2 Gott spricht: "Ich schenke euch ein neues Herz und legen einen neuen Geist in euch.“ Hesekiel 36, 26 (Jahreslosung 2017) Kennst du das, wenn dein Herz für etwas brennt, wenn du Feuer und Flamme für etwas bist und du alles dafür tun würdest? Einigen Jungscharmitarbeitern hier im Oberbergischen geht es so. Ihr Herz brennt für die Jungschar und deshalb haben sie sich aufgemacht und ein neues Konzept einer Jungscharfreizeit entwickelt. Somit wird es in 2017 eine weitere Freizeit in den Sommerferien für Jungscharler geben!!! Wir wünschen uns, dass du dich anstecken lässt von diesem Feuer und dich beschenken lässt mit einem neuen Herz, nämlich der Freundschaft zu Jesus Christus! Natürlich gibt es auch wieder altbewährtes, wie die "Bibel- und Erlebnisfreizeit", die "Häuptlingsfreizeit" in den Osterferien und das Ritter-Zeltlager des CVJM-Westbundes in den Sommerferien. " Wir laden dich ein auf den folgenden Seiten zu stöbern und dir das Beste rauszusuchen. Erlebe mit vielen anderen Kindern auf den kleinen und großen Lagern die Gemeinschaft und lerne Jesus kennen und lieben. Wir freuen uns auf dich! Mit JESUS CHRISTUS - mutig voran! dein CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. 3 Bibel- und Erlebnisfreizeit 07.04. (nachmittags) bis 15.04.2017, CVJM Senneheim, 33659 Bielefeld Hallo liebes Mädchen, wenn du Interesse hast, viel zu lernen und zwischen 10 und 14 Jahre alt bist, dann bist du auf unserer Freizeit genau richtig! Ein normaler Tagesablauf auf unserer Freizeit sieht so aus: Wecken, Frühsport, Morgenwache, Frühstück, Zimmer- und Revierdienst, Singen, Bibelarbeit, Unterricht (z.B. Karte und Kompass, Erste Hilfe, Knoten, CVJM-Geschichte, Waldläuferzeichen, Geheimschriften, Erzählen, Andacht, Bibelkunde, Gruppenbuch, Lagerkunst und Feuerstelle), Mittagessen, Mittagspause, Praktische Übung (z.B. Feuerstelle bauen, Kartenlauf, Kompasslauf, Waldspiel), Erfrischung, Unterricht (Fortsetzung vom Vormittag), Abendessen, bunter Jungscharabend, Fortsetzungsgeschichte, Abendausklang, Gebetsgemeinschaft, Schlafen. Das Programm ist so aufgebaut, dass du in verschiedenen Altersgruppen im Laufe von vier Jahren immer mehr lernen kannst, um später evtl. selber in der Jungschar oder in anderen Gruppen mitzuhelfen. Du wirst merken, dass es Freude macht, sich mit der Bibel zu beschäftigen, mit vielen anderen Mädchen zusammen zu singen und zu spielen und in der Natur einiges zu lernen und Entdeckungen zu machen. Wir wohnen im CVJM-Senneheim in schönen Mehrbettzimmern mit Waschgelegenheit, Duschräumen und vielen Gruppenräumen. Das Freigelände am Haus und der Wald in der Nähe stehen uns für die verschiedenen Aktivitäten zur Verfügung. 4 Unser Team besteht aus Mitarbeiterinnen, die größtenteils alle selber mal an den Bibel- und Erlebnisfreizeiten teilgenommen haben. Sie freuen sich schon jetzt, mit dir und vielen anderen Mädchen auf die BuEF 2017 nach Bielefeld zu fahren, die unter der Leitung von Erltraud Lütgebüter und Brigitte Winter-Heer stattfinden wird! Die Freizeit kostet pro Teilnehmerin einschließlich Busfahrt, Unterkunft, volle Verpflegung (4 Mahlzeiten), Freizeitleitung, Versicherung und Programm 145,-Euro. Einkalkuliert sind Zuschüsse vom Land NRW, den Jugendämtern und den Kirchengemeinden bzw. den örtlichen CVJM. Geschwisterermäßigung kann beantragt werden. Alle weiteren Informationen sind ab Seite 12 unter "BuEF" zu finden. Wir grüßen dich mit dem Jungschargruß: Mit JESUS CHRISTUS mutig voran! Dein Freizeitleitungsteam Erltraud Lütgebüter & Brigitte Winter-Heer 5 Häuptlingsfreizeit 08.04. bis 15.04.2017, CVJM Camp Münchhausen, 35117 Münchhausen Lieber Junge, wir möchten dich für die Mitarbeit in der Jungschar gewinnen. Dazu laden wir dich zu unseren Häuptlingsfreizeiten (HFZ) ein. Dieses Häuptlingssystem hat nichts mit Indianerlook zu tun, sondern ist der Name für missionarisch-verbindliche Jungschararbeit, die im CVJM-Westbund entwickelt wurde. Ältere Jungscharler werden als Häuptlinge, als Leiter von Kleingruppen innerhalb der örtlichen Jungschargruppe, eingesetzt. Sie erhalten Aufgaben, die sie ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend bewältigen können. Damit wollen wir Jungen in ihrer Bereitschaft zum Mitarbeiten ernstnehmen und ihre Begabungen fördern. Häuptlingsfreizeiten sind Schulungsangebote für solche Jungscharler, die zur Mitarbeit bereit sind. In diesen Freizeiten werden Theorie und Praxis der Jungschararbeit vermittelt und in jungengemäßer Weise eingeübt. Ebenso werden Glaubens- und Lebensfragen ernstgenommen und beantwortet. Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten und Andachten prägen diese Freizeiten. In den abendlichen Gebetsgemeinschaften auf den Zimmern bringen wir Lob und Dank gemeinsam vor unseren Herrn. Eifrig wird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf dem Lehrplan stehen: Karte und Kompass, Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und Feuerstelle, Waldläuferzeichen, Schätzen und Messen, Werkzeugkunde und Frühsport, Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe und Heraldik, Krokieren und Naturbeobachtung, Gruppenbuch und Häuptling, Bibelkunde und Andacht. 6 Wir blicken auch in die Geschichte Gottes mit den Menschen und bekommen in der Bibelkunde einen Überblick über die ganze Bibel (Altes und Neues Testament). Nachmittags wird draußen geübt, was wir morgens gelernt haben. Beim Kartenlauf, beim Kohtenbau, bei der Seilbrücke, beim Krokieren und dem Bau einer Feuerstelle hat jeder Gelegenheit, das, was er gelernt hat, in die Tat umzusetzen. Mitarbeiter stehen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es nicht auf Anhieb gelingen sollte Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Die Abende verbringen wir im Rittersaal mit fröhlichem Singen, lustigen Spielen, einer spannenden Fortsetzungsgeschichte und dem Hören auf Gottes Wort beim Tagesausklang. Jeder Teilnehmer, der noch kein Halstuch hat, wird eingeladen, während der Freizeit die Halstuchprüfung abzulegen. Man kann sich schon zu Hause darauf vorbereiten. Ein Vorbereitungsblatt mit allen Angaben / Einzelheiten kannst du dir im Internet (www.HFZ.CVJM-Oberberg.de) herunterladen. Wer viermal an einer HFZ teilgenommen hat, kann sich zur Häuptlingsprüfung anmelden, bei der die Kenntnisse des Häuptlingsbuches vorausgesetzt werden. Im Häuptlingsbuch ist der gesamte Stoffplan, der auf den HFZ vermittelt wird, gesammelt. Man kann es auf der Freizeit kaufen. Geprüften Häuptlingen wird der Silberne Halstuchring verliehen. Liebe Eltern, wir bitten Sie, Ihrem Jungen die Teilnahme an der Häuptlingsfreizeit zu ermöglichen und ihn auf dem anhängenden Anmeldeabschnitt bis spätestens 04. März 2017 anzumelden. 7 Die Freizeit kostet pro Teilnehmer einschließlich Busfahrt, Verpflegung, Unterkunft, Unfallversicherung und Programm 135,- € und ist im Voraus zu zahlen. Geschwisterermäßigung kann beantragt werden. Ein Anmeldeblatt und die Angaben für den Anmeldemodus findet ihr ab Seite 12 unter "HFZ". Ich grüße dich mit dem Jungschargruß: Mit JESUS CHRISTUS mutig voran! Dein Freizeitleiter Markus Bingel 8 Ritter-Zeltlager 16.07. bis 29.07.2017, Lenkermühle bei Kirchendemenreuth Erlebnisse pur! Das Ritter-Zeltlager in den nächsten Sommerferien wartet auf dich... Dieses Mal stehen unsere Burgen (Zelte) in der schönen Oberpfalz im NordOsten Bayerns. Hier haben wir schon viele tolle Ritterlager erlebt und freuen uns darauf, mit dir und vielen anderen Jungs in deinem Alter eine spannende Zeit zu verbringen: Gelände- und Waldspiele, jeden Abend Lagerfeuer, Feets und fun beim Sängeroder Erzählerwettstreit, tolle Gemeinschaft in den Zelten, Tagesunternehmungen, spannende Geschichten aus der Bibel oder als Fortsetzungs-Geschichten abends am Lagerfeuer und vieles vieles mehr. Sei dabei, wenn sich in einer tollen Gemeinschaft Knappen, Schildknappen, Edelknappen, Junker, Freiherren, Komture, Fürsten und Herzöge miteinander messen! Lass' dich herausfordern, diese Erlebnisse (wieder) zu genießen, wie schon viele andere Jungen in deinem Alter. Unser Ritterlager soll zu einem fröhlichen Erlebnis werden. Der Orden der Schwertbrüder, der Templer und der Deutsche Orden stehen in edlem Wettstreit miteinander: In ritterlichen Turnieren, im Ordnungswettkampf und im Schnelligkeitswettbewerb. Die Verpflegung aus der Lagerküche ist gut und reichlich. Jeder kann sich sattessen und beim Mittagessen gibt es sogar oft einen leckeren Nachtisch. Die tägliche Stille Zeit in der Burggemeinschaft, die Bibelarbeiten in zwei Großgruppen, die Tischgebete, der abendliche Tagesausklang und die Gebetsgemeinschaft im Zelt prägen unsere Lagergemeinschaft. 9 Viele Jungen haben auf unseren Ritterlagern neue Freunde gefunden und freuen sich Jahr für Jahr auf diese gemeinsame Zeit in den Sommerferien. Wir wünschen uns, dass es dir genauso geht und laden dich und deine besten Freunde nochmal herzlich ein, ins Ritter- Zeltlager mitzufahren. Ein Anmeldeblatt und die Angaben für den Anmeldemodus findest du ab Seite 12 unter "RL". Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen erhältst du entweder bei mir oder auf der Internet-Seite des CVJM-Westbund e.V.: www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/kinder/ritterzeltlager Ich grüße dich und deine Eltern mit dem Jungschargruß: Mit JESUS CHRISTUS mutig voran! Dein Freizeitleiter Torben Rogge 10 Jungen-Jungschar-Freizeit 31.07. bis 09.08.2017, 48527 Nordhorn / Bimolten Endlich wieder im Programm: Die Jungen Junschar Freizeit. Erlebe 10 Tage zelten, mit Wald- und Geländespielen, Geschichten am Lagerfeuer, gutem Essen, Ausflügen in die Umgebung und toller Gemeinschaft.- Bei abwechslungsreichem und spannendem Programm findest garantiert auch du das Richtige für dich! In der Nähe von Nordhorn, dem kleinen Ort Bimolten, schlagen wir unser Lager für 10 Tage auf. Unter dem Thema „Survival – Entdecke das Abenteuer“ erleben wir in spannenden Wettkämpfen und Spielen was es heißt in der Wildnis zu überleben und wie wir diese Aufgabe meistern. Wir nehmen uns auch täglich Zeit für Gottes Wort. Hören, was Menschen mit Gott erlebt haben, und wie ein Leben mit Jesus dein persönliches Abenteuer werden kann. Melde dich an und sei dabei.- Wir freuen uns auf dich! Weitere Informationen findest du ab Seite 12 unter "JJS-ZL" und auf. www.jungschar-online.de Deine Freizeitleiter: Daniel Schmidt Birger Schmidt Martin Gerhardt 11 Anmeldemodus Teilnehmer: BuEF: HFZ: RL: JJS-ZL: Mädchen von 10 bis 14 Jahren oder älter Jungen von 10 bis 14 Jahren Jungen von 9 bis 13 Jahren Jungen von 9 bis 13 Jahren Zeit: BuEF: HFZ: RL: JJS-ZL: 07. April bis 15. April 2017 08. April bis 15. April 2017 16. Juli bis 29.Juli 2017 31. Juli bis 09.August 2017 Ort: BuEF: HFZ: RL: JJS-ZL: CVJM Senneheim, 33659 Bielefeld CVJM Camp; 35117 Münchhausen Lenkermühle, 92665 Kirchendemenreuth Bimolten 48527 Nordhorn Leistungen: Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Unterkunft, Verpflegung (BuEF / HFZ 4 Mahlzeiten; RL /JJ-FZ 3 Mahlzeiten), Programm, Leitung, UnfallVersicherung. Freizeitleitung: siehe Seite 20 Anmeldung: nur schriftlich auf anhängenden Formblättern direkt an die Freizeitleiter. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs. Anmeldeschluss: BuEF: HFZ: RL: JJS-ZL: Reisesicherungsschein: Jeder Teilnehmende erhält mit der Anmeldebestätigung einen Reisesicherungsschein. 12 27. Februar 2017 04. März 2017 30. Juni 2017 05. Mai 2017 Kosten: BuEF: HFZ: RL: JJS-ZL 145,- € 135,- € 250,- € für CVJM-Mitglieder 199,- € 150,- € (Geschwister ermäßigt) Der Gesamtbetrag muss vier Wochen vor Freizeitbeginn auf den angegebenen Konten eingegangen sein. Geschwisterermäßigung kann beantragt werden. Anzahlung: bei BuEF & HFZ verzichten wir auf eine Anzahlung. RL und JJS-ZL 25,- € Fahrt: An- und Rückreise mit Reisebus. Zentraler Zusteigeort für alle Teilnehmerinnen der BuEF und JJS-ZL ist 51588 Nümbrecht Zentraler Zusteigeort für alle Teilnehmer der HFZ ist der Busbahnhof in 51674 Wiehl Min.-Teilnehmerzahl: bis 6 Wochen vor der Freizeit zu erreichende Mindestteilnehmerzahl: BuEF 30, HFZ 25, JJS-ZL 30 und RL 20 Teilnehmende (siehe hierzu auch Abschnitt 6 unserer Reisebedingungen) Max.-Teilnehmerzahl: BuEF 45, HFZ 40, und JJS-ZL 55 Teilnehmende Bankverbindung: BuEF / HFZ / JJS-ZL CVJM-KV Oberberg IBAN.: DE25 3846 2135 7052 1910 11, Volksbank Oberberg e.G. (BIC: GENODED1WIL) – Zusatz: BuEF bzw. HFZ bzw. JJS-ZL 2017 + Name der/des Teilnehmenden 13 Informationsbrief: - aus dem alles Wichtige für die Ausrüstung, Busfahrt usw. zu entnehmen ist, erhält jeder Teilnehmende rechtzeitig vor der Freizeit bzw. auf dem Vorbereitungstreffen des RL Rittelager: Da diese Freizeit ein Angebot des CVJM-Westbund ist, gelten hier – zu den auf den nächsten Seiten abgedruckten Reisebedingungen - abweichende Leistungen und Reisebedingungen. Die Reisebedingungen sind unter http://www.cvjm-reisen.de/resources/ecics_160.pdf einzusehen. 14 Allgemeine Reisebedingungen Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Eltern, diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen nachstehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ abgekürzt - und uns, dem CVJMKreisverband Oberbergisches Land e.V. als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt – bei der Anmeldung zu Stande kommenden Reisevertrages. Lesen Sie diese Reisebedingungen daher bitte vor der Anmeldung Ihres Kindes sorgfältig durch. 1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der gesetzlichen Vertreter 1.1. Mit der Buchung (Freizeitanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Freizeitausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN vorliegen. 1.2. Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohl das Vertragsangebot des Minderjährigen, dieser vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter, wie auch des/der gesetzlichen Vertreter/s selbst dar. 1.3. Die Buchung kann nur schriftlich auf dem Anmeldeblatt in der Freizeitbeschreibung erfolgen. Dabei ist je TN ein Anmeldeblatt zu verwenden. 1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung des RV zu Stande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem TN eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den TN weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.5. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertrag sowohl mit dem minderjährigen TN, als auch mit dem / den gesetzliche(n) Vertreter(n) zu Stande. 2. Bezahlung 2.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) und Aushändigung eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, jedoch maximal 20,00 € pro TN, zu leisten. 2.2. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Abschnitt 6 genannten Gründen abgesagt werden kann. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des RV an. 2.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB. 3. Rücktritt der/des TN 3.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 3.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, das heißt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche 15 anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet: Bis 95 Tage vor Reiseantritt vom 94. - 45. Tag vor Reiseantritt vom 44. - 22. Tag vor Reiseantritt vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt ab 6 Tage vor Reiseantritt 3% 6% 30 % 50 % 75 % 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 3.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 3.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 3.6. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ausdrücklich empfohlen. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 5. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN 5.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin, der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 5.2. Bei Minderjährigen ist der RV nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer Anund Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 5.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 6. Rücktritt des RV wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl 6.1. Der RV kann beim Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: 16 a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als 5 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 6.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 6.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Reisepreis unverzüglich und ohne Abzüge an den TN zurückbezahlt. 7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 7.1. Der RV informiert in der Reiseausschreibung über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind. 7.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet nicht, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen. 7.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, berechtigen ihn diese nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu vertreten sind. Etwaige Ansprüche des TN im Falle einer Verletzung der gesetzlichen Informationspflichten des RV bleiben unberührt. 8. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist 8.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 8.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/in) eine ihnen vom TN bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. 17 8.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/in und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV unter dessen Anschrift erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschäden des TN. 9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Die deliktische Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je TN und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 9.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. 10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. 10.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 18 10.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des TN als Vertragspartner des Reisevertrages. 10.6. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 11.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. 11.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen gegen TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 11.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des TN ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 12. Neben den allgemeinen Reisebedingungen gelten zusätzlich folgende Vereinbarungen: 12.1 Jede/r Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft der Teilnehmenden einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen. 12. 2 Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen Vorbereitungstreffen ist für jede/n Erstteilnehmende/n verbindlich. 12.3 Für jede Freizeit ist ein /e Leiter/in verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den Weisungen der Freizeitleitung nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die Freizeitleitung berechtigt, die/den Teilnehme/n auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, sofern dies angemessen ist und gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. 12.4 Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des RV findet über die jeweilige Freizeit eine Berichterstattung in Text und Bild in verschiedenen Medien statt. Sofern dies im Hinblick auf das eigene Bild nicht gewünscht ist, wird dies durch d. Teilnehmende/n im Vorfeld der Freizeit schriftlich erklärt, um aufwändige nachträgliche Korrekturen zu vermeiden. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2009 Reiseveranstalter ist: CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Henning Krapoth, Oberelbener Str. 8, 51588 Nümbrecht, Tel.: 02293 909348 [email protected] Vereinsregistergericht: Amtsgericht Gummersbach; Registernummer: VR 633 ! Die Freizeit-Anmeldungen bitte nur an die Freizeitleiter senden, siehe nächste Seite! 19 Adressen Hier findet ihr / finden Sie die Kontaktdaten der Freizeitleiter zu den einzelnen Freizeiten: Bibel- und Erlebnisfreizeit (BuEF) Erltraud Lütgebüter Harscheider Str. 33 51588 Nümbrecht Tel.: eMail: (0176) 316 173 98 Erltraud.Luetgebueter @CVJM-Oberberg.de Internet: www.BuEF.CVJM-Oberberg.de Brigitte Winter-Heer Alte Poststraße 2 51588 Nümbrecht (0 22 93) 46 25 Brigitte.Winter-Heer @CVJM-Oberberg.de Häuptlingsfreizeit (HFZ) Markus Bingel Wiesenstraße 8 57539 Bitzen Tel.: (0 26 82) 968 965 2 / (01573) 251 1969 eMail: [email protected] Internet: www.HFZ.CVJM-Oberberg.de Ritterlager (RL) Torben Rogge Zum Steimel 3 51597 Morsbach Tel.: (0 22 94) 90 000 74 / (0173) 26 25 660 eMail: [email protected] Internet: www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/kinder/ritterzeltlager Jungenjungschar-Zeltlager (JJS-ZL) Birger Schmidt Im alten Graben 1a 51588Nümbrecht Tel.: (02293) 90 722 34 / (0152) 540 30 942 eMail: [email protected] Internet: www.jungschar-online.de 20 __________________________________________________________ Impressum Herausgeber: CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V. Oberelbener Str. 8 - 51588 Nümbrecht Redaktion, Satz, Layout: Torben Rogge & Mareike Adolphs Druck: Printaholics, Wiehl Auflage 600 Stück 21 Freizeitanmeldung 2017 Freizeiten CVJM Oberbergisches Land e.V. Hiermit melden wir, als ihre/seine Vertreter, unsere/n Tochter/Sohn (bitte je Teilnehmer/in und Freizeit eine separate Anmeldung!): _________________________________________________________ Vorname/n Name _________________________________________________________ Straße und Hausnummer PLZ Wohnort _________________________________________________________ Telefon geb. am _________________________________________________________ eMail-Adresse der Eltern eMail-Adresse d. Teilnehmenden _________________________________________________________ Jungscharort / CVJM Kirchengemeinde _________________________________________________________ Schule/Klasse für (bitte ankreuzen): die Bibel- und Erlebnisfreizeit – 07.04. - 15.04.2017, 33659 Bielefeld die Häuptlingsfreizeit – 08.04. - 15.04.2017, 35117 Münchhausen das Jungscharschar-Zeltlager – 31.07. - 09.08.2017, 48527 Nordhorn des "CVJM-Kreisverband Oberbergisches Land e.V." auf der Grundlage dieses Prospektes, verbindlich an. Wir erklären uns mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die uns in diesem Prospekt zur Verfügung gestellt und von uns zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden. Alle weiteren Angaben werden in den Freizeitpass eingetragen, den wir nach der Anmeldung erhalten. _________________________________________________________ Ort, Datum, 22 Unterschrift der Erziehungsberechtigten u. d. Teilnehmenden Freizeitanmeldung 2017 Ritter-Zeltlager des CVJM-Westbund e.V. Hiermit melden wir, als seine Vertreter, unseren Sohn (bitte je Teilnehmer/in und Freizeit eine separate Anmeldung!) : _________________________________________________________ Vorname/n Name _________________________________________________________ Straße und Hausnummer PLZ Wohnort _________________________________________________________ Telefon geb. am _________________________________________________________ eMail-Adresse der Eltern eMail-Adresse d. Teilnehmenden _________________________________________________________ Jungscharort / CVJM Kirchengemeinde _________________________________________________________ Schule/Klasse verbindlich an. Er wird sich willig in die Freizeitgemeinschaft einordnen. Das Baden/Schwimmen ist ihm unter Aufsicht erlaubt. Wir haben die Teilnahmebedingungen (http://www.cvjm-reisen.de/resources/ecics_160.pdf) zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. Er ist Mitglied im CVJM nicht Mitglied im CVJM _________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten u. d. Teilnehmenden 23 CVJM-Kreisverband 24
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