ALPMANN SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Alter Fischmarkt 8 48143 Münster Beim Klausurenkurs mit Korrektur haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Ausarbeitungen per E-Mail in eingescannter Form als PDF-Datei zur Korrektur einzusenden. Einen großen Teil dieser Einsendungen korrigieren wir digital, direkt in der PDF und senden Ihnen die korrigierte Fassung per E-Mail zurück. Damit auch Ihre Ausarbeitung digital korrigiert werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: • der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45 • der Name der PDF-Datei Ihrer Ausarbeitung muss ebenfalls den gleichen Aufbau haben Ihr Nachname – Ihre Kundennummer – Klausurnummer Beispiel: Mustermann – 123456 – D45.pdf • pro E-Mail bitte nur eine Ausarbeitung einsenden • Ihre Ausarbeitung senden Sie bitte an die E-Mailadresse [email protected] Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht garantieren können, dass alle Ausarbeitungen digital korrigiert werden, auch wenn sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Wir behalten uns vor, Ihre Einreichung auszudrucken, sie auf herkömmlichem Weg korrigieren zu lassen und Ihnen per Post zurückzusenden. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Ausarbeitung per Post einzusenden. Diese wird dann auf herkömmlichen Weg korrigiert und an Sie zurückgeschickt. Falltext C 685 NRW 06.03.2017 E erwarb im Jahr 2007 ein mit einem viergeschossigen Gebäude bebautes Grundstück in Bochum. Es befindet sich im Geltungsbereich eines rechtmäßigen Bebauungsplans (B-Plans), der für das Grundstück und die es umgebenden Straßenzüge ein Kerngebiet (MK) festgesetzt hat. Im Übrigen setzt der B-Plan vier Vollgeschosse, Baulinien und Baugrenzen sowie den Verlauf der Straßen und Gehwege fest. Vergnügungsstätten sind weder regelmäßig noch ausnahmsweise zulässig. E vermietet die vier Zimmer in der Wohnung im dritten Obergeschoss des einst als Wohnhaus baulich genehmigten Gebäudes an wechselnde Prostituierte. Bereits seine Voreigentümer hatten das seit 1994 so gehalten. Stets war die „gewerbliche Zimmervermietung“ bei der Gewerbeaufsicht angemeldet und die Eigentümer hatten (wie E) pünktlich ihre Steuern entrichtet. Die „Kundenfrequenz“ ist allerdings mäßig; im Durchschnitt besuchen nur vier Freier pro Tag die Wohnung. Weitere Angebote, die in „Rotlichtgegenden“ typisch sind, bietet das Haus nicht (Animierlokal, Nachtbar, Table-Dance usw.). Die Kontakte zwischen Kunden („Freiern“) und Prostituierten werden nur telefonisch oder über das Internet angebahnt. Das Haus lässt äußerlich nicht erkennen, wie das dritte Obergeschoss genutzt wird. Die Prostituierten empfangen ihre Kunden nur werktags von 9 bis 20 Uhr. Die „Freier“ fallen als solche nicht auf, sondern bemühen sich vielmehr darum, das Haus möglichst unauffällig zu betreten und zu verlassen. Aus heiterem Himmel hörte das Bauamt der Stadt Bochum (B) den E am 12.12.2016 zum Erlass einer sofort vollziehbaren Nutzungsuntersagung an, weil die Umnutzung des dritten Obergeschosses in einen bordellartigen Betrieb nie genehmigt worden sei. Die Anhörung schloss mit dem Passus: „Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Argumente bis zum 09.01.2017 vorzutragen. Danach werde ich nach Aktenlage entscheiden.“ Am 13.12.16 reichte E einen vollständigen Bauantrag bzgl. der gewerblichen Zimmervermietung ein, den B aber wegen Aufklärungsbedarfs im weiteren Genehmigungsverfahren zunächst nicht beschied. Stattdessen verbot B dem E am 25.01.2017, das dritte Obergeschoss nach dem 31.01.2017 weiter zu Prostitutionszwecken zu nutzen. Die sofortige Vollziehung ordnete B formell ordnungsgemäß an. Zur Begründung verwies B auf die fehlende Baugenehmigung. Der Bescheid enthielt eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung. Darunter war – abgesetzt – erneut folgender Passus abgedruckt: „Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Argumente bis zum 09.01.2017 vorzutragen. Danach werde ich nach Aktenlage entscheiden.“ Am 27.01.2017 fiel B dieser Ausfertigungsfehler auf und er kündigte E telefonisch die Berichtigung des „Büroversehens“ an. Am 30.01.2017 wurde E der Bescheid der B vom 25.01.2017 erneut zugestellt, allerdings ohne den Passus. Am 02.03.2017 erhob E Klage gegen die Verfügung und beantragte am nächsten Tag beim zuständigen Verwaltungsgericht in einem Eilantrag, der B bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage zu verbieten, ihm die gewerbliche Zimmervermietung sofort zu untersagen. Der Rechtsanwalt des E meint, da der Februar nur 28 Tage habe, Gesetz und Verkehrssitte aber vom Leitbild eines 30-Tage-Monats ausgingen, sei die Klage noch rechtzeitig. Im Übrigen sei die Klagefrist wegen des irreführenden Passus nach der Rechtsbehelfsbelehrung gar nicht wirksam in Lauf gesetzt worden. Außerdem sei die langjährige Fachangestellte, die er als einzige Angestellte in seiner Einzelanwaltskanzlei beschäftige, am 28.02.2017 nicht mehr dazu gekommen, die von ihm bereits unterzeichnete Klageschrift weisungsgemäß noch vor 15 Uhr an das Gericht zu faxen, weil ihre verunfallte kleine Tochter blutend ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Um 14 Uhr sei die Angestellte dorthin geeilt und habe sich um ihr Kind gekümmert, ohne an die Klageschrift zu denken. Hierüber habe sie ihn erst am 02.03.2017 informiert. Er selbst habe die Kanzlei am 28.02.2017 bereits um 12 Uhr wegen eines Gerichtstermins verlassen und sei nicht mehr zurückgekehrt. Diese Umstände versichert die Fachangestellte an Eides statt. Wie wird das Verwaltungsgericht über den Eilantrag entscheiden? Hinweis für die Bearbeitung: Über die Klage hat das Gericht bis zur Entscheidung über den Eilantrag nicht entschieden. Gehen Sie auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen – ggf. hilfsgutachterlich – ein. Fortsetzung des Falltextes C 685 NRW Kalender 2017 – Auszug – Januar KW Mo Di Mi Do Februar Fr Sa 52 So KW 1 5 Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 6 6 7 8 9 10 11 12 2 9 10 11 12 13 14 15 7 13 14 15 16 17 18 19 3 16 17 18 19 20 21 22 8 20 21 22 23 24 25 26 4 23 24 25 26 27 28 29 9 27 28 5 30 31 Fr Sa So 1 2 März KW Mo Di 9 April Mi Do Fr Sa So KW 1 2 3 4 5 13 Mo Di Mi Do 10 6 7 8 9 10 11 12 14 3 4 5 6 7 8 9 11 13 14 15 16 17 18 19 15 10 11 12 13 14 15 16 12 20 21 22 23 24 25 26 16 17 18 19 20 21 22 23 13 27 28 29 30 31 17 24 25 26 27 28 29 30 Alpmann Schmidt Juristisches Repetitorium Bochum N e u e E x a m e n sk u rse Auch als 6- oder 9-Monatskurs – Abschichten möglich ab 27. März 2017 ► ► Fachrepetitoren mit langjähriger Erfahrung Alle examensrelevanten Fälle mit klausurmäßiger Lösung und Übersichten ► Klausurtraining: über 160 Klausuren mit individueller Korrektur ► abstracts: essentials zu allen Rechtsgebieten ► AS-Lern-App: Kampf dem Vergessen! 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