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Anmeldung eines überwachungspflichtigen
Gewerbes
Jeder, der ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben
einer Gewerbeanzeige anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines
Auszugs aus dem Gewerbezentralregister seine persönliche Zuverlässigkeit
nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich gemäß § 38 GewO um ein
überwachungsbedürftiges Gewerbe:
* An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
** hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten,
Teppichen usw.
** Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
** Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
** Edelsteine, Perlen und Schmuck
** Altmetallen
* Auskunfteien, Detekteien
* Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
* Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
* Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
* Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeug
Diese Dienstleistung ist online verfügbar.
Voraussetzungen
Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Formular zur Gewerbeanmeldung
(GewA 1 - 2fache Ausfertigung)
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Beiblatt zur Anmeldung gem. § 14 der Gewerbeordnung
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Gewerbezentralregisterauszug
Gewerbezentralregisterauszug
Gebühren
* natürliche Person (26,00 Euro)
* juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter (31,00 Euro)
* jeder weitere Vertreter einer juristischen Person: 13,00 Euro
* elektronische Anmeldung: je 15 Euro
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
Zuständige Behörden
Ihre Gewerbetätigkeit können Sie bequem Online, beim Einheitlichen
Ansprechpartner Berlin oder im Ordnungsamt des Bezirks ihrer künftigen
Betriebsstätte anmelden.
Link zur Online-Abwicklung
https://www.ea.berlin.de
PDF-Dokument erzeugt am 25.04.2017