eine stündliche Verkehrsstärke von bis zu 400 Kfz/h. Besondere Nutzungsansprüche bestehen an den Aufenthalt und das Parken.
Beide Straßen liegen in einem ruhigen Wohnquartier westlich der Mainaustraße. Die Bettengasse (siehe Abbildung 14) ist die einzige Zufahrtstraße in das Wohnquartier. Somit wird
über die Bettengasse der gesamte Verkehr in das Wohngebiet geleitet.
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Abbildung 14: Bettengasse
Die Bettengasse und die Jungerhalde (siehe Abbildung 15) sind Bestandteil einer Tempo-30Zone. Entlang der Bettengasse ist auf beiden Seiten ein Gehweg vorhanden, in der Jungerhalde nur auf einer Seite. Vereinzelt sind Parkfelder angeordnet. Radfahrstreifen sind mit
Ausnahme eines kurzen Stücks am Knoten Mainaustraße nicht vorhanden.
Abbildung 15: Straße „Jungerhalde“; rechts das Grundstück für das Altenpflegeheim
Die Kirchgasse ist eine Einbahnstraße von bzw. zur Mainaustraße. Sie führt schleifenförmig
um die Kirche St. Georg und kann dem Straßentyp „Wohnweg“ nach RASt 06 zugeordnet
werden. Wesentliche Charakteristika eines Wohnweges sind die ausschließliche Wohnnutzung, eine geringe Länge bis 100 m sowie eine Verkehrsstärke von bis zu 150 Kfz/h. Ein besonderer Nutzungsanspruch besteht an den Aufenthalt. Wohnwege haben häufig nur schmale
Fahrgassen, Gehwege sind meistens nicht vorhanden.
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Die Kirchgasse ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden und als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert. Nur Radfahrer dürfen in Gegenrichtung verkehren. Der Straßenraum ist
größtenteils eng und Gehwege sind nicht vorhanden. Mit Ausnahme des Kindergartens ist sie
ausschließlich von Wohnnutzung geprägt. Die Aufenthaltsfunktion dieser Straße wird durch
die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich deutlich.
Abbildung 16 und Abbildung 17: Kirchgasse
7.2
Verträglichkeitsanalyse des umliegenden Straßennetzes
Die Städtebaulichen Einsatzgrenzen (vgl. Kapitel 7.1) betragen für die Bettengasse und die
Jungerhalde bis zu 400 Kfz/h. Für die Kirchgasse wird eine Verkehrsstärke von bis zu 150
Kfz/h empfohlen.
Unter Berücksichtigung der zum Teil niedrigen Ausgangswerte werden auch in Zukunft die
städtebaulichen Einsatzgrenzen in einem Großteil des Straßennetzes deutlich unterschritten
werden, wie aus Tabelle 6 hervorgeht.
TagesStraße
Straßentyp
belastung
Einsatzgrenze
„Prognose“
(Kfz/h)
(Kfz/24h)
Spitzenstunde
„Prognose“
„Auslastung“
(Kfz/h)
Bettengasse
Wohnstraße
3.260
400
326
82%
Jungerhalde
Wohnstraße
1.190
400
119
30%
Kirchgasse
Wohnweg
290
150
29
19%
Tabelle 6: Einsatzgrenzen und Auslastung in der Prognose
Die größte Auslastung wird in der Bettengasse festgestellt. In der Jungerhalde und Kirchgasse wird eine deutlich niedrigere Auslastung erreicht. Grundlage der Verträglichkeitsanalyse
sind die in Kapitel 5.4 ermittelten Tagesbelastungen nach Realisierung der Neubebauungen.
Der Spitzenstundenanteil wird mit 10% abgeschätzt.
7.3
Bewertung der Leistungsfähigkeit am Knoten Bettengasse / Mainaustraße
In Kapitel 6 wird die Leistungsfähigkeit des Knotens nach Realisierung der Neubebauung Jungerhalde ermittelt. Grundlage der Berechnungen ist das aktuelle Festzeitsignalprogramm des
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Knotens. In der Zusammenfassung der Leistungsfähigkeitsbeurteilung nach Verkehrsqualitätsstufen ergeben sich folgende Ergebnisse:





Verkehrsqualität im Kfz-Verkehr befriedigend (QSV C), im Radverkehr ausreichend (QSV
D); bei den Geradeausverkehren in der Mainaustraße Stufe A.
Leistungsfähigkeitsreserven im Kfz-Verkehr ausreichend vorhanden: In der abendlichen
Spitzenstunde ist der Knoten mit knapp 55%, in der morgendlichen Spitzenstunde mit
42% ausgelastet.
Die separaten Radverkehrsfurten entlang der Mainaustrasse sehr gut mit Qualitätsstufe A.
Die Furt aus der Staader Straße befriedigend mit Qualitätsstufe C.
Mangelhafte Verkehrsqualität für den Fußgänger in der nördlichen Mainaustraße . Dies
begünstigt die Nutzung der parallel verlaufenden Fußgängerunterführung, da dem Fußgänger hier keine Wartezeiten entstehen. Gehbehinderte Menschen profitieren hiervon allerdings nicht, da die Fußgängerunterführung nicht Barrierefrei ausgeführt ist.
Die mangelhafte Verkehrsqualität für die Fußgänger führt zu einer Gesamteinstufung des
Knotens mit der Verkehrsqualitätsstufe E.
Aus der Analyse der Dauerzählstellen (vgl. Kapitel 4.2.2) ergeben sich deutliche jahreszeitliche Unterschiede in den Verkehrsbelastungen der Mainaustraße. Engpässe in der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs sind auch in den hochbelasteten Sommermonaten nicht zu erwarten.
Eine Analyse der maximalen Staulängen in der Mainaustraße ergibt:



In Fahrtrichtung Nord steht dem Kfz-Verkehr ausreichend Stauraum zur Verfügung. Konflikte mit Nachbarknoten, Bushaltestellen etc. sind nicht zu erwarten.
Durch die Autofähre Konstanz – Meersburg entstehen in Fahrtrichtung Süd zum Teil größere Fahrzeugpulke.
Bei zunehmender Verkehrsstärke resp. eine Veränderung der Freigabezeit zugunsten der
Fußgänger können Konflikte mit dem benachbarten Knoten Mainaustraße / Schiffstraße
und der Bushaltestelle Allmannsdorf nicht ausgeschlossen werden.
Die Bewertung nach Verkehrsqualitätsstufen des HBS ergibt sich allein aus den einzelnen
Wartezeiten vor den Signalgruppen. Insbesondere für den nichtmotorisierten Verkehr ist davon unabhängig zu prüfen, ob Verbesserungen bezüglich Komfort und Verkehrssicherheit
möglich sind.
Die Anlage einer Fußgängerfurt in der südlichen Mainaustraße führt zu einer Verbesserung
der Verkehrsqualität der Fußgänger, die den Knoten diagonal oder den Knotenpunkt auf der
Südseite queren möchten.
Für die Radverkehre aus der Bettengasse und der Staader Straße wird die Einrichtung eines
aufgeweiteten Radaufstellstreifens empfohlen.
Für den aus der nördlichen Mainaustrasse nach links in die Staader Straße abbiegenden Radverkehr wird eine indirekte Radverkehrsführung vorgeschlagen.
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In Verbindung mit diesen Modifikationen sollte die signaltechnische Schaltung angepasst und
verkehrsabhängig gesteuert werden. Hierbei sollte auf eine Optimierung der Grünzeiten für
die Fussgänger geachtet werden, ohne die Leistungsfähigkeit für den MIV zu stark einzuschränken.
7.4
Ermittlung des Stellplatzbedarfes
Für die Neubebauungen Jungerhalde und Kirchgasse werden auf Grundlage der für BadenWürttemberg geltenden Landesbauordnung [4] und der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums (VwV Stellplätze) [9] die baurechtlich notwendigen Stellplätze ermittelt.
Der Stellplatznachweis ist den Beilagen 5 und 6 zu entnehmen.
Die Landesbauordnung bildet die Grundlage für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs von
Wohnungen. In §37 Abs. 1 wird für jede Wohnung mindestens ein Stellplatz als notwendig
angesehen. Die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums gibt detaillierte Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der notwendigen Stellplätze bei anderen Anlagen (außer
Wohnungen): Die Zahl der Stellplätze richtet sich hier nach der Zahl der Plätze resp. der
Größe der Nutzfläche einer Anlage (Stellplatzschlüssel) unter Beachtung der gegebenen ÖVErschließung. Bei guter ÖV-Erschließung kann die Zahl der Stellplätze entsprechend reduziert
werden.
Für die Jungerhalde sind in Variante 1 (mit Kindertagesstätte) 30 Stellplätze baurechtlich
notwendig. In Variante 2 (mit Altenwohnen) sind 62 Stellplätze zu errichten. Aus der Baugenehmigung zur Erweiterung der Turnhalle der nahegelegen Grundschule bestand eine Verpflichtung zur Herstellung von weiteren 10 Stellplätzen. Diese Stellplätze sollen nun im Zuge
der Bebauung Jungerhalde angelegt werden.
Unter Berücksichtigung der Verlagerung von Stellplätzen vom Standort „Kirchgasse“ und den
baurechtlich notwendigen Stellplätzen aus der Baugenehmigung Turnhalle sind in Variante 1
(mit Kindertagesstätte) 69 Stellplätze und in Variante 2 (mit Altenwohnen) 81 Stellplätze
vorzusehen. In der Kirchgasse werden im Worst-Case-Szenario 44 Stellplätze als baurechtlich
notwendig angesehen.
8.
Zusammenfassung und Planungsempfehlungen
Die vorliegende Studie beinhaltet eine verkehrliche Analyse und Wertung der geplanten Neubebauungen an der Jungerhalde und der Kirchgasse. Folgende zentrale Fragestellungen gilt
es zu beantworten:


Welche Auswirkungen besitzt die Neubebauung Jungerhalde auf die Leistungsfähigkeit
des Knotens Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße?
Ist die verkehrstechnische und städtebauliche Verträglichkeit der Zusatzverkehre infolge der Neubebauungen in der Bettengasse, Jungerhalde und Kirchgasse gewährleistet?
Im Zuge des städtebaulichen Planungsverfahrens der Stadt Konstanz stehen mehrere Planungsalternativen für die Jungerhalde und die Kirchgasse zur Diskussion. Die Ermittlung der
Verkehrserzeugung der neuen Nutzungen erfolgt in Maximalszenarien (Worst-Case): Für die
Kirchgasse ergibt sich demnach ein werktägliches Gesamtverkehrsaufkommen von rund 190
Kfz/24h. An der Jungerhalde stehen zwei verschiedene Varianten zur Auswahl, wobei für
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Variante 2 ein höheres Verkehrsaufkommen abgeschätzt wird. Das werktägliche Gesamtverkehrsaufkommen beträgt rund 710 Kfz/24h.
Die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit des Knotens Bettengasse / Mainaustraße / Staader
Straße wird mit der Gesamtverkehrsqualitätsstufe E bewertet: Maßgebend für diese Einstufung ist der Fußgängerverkehr in der nördlichen Mainaustraße. Alternativ steht eine parallel
verlaufende Fußgängerunterführung ohne Wartezeiten zur Verfügung. Da diese allerdings
nicht barrierefrei ausgeführt ist, profitieren gehbehinderte Personen nicht. Der Kfz- und Radverkehr erreicht Qualitätsstufe C bzw. D. Der Geradeausverkehr in der Mainaustraße wird mit
Stufe A bewertet.
Um die Verkehrsqualität am Knoten zu verbessern, sollte eine verkehrsabhängige Steuerung
mit einer Priorisierung des Fußgängerverkehrs geprüft werden. Zusätzlich wird die Einrichtung einer neuen Fußgängerfurt in der südlichen Mainaustraße empfohlen. Hierdurch kann die
Summe der Wartezeiten im Fußgängerverkehr reduziert werden.
Zur Verbesserung der Radverkehrsverhältnisse am Knoten sind folgende Maßnahmen zu prüfen:


Einrichtung eines aufgeweiteten Radaustellstreifens in der Bettengasse und Staader Straße.
Linksabbiegen mit indirekter Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich in der Mainaustraße aus Richtung Norden in die Staader Straße
Die Analyse der Staulängen in der Mainaustraße ergibt für die nach Süden führende Fahrtrichtung eine maximale Länge von 56 m für die Geradeausfahrer. In der Realität werden sich
aber etwas höhere Staulängen einstellen, da die naheliegende Autofähre nach Meersburg zu
größeren Fahrzeugpulks führt, die im Berechnungsverfahren nicht abgebildet werden. Beobachtungen vor Ort ergaben, dass sich die Fahrzeugpulks jeweils kurzfristig wieder auflösen.
Bei zunehmender Verkehrsstärke sind Konflikte mit dem benachbarten Knoten Mainaustraße
/ Schiffstraße und mit der Bushaltestelle Allmannsdorf möglich. In der Gegenrichtung sind
keine Konflikte zu erwarten, da ausreichend Stauraum vorhanden ist.
Die städtebauliche und verkehrstechnische Verträglichkeit der Bettengasse, Jungerhalde und
Kirchgasse ist auch für den Prognosehorizont mit neuer Bebauung gegeben.
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Wolfgang Wahl
Leiter Büro Freiburg i.B.
Florian Oralek
Sachbearbeiter
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Beilage 1
Altenpflegeheim
60 Plätze; 3.300 m² Bruttogeschossfläche (BGF)
Beschäftigtenverkehr
Güterverkehr
Beschäftige/Platz: 0,6 – 1,0
Annahme: 0,8
48 Beschäftigte
Besucher/Platz: 1,5 – 2,5
Annahme: 2,0
Abschätzung über die BGF:
0,2 Fahrten je 100 m²
Wegehäufigkeit: 3 – 4,5
Annahme: 3,8
182 Wege/Werktag
Besucherverkehr
120 Besucher
Wegehäufigkeit: 2,0
7 LkwFahrten/Werktag
240 Wege/Werktag
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 60 %
MIV-Anteil :40-90 %
Annahme: 70 %
109 PkwWege/Werktag
168 PkwWege/Werktag
PKW-Besetzungsgrad 1,1
PKW-Besetzungsgrad 1,4
99 PkwFahrten/Werktag
Gesamt:
226 KfzFahrten/Werktag
120 PkwFahrten/Werktag
Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens
durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012
Verkehrserzeugung Kirchgasse
Seite 1
Beilage 1
Kindertagesstätte
132 Plätze; 1.928 m² Bruttogeschossfläche (BGF)
Beschäftigtenverkehr
Güterverkehr
Besucherverkehr
(Kinder)
Abschätzung über Plätze:
Beschäftige/Platz: 0,06 – 0,10
Annahme: 0,08
11 Beschäftigte
Abschätzung über die BGF:
0,0 – 0,05 Fahrten je 100 m²
Annahme: 0,05
Wegehäufigkeit: 2,0
Wegehäufigkeit: 2 – 2,5
Annahme: 2,25
25 Wege/Werktag
1 LkwFahrten/Werktag
264 Wege/Werktag
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 60 %
MIV-Anteil :5-80 %
Annahme: 60 %
15 PkwWege/Werktag
158 PkwWege/Werktag
PKW-Besetzungsgrad 1,1
PKW-Besetzungsgrad 0,5
(fiktiver Besetzungsgrad
wg. Bring- und Holverkehr)
14 PkwFahrten/Werktag
Gesamt:
331 KfzFahrten/Werktag
316 PkwFahrten/Werktag
Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens
durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012
Verkehrserzeugung Kirchgasse
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Beilage 1
Altenwohnen
36 Wohneinheiten (WE)
Einwohnerverkehr
Güterverkehr
Besucherverkehr
Haushaltsgröße: 2,05 EW/WE
(Wert für Städte von
20.000 – 100.000 EW)
74 Einwohner
Abschätzung über Einwohner:
0,05 Fahrten je Einwohner
Wegehäufigkeit: 2,9
(Wert bei Senioren)
Abschätzung über die Gesamtwege:
Anteil: 0 – 15%
Annahme: 15%
214 Wege/Werktag
Einwohnerwege außerhalb
des Gebietes: 0 – 20%
Annahme: 10%
193 Wege/Werktag
4 LkwFahrten/Werktag
32 Wege/Werktag
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 50 %
MIV-Anteil :50-60 %
Annahme: 60 %
97 PkwWege/Werktag
19 PkwWege/Werktag
PKW-Besetzungsgrad 1,5
PKW-Besetzungsgrad 1,5 – 2,0
Annahme: 1,7
64 PkwFahrten/Werktag
Gesamt:
79 KfzFahrten/Werktag
11 PkwFahrten/Werktag
Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens
durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012
Verkehrserzeugung Kirchgasse
Seite 3
Beilage 1
Wohnnutzung
(Telekommunikationsgrundstück)
22 Wohneinheiten (WE)
Einwohnerverkehr
Güterverkehr
Besucherverkehr
Haushaltsgröße: 2,05 EW/WE
(Wert für Städte von
20.000 – 100.000 EW)
45 Einwohner
Abschätzung über Einwohner:
0,05 Fahrten je Einwohner
Wegehäufigkeit: 3,6
(Stadtgröße 50.001 – 100.000)
Abschätzung über die Gesamtwege:
Anteil: 0 – 15%
Annahme: 15%
162 Wege/Werktag
Einwohnerwege außerhalb
des Gebietes: 0 – 20%
Annahme: 15%
138 Wege/Werktag
2 LkwFahrten/Werktag
24 Wege/Werktag
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 60 %
MIV-Anteil :50-60 %
Annahme: 60 %
83 PkwWege/Werktag
15 PkwWege/Werktag
PKW-Besetzungsgrad 1,5
PKW-Besetzungsgrad 1,5 – 2,0
Annahme: 1,7
55 PkwFahrten/Werktag
Gesamt:
65 KfzFahrten/Werktag
8 PkwFahrten/Werktag
Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens
durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012
Verkehrserzeugung Kirchgasse
Seite 4
Beilage 2
Standort Kirchgasse
(Wohnnutzung)
Fläche 4: 20 Wohneinheiten (WE); Fläche 5: 9 Wohneinheiten (WE)
Einwohnerverkehr
Güterverkehr
Besucherverkehr
Haushaltsgröße: 3,0 EW/WE
(Grundlage: Familienwohnen)
87 Einwohner
Abschätzung über Einwohner:
0,05 Fahrten je Einwohner
Wegehäufigkeit: 3,6
(Stadtgröße 50.001 – 100.000)
Abschätzung über die Gesamtwege:
Anteil: 0 – 15%
Annahme: 15%
313 Wege/Werktag
Einwohnerwege außerhalb
des Gebietes: 0 – 20%
Annahme: 15%
266 Wege/Werktag
4 LkwFahrten/Werktag
47 Wege/Werktag
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 50 %
MIV-Anteil :50-60 %
Annahme: 60 %
133 PkwWege/Werktag
28 PkwWege/Werktag
PKW-Besetzungsgrad 1,5
PKW-Besetzungsgrad 1,5 – 2,0
Annahme: 1,7
89 PkwFahrten/Werktag
Gesamt:
110 KfzFahrten/Werktag
Fläche 4: 61 PkwFahrten/Werktag
Fläche 5: 28 PkwFahrten/Werktag
17 PkwFahrten/Werktag
Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens
durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012
Verkehrserzeugung Kirchgasse
Seite 1
Beilage 2
Standort Kirchgasse
(Gewerbenutzung)
300 m² Nutzfläche = ca. 375 m² Bruttogeschossfläche
Grundlage: Café
Beschäftigtenverkehr
Güterverkehr
Kundenverkehr
BGF/Beschäftigtem: 40 – 80
Annahme: 60
7 Beschäftigte
0,7 – 0,9 Fahrten je Beschäftigtem
Annahme: 0,8
Wege/Beschäftigtem: 30 – 60
(Restaurant/Gastronomie)
Anwesenheitsgrad: 85%
Wegehäufigkeit: 2,5 – 3,0
Annahme: 2,75
17 Wege/Werktag
6 LkwFahrten/Werktag
i.M. 352
Wege/Werktag
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 50 %
MIV-Anteil :30-70 %
Annahme: 30 %
9 Pkw-Wege/Werktag
106 PkwWege/Werktag
PKW-Besetzungsgrad 1,1
PKW-Besetzungsgrad 1,5-2,0
Annahme: 1,7
8 PkwFahrten/Werktag
Gesamt:
76 KfzFahrten/Werktag
62 PkwFahrten/Werktag
Quelle: Bosserhoff: Ver_Bau – Programm zur Abschätzung des Verkehrsaufkommens
durch Vorhaben der Bauleitplanung, Gustavsburg 2012
Verkehrserzeugung Kirchgasse
Seite 2
Beilage 3
HBS 2001
Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Formblatt 3
a) Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167)
Stadt: Konstanz
Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung
Datum: 01.09.2014
Zeitabschnitt: 07:30 - 08:30
tU = 90 s
Nr.
Bez.
1 1/1a(11,12)
Bearbeiter: FO
T = 60 min
tF
f
tS
q
m
qS
tB
nC
C
g
NGE
nH
h
S
NRE
lStau
w
[s]
[-]
[s]
[Fz/h]
[Fz]
[Fz/h] [s/Fz]
[Fz]
[Fz/h]
[-]
[Fz]
[Fz]
[%]
[%]
[Fz]
[m]
[s]
60
0.667
30
649
16.2
1969
1.83
32.8
1313
0.494
0.00
8.1
50
95
9.34
56
7.5
QSV
A
2
1/1a(10)
19.2
0.213
70.8
60
1.5
1997
1.80
10.7
426
0.141
0.00
1.2
80
95
3.02
18
28.7
B
3
2(8,7,9)
7.4
0.082
82.6
103
2.6
2004
1.80
4.1
165
0.625
0.00
2.5
96
95
4.96
30
40.0
C
4
3/3a(5,6)
58
0.644
32
370
9.3
1981
1.82
31.9
1276
0.290
0.00
4.0
43
95
6.36
38
7.0
A
5
3/3a(4)
8.1
0.090
81.9
45
1.1
1989
1.81
4.5
179
0.251
0.00
1.0
91
95
2.73
16
38.1
C
6
4(2,1,3)
11.1
0.123
78.9
173
4.3
1994
1.81
6.1
246
0.703
0.74
4.2
98
95
8.13
49
48.7
C
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
qK=
1400 Fz/h
RAPP TRANS AG
CK= 3605 Fz/h
g = 0.4526
BASEL
gmaßg = 0.4216
Beilage 3
HBS 2001
Formblatt 3
Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167)
Stadt: Konstanz
Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung
Datum: 01.09.2014
Zeitabschnitt: 07:30 - 08:30
Bearbeiter: FO
tU = 90 s
b) Nachweis der Verkehrsqualität für Fußgänger
Nr.
Bezeichnung
tF
wmax
P
1
21/21a
2
22/22a
3
23/23a
Bezeichnung
tF
[s]
1
1/1a_R
60
2
3/3a_R
58
3
21/21a
58
4
51
10.3
tvor
tfuss
Bemerkung
w
QSV
[s]
[s]
[Fg]
[s]
[s]
[s]
58
32
2
--
3.8
5.7
A
59
31
0
--
0.0
5.3
A
14
76
1
--
2.0
32.1
E
w
QSV
4
5
6
7
8
9
10
c) Nachweis der Verkehrsqualität für Radfahrer
Nr.
f
tS
q
sb
Bemerkung
[-]
[s]
[Rad/h]
[m]
[s]
0.667
30
34
2.0
5
A
0.644
32
11
2.0
5.7
A
0.644
32
10
2.0
5.7
A
0.114
79.7
25
1.9
35.4
D
5
6
7
8
9
10
RAPP TRANS AG
BASEL
Beilage 4
HBS 2001
Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Formblatt 3
a) Nachweis der Verkehrsqualität im Kraftfahrzeugverkehr
Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167)
Stadt: Konstanz
Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung
Datum: 02.09.2014
Zeitabschnitt: 17:00 - 18:00
tU = 90 s
Nr.
Bez.
1 1/1a(11,12)
Bearbeiter: FO
T = 60 min
tF
f
tS
q
m
qS
tB
nC
C
g
NGE
nH
h
S
NRE
lStau
w
QSV
[s]
[-]
[s]
[Fz/h]
[Fz]
[Fz/h] [s/Fz]
[Fz]
[Fz/h]
[-]
[Fz]
[Fz]
[%]
[%]
[Fz]
[m]
[s]
61
0.678
29
570
14.3
1969
1.83
33.4
1335
0.427
0.00
6.5
45
95
8.22
49
6.6
A
2
1/1a(10)
7.5
0.083
82.5
64
1.6
1992
1.81
4.2
166
0.386
0.00
1.5
94
95
3.51
21
39.1
C
3
2(8,7,9)
10.5
0.117
79.5
129
3.2
1995
1.80
5.8
233
0.554
0.00
3.0
94
95
5.70
34
37.5
C
4
3/3a(5,6)
58.8
0.653
31.2
716
17.9
1980
1.82
32.3
1294
0.554
0.00
9.7
54
95
10.42
63
8.5
A
5
3/3a(4)
10.8
0.120
79.2
84
2.1
1992
1.81
6.0
239
0.351
0.00
1.9
90
95
4.15
25
36.4
C
6
4(2,1,3)
9.4
0.104
80.6
111
2.8
2006
1.79
5.2
210
0.530
0.00
2.6
93
95
5.15
31
38.2
C
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
qK=
1674 Fz/h
RAPP TRANS AG
CK= 3477 Fz/h
g = 0.4926
BASEL
gmaßg = 0.5508
Beilage 4
HBS 2001
Formblatt 3
Knotenpunkte mit Lichtsignalanlage
Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Projekt: Verkehrsuntersuchung Konstanz-Allmannsdorf Ortsmitte (2067.167)
Stadt: Konstanz
Knotenpunkt: Bettengasse / Mainaustraße / Staader Straße, Planung
Datum: 02.09.2014
Zeitabschnitt: 17:00 - 18:00
Bearbeiter: FO
tU = 90 s
b) Nachweis der Verkehrsqualität für Fußgänger
Nr.
Bezeichnung
tF
wmax
P
1
21/21a
2
22/22a
3
23/23a
Bezeichnung
tF
[s]
1
1/1a_R
61
2
3/3a_R
59
3
21/21a
59
4
51
14.9
tvor
tfuss
Bemerkung
w
QSV
[s]
[s]
[Fg]
[s]
[s]
[s]
59
31
3
--
5.4
5.3
A
60
30
0
--
0.0
5.0
A
13
77
3
--
5.4
32.9
E
w
QSV
4
5
6
7
8
9
10
c) Nachweis der Verkehrsqualität für Radfahrer
Nr.
f
tS
q
sb
Bemerkung
[-]
[s]
[Rad/h]
[m]
[s]
0.678
29
30
2.0
4.7
A
0.656
31
21
2.0
5.4
A
0.656
31
50
2.0
5.4
A
0.166
75.1
31
1.9
31.5
C
5
6
7
8
9
10
RAPP TRANS AG
BASEL
Beilage 5
Stellplatzbedarf Jungerhalde
Bushaltestellen (als Grundlage der Berechnung des Reduktionsquotienten)
fußläufig
Radius
Bushaltestelle: An der Steig
≤ 450m
360m
Bushaltestelle: Allmannsdorf
≤ 450m
230m
(Linien 1, 4 und 15)
(Linien 1, 4 und 15)
Ermittlung der Reduktion gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle A
Erreichbarkeit
Kriterium
Punkte
Radius 300 - 500m (Erreichbarkeitseinschränkungen
2
durch umständliche Fußwegeführung )
Dichte der Verkehrsmittel
mehr als 2 Bus- / Bahnlinien
2
Leistungsfähigkeit
Takt max. 10 min
2
Attraktivität
Bus (ohne eigenen Fahrstreifen)
0
Summe
6
Reduktion gem. Tabelle B der VwV ermittelten Stellplätze auf
80%
Berechnung Stellplatzbedarf
Verkehrsquelle
Stellplatzschlüs-
Berechnungs-
sel
grundlage
gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle B:
1 / 10-15 Plätze
Altenheim / Pflegeheim
mind. 3
gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle B:
1 / 20-30 Kinder
Kindergärten
mind. 2
gem. § 37
Württemberg:
Abs.
1
LBO
Stellplätze
Reduktion.
auf 80%
60 Plätze
5
4
132 Plätze
5
4
1 / Wohnung
36 Wohnungen
36
-----
1 / Wohnung
22 Wohnungen
22
-----
Baden-
Altenwohnungen
gem. § 37
Württemberg:
Abs.
1
LBO
Baden-
Wohnungen auf Telekommunikationsgrundstück
2067.161 / FO
Berechnung Stellplatzbedarf.docx
Seite 1
Beilage 5
Ermittlung des Gesamtstellplatzbedarfs
Verkehrsquelle
Variante 1
Variante 2 (Alternative)
Stellplatzbedarf Altenpflegeheim
4 Stellplätze
4 Stellplätze
Stellplatzbedarf Altenwohnen
36 Stellplätze
Stellplatzbedarf Kindertagestätte
4 Stellplätze
Stellplatzbedarf: Wohnungen auf Telekommunikationsgrundstück
Gesamt
22 Stellplätze
22 Stellplätze
30 Stellplätze
62 Stellplätze
Es werden insgesamt 30 Stellplätze in Variante 1 und 62 Stellplätze in Variante 2 als nachzuweisend
festgelegt.
Aufgrund der Verlagerung von Stellplätzen vom Standort Kirchgasse (siehe Beilage 6) und den aus
der Baugenehmigung Turnhalle anzulegenden Stellplätze ergeben sich folgende baurechtlich notwendigen Gesamtstellplätze im Worts-Case-Szenarium „Jungerhalde“:
Baurechtlich notwendiger Stellplatzbedarf
Stellplatzbedarf aus Baugenehmigung: Erweiterung Turnhalle
Variante 1
Variante 2 (Alternative)
30 Stellplätze
62 Stellplätze
10 Stellplätze
10 Stellplätze
Wohnstellplätze aus Fläche 4 („Kirchgasse“) 20 Stellplätze
Wohnstellplätze aus Fläche 5 („Kirchgasse“) 9 Stellplätze
9 Stellplätze
Gesamt
81 Stellplätze
2067.161 / FO
69 Stellplätze
Berechnung Stellplatzbedarf.docx
Seite 2
Beilage 6
Stellplatzbedarf Kirchgasse
Bushaltestellen (als Grundlage der Berechnung des Reduktionsquotienten)
Bushaltestelle Allmannsdorf
(Linien 1, 4 und 15)
fußläufig
Radius
100m
ca. 50m
Ermittlung der Reduktion gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle A
Kriterium
Punkte
Erreichbarkeit
Radius max. 300m
3
Dichte der Verkehrsmittel
mehr als 2 Bus- / Bahnlinien
2
Leistungsfähigkeit
Takt max. 10 min
2
Attraktivität
Bus (ohne eigenen Fahrstreifen)
0
Summe
7
Reduktion der gem. Tabelle B der VwV ermittelten Stellplätze auf
60%
Berechnung Stellplatzbedarf
Verkehrsquelle
Stellplatzschlüs-
Berechnungs-
sel
grundlage
1 / 12 m²
300 m² Nutzfläche
25
15
1 / Wohnung
20 Wohnungen
20
-----
1 / Wohnung
9 Wohnungen
9
-----
gem. VwV Stellplätze, Anhang Tabelle B:
Gaststätten (für Café)
gem. § 37
Württemberg:
Abs.
1
LBO
Abs.
1
Wohnungen (Fläche 5)
LBO
Reduktion.
auf 60%
Baden-
Wohnungen (Fläche 4)
gem. § 37
Württemberg:
Stellplätze
Baden-
Ermittlung des Gesamtstellplatzbedarfs für das Worst-Case-Szenarium Kirchgasse:
Verkehrsquelle
Stellplatzbedarf Café
15 Stellplätze
Stellplatzbedarf Wohnungen
29 Stellplätze
Gesamt
44 Stellplätze
Es werden 44 Stellplätze als nachzuweisend festgelegt.
2067.161 / FO
Berechnung Stellplatzbedarf.docx
Seite 1
Flächennutzung im Bestand
Nutzung
Obstwiese (verbracht)
Gebüsch mittlerer Standorte
Fettwiese mittlerer Standorte
Begleitgrün entlang der Parkplätze
Buchenhecke
Fläche (m²)
5.763
154
2.520
203
24
Einzelbäume (10 Stück)
Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter
594
Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
315
Summe
9.573
Bestand
Nutzung
Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter
(teilversiegelt)
Summe
Neuversiegelung
(m²)
315
594
909
Planung
Nutzung
Altenpflegeheim inkl. Nebenanlagen (max. Versiegelung 60%)
Kindertagesstätte inkl. Nebenanlagen
Öffentliche Verkehrsfläche
Wassergebundener Weg innerhalb der öffentlichen Grünfläche
(teilversiegelt)
Bestehende Parkplatzfläche (teilversiegelt)
Neuversiegelung
(m²)
2.175
900
86
132
47
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger, Radfahrer,
Entsorgungsfahrzeuge)
588
Parkplätze (Rasenpflaster)
524
Summe
4.452
Neuversiegelung (Planung - Bestand)
3.543
Flurstück
aktuelle Nutzung
Klassen- Fläche
zeichen (m²)
zukünftige Nutzung
Bewertungsklasse vor dem Eingriff
Kompensationsbedarf in ÖP
Bewertungsklasse nach dem Eingriff
ÖP
ÖP
(Gesamt- ÖP x A
(Gesamt- ÖP x A
NB AW FP NV Gesamt bew. x 4) [m²]
NB AW FP NV Gesamt bew. x 4) [m²]
3774
Obstwiese (verbracht)
L2a2
Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl.
427 Nebenanlagen)
3
3
3
*
3,000
12,000
5.124
278 Garten
3
3
3
*
3,000
12,000
3.336
3
3
3
*
3
3
3
*
3,000
12,000
900
3
3
3
*
75 Obstwiese (verbracht)
208 Parkplätze (Rasenpflaster)
3774
3774
Gebüsch mittlerer
Standorte
Fettwiese mittlerer
Standorte
L2a2
L2a2
3774
3774
Straße, Weg oder Platz
(vollversiegelt)
3781
3781
Obstwiese (verbracht)
Gebüsch mittlerer
Standorte
L2a2
L1a2
L1a2
0
0
*
0,000
-12,000
ÖP x A [m²]
0,000
0
-5.124
3,000
12,000
3.336
0,000
0
3,000
12,000
900
0,000
0
3
3
3
*
3,000
12,000
2.496
1
1
1
*
1,000
4,000
832
-8,000
-1.664
20 Vollversiegelte Fläche (Straße)
3
3
3
*
3,000
12,000
240
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-12,000
-240
63 Gebüsch mittlerer Standorte
3
3
3
*
3,000
12,000
756
3
3
3
*
3,000
12,000
756
0,000
0
2 Parkplätze (Rasenpflaster)
3
3
3
*
3,000
12,000
24
1
1
1
*
1,000
4,000
8
-8,000
-16
3
3
3
*
3,000
12,000
9.672
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-12,000
-9.672
3
3
3
*
3,000
12,000 14.232
3
3
3
*
3,000
12,000
14.232
0,000
0
1
1
1
*
1,000
4,000
32
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-4,000
-32
Weg oder Platz mit wassergebundener Decke,
39 Kies oder Schotter
1
1
1
*
1,000
4,000
156
1
1
1
*
1,000
4,000
156
0,000
0
21 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
0
0
0
*
0,000
0,000
0
0
0
0
*
0,000
0,000
0
0,000
0
Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl.
747 Nebenanlagen)
3
4
3
*
3,333
13,333
9.960
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-13,333
-9.960
Vollversiegelte Fläche (Kindertagesstätte inkl.
900 Nebenanlagen)
Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl.
806 Nebenanlagen)
1.186 Fettwiese mittlerer Standorte, Garten
Weg oder Platz mit
wassergebundener Decke, L2a2
Kies oder Schotter
0
ÖP/m²
8 Vollversiegelte Fläche (Straße)
3
4
3
*
3,333
13,333 12.000
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-13,333
-12.000
Fettwiese mittlerer Standorte, Straßenbegleitgrün,
2.701 Garten, Sträucher
3
4
3
*
3,333
13,333 36.013
3
4
3
*
3,333
13,333
36.013
0,000
0
Wassergebundener Weg innerhalb der öffentlichen
132 Grünfläche
3
4
3
*
3,333
13,333
1.760
1
1
1
*
1,000
4,000
528
-9,333
-1.232
150 Parkplätze (Rasenpflaster)
3
4
3
*
3,333
13,333
2.000
1
1
1
*
1,000
4,000
600
-9,333
-1.400
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
129 (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge)
3
4
3
*
3,333
13,333
1.720
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-13,333
-1.720
43 Straßenbegleitgrün, Garten
3
4
3
*
3,333
13,333
573
3
4
3
*
3,333
13,333
573
0,000
0
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
44 (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge)
3
4
3
*
3,333
13,333
587
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-13,333
-587
3781
Buchenhecke
L1a2
15 Parkplätze (Rasenpflaster)
9 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
3781
3781
Fettwiese mittlerer
Standorte
L1a2
Weg oder Platz mit
wassergebundener Decke, L1a2
Kies oder Schotter
3781
3774/
3781
Summe
3
*
3,333
13,333
200
1
1
1
*
1,000
4,000
60
-9,333
-140
0,000
0
-13,333
-120
3
4
3
*
3,333
13,333
120
0
0
0
*
0,000
3
4
3
*
3,333
13,333
2.600
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-13,333
-2.600
352 Fettwiese mittlerer Standorte
3
4
3
*
3,333
13,333
4.693
3
4
3
*
3,333
13,333
4.693
0,000
0
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
(Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) mit
182 Parkflächen
3
4
3
*
3,333
13,333
2.427
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-13,333
-2.427
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
(Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge) mit
236 Parkflächen
1
1
1
*
1,000
4,000
944
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-4,000
-944
308 Fettwiese mittlerer Standorte
1
1
1
*
1,000
4,000
1.232
3
4
3
*
3,333
13,333
4.107
9,333
2.875
1
1
1
*
1,000
4,000
12
0
0
0
*
0,000
0,000
0
-4,000
-12
0
0
0
*
0,000
0,000
0
0
0
0
*
0,000
0,000
0
0,000
0
620
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
99 (Fußgänger, Radfahrer, Entsorgungsfahrzeuge)
L1a2
4
Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl.
195 Nebenanlagen)
3 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
Straße, Weg oder Platz
(vollversiegelt)
3
155 Parkplätze (Rasenpflaster)
0
0
0
*
0,000
0,000
0
1
1
1
*
1,000
4,000
620
4,000
23 Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
0
0
0
*
0,000
0,000
0
0
0
0
*
0,000
0,000
0
0,000
0
17 Garten
Dachbegrünung (Altenpflegeheim,
Kindertagesstätte)
(50 % der Gesamtfläche angerechnet: 890 m² x 1
ÖP)
0
0
0
*
0,000
0,000
0
3
4
3
*
3,333
13,333
227
13,333
227
9.573
890
-45.278
* Die Bodenfunktion "Sonderstandort für naturnahe Vegetation" w ird nur bew ertet, w enn ein Extremstandort vorliegt (Bew ertungsklasse 4).
ÖP
Ökopunkte
Bew ertungsklassen (Funktionserfüllung):
NB
Natürliche Bodenfruchtbarkeit
0 keine (versiegelte Flächen)
AW
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf
1 gering
FP
Filter und Puffer für Schadstoffe
2 mittel
NV
Sonderstandort für naturnahe Vegetation
3 hoch
4 sehr hoch
BESTAND
Nr.
Biotoptyp
Fläche
(m²)
45.40
Obstwiese (verbracht)
42.20
Gebüsch mittlerer Standorte
33.41
Fettwiese mittlerer Standorte
1.994
33.41
Fettwiese mittlerer Standorte (Freizeitfläche, häufige Mahd, artenarm)
526
60.50
Begleitgrün entlang der Parkplätze
203
44.30
Buchenhecke
24
45.20
45.10
60.23
Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter
60.20
Straße, Weg oder Platz (vollversiegelt)
Grund- Biotop- Bilanzwert
wert
wert
14
80.682
16
2.464
13
13
25.922
13
10
5.260
4
4
812
4
4
96
Einzelbäume (2 x 65cm STU x 6 ÖP, 1 x 100 cm STU x 6 ÖP, 1 x 60 cm STU x 6ÖP)
6
6
1.740
Einzelbäume (6 x 65cm STU x 8 ÖP)
8
8
3.120
594
2
2
1.188
315
1
1
315
Summe
5.763
154
16
9.573
121.599
PLANUNG
Nr.
Biotoptyp
60.10
Vollversiegelte Fläche (Altenpflegheim inkl. Nebenanlagen)
60.10
Vollversiegelte Fläche (Kindertagesstätte inkl. Nebenanlagen)
60.20
Öffentliche Verkehrsfläche
Fläche
(m²)
Biotopwert
Bilanzwert
2.175
1
2.175
900
1
900
86
1
86
132
2
264
47
2
94
588
1
588
60.23
Wassergebundener Weg innerhalb der öffentlichen Grünfläche (teilversiegelt)
60.23
Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter (bestehendes Grundstück)
60.20
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger, Radfahrer,
Entsorgungsfahrzeuge)
60.23
Parkplätze (Rasenpflaster)
524
2
1.048
60.60
Garten (Altenpflegeheim, Kindertagesstätte)
2.993
6
17.958
41.10
Sträucher (innerhalb öffentlicher Grünfläche)
300
14
4.200
33.41
Fettwiese mittlerer Standorte
1.272
13
16.536
60.50
Verkehrsgrünfläche
133
4
532
42.20
Gebüsch mittlerer Standorte
63
16
1.008
45.40
Obstwiese (östlich Kita,V2)*
360
14
5.040
35.64/
60.55
Dachbegrünung (Altenpflegeheim, Kindertagesstätte) (50 % der Gesamtfläche
angerechnet: 890 m² x 8 ÖP)
8
7.120
45.10
Erhaltene Bestandsbäume (4 Stk x 65 cm STU x 8 ÖP)
8
2.080
45.20
Erhaltener Bestandsbaum (1 Stk x 65 cm STU x 6 ÖP)
6
390
45.20
Erhaltener Bestandsbaum (1 Stk x 60 cm STU x 6 ÖP)
6
360
45.20
Geplante Einzelbäume (30 Stk. x 77 cm STU x 8 ÖP, M2)
8
18.480
Summe
9.573
78.859
* Erhalt des Gehölzbestandes (Festsetzung im Bebauungsplan)
Bilanz Differenz (Planung - Bestand)
-42.740
Ökopunkte
Ausgleichsbedarf Boden
-45.278
Ausgleichsbedarf Pflanzen/Biotope
-42.740
GESAMT
-88.018












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
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
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



STADT KONSTANZ
Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Behörde
Stellungnahme
1.
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 12.10.2016
2.
IHK Hochrhein-Bodensee
vom 07.11.2016
3.
Landkreis Konstanz
vom 08.11.2016
Verweis auf Stellungnahme vom 07.05.2015:
Da es sich um einzelne Gebäude handelt ist die Bauherrenberatung hierfür zuständig. Die Bauherren mögen sich bitte recht- Kenntnisnahme
zeitig vor Baubeginn hinwenden. Hier die Kontaktdaten: Email: Die Kontaktdaten werden weitergeleitet.
[email protected]. Tel.: +49 800 3301903.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Grundlagen, um eine Altenpflegeeinrichtung für 60 Wohnplätze und
eine Kindertagesstätte bauen zu können. Entsprechend wird
das Planareal als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine
kleine Teilfläche des Plangebiets wird zweckentsprechend noch
dem vorhandenen reinen Wohngebiet zugeordnet. Daher wird
für diesen Planbereich als Art der baulichen Nutzung ein reines
Wohngebiet textlich festgesetzt.
Die Maßnahmen optimieren die soziale Infrastruktur im Stadtteil Kenntnisnahme
Allmannsdorf. Wirtschaftliche Belange sind nicht berührt.
3.1
Gesundheit und Versorgung
Von Seiten des Gesundheitsamtes bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes nach Sichtung der Planunterlagen
keine Bedenken.
3.2
Abfallrecht und Gewerbeaufsicht
Nach Einsichtnahme in den o.g. Bebauungsplan ergeben sich
dazu von hier aus keine Bedenken oder Anregungen.
3.3
Kreisarchäologie
Aus dem Plangebiet sind bislang keine archäologischen Fundstellen bekannt. Seitens der Kreisarchäologie bestehen gegen
das Vorhaben keine Bedenken. Obwohl Teilbereiche des Plangebiets bereits baulich überprägt sind, können unbekannte
archäologische Fundstellen allerdings nicht generell ausgeschlossen werden. Um für den Vorhabenträger Planungssicherheit zu schaffen, regen wir an, im Baufeld möglichst früh-
Stand 08.02.2017
Stellungnahme Planer
Beschlussvorschläge
Stadtplanung Nocke
1
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
zeitig Baggerschürfe, die man mit evtl. geplanten BaugrundunDie Anregung, frühzeitig Baggerschürfe durchzuführen, wird an
tersuchungen verbinden könnte, nach terminlicher Absprache
den Vorhabenträger weitergeleitet.
und unter Aufsicht der Kreisarchäologie anzulegen. Hierfür
steht die Kreisarchäologie kurzfristig zur Verfügung. Die Kosten
für die vorgeschlagenen Baggerschürfe müssten vom Vorhabenträger übernommen werden. Leistungen der Kreisarchäologie sind kostenfrei.
Wir bitten weiterhin um Aufnahme folgender Formulierung in die
textlichen Festlegzungen zum Bebauungsplan „Jungerhalde
Nord":
Der Beginn aller Erdarbeiten (einschließlich Oberbodenabtrag,
Baugrunduntersuchungen, Baggerschürfen etc.) ist frühzeitig
mit dem Kreisarchäologen (Am Schlossgarten 2, 78224 Singen,
07731/61229 oder 0171/3661323) terminlich abzustimmen. Die
Erdarbeiten sind mit einem Bagger mit Humuslöffel unter Aufsicht der Kreisarchäologie durchzuführen. Werden beim Abtrag
des Oberbodens archäologische Fundstellen entdeckt, ist für
eine archäologische Rettungsgrabung eine öffentlich-rechtliche
Investorenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (Arbeitsstelle Hemmenhofen, Fischersteig 9, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/93777-0) abzuschließen,
in welcher die Rahmenbedingungen der Rettungsgrabung geregelt werden. Hierzu gehören insbesondere die Fristen für die
Untersuchungen sowie die Kosten der archäologischen Rettungsgrabung, die vom Vorhabenträger zu übernehmen sind.
Dies ist bei der terminlichen Planung des Bauvorhabens zu
berücksichtigen. Gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz sind auch
im weiteren Bauverlauf etwaige Funde (Scherben, Knochen,
Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige BodenverDer Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
färbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit
Unterbrechung der Bauarbeiten ist gegebenenfalls zu rechnen
und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
3.4
Stand 08.02.2017
Landwirtschaft
Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans soll die Errichtung
einer Altenpflegeeinrichtung und einer Kindertagesstätte ermögStadtplanung Nocke
2
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
lichen.
Seitens des Amts für Landwirtschaft bestehen nach dem derzeitigen Planungsstand keine Einwände gegen die Aufstellung
des Bebauungsplans.
Sollten planexterne Kompensationsmaßnahmen erforderlich
sein, die bisher noch nicht konkretisiert sind, bitten wir bereits
im Vorfeld darum, auf eine weitere Inanspruchnahme von
hochwertiger Ackerfläche für Ausgleichsmaßnahmen möglichst
zu verzichten. Grundsätzlich sind aus agrarstruktureller Sicht
Pflege- und Renaturierungsmaßnahmen, Entsiegelungen oder
bodenverbessernde Maßnahmen vorzuziehen.
Eine abschließende Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft kann daher erst nach Konkretisierung dieser Maßnahmen und deren Umfang bzw. bei Vorlage des vollständigen
Umweltberichts erfolgen.
3.5
Stand 08.02.2017
Naturschutz
Der vorliegende Bebauungsplan sieht die Bebauung am Ortsrand von Allmannsdorf vor. Es sollen dort die Voraussetzungen
für die Errichtung eines Altenheims und eines Kindergarten
geschaffen werden.
Die Fläche des Bebauungsplans „Jungerhalde Nord" grenzt
unmittelbar an Teile des FFH-Gebietes „Bodanrück westlicher
Bodensee" Nr. 8220-341 an. Die direkt nördlich angrenzenden
Wiesen sind als FFH Lebensraum Typ Nr.6510 „Magere Flachlandmähwiesen" geschützt und müssen im Sinne des § 34
BNatSchG in ihrer Qualität und Ausprägung erhalten werden.
Die Wiesen unterliegen somit dem Verschlechterungsverbot
des § 34 BNatSchG.
Zusätzlich sind die unmittelbar angrenzenden Wiesenflächen
Teil des geschützten Grünbestands „Hockgraben". Die Grünflächen am Ortsrand bilden den Übergang zur freien Landschaft
und sind aufgrund ihrer guten Biotopausstattung mit artenreichen Wiesen, Streuobstbäumen und Gehölzen insbesondere
für Vögel und Fledermäuse von herausragender Bedeutung.
Der Bebauungsplan überplant einen wertvollen Gehölzgürtel,
welcher im Nordwesten des Flurstückes 3781, zusammen mit
dem Gehölzgürtel auf Flurstücknummer 3011/2, eine Einheit
bildet.
Im Rahmen der vorgelegten artenschutzrechtlichen Einschät-
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und bei
der Wahl der Kompensationsmaßnahmen so weit wie möglich beachtet.
Beschlussvorschlag:
Die Anregungen werden beachtet.
Die Wiesen werden durch den Bau und den Betrieb des Seniorenheims und der Kindertagesstätte nicht über das bisherige
Maß hinaus belastet. Ggf. sind außerhalb des Bebauungsplanverfahrens entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Betreten
zu ergreifen.
Die artenschutzfachlichen Belange werden im Umweltbericht
mit integriertem Grünordnungsplan beachtet.
Am östlichen Rand des Grundstücks für die Kindertagesstätte
entlang der Sepp-Biehler-Straße wird ein 10 m breiter Streifen
des bestehenden Gehölzes zum dauerhaften Erhalt festgesetzt
(insg. 360 m²). Durch den Erhalt des Gehölzes und die geplanten Baumpflanzungen am Nordrand des Geltungsbereichs
bleibt die Funktion der Gehölze als Leitstruktur erhalten und es
werden neue Brut- und Nahrungshabitate für Fledermäuse und
Vögel geschaffen. Etwa 1/3 der Grünfläche zwischen dem Altenpflegeheim und der Kindertagesstätte wird mit heimischen
und standortgerechten Sträuchern bepflanzt. Die restliche Fläche wird zu einer krautreichen Wiesenfläche entwickelt. Durch
die Strauchpflanzungen kann der Verlust des Gehölzes an dieser Stelle ausgeglichen werden.
Stadtplanung Nocke
3
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
zung der Bebauung wird vor dem Hintergrund des § 44
Zum Entwurf wird eine FFH-Vorprüfung durchgeführt.
BNatSchG auf eine mögliche Betroffenheit von Vögeln und
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation
Fledermäusen hingewiesen.
der Eingriffe werden im Umweltbericht dargestellt. Eine EinDer Artenschutzbeitrag geht davon aus, dass Vermeidungsgriffs-Kompensationsbilanz wird erarbeitet.
und Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Unter anderem wird in diesem Beitrag die Erhaltung des nordöstlichen Feldgehölzes, in einer Größe von 400 - 600m2, gefordert. Der vorgelegte Bebauungsplan geht hierauf jedoch nicht
ein, sondern setzt zwischen den beiden geplanten Baukörpern
eine Grünfläche fest. Dieses würde die Rodung des, aus Artenscnutzgründen zu erhaltenden Feldgehölzes, bedeuten. Die
Umsetzung erforderlicher Artenschutzmaßnahmen ist jedoch
zwingend geboten, wenn diese für den Erhalt der Population
einzelner Arten erforderlich sind oder i.S.d. § 44 BNatSchG das
Tötungsverbot einzelner Tiere betreffen können. Die Betroffenheit von besonders und streng geschützten Arten, wie Singvögel und Fledermäuse, wurden im o.a. Fachbeitrag aufgezeigt,
so dass die strengen Vorschriften des §44 BNatSchG maßgeblich einzuhalten sind.
Maßnahmen des Artenschutzes unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. So ist das
Vorkommen von Fledermauswochenstuben im Dachstuhl der,
in ca. 120m Entfernung, gelegenen Kirche, hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen der lokal vorkommenden Population
von Fledermäusen, durch den Verlust des bereits erwähnten
Gehölzgürtels zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für mögliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen betroffener
Vögel. Der Prüfmaßstab ist im „Formblatt zur artenschutzrechtlichen Prüfung" vorgegeben, welcher unter folgendem Link erhältlich ist:
http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/
servlet/is/103384/?COMMAND=Displav Bericht&FIS=200&OBJECT=103384&MODE=METADATA
Der vorgelegte Bebauungsplan macht jedoch keine Aussagen
oder Festsetzungen zur möglichen Erhaltung des Teilbereichs
des nordöstlichen Feldgehölzes. Im Gegenteil hierzu werden
auf dieser Teilfläche Festsetzungen für die Errichtung eines
Kindergartens getroffen. Hier liegt ein Widerspruch zu den Aussagen des Artenschutzgutachtens vor. Hierzu sind aus Sicht
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
4
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
der Unteren Naturschutzbehörde ergänzende Angaben erforderlich. Der Artenschutzfachbeitrag beinhaltet eine allgemeine
Einschätzung, welche im Bebauungsplan konkretisiert werden
muss. Im Bebauungsplan wird darüber hinaus eine Grünfläche
zwischen beiden Baukörpern dargestellt und darauf eine Wegeverbindung nach Norden skizziert. Diese Wege würden dann in
Form von „Trampelpfaden" direkt über die angrenzende geschützte Wiese weiterverlaufen. Diese neuen Wege könnten
eine weitere Beeinträchtigung der geschützten Wiesen verursachen, da sie diese Wiesenflächen zerschneiden, Hundekot
würde die Wiesen zusätzlich düngen und eine Bewirtschaftung
der Wiese erschweren. Insgesamt kann durch die aufgeführten
Umstände eine Verschlechterung der Wiese im Sinne des §34
BNatSchG verursacht werden. Daher wird aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde empfohlen, diese Grünfläche im Norden, gegenüber der Wiesenfläche durch eine Hecke deutlich
abzugrenzen. Aus den genannten Gründen sind die notwendigen artenschutzrechtlichen Belange zu prüfen und darzustellen.
Darüber hinaus ist, im Zusammenhang mit dem nördlich angrenzenden FFH-Gebiet und den dort vorkommenden Lebensraumtypen, eine FFH-Vorprüfung notwendig, um mögliche
Auswirkungen darzustellen.
Im weiteren Verfahren ist im Rahmen des Umweltberichtes der
Eingriff zu bewerten. Maßnahmen der Vermeidung und Minimierung sind darzustellen, ebenso entsprechende Ausgleichsoder Ersatzmaßnahmen.
3.6
Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Gegen die Planungen bestehen keine Einwände. Eine abschließende Beurteilung der Planung ist derzeit noch nicht möglich (siehe Bodenschutz).
Abwassertechnik. Grundwasserschutz, Wasserversorgung.
Oberirdische Gewässer:
Fachtechnische Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Altlasten:
Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt.
Bodenschutz:
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
5
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist anhand einer Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung darzustellen. Das Ausgleichsdefizit ist
durch geeignete Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
4.
Polizeidirektion Konstanz
vom 24.10.2016
Beschlussvorschlag:
Die Eingriffs-Kompensationsbilanz wird zum Entwurf vollständig erarbeitet.
Gemäß der Beschlussvorlage des Gemeinderats vom NovemDer Bau einer Tiefgarage war nicht Gegenstand des Beschlusber 2014 sollen die Stellplätze für die Altenpflegeeinrichtung
möglichst im Untergeschoß also einer Tiefgarage errichtet wer- ses vom November 2014.
den. In den Planunterlagen ist eine entsprechende Zufahrt jedoch nicht eingetragen. Sollte dies letztlich verwirklicht werden, Eine Tiefgarage ist auch nicht vorgesehen.
regen wir an bereits im Bebauungsplanverfahren für den sicheren Anschluss der Tiefgarage an den öffentlichen Verkehrsraum
entsprechende Regelungen vorzugeben. Die Ausfahrrampe der
Tiefgarage sollte unserm Erachten nach zum Ende hin eine
Aufstellfläche von 5 Metern mit einer max. Steigung von 5 bis
6% aufweisen, damit der ausfahrende Verkehrsteilnehmer problemlos übersehen kann, ob er Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern einen Vorrang einräumen muss. Hierbei ist es
notwendig, dass die entsprechenden Sichtfelder ab einer Höhe
von 60 cm freigehalten sind. Auch wenn im niedrigen Geschwindigkeitsbereich, wie dies beim Ausfahren aus einer Tiefgarage stets der Fall sein sollte, die Unfallfolgen regelmäßig
gering ausfallen, so sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass
gerade im Zusammenhang mit verkehrsschwächeren wie Kindern und Senioren unglückliche Konstellationen auch hier teils
gravierende Folgen hervorrufen können. So kam im Dezember
2014 in Konstanz ein einjähriges Kind zu Tode, das von einem
vorwärts ausfahrendem Pkw überrollt wurde, maßgeblich dem
Umstand geschuldet, dass das Kind vor den Pkw stürzte und
dies wegen nicht vorhandener seitlicher Sichtverhältnisse vom
Fahrzeugführer nicht wahrgenommen wurde. Auch im Jahr
2011 kamen im Landkreis Konstanz drei Fußgänger, hiervon
ein Kleinkind, bei einfachen Parkrangiervorgängen zu Tode.
Eine ausreichende Sicht auf den zu befahrenden Bereich sowie
die angrenzenden Seitenräume reduziert die Unfallwahrscheinlichkeit hierbei maßgeblich.
Im Weiteren sollten unserer Einschätzung nach im vorliegenden
Bebauungsplan verbindliche Regelungen hinsichtlich der Abwicklung der notwendigen An- und Ablieferverkehr getroffen
werden. Insbesondere aus dem Betrieb des Pflegeheimes wer-
Stand 08.02.2017
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
Sowohl auf dem Vorplatz des Altenpflegeheims als auch für die
Zufahrt der Glassammelstelle südlich des Kindergartens ist als
Grundlage für die im Plan dargestellten Schleppkurven für die
reine Vorwärtsfahrt ein dreiachsiges Müllfahrzeug verwendet
Stadtplanung Nocke
6
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
den verschiedenste Fahrbeziehungen resultieren. Neben der
Müllabfuhr, Anlieferungen von Lebensmitteln und Getränken,
Fahrten von Wäschereien aber auch Transportfahrten der Bewohner des Pflegeheims durch ansässige Rettungsdienste.
Erfahrungsgemäß werden hierfür größere Fahrzeuge (Lkw)
eingesetzt. Sofern die Fahrten in Bereichen erfolgen, die auch
fußläufig genutzt werden können, sollte die Planung vorsehen,
dass diese Fahrten ohne weiteres Rangieren nur in Vorwärtsfahrt abzuwickeln sind. Das rückwärtige Rangieren über Fußgängerbereiche ist als äußerst kritisch und unfallträchtig zu
bewerten. Die StVO fordert beim Rückwärtsfahren den Ausschluss jeglicher Gefährdung. Ggf. muss sich der Fahrer einweisen lassen. Erfahrungsgemäß dürften mit Ausnahme der
Transportfahrten der Bewohner durch die Rettungsdienste, die
genannten Anlieferungen nur mit einem Fahrer erfolgen und
somit das Einweisen in der Praxis nicht leistbar sein. So kam es
im Jahr 2012 in Konstanz zu einem tödlichen Verkehrsunfall,
als ein Müllfahrzeug zur Aufnahme des Mülls eines Pflegeheimes rückwärts zur Müllsammelstelle fuhr und hierbei einen
79jährigen Rollstuhlfahrer des Pflegeheims erfasste. Im vergangenen Jahr 2014 wurde in Tettnang eine 84jährige Fußgängerin beim rückwärtigen Rangieren eines Lieferwagens angefahren und zog sich tödliche Verletzungen zu. Insbesondere
muss bei diesem Planverfahren besonders berücksichtigt werden, dass den Bewohnern des Pflegeheims das Erkennen von
Gefahren des Fahrverkehrs nicht mehr im entsprechenden Maß
unterstellt werden kann.
Der übersandte Lageplan Freianlagen lässt erkennen, dass die
Anlieferung des Altenpflegeheims an der östlichen Fassadenseite des Gebäudes vorgesehen ist. Die Planung sieht vor,
dass die Anlieferungsfahrt hierbei als Umfahrung über den Vorplatzbereich, also unmittelbar beim Ein- und Ausgang des Altenpflegheims in Vorwärtsfahrt erfolgt. Allerdings kann die als
Anlieferung gekennzeichnete Fläche nur durch Zurückstoßen
des Anlieferfahrzeuges erreicht werden. Während die Umfahrung in Vorwärtsfahrt unseren Forderungen nachkommt, trifft
dies für die als Anlieferung gekennzeichnete Fläche so nicht zu.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei der gekennzeichneten
Fläche um die fußläufig für die Anlieferung (Hubkarren, Sackkarren etc.) reservierte Fläche handelt, wobei wir uns dafür
Stand 08.02.2017
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
worden. Damit sind auch die typischen Lieferfahrzeuge für das
Altenpflegeheim abgedeckt. Für Notarzt und Krankenwagen
sind separate Stellplätze vorgesehen.
Der Bebauungsplan ermöglicht damit wie angeregt eine Anlieferung des Altenpflegeheims in reiner Vorwärtsfahrt. Weitergehende Regelungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die im Rahmenplan dargestellten Schleppkurven entsprechen
dem von den Entsorgungsbetrieben vorgegebenen Bemessungsfahrzeug (3-achsiges Müllfahrzeug, Wendekreis 16,7 m).
An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim,
Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angelegt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird
aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwiStadtplanung Nocke
7
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
aussprechen durch bauliche Voraussetzungen Vorsorge zu
treffen, dass diese Fläche von Lieferfahrzeugen rückwärtig
rangierendend nicht aufgesucht werden kann. Inwieweit die
Umfahrung des Vorplatzes tatsächlich ohne Rangierbewegungen von den dort zum Einsatz gebrachten Fahrzeugen zu befahren ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Weiterhin
gehen wir davon aus, dass die bei der Kindertagesstätte zur
Abfuhr der Müllbehältnisse eingesetzten Fahrzeuge ihre Fahrten ebenfalls nur in Vorwärtsausrichtung ohne Rangierbewegungen abwickeln können.
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
schen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die Fahrradhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlasten.
Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene Stellplätze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten Nutzungen Kindertagesstätte (4 Stellplätze) und Altenpflegeheim (7
Stellplätze plus 3 Stellflächen für Notarzt, Krankenwagen und
Behinderte). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die 4,
der Kindergarten mehr als die 3 gemäß der Landesbauordnung
und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen Stellplätze aus.
Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen
10 nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen 8 bis 10 öffentlich
nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den 8 bestehenden öffentlichen Parkständen weitere 6 öffentliche Parkstände.
Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und
der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der ÖffentDie unterschiedlichen Unterlagen lassen, bedingt durch die dort lichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstänaufgeführten verschiedenen Varianten, die letztlich zur Anwen- de alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im
dung zu bringende Stellplatzberechnung nicht eindeutig erken- Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhabnen. Inwieweit die Anzahl der Stellplätze dem dortigen Bedarf
engrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr
somit gerecht wird, kann von hier aus so nicht beurteilt werden. hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und überUm Beteiligung im weiteren Verfahren wird gebeten.
sichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die
eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit
für wildes Parken deutlich verringert.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
5.
6.
Regionalverband Hochrhein-Bodensee
vom 07.11.2016
terranets bw
vom 10.10.2016
Stand 08.02.2017
Keine Anregungen
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine Anlagen der terranets
bw GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen
werden.
Kenntnisnahme
Stadtplanung Nocke
8
Bebauungsplan „Jungerhalde-Nord“
7.
Unitymedia BW GmbH
vom 19.10.2016
Stellungnahmen aus der Behördenbenachrichtigung
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser
glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern
und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung
Kenntnisnahme
für Ihre Bürger zu leisten.
Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter
geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung
setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen.
Konstanz, den 28.12.2016 (4), 25.01.2017 (2), 27.01.2017 (2), 08.02.2017 (1)
Stadtplanung Nocke
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
9
STADT KONSTANZ
Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Bürger / Öffentlichkeit
Stellungnahme
1.
Ulrike und Thomas Hannemann, Jungerhalde 7
vom 19.10.2016
Leider sind wir am heutigen Informationsabend verhindert,
möchten uns aber als Betroffene Anwohner kurz zu Wort melden:
Grundsätzlich finden wir die vorliegende Planung recht gelungen und dem Charakter des Wohngebietes angemessen. Somit
haben wir hier keine substanziellen Einwände.
Sehr in unserem Sinne ist die geplante Verlagerung der Glassammelstelle von den Wohnhäusern weg.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn das Kopfsteinpflaster in
der Kurve vor dem Haus Nr. 7 entfernt werden könnte, anderer- Die Anregungen werden an die entsprechenden städtischen
seits Maßnahmen ergriffen werden könnten, die die Autofahrer Stellen weitergeleitet. Sie können im vorliegenden Bebauungshindern, die Kurve zu schneiden und über den Gehweg "abzuplan nicht geregelt werden.
kürzen ". Das wäre sicher auch im Hinblick auf die geplante
Kindertagesstätte sinnvoll.
2.
Hartmut und Beate Leifert
Am Schmerzenmösle 6
vom 27.10.2016
aufgrund der Bekanntmachung vom 08.10.2016
Wir sind unmittelbarer Nachbar (Flurstück 4873/1 bebaut mit
Doppelhaushälfte: Eigentümer: Hartmut und Beate Leifert) und
Flurstück 4872/2 Weg; Eigentümergemeinschaft Hartmut und
Beate Leifert zus. 2/6) des laut Bebauungsplan zu bebauenden
Grundstücks, Flurstück 3774.
Wir stellen die nachfolgenden Änderungs- und Ergänzungsanträge zum veröffentlichten Bebauungsplan:
1. Nutzung der Freifläche
Im Bebauungsplan sind zwei Flächen für den Gemeinbedarf
ausgewiesen. Innerhalb der geplanten Baugrenzen ist eine
Altenpflegeeinrichtung und eine maximale Grundfläche für eine
Kindertagesstätte vorgesehen.
Es sind keine Festsetzungen für die Nutzung der Freiflächen zu
erkennen. Wir beantragen entsprechende Festsetzungen.
2.Lärmemissionen und Festschreibung der Nichtbebauung der
Freiflächen
Das unmittelbar angrenzende Baugebiet „Jungerhalde" ist bekanntlich als „reines Wohngebiet" ausgewiesen. Die zulässigen
Stand 08.02.2017
Stellungnahme Planer
Beschlussvorschläge
Zu 1. und 2.: Nutzung der Freifläche und Lärm:
Zu den Freiflächen sind örtliche Bauvorschriften aufgenommen,
siehe dort Ziff. 3.
Grundsätzlich bestehen Baugrundstücke aus Bereichen, in
denen überbaubare Grundstücksgrenzen durch Baugrenzen
definiert werden, innerhalb derer die Gebäude errichtet werden
dürfen, und aus Bereichen, die Freifläche bleiben, die begrünt
werden sollen und in denen lediglich Nebenanlagen, Stellplätze
usw. zulässig sind. Dies gilt auch für die hier vorliegende Gemeinbedarfsfläche. Nach dem Freiflächengestaltungsplan wird
die gesamte Fläche als Grünfläche gestaltet. Entlang Grundstück Flst. Nr. 4873/1 ist eine Hecke geplant. NaturschutzfachStadtplanung Nocke
1
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Lärmwerte in einem „Reinen Wohngebiet" sind bekannterweise
sehr niedrig. Wir befürchten ein Konfliktpotential durch
Lärmemissionen, wenn die Freifläche des Gemeinbedarfs unmittelbar an die bestehenden Wohngebäude stößt.
Ein räumlicher Puffer, z. B. eine entsprechende dichte Pflanzreihe (Hecke) zu den Anliegern der Wohnhäuser „Am Schmerzenmösle" und eine räumliche und zeitliche Einschränkung der
Nutzung der Freifläche ist zwingend erforderlich. Es muss auch
sichergestellt werden, dass in den Freiflächen nichts gebaut
werden darf. Die Anpflanzung einer entsprechenden Hecke ist
auch als Ausgleichsmaßnahme vor Ort zu beurteilen.
Wir beantragen diesbezüglich entsprechende Änderungen und
Ergänzungen.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
lich ist die Hecke aber nicht erforderlich und soll deshalb nicht
zwingend festgesetzt werden.
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass von einem Garten einer Altenpflegeeinrichtung keine Lärmemissionen ausgehen, die den im Reinen Wohngebiet zulässigen Lärmwerten
entgegenstehen. Besondere Vorkehrungen sind hier nicht erforderlich.
3. Höhe des Gebäudes
Die Festsetzung einer zulässigen Höhe des Gebäudes von 9,00 Zu 3. Gebäudehöhe siehe folgende Stellungnahme
Meter wird begrüßt, obwohl es deutlich über die zulässige Höhe
der angrenzenden Wohnbebauung liegt. Es muss sichergestellt
werden, dass die zulässige Gebäudehöhe die absolute Höhe ist
und nicht mit Aufbauten wie z.B. Aufzugsschächte überschritten
wird. Wir beantragen entsprechende Ergänzung.
4.Kfz-Parkplätze
Es wird hinterfragt, ob die vorgesehenen Kfz-Parkplätze ausreichend sind, wenn speziell an Wochenenden die Bewohner des
Pflegeheimes ( hoffentlich ) besucht werden.
5. Beleuchtung
Es muss gewährleistet sein, dass auch nachts das Gebäude
Altenpflegeheim und die Freiflächen wie ein normales Wohnhaus ausgeleuchtet wird, ohne dass die angrenzenden Wohngebiete durch die Beleuchtung beeinträchtigt werden.
Wir stellen entsprechenden Antrag.
6. ausgewiesene „Obstwiese"
Wer übernimmt und garantiert die Pflege der Obstwiese?
Es würde zu weiteren Lärmbelästigungen führen, wenn das
angrenzende Studentenwohnheim oder andere diese Fläche
als Freifläche nutzen können. Der Erhalt und Pflege ist auch als
Ausgleichsmaßnahme vor Ort zu beurteilen.
Stand 08.02.2017
Zu 4.: Es werden mehr Stellplätze vorgesehen, als nach der
Verwaltungsvorschrift Stellplätze erforderlich sind. Darüber
hinaus wird von Mehrfachnutzungen ausgegangen: gerade an
Wochenenden stehen z.B. auch die Stellplätze des Kindergartens und der Schule zur Verfügung. (siehe auch Stellungnahme
zu Nr. 4).
Zu 5.: Ein Altenpflegeheim ist ein Wohngebäude. Es ist nicht
erforderlich, dieses besonders zu beleuchten.
Zu 6.: Die bestehende Obstwiese wird gemäß der Darstellung
im Plan verkleinert aber ansonsten in ihrer Nutzung beibehalten. Die Festsetzung im Bebauungsplan zielt auf die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Zustands. Es ist beabsichtigt, die Obstwiese weiterhin von einem Landwirt bewirtschaften zu lassen. In der Nachbarschaft sind bereits Obstwiesen vorhanden.
Stadtplanung Nocke
2
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Wird die Obstwiese eingezäunt ?
Wir stellen entsprechenden Antrag,
2.2 Hartmut und Beate Leifert
Am Schmerzenmösle 6
vom 27.10.2016
aufgrund der Bekanntmachung vom 25.10.2016
Höhe des Gebäudes
Die Notwendigkeit der nunmehr vorgesehene Höhe von 11,50
Meter stellen wir in Frage.
Es erschließt sich nicht, weshalb jetzt plötzlich eine Geschoßhöhe von 11,50 Meter vorgesehen ist, nachdem zuerst von
einer moderateren Höhe von 9,00 Meter ausgegangen wurde.
Aufgrund unserer Kenntnis ist diese neue Höhe für den „ Entwurf Kaufmann „nicht erforderlich.
In dem Auszug aus dem Protokoll des Preisberichtes wird u.a.
ausgeführt:
„Günstige Flächenwerte lassen günstige Investitions- und Unterhaltungskosten erwarten. Lediglich die Geschosshöhe erscheint zu großzügig gewählt." Dieser Auszug wurde von der
Stadt Konstanz bei der Veröffentlichung des Bebauungsplanes
am 8. Oktober 2016 selbst ins Internet gestellt.
Die neue Geschosshöhe ist auch nicht näher definiert. Schließt
dies auch Dachaufbauten wie z.B. Aufzugsschächte u. a. ein
oder kommen die noch oben drauf?
Überschläglich ergibt dies eine Geschoßhöhe von annähernd
4,00 Meter; dies ist nicht erforderlich für Wohnräume.
Bedauerlicherweise sind im „Entwurf Kaufmann" keine Angaben
zur Stockwerkshöhe erkennbar.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Einzäunung der Obstwiese ist nicht geplant. Grundsätzlich
sind Einzäunungen im Außenbereich unzulässig; die Obstwiese
soll als Teil des Außenbereichs wahrgenommen werden, deshalb ist eine Einzäunung auch nicht erwünscht.
Beschlussvorschlag:
Mit den Anregungen wird wie oben beschrieben verfahren.
Ein Pflegeheim ist auch eine Arbeitsstätte, es wird gemeinsam
gekocht und gepflegt, im Erdgeschoss gibt es Veranstaltungen,
wie Gymnastik, Basteln, gemeinsames Backen, Jubilare, Gottesdienste usw.
Nach Arbeitsstättenrichtlinie ist bei einer Raumgröße von über
50 m² eine Raumhöhe im Lichten von mind. 2,75 m erforderlich,
bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m lichte Raumhöhe. Diese Höhe wird im Erdgeschoss erforderlich.
Zusammen mit den erforderlichen Deckenstärken (Spannweite,
Abhangdecken für die Lüftungskanäle, Fußbodenaufbau für
Installationsleitungen und Fußbodenheizung mit Trittschalldämmung usw.) und der Geschossigkeit ist nach aktuellem
Planungsstand die im Bebauungsplan eingetragene Gesamthöhe erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Wettbewerbsjury hat - wie bereits ausgeführt- ihrerseits die
Geschoßhöhe wohl heraus gemessen und als zu großzügig
bewertet.
Eine Geschoßhöhe von 11,00 Meter führt zu erhöhten Baukosten der öffentlichen Hand und unnötiger Beeinträchtigung der
Nachbarschaft. Bekanntlich sind die unmittelbar angrenzenden
Wohnhäuser Am Schmerzenmösle 2 bis 6 und Jungerhalde 20
nur 1 1/2 voll geschossig.
Diese haben aufgrund der seinerzeitigen Auflagen der Stadt
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
3
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Konstanz nur eine Voll-Geschoßhöhe von 4,50 Meter.
Die seinerzeitigen Bauherren - wie auch die Unterzeichner hatten eine höhere Voll-Geschoßhöhe geplant und beantragt.
Diese wurde jedoch vom Bauamt der Stadt Konstanz seinerzeit
abgelehnt.
Wir stellen den Antrag, die Voll - Geschoßhöhe des geplanten
Bauwerks auf 9,00 Meter festzusetzen.
4.
Herbert Buffen
(Eigentümer Jungerhalde
59)
Blarerstraße 1vom
03.11.2016
Die Zahl der ausgewiesenen freien Stellplätze an der Straße
Jungerhalde ist m.E. nicht ausreichend. Schon heute ist es so,
dass die Seezeit-Studierenden (Am Schmerzensmösle) die
umliegenden Parkplätze inoffiziell nutzen, verfügen doch die
dortigen Wohnheime über keine eigenen Parkplätze. Besucherinnen, Handwerker oder andere Dienstleistende der Anwohner
der Straße Jungerhalde müssen schon heute längere Zugangswege in Kauf nehmen. Bedenken Sie, dass die Stellplätze
auf den Grundstücken der Anwohnerinnen bereits durch eigenen KFZ belegt sind, dies natürlich dann, wenn sie selber Besuch erwarten. In dem Vorentwurf zum Bebauungsplan werden
die derzeitigen öffentlichen Stellplätze in der Kurve Jungerhalde
(vis a vis Kindertagesstätte) bis auf 3 der Mehrzweckhalle zugeschlagen. Dies reduziert die Zahl der öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätze.
Deshalb meine Eingabe-Vorschlag: Es sollte sichergestellt werden, dass ein Teil der Tiefgaragenplätze der AltenpflegeEinrichtung für temporäre Quartiers-Besucher stundenweise
genutzt werden können. (Allenfalls könnte auch Seezeit dazu
verpflichtet werden, hier Besuchs-Parkplätze für Studierende zu
mieten, so wie ja auch von den Anwohner verlangt wurde,
Parkplätze auf den eigenen Grundstücken zu haben).
An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim,
Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angelegt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird
aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwischen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die Fahrradhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlasten.
Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene Stellplätze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten Nutzungen Kindertagesstätte (4 Stellplätze) und Altenpflegeheim
(7 Stellplätze plus 3 Stellflächen für Notarzt, Krankenwagen
und Behinderte). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die
4, der Kindergarten mehr als die 3 gemäß der Landesbauordnung und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen
Stellplätze aus.
Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen
10 nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen 8 bis 10 öffentlich
nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den 8 bestehenden öffentlichen Parkständen weitere 6 öffentliche Parkstände.
Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und
der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstände alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im
Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhabengrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
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Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und übersichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die
eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit
für wildes Parken deutlich verringert.
Eine Tiefgarage ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
5.
Sven Martin
Am Schmerzenmösle 4
vom 07.11.2016
Fr. Klose und Herr Jansen haben am Mittwoch (19.10.) das
Bebauungsplanverfahren zum "B-Plan Jungerhalde Nord" erläutert und zur Öffentlichkeitsbeteiligung eingeladen. Der Prozess der frühzeitigen Beteiligung ist sehr gut und wichtig, um
eine überzeugende, nachhaltige Lösung für diesen sensiblen
Bereich zu finden, der Auswirkungen auf die gesamte Ortsmitte
hat. Vielen Dank dafür.
Anbei meine Stellungnahme zum "B-Plan Jungerhalde Nord".
Stellungnahme:
1. Dimension des Pflegheims:
Die Höhen- und Längenentwicklung des Pflegeheims steht in
keinem Verhältnis zu der vorhandenen Bebauung. Ein Baukörper mit mehr als 50 m Länge und einer Höhe von 11,50 m ist
ein Fremdkörper im Quartier und fügt sich nicht in die sensible
Lage neben dem Naturschutzgebiet (Natura 2000 Gebiet) ein.
• Der Entwurf der im Wettbewerb gewonnen hatte, war von den
Dimensionen her kleiner und die Höhe wurde mit ca. 9m angegeben. An diesem sensiblen Standort, muss alles dafür getan
werden, dass sich das Bauvolumen in die Landschaft einordnet.
Stand 08.02.2017
Zu 1.: Hinsichtlich der Längenentwicklung unterschreitet das
geplante Gebäude die vorhandene Länge auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Haus 11 bis 25: 50 m, Haus 7 bis 29:
ca. 80 m) deutlich. Dies wird noch unterstützt durch den ca. 9 m
tiefen Versatz, der näher an der Jungerhalde stehende Gebäudeteil hat lediglich eine Länge von ca. 32 m.
Der Wettbewerbsentwurf hatte eine lichte Geschosshöhe von
3,20 m und eine Gebäudehöhe von insgesamt ca. 11 m erreicht.
Ein Pflegeheim ist auch eine Arbeitsstätte, es wird gemeinsam
gekocht und gepflegt, im Erdgeschoss gibt es Veranstaltungen,
wie Gymnastik, Basteln, gemeinsames Backen, Jubilare, Gottesdienste usw.
Nach Arbeitsstättenrichtlinie ist bei einer Raumgröße von über
50 m² eine Raumhöhe im Lichten von mind. 2,75 m erforderlich,
bei mehr als 100 m² mindestens 3,00 m lichte Raumhöhe. Diese Höhe wird im Erdgeschoss erforderlich.
Zusammen mit den erforderlichen Deckenstärken (Spannweite,
Abhangdecken für die Lüftungskanäle, Fußbodenaufbau für
Installationsleitungen und Fußbodenheizung mit Trittschalldämmung usw.) und der Geschossigkeit ist nach aktuellem
Planungsstand die im Bebauungsplan eingetragene Gesamthöhe erforderlich.
Stadtplanung Nocke
5
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
• Es ist nicht einzusehen, dass aus Kostengründen auf Kellerräume verzichtet wird und entsprechende Nutzungen oberirdisch angesiedelt werden.
• Ferner ist nicht einzusehen, dass die Geschosshöhen deutlich grösser als bei Wohnhäusern sind, zumal in der Auslobung
- so weit wie möglich vom Charakter eines normalen Wohnhauses gesprochen wurde: S.26 „Bei der Anordnung der Büros und
des Treffs sind Anleihen aus der traditionellen Anstaltsarchitektur unerwünscht. Das Gebäude für die Familien/Hausgemeinschaften soll so weit wie möglich den Charakter eines normalen
Wohnhauses aufweisen".
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Es wird derzeit untersucht, einen Teil der erforderlichen Nebenräume unterirdisch anzuordnen und eine Teilunterkellerung
vorzunehmen. Innerhalb der Wohnungen sind die Nebenräume
bereits auf das absolute Minimum begrenzt.
Durch diese Maßnahme wird es aber keine Verkleinerung der
Gebäudegrundfläche geben, da diese durch die Wohnungen
bestimmt wird, die über der teilweise mit Nebenräumen genutzten Fläche im östlichen Gebäudeteil liegt.
Die erforderlichen Gebäudehöhen können nicht identisch mit
denen von normalen Wohnhäusern sein, schon allein, weil es
teilweise größere Räume gibt, deren Proportion schon größere
Höhen erfordern, damit man sich in ihnen wohl fühlen kann.
Und dies ist für Menschen, die sich vorwiegend nur innerhalb
von Räumen aufhalten können, von großer Bedeutung. Außerdem gibt es im Erdgeschoss Aufenthaltsbereiche, die auch für
kleinere Veranstaltungen genutzt werden sollen, die eine größere Geschosshöhe erfordern. Siehe auch Stellungnahme
oben.
• Aus den o.g. Gründen - Randlage Naturschutzgebiet, war
Auflage beim Bau der gegenüberliegenden Häusern in der Jun- Das Gebäude muss hinsichtlich der Höhenlage so gestaltet
gerhalde eine Absenkung des Erdgeschosses um ca. 1,2 m
werden, dass es vom öffentlichen Raum behindertengerecht
unter Straßenniveau. Auch für das nunmehr noch exponiertere erreichbar ist. Es muss ohne Stufen begehbar sein. Die Höhe
Pflegeheim muss eine solche Absenkung verbindlich vorgegewird so über der Straße festgelegt, dass dies sichergestellt wird
ben werden. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass das Pflegeund die Entwässerung der davorliegenden Hoffläche möglich
heim höher als die umstehenden Gebäude wird.
ist.
2. Modulbauweise/ Holz
Kernpunkt des Entwurfes des Büros Kaufmann war die Holzbauweise und die damit einhergehende Nachhaltigkeit. Dadurch
hat der Entwurf überzeugt und damit wurde die nötige Qualität
für diesen sensiblen Standort am Landschaftsraum erreicht.
Absicht aller Beteiligten war immer, an dieser Stelle ein Referenzobjekt zu realisieren (analog zu dem preisgekrönten Objekt
Studentenwohnheim Schmerzenmösle), was sich durch Architektur und Material an den sensiblen Landschaftsraum anlehnt.
Völlig überraschend und unverständlich ist nun die Aussage der
WOBAK, dass hier nicht mit Holzmodulen gearbeitet werden
soll, sondern ein „normaler''. Betonbau mit Holzverkleidung
Stand 08.02.2017
Der Neubau des Pflegeheimes wird in Hybrid-Bauweise errichtet. Bodenplatte, Decken und tragende Wände sind aus Stahlbeton.
Die Außenwände werden aus vorgefertigten Holzelementen
errichtet, die nicht tragenden Innenwände und Vorsatzschalen
in Gipskartonbauweise.
Die Fassade besteht aus einem vorgesetzten Fassadenschirm
in Fichte oder Tanne.
Die oben genannten Aspekte zur Bauweise und Konstruktion
haben sich gegenüber dem Wettbewerbsentwurf nicht geänStadtplanung Nocke
6
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
realisiert werden soll. DerEntwurf hat im Wettbewerb überzeugt, dert. Auch im Wettbewerbsentwurf war keine Holzbauweise
vorgesehen.
weil er weitgehend aus Holz war und damit schneller und kostengünstiger realisiert werden kann, sowie weitere Vorteile bei
den Betriebskosten hat. Das Pflegeheim in Feldkirch Antoniushaus, welches ebenfalls vom Büro Kaufmann nach genau dieser Methode erstellt wurde, spiegelt das und hat auch bei dem
Referenzbesuch der BAS in 2015 überzeugt. Eine dermaßen
grundlegende Änderung ist nicht mit dem Wettbewerbsergebnis
vereinbar.
3. Parkplatzsituation
Die aktuelle Planung sieht vor, 26 zusätzliche Parkplätze entlang der Jungerhalde zu schaffen. Dies geht zu Lasten des
Grünbereichs. Pflegeheim und Kindergarten werden dadurch
weiter in den Landschaftsraum geschoben. Dies ist keine gute
Lösung. Dies konterkariert den Charakter des Gebietes, was
bewusst wenig Stellplätze ausweist. Hier muss nachgebessert
werden, es braucht eine nachhaltige Lösung, die die Stellplatzbedarfe des Pflegeheims, des Kindergartens und der Schule
überzeugend löst. Auch der absehbare Parksuchverkehr im
Quartier muss vermieden werden.
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Stellungnahme. Bitte
teilen Sie mir weiter mit, wie das Verfahren weitergeht und wie
diese Stellungnahmen in den Bebauungsplan einfließen
An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim,
Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angelegt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird
aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwischen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die Fahrradhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlasten.
Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene Stellplätze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten Nutzungen Kindertagesstätte (4 Stellplätze) und Altenpflegeheim
(7 Stellplätze plus 3 Stellflächen für Notarzt, Krankenwagen und
Behinderte). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die 4,
der Kindergarten mehr als die 3 gemäß der Landesbauordnung
und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen Stellplätze aus.
Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen
10 nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen 8 bis 10 öffentlich
nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den 8 bestehenden öffentlichen Parkständen weitere 6 öffentliche Parkstände.
Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und
der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstände alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
7
Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhabengrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr
hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und übersichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die
eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit
für wildes Parken deutlich verringert.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
6.
Dierk Tille
Jungerhalde 39
vom 09.11.2016
Aus meiner Sicht sind im Vorentwurf / in der Planzeichnung zu
wenige Parkplätze enthalten.
An der Jungerhalde werden verschiedene öffentliche Parkstände und nutzungsbezogene Stellplätze (für Altenpflegeheim,
Schon heute sind die vorhandenen ausgewiesenen Parkplätze Kindertagesstätte und Mehrzweckhalle der Grundschule) angemeist voll belegt, so dass Autos auch auf Gehwegen, bei den
legt. Der geschotterte Parkplatz im Osten des Plangebiets wird
Glascontainern, entlang der Straße, auf Grünflächen etc. abge- aufgegeben, um keinen Parksuchverkehr in den Bereich zwistellt werden.
schen Schule und Kindertagesstätte zu ziehen und die FahrNun sollen mit Altenheim und Kindergarten weitere Anfahrpunk- radhauptroute Sepp-Biehler-Straße vom KFZ-Verkehr zu entlaste entstehen, zu denen vielleicht nicht alle, aber zumindest ein
ten.
Teil der Besucher oder Abholer oder des Personals mit dem
Auto kommen werden. Die Anzahl der Parkplätze soll aber laut Als an der Jungerhalde angelegte nutzungsbezogene StellplätBebauungsplan gleich bleiben. Das wird dazu führen, das in
ze sind dies zunächst die Stellplätze der neu geplanten NutZukunft noch mehr "wild" geparkt werden und Parkplatzsuchzungen Kindertagesstätte (vier Stellplätze) und Altenpflegeheim
verkehr stattfinden wird.
(acht Stellplätze plus zwei Stellflächen für Notarzt und KranIch würde Sie gerne bitten, sich die Parkplatzsituation vor Ort
kenwagen). Das Altenpflegeheim weist damit mehr als die vier,
anzuschauen. Um ein gemitteltes Bild zu erhalten möglichst
der Kindergarten mehr als die drei gemäß der Landesbauordauch an mehreren Tagen, nicht in den Semesterferien (-> Stu- nung und der Verwaltungsvorschrift Stellplätze notwendigen
dentenwohnheim Schmerzenmösle) und auch in den umliegen- Stellplätze aus.
den Straßen (Bettengasse, Sepp-Biehler-Weg, ..).
Die auf dem Parkplatz im Osten des Plangebiets befindlichen
zehn nutzungsbezogenen Stellplätze für die Mehrzweckhalle
werden an die Jungerhalde verlegt. Die übrigen acht bis zehn
öffentlich nutzbaren Parkstände werden dort aufgegeben. An
der Jungerhalde entstehen zusätzlich zu den acht bestehenden
öffentlichen Parkständen weitere sechs öffentliche Parkstände.
Es ist vorgesehen, dass die Stellplätze des Kindergartens und
der Mehrzweckhalle außerhalb der Nutzungszeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Da die Stellplätze und Parkstände alle von der Straße aus einsehbar und anfahrbar sind, ist (im
Gegensatz zu einer Anlage in der Tiefe der einzelnen Vorhab-
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
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Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
engrundstücke) bei minimiertem Flächenverbrauch eine sehr
hohe Auslastung zu erwarten. Mit der konzentrierten und übersichtlichen Anlage wird Parksuchverkehr reduziert. Durch die
eindeutige Gestaltung der Flächen wird zudem die Möglichkeit
für wildes Parken deutlich verringert.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
7.
Giovanni Galizia
Jungerhalde 43b
vom 16.11.2016
Vielen Dank für die Auslegung der aktuellen Planung Jungerhalde Nord, und die Bürgerbeteiligung. Ich habe mir die
Pläne angeschaut, und sehe zwei Punkte, die problematisch
sind. Wenn die Pläne in der jetzigen Form ausgeführt würden,
wäre das auf viele, viele Jahre von Nachteil, weshalb ich Sie
bitte, diese Punkte zu überdenken.
Punkt 1:
Das Gelände an der Jungerhalde Nord ist einmalig schön einEs wird derzeit untersucht, einen Teil der erforderlichen Nebenräume unterirdisch anzuordnen und eine Teilunterkellerung
gebettet in die Natur, und wird den Bewohnern viel Freude bevorzunehmen. Innerhalb der Wohnungen sind die Nebenräume
reiten. In der jetzigen Planung sind viele oberirdische Räume
bereits auf das absolute Minimum begrenzt.
aber als Lagerräume vorgesehen, da es keinen Keller mehr
Durch diese Maßnahme wird es aber keine Verkleinerung der
gibt. Das ist eine Verschwendung hervorragender städtischer
Gebäudegrundfläche geben, da diese durch die Wohnungen
Ressourcen. Daher bitte ich Sie, die Erstellung eines Kellers wie ursprünglich gedacht - wieder einzuplanen. Die Mehrkosten bestimmt wird, die über der teilweise mit Nebenräumen genutzten Fläche im östlichen Gebäudeteil liegt.
jetzt werden durch einen enormen Mehrwert des Gebäudes
über viele Jahre hinweg mehr als gerechtfertigt. Ich sehe auch,
dass durch Kellerräume weitere Nutzungsmöglichkeiten entstehen, so hat die Stadt z.B. einen Bedarf an einer Schaltstelle für
Kabelanschlüsse: auch hier wären Kellerräume gut geeignet,
ohne hochwertige Räume mit Tageslicht zu belegen.
Ein wichtiger Gewinn durch Kellerräume wäre auch, dass die
Höhe des Gebäudes dadurch sinkt, was gerade für ältere Bewohner wichtig ist, und für die Qualität des Stadtviertels insgesamt relevant ist. Das neue Gebäude ist in seiner gesamten
Kubatur sehr massiv - es sollte nicht durch die Bauhöhe noch
mehr zum Fremdkörper im Quartier werden.
Punkt 2:
Ein weiterer Punkt, den es zu überdenken gilt, ist die Parkplatzplanung. Derzeit sind die Parkplätze entlang der ganzen Länge
quer zur Straße geplant. Dadurch wird der Neubau vom Stadt-
Stand 08.02.2017
Damit das geplante Haus auch für Personen mit kleinerem Einkommen bezahlbar bleibt, ist die Beachtung der Kosten von
Stadtplanung Nocke
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Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“
viertel getrennt. Zudem gibt es schon jetzt einen großen Parkplatzbedarf (nachts wird im ganzen Stadtviertel auf Bürgersteigen und in Kurven geparkt, was zeigt, dass der Bedarf das
Angebot bei weitem übersteigt). Hier wäre für einen reibungslosen Betrieb eine Tiefgarage mit Zugangskontrolle besser. Ich
weiß, dadurch entstehen Mehrkosten, aber es entsteht auch ein
besseres Stadtviertel, und ein schöneres und lebenswerteres
Konstanz. Das sollte es wert sein!
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
zentraler Bedeutung. Eine Tiefgarage ist aus Kostengründen
nicht möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Konstanz, den 28.12.2016, 08.02.2017
Stadtplanung Nocke
Stand 08.02.2017
Stadtplanung Nocke 10
Stadtverwaltung · 78459 Konstanz am Bodensee
Stadt Konstanz
Amt für Stadtplanung
und Umwelt
Untere Laube 24
Ansprechpartner/in
Herr Bechtold
Tel. (07531) 900-533
Fax (07531) 900-12 533
Helmut.Bechtold@
konstanz.de
Ergebnisprotokoll der Besprechung:
Projekt/Thema: BP Jungerhalde Nord
Ort: Mehrzweckhalle Allmannsdorf
Uhrzeit: 18.00 Uhr , am 19.10.2016
Gesprächsleitung: Frau Klose
Teilnehmer:
Herr Eppler WOBAK
Frau Nocke Planungsbüro
Herr Zedler AWO
Frau Gauß ASU
Herr Jansen ASU
Frau Montino ASU
Protokollführung:
Verteiler:
Herr Bechtold / Frau Montino
Tagesordnung:
Information zu den Planungsabsichten
__________________________________________________________
Frau Klose begrüßt die Anwesenden und führt in den Bebauungsplan
„Jungerhalde Nord“ ein. Sie verweist auf das Verfahren zum Rahmenplan / Wettbewerb unter Berücksichtigung von Anregungen aus dem
Teilnehmerkreis.
Es erfolgte die Vorstellung der Podiumsmitglieder
Im Anschluss stellten Herr Jansen, Frau Gauß, Frau Nocke und Herr
Zedler jeweils anhand einer Präsentation die Planung vor.
Frau Nocke verweist bzgl. des zeichnerischen Teils (Plan) auf einen
Fehler zur Höhenentwicklung des Pflegeheimes. Im Plan sind versehentlich 9,00 m anstatt 11,50 m angegeben.
Frau Klose erläutert, dass aktuell für den vorliegenden Vorentwurf die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationsveranstaltung
durchgeführt wird. Im gleichen Zeitraum werden die Ämter, Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ziel ist es, den
Bebauungsplanentwurf in 2017 durch den Gemeinderat beschließen
zu lassen, der dann die Grundlage für den Satzungsbeschluss bildet.
zu erledigen durch /
Entscheidung durch
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Herr Preiß Jungerhalde 27
Die Verkehrssituation ist jetzt schon unbefriedigend, durch das Pflegeheim und den Kindergarten wird sich dieser noch erhöhen.
Antwort: Herr Jansen verweist auf das Verkehrsgutachten, das nachweist, dass das vorhandene Straßennetz den Verkehr noch aufnimmt.
Herr Leifert Am Schmerzenmösle 6
Ist irritiert bzgl. der Höhenangabe die mit 9 m zur tatsächlich anvisierten Höhe von 11,50 m doch nicht unerheblich abweicht.
Antwort: Herr Jansen erklärt, dass die Gebäudehöhe schon aus den
Wettbewerbsplänen hervorging.
Frau Nocke bittet um Verständnis für den eingetretenen Fehler im
Vorentwurf. Eine Berichtigung ist erforderlich.
Herr Skupin Jungerhalde 25
Im Wettbewerb wurde von 3,20 m Höhe pro Geschoss gesprochen, im
Bebauungsplan soll jetzt anders entschieden werden.
Herr Riedle Lorettosteig 42
Das Telekomgebäude sollte integriert und die dortigen Parkplätze mitbenutzt werden.
Antwort: Herr Jansen verweist darauf, dass die Telekom das Angebot
z. B. Wohnen zu realisieren nicht angenommen hat. Flächen werden
nicht zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Parkplätze wird mit 28 –
32 wie im Wettbewerb gefordert erreicht.
Herr Leifert Am Schmerzenmösle 6
Im Wettbewerb wurden Räume mit 3 m Höhe von allen als zu hoch
empfunden.
Herr Kaltenbach Sepp-Biehler-Straße 4
Es sind 28 – 32 Parkplätze eingeplant. Wie wird die Verkehrssituation
während der Bauphase eingeschätzt und wie lange dauert diese.
Antwort: Herr Eppler geht von einer Bauzeit von 18 Monaten aus. Das
Pflegeheim wird schon aus Kostengründen nur so hoch gebaut wie es
erforderlich ist. Das Pflegeheim ist kein Gebäude wie sonstige Wohngebäude mit einer Raumhöhe von 2,40 – 2,50 m Höhe. Der Gemeinschaftsraum wäre mit einer solchen Höhe zu niedrig und widerspräche
auch Vorgaben des Gesetzgebers.
Frau Beck Sepp-Biehler-Straße 3
Wie ist der Kindergarten definitiv festgeschrieben?
Antwort: Frau Klose erläutert, dass der Kindergarten im Bebauungsplan verankert ist. Änderungen im Planverfahren sind aber immer
möglich.
Herr Sigloch Mainaustraße 196
Wie knapp sind Pflegeplätze und sind 60 Pflegeplätze mit Personal für
die AWO finanzierbar?
Antwort: Herr Zedler teilt mit, dass über die Pflegesätze das Personal
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getragen wird. Die Investitionskosten sind Teil der von den Bewohnern
zu tragenden Heimkosten. Ein wesentlicher Punkt sind die Kosten für
das erforderliche Grundstück. Insgesamt muss die Wirtschaftlichkeit
gegeben sein, sonst ist das Projekt für die AWO nicht tragbar.
Herr Gebauer Koberleweg 16
Bittet die Module nochmals abzuklären.
Antworten: Herr Eppler führt aus, dass es sich um einen Massivbau
handelt der eine Holzverkleidung hat. Dies ist gegenüber der Modulbauweise wirtschaftlicher und die Holzverkleidung führt zu einer gegliederten Fassade.
Herr Zedler führt aus, dass die Baumaßnahme durch ein Treppenhaus
kostengünstiger ist. Herr Eppler ergänzt mit einem Hinweis zum
Brandschutz.
Unbekannt
Wieso wird keine Tiefgarage erstellt, damit könnten alle Probleme gelöst werden.
Antwort: Herr Eppler weist darauf hin, dass dies kostenmäßig nicht
möglich ist.
Herr Martin Am Schmerzenmösle 4
Bittet um Aufstellung eines Stangengerüstes, damit der Laie die Höhenentwicklung nachvollziehen kann.
Antwort: Herr Eppler stimmt dem grundsätzlich zu, allerdings müssten
dann die Bäume bereits gefällt sein.
Herr Gebauer Koberleweg 16
Nach seiner Ansicht hat der Entwurf außerordentliche Qualität. Die
Klärung der Parksituation ist wichtig und der Grünraum sollte höher
bewertet bzw. gewürdigt werden.
Herr Feldbaum Jungerhalde 22
Wann soll der Kindergarten realisiert werden?
Antwort: Frau Klose verweist darauf, dass zur Zeit noch keine Beschlüsse vorliegen, in die mittlere Finanzplanung ist er jedoch aufgenommen.
Herr Leifert Am Schmerzenmösle 6
Wie erfolgt die Nutzung der Fläche?
Antwort: Frau Klose erklärt, dass die Pink ausgewiesene Fläche, die
gesamte Fläche für den Gemeinbedarf darstellt. Einer Bebauung zugeführt wird nur die Fläche innerhalb des Baufensters (blau).
Herr Zedler ergänzt, dass ein Landschaftsgarten angedacht ist.
Herr Müller-Neff
Hinterfragt die Aussage zur mittelfristigen Finanzplanung für den Kindergarten. Darüber hinaus ist dies keine Angelegenheit des SJA /
HFA.
Herr Gebauer wirft ein, die Planung nicht die Realisierung ist mittelfristig enthalten.
4
Herr Gebauer
Bittet um Erläuterung ob der Garten eingezäunt ist.
Antwort: Herr Zedler verweist darauf, dass der Umgang mit der Fläche
noch nicht zu Ende geplant ist. Ein Zaun zur Abweisung von Tieren
und zum Schutz der Bewohner ist denkbar.
ASU Bechtold / Montino