Merkblatt Naturdenkmäler Vorgehensweise zur Registrierung von Naturdenkmälern in die Naturdenkmal-Datenbank des Landes Kärnten (Definition siehe ganz unten). Anträge sind schriftlich ohne Formvorschriften an die Stadtgemeinde Spittal an der Drau, Burgplatz 5 – Geschäftsbereich 2, zu richten (E-Mail: [email protected]) Der Antrag zur Ausweisung eines Naturdenkmales kann von Einzelpersonen, Vereinen, etc. gestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Naturdenkmal im Eigentum der Antragsstellerin/des Antragsstellers befindet. Naturdenkmäler: „Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit erhaltenswürdig sind, kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur besondere Bedeutung haben – Einzelbäume oder Baumgruppen, Wasserfälle, Klammen, Schluchten, Quellen, Höhlen, Felsbildungen oder fossile Tier- und Pflanzenvorkommen“. An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart, seine charakteristische Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert beeinträchtigen können.
© Copyright 2024 ExpyDoc