Förderung von Fahrsicherheitstrainings Haben wir Ihr

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Nähere Informationen sowie unser Antragsformular
finden Sie auf unserer Homepage unter www.bghm.de
(Webcode 500).
Berufsgenossenschaft
Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Telefon: 06131 802-10999
Telefax: 06131 802-20999
E-Mail:[email protected]
© Erwin Wodicka – Fotolia.com
Internet:www.bghm.de
Förderung von
Fahrsicherheitstrainings
• Gefahren rechtzeitig erkennen
• Gefahren durch vorausschauende Fahrweise vermeiden
• Gefahren durch Wissen und durch Beherrschung
des Fahrzeugs bewältigen
Was fördert die BGHM?
Wie erhalten Sie die Förderung?
Wie finden Sie Ihren Veranstalter?
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert
die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen für
PKW, Motorrad, Kleintransporter und LKW. Sie trägt damit ihrem gesetzlichen Präventionsauftrag Rechnung, der auf eine
Verhinderung von Dienstunfällen (Verkehrsunfälle während
der Arbeitszeit) und von Wegeunfällen (Unfälle auf dem Weg
von und zur Arbeitsstätte) abzielt.
Der Antrag auf Kostenübernahme ist vor Beginn der Trainingsmaßnahme schriftlich zu stellen. Das Formular hierzu finden Sie
auf unserer Homepage.
Die Leistung zur Erbringung von Fahrsicherheitstrainings
wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben und es entsprechende Rahmenverträge mit Veranstaltern
abgeschlossen.
Gefördert wird die Teilnahme von gesetzlich unfallversicherten Beschäftigten der Mitgliedsunternehmen der BGHM alle
zwei Jahre.
Antragsberechtigt ist das Mitgliedsunternehmen, bei dem die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen beschäftigt sind. Im Antrag ist
die geplante Anzahl der Teilnehmenden anzugeben. Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt vor dem geplanten Termin der Trainingsmaßnahme per Telefax oder E-Mail-Anhang bei
der BGHM einzureichen.
Was übernimmt die BGHM?
Die BGHM übernimmt die Kosten für Fahrsicherheits­
trainings in voller Höhe. Gefördert werden ausschließlich
Maßnahmen mit Veranstaltern, die Rahmenvertragspartner
der BGHM sind.
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Die Liste der Veranstalter und Trainingsinhalte kann auf der
Homepage der BGHM eingesehen werden. Fahrsicherheitstrainingsmaßnahmen anderer Veranstalter oder andere Inhalte werden nicht gefördert.
Es gibt verschiedene Anbieter, die im gesamten Bundesgebiet Trainingsplätze für Fahrsicherheitstrainings zur Verfügung stellen.
Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf unserer
Homepage.