Freizeitprospekt 2017 - CVJM Kreisverband Oberbergisches

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Gott spricht: "Ich schenke euch ein neues Herz und
legen einen neuen Geist in euch.“
Hesekiel 36, 26 (Jahreslosung 2017)
Kennst du das, wenn dein Herz für etwas brennt, wenn du Feuer und Flamme
für etwas bist und du alles dafür tun würdest?
Einigen Jungscharmitarbeitern hier im Oberbergischen geht es so. Ihr Herz
brennt für die Jungschar und deshalb haben sie sich aufgemacht und ein neues
Konzept einer Jungscharfreizeit entwickelt. Somit wird es in 2017 eine weitere
Freizeit in den Sommerferien für Jungscharler geben!!!
Wir wünschen uns, dass du dich anstecken lässt von diesem Feuer und dich
beschenken lässt mit einem neuen Herz, nämlich der Freundschaft zu Jesus
Christus!
Natürlich gibt es auch wieder altbewährtes, wie die "Bibel- und Erlebnisfreizeit",
die "Häuptlingsfreizeit" in den Osterferien und das Ritter-Zeltlager des
CVJM-Westbundes in den Sommerferien.
"
Wir laden dich ein auf den folgenden Seiten zu stöbern und dir das Beste
rauszusuchen. Erlebe mit vielen anderen Kindern auf den kleinen und großen
Lagern die Gemeinschaft und lerne Jesus kennen und lieben.
Wir freuen uns auf dich!
Mit JESUS CHRISTUS - mutig voran!
dein
CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V.
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Bibel- und Erlebnisfreizeit
07.04. (nachmittags) bis 15.04.2017, CVJM Senneheim, 33659 Bielefeld
Hallo liebes Mädchen,
wenn du Interesse hast, viel zu
lernen und zwischen 10 und 14
Jahre alt bist, dann bist du auf
unserer Freizeit genau richtig!
Ein normaler Tagesablauf auf
unserer Freizeit sieht so aus:
Wecken, Frühsport, Morgenwache, Frühstück, Zimmer- und Revierdienst,
Singen, Bibelarbeit, Unterricht (z.B. Karte und Kompass, Erste Hilfe, Knoten,
CVJM-Geschichte, Waldläuferzeichen, Geheimschriften, Erzählen, Andacht,
Bibelkunde, Gruppenbuch, Lagerkunst und Feuerstelle), Mittagessen,
Mittagspause, Praktische Übung (z.B. Feuerstelle bauen, Kartenlauf,
Kompasslauf, Waldspiel), Erfrischung, Unterricht (Fortsetzung vom
Vormittag), Abendessen, bunter Jungscharabend, Fortsetzungsgeschichte,
Abendausklang, Gebetsgemeinschaft, Schlafen.
Das Programm ist so
aufgebaut, dass du in
verschiedenen
Altersgruppen im Laufe
von vier Jahren immer
mehr lernen kannst, um
später evtl. selber in der
Jungschar oder in
anderen Gruppen
mitzuhelfen. Du wirst
merken, dass es Freude macht, sich mit der Bibel zu beschäftigen, mit vielen anderen Mädchen zusammen zu singen und zu spielen und in
der Natur einiges zu lernen und Entdeckungen zu machen.
Wir wohnen im CVJM-Senneheim in schönen Mehrbettzimmern mit
Waschgelegenheit, Duschräumen und vielen Gruppenräumen. Das Freigelände
am Haus und der Wald in der Nähe stehen uns für die verschiedenen
Aktivitäten zur Verfügung.
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Unser Team besteht aus
Mitarbeiterinnen, die
größtenteils alle selber mal
an den Bibel- und
Erlebnisfreizeiten
teilgenommen haben. Sie
freuen sich schon jetzt, mit
dir und vielen anderen
Mädchen auf die BuEF
2017 nach Bielefeld zu fahren,
die unter der Leitung von Erltraud Lütgebüter und Brigitte
Winter-Heer stattfinden wird!
Die Freizeit kostet pro Teilnehmerin einschließlich Busfahrt, Unterkunft, volle
Verpflegung (4 Mahlzeiten), Freizeitleitung, Versicherung und Programm 145,-Euro. Einkalkuliert sind Zuschüsse vom Land NRW, den Jugendämtern und den
Kirchengemeinden bzw. den örtlichen CVJM. Geschwisterermäßigung kann
beantragt werden.
Alle weiteren Informationen sind ab Seite 12 unter "BuEF" zu finden.
Wir grüßen dich mit dem Jungschargruß:
Mit JESUS CHRISTUS
mutig voran!
Dein Freizeitleitungsteam
Erltraud Lütgebüter & Brigitte Winter-Heer
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Häuptlingsfreizeit
08.04. bis 15.04.2017, CVJM Camp Münchhausen, 35117 Münchhausen
Lieber Junge,
wir möchten dich für die Mitarbeit in der
Jungschar gewinnen. Dazu laden wir dich zu
unseren Häuptlingsfreizeiten (HFZ) ein.
Dieses Häuptlingssystem hat nichts mit
Indianerlook zu tun, sondern ist der Name für
missionarisch-verbindliche
Jungschararbeit, die im CVJM-Westbund
entwickelt wurde.
Ältere Jungscharler werden als Häuptlinge, als
Leiter von Kleingruppen innerhalb der
örtlichen Jungschargruppe, eingesetzt. Sie
erhalten Aufgaben, die sie ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend
bewältigen können. Damit wollen wir Jungen in ihrer Bereitschaft zum
Mitarbeiten ernstnehmen und ihre Begabungen fördern.
Häuptlingsfreizeiten sind Schulungsangebote für solche Jungscharler, die zur
Mitarbeit bereit sind. In diesen Freizeiten werden Theorie und Praxis der
Jungschararbeit vermittelt und in jungengemäßer Weise eingeübt. Ebenso
werden Glaubens- und Lebensfragen ernstgenommen und beantwortet.
Das Hören auf Gottes Wort in den täglichen Bibelarbeiten und Andachten
prägen diese Freizeiten.
In den abendlichen Gebetsgemeinschaften auf
den Zimmern bringen wir Lob und Dank
gemeinsam vor unseren Herrn.
Eifrig wird auch die Waldläuferkunst geübt. Auf
dem Lehrplan stehen: Karte und Kompass,
Knoten und Seiltechnik, Lagerkunst und
Feuerstelle, Waldläuferzeichen, Schätzen und
Messen, Werkzeugkunde und Frühsport,
Erzählen und Geheimschriften, Erste Hilfe
und Heraldik, Krokieren und Naturbeobachtung,
Gruppenbuch und Häuptling, Bibelkunde und
Andacht.
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Wir blicken auch in die Geschichte Gottes mit den
Menschen und bekommen in der Bibelkunde
einen Überblick über die ganze Bibel (Altes und
Neues Testament).
Nachmittags wird draußen geübt, was wir
morgens gelernt haben. Beim Kartenlauf, beim
Kohtenbau, bei der Seilbrücke, beim Krokieren
und dem Bau einer Feuerstelle hat jeder
Gelegenheit, das, was er gelernt hat, in die Tat
umzusetzen.
Mitarbeiter stehen mit Rat und Tat zur Seite,
wenn es nicht auf Anhieb gelingen sollte Theorie
und Praxis miteinander zu verbinden.
Die Abende verbringen wir im Rittersaal mit fröhlichem Singen, lustigen
Spielen, einer spannenden Fortsetzungsgeschichte und dem Hören auf
Gottes Wort beim Tagesausklang.
Jeder Teilnehmer, der noch kein Halstuch hat, wird eingeladen, während der
Freizeit die Halstuchprüfung abzulegen. Man kann sich schon zu Hause darauf
vorbereiten. Ein Vorbereitungsblatt mit allen Angaben / Einzelheiten kannst du
dir im Internet (www.HFZ.CVJM-Oberberg.de) herunterladen.
Wer viermal an einer HFZ teilgenommen hat, kann sich zur
Häuptlingsprüfung anmelden, bei der die Kenntnisse des Häuptlingsbuches
vorausgesetzt werden. Im Häuptlingsbuch ist der gesamte Stoffplan, der auf den
HFZ vermittelt wird, gesammelt. Man
kann es auf der Freizeit kaufen. Geprüften
Häuptlingen wird der Silberne
Halstuchring verliehen.
Liebe Eltern,
wir bitten Sie, Ihrem Jungen die Teilnahme
an der Häuptlingsfreizeit zu ermöglichen
und ihn auf dem anhängenden Anmeldeabschnitt bis spätestens 04. März 2017 anzumelden.
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Die Freizeit kostet pro Teilnehmer
einschließlich Busfahrt, Verpflegung,
Unterkunft, Unfallversicherung und
Programm 135,- € und ist im Voraus
zu zahlen. Geschwisterermäßigung
kann beantragt werden.
Ein Anmeldeblatt und die Angaben
für den Anmeldemodus findet ihr
ab Seite 12 unter "HFZ".
Ich grüße dich mit dem Jungschargruß:
Mit JESUS CHRISTUS
mutig voran!
Dein Freizeitleiter
Markus Bingel
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Ritter-Zeltlager
16.07. bis 29.07.2017,
Lenkermühle bei Kirchendemenreuth
Erlebnisse pur!
Das Ritter-Zeltlager in den nächsten
Sommerferien wartet auf dich...
Dieses Mal stehen unsere Burgen (Zelte) in der schönen Oberpfalz im NordOsten Bayerns. Hier haben wir schon viele tolle Ritterlager erlebt und freuen
uns darauf, mit dir und vielen anderen Jungs in deinem Alter eine spannende
Zeit zu verbringen:
Gelände- und Waldspiele, jeden Abend Lagerfeuer, Feets und fun beim Sängeroder Erzählerwettstreit, tolle Gemeinschaft in den Zelten,
Tagesunternehmungen, spannende Geschichten aus der Bibel oder als
Fortsetzungs-Geschichten abends am Lagerfeuer und vieles vieles mehr.
Sei dabei, wenn sich in einer tollen
Gemeinschaft Knappen, Schildknappen,
Edelknappen, Junker, Freiherren, Komture,
Fürsten und Herzöge miteinander messen! Lass'
dich herausfordern, diese Erlebnisse (wieder)
zu genießen, wie schon viele andere Jungen in
deinem Alter.
Unser Ritterlager soll zu einem fröhlichen Erlebnis werden. Der Orden der
Schwertbrüder, der Templer und der Deutsche Orden stehen in edlem
Wettstreit miteinander: In ritterlichen Turnieren, im Ordnungswettkampf und
im Schnelligkeitswettbewerb.
Die Verpflegung aus der Lagerküche ist gut
und reichlich. Jeder kann sich sattessen und
beim Mittagessen gibt es sogar oft einen
leckeren Nachtisch.
Die tägliche Stille Zeit in der
Burggemeinschaft, die Bibelarbeiten in
zwei Großgruppen, die Tischgebete, der
abendliche Tagesausklang und die Gebetsgemeinschaft im Zelt
prägen unsere Lagergemeinschaft.
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Viele Jungen haben auf unseren Ritterlagern neue Freunde gefunden und freuen
sich Jahr für Jahr auf diese gemeinsame Zeit in den Sommerferien.
Wir wünschen uns, dass es dir genauso geht und laden dich und deine besten
Freunde nochmal herzlich ein, ins Ritter- Zeltlager mitzufahren.
Ein Anmeldeblatt und die Angaben für den Anmeldemodus findest du ab
Seite 12 unter "RL".
Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen erhältst du entweder bei
mir oder auf der Internet-Seite des CVJM-Westbund e.V.:
www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/kinder/ritterzeltlager
Ich grüße dich und deine Eltern mit dem Jungschargruß:
Mit JESUS CHRISTUS
mutig voran!
Dein Freizeitleiter
Torben Rogge
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Jungen-Jungschar-Freizeit
31.07. bis 09.08.2017,
48527 Nordhorn / Bimolten
Endlich wieder im Programm: Die
Jungen Junschar Freizeit. Erlebe 10 Tage
zelten, mit Wald- und Geländespielen,
Geschichten am Lagerfeuer, gutem
Essen, Ausflügen in die Umgebung und
toller Gemeinschaft.- Bei
abwechslungsreichem und spannendem Programm findest
garantiert auch du das Richtige für dich!
In der Nähe von Nordhorn, dem kleinen Ort Bimolten, schlagen wir unser Lager
für 10 Tage auf. Unter dem Thema „Survival – Entdecke das Abenteuer“
erleben wir in spannenden Wettkämpfen und Spielen was es heißt in der Wildnis
zu überleben und wie wir diese Aufgabe meistern.
Wir nehmen uns auch täglich Zeit für Gottes Wort. Hören, was Menschen mit
Gott erlebt haben, und wie ein Leben mit Jesus dein persönliches Abenteuer
werden kann.
Melde dich an und sei dabei.- Wir freuen uns auf dich!
Weitere Informationen findest du ab Seite 12 unter "JJS-ZL" und auf.
www.jungschar-online.de
Deine Freizeitleiter:
Daniel Schmidt
Birger Schmidt
Martin Gerhardt
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Anmeldemodus
Teilnehmer:
BuEF:
HFZ:
RL:
JJS-ZL:
Mädchen von 10 bis 14 Jahren oder älter
Jungen von 10 bis 14 Jahren
Jungen von 9 bis 13 Jahren
Jungen von 9 bis 13 Jahren
Zeit:
BuEF:
HFZ:
RL:
JJS-ZL:
07. April bis 15. April 2017
08. April bis 15. April 2017
16. Juli bis 29.Juli 2017
31. Juli bis 09.August 2017
Ort:
BuEF:
HFZ:
RL:
JJS-ZL:
CVJM Senneheim, 33659 Bielefeld
CVJM Camp; 35117 Münchhausen
Lenkermühle, 92665 Kirchendemenreuth
Bimolten 48527 Nordhorn
Leistungen:
Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Unterkunft,
Verpflegung (BuEF / HFZ 4 Mahlzeiten; RL /JJ-FZ
3 Mahlzeiten), Programm, Leitung, UnfallVersicherung.
Freizeitleitung:
siehe Seite 20
Anmeldung:
nur schriftlich auf anhängenden Formblättern direkt an
die Freizeitleiter. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs.
Anmeldeschluss:
BuEF:
HFZ:
RL:
JJS-ZL:
Reisesicherungsschein:
Jeder Teilnehmende erhält mit der Anmeldebestätigung einen Reisesicherungsschein.
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27. Februar 2017
04. März 2017
30. Juni 2017
05. Mai 2017
Kosten:
BuEF:
HFZ:
RL:
JJS-ZL
145,- €
135,- €
250,- € für CVJM-Mitglieder 199,- €
150,- € (Geschwister ermäßigt)
Der Gesamtbetrag muss vier Wochen vor Freizeitbeginn auf den angegebenen Konten eingegangen sein.
Geschwisterermäßigung kann beantragt werden.
Anzahlung:
bei BuEF & HFZ verzichten wir auf eine Anzahlung.
RL und JJS-ZL 25,- €
Fahrt:
An- und Rückreise mit Reisebus.
Zentraler Zusteigeort für alle Teilnehmerinnen der
BuEF und JJS-ZL ist 51588 Nümbrecht
Zentraler Zusteigeort für alle Teilnehmer der HFZ ist
der Busbahnhof in 51674 Wiehl
Min.-Teilnehmerzahl: bis 6 Wochen vor der Freizeit zu erreichende
Mindestteilnehmerzahl: BuEF 30, HFZ 25,
JJS-ZL 30 und RL 20 Teilnehmende (siehe hierzu
auch Abschnitt 6 unserer Reisebedingungen)
Max.-Teilnehmerzahl: BuEF 45, HFZ 40, und JJS-ZL 55 Teilnehmende
Bankverbindung:
BuEF / HFZ / JJS-ZL CVJM-KV Oberberg IBAN.: DE25 3846 2135 7052 1910 11, Volksbank
Oberberg e.G. (BIC: GENODED1WIL) – Zusatz:
BuEF bzw. HFZ bzw. JJS-ZL 2017 + Name
der/des Teilnehmenden
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Informationsbrief:
- aus dem alles Wichtige für die Ausrüstung, Busfahrt
usw. zu entnehmen ist, erhält jeder Teilnehmende rechtzeitig vor der Freizeit
bzw. auf dem Vorbereitungstreffen des RL
Rittelager:
Da diese Freizeit ein Angebot des CVJM-Westbund ist, gelten hier – zu den auf
den nächsten Seiten abgedruckten Reisebedingungen - abweichende Leistungen
und Reisebedingungen. Die Reisebedingungen sind unter
http://www.cvjm-reisen.de/resources/ecics_160.pdf
einzusehen.
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Allgemeine Reisebedingungen
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Eltern,
diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen nachstehend „Reiseteilnehmer“ genannt und „TN“ abgekürzt - und uns, dem CVJMKreisverband Oberbergisches Land e.V. als Reiseveranstalter, nachstehend „RV“ abgekürzt –
bei der Anmeldung zu Stande kommenden Reisevertrages. Lesen Sie diese Reisebedingungen
daher bitte vor der Anmeldung Ihres Kindes sorgfältig durch.
1.
Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Buchenden / Stellung der
gesetzlichen Vertreter
1.1. Mit der Buchung (Freizeitanmeldung) bietet der TN dem RV den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Freizeitausschreibung und
die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem TN vorliegen.
1.2. Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohl das Vertragsangebot des Minderjährigen,
dieser vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter, wie auch des/der gesetzlichen Vertreter/s
selbst dar.
1.3. Die Buchung kann nur schriftlich auf dem Anmeldeblatt in der Freizeitbeschreibung
erfolgen. Dabei ist je TN ein Anmeldeblatt zu verwenden.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung des RV zu Stande. Sie
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem
TN eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die
Buchung durch den TN weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5. Bei Minderjährigen kommt der Reisevertrag sowohl mit dem minderjährigen TN, als auch
mit dem / den gesetzliche(n) Vertreter(n) zu Stande.
2. Bezahlung
2.1. Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmeldebestätigung) und Aushändigung
eines Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des
Reisepreises, jedoch maximal 20,00 € pro TN, zu leisten.
2.2. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht,
dass die Reise nicht mehr aus den in Abschnitt 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto
des RV an.
2.3. Vertragsabschlüsse kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur
sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen
Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB.
3. Rücktritt der/des TN
3.1. Der TN kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem TN wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Tritt der TN vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu
vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis
zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von
dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
3.3. Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, das heißt unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
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anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach
dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des TN wie folgt berechnet:
Bis 95 Tage vor Reiseantritt
vom 94. - 45. Tag vor Reiseantritt
vom 44. - 22. Tag vor Reiseantritt
vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt
vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt
ab 6 Tage vor Reiseantritt
3%
6%
30 %
50 %
75 %
90 %
jeweils pro TN.
Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis.
3.4. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich
geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist
der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
3.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.
3.6. Dem TN wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit ausdrücklich empfohlen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
5. Kündigung durch den RV aus Gründen des Verhaltens des TN
5.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der TN
ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die
Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze des RV oder gegen die
Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin, der Freizeitleiter ist zur
Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt.
5.2. Bei Minderjährigen ist der RV nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten
berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu
kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertraglich
vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer Anund Abreise), die vertraglich vorgesehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich
oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu
Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter.
5.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
6. Rücktritt des RV wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
6.1. Der RV kann beim Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag
zurücktreten:
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a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung anzugeben oder es ist dort auf
die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen.
b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären,
wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt des RV später als 5 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
6.2. Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN
aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des
RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.
6.3. Im Falle eines Rücktritts des RV wird der Reisepreis unverzüglich und ohne Abzüge an
den TN zurückbezahlt.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
7.1. Der RV informiert in der Reiseausschreibung über die obigen Bestimmungen, die für das
jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei
denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des TN begründete
persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere
Eintragungen im Personalausweis/Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht
berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom TN mitgeteilt worden sind.
7.2. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen
nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn,
dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw.
verpflichtet hat. Der RV haftet nicht, auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung
übernommen hat, für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen.
7.3. Soweit dem TN aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die seine
Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, berechtigen ihn diese nicht zum
kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag. Dies gilt jedoch nur, wenn der RV seinerseits zur
Leistungserbringung in der Lage ist und die genannten Schwierigkeiten nicht von ihm zu
vertreten sind. Etwaige Ansprüche des TN im Falle einer Verletzung der gesetzlichen
Informationspflichten des RV bleiben unberührt.
8. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist
8.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe
vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet.
8.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei
Reisen mit dem RV dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und
Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiter/in anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet
unterbleibt.
8.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den
Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus
wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,
wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiter/in) eine ihnen vom TN bestimmte
angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten
verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des TN gerechtfertigt wird.
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8.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiter/in und sonstige Beauftragte des RV sind
von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV
anzuerkennen.
8.5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der TN nach Reiseende
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem
RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend und nur gegenüber dem RV
unter dessen Anschrift erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt nicht für deliktische Ansprüche und
für Ansprüche aus Körperschäden des TN.
9. Beschränkung der Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2. Die deliktische Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je TN und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben
von der Beschränkung unberührt.
9.3. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet
jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.
10. Verjährung, Datenschutz
10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an
dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
10.4. Schweben zwischen dem TN und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die
den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der TN oder der
RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate
nach dem Ende der Hemmung ein.
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10.5. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Ansprüche der gesetzlichen
Vertreter des TN als Vertragspartner des Reisevertrages.
10.6. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels
EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und dem TN findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2. Soweit bei Klagen des TN gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem
Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des TN, ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
11.3. Der TN kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
11.4. Für Klagen des RV gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend. Für Klagen
gegen TN bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV
vereinbart.
11.5. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem TN und dem RV anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des TN ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedsstaat der EU, dem der TN angehört, für den TN günstiger sind als die nachfolgenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
12. Neben den allgemeinen Reisebedingungen gelten zusätzlich folgende
Vereinbarungen:
12.1 Jede/r Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung die Bereitschaft, sich in die Gemeinschaft
der Teilnehmenden einzuordnen und am vorgesehenen Programm teilzunehmen.
12. 2 Die Teilnahme an ausdrücklich vorgesehenen Vorbereitungstreffen ist für jede/n
Erstteilnehmende/n verbindlich.
12.3 Für jede Freizeit ist ein /e Leiter/in verantwortlich. Mit der Anmeldung wird erklärt, den
Weisungen der Freizeitleitung nachzukommen. Bei Verstößen gegen die Freizeitordnung ist die
Freizeitleitung berechtigt, die/den Teilnehme/n auf eigene Kosten nach Hause zu schicken,
sofern dies angemessen ist und gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
12.4 Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des RV findet über die jeweilige Freizeit eine
Berichterstattung in Text und Bild in verschiedenen Medien statt. Sofern dies im Hinblick auf
das eigene Bild nicht gewünscht ist, wird dies durch d. Teilnehmende/n im Vorfeld der Freizeit
schriftlich erklärt, um aufwändige nachträgliche Korrekturen zu vermeiden.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2009
Reiseveranstalter ist:
CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V.
Henning Krapoth, Oberelbener Str. 8, 51588 Nümbrecht, Tel.: 02293 909348
[email protected]
Vereinsregistergericht: Amtsgericht Gummersbach; Registernummer: VR 633
! Die Freizeit-Anmeldungen bitte nur an die
Freizeitleiter senden, siehe nächste Seite!
19
Adressen
Hier findet ihr / finden Sie die Kontaktdaten der Freizeitleiter zu den einzelnen
Freizeiten:
Bibel- und Erlebnisfreizeit (BuEF)
Erltraud Lütgebüter
Harscheider Str. 33
51588 Nümbrecht
Tel.:
eMail:
(0176) 316 173 98
Erltraud.Luetgebueter
@CVJM-Oberberg.de
Internet: www.BuEF.CVJM-Oberberg.de
Brigitte Winter-Heer
Alte Poststraße 2
51588 Nümbrecht
(0 22 93) 46 25
Brigitte.Winter-Heer
@CVJM-Oberberg.de
Häuptlingsfreizeit (HFZ)
Markus Bingel
Wiesenstraße 8
57539 Bitzen
Tel.:
(0 26 82) 968 965 2 / (01573) 251 1969
eMail:
[email protected]
Internet: www.HFZ.CVJM-Oberberg.de
Ritterlager (RL)
Torben Rogge
Zum Steimel 3
51597 Morsbach
Tel.:
(0 22 94) 90 000 74 / (0173) 26 25 660
eMail:
[email protected]
Internet: www.cvjm-westbund.de/buendische-jugend/kinder/ritterzeltlager
Jungenjungschar-Zeltlager (JJS-ZL)
Birger Schmidt
Im alten Graben 1a
51588Nümbrecht
Tel.:
(02293) 90 722 34 / (0152) 540 30 942
eMail:
[email protected]
Internet: www.jungschar-online.de
20
__________________________________________________________
Impressum
Herausgeber:
CVJM Kreisverband Oberbergisches Land e.V.
Oberelbener Str. 8 - 51588 Nümbrecht
Redaktion, Satz, Layout: Torben Rogge & Mareike Adolphs
Druck: Printaholics, Wiehl
Auflage 600 Stück
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Freizeitanmeldung 2017
Freizeiten CVJM Oberbergisches Land e.V.
Hiermit melden wir, als ihre/seine Vertreter, unsere/n Tochter/Sohn
(bitte je Teilnehmer/in und Freizeit eine separate Anmeldung!):
_________________________________________________________
Vorname/n
Name
_________________________________________________________
Straße und Hausnummer
PLZ Wohnort
_________________________________________________________
Telefon
geb. am
_________________________________________________________
eMail-Adresse der Eltern
eMail-Adresse d. Teilnehmenden
_________________________________________________________
Jungscharort / CVJM
Kirchengemeinde
_________________________________________________________
Schule/Klasse
für (bitte ankreuzen):
 die Bibel- und Erlebnisfreizeit – 07.04. - 15.04.2017, 33659 Bielefeld
 die Häuptlingsfreizeit – 08.04. - 15.04.2017, 35117 Münchhausen
 das Jungscharschar-Zeltlager – 31.07. - 09.08.2017, 48527 Nordhorn
des "CVJM-Kreisverband Oberbergisches Land e.V." auf der Grundlage dieses
Prospektes, verbindlich an. Wir erklären uns mit der Gültigkeit der
Reisebedingungen, die uns in diesem Prospekt zur Verfügung gestellt und von
uns zur Kenntnis genommen wurden, einverstanden.
Alle weiteren Angaben werden in den Freizeitpass eingetragen, den wir nach
der Anmeldung erhalten.
_________________________________________________________
Ort, Datum,
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Unterschrift der Erziehungsberechtigten u. d. Teilnehmenden
Freizeitanmeldung 2017
Ritter-Zeltlager des CVJM-Westbund e.V.
Hiermit melden wir, als seine Vertreter, unseren Sohn
(bitte je Teilnehmer/in und Freizeit eine separate Anmeldung!) :
_________________________________________________________
Vorname/n
Name
_________________________________________________________
Straße und Hausnummer
PLZ Wohnort
_________________________________________________________
Telefon
geb. am
_________________________________________________________
eMail-Adresse der Eltern
eMail-Adresse d. Teilnehmenden
_________________________________________________________
Jungscharort / CVJM
Kirchengemeinde
_________________________________________________________
Schule/Klasse
verbindlich an.
Er wird sich willig in die Freizeitgemeinschaft einordnen. Das
Baden/Schwimmen ist ihm unter Aufsicht erlaubt. Wir haben die
Teilnahmebedingungen (http://www.cvjm-reisen.de/resources/ecics_160.pdf)
zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu.
Er ist
 Mitglied im CVJM
 nicht Mitglied im CVJM
_________________________________________________________
Ort, Datum,
Unterschrift der Erziehungsberechtigten u. d. Teilnehmenden
23
CVJM-Kreisverband
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