Kursangebote 2017 WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER HMF ACADEMY • HMF LADEKRANE • HAUS DER TECHNIK ESSEN STUTTGART ESSEN KÖLN Inhalt Inhaltsverzeichnis HMF-Kurse n n n n n n n Vorwort__________________________________________________________ 4 Ansprechpartner bei HMF_________________________________________ 5 Das neue HMF-Kursprogramm____________________________________ 6 Schulungsbedingungen___________________________________________ 8 Anmeldeformular_________________________________________________ 9 Kursangebote Jahresübersicht___________________________________10 Schulungen n Basiskurs 1 ___________________________________________________13 n Basiskurs 2 ___________________________________________________14 n Basiskurs 3 ___________________________________________________15 n Basiskurs 4 ___________________________________________________16 n Basiskurs 5 ___________________________________________________17 n Fortbildungskurs 1 ____________________________________________18 n Fortbildungskurs 2 ____________________________________________19 n Verkaufskurs 1 ________________________________________________21 Angebote SABA Transportservice HMF-Partner Angebote Haus der Technik Essen HMF-Partner Haus der Technik________________________________________________23 HDT-Kursangebot _______________________________________________24 Anmeldung / Anmeldeformular___________________________________26 HDT-Kursangebot Jahresübersicht_______________________________28 Seminare, Lehrgänge, Workshops und Fachtagungen n Seminar – Schweißen an Fahrzeugkranen_________________________31 n Workshop – Ortsfeste Ladekrane________________________________32 n Workshop – Zertifizierte Fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge_______________________________________33 n Seminar – Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen_____________________________34 n Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen ________________________35 n Lehrgang – Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen____________________________________________36 2 Seminar – Oberflächenrissprüfung an Kranen______________________37 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln____________________________________________38 Weiterbildung / Erfahrungsaustausch – Zur Prüfung Befähigte Person (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen____________________________________39 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von LKW-Ladekranen_______________________________40 Tagung – Fachtagung Lastaufnahmemittel________________________41 Seminar – Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen____________________________________42 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln_________________43 SABA Transporttechnik GmbH ___________________________________45 SABA-Kursangebot _____________________________________________45 AGB der SABA Transportservice GmbH ___________________________46 Anmeldeformular _______________________________________________47 SABA-Kursangebot Jahresübersicht _____________________________48 Seminare, Lehrgänge, Workshops und Fachtagungen n Seminar Fahrausweis LKW-Ladekrane-Aufbaukurs Bedienberechtigung ___________________________________________50 n Seminar Lasten richtig anschlagen für einen sicheren Transport______52 n Seminar Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ________________53 3 Kontakt Vorwort Ansprechpartner bei HMF Sehr geehrter HMF-Partner! Verantwortlich: Dipl.-Ing. Thomas Scholl Kundendienstleiter Kransachverständiger BG-Z Nr. 1691 Tel.: 01 71/3 18 59 38 Fax: 0 71 42/7 71 12 77 E-Mail: [email protected] Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein. Marie von Ebner-Eschenbach (1830 – 1916), mährisch-österreichische Schriftstellerin Im Jahr 2016 konnten wir unsere selbstgesteckten Ziele erreichen und unseren Marktanteil weiter erfolgreich ausbauen! Die IAA Nutzfahrzeuge im September in Hannover gab uns die Möglichkeit, neben den sehr wichtigen Gesprächen mit Kunden und Interessenten auch mit Ihnen enger in persönlichen Kontakt zu kommen. Der Gedankenaustausch mit Ihnen gibt uns neue Impulse, um unseren gemeinsamen erfolgreichen Weg weiter zu beschreiten. Wir werden im Jahr 2017 unser intensives Schulungsprogramm weiter fortführen. Die vorhandene Struktur von Basis- und Fortbildungskursen hat sich bewährt. Anmeldung und Organisation: Angela Bellebuono Tel.: 0 71 42/77 11 11 Fax: 0 71 42/7 71 12 77 E-Mail: [email protected] Wir werden im 2. Halbjahr 2017 aufgrund auch Ihrer Anregungen einen neuen Basiskurs in unser Kursangebot einführen: Basiskurs 5 – Grundlagen der Kranhydraulik. In diesem Kurs werden grundlegende Kenntnisse der Kranhydraulik einschließlich Hydraulikpumpen vermittelt. Die Ausbildung des Servicepersonals hat für uns eine hohe Priorität. Viele Probleme werden oftmals in den Werkstätten durch das Prinzip „Versuch und Irrtum“ gelöst – dieser Weg dauert immer zu lange und ist zu teuer. Die Grundlagen, wie ein HMF-Kran im Service betreut und repariert wird, kann man erlernen. Lassen Sie uns gemeinsam den eingeschlagenen Weg weiter beschreiten! Der Erfolg gibt uns Recht! Ihr Schulungen Ladekrane auf Windkraftanlagen: Peter Rösch HMF Sachverständiger / Ausbildungstrainer Kundendienstleiter Tel.: 01 71/9 72 29 47 Fax: 0 71 42/ 77 112 77 E-Mail: [email protected] HMF-Partnerverträge: Robert Roth Leitung Vertriebsinnendienst IHK Qualitätsmanager / Interner Auditor Tel.: 0 71 42/77 1 271 Fax: 0 71 42/77 112 77 E-Mail: [email protected] Jörg Hoffmann Geschäftsführer Kransachverständiger BG-Z Nr. 2398 4 5 Programm Das neue HMFKursprogramm Die neuen Kurse wurden den Anforderungen der HMF-Aufbau- und Servicebetriebe angepasst. Die Übersicht über die Kurstypen und die Zielgruppen: 1. Basiskurs 1 Elektronische Sicherheitssysteme von HMF n Alle Mitarbeiter, die grundsätzliche Kenntnisse in Kranmontage, Kranservice und Kraneinstellung benötigen. 2. Basiskurs 2 n Alle Personen, die die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 „Krane” § 26 „Wiederkehrende Prüfung“ und BetrSichV Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) durchführen müssen. Standsicherheitssysteme von HMF 7. Fortbildungskurs 2 n Alle Mitarbeiter, die Basiskurs 1 absolviert haben und die nach erfolgter Kranmontage die Standsicherheitssysteme einstellen müssen. n Alle Personen, die die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 52 „Krane” § 26 „Wiederkehrende Prüfung“ und BetrSichV Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) auf Windkraftanlagen durchführen müssen. 8. Verkaufskurs 1 n Alle Mitarbeiter, die den Verkauf von HMF-Ladekranen durchführen. Die genauen Kursinhalte entnehmen Sie bitte dem Kursprogramm! 3. Basiskurs 3 Funkfernsteuerung SCANREGO G2 n Alle Mitarbeiter, die Basiskurs 1 absolviert haben und die eine elektronische Programmierung der Funkanlage SCANREGO G2 durchführen müssen. 4. Basiskurs 4 TrailerWIN, Hilfsrahmenberechnung, Kranmontagen, Hydraulik n Alle Mitarbeiter, die Berechnungen mit TrailerWIN durchführen, die eine Arbeitsvorbereitung inkl. Hydraulik für Kranmontagen durch führen oder die selbstständig Kranmontagen durchführen 5. Basiskurs 5 6 6. Fortbildungskurs 1 Kranhydraulik, externe Hydraulik n Alle Mitarbeiter, die mit der hydraulischen Anlage des Ladekranes bzw. des Fahrzeuges beschäftigt sind. 7 Allgemeine Hinweise Bitte per Fax an: 0 71 42 / 7 71 12 77 Schulungsbedingungen Anmeldeformular für HMFSchulungen Die Fachveranstaltungen von HMF stehen ausschließlich den Mitarbeitern unserer HMF-Partner offen. Bitte deutlich schreiben Mitarbeiter anderer Firmen und Privatpersonen können nicht berücksichtigt werden, außer bei den Lehrgängen „Fortbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von HMF-Ladekranen“ und „Fortbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen“. Anmeldungen Durchführung Termin Schulungsort Anmeldungen müssen schriftlich spätestens 4 Wochen vor den Schulungen bzw. bis zum vorgegebenen Anmeldeschluss erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie, zusammen mit allen wichtigen Informationen (z.B. Hotel-Info), spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn. Teilnehmer Eine Stornierung muss grundsätzlich mit schriftlicher Begründung erfolgen. Bei Stornierungen, die später als 5 Arbeitstage vor der betreffenden Schulung eingehen, sind 50 % der Seminarkosten zu bezahlen. Name, Vorname, Position Name, Vorname, Position Die Schulungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl in Bietigheim-Bissingen statt (Ausnahme: „Fortbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Ladekranen auf Windkraftanlagen“, dieser Lehrgang wird vor Ort auf einer Windkraftanlage durchgeführt). Name, Vorname, Position Wir behalten uns vor, die Schulung bei einer zu geringen Anmeldezahl oder bei Verhinderung eines Vortragenden abzusagen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt in diesen Fällen unverzüglich. Gewünschte Übernachtungen Wir behalten uns den Wechsel von Vortragenden und Änderungen bezüglich des Schulungsinhaltes und -ablaufes vor, sofern hierdurch der Zweck der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Anzahl der Zimmer Unterkunft und Verpflegung Alle Übernachtungen werden auf Ihr Verlangen hin von HMF bestellt. Die Übernachtungskosten bzw. vom Hotel anfallende Stornierungskosten wegen nicht erfolgter Anreise müssen vom Teilnehmer selbst übernommen werden. In den Teilnahmegebühren sind in der Regel folgende Leistungen enthalten: n Mittagessen n Erfrischungsgetränke und Kaffee in den Pausen n Seminarraum n Trainer n Schulungsunterlagen. EZ DZ von bis Datum, rechtsverbindliche Unterschrift Firmenstempel ✁ 8 Schulung 9 HMF-Kursangebot Weitere Kurse ohne feste Termine nach Vereinbarung: Fortbildungskurs 2 Jahresübersicht Januar Februar März April 1 So 52 1 Mi 2 Mo 1 2 Do 2 Do 2 So 3 Di 3 Fr 3 Fr 3 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Sa 4 Di 5 Do 5 So 6 Fr 6 Mo 7 Sa 7 Di 8 So 8 Mi 9 Mo 2 5 1 Mi 9 5 So 6 9 Do 1 Sa 6 Mo 10 Mai 13 14 Basiskurs 3 Funkanlage Scanrego G2 1 Mo Juni 18 1 Do Juli 22 2 Fr 2 So 3 Mi 3 Sa 3 Mo 4 Do 4 So 4 Di 5 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 8 Mi 8 Sa 8 Mo 9 Do 9 So 9 Di Basiskurs 4 Standsicherheitsber ... 26 27 Basiskurs 2 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D 1 Di 4 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Mo 5 Di 5 Do 5 So 6 Do 6 So 6 Mi 6 Fr 6 Mo 7 Fr 7 Mo 7 Do 7 Sa 7 Di 8 Di 8 Fr 8 So 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Mo 10 Sa 10 Mo 10 Do 10 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 12 Mi 12 Sa 12 Di 12 Di 13 Mi 13 Fr 13 Mo 14 Do 14 Sa 14 Di 15 Di 15 Fr 15 So 15 Mi 16 Mi 16 Sa 16 Mo 17 Do 17 So 17 Di 18 Di 18 Fr 18 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 20 Do 20 So 20 Mi 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 13 Do 13 So 14 Sa 14 Di 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 14 Fr 14 Mo 15 So 15 Mi 15 Mi 15 Sa 15 Mo 15 Do 15 Sa 16 Do 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 So 17 Di 17 Fr 17 Fr 17 Mo 17 Sa 17 Mo 18 Mi 18 Sa 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 19 Do 19 So 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 20 Fr 20 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 21 Sa 21 Di 21 Di 21 Fr 21 So 22 So 22 Mi 22 Mi 22 Sa 22 Mo 23 Do 23 Do 23 So 24 Fr 24 Fr 24 Mo 23 Mo 24 Di 25 Mi 4 Fortbildungskurs 1 Fortbildung zur „Befähigten Person” zur Prüfung von HMFLadekranen 25 Sa 25 Sa 25 Di 26 Do 26 So 26 So 26 Mi 27 Fr 27 Mo 28 Sa 28 Di 29 So 30 Mo 31 Di 5 9 27 Mo 13 27 Do 17 Basiskurs 2 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D 29 21 Fr 21 Mo 22 Do 22 Sa 23 Di 23 Fr 23 So 24 Mi 24 Sa 24 Mo 21 25 Do 25 So 26 Fr 26 Mo 27 Sa 27 Di 28 Di 28 Fr 28 So 29 Mi 29 Sa 29 Mo 30 Do 30 So 30 Di 31 Fr 21 Mi 22 26 30 14 Do Basiskurs 1 Steuerteil RCL und Standsicherheitssysteme 15 Fr 16 Do 16 Sa 17 Fr 17 So 18 Sa 18 Mo 19 Do 19 So 19 Di 20 Fr 20 Mo 18 Mi 42 Basiskurs 1 Steuerteil RCL und Standsicherheitssysteme 47 Basiskurs 5 Kranhydraulik 22 So 22 Mi 22 Fr 23 Mi 23 Sa 23 Mo 23 Do 23 Sa 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 24 So 25 Sa 25 Mo 26 Do 26 So 26 Di 27 Fr 27 Mo 25 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 27 Do 27 So 27 Mi 28 Mo 29 Do 29 Sa 30 Fr 30 So 39 Basiskurs 2 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D 25 Mi Basiskurs 4 Standsicherheitsber ... 28 Do 28 Sa 28 Di 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 30 Mi 30 Sa 30 Mo 31 Do 35 31 Di 44 30 Do 51 20 Mi 22 Fr 43 50 13 Mi 22 Di 25 Fr 31 46 21 Di 34 25 Di 31 Mo 38 11 Mi 21 Sa 28 Fr 01.01. Neujahr · 06.01. Heilige Drei Könige* · 14.02. Valentinstag · 20.03. Frühlingsanfang · 26.03. Sommerzeitbeginn · 14.04. Karfreitag · 16.04. Ostersonntag · 17.04. Ostermontag 01.05. Tag der Arbeit · 14.05. Muttertag · 25.05. Christi Himmelfahrt · 04.06. Pfingstsonntag · 05.06. Pfingstmontag · 15.06. Fronleichnam* · 21.06. Sommeranfang 33 37 Basiskurs 2 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D 21 Do 28 Mi 31 Mi 9 Sa 12 So 13 Fr Basiskurs 2 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D 9 Do 8 Fr 12 Do 12 Mo 10 Di 49 Basiskurs 5 Kranhydraulik 7 Do Basiskurs 3 Funkanlage Scanrego G2 11 Mo 28 48 6 Mi 11 Sa 12 Fr 12 41 45 10 So 12 Mi 25 8 Mi 5 Di 10 Fr 12 So 20 Mo 32 8 Sa 12 So 8 36 5 Sa 5 Mi 12 Do 17 Mi 2 Sa 4 Fr 11 So 16 2 Do 3 So 11 Do Basiskurs 2 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D 40 44 3 Fr 11 Di 3 1 Mi 3 Di 11 Sa 20 39 8 Do 24 1 Fr 1 So 3 So 11 Sa Basiskurs 1 Steuerteil RCL und Standsicherheitssysteme 35 Dezember 3 Do 11 Mi 11 1 Fr November 2 Mo 10 Mo 13 Mo 31 Oktober 2 Sa 10 Fr 7 September 2 Mi 10 Fr 15 10 Mi 19 23 Verkaufsgrundschulung für Vertriebsmitarbeiter August 10 Di 16 Mo 10 1 Sa 2 Di 5 Fr 5 Mi 7 Di Basiskurs 1 Steuerteil RCL und Standsicherheitssysteme Verkaufskurs 1 Fortbildung zur „Befähigten Person“ zur Prüfung von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) § 2 Abs. 7 21 Do 48 Fortbildungskurs 1 Fortbildung zur „Befähigten Person” zur Prüfung von HMFLadekranen 52 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So 15.08. Mariä Himmelfahrt* · 22.09. Herbstanfang · 03.10. Tag der Deutschen Einheit · 29.10. Winterzeitbeginn · 31.10. Reformationstag* · 01.11. Allerheiligen* · 22.11. Buß- und Bettag* 21.12. Winteranfang · 24.12. Heiligabend · 25.12. 1. Weihnachtstag · 26.12. 2. Weihnachtstag · 31.12. Silvester *nicht in allen Bundesländern 11 Basiskurs 1 Steuerteile RCL und Standsicherheitssysteme 12 Inhalt n Kransicherheitssystem Total Crane Control – TCC n TCC 1-RCL 5100 + 5200 Aufbau und Fehlersuche n TCC 2-RCL 5300 n Bedienungsanleitung – RCL 5300 n Installation – TCC 2 n Elektrische Diagramme n Funkanlagen SCANREGO G2 und HETRONIC IRC n Service und Fehlersuche TCC 2 n Stützbeinüberwachungssysteme – Installation und Parameter n Testgerät CGW 5355 – Menüaufbau, Einstellmöglichkeiten, Kranüberwachung n Kranservice n Praktisches Arbeiten an Kranen bzw. Demogeräten Ziel Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das Steuerteil RCL und die Standsicherheitssysteme zu bedienen. Die Teilnehmer können an den verschiedenen Steuerteilen und Funkfernsteuerungen Servicearbeiten und eine Fehlersuche sowie Einstellarbeiten mit dem Testgerät CGW 5355 durchführen. Zielgruppe n Mitarbeiter im Kranservice, alle Anwender des CGW 5355 n Meister und Servicepersonal mit dem Arbeitsbereich Kranservice Dauer 2 Tage Teilnahmegebühr 1.550,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n 07. bis 8. Februar 2017 n 14. bis 15. März 2017 n 17. bis 18. Oktober 2017 n 14. bis 15. November 2017 Beginn jeweils um 9:00 Uhr 13 Inhalt Ziel Zielgruppe Dauer Teilnahmegebühr 14 Basiskurs 2 Basiskurs 3 Standsicherheitssystem CYL, CYBEL, EVS-H und EVS-D Funkanlage SCANREGO G2 n Schaltpläne der verschiedenen Standsicherheitssysteme n Wirkungsweise der verschiedenen Systeme n Einstellung der verschiedenen Systeme CYL, CYBEL und EVS n EVS-Einstellung mit und ohne Einstellprozedur mit dem CGW 5355 n Optimierung der Einstellungsparameter mit dem CGW 5355 n Praktische Übungen n Schriftlicher und praktischer Abschlusstest Inhalt n Präsentation des SCANREGO G2 Funkfernsteuerungssystems und Beschreibung der Komponenten und Ausrüstungen und ihre Bezeichnungen n Erklärung und Übung der Konfiguration verschiedener Parameter und Funktionen mit Hilfe des Serviceterminals CGW 5355 und Fehlersuche n Arbeiten an Demo-Funkanlagen mit dem Testgerät CGW 5355 Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Einstellungen an den verschiedenen Standsicherheitssystemen selbstständig durchzuführen. Erwerb eines Zertifikates, in dem diese Fähigkeiten bestätigt werden. Ziel Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Einstellungen an der Funkfernsteuerung vorzunehmen. Zielgruppe n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Einstellung und Konfiguration der Funkanlagen beauftragt sind. Dauer 1 Tag Teilnahmegebühr 865,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n 05. April 2017 n 08. November 2017 Beginn jeweils um 8:30 Uhr n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Einstellung der diversen Standsicherheitssysteme beauftragt sind. 2 Tage 1.550,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n 25. bis 26. April 2017 n 16. bis 17. Mai 2017 n 20. bis 21. Juni 2017 n 04. bis 05. Juli 2017 n 26. bis 27. September 2017 n 10. bis 11. Oktober 2017 Beginn jeweils um 9:00 Uhr 15 16 Basiskurs 4 Basiskurs 5 Standsicherheitsberechnung, Achslastberechnung, Kranmontage Kranhydraulik, externe Hydraulik Inhalt n Standsicherheits- und Achslastberechnung mit TrailerWIN n Berechnung von Kranhilfsrahmen n Anwendung der Aufbaurichtlinien von HMF n Auslegung der externen Kranhydraulik n Berechnung des Einsatzes von Hydraulikpumpen n Verstellpumpensysteme Ziel Die Teilnehmer sollen die Aufbaurichtlinien von HMF in Abstimmung mit den Forderungen der verschiedenen LKW-Hersteller konsequent umsetzen. Das Programm TrailerWIN soll von den Teilnehmern angewendet werden können. Die Berechnung von Nebenabtrieben und Hydraulikpumpen sowie die Auslegung der externen Hydraulik sollen von den Teilnehmern eigenständig durchgeführt werden. Zielgruppe n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Auslegung und Konstruktion von Kranaufbauten beauftragt sind. Dauer 1 Tag Teilnahmegebühr 865,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n 10. Mai 2017 n 25. Oktober 2017 Beginn jeweils um 8:30 Uhr Inhalt n Hydraulische Kreisläufe am Ladekran n Hydraulische Steuerventile am Ladekran n Lasthalteventile n Externe Kranhydraulik (Auslegung, Leitungsquerschnitte, Hydrauliktanks) n Hydraulikpumpen (Konstant- und Verstellpumpen, Montage, Einstellung) Ziel Die Teilnehmer sollen Reparaturen und Einstellarbeiten an der hydraulischen Anlage des Ladekranes ausführen können. Die Auslegung, Montage und Einstellung der externen Hydraulikanlage am LKW soll durch die Teilnehmer durchgeführt werden können. Zielgruppe n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Montage, Einstellung und Reparatur der Kranhydraulik befasst sind. Dauer 1 Tag Teilnahmegebühr 885,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n 21. November 2017 n 05. Dezember 2017 Beginn jeweils um 8:30 Uhr 17 Teilnehmer Voraussetzungen Inhalt 18 Fortbildungskurs 1 Fortbildungskurs 2 Fortbildung zur „Befähigten Person“ zur Prüfung von HMF-Ladekranen Fortbildung zur „Befähigten Person“ zur Prüfung von HMF-Ladekranen nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) § 2 Abs. 7 auf Windkraftanlagen nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) § 2 Abs. 7 Hinweis n Diese Schulung findet immer vor Ort auf einer Windkraftanlage statt. Teilnehmer n Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kfz-Mechaniker mit Kenntnissen der Technik von LKW-Ladekranen, Maschinenschlosser, Techniker Maschinen-/Fahrzeugbau nach TRBS 1203) Alle Personen, welche die jährliche UVV-Prüfung von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen nach § 26 BGV D6 „Wiederkehrende Prüfung“ und § 10 BetrSichV „Prüfung der Arbeitsmittel“ durchführen. Voraussetzungen n Berufserfahrung, z.B. absolvierte Teilnahme bei Prüfungen von LKW Ladekranen oder bereits selbst durchgeführte Prüfungen an LKW Ladekranen als Sachkundiger n Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kfz-Mechaniker mit Kenntnissen Technik an LKW-Ladekranen, Maschinenschlosser, Techniker Maschinen-/Fahrzeugbau nach TRBS 1203) n Berufserfahrung, z.B. absolvierte Teilnahme bei Prüfungen von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen oder bereits selbst durchgeführte Prüfungen von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen als Sachkundiger. Inhalt n Definition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger n Technische Regeln, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften n Europäische Normen für LKW-Ladekrane, Aufbau der HMF-Krane n Prüfgrundsätze und Prüfkriterien nach BGG 905 n Prüfungsvorbereitung n Einleitung und Ausführung der HMF-Ladekranprüfung n Dokumentation der durchgeführten Prüfung Dauer 1 Tag Teilnahmegebühr Nach Vereinbarung Termine Nach Vereinbarung Alle Personen, welche die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 5Z „Krane” § 26 „Wiederkehrende Prüfung“ und BetrSichV Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) n Definition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger Technische Regeln, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften n Europäische Normen für LKW-Ladekrane n Prüfgrundsätze und Prüfkriterien nach BGG 905 n Prüfungsvorbereitung n Einleitung und Ausführung der HMF-Ladekranprüfung n Dokumentation der durchgeführten Prüfung n Abschlusstest Dauer 2 Tage Teilnahmegebühr 985,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer inkl. Schulungsunterlagen Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n 24. bis 25. Januar 2017 n 28. bis 29. November 2017 Beginn jeweils um 8:30 Uhr 19 Verkaufskurs 1 Verkaufsgrundschulung für Vertriebsmitarbeiter 20 Teilnehmer Vertriebsmitarbeiter Inhalt n Verkaufshandbuch, Produktblätter n Grundlagen Technik am Kran n HMF-Kranreihen n Vorteile der Ladekrane von HMF Inhalt n Die Teilnehmer sollen die Ladekrane von HMF intensiv kennenlernen und in die Lage versetzt werden, Angebote für Endkunden zu erstellen. Hinweis: Wenn Achslast- und Standsicherheitsberechnungen durch geführt werden, ist der Besuch des Basiskurs 4 erforderlich. Dauer 2 Tage Teilnahmegebühr 1.865,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer inkl. Schulungsunterlagen Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71) Termine n Nach Absprache 21 Haus der Technik Angebote des HDT im Bereich Krane und Hebezeuge Ausbildungspartner 22 Das HDT Das Haus der Technik (HDT) ist das älteste technische Weiterbildungsinstitut Deutschlands, Kooperationspartner der RWTH Aachen sowie der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das HDT hat die Rechtsform eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins mit ca. 1000 Firmen- und Personenmitgliedern. Angebote für Krane und Hebezeuge Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z.B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Das Haus der Technik bietet im Kranbereich zahlreiche Veranstaltungen an. Wir bilden Sie zum Sachverständigen für die Prüfung von Krananlagen aus und auch zum Kransachkundigen (Befähigte Person/Krane). Für die verschiedenen Krantypen gibt es spezielle Veranstaltungen, wie z.B. Fachtagung Turmdrehkrane, Fachtagung Ladekrane, Fachtagung Brücken- und Portalkrane, Fachtagung Fahrzeugkrane, Fachtagung Handbetriebene Krane, Fachtagung Kraftgetriebene Hubwerke, Fachtagung Lastaufnahmemittel, Einsatz von (Groß-) Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen. Sie finden hier ebenfalls ausgewählte Schwerpunktthemen für Krananlagen, wie z.B. Umbau und Modernisierung von Kranen, Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für Krane, neue Berechnungsgrundlagen für Krane, Arbeitssicherheit beim Betrieb von Krananlagen, Bau und Betrieb von Krananlagen, Explosionsschutz an Hebezeugen, Sichere Steuerung an Krananlagen – von der EN 954-1 zur EN ISO 13849, Intensivseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001 – Berechnung von Brücken- und Portalkranen. Information & Ansprechpartner Dipl.-Kffr. Ute Jasper Fachbereich Management • Arbeitsschutz • Krane Tel. +49 (0) 201/18 03-239 Fax: +49 (0) 201/18 03-263 E-Mail: [email protected] 23 Fachtagung Das HDT-Kursangebot im Bereich Krane und Hebezeuge Seminare, Lehrgänge, Workshops, Fachtagungen und weitere Angebote 24 Seminar Schweißen an Fahrzeugkranen Workshop Ortsfeste Ladekrane Workshop Zertifizierte Fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge Seminar Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen Seminar Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen Lehrgang Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Seminar Oberflächenrissprüfung an Kranen Seminar Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln Weiterbildung / Erfahrungsaustausch Zur Prüfung Befähigte Person (Kransachkundiger) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen Seminar Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von LKW-Ladekranen Tagung Fachtagung Lastaufnahmemittel Seminar Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen Seminar Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln 25 HAUS DER TECHNIK Partner der RWTH Aachen und der Universitäten Duisburg-Essen Münster - Bonn - Braunschweig ANMELDUNG Allgemeine Hinweise Fax +49 (0)201-1803-280 Anmeldung Wir melden verbindlich zu folgender Veranstaltung an: Veranstaltung Veranstaltungsnummer Buchung per Fax / E-Mail / Briefpost Sie können jede unserer Veranstaltungen auch direkt online buchen. Kurztitel Senden Sie das nebenstehende Anmeldeformular an: Haus der Technik e.V., 45117 Essen Fax: +49 (0) 2 01/18 03-280 E-Mail: [email protected] am Beachten Sie bitte, dass wir von Ihnen unbedingt die folgenden Angaben benötigen: Veranstaltungsteilnehmer n Veranstaltungs-Nr. und Kurztitel n Name, Vorname, Titel des Teilnehmers n Anschrift, Telefon der Firma n ggf. Ihre Bestellnummer, HDT-Mitglieds-Nr., Abteilung / Kostenstelle Online-Buchung Ort Hr./Fr./Name, Vorname Titel Geb.-Datum/Ort Funktion Abteilung Sie können jede unserer Veranstaltungen auch direkt online buchen. Telefon Fax http://www.hdt-essen.de E-Mail Geben Sie n den Kurztitel oder n den Langtitel oder n den Veranstaltungsleiter oder n die Veranstaltungsnummer an. n Bitte nutzen Sie dann einfach unsere Suchmaske Rechnungsanschrift Sie finden n eine Trefferliste mit Veranstaltungen n die Einzelveranstaltungsseite n die direkte Buchungsmöglichkeit „Veranstaltung buchen“ Nach Erhalt Ihrer Online-Buchung werden wir Ihnen innerhalb von 7 Tagen die verbindliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnung auf dem Postweg zusenden. Bei kurzfristiger Buchung (innerhalb eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) erhalten Sie die Anmeldebestätigung per E-Mail bzw. Fax. Umbuchung und Stornierung Ihre Bestellnummer Lieferantennummer (HDT) Firma Kostenst. Abteilung zu Händen Straße/Postfach PLZ/Ort E-Mail für Rechnung Sie können eine Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegen eine Stornogebühr stornieren, einen Ersatzteilnehmer benennen oder umbuchen. Ich zahle per Rechnung Wenden Sie sich bitte direkt an: Tel. +49 (0) 201/18 03-212 oder E-Mail [email protected] bzw. [email protected] VISA Kreditkarte Mastercard Diners Club AMEX Karten-Nr. AGB Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HAUSES DER TECHNIK e.V. http://www.hdt-essen.de/agb gültig bis: ✁ 26 € Teilnahmegebühr Datum Unterschrift ________________________________ Unterschrift Aufgrund des Datenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden, um Sie über die Veranstaltungen des Hauses der Technik entsprechend zu informieren. Haus der Technik e.V. Tel. (0201) 1803-1 Hollestr. 1 Fax (0201) 1803-269 45127 Essen E-Mail [email protected] www.hdt-essen.de Geschäftsf. Vorstandsmitglied Prof. Dr. Werner Klaffke National-Bank AG Registergericht Amtsgericht Essen Registernummer VR 1475 Sparkasse Essen Ust-IdNr. DE 119655953 IBAN: BIC: IBAN: BIC: DE08 NBAG DE98 SPES 3602 0030 0000 1450 09 DE 3E 3605 0105 0000 2090 07 DE 3E 27 HDT-Kursangebot Jahresübersicht Januar Februar 1 So 52 1 Mi 2 Mo 1 2 Do März Seminar – Erstellung eines Pflichten-/ Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen 1 Mi April 9 1 Sa 2 Do 2 So Mai 13 1 Mo Juni 18 2 Di Weiterbildung Zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen 1 Do Juli 22 2 Fr 2 So 3 Sa 3 Mo 4 So 26 1 Di September 31 1 Fr 35 Oktober November Dezember 1 Fr 1 So 39 1 Mi 40 2 Do 2 Sa 44 2 Mi 2 Sa 2 Mo 3 Do 3 So 3 Di 3 Fr 3 So 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Do 5 So 5 Di 6 Mi 6 Fr 6 Mo 7 Do 7 Sa 7 Di 8 Mi 3 Di 3 Fr 3 Fr 3 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Sa 4 Di 4 Do 5 Do 5 So 5 So 5 Mi 5 Fr 5 Mo 6 Fr 6 Mo 6 Do 6 Sa 6 Di 6 Do 6 So 7 Sa 7 Di 7 Fr 7 So 7 Mi 7 Fr 7 Mo 8 So 8 Mi 8 Sa 8 Mo 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 So 9 So 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Mo 10 Sa 10 Mo 10 Do 10 So 11 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 12 Sa 12 Di 12 Do 13 Mi 13 Fr 13 Mo 14 Do 14 Sa 14 Di 15 Fr 15 So 15 Mi 16 Sa 16 Mo 17 So 17 Di 17 Fr 18 Mi 18 Sa 18 Mo 9 Mo 2 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 9 Do 6 Mo 7 Di Seminar – Oberflächenrissprüfung an Kranen 8 Mi 9 Do Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln 3 Mi 10 Fr 10 Fr 11 Mi 11 Sa 11 Sa 11 Di 11 Do 12 Do 12 So 12 So 12 Mi 12 Fr 13 Fr 13 Mo 13 Mo 13 Do 13 Sa 14 Sa 14 Di 15 So 15 Mi 3 16 Do Lehrgang – Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 11 10 Mo 14 10 Di 16 Mo 15 10 Mi 14 Di 14 Fr 14 So 15 Mi 15 Sa 15 Mo 16 Do 16 So 19 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 12 Mo 13 Di 14 Mi 23 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von LKW-Ladekranen 12 Mi 13 Do 14 Fr 27 Tagung – Fachtagung Lastaufnahmemittel Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 13 So 14 Mo 15 Do 15 Sa 15 Di 16 Di 16 Fr 16 So 16 Mi 17 Mi 17 Sa 17 Mo 20 32 Workshop – Zertifizierte Fachk. Person f. d. Erstellung einer Gefährdungsbeurt. f. Krane u. Hebezeuge Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 36 10 Di 37 11 Mi 41 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 42 9 Do 45 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Sa 11 Mo 12 So 12 Di 16 Do 14 Do 17 Fr 17 Mo 18 Mi 18 Sa 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 18 Di 18 Fr 19 Do 19 So 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Do 19 So 19 Di 20 Fr 20 Mo 20 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 20 Mi 20 Fr 20 Mo 20 Mi 21 Sa 21 Di 21 Di 21 Fr 21 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 21 Do 21 Sa 21 Di 22 So 22 Mi 22 Mi 22 Sa 22 Mo 22 Sa 22 Di 22 Fr 22 So 22 Mi 23 Do 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Mo 24 Mi 24 Sa 24 Mo 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 24 So 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 25 Mi 25 Sa 25 Mo 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Do 26 So 4 24 Di 8 Lehrgang – Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 24 Fr 24 Fr 24 Mo 25 Mi Seminar –Schweißen an Fahrzeugkranen 25 Sa 25 Sa 25 Di 26 Do Workshop – Ortsfeste Ladekrane 26 So 26 So 26 Mi 27 Fr 27 Mo 28 Sa 28 Di 29 So 30 Mo 31 Di Workshop – Zertifizierte Fachk. Person f. d. Erstellung einer Gefährdungsbeurt. f. Krane u. Hebezeuge 9 27 Mo Workshop – Zertifizierte Fachk. Person f. d. Erstellung einer Gefährdungsbeurt. f. Krane u. Hebezeuge 27 Do 17 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln 27 Sa 28 Fr 28 So 29 Mi 29 Sa 29 Mo 30 Do 30 So 30 Di 28 Di 31 Fr 21 22 Do Lehrgang – Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 26 27 Di 28 Mi 22 29 Do Workshop – Zertifizierte Fachk. Person f. d. Erstellung einer Gefährdungsbeurt. f. Krane u. Hebezeuge 30 Fr 31 Mi 01.01. Neujahr · 06.01. Heilige Drei Könige* · 14.02. Valentinstag · 20.03. Frühlingsanfang · 26.03. Sommerzeitbeginn · 14.04. Karfreitag · 16.04. Ostersonntag · 17.04. Ostermontag 01.05. Tag der Arbeit · 14.05. Muttertag · 25.05. Christi Himmelfahrt · 04.06. Pfingstsonntag · 05.06. Pfingstmontag · 15.06. Fronleichnam* · 21.06. Sommeranfang 29 30 17 Do 27 Do 27 So 28 Fr 28 Mo 29 Sa 30 So 31 Mo 31 34 18 Mo 38 39 43 23 Do Lehrgang – Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen 17 So 22 Fr 23 Sa 27 Mo 28 Do 28 Sa 28 Di 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 29 Fr 30 Mi 30 Sa 30 Mo 30 Do 30 Sa 31 Do 31 Di 52 26 Di Workshop – Zertifizierte Fachk. Person f. d. Erstellung einer Gefährdungsbeurt. f. Krane u. Hebezeuge 27 Fr 44 51 21 Do 27 Mi 35 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln 16 Sa 17 Fr 16 Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln 13 Mi 15 Fr Seminar – Oberflächenrissprüfung an Kranen 49 7 Do 10 Fr Seminar – Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen 48 6 Mi 17 Di 23 Mo 28 1 Sa August 27 Mi 28 Do 31 So 15.08. Mariä Himmelfahrt* · 22.09. Herbstanfang · 03.10. Tag der Deutschen Einheit · 29.10. Winterzeitbeginn · 31.10. Reformationstag* · 01.11. Allerheiligen* · 22.11. Buß- und Bettag* 21.12. Winteranfang · 24.12. Heiligabend · 25.12. 1. Weihnachtstag · 26.12. 2. Weihnachtstag · 31.12. Silvester *nicht in allen Bundesländern 29 Seminar Schweißen an Fahrzeugkranen Erweiterung einer bestehenden Ermächtigung für die Wiederkehrende Prüfung an Fahrzeugkranen Teilnehmerkreis n Zertifizierte Prüfsachverständige für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen Inhalt Durch die erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) an diesem Seminar kann bei einer bestehenden Zertifizierung für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen eine Erweiterung auf die Durchführung für die Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung für Schweißungen an Fahrzeugkranen ausgesprochen werden. n Schäden an Fahrzeugkranen n Nachweis der Schweißeignung - Prüfungen gemäß BetrSichV n Herstellerqualifikation Klasse E nach DIN 18800 Teil 7 und Mindestan forderungen für Schweißarbeiten an Fahrzeugkranen in Bezug auf hochfeste Feinkornbaustähle und Normen n Herstellerinformationen n Ablauf einer Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung bei Schweißungen an tragenden Teilen von Fahrzeugkranen 30 Zum Thema In der betrieblichen Praxis kommt es häufig beim Transport, Aufbau, Abbau oder Betrieb zu Schäden an der Tragkonstruktion von Fahrzeugkranen. Entsprechend den gültigen Bestimmungen § 14 (4) Nr. 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss nach den entsprechenden Reparaturen eine Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung durch einen hierfür zertifizierten Prüfsachverständigen durchgeführt werden. Prüfsachverständige, die eine Zertifizierung für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen erlangt haben, dürfen keine Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen an Fahrzeugkranen durchführen. Prüfpflichtige Änderungen sind z. B. Schweißungen an tragenden Teilen von Kranen. Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 25.01.2017 09:00 – 25.01.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 750,– €; Nichtmitgliedergebühr: 790,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken 31 32 Workshop Workshop Ortsfeste Ladekrane Zertifizierte Fachkundige Person Erweiterung einer bestehenden Zertifizierung für die Abnahmeprüfung an LKW-Ladekranen Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge Teilnehmerkreis n Zertifizierte Prüfsachverständige für die Abnahmeprüfung von Lkw-Ladekranen Inhalt Durch die erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) an diesem Seminar kann bei einer bestehenden Zertifizierung für die Abnahmeprüfung an Lkw-Ladekranen eine Erweiterung auf die Durchführung für die Abnahmeprüfung an ortsfesten Ladekranen ausgesprochen werden. n EG-Recht - Prüfungen gemäß DGUV V52 und BetrSichV n Definitionen Lkw-Ladekran/ortsfester Ladekran n Weitere Prüfpunkte wie z. B. Fundament, Zugang, Sicherheitsabstände n Herstellerinformationen n Ablauf einer Abnahmeprüfung an ortsfesten Ladekranen Zum Thema In der Praxis kommen immer häufiger Ladekrane für ortsfeste Montagen auf z. B. Schrottplätzen zum Einsatz. Dieser Einsatz wurde bereits in der EN 12999 berücksichtigt. Ortsfest montierte Krane sind nicht betriebsbereit und müssen entsprechend den gültigen Bestimmungen gemäß § 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV V52 früher BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch einen hierfürzertifizierten Prüfsachverständigen nach der Montage und vor der Inbetriebnahme geprüft werden. Prüfsachverständige, die eine Zertifizierung für die Abnahmeprüfung an LkwLadekranen erlangt haben, dürfen diese Abnahmeprüfung an ortsfesten Ladekranen nicht durchführen. Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 26.01.2017 09:00 – 26.01.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 790,– €; Nichtmitgliedergebühr: 850,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Teilnehmerkreis Der Arbeitgeber ist gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Inhalt Die Teilnehmer sollen anhand der vorgestellten Anwendungsbeispiele und der durchgeführten Übungen in die Lage versetzt werden, eigene Gefährdungsbeurteilungen für Krananlagen zu erstellen. n Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Betriebssicherheits verordnung (BetrSichV) n Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention (DGUV V1 früher BGV A1) n Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung für Krane n Erkennen und Bewerten von Gefährdungen an Kranen (z. B. Unfallgeschehen) n Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane n Dokumentation n Checklisten nErfahrungsaustausch Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 30.01.2017 10:00 – 31.01.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) n 27.03.2017 10:00 – 28.03.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) n 28.06.2017 10:00 – 29.06.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) n 14.08.2017 10:00 – 15.08.2017 15:00 in Cuxhaven (Hotel Seelust) n 27.11.2017 10:00 – 28.11.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 1.390,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.490,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken 33 Teilnehmerkreis Seminar Seminar Erstellung eines Pflichten-/ Lastenheftes Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) Für die Bestellung von neuen Kranen Zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen Einkäufer für Krane und Hebezeuge, Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Kranen und Hebezeugen, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte Die Teilnehmer sollten über praktische Erfahrungen in der Konstruktion, Instandhaltung oder Prüfung von Kranen und Hebezeugen verfügen. Inhalt Erwerb der Fachkunde für die Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen. Zum Thema Der Umfang und die Anzahl der gültigen und zu beachtenden Vorschriften für Krane hat sich seit Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes erheblich vergrößert. Früher wurden Krane häufig auf der Grundlage von sog. „Werksnormen“ angefragt. Darin wurden spezifische Anforderungen wie z. B. Tragfähigkeit, Hubhöhe, Umgebungsbedingungen oder Verfügbarkeit festgelegt. Kleinere Unternehmen bezogen sich bei einer Bestellung z. B. einfach auf Unfallverhütungsvorschriften oder DIN-Normen. Entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll der Arbeitgeber bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnen. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Darum wird es zukünftig immer wichtiger, dass die Betreiber von neuen Krananlagen bereits bei der Angebotserstellung alle wichtigen Bedingungen konkret festschreiben. Dies erleichtert gleichzeitig die Vergleichbarkeit von Angeboten! Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) 34 Termine / Ort / Kosten n 01.02.2017 10:00 – 02.02.2017 14:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 1.390,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.490,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Teilnehmerkreis Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von Kranen, Betriebsingenieure, Meister, Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von Kranen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer des Betreibers von Kranen Inhalt Leitung n Geschichte der Hebezeugtechnik n Definition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger n EG-Richtlinien n Bedeutung von EN-Normen n Europäische Normen für Krane n Betriebssicherheitsverordnung/Technische Regeln n Prüfungsinhalte Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung sowie wiederkehrende Prüfung n Wesentliche Änderung/Wesentliche Veränderung n Ausnahmegenehmigung n Kranbahn n Gesamtübersicht „Vorschriften für Krane“ n Elektrotechnische Ausrüstung von Kranen n Ablauf einer Prüfung n Inhalt der Prüfung n Bewertung von Mängeln n Prüfergebnis n Heben von Personen mit Kranen Termine / Ort / Kosten n 06.02.2017 10:00 – 08.02.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) n 10.05.2017 10:00 – 12.05.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) n 12.07.2017 10:00 – 14.07.2017 15:00 in Bad Wiessee (Hotel Terrassenhof) n 16.08.2017 10:00 – 18.08.2017 15:00 in Cuxhaven (Hotel Seelust) n 10.10.2017 10:00 – 12.10.2017 15:00 in Hamburg (Hotel Panorama) n 07.11.2017 10:00 – 09.11.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 1.500,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.600,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) 35 Lehrgang Seminar Ausbildung von (Prüf-) Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oberflächenrissprüfung an Kranen Lehrveranstaltung zur Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eines (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen ist Seminar zur Durchführung von Oberflächenrissprüfungen an Kranen mit umfassendem Praxisteil Teilnehmerkreis Zukünftige (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von Kranen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer des Betreibers von Kranen Inhalt Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Lehrgang werdennotwendige theoretische Grundlagen vermittelt. Deren Kenntnis Voraussetzung für die n Zertifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 001 der Zertifizierungstelle zur Zertifizierung von Personen (ZZP) im Haus der Technik n Ermächtigung entsprechend der „Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (DGUV G 309-004 früher BGG 924). Die Teilnehmer lernen anhand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Vorschriften Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Kranen und Hebezeugen, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte Inhalt Die Teilnehmer sollen die Grenzen und Möglichkeiten von physikalischen Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung kennen lernen. Die wiederkehrende Prüfung dient der Feststellung, ob sich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Sie ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzunehmen, z. B. zerstörungsfreie Prüfungen von Material und von Schweißnähten. Falls erforderlich, muss eine Demontage von Kranteilen erfolgen, z. B. zur Beurteilung von verdeckt aufliegenden Seilen und Abnutzungen, Anrissen im Kranhakenschaft. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Die alleinige visuelle Betrachtung der Tragkonstruktion von Kranen reicht nicht immer aus. Ergänzend dazu sind dann spezielle Prüfmethoden mit heranzuziehen. Dieses Seminar soll einen Überblick über die zumeist angewendeten Verfahren zur zerstörungsfreien Prüfung geben. Im Speziellen werden zu den Verfahren der Eindringprüfung und Magnetpulverprüfung die Grenzen hinsichtlich der Anwendbarkeit und Nachweisempfindlichkeit aufgezeigt und in praktischen Vorführungen demonstriert. Weiter werden allgemeine Hinweise zur Ultraschallprüfung gegeben. Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 06.03.2017 10:00 – 07.03.2017 13:00 in Dortmund (DGZfP Ausbildungszentrum Dortmund) n 16.11.2017 09:00 – 17.11.2017 16:00 in Dortmund (DGZfP Ausbildungszentrum Dortmund) Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf: n die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderten schriftlichen Prüfung, n das entsprechend Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-004 geforderte Fachgespräch. Termine / Ort / Kosten Teilnehmerkreis n 13.02.2017 10:00 – 17.02.2017 14:00 in Garmisch-Partenkirchen (Riessersee Hotel) n 20.03.2017 10:00 – 24.03.2017 14:00 in Essen (Haus der Technik) n 19.06.2017 10:00 – 23.06.2017 14:00 in Lindau (Bodensee) (Hotel Bayerischer Hof) n 20.11.2017 10:00 – 24.11.2016 14:00 in Essen (Haus der Technik) 36 Mitgliedergebühr: 2.450,– €; Nichtmitgliedergebühr: 2.550,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Mitgliedergebühr: 1.090,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.190,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken 37 Seminar Weiterbildung / Erfahrungsaustausch Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln Zur Prüfung Befähigte Person (Kransachkundige) Für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Auffrischungskurs zur Vermittlung wichtiger und aktueller Informationen zur Prüfung von Kranen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit einer Befähigten Person (Sachkundiger) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen ist Seminar mit Praxisteil zur Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung von Anschlagmitteln Teilnehmerkreis Inhalt Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Zertifizierung von Befähigten Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln gemäß BetrSichV. Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen, Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten, Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel. Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (Befähigte Personen). Leitung Termine / Ort / Kosten 38 Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Anschlagmitteln, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Anschlagmitteln, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Kranführer und Anschläger, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Teilnehmerkreis Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen, Personen für Wartung und Instandhaltung von Kranen Inhalt Dieser Erfahrungsaustausch/diese Weiterbildung ist konzipiert für Befähigte Personen (Kransachkundige) von Kranen, die ihren Kenntnisstand aktualisieren möchten. Es werden Hinweise zu den neuesten Vorschriftenentwicklungen gegeben. Die ständigen Neuerungen im Kranbereich machen es erforderlich, dass sich Kransachkundige (befähigte Person) in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden und informieren. Das Wissen und die Kenntnisse der Kransachkundigen werden bei dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand gebracht. Mit aktuellen Berichten aus der Praxis zu Schadensfällen und Unfällen mit Kranen werden wichtige Hinweise für die ordnungsgemäße Prüfung von Kranen gegeben. Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 03.05.2017 10:00 – 04.05.2017 14:00 in St. Goar (Schlosshotel Rheinfels) Mitgliedergebühr: 780,– €; Nichtmitgliedergebühr: 860,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken n 25.04.2017 10:00 – 26.04.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik) n 11.12.2017 10:00 – 12.12.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 1.190,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.290,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Zum Thema Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet. Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend § 26 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (DGUV V52 früher BGV D6) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfung verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung sind dazu erforderlich. 39 Tagung Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von LKW-Ladekranen Fachtagung Lastaufnahmemittel Seminar zur Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung von LKW-Ladekranen mit umfassendem Praxisteil Hinweise zur Umsetzung der EN 13155 Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel in Verbindung mit der EN 13135 Krane – Sicherheit – Anforderungen an die Ausrüstungen Teilnehmerkreis Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von LKW-Ladekranen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von LKW-Ladekranen, Betriebsingenieure, Meister, Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von LKW-Ladekranen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer des Betreibers von LKW-Ladekranen Teilnehmerkreis Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Kranen und Lastaufnahmemittel, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Lastaufnahmemittel, Betreiber von Lastaufnahmemittel, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften Inhalt n Geschichte der Hebezeugtechnik nDefinition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger nEG-Richtlinien – Bedeutung von EN-Normen – Bedeutung von Unfallverhütungs vorschriften und Europäische Normen für Krane n Betriebssicherheitsverordnung/Technische Regeln n Theoretische Nutzungsdauer n Gesamtübersicht „Vorschriften für Krane“ / Vorschriften für LKW-Ladekrane n Ablauf und Inhalt der wiederkehrenden Prüfung n Bewertung von Mängeln n Prüfergebnis Die Teilnehmer lernen anhand von Beispielen aus der Praxis den Umgang mit den neuen Standards und erhalten wichtige Informationen zur Konstruktion und Entwicklung von Lastaufnahmeeinrichtungen. Inhalt n EG-Richtlinien n Bedeutung von EN-Normen n EN 13155 - Inhalt n EN 13135 - Inhalt Zum Thema In dieser Veranstaltung werden die Bestimmungen der EN 13155 und der EN 13135 (früher EN 13135-1+2) für die Konstruktion und den Bau sowie Betrieb und die Prüfung von Lastaufnahmemitteln vorgestellt. Des Weiteren werden Hersteller mit Berichten über neue Entwicklungen und besondere Erfahrungen aus der Praxis zum Erfolg dieser Tagung beitragen. Leitung 40 Seminar Zum Thema Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Befähigte Person (Sachkundiger) für die Prüfung von LKW-Ladekranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Seminar werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung sind für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen, vermittelt. Um als Kransachkundiger tätig zu sein, ist die Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Kranarten (z. B. durch Wartung oder Prüfung) Voraussetzung. Die Teilnehmer lernen anhand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Vorschriften. Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Zertifizierung von Befähigten Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von LKW-Ladekranen. n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 12.06.2017 10:00 – 14.06.2017 14:00 in Brühl (RST Technische Industrieberatung) Mitgliedergebühr: 1.500,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.590,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 10.07.2017 10:00 – 11.07.2017 16:30 in Bad Wiessee (Hotel Terrassenhof) Mitgliedergebühr: 830,– €; Nichtmitgliedergebühr: 895,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken 41 Seminar Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln Informationen zur praktischen Anwendung von Vorschriften und Normen bei Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen Mit Praxisteil und Prüfung Teilnehmerkreis Unternehmer, Betriebsräte, Sachverständige, Sachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertreter der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter. Inhalt Die Teilnehmer lernen den neuesten Stand der heute geltenden Vorschriften und Normen und ihre Anwendung in der Praxis bei Umbauten und Modernisierungen an Kranen kennen. Leitung 42 Seminar n EG-Richtlinien – aktueller Stand n Bedeutung von EN-Normen n Wesentliche Änderung/Wesentliche Veränderung n Sicherheitsgerichtete Funktionen in Kransteuerungen n Beispiele für Umbauten und Modernisierungen Zum Thema Im Laufe der Betriebszeit von Kranen kann es sich ergeben, dass diese umgebaut oder modernisiert werden müssen. Des Weiteren unterliegen Krane beim täglichen Einsatz Beanspruchungen, die zu Verschleiß und Abnutzung führen. Um einen sicheren Betrieb weiter zu gewährleisten, müssen die Krane wieder auf den notwendigen sicherheitstechnischen Stand gebracht werden. Ein weiterer wichtiger Faktor sind die laufenden Betriebskosten, die sich insbesondere bei älteren Anlagen im Laufe der Betriebszeit deutlich erhöhen. Durch Umbau oder Modernisierungen können die Betriebskosten wesentlich reduziert werden. Durch eine Modernisierung der Krananlage kann auch gleichzeitig der Einsatzbereich erweitert und Transportvorgänge optimiert werden. Häufig wird dabei vergessen, dass bei diesen Umbauten oder Modernisierungen für die geänderten Teile/Bereiche/Komponenten neue sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten sind. n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 13.11.2017 10:00 – 14.11.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 990,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.090,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Teilnehmerkreis Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Trag- und Anschlagmitteln, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Trag- und Anschlagmitteln, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Kranführer und Anschläger, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte Die Teilnehmer sollten über praktische Erfahrungen in der Nutzung von Trag- und Lastaufnahmemitteln verfügen. Inhalt Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können. Zu den Lastaufnahmemitteln gehören z. B. Ausgleicher, Brooken, C-Haken, Container-Geschirre, Gehänge, Gießpfannen, Greifer, Klauen, Klemmen, Kübel, Lasthebemagnete, Paletten-Geschirre, Pratzen, Traversen, Vakuumheber, Zangen. Lastaufnahmemittel können auch durch Kupplungen, die für häufiges Lösen bestimmt sind, mit dem Hebezeug verbunden sein. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen). Leitung n Dipl.-Ing. Jürgen Koop Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen, Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO) (Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM), Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM)) Termine / Ort / Kosten n 09.03.2017 10:00 – 10.03.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik) n 14.12.2017 10:00 – 15.12.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik) Mitgliedergebühr: 1.190,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.290,– € Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken 43 SABA Transporttechnik Angebote des SABA Ausbildungs- und Schulungszentrums Ausbildungspartner 44 Das Ausbildungs- und Schulungszentrum Die SABA Transportservice GmbH ist Kooperationspartner vom TÜV Rheinland und ein nach ISO 9001 und SCC** zertifiziertes Dienstleistungsunternehmen. Profitieren Sie von unseren vielfältigen Seminarangeboten. Wir bieten individuelle Lösung für Sie und Ihr Unternehmen. Fragen Sie uns nach Ihrem nächsten Seminartermin! Inhouse-Schulungen gestalten wir auf Ihre Anfrage. Dozenten Die Lehrgangsleitung übernehmen erfahrene Fachdozenten der Firma SABA Transportservice. Aus der Praxis für die Praxis. Information und Ansprechpartner SABA Transportservice GmbH Ausbildungs- und Schulungszentrum Rainer Schafgan, Schulungsleiter & Dozent Mathias-Brüggen-Straße 86 50829 Köln Telefon: +49 221/200 500-10 Fax: +49 221/200 500-11 E-Mail: [email protected] Internet: www.saba24.eu Kursangebot Fahrausweis LKW-Ladekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen / Aufbaukurs für Personen mit Vorkenntnissen beim Führen von Kranen. Lasten richtig Anschlagen für einen sicheren Transport Sicheres Anschlagen vermindert Unfälle und Schäden. Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen Schulung nach der Richtlinie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und VDI 2700 Blatt 1. Lehrplan für die Weiterbildung LKW gem. BKrFQG Einteilung in 5 Bausteine à 7 Stunden. 45 AGB der SABA Transportservice GmbH Anmeldung Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Lehr- und Studiengänge Per Fax an 0221 200 500-11 oder Mail: [email protected] 1. Geltungsbereich (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings- sowie Studiengängen – im Weiteren als „BiIdungsmaßnahmen“ bezeichnet – der SABA Transportservice GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmeranzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. ASZ, Mathias-Brüggen-Straße 86, 50829 Köln Termin, Ort _____________________________________________________ Seminar 2 ______________________________________________________ Seminar-Nr. _____________________________________________________ (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ASZ, Mathias-Brüggen-Straße 86, 50829 Köln Termin, Ort ______________________________________________________ (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. Inkl. Erfrischungsgetränke & Imbiss Teilnehmeranschrift Firma __________________________________________________________ (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. USt-IdNr. _______________________________________________________ (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Titel / akademischer Grad__________________________________________ Name, Vorname _________________________________________________ Geburtsdatum, Ort _______________________________________________ Abteilung/ Funktion ______________________________________________ Straße __________________________________________________________ PLZ, Ort ________________________________________________________ (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Telefon/ Telefax __________________________________________________ E-Mail* _________________________________________________________ (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,– € erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. Rechnungsanschrift 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten (1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungsmaßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahmen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Köln. (3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. 12. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. wie Teilnehmeranschrift Firma __________________________________________________________ USt-IdNr. _______________________________________________________ evtl. Abteilung ___________________________________________________ Straße __________________________________________________________ PLZ, Ort ________________________________________________________ Anmeldung als Verbraucher (Privatkunde) Unternehmer (Geschäftskunde) Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den umseitigen AGB finden. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. ✁ 46 Seminar-Nr. _____________________________________________________ (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Seminar 1 ______________________________________________________ (5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500,– € fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. Hiermit melde ich mich zu folgendem(n) Seminar(en) an: Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an. * Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Informationen von SABA Transportservice zu erhalten. ________________________________________________________________ Datum, Unterschrift 47 Saba Transportservice-Kursangebot Jahresübersicht Januar Februar März April 1 So 52 1 Mi 2 Mo 1 2 Do 2 Do 2 So 3 Di 3 Fr 3 Fr 3 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Sa 5 Do 5 So 5 So 6 Fr 6 Mo 7 Sa 7 Di 8 So 9 Mo 2 5 1 Mi 9 1 Sa Mai 13 1 Mo Juni 18 1 Do Juli 22 2 Di 2 Fr 2 So 3 Mi 3 Sa 3 Mo 4 Di 4 Do 4 So 5 Mi 5 Fr 6 Do 6 Sa 7 Di 7 Fr 7 So 8 Mi 8 Mi 8 Sa 8 Mo 9 Do 9 Do 9 So 6 6 Mo 39 1 Mi 40 2 Do 44 3 Fr 4 Di 4 Fr 4 Mo 4 Mi 4 Sa 4 Mo 5 Mi 5 Sa 5 Di 5 Do 5 So 5 Di 6 Di 6 Do 6 So 6 Mi 6 Fr 6 Mo 7 Mi 7 Fr 7 Mo 7 Sa 7 Di 7 Do 8 Do 8 Sa 8 Di 8 Fr 8 So 8 Mi 8 Fr 9 Di 9 Fr 9 So 9 Mi 9 Sa 9 Do 9 Sa 10 Mi 10 Sa 10 Mo 10 Do 10 So 11 Di 11 Fr 11 Mo 12 Mi 12 Sa 13 Do 13 So 14 Fr 14 Mo 15 Do 15 Sa 5 Mo Ladungssicherung 19 23 11 Do 11 So 12 Do 12 So 12 So 12 Mi 12 Fr 12 Mo 13 Fr 13 Mo 13 Do 13 Sa 13 Di 14 Sa 14 Di 14 Di 14 Fr 14 So 14 Mi 15 So 15 Mi 15 Mi 15 Sa 15 Mo 16 Do 16 Do 16 So 16 Di 16 Fr 16 So 17 Fr 17 Mo 17 Mi 17 Sa 17 Mo 3 1 Fr 1 So 3 Di 11 Di 11 35 3 So 11 Sa 13 Mo 1 Fr Dezember 3 Do 11 Sa 15 31 November 2 Mo 11 Mi 7 10 Mo Ladungssicherung 1 Di Oktober 2 Sa 10 Fr Anschlagen von Lasten 10 Fr 10 14 26 September 2 Mi 10 Di 16 Mo 20 24 Anschlagen von Lasten 27 32 7 Do 36 Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung 9 Mo 41 Anschlagen von Lasten 45 3 So 10 So 10 Fr 11 Mi 11 Sa 11 Mo 12 Di 12 Do 12 So 12 Di 13 Mi 13 Fr 13 Mo 14 Do 14 Sa 14 Di 14 Do 15 Di 15 Fr 15 So 15 Mi 15 Fr 16 Mi 16 Sa 16 Mo 16 Do 16 Sa 17 Do 17 So 17 Di 17 Fr 17 So 18 Di 18 Fr 18 Mo 18 Mi 18 Sa 18 Mo 19 Mi 19 Sa 19 Di 19 Do 19 So 19 Di 20 Mi 20 Fr 21 Do 21 Sa 21 Di 21 Do 22 So 22 Mi 22 Fr 23 Do 23 Sa 33 37 42 Ladungssicherung 46 18 Mi 18 Sa 18 Sa 18 Di 18 Do 18 So 19 So 19 So 19 Mi 19 Fr 19 Mo 20 Do 20 Sa 20 Di 20 Do 20 So 21 Mi 21 Fr 21 Mo 22 Sa 22 Di 22 Fr 23 So 23 Mi 23 Sa 23 Mo 24 Do 24 So 24 Di 24 Fr 24 So 25 Mi 25 Sa 25 Mo 26 Di 20 Fr Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung 20 Mo 8 20 Mo 12 16 25 29 38 20 Mo Ladungssicherung 47 21 Di 21 Di 21 Fr 21 So 22 So 22 Mi 22 Mi 22 Sa 22 Mo 23 Do 23 Do 23 So 23 Di 23 Fr 24 Di 24 Fr 24 Fr 24 Mi 24 Sa 24 Mo 25 Mi 25 Sa 25 Sa 25 Di 25 Do 25 So 25 Di 25 Fr 25 Mo 26 Do 26 So 26 So 26 Mi 26 Fr 26 Mo 26 Mi 26 Sa 26 Di 26 Do 26 So 27 Fr 27 Mo 27 Do 27 Sa 27 Di 27 Do 27 So 27 Mi 27 Fr 27 Mo 28 Sa 28 Di 28 Di 28 Fr 28 So 28 Mi 28 Fr 28 Mo 28 Do 28 Sa 28 Di 28 Do 29 Mi 29 Sa 29 Mo 29 Do 29 Sa 29 Di 29 Fr 29 So 29 Mi 29 Fr 30 Do 30 So 30 Di 30 Fr 30 So 30 Mi 30 Sa 23 Mo 4 29 So 30 Mo 31 Di 5 9 27 Mo 31 Fr Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung 13 24 Mo 17 21 22 22 Do Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung 26 31 Mi 01.01. Neujahr · 06.01. Heilige Drei Könige* · 14.02. Valentinstag · 20.03. Frühlingsanfang · 26.03. Sommerzeitbeginn · 14.04. Karfreitag · 16.04. Ostersonntag · 17.04. Ostermontag 01.05. Tag der Arbeit · 14.05. Muttertag · 25.05. Christi Himmelfahrt · 04.06. Pfingstsonntag · 05.06. Pfingstmontag · 15.06. Fronleichnam* · 21.06. Sommeranfang 31 Mo 30 31 31 Do 35 Anschlagen von Lasten 39 Ladungssicherung 30 Mo 31 Di 43 44 30 Do 1 Fr 48 Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung Ladungssicherung 51 20 Mi 21 Sa 34 50 13 Mi 17 Fr Ladungssicherung 49 6 Mi 10 Di 28 siehe 30.11. 2 Sa 17 Di 19 Do 48 1 Sa August 52 27 Mi 30 Sa 31 So 15.08. Mariä Himmelfahrt* · 22.09. Herbstanfang · 03.10. Tag der Deutschen Einheit · 29.10. Winterzeitbeginn · 31.10. Reformationstag* · 01.11. Allerheiligen* · 22.11. Buß- und Bettag* 21.12. Winteranfang · 24.12. Heiligabend · 25.12. 1. Weihnachtstag · 26.12. 2. Weihnachtstag · 31.12. Silvester *nicht in allen Bundesländern 49 Seminar Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs Bedienberechtigung Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen-Aufbaukurs für Personen mit Vorkenntnissen beim Führen von Kranen Ziel Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich. Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Ihr Nutzen n Sie sind sicher im Umgang mit dem Ladekran. n Sie gefährden weder sich noch andere. n Sie erwerben die Bedienberechtigung zum Führen von LKW-Ladekranen. Zielgruppe Personen, die einen LKW-Ladekran bedienen sollen. Voraussetzungen: Vorkenntnisse beim Führen von Kranen. Inhalt Theorie n Arbeits- und Betriebssicherheit n Rechtliche Vorschriften DGUV Vorschrift 52/54 DGUV Information 209-012 (BGV D 6. DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500)) n Sicherheitstechnische Vorschriften n Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten von Ladekranen n Aufbau und Funktion von Selbstladern n Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmöglichkeiten Praxis n Tägliche Betriebssicherheitskontrollen n Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Selbstladern n Anschlagen und Lasten n Auf- und Umrüsten von Selbstladern n Wartung und Pflege n Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen Abschluss Bedienberechtigung für LKW-Ladekrane. Dozent Erfahrene Fachdozenten der Firma SABA Transportservice aus der Praxis. Hinweis Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) für die Dauer der Unterweisung sind folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage in Praxis und Theorie. Termine / Ort / Kosten n Seminar-Nr. LKWL1: 1,5 Tage, 7:00 –16:00 und 7:00 –12:00 Uhr Termine: 23.–24.03. 2017 / 22.–23.06.2017 / 07.– 08.09.2017 / 30.11.– 01.12.2017 50 Preis: 380,– €, MwSt frei; 70,– € jährliche Unterweisung Theorie / Praxis 51 Seminar Seminar Lasten richtig anschlagen für einen sicheren Transport Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen Sicheres Anschlagen vermindert Unfälle und Schäden Schulung nach Richtlinie Deutscher Verkehrssicherheitsrat und VDI 2700 Blatt 1 Ziel Im Transportbereich wird trotz der hohen Mechanisierung immer noch ein erheblicher Anteil der Arbeit von Hand geleistet – vor allem beim Transport von Lasten durch Hebezeuge bzw. Krane. Das richtige Anschlagen der Lasten ist dabei entscheidend für einen unfallfreien Transport und die Sicherheit des Anschlägers und Kranführers. Ihr Nutzen In diesem Seminar erlernen Sie das richtige Arbeiten mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Dadurch können Sie Unfälle und Gefährdungen vermeiden und Beschädigungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie an der Last selbst verhindern. Sie bekommen zudem praxisgerechte Lösungen für den sicheren Umgang mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vorgestellt. Inhalt Zielgruppe Dozent n Grundlagen des Arbeitsschutzes n Kranhub, Abläufe und typisches Fehlverhalten n Rechtliche und gesetzliche Grundlagen n Physikalische Grundlagen n Welches Anschlag- oder Lastaufnahmemittel für welchen Einsatzzweck? n Laser- und Drahtseile, Hebebänder und Rundschlingen, Ketten, kraft- und formschlüssige Lastaufnahmemittel n Sicherheitsmerkmale n Anschläger und Kranführer als Team n Richtiges Lagern von Lasten Personen, die als Anschläger bzw. Kranführer tätig sind oder tätig werden. Erfahrene Fachdozenten der Firma SABA Transportservice aus der Praxis. Termine / Ort / Kosten n Seminar-Nr. AL1: 7:00 – 16:00 Termine: 10.02.2017, 14.06.2017, 22.09.2017, 03.11.2017 52 Preis: 290,– € Theorie / Praxis Ziel Wird Ladung auf öffentlichen Straßen transportiert, sind Versender, Verlader sowie Fahrer und Halter des Fahrzeuges für die einwandfreie Ladungssicherung verantwortlich. Zudem müssen Zurrgurte und Ladungssicherungsmittel regelmäßig von einem Sachkundigen auf funktionale Sicherheit überprüft werden. Ihr Nutzen n Sie können die modernen Techniken der Ladungssicherung in der Praxis anwenden und vermeiden unnötig Bußgelder. n Sie erhalten den Ladungssicherungsausweis VDI 2700a als Nachweis der Sachkunde. Inhalt n Rechtliche Grundlagen n Physikalische Grundlagen n Anforderungen an das Transportfahrzeug n Arten der Ladungssicherung n Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte n Zurrmittel zur Ladungssicherung n Weitere Hilfsmittel n Praktische Übungen und Fahrversuche Zielgruppe Alle Personen, die mit Befördern, Verladen oder Packen auf Straßenfahrzeugen betraut sind, z.B. Fahrzeugführer/-halter, Führungskräfte, Verantwortliche in Lager und Versandabteilungen, Lademeister, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter, die regelmäßige Prüfungen von Ladungssicherungsmitteln durchführen. Abschluss n Teilnahmebescheinigung SABA Transportservice n Ladungssicherungsausweis VDI 2700a Termine / Ort / Kosten n Seminar-Nr. LASiB1: 7:00 – 16:00 Termine: 17.02.2017, 10.03.2017, 05.05.2017, 29.09.2017, 20.10.2017, 10.11.2017, 15.12.2017 Preis: 290,– € Theorie / Praxis 53 54 Für Ihre Für Ihre Notizen Notizen 55 HMF Ladekrane und Hydraulik GmbH Gustav-Rau-Straße 20 74321 Bietigheim-Bissingen Telefon: +49 (0) 7142 7711- 0 Telefax: +49 (0) 7142 7711- 277 E-Mail: [email protected] www.hmf-ladekrane.de www.youtube.com/loadercranes
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