Anmeldung eines überwachungspflichtigen Gewerbes Jeder, der ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanzeige anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich gemäß § 38 GewO um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe: * An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von ** hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Teppichen usw. ** Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ** Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren ** Edelsteine, Perlen und Schmuck ** Altmetallen * Auskunfteien, Detekteien * Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften * Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften * Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen * Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeug Diese Dienstleistung ist online verfügbar. Voraussetzungen Keine Voraussetzungen erforderlich Erforderliche Unterlagen Formular zur Gewerbeanmeldung (GewA 1 - 2fache Ausfertigung) Zustimmungserklärung Gesellschafter Beiblatt Vertretungsberechtigte Beiblatt zur Anmeldung gem. § 14 der Gewerbeordnung Personalausweis Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild Gewerbezentralregisterauszug Gewerbezentralregisterauszug Gebühren * natürliche Person (26,00 Euro) * juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter (31,00 Euro) * jeder weitere Vertreter einer juristischen Person: 13,00 Euro * elektronische Anmeldung: je 15 Euro Rechtsgrundlagen Gewerbeordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/ Zuständige Behörden Ihre Gewerbetätigkeit können Sie bequem Online, beim Einheitlichen Ansprechpartner Berlin oder im Ordnungsamt des Bezirks ihrer künftigen Betriebsstätte anmelden. Link zur Online-Abwicklung https://www.ea.berlin.de PDF-Dokument erzeugt am 25.04.2017
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