1. Geltung 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB

1.Geltung
1.1DieseAllgemeinenGeschä1sbedingungen(„AGB“)geltenfüralleGeschä1sbeziehungenderKönig
BetonsteinwerkGmbH&Co.KG(„wir“oder„uns“)mitunserenVertragspartnern(„Kunde“).DieAGB
geltennur,wennderKundeUnternehmer(§14BGB),einejurisOschePersondesöffentlichenRechts
odereinöffentlich-rechtlichesSondervermögenist.
1.2DieAGBgelteninsbesonderefürVerträgeüberdenVerkaufunddieLieferungvonBetonsteinen
(die„Ware“),unabhängigdavon,obwirdieWareselbstherstellenoderbeiDriYenbeziehen.DieAGB
gelteninihrerjeweiligenFassungalsRahmenvereinbarungauchfürkün1igeVerträgemitdem
Kunden.
1.3UnsereAGBgeltenausschließlich.AbweichendeGeschä1sbedingungendesKundenoderDriYer
werdennurmitunsererschri1licherZusOmmungVertragsbestandteil.Diesgiltinsbesondere,wenn
wirihrerGeltungimEinzelfallnichtwidersprechenodervorbehaltlosinKenntnisdieser
Geschä1sbedingungenliefern.
1.4IndividuelleVereinbarungenmitdemKundenhabenVorrangvordiesenAGB.FürdenInhalt
derarOgerVereinbarungenisteineVereinbarungineinerderinZiff.1.5genanntenFormen
maßgebend.
1.5RechtserheblicheErklärungenundAnzeigen,dienachVertragsschlussvomKundenuns
gegenüberabzugebensind(z.B.Fristsetzungen,Mängelanzeigen,ErklärungvonRücktriYoder
Minderung),müssenzuihrerWirksamkeitperFax,E-Mailoderschri1lichabgegebenwerden.
1.6HinweiseaufgesetzlicheVorschri1enhabennurklarstellendeBedeutung.Auchohneeinen
solchenHinweisgeltendiegesetzlichenVorschri1en,soweitindiesenAGBnichtsAbweichendes
vereinbartwird.
2.AngeboteundVertragsschluss
2.1UnsereAngebotesindfreibleibendundunverbindlich.
2.2DieBestellungderWaredurchdenKundengiltalsverbindlichesVertragsangebot,daswir
innerhalbvon14TagennachZugangausdrücklich(z.B.durchAu1ragsbestäOgung)oderdurch
Übergabegem.Ziff.3.2(unterVerzichtdesKundenaufdenZugangderAnnahmeerklärung)
annehmenkönnen(„Annahme“).
2.3AuchbeiSonderanferOgungen,insbesondereSonderfarben,sinddiebestelltenMengenfürden
KundenverbindlichundmüssenvollständigvomKundenabgenommenwerden.Esbestehtkein
AnspruchaufdieNachprodukOonvonMehrmengen.
3.Erfüllungsort,Gefahrübergang,Lieferung,Annahmeverzug
3.1DieLieferungerfolgtabWerk(der„Erfüllungsort“).Sofernvereinbart,wirddieWareaneinen
anderenBesOmmungsortversandt.Sofernnichtandersvereinbart,sindwirberechOgt,dieArtder
Versendung(insbesondereTransportunternehmen,-wegund-miYelsowieVerpackung)zu
besOmmen.Wirsindnichtverpflichtet,denschnellstenoderbilligstenTransportauszuwählen.
3.2UnabhängigvomvereinbartenBesOmmungsortgehendieGefahrdeszufälligenUntergangsund
derzufälligenVerschlechterungderWaresowiedieVerzögerungsgefahrmitAuslieferungderWare–
BeginndesVerladevorgangsmaßgeblich–andenmitdemTransportBeau1ragtenamErfüllungsort
(„Übergabe“)aufdenKundenüber.Diesgiltauch,wennwirdenTransportselbstdurchführenoder
beiLieferung„freiBesOmmungsort“(z.B.„freiBaustelle“).DerÜbergabeoderAbnahmestehtes
gleich,wennderKundeimVerzugderAnnahmeist.VerzögertsichdieÜbergabeinfolgeeines
Umstandes,dessenUrsachebeimKundenliegt,gehtdieGefahr2TagenachMiYeilungder
BereitstellungderWareaufdenKundenüber.
3.3BeiLieferungabErfüllungsortistderAbholerfürdiebeförderungs-undbetriebssichere
VerladungnachdemjeweiligenStandderVerladetechnikverantwortlich.WirstauendieWareauf
demFahrzeugdesAbholersnachdessenWeisung.DerAbholerhatdieerforderlichen
LadungssicherungsmiYelzustellen.Wirha1ennichtfürdievomAbholerdurchgeführten
LadungssicherungsmaßnahmenoderSchäden,dieaufungenügendeLadungssicherungzurückgehen.
FürdieEinhaltungdeszulässigenGesamtgewichtsistderKfz-Führerverantwortlich.
3.4BeiVersendunganeinenanderenBesOmmungsortsorgenwirfüreinenTransportbisEndedes
öffentlichenStraßenverkehrsnetzesamBesOmmungsort.Sollteaufgrundvon
straßenverkehrsrechtlichenGewichtsbeschränkungenfürdieAnfahrteineAusnahmegenehmigung
erforderlichsein,istunsdiesrechtzeiOg,spätestenszweiWochenvorAblaufderLieferfrist,
anzuzeigen.WirwerdenaufKostendesKundeneineAusnahmegenehmigungbeantragen,ohneeine
Verantwortungfürdie–auchrechtzeiOge–ErteilungderGenehmigungzuübernehmen.
3.5Sofernnichtsanderesvereinbartist,hatdasAbladenunverzüglichundsachgerechtdurchden
Kundenzuerfolgen.VerlässtdasTransporiahrzeugaufVerlangendesKundendasöffentliche
Straßenverkehrsnetz,hatderKundefürFahrwegezusorgen,diedurchTransporiahrzeugemiteinem
zulässigenGesamtgewichtvonbiszu40Tonnenbefahrbarsind.DerKundeha1etfürSchäden,die
durchungeeigneteoderfehlendeFahrwegeoderAbladeplätzeentstehen.
3.6WirsindzuTeillieferungenberechOgt,wenn(kumulaOv)(i)dieTeillieferungfürdenKundeim
RahmendesvertraglichenBesOmmungszwecksverwendbarist,(ii)dieLieferungderrestlichen
bestelltenWaresichergestelltist,und(iii)demKundenhierdurchkeinerheblicherMehraufwandoder
zusätzlicheKostenentstehen,esseidenn,wirübernehmendieseKosten.
3.7DerKundekommtinsbesondereinAnnahmeverzug,wennerbeiLieferungabLagerdieWare
nachMiYeilungderBereitstellungderWarenichtunverzüglichabholt,beiVersendungskaufoder
LieferungfreiBesOmmungsortdieAbladungnichtunverzüglichvornimmt,diesewegenungeeigneter
oderfehlenderFahrwegeoderAbladeplätzenichtvorgenommenwerdenkannodersichdie
Abladungausanderen,vomKundenzuvertretendenGründenverzögert.DerKundehatunverzüglich
zubesOmmen,wasineinemsolchenFallmitderWaregeschehensoll.
3.8BeiAnnahmeverzugdesKundensindwirberechOgt,ErsatzdeshierausentstehendenSchadens
einschließlichMehraufwendungen(z.B.Lagerkosten)zuverlangen.Hierfürberechnenwireine
pauschaleEntschädigungi.H.v.0,5%desNeYopreisesproKalenderwoche,insgesamtjedoch
höchstens5%desNeYopreises,beginnendmitdemAblaufderLieferfristoder–mangelsLieferfrist–
mitderMiYeilungderBereitstellungderWare.DerNachweiseineshöherenSchadensundunsere
gesetzlichenAnsprüche(insb.ErsatzvonMehraufwendungen,angemesseneEntschädigung,
Kündigung)bleibenunberührt;diePauschaleisthieraufanzurechnen.DerKundekannnachweisen,
dassunskeinodernureingeringererSchadenalsdiePauschaleentstandenist.
4.Lieferfrist,Lieferverzug
4.1Lieferfristenund-terminebeziehensichaufdenZeitpunktderÜbergabe.
4.2Lieferfristenund-terminewerdenindividuellvereinbartodervonunsinderAu1ragsbestäOgung
angegeben.OhneVereinbarungbeträgtdieLieferfristca.fünfWochenabVertragsschluss.Sofern
LieferungaufAbrufdurchdenKundenvereinbartwurde,beträgtdieLieferfristca.fünfWochenab
Abruf.
4.3SofernwirverbindlicheLieferfristenausGründen,diewirnichtzuvertretenhaben,nicht
einhaltenkönnen(NichtverfügbarkeitderLeistung),werdenwirdenKundenhierüberunverzüglich
informierenundgleichzeiOgdievoraussichtlicheneueLieferfristmiYeilen.IstdieLeistungauch
innerhalbderneuenLieferfristnichtverfügbar,sindwirberechOgt,ganzoderteilweisevomVertrag
zurückzutreten;einebereitserbrachteGegenleistungdesKundenwerdenwirunverzüglicherstaYen.
AlsFallderNichtverfügbarkeitderLeistungindiesemSinnegiltinsbesonderedienichtrechtzeiOge
SelbstbelieferungdurchunsereZulieferer,wennwireinkongruentesDeckungsgeschä1
abgeschlossenhaben,odersonsOgezumZeitpunktdesVertragsschlussesnichtvorhersehbaren
Ereignisse(z.B.MangelanArbeitskrä1en,EnergieoderRohstoffen,Schwierigkeitenbeider
BeschaffungvonnotwendigenbehördlichenGenehmigungen,behördlicheMaßnahmen).Unsere
gesetzlichenRücktriYs-undKündigungsrechtesowiediegesetzlichenVorschri1enüberdie
AbwicklungdesVertragsbeieinemAusschlussderLeistungspflicht(z.B.Unmöglichkeitoder
UnzumutbarkeitderLeistungund/oderNacherfüllung)bleibenunberührt.Unberührtbleibenauch
dieRücktriYs-undKündigungsrechtedesKundengem.Ziff.8dieserAGB.
4.4DerEintriYunseresLieferverzugserfordertimmereineMahnungdurchdenKundenund
besOmmtsichimÜbrigennachdengesetzlichenVorschri1en.GeratenwirinLieferverzug,sokann
derKundepauschaliertenErsatzseinesVerzugsschadensverlangen.DieSchadenspauschalebeträgt
fürjedevollendeteKalenderwochedesVerzugs0,5%desNeYopreises,insgesamtjedochhöchstens
5%desNeYopreisesderverspätetgeliefertenWare.UnsbleibtderNachweisvorbehalten,dassdem
KundenkeinodernureinwesentlichgeringererSchadenalsdievorstehendePauschaleentstanden
ist.
4.5EinemLieferterminfürbesOmmteTageundStundenkommenwirnachMöglichkeitnach,ohne
hierfüreineHa1ungzuübernehmen.
5.PreiseundZahlung
5.1SofernimEinzelfallnichtsanderesvereinbartist,geltenunserePreisezumZeitpunktdes
Vertragsschlusses.DiePreiseverstehensichabErfüllungsortzzgl.dergesetzlichenUmsatzsteuer,
Verpackung,sowieetwaigerZölle,Gebühren,SteuernundsonsOgenöffentlichenAbgaben.
5.2DiePreiseproQuadratmeterfürPflasterundPlaYensowielaufendeMeterfürBetonsteine,
Randsteineetc.beziehensichaufdiezubelegendeFlächeundbeinhaltendenüblichen,nachden
technischenRegelwerkenauszuführendenFugenanteil.
5.3RechnungensindmitErhaltfälligundzahlbarohneAbzug.VertraglichsondergeferOgteWarewird
zurBezahlungfälligmitderFerOgmeldungdurchuns.
5.4SkonObedürfeneinerschri1lichenVereinbarung,wobeinurderausgewieseneNeYowarenwert
skontofähigist.SkonOerungeinerRechnungsetztvoraus,dasskeineanderen,nichtmehr
skontofähigenRechnungendesKundenoffenstehenundsichderKundenichtimZahlungsverzug
befindet.PaleDenundTransportmiDelnichtnichtskontofähig.
5.5DerKundekommtbeiNichtzahlungtrotzFälligkeitinZahlungsverzug.DerRechnungsbetragist
währenddesVerzugszumjeweilsgeltendengesetzlichenVerzugszinssatzzuverzinsen.Wirbehalten
unsdieGeltendmachungeinesweitergehendenVerzugsschadensvor.
5.6BeiVersendunganeinenanderenBesOmmungsortträgtderKundedieTransportkostenabLager
unddieKosteneinerggf.vomKundengewünschtenTransportversicherung.BeiVersendung„frei
BesOmmungsort“tragenwirdieTransportkosten;eineÄnderungdesErfüllungsortsoderdes
GefahrübergangsistmitVerwendungdieserKlauselnichtverbunden.DasAbladen,Verfahrenaufder
Baustelle,Zwischentransporte,UmladensowieWartezeitenwerdendemKundennachZeitaufwand
inRechnunggestellt.ImNeYopreisisteineAbladezeitvon30Minutenenthalten.Bei
AbruflieferungensindwirbeiAbrufvongeringerenMengenalseinervollen40-Tonner-LKWLadung
berechOgt,angemesseneFrachtzuschlägezuberechnen.
5.7VonunsinVerkehrgebrachteVerpackungenwerdenimRahmendergesetzlichenVerpflichtungen
inunseremWerkzurückgenommen,sofernsierestentleertundnichtverschmutztsindundauf
KostendesKundensorOertangeliefertwerden.ZurLieferungnotwendigePaleYenwerdengem.
Preislisteberechnet.BeiRücklieferungeinwandfreierPaleYenanunserWerkinnerhalbvon6
MonatennachLieferungerstaYenwirdenWertgem.Preisliste.
5.8UnseresämtlichenForderungenwerdensofortfällig,wennderKundesichinZahlungsverzug
gerät.Dasgleichegilt,wennderKundeseinenZahlungsverpflichtungennichtnachkommt,seine
Zahlungeneinstellt,einInsolvenzverfahrenüberdasVermögendesKundenbeantragt,eröffnetoder
dieEröffnungmangelsMasseabgelehntwird.DiesgiltentsprechendbeiVerfahrennacheinem
anderenRechtalsdemderBundesrepublikDeutschland.Diesgiltauch,wennUmständebekannt
werden,diebegründeteZweifelanderKreditwürdigkeitdesKundenrechierOgen.
5.9DemKundenstehenAufrechnungs-oderZurückbehaltungsrechtenurinsoweitzu,alssein
Anspruchrechtskrä1igfestgestelltoderunbestriYenist.BeiMängelnderLieferungbleibtZiff.7.7
unberührt.
5.10UnsereLieferpflichtruht,solangederKundeunsgegenübermiteinerfälligenVerbindlichkeitin
Verzugist.WirdnachAbschlussdesVertragserkennbar,dassunserZahlungsanspruchdurch
mangelndeLeistungsfähigkeitdesKundengefährdetwird(z.B.durchAntragaufEröffnungeines
Insolvenzverfahrens),sosindwirnachdengesetzlichenVorschri1enzurLeistungsverweigerungund–
gegebenenfallsnachFristsetzung–zumRücktriYvomVertragberechOgt(§321BGB).BeiVerträgen
überdieHerstellungunvertretbarerSachen(EinzelanferOgungen)könnenwirdenRücktriYsofort
erklären;diegesetzlichenRegelungenüberdieEntbehrlichkeitderFristsetzungbleibenunberührt.
6.Eigentumsvorbehalt
6.1WirbehaltenunsdasEigentumandergeliefertenWarebiszurvollständigenBezahlungaller
unserergegenwärOgenundkün1igenForderungenausdemKaufvertragundeinerlaufenden
Geschä1sbeziehung(die„gesichertenForderungen“)vor.
7.Gewährleistung
7.1FürdieRechtedesKundenbeiSach-undRechtsmängeln(einschließlichFalsch-und
Minderlieferung)geltendiegesetzlichenVorschri1en,soweitimNachfolgendennichtsanderes
besOmmtist.InallenFällenunberührtbleibendiegesetzlichenSondervorschri1enbeiEndlieferung
derWareaneinenVerbraucher(Lieferantenregressgem.§§478,479BGB).
7.2GrundlageunsererMängelha1ungistvorallemdieüberdieBeschaffenheitderWaregetroffene
Vereinbarung.AlsVereinbarungüberdieBeschaffenheitderWaregeltenausschließlichdiejeweils
anwendbareDIN-Vorschri1sowiealleProduktbeschreibungen,dieGegenstanddeseinzelnen
Vertragessind;esmachthierbeikeinenUnterschied,obdieProduktbeschreibungvomKunden,vom
Herstellerodervonunsstammt.MustergeltenalsunverbindlicheAnsichtsstücke.Geringfügige
Abweichungen,insbesonderegeringfügigeFarbabweichungen,stellenkeinenMangeldar.
7.3Wirha1ennichtfürMängel,diedurchunsachgemäßeVerwendung,insbesonderePlanung,
VerlegungundEinbau,derWareentstehen.
7.4SoweitdieBeschaffenheitnichtvereinbartwurde,istnachdergesetzlichenRegelungzu
beurteilen,obeinMangelvorliegtodernicht(§434Abs1S2und3BGB).FüröffentlicheÄußerungen
desHerstellersodersonsOgerDriYer(z.B.Werbeaussagen)übernehmenwirjedochkeineHa1ung.
DieÜbernahmevonKostenfremdbeau1ragterGutachterdurchunsbedarfeinervorherigen
schri1lichenVereinbarung.
7.5DieMängelansprüchedesKundensetzenvoraus,dasserseinengesetzlichenUntersuchungs-und
Rügepflichten(§§377,381HGB)nachgekommenist.ZeigtsichbeiderUntersuchungoderspäterein
Mangel,soistunshiervonunverzüglichschri1lichAnzeigezumachen.Alsunverzüglichgiltdie
Anzeige,wennsieinnerhalbvon3Werktagenerfolgt,wobeizurFristwahrungdierechtzeiOge
AbsendungderAnzeigegenügt.UnabhängigvondieserUntersuchungs-undRügepflichthatder
KundeoffensichtlicheMängel(einschließlichFalsch-undMinderlieferung)innerhalbvon2Wochen
abLieferungschri1lichanzuzeigen,wobeiauchhierzurFristwahrungdierechtzeiOgeAbsendungder
Anzeigegenügt.VersäumtderKundedieordnungsgemäßeUntersuchungund/oderMängelanzeige,
istunsereHa1ungfürdennichtangezeigtenMangelausgeschlossen.
7.6IstdiegelieferteSachemangelha1,könnenwirzunächstwählen,obwirNacherfüllungdurch
BeseiOgungdesMangels(Nachbesserung)oderdurchLieferungeinermangelfreienSache
(Ersatzlieferung)leisten.NachEinbauderWarekannnurMinderungdesKaufpreisesverlangt
werden.UnserRecht,diegewählteArtderNacherfüllungunterdengesetzlichenVoraussetzungenzu
verweigern,bleibtunberührt.
7.7WirsindberechOgt,diegeschuldeteNacherfüllungdavonabhängigzumachen,dassderKunde
denfälligenKaufpreisbezahlt.DerKundeistjedochberechOgt,einenimVerhältniszumMangel
angemessenenTeildesKaufpreiseszurückzubehalten.
7.8BeiHandelswaren,diewirvondriYerSeiteerworbenhaben,mussderKundezunächst
MängelansprüchegegenüberdemDriYengeltendmachen,bevorerMängelansprücheuns
gegenübergeltendmachenkann.DiesbezüglichermächOgenwirdenKunden,unsereAnsprüche
gegendenLieferanten/Herstellergeltendzumachen.DerKundeistnichtzueinergerichtlichen
Durchsetzungverpflichtet.
7.9DerKundehatunsdiezurgeschuldetenNacherfüllungerforderlicheZeitundGelegenheitzu
geben,insbesonderediebeanstandeteWarezuPrüfungszweckenzuübergeben.ImFalleder
ErsatzlieferunghatunsderKundediemangelha1eSachenachdengesetzlichenVorschri1en
zurückzugeben.
7.10DiezumZweckderPrüfungundNacherfüllungerforderlichenAufwendungen,insbesondere
Transport-,Wege-,Arbeits-undMaterialkosten,tragenwir,wenntatsächlicheinMangelvorliegt.
StelltsichjedocheinMangelbeseiOgungsverlangendesKundenalsunberechOgtheraus,könnenwir
diehierausentstandenenKostenvomKundenersetztverlangen.
7.11IndringendenFällen,z.B.beiGefährdungderBetriebssicherheitoderzurAbwehr
unverhältnismäßigerSchäden,hatderKundedasRecht,denMangelselbstzubeseiOgenundvonuns
ErsatzderhierzuobjekOverforderlichenAufwendungenzuverlangen.VoneinerderarOgen
Selbstvornahmesindwirunverzüglich,nachMöglichkeitvorher,zubenachrichOgen.Das
Selbstvornahmerechtbestehtnicht,wennwirberechOgtwären,eineentsprechendeNacherfüllung
nachdengesetzlichenVorschri1enzuverweigern.
7.12WenndieNacherfüllungfehlgeschlagenistodereinefürdieNacherfüllungvomKundenzu
setzendeangemesseneFristerfolglosabgelaufenodernachdengesetzlichenVorschri1enentbehrlich
ist,kannderKundevomKaufvertragzurücktretenoderdenKaufpreismindern.Beieinem
unerheblichenMangelbestehtjedochkeinRücktriYsrecht.
7.13AnsprüchedesKundenaufSchadensersatzbzw.ErsatzvergeblicherAufwendungenbestehen
nurnachMaßgabevonZiff.8undsindimÜbrigenausgeschlossen.
7.14Mängelrügenkönnennuranerkanntwerden,wenndieWaresichnochimZustandder
Anlieferungbefindet.
8.SonsNgeHaPung
8.1SoweitsichausdiesenAGBeinschließlichdernachfolgendenBesOmmungennichtsAnderes
ergibt,ha1enwirbeieinerVerletzungvonvertraglichenundaußervertraglichenPflichtennachden
einschlägigengesetzlichenVorschri1en.
8.2AufSchadensersatzha1enwir–gleichauswelchemRechtsgrund–beiVorsatzundgrober
Fahrlässigkeit.BeieinfacherFahrlässigkeitha1enwirnurfürSchädenausderVerletzungdesLebens,
desKörpersoderderGesundheit,fürSchädenausderVerletzungeinerwesentlichenVertragspflicht
(Verpflichtung,derenErfüllungdieordnungsgemäßeDurchführungdesVertragsüberhaupterst
ermöglichtundaufderenEinhaltungderVertragspartnerregelmäßigvertrautundvertrauendarf);in
diesemFallistunsereHa1ungjedochaufdenErsatzdesvorhersehbaren,typischerweise
eintretendenSchadensbegrenzt.
8.3DiesichausZiff.8.2ergebendenHa1ungsbeschränkungengeltennicht,soweitwireinenMangel
arglisOgverschwiegenodereineGaranOefürdieBeschaffenheitderWareübernommenhaben.Das
gleichegiltfürAnsprüchedesKundennachdemProduktha1ungsgesetz.
8.4WegeneinerPflichtverletzung,dienichtineinemMangelbesteht,kannderKundenur
zurücktretenoderkündigen,wennwirdiePflichtverletzungzuvertretenhaben.Einfreies
KündigungsrechtdesKunden(insbesonderegem.§§651,649BGB)wirdausgeschlossen.ImÜbrigen
geltendiegesetzlichenVoraussetzungenundRechtsfolgen.
8.5DievorstehendenHa1ungsausschlüsseund-beschränkungengelteningleichemUmfang
zugunstenunsererOrgane,gesetzlichenVertreter,AngestelltenundsonsOgenErfüllungsgehilfen.
9.Verjährung
9.1Abweichendvon§438Abs.1Nr.3BGBbeträgtdieallgemeineVerjährungsfristfürAnsprücheaus
Sach-undRechtsmängelneinJahrabAblieferungbzw.(soweitvereinbart)Abnahme.
9.2UnberührtbleibengesetzlicheSonderregelungenfürdinglicheHerausgabeansprücheDriYer(§
438Abs1Nr.1BGB),beiArglistdesVerkäufers(§438Abs.3BGB)undfürAnsprücheim
LieferantenregressbeiEndlieferunganeinenVerbraucher(§479BGB)undgem.438Abs.1Nr.2BGB.
9.3DievorstehendenVerjährungsfristendesKaufrechtsgeltenauchfürvertraglicheund
außervertraglicheSchadensersatzansprüchedesKunden,dieaufeinemMangelderWareberuhen,es
seidenndieAnwendungderregelmäßigengesetzlichenVerjährung(§§195,199BGB)würdeim
EinzelfallzueinerkürzerenVerjährungführen.DieVerjährungsfristendesProduktha1ungsgesetzes
bleibeninjedemFallunberührt.AnsonstengeltenfürSchadensersatzansprüchedesKundengem.
Ziff.8ausschließlichdiegesetzlichenVerjährungsfristen.
10.RücknahmevonWaren
10.1DieRücknahmedervonunsgeliefertenWarenistgrundsätzlichausgeschlossen.Sofernwiruns
ausnahmsweisezuderRücknahmebereiterklären,werdennureinwandfreieundunbeschädigte
Produktezurückgenommen,wobeinurvollePaketezurückgenommenwerden.DieRücknahme
erfolgtgegenGutschri1desNeYowarenwertesabzüglichWiedereinlagerungskostenundKostenfür
denHin-undRücktransport.DieGutschri1wirdnichtausgezahlt,sondernmitkün1igenLieferungen
verrechnet.DieGefahrträgtderKundebiszumvollständigenAbladenandemvonunsangegebenen
BesOmmungsort.
11.RücktriDsrecht
11.1ZumRücktriYsindwirberechOgt,wennnachVertragsschlussunerwarteteund
außergewöhnliche(20%undmehr)ErhöhungenvonRohstoffundEnergiekosteneintreten,diesich
aufdenPreisauswirken.
11.2SofernvonunsangemeldeteForderungenausVerkäufenzurKreditversicherungangemeldet
werden,dienichtvomVersichererangenommenwerden,habenwirdasRecht,vomVertrage
zurückzutreten,ohnedassderKundeirgendwelcheRechtegeltendmachenkann,esseidenn,dass
derKundeSicherheitenleistetoderZahlungerbringt.
12.Beratung
12.1TechnischeBeratungensindnichtGegenstanddesVertrages;wirgebenausschließlichAuskün1e
überEigenscha1enunsererProdukte,derKundeistfürdiesach-undfachgemäßeVerarbeitungund
VerwendungdervonunsgeliefertenProduktealleinverantwortlich.
12.2VonunsgelieferteKonstrukOons-undsonsOgeVorschläge,Entwürfe,Zeichnungenund
WerkzeugebleibenunserEigentumunddürfen,ebensowieandereUnterlagen,diewirzurVerfügung
gestellthaben,DriYenauchauszugsweiseohneunsereZusOmmungnichtzugänglichgemachtoder
vervielfälOgtwerden.
13.SchlussbesOmmungen
13.1IstderKundeKaufmanni.S.d.Handelsgesetzbuchs,jurisOschePersondesöffentlichenRechts
odereinöffentlich-rechtlichesSondervermögen,istausschließlicher–auchinternaOonaler–
GerichtsstandfürallesichausdemVertragsverhältnisunmiYelbarodermiYelbarergebenden
StreiOgkeitenunserGeschä1ssitzinOsnabrück.WirsindauchberechOgt,Klageamallgemeinen
GerichtsstanddesKundenzuerheben.
13.2AlleRechtsbeziehungenzwischenunsunddemKundeneinschließlichdieserAGBunterliegen
demRechtderBundesrepublikDeutschlandunterAusschlussinternaOonalenRechts,insbesondere
desÜbereinkommensderVereintenNaOonenüberVerträgeüberdeninternaOonalenWarenkauf
(CISG).VoraussetzungenundWirkungendesEigentumsvorbehaltsgem.Ziff.6unterliegenhingegen
demRechtamjeweiligenLageortderSache,soweitdanachdiegetroffeneRechtswahlzugunstendes
deutschenRechtsunzulässigunzulässigoderunwirksamist.