Loseblattausgaben mit Disketten, CD-ROM oder Ähnlichem

Katalogisierungshandbuch
Loseblattausgaben mit Disketten, CD-ROM oder Ähnlichem
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Loseblattausgaben mit CD-ROM, Disketten oder
Ähnlichem
Hinweis:
Fortlaufend erscheinende CD-ROM zu einer Loseblattausgabe - egal ob mit identischem
oder abweichendem Titel - (in der Regel mit identischem bzw. teilw. identischem Inhalt),
kumulierend oder nicht, werden zeitschriftenartig aufgenommen.
Näheres dazu siehe ZsHB, Kapitel Loseblattausgaben mit CD-ROM
Bei Loseblattausgaben mit CD-ROM oder Disketten sind drei Fälle zu unterscheiden:

Die CD-ROM/Disketten sind Begleitmaterial zum Grundwerk oder zu einzelnen
Ergänzungslieferungen der Loseblattausgabe.

Die CD-ROM/Disketten bilden eine Medienkombination zusammen mit der
Loseblattausgabe.

Die CD-ROM/Disketten sind inhaltlich identisch mit der Loseblattausgabe und daher als
Parallelausgabe zu behandeln.
Hinweis:
Die folgenden Regeln gelten für alle Arten von elektronischen Datenträgern (CD-ROM,
DVD, Disketten), auch wenn nur von CD-ROM oder Disketten die Rede ist.
Zur Beurteilung, wann eine Medienkombination vorliegt und wann es sich lediglich um
Begleitmaterial handelt
siehe KatHB, Kapitel Medienkombinationen sowie RAK-NBM § 3b, 3.
CD-ROM oder Disketten als Begleitmaterial
Nach den Anwendungsregeln der EG RAK (vgl. Protokoll der 14. Sitzung, Nov. 95) gilt für
Loseblattausgaben mit CD-ROM oder Disketten:

CD-ROM/ Disketten als Begleitmaterial zum Grundwerk werden dort erfasst.

CD-ROM/Disketten als Begleitmaterial zu einzelnen Ergänzungslieferungen werden als
Fußnote bei der Ergänzungslieferung erwähnt.
Als Begleitmaterial nach § NBM 3b, 3 gelten z.B. Übungsdisketten.
Im Zweifelsfall wird eine Aufnahme als Medienkombination erstellt.
Erfassung im HeBIS-Verbundkatalog
Auf CD-ROM oder Disketten als Begleitmaterial wird in einer Fußnote hingewiesen. Die Fußnoten
lauten:

Für Disketten als Begleitmaterial zum Grundwerk:
"Grundwerk teilw. mit Diskette"

Für Disketten als Begleitmaterial zu einzelnen Ergänzungslieferungen:
"Erg.-Lfg. teilw. mit Diskette"
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Diese Formulierungen ermöglichen, dass die Aufnahmen auch von Bibliotheken genutzt werden
können, die nicht die Diskette besitzen.
Nähere Angaben zu den CD-ROM/Disketten können in den Lokaldaten gemacht werden.
Beispiele
4801 Disketten ab Erg.-Lfg 20 (1995) lfd. vorh.
4801 Diskette (14 cm) zu Erg.-Lfg. 6 (1994) und Diskette (9 cm) zu Erg-Lfg. 8 (1995) vorh.
Erfassungsbeispiel:
siehe KatHB, Loseblattsammlung mit Disketten - Beispiel A
Loseblattausgabe und
Medienkombination
CD-ROM
bzw.
Diskette
bilden
eine
Eine Loseblattausgabe mit CD-ROM oder Disketten, die als Medienkombination zu behandeln ist
(das ist z. B. dann der Fall, wenn die CD-ROM/Diskette einen eigenen spezifischen Sachtitel hat),
wird nach folgender Grundregel katalogisiert:

Für die Medienkombination wird ein c-Satz erfasst.

Auf die Loseblattausgabe selbst sowie auf die CD-ROM/Disketten werden jeweils für sich die
Bestimmungen der RAK-WB über Mehrteiligkeit angewendet, d.h. soweit zutreffend wird
beides als Abteilung mit eigenen Bänden behandelt und entsprechend den Regeln für die
Katalogisierung gestufter mehrbändiger Werke aufgenommen (siehe KatHB, Kapitel
Mehrbändige Werke).
Dieses Verfahren weicht zwar von den sonst üblichen Regelungen für Medienkombinationen ab,
gestaltet die Aufnahme aber übersichtlicher.
Erfassung der Loseblattausgabe
Für die Loseblattausgabe (analog RAK § 172,3) werden immer

jeweils ein f-Satz für das Grundwerk und die Ergänzungslieferung erstellt und mit dem cSatz für die Medienkombination verknüpft.

Die Angaben zur Loseblattausgabe werden als ‚Angaben zur Abteilung’ in Kategorie 4151
erfasst. Falls die Loseblattausgabe keinen eigenen Sachtitel hat, wird (abweichend von § NBM
168, 1) die Angabe "Losebl.-Ausg." zur Bandbezeichnung der Abteilung.
Achtung:
Hat die Loseblattausgabe einen eigenen Sachtitel und wird „Losebl.-Ausg.“ nicht zur
Bandbezeichnung der Abteilung, muss die Angabe „Losebl.-Ausg.“ in Kategorie 4060 der fSätze erfasst werden.
Erfassung der CD-ROM oder Disketten
CD-ROM oder Disketten kumulieren nicht
Für die CD-ROM/ Disketten gilt § NBM 3b, 1, demnach ist zu unterscheiden, ob die
Voraussetzungen für die Behandlung als mehrteiliges Werk gegeben sind oder nicht:
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
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Sind die Voraussetzungen für eine Katalogisierung als mehrteiliges Werk nicht gegeben, wird
ein f-Satz erstellt.
Erfassungsbeispiel "Loseblattausgabe und Disketten (ohne Updatefunktion) als
Medienkombination":
siehe KatHB, Loseblattsammlung mit Disketten - Beispiel B

Sind die Voraussetzungen für die Katalogisierung als mehrteiliges Werk hingegen erfüllt,
werden die CD-ROM/ Disketten als Abteilung mit Einzelbänden behandelt und entsprechend
den Regeln für die Katalogisierung gestufter mehrbändiger Werke aufgenommen (siehe
KatHB, Kapitel Mehrbändige Werke. aufgenommen. Das ist dann der Fall, wenn

zur Loseblattsammlung mehrere CD-ROM oder Disketten erscheinen, die jeweils
eine eigene sachliche Benennung haben

zu den CD-ROM oder Disketten Update-Versionen erscheinen, die die
Vorgängerdiskette nicht vollständig ersetzen, d. h. mittels Ergänzungsdiskette nur
einzelne Datenteile ausgetauscht oder ergänzt werden und/oder die Software zur
Benutzung beim Grundwerk vorhanden ist und daher Grundwerk und CD-ROM/
Disketten zur Ergänzungslieferung gemeinsam benutzt werden müssen.
Hier wird aber keine offene Bandaufführung für die Ergänzungslieferung erstellt,
sondern Einzelbandaufführungen für jedes Update. Dies entspricht einem Beschluss
der RAK-Expertengruppe und wird auch von der DNB so gehandhabt. Der Vorteil liegt
darin, dass die jeweiligen Systemvoraussetzungen, die sich laufend ändern können, in
den f-Sätzen angegeben werden. Auch für Archivierung und Benutzung erweisen sich
Einzelbandaufführungen günstiger, denn anders als bei einer gedruckten Ausgabe
gehen Ergänzungscds oder-disketten physisch nicht im Grundwerk auf, sondern
bleiben als eigener Datenträger erhalten.
Erfassungsbeispiel für eine Loseblattausgaben mit Disketten, die das Grundwerk oder Teile der
Ergänzungslieferungen aktualisieren:
siehe KatHB, Loseblattsammlung mit Disketten - Beispiel C
CD-ROM oder Disketten kumulieren
Wird eine CD-ROM/Diskette später durch eine neue CD-ROM/Diskette aktualisiert und ersetzt sie
die vorherige CD-ROM/Diskette damit vollständig, so dass die erste nicht aufgehoben werden
muss, dann wird eine offene Bandaufführung im f-Satz für die CD-ROM/Disketten gemacht.
Der Stand der jeweiligen Diskette wird dann in den Lokaldaten festgehalten.
Erfassungsbeispiel für eine kumulierende CD-ROM bei der Loseblattsammlung:
siehe KatHB, Loseblattsammlung mit Disketten - Beispiel D
Laut RAK § NBM 168, 1 wird bei Medienkombinationen im Allgemeinen die spezifische
Materialbenennung als Bezeichnung des betreffenden Teiles und gegebenenfalls seine Zählung
angegeben. Dabei wird auf den Einschluss in eckige Klammern verzichtet, wenn die spezifische
Materialbenennung nicht in der Vorlage genannt ist.
Verbundpräzisierung:
Ist die spezifische Materialbenennung "CD-ROM/Disketten" bereits die Bezeichnung
für die Abteilung in Kategorie 415X, wird bei den f-Sätzen auf die spezifische
Materialbenennung als Bandbezeichnung verzichtet, stattdessen wird die
vorliegende Bezeichnung oder, falls nicht vorhanden "Grundwerk" und "Erg-Lfg."
verwendet.
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Loseblattausgabe und Disketten/CD-ROM
("Elektronische Loseblattausgabe")
sind
Parallelausgaben
Wenn sich die Inhalte von gedruckter Loseblattausgabe und CD-ROM/Disketten entsprechen,
handelt es sich um Parallelausgaben und es muss für jede Materialart eine eigene Aufnahme
erstellt werden.
Auch hier gilt:

Für die gedruckte Ausgabe wird ein f-Satz mit offener Bandaufführung für die
Ergänzungslieferungen erstellt (entsprechend den Erfassungsregeln für Loseblattausgaben).

Für die Disketten-Ausgabe wird ebenfalls eine Aufnahme als Loseblattsammlung gemacht mit
Einzelbandaufführung für jede CD-ROM/Diskette.
Erfassungsbeispiel für eine elektronische Loseblattausgabe:
siehe KatHB, Loseblattsammlung mit Disketten - Beispiel E
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