Vorgehensweise zur Registrierung von Naturdenkmälern in die

Merkblatt Naturdenkmäler
Vorgehensweise zur Registrierung von Naturdenkmälern in die Naturdenkmal-Datenbank des Landes Kärnten (Definition siehe ganz unten).
Anträge sind schriftlich ohne Formvorschriften an die Stadtgemeinde Spittal an der Drau,
Burgplatz 5 – Geschäftsbereich 2, zu richten (E-Mail: [email protected])
Der Antrag zur Ausweisung eines Naturdenkmales kann
von Einzelpersonen, Vereinen, etc. gestellt werden.
Voraussetzung ist, dass sich das Naturdenkmal im Eigentum der Antragsstellerin/des Antragsstellers befindet.
Naturdenkmäler: „Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit
erhaltenswürdig sind, kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der
Natur besondere Bedeutung haben – Einzelbäume oder Baumgruppen, Wasserfälle, Klammen, Schluchten, Quellen, Höhlen, Felsbildungen oder fossile Tier- und
Pflanzenvorkommen“.
An einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die seinen Bestand oder sein Erscheinungsbild, seine Eigenart,
seine charakteristische Prägung oder seinen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert
beeinträchtigen können.