HMF Ladekrane

Kursangebote 2017
WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER HMF ACADEMY • HMF LADEKRANE • HAUS DER TECHNIK ESSEN
STUTTGART
ESSEN
KÖLN
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
HMF-Kurse
n
n
n
n
n
n
n
Vorwort__________________________________________________________ 4
Ansprechpartner bei HMF_________________________________________ 5
Das neue HMF-Kursprogramm____________________________________ 6
Schulungsbedingungen___________________________________________ 8
Anmeldeformular_________________________________________________ 9
Kursangebote Jahresübersicht___________________________________10
Schulungen
n Basiskurs 1 ___________________________________________________13
n Basiskurs 2 ___________________________________________________14
n Basiskurs 3 ___________________________________________________15
n Basiskurs 4 ___________________________________________________16
n Basiskurs 5 ___________________________________________________17
n Fortbildungskurs 1 ____________________________________________18
n Fortbildungskurs 2 ____________________________________________19
n Verkaufskurs 1 ________________________________________________21
Angebote SABA Transportservice
HMF-Partner
Angebote Haus der Technik Essen
HMF-Partner
Haus der Technik________________________________________________23
HDT-Kursangebot _______________________________________________24
Anmeldung / Anmeldeformular___________________________________26
HDT-Kursangebot Jahresübersicht_______________________________28
Seminare, Lehrgänge, Workshops und Fachtagungen
n Seminar – Schweißen an Fahrzeugkranen_________________________31
n Workshop – Ortsfeste Ladekrane________________________________32
n Workshop – Zertifizierte Fachkundige Person
für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
für Krane und Hebezeuge_______________________________________33
n Seminar – Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes
für die Bestellung von neuen Kranen_____________________________34
n Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger)
zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen ________________________35
n Lehrgang – Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die
Prüfung von Kranen____________________________________________36
2
Seminar – Oberflächenrissprüfung an Kranen______________________37
Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung
von Anschlagmitteln____________________________________________38
Weiterbildung / Erfahrungsaustausch – Zur Prüfung
Befähigte Person (Kransachkundige) für die Prüfung
von Kranen und Hebezeugen____________________________________39
Seminar – Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger)
zur Prüfung von LKW-Ladekranen_______________________________40
Tagung – Fachtagung Lastaufnahmemittel________________________41
Seminar – Umbau, Reparatur und Modernisierung
von Kranen und Hebezeugen____________________________________42
Seminar – Zertifizierte Befähigte Person für die
Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln_________________43
SABA Transporttechnik GmbH ___________________________________45
SABA-Kursangebot _____________________________________________45
AGB der SABA Transportservice GmbH ___________________________46
Anmeldeformular _______________________________________________47
SABA-Kursangebot Jahresübersicht _____________________________48
Seminare, Lehrgänge, Workshops und Fachtagungen
n Seminar Fahrausweis LKW-Ladekrane-Aufbaukurs
Bedienberechtigung ___________________________________________50
n Seminar Lasten richtig anschlagen für einen sicheren Transport______52
n Seminar Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen ________________53
3
Kontakt
Vorwort
Ansprechpartner bei HMF
Sehr geehrter HMF-Partner!
Verantwortlich:
Dipl.-Ing. Thomas Scholl
Kundendienstleiter
Kransachverständiger BG-Z Nr. 1691
Tel.: 01 71/3 18 59 38
Fax: 0 71 42/7 71 12 77
E-Mail: [email protected]
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
Marie von Ebner-Eschenbach (1830 – 1916), mährisch-österreichische Schriftstellerin
Im Jahr 2016 konnten wir unsere selbstgesteckten Ziele erreichen und unseren Marktanteil weiter erfolgreich ausbauen! Die IAA Nutzfahrzeuge im
September in Hannover gab uns die Möglichkeit, neben den sehr wichtigen Gesprächen mit Kunden und Interessenten auch mit Ihnen enger in
persönlichen Kontakt zu kommen. Der Gedankenaustausch mit Ihnen gibt
uns neue Impulse, um unseren gemeinsamen erfolgreichen Weg weiter zu
beschreiten.
Wir werden im Jahr 2017 unser intensives Schulungsprogramm weiter
fortführen. Die vorhandene Struktur von Basis- und Fortbildungskursen
hat sich bewährt.
Anmeldung und Organisation:
Angela Bellebuono
Tel.: 0 71 42/77 11 11
Fax: 0 71 42/7 71 12 77
E-Mail: [email protected]
Wir werden im 2. Halbjahr 2017 aufgrund auch Ihrer Anregungen einen
neuen Basiskurs in unser Kursangebot einführen:
Basiskurs 5 – Grundlagen der Kranhydraulik.
In diesem Kurs werden grundlegende Kenntnisse der Kranhydraulik einschließlich Hydraulikpumpen vermittelt.
Die Ausbildung des Servicepersonals hat für uns eine hohe Priorität.
Viele Probleme werden oftmals in den Werkstätten durch das Prinzip „Versuch und Irrtum“ gelöst – dieser Weg dauert immer zu lange und ist zu
teuer. Die Grundlagen, wie ein HMF-Kran im Service betreut und repariert
wird, kann man erlernen.
Lassen Sie uns gemeinsam den eingeschlagenen Weg weiter beschreiten!
Der Erfolg gibt uns Recht!
Ihr
Schulungen Ladekrane auf Windkraftanlagen:
Peter Rösch
HMF Sachverständiger / Ausbildungstrainer
Kundendienstleiter
Tel.: 01 71/9 72 29 47
Fax: 0 71 42/ 77 112 77
E-Mail: [email protected]
HMF-Partnerverträge:
Robert Roth
Leitung Vertriebsinnendienst
IHK Qualitätsmanager / Interner Auditor
Tel.: 0 71 42/77 1 271
Fax: 0 71 42/77 112 77
E-Mail: [email protected]
Jörg Hoffmann
Geschäftsführer
Kransachverständiger BG-Z Nr. 2398
4
5
Programm
Das neue HMFKursprogramm
Die neuen Kurse wurden den Anforderungen der HMF-Aufbau- und
Servicebetriebe angepasst.
Die Übersicht über die Kurstypen und die Zielgruppen:
1. Basiskurs 1
Elektronische Sicherheitssysteme von HMF
n Alle Mitarbeiter, die grundsätzliche Kenntnisse in Kranmontage,
Kranservice und Kraneinstellung benötigen.
2. Basiskurs 2
n Alle Personen, die die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV
Vorschrift 52 „Krane” § 26 „Wiederkehrende Prüfung“ und BetrSichV
Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) durchführen müssen.
Standsicherheitssysteme von HMF
7. Fortbildungskurs 2 n Alle Mitarbeiter, die Basiskurs 1 absolviert haben und die nach
erfolgter Kranmontage die Standsicherheitssysteme einstellen
müssen.
n Alle Personen, die die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV
Vorschrift 52 „Krane” § 26 „Wiederkehrende Prüfung“ und BetrSichV
Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4) auf Windkraftanlagen durchführen müssen.
8. Verkaufskurs 1
n Alle Mitarbeiter, die den Verkauf von HMF-Ladekranen durchführen.
Die genauen Kursinhalte entnehmen Sie bitte dem Kursprogramm!
3. Basiskurs 3
Funkfernsteuerung SCANREGO G2
n Alle Mitarbeiter, die Basiskurs 1 absolviert haben und die eine
elektronische Programmierung der Funkanlage SCANREGO G2
durchführen müssen.
4. Basiskurs 4 TrailerWIN, Hilfsrahmenberechnung, Kranmontagen, Hydraulik
n Alle Mitarbeiter, die Berechnungen mit TrailerWIN durchführen, die eine Arbeitsvorbereitung inkl. Hydraulik für Kranmontagen durch führen oder die selbstständig Kranmontagen durchführen
5. Basiskurs 5
6
6. Fortbildungskurs 1 Kranhydraulik, externe Hydraulik
n Alle Mitarbeiter, die mit der hydraulischen Anlage des Ladekranes bzw.
des Fahrzeuges beschäftigt sind.
7
Allgemeine Hinweise
Bitte per Fax an: 0 71 42 / 7 71 12 77
Schulungsbedingungen
Anmeldeformular für HMFSchulungen
Die Fachveranstaltungen von HMF stehen ausschließlich den Mitarbeitern unserer HMF-Partner offen.
Bitte deutlich schreiben
Mitarbeiter anderer Firmen und Privatpersonen können nicht berücksichtigt werden, außer bei den Lehrgängen „Fortbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von HMF-Ladekranen“ und „Fortbildung zur
Befähigten Person zur Prüfung von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen“.
Anmeldungen
Durchführung
Termin
Schulungsort
Anmeldungen müssen schriftlich spätestens 4 Wochen vor den Schulungen
bzw. bis zum vorgegebenen Anmeldeschluss erfolgen. Die Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnahmebestätigung erhalten Sie, zusammen mit allen wichtigen Informationen (z.B.
Hotel-Info), spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn.
Teilnehmer
Eine Stornierung muss grundsätzlich mit schriftlicher Begründung erfolgen.
Bei Stornierungen, die später als 5 Arbeitstage vor der betreffenden Schulung eingehen, sind 50 % der Seminarkosten zu bezahlen.
Name, Vorname, Position
Name, Vorname, Position
Die Schulungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl in Bietigheim-Bissingen statt (Ausnahme: „Fortbildung zur Befähigten Person zur
Prüfung von Ladekranen auf Windkraftanlagen“, dieser Lehrgang wird vor
Ort auf einer Windkraftanlage durchgeführt).
Name, Vorname, Position
Wir behalten uns vor, die Schulung bei einer zu geringen Anmeldezahl oder
bei Verhinderung eines Vortragenden abzusagen. Die Benachrichtigung der
Teilnehmer erfolgt in diesen Fällen unverzüglich.
Gewünschte Übernachtungen
Wir behalten uns den Wechsel von Vortragenden und Änderungen bezüglich des Schulungsinhaltes und -ablaufes vor, sofern hierdurch der Zweck
der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
Anzahl der Zimmer
Unterkunft und Verpflegung
Alle Übernachtungen werden auf Ihr Verlangen hin von HMF bestellt.
Die Übernachtungskosten bzw. vom Hotel anfallende Stornierungskosten
wegen nicht erfolgter Anreise müssen vom Teilnehmer selbst übernommen
werden.
In den Teilnahmegebühren sind in der Regel folgende Leistungen enthalten:
n Mittagessen
n Erfrischungsgetränke und Kaffee in den Pausen
n Seminarraum
n Trainer
n Schulungsunterlagen.
EZ
DZ
von
bis
Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Firmenstempel
✁
8
Schulung
9
HMF-Kursangebot
Weitere Kurse ohne feste Termine nach Vereinbarung:
Fortbildungskurs 2
Jahresübersicht
Januar
Februar
März
April
1 So
52
1 Mi
2 Mo
1
2 Do
2 Do
2 So
3 Di
3 Fr
3 Fr
3 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Sa
4 Di
5 Do
5 So
6 Fr
6 Mo
7 Sa
7 Di
8 So
8 Mi
9 Mo
2
5
1 Mi
9
5 So
6
9 Do
1 Sa
6 Mo
10
Mai
13
14
Basiskurs 3
Funkanlage Scanrego G2
1 Mo
Juni
18
1 Do
Juli
22
2 Fr
2 So
3 Mi
3 Sa
3 Mo
4 Do
4 So
4 Di
5 Mo
6 Do
6 Sa
6 Di
7 Fr
7 So
7 Mi
8 Mi
8 Sa
8 Mo
9 Do
9 So
9 Di
Basiskurs 4
Standsicherheitsber ...
26
27
Basiskurs 2
Standsicherheitssystem
CYL, CYBEL, EVS-H und
EVS-D
1 Di
4 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Mo
5 Di
5 Do
5 So
6 Do
6 So
6 Mi
6 Fr
6 Mo
7 Fr
7 Mo
7 Do
7 Sa
7 Di
8 Di
8 Fr
8 So
9 Fr
9 So
9 Mi
9 Sa
9 Mo
10 Sa
10 Mo
10 Do
10 So
11 Di
11 Fr
11 Mo
12 Mi
12 Sa
12 Di
12 Di
13 Mi
13 Fr
13 Mo
14 Do
14 Sa
14 Di
15 Di
15 Fr
15 So
15 Mi
16 Mi
16 Sa
16 Mo
17 Do
17 So
17 Di
18 Di
18 Fr
18 Mo
19 Mi
19 Sa
19 Di
20 Do
20 So
20 Mi
13 Mo
13 Do
13 Sa
13 Di
13 Do
13 So
14 Sa
14 Di
14 Di
14 Fr
14 So
14 Mi
14 Fr
14 Mo
15 So
15 Mi
15 Mi
15 Sa
15 Mo
15 Do
15 Sa
16 Do
16 Do
16 So
16 Di
16 Fr
16 So
17 Di
17 Fr
17 Fr
17 Mo
17 Sa
17 Mo
18 Mi
18 Sa
18 Sa
18 Di
18 Do
18 So
19 Do
19 So
19 So
19 Mi
19 Fr
19 Mo
20 Fr
20 Mo
20 Do
20 Sa
20 Di
21 Sa
21 Di
21 Di
21 Fr
21 So
22 So
22 Mi
22 Mi
22 Sa
22 Mo
23 Do
23 Do
23 So
24 Fr
24 Fr
24 Mo
23 Mo
24 Di
25 Mi
4
Fortbildungskurs 1
Fortbildung zur
„Befähigten Person”
zur Prüfung von HMFLadekranen
25 Sa
25 Sa
25 Di
26 Do
26 So
26 So
26 Mi
27 Fr
27 Mo
28 Sa
28 Di
29 So
30 Mo
31 Di
5
9
27 Mo
13
27 Do
17
Basiskurs 2
Standsicherheitssystem
CYL, CYBEL, EVS-H und
EVS-D
29
21 Fr
21 Mo
22 Do
22 Sa
23 Di
23 Fr
23 So
24 Mi
24 Sa
24 Mo
21
25 Do
25 So
26 Fr
26 Mo
27 Sa
27 Di
28 Di
28 Fr
28 So
29 Mi
29 Sa
29 Mo
30 Do
30 So
30 Di
31 Fr
21 Mi
22
26
30
14 Do
Basiskurs 1
Steuerteil RCL und
Standsicherheitssysteme
15 Fr
16 Do
16 Sa
17 Fr
17 So
18 Sa
18 Mo
19 Do
19 So
19 Di
20 Fr
20 Mo
18 Mi
42
Basiskurs 1
Steuerteil RCL und
Standsicherheitssysteme
47
Basiskurs 5
Kranhydraulik
22 So
22 Mi
22 Fr
23 Mi
23 Sa
23 Mo
23 Do
23 Sa
24 Do
24 So
24 Di
24 Fr
24 So
25 Sa
25 Mo
26 Do
26 So
26 Di
27 Fr
27 Mo
25 Mo
26 Mi
26 Sa
26 Di
27 Do
27 So
27 Mi
28 Mo
29 Do
29 Sa
30 Fr
30 So
39
Basiskurs 2
Standsicherheitssystem
CYL, CYBEL, EVS-H und
EVS-D
25 Mi
Basiskurs 4
Standsicherheitsber ...
28 Do
28 Sa
28 Di
29 Di
29 Fr
29 So
29 Mi
30 Mi
30 Sa
30 Mo
31 Do
35
31 Di
44
30 Do
51
20 Mi
22 Fr
43
50
13 Mi
22 Di
25 Fr
31
46
21 Di
34
25 Di
31 Mo
38
11 Mi
21 Sa
28 Fr
01.01. Neujahr · 06.01. Heilige Drei Könige* · 14.02. Valentinstag · 20.03. Frühlingsanfang · 26.03. Sommerzeitbeginn · 14.04. Karfreitag · 16.04. Ostersonntag · 17.04. Ostermontag
01.05. Tag der Arbeit · 14.05. Muttertag · 25.05. Christi Himmelfahrt · 04.06. Pfingstsonntag · 05.06. Pfingstmontag · 15.06. Fronleichnam* · 21.06. Sommeranfang
33
37
Basiskurs 2
Standsicherheitssystem
CYL, CYBEL, EVS-H und
EVS-D
21 Do
28 Mi
31 Mi
9 Sa
12 So
13 Fr
Basiskurs 2
Standsicherheitssystem
CYL, CYBEL, EVS-H und
EVS-D
9 Do
8 Fr
12 Do
12 Mo
10 Di
49
Basiskurs 5
Kranhydraulik
7 Do
Basiskurs 3
Funkanlage Scanrego G2
11 Mo
28
48
6 Mi
11 Sa
12 Fr
12
41
45
10 So
12 Mi
25
8 Mi
5 Di
10 Fr
12 So
20 Mo
32
8 Sa
12 So
8
36
5 Sa
5 Mi
12 Do
17 Mi
2 Sa
4 Fr
11 So
16
2 Do
3 So
11 Do
Basiskurs 2
Standsicherheitssystem
CYL, CYBEL, EVS-H und
EVS-D
40
44
3 Fr
11 Di
3
1 Mi
3 Di
11 Sa
20
39
8 Do
24
1 Fr
1 So
3 So
11 Sa
Basiskurs 1
Steuerteil RCL und
Standsicherheitssysteme
35
Dezember
3 Do
11 Mi
11
1 Fr
November
2 Mo
10 Mo
13 Mo
31
Oktober
2 Sa
10 Fr
7
September
2 Mi
10 Fr
15
10 Mi
19
23
Verkaufsgrundschulung
für Vertriebsmitarbeiter
August
10 Di
16 Mo
10
1 Sa
2 Di
5 Fr
5 Mi
7 Di
Basiskurs 1
Steuerteil RCL und
Standsicherheitssysteme
Verkaufskurs 1
Fortbildung zur „Befähigten Person“ zur Prüfung von
HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen nach der BetrSichV
(Betriebssicherheitsverordnung) § 2 Abs. 7 21 Do
48
Fortbildungskurs 1
Fortbildung zur
„Befähigten Person”
zur Prüfung von HMFLadekranen
52
27 Mi
28 Do
29 Fr
30 Sa
31 So
15.08. Mariä Himmelfahrt* · 22.09. Herbstanfang · 03.10. Tag der Deutschen Einheit · 29.10. Winterzeitbeginn · 31.10. Reformationstag* · 01.11. Allerheiligen* · 22.11. Buß- und Bettag*
21.12. Winteranfang · 24.12. Heiligabend · 25.12. 1. Weihnachtstag · 26.12. 2. Weihnachtstag · 31.12. Silvester *nicht in allen Bundesländern
11
Basiskurs 1
Steuerteile RCL und
Standsicherheitssysteme
12
Inhalt
n Kransicherheitssystem Total Crane Control – TCC
n TCC 1-RCL 5100 + 5200 Aufbau und Fehlersuche
n TCC 2-RCL 5300
n Bedienungsanleitung – RCL 5300
n Installation – TCC 2
n Elektrische Diagramme
n Funkanlagen SCANREGO G2 und HETRONIC IRC
n Service und Fehlersuche TCC 2
n Stützbeinüberwachungssysteme – Installation und Parameter
n Testgerät CGW 5355 – Menüaufbau, Einstellmöglichkeiten,
Kranüberwachung
n Kranservice
n Praktisches Arbeiten an Kranen bzw. Demogeräten
Ziel
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, das Steuerteil RCL und die
Standsicherheitssysteme zu bedienen. Die Teilnehmer können an den
verschiedenen Steuerteilen und Funkfernsteuerungen Servicearbeiten
und eine Fehlersuche sowie Einstellarbeiten mit dem Testgerät CGW 5355
durchführen.
Zielgruppe
n Mitarbeiter im Kranservice, alle Anwender des CGW 5355
n Meister und Servicepersonal mit dem Arbeitsbereich Kranservice
Dauer
2 Tage
Teilnahmegebühr
1.550,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n 07. bis 8. Februar 2017
n 14. bis 15. März 2017
n 17. bis 18. Oktober 2017
n 14. bis 15. November 2017
Beginn jeweils um 9:00 Uhr
13
Inhalt
Ziel
Zielgruppe
Dauer
Teilnahmegebühr
14
Basiskurs 2
Basiskurs 3
Standsicherheitssystem CYL,
CYBEL, EVS-H und EVS-D
Funkanlage
SCANREGO G2
n Schaltpläne der verschiedenen Standsicherheitssysteme
n Wirkungsweise der verschiedenen Systeme
n Einstellung der verschiedenen Systeme CYL, CYBEL und EVS
n EVS-Einstellung mit und ohne Einstellprozedur mit dem CGW 5355
n Optimierung der Einstellungsparameter mit dem CGW 5355
n Praktische Übungen
n Schriftlicher und praktischer Abschlusstest
Inhalt
n Präsentation des SCANREGO G2 Funkfernsteuerungssystems und
Beschreibung der Komponenten und Ausrüstungen und ihre
Bezeichnungen
n Erklärung und Übung der Konfiguration verschiedener Parameter und
Funktionen mit Hilfe des Serviceterminals CGW 5355 und Fehlersuche
n Arbeiten an Demo-Funkanlagen mit dem Testgerät CGW 5355
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Einstellungen an den verschiedenen Standsicherheitssystemen selbstständig durchzuführen. Erwerb
eines Zertifikates, in dem diese Fähigkeiten bestätigt werden.
Ziel
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, Einstellungen an der
Funkfernsteuerung vorzunehmen.
Zielgruppe
n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Einstellung und
Konfiguration der Funkanlagen beauftragt sind.
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
865,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n 05. April 2017
n 08. November 2017
Beginn jeweils um 8:30 Uhr
n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Einstellung der diversen
Standsicherheitssysteme beauftragt sind.
2 Tage
1.550,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n 25. bis 26. April 2017
n 16. bis 17. Mai 2017
n 20. bis 21. Juni 2017
n 04. bis 05. Juli 2017
n 26. bis 27. September 2017
n 10. bis 11. Oktober 2017
Beginn jeweils um 9:00 Uhr
15
16
Basiskurs 4
Basiskurs 5
Standsicherheitsberechnung,
Achslastberechnung,
Kranmontage
Kranhydraulik,
externe Hydraulik
Inhalt
n Standsicherheits- und Achslastberechnung mit TrailerWIN
n Berechnung von Kranhilfsrahmen
n Anwendung der Aufbaurichtlinien von HMF
n Auslegung der externen Kranhydraulik
n Berechnung des Einsatzes von Hydraulikpumpen
n Verstellpumpensysteme
Ziel
Die Teilnehmer sollen die Aufbaurichtlinien von HMF in Abstimmung
mit den Forderungen der verschiedenen LKW-Hersteller konsequent
umsetzen.
Das Programm TrailerWIN soll von den Teilnehmern angewendet werden
können.
Die Berechnung von Nebenabtrieben und Hydraulikpumpen sowie die
Auslegung der externen Hydraulik sollen von den Teilnehmern eigenständig
durchgeführt werden.
Zielgruppe
n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Auslegung und
Konstruktion von Kranaufbauten beauftragt sind.
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
865,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n 10. Mai 2017
n 25. Oktober 2017
Beginn jeweils um 8:30 Uhr
Inhalt
n Hydraulische Kreisläufe am Ladekran
n Hydraulische Steuerventile am Ladekran
n Lasthalteventile
n Externe Kranhydraulik (Auslegung, Leitungsquerschnitte,
Hydrauliktanks)
n Hydraulikpumpen (Konstant- und Verstellpumpen, Montage,
Einstellung)
Ziel
Die Teilnehmer sollen Reparaturen und Einstellarbeiten an der hydraulischen
Anlage des Ladekranes ausführen können. Die Auslegung, Montage und
Einstellung der externen Hydraulikanlage am LKW soll durch die Teilnehmer durchgeführt werden können.
Zielgruppe
n Meister und Personal in Werkstätten, die mit der Montage, Einstellung
und Reparatur der Kranhydraulik befasst sind.
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
885,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n 21. November 2017
n 05. Dezember 2017
Beginn jeweils um 8:30 Uhr
17
Teilnehmer
Voraussetzungen
Inhalt
18
Fortbildungskurs 1
Fortbildungskurs 2
Fortbildung zur „Befähigten
Person“ zur Prüfung von
HMF-Ladekranen
Fortbildung zur „Befähigten
Person“ zur Prüfung von
HMF-Ladekranen
nach der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) § 2 Abs. 7
auf Windkraftanlagen nach der BetrSichV
(Betriebssicherheitsverordnung) § 2 Abs. 7
Hinweis
n Diese Schulung findet immer vor Ort auf einer Windkraftanlage statt.
Teilnehmer
n Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kfz-Mechaniker mit
Kenntnissen der Technik von LKW-Ladekranen, Maschinenschlosser, Techniker Maschinen-/Fahrzeugbau nach TRBS 1203)
Alle Personen, welche die jährliche UVV-Prüfung von HMF-Ladekranen
auf Windkraftanlagen nach § 26 BGV D6 „Wiederkehrende Prüfung“ und
§ 10 BetrSichV „Prüfung der Arbeitsmittel“ durchführen.
Voraussetzungen
n Berufserfahrung, z.B. absolvierte Teilnahme bei Prüfungen von LKW Ladekranen oder bereits selbst durchgeführte Prüfungen an LKW Ladekranen als Sachkundiger
n Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kfz-Mechaniker mit
Kenntnissen Technik an LKW-Ladekranen, Maschinenschlosser,
Techniker Maschinen-/Fahrzeugbau nach TRBS 1203)
n Berufserfahrung, z.B. absolvierte Teilnahme bei Prüfungen von
HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen oder bereits selbst
durchgeführte Prüfungen von HMF-Ladekranen auf Windkraftanlagen
als Sachkundiger.
Inhalt
n Definition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger
n Technische Regeln, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften
n Europäische Normen für LKW-Ladekrane, Aufbau der HMF-Krane
n Prüfgrundsätze und Prüfkriterien nach BGG 905
n Prüfungsvorbereitung
n Einleitung und Ausführung der HMF-Ladekranprüfung
n Dokumentation der durchgeführten Prüfung
Dauer
1 Tag
Teilnahmegebühr
Nach Vereinbarung
Termine
Nach Vereinbarung
Alle Personen, welche die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV
Vorschrift 5Z „Krane” § 26 „Wiederkehrende Prüfung“ und BetrSichV
Anhang 3 (zu § 14 Absatz 4)
n Definition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger
Technische Regeln, Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften
n Europäische Normen für LKW-Ladekrane
n Prüfgrundsätze und Prüfkriterien nach BGG 905
n Prüfungsvorbereitung
n Einleitung und Ausführung der HMF-Ladekranprüfung
n Dokumentation der durchgeführten Prüfung
n Abschlusstest
Dauer
2 Tage
Teilnahmegebühr
985,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer inkl. Schulungsunterlagen
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n 24. bis 25. Januar 2017
n 28. bis 29. November 2017
Beginn jeweils um 8:30 Uhr
19
Verkaufskurs 1
Verkaufsgrundschulung
für Vertriebsmitarbeiter
20
Teilnehmer
Vertriebsmitarbeiter
Inhalt
n Verkaufshandbuch, Produktblätter
n Grundlagen Technik am Kran
n HMF-Kranreihen
n Vorteile der Ladekrane von HMF
Inhalt
n Die Teilnehmer sollen die Ladekrane von HMF intensiv kennenlernen
und in die Lage versetzt werden, Angebote für Endkunden zu erstellen.
Hinweis: Wenn Achslast- und Standsicherheitsberechnungen durch geführt werden, ist der Besuch des Basiskurs 4 erforderlich.
Dauer
2 Tage
Teilnahmegebühr
1.865,– € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer inkl. Schulungsunterlagen
Kostenfrei für HMF-Partner mit aktuell gültigem HMF-Partnervertrag
Auskunft erteilt Herr Roth (Tel. 0 71 42/77 12 71)
Termine
n Nach Absprache
21
Haus der Technik
Angebote des HDT
im Bereich Krane und
Hebezeuge
Ausbildungspartner
22
Das HDT
Das Haus der Technik (HDT) ist das älteste technische Weiterbildungsinstitut
Deutschlands, Kooperationspartner der RWTH Aachen sowie der Universitäten
Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das HDT hat die Rechtsform
eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins mit ca. 1000 Firmen- und Personenmitgliedern.
Angebote für Krane und Hebezeuge
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen
der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen
und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur
die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z.B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich
dort aufhalten.
Das Haus der Technik bietet im Kranbereich zahlreiche Veranstaltungen an. Wir bilden Sie zum Sachverständigen für die Prüfung von Krananlagen aus und auch zum
Kransachkundigen (Befähigte Person/Krane).
Für die verschiedenen Krantypen gibt es spezielle Veranstaltungen, wie z.B. Fachtagung Turmdrehkrane, Fachtagung Ladekrane, Fachtagung Brücken- und Portalkrane, Fachtagung Fahrzeugkrane, Fachtagung Handbetriebene Krane, Fachtagung
Kraftgetriebene Hubwerke, Fachtagung Lastaufnahmemittel, Einsatz von (Groß-)
Kranen und Hebeeinrichtungen bei Windenergieanlagen.
Sie finden hier ebenfalls ausgewählte Schwerpunktthemen für Krananlagen, wie z.B.
Umbau und Modernisierung von Kranen, Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
2006/42/EG für Krane, neue Berechnungsgrundlagen für Krane, Arbeitssicherheit
beim Betrieb von Krananlagen, Bau und Betrieb von Krananlagen, Explosionsschutz
an Hebezeugen, Sichere Steuerung an Krananlagen – von der EN 954-1 zur EN ISO
13849, Intensivseminar zur praktischen Anwendung der EN 13001 – Berechnung
von Brücken- und Portalkranen.
Information & Ansprechpartner
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
Fachbereich Management • Arbeitsschutz • Krane
Tel. +49 (0) 201/18 03-239
Fax: +49 (0) 201/18 03-263
E-Mail: [email protected]
23
Fachtagung
Das HDT-Kursangebot
im Bereich Krane und
Hebezeuge
Seminare, Lehrgänge, Workshops, Fachtagungen und weitere Angebote
24
Seminar
Schweißen an Fahrzeugkranen
Workshop
Ortsfeste Ladekrane
Workshop
Zertifizierte Fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für
Krane und Hebezeuge
Seminar
Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen
Seminar Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von Kranen und
Hebezeugen
Lehrgang
Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
Seminar Oberflächenrissprüfung an Kranen
Seminar
Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln
Weiterbildung / Erfahrungsaustausch
Zur Prüfung Befähigte Person (Kransachkundiger) für die Prüfung
von Kranen und Hebezeugen
Seminar
Zertifizierte Befähigte Person (Kransachkundiger) zur Prüfung von LKW-Ladekranen
Tagung
Fachtagung Lastaufnahmemittel
Seminar
Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen und Hebezeugen
Seminar
Zertifizierte Befähigte Person für die Prüfung von Drahtseilen und
Lastaufnahmemitteln
25
HAUS DER TECHNIK
Partner der RWTH Aachen
und der Universitäten Duisburg-Essen
Münster - Bonn - Braunschweig
ANMELDUNG
Allgemeine Hinweise
Fax +49 (0)201-1803-280
Anmeldung
Wir melden verbindlich zu folgender Veranstaltung an:
Veranstaltung
Veranstaltungsnummer
Buchung per Fax / E-Mail / Briefpost
Sie können jede unserer Veranstaltungen auch direkt online buchen.
Kurztitel
Senden Sie das nebenstehende Anmeldeformular an:
Haus der Technik e.V., 45117 Essen
Fax: +49 (0) 2 01/18 03-280
E-Mail: [email protected]
am
Beachten Sie bitte, dass wir von Ihnen unbedingt die folgenden
Angaben benötigen:
Veranstaltungsteilnehmer
n Veranstaltungs-Nr. und Kurztitel
n Name, Vorname, Titel des Teilnehmers
n Anschrift, Telefon der Firma
n ggf. Ihre Bestellnummer, HDT-Mitglieds-Nr., Abteilung / Kostenstelle
Online-Buchung
Ort
Hr./Fr./Name, Vorname
Titel
Geb.-Datum/Ort
Funktion
Abteilung
Sie können jede unserer Veranstaltungen auch direkt online buchen.
Telefon
Fax
http://www.hdt-essen.de
E-Mail
Geben Sie
n den Kurztitel oder
n den Langtitel oder
n den Veranstaltungsleiter oder
n die Veranstaltungsnummer an.
n Bitte nutzen Sie dann einfach unsere Suchmaske
Rechnungsanschrift
Sie finden
n eine Trefferliste mit Veranstaltungen
n die Einzelveranstaltungsseite
n die direkte Buchungsmöglichkeit „Veranstaltung buchen“
Nach Erhalt Ihrer Online-Buchung werden wir Ihnen innerhalb von 7 Tagen die
verbindliche Anmeldebestätigung bzw. Rechnung auf dem Postweg zusenden. Bei
kurzfristiger Buchung (innerhalb eine Woche vor Veranstaltungsbeginn) erhalten Sie
die Anmeldebestätigung per E-Mail bzw. Fax.
Umbuchung und Stornierung
Ihre Bestellnummer
Lieferantennummer (HDT)
Firma
Kostenst.
Abteilung
zu Händen
Straße/Postfach
PLZ/Ort
E-Mail für Rechnung
Sie können eine Veranstaltung bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin gegen eine
Stornogebühr stornieren, einen Ersatzteilnehmer benennen oder umbuchen.
Ich zahle
per Rechnung
Wenden Sie sich bitte direkt an:
Tel. +49 (0) 201/18 03-212 oder E-Mail [email protected] bzw.
[email protected]
VISA
Kreditkarte
Mastercard
Diners Club
AMEX
Karten-Nr.
AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des HAUSES DER TECHNIK e.V.
http://www.hdt-essen.de/agb
gültig bis:
✁
26
€
Teilnahmegebühr
Datum
Unterschrift
________________________________
Unterschrift
Aufgrund des Datenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden, um Sie
über die Veranstaltungen des Hauses der Technik entsprechend zu informieren.
Haus der Technik e.V. Tel. (0201) 1803-1
Hollestr. 1
Fax (0201) 1803-269
45127 Essen
E-Mail [email protected]
www.hdt-essen.de
Geschäftsf. Vorstandsmitglied Prof. Dr. Werner Klaffke National-Bank AG
Registergericht Amtsgericht Essen
Registernummer VR 1475
Sparkasse Essen
Ust-IdNr. DE 119655953
IBAN:
BIC:
IBAN:
BIC:
DE08
NBAG
DE98
SPES
3602 0030 0000 1450 09
DE 3E
3605 0105 0000 2090 07
DE 3E
27
HDT-Kursangebot
Jahresübersicht
Januar
Februar
1 So
52
1 Mi
2 Mo
1
2 Do
März
Seminar – Erstellung
eines Pflichten-/
Lastenheftes für die
Bestellung von neuen
Kranen
1 Mi
April
9
1 Sa
2 Do
2 So
Mai
13
1 Mo
Juni
18
2 Di
Weiterbildung Zur
Prüfung befähigte
Person für die Prüfung
von Kranen und
Hebezeugen
1 Do
Juli
22
2 Fr
2 So
3 Sa
3 Mo
4 So
26
1 Di
September
31
1 Fr
35
Oktober
November
Dezember
1 Fr
1 So
39
1 Mi
40
2 Do
2 Sa
44
2 Mi
2 Sa
2 Mo
3 Do
3 So
3 Di
3 Fr
3 So
4 Di
4 Fr
4 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Mo
5 Mi
5 Sa
5 Di
5 Do
5 So
5 Di
6 Mi
6 Fr
6 Mo
7 Do
7 Sa
7 Di
8 Mi
3 Di
3 Fr
3 Fr
3 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Sa
4 Di
4 Do
5 Do
5 So
5 So
5 Mi
5 Fr
5 Mo
6 Fr
6 Mo
6 Do
6 Sa
6 Di
6 Do
6 So
7 Sa
7 Di
7 Fr
7 So
7 Mi
7 Fr
7 Mo
8 So
8 Mi
8 Sa
8 Mo
8 Do
8 Sa
8 Di
8 Fr
8 So
9 So
9 Di
9 Fr
9 So
9 Mi
9 Sa
9 Mo
10 Sa
10 Mo
10 Do
10 So
11 So
11 Di
11 Fr
11 Mo
12 Sa
12 Di
12 Do
13 Mi
13 Fr
13 Mo
14 Do
14 Sa
14 Di
15 Fr
15 So
15 Mi
16 Sa
16 Mo
17 So
17 Di
17 Fr
18 Mi
18 Sa
18 Mo
9 Mo
2
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
Kranen und Hebezeugen
9 Do
6 Mo
7 Di
Seminar –
Oberflächenrissprüfung
an Kranen
8 Mi
9 Do
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
für die Prüfung von
Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln
3 Mi
10 Fr
10 Fr
11 Mi
11 Sa
11 Sa
11 Di
11 Do
12 Do
12 So
12 So
12 Mi
12 Fr
13 Fr
13 Mo
13 Mo
13 Do
13 Sa
14 Sa
14 Di
15 So
15 Mi
3
16 Do
Lehrgang –
Ausbildung von
(Prüf-)Sachverständigen für
die Prüfung von
Kranen
11
10 Mo
14
10 Di
16 Mo
15
10 Mi
14 Di
14 Fr
14 So
15 Mi
15 Sa
15 Mo
16 Do
16 So
19
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
Kranen und Hebezeugen
12 Mo
13 Di
14 Mi
23
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
LKW-Ladekranen
12 Mi
13 Do
14 Fr
27
Tagung –
Fachtagung
Lastaufnahmemittel
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
Kranen und Hebezeugen
13 So
14 Mo
15 Do
15 Sa
15 Di
16 Di
16 Fr
16 So
16 Mi
17 Mi
17 Sa
17 Mo
20
32
Workshop – Zertifizierte Fachk. Person
f. d. Erstellung einer
Gefährdungsbeurt. f.
Krane u. Hebezeuge
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
Kranen und Hebezeugen
36
10 Di
37
11 Mi
41
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
Kranen und Hebezeugen
42
9 Do
45
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
(Kransachkundiger)
zur Prüfung von
Kranen und Hebezeugen
8 Fr
9 Sa
10 So
11 Sa
11 Mo
12 So
12 Di
16 Do
14 Do
17 Fr
17 Mo
18 Mi
18 Sa
18 Sa
18 Di
18 Do
18 So
18 Di
18 Fr
19 Do
19 So
19 So
19 Mi
19 Fr
19 Mo
19 Mi
19 Sa
19 Di
19 Do
19 So
19 Di
20 Fr
20 Mo
20 Mo
20 Do
20 Sa
20 Di
20 Do
20 So
20 Mi
20 Fr
20 Mo
20 Mi
21 Sa
21 Di
21 Di
21 Fr
21 So
21 Mi
21 Fr
21 Mo
21 Do
21 Sa
21 Di
22 So
22 Mi
22 Mi
22 Sa
22 Mo
22 Sa
22 Di
22 Fr
22 So
22 Mi
23 Do
23 Do
23 So
23 Di
23 Fr
23 So
23 Mi
23 Sa
23 Mo
24 Mi
24 Sa
24 Mo
24 Do
24 So
24 Di
24 Fr
24 So
25 Do
25 So
25 Di
25 Fr
25 Mo
25 Mi
25 Sa
25 Mo
26 Fr
26 Mo
26 Mi
26 Sa
26 Di
26 Do
26 So
4
24 Di
8
Lehrgang –
Ausbildung von
(Prüf-)Sachverständigen für
die Prüfung von
Kranen
24 Fr
24 Fr
24 Mo
25 Mi
Seminar –Schweißen
an Fahrzeugkranen
25 Sa
25 Sa
25 Di
26 Do
Workshop – Ortsfeste
Ladekrane
26 So
26 So
26 Mi
27 Fr
27 Mo
28 Sa
28 Di
29 So
30 Mo
31 Di
Workshop – Zertifizierte Fachk. Person
f. d. Erstellung einer
Gefährdungsbeurt. f.
Krane u. Hebezeuge
9
27 Mo
Workshop – Zertifizierte Fachk. Person
f. d. Erstellung einer
Gefährdungsbeurt. f.
Krane u. Hebezeuge
27 Do
17
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
für die Prüfung von
Anschlagmitteln
27 Sa
28 Fr
28 So
29 Mi
29 Sa
29 Mo
30 Do
30 So
30 Di
28 Di
31 Fr
21
22 Do
Lehrgang –
Ausbildung von
(Prüf-)Sachverständigen für
die Prüfung von
Kranen
26
27 Di
28 Mi
22
29 Do
Workshop – Zertifizierte Fachk. Person
f. d. Erstellung einer
Gefährdungsbeurt. f.
Krane u. Hebezeuge
30 Fr
31 Mi
01.01. Neujahr · 06.01. Heilige Drei Könige* · 14.02. Valentinstag · 20.03. Frühlingsanfang · 26.03. Sommerzeitbeginn · 14.04. Karfreitag · 16.04. Ostersonntag · 17.04. Ostermontag
01.05. Tag der Arbeit · 14.05. Muttertag · 25.05. Christi Himmelfahrt · 04.06. Pfingstsonntag · 05.06. Pfingstmontag · 15.06. Fronleichnam* · 21.06. Sommeranfang
29
30
17 Do
27 Do
27 So
28 Fr
28 Mo
29 Sa
30 So
31 Mo
31
34
18 Mo
38
39
43
23 Do
Lehrgang –
Ausbildung von
(Prüf-)Sachverständigen für
die Prüfung von
Kranen
17 So
22 Fr
23 Sa
27 Mo
28 Do
28 Sa
28 Di
29 Di
29 Fr
29 So
29 Mi
29 Fr
30 Mi
30 Sa
30 Mo
30 Do
30 Sa
31 Do
31 Di
52
26 Di
Workshop – Zertifizierte Fachk. Person
f. d. Erstellung einer
Gefährdungsbeurt. f.
Krane u. Hebezeuge
27 Fr
44
51
21 Do
27 Mi
35
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
für die Prüfung von
Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln
16 Sa
17 Fr
16
Seminar – Zertifizierte
Befähigte Person
für die Prüfung von
Anschlagmitteln
13 Mi
15 Fr
Seminar –
Oberflächenrissprüfung
an Kranen
49
7 Do
10 Fr
Seminar – Umbau,
Reparatur und Modernisierung von Kranen
und Hebezeugen
48
6 Mi
17 Di
23 Mo
28
1 Sa
August
27 Mi
28 Do
31 So
15.08. Mariä Himmelfahrt* · 22.09. Herbstanfang · 03.10. Tag der Deutschen Einheit · 29.10. Winterzeitbeginn · 31.10. Reformationstag* · 01.11. Allerheiligen* · 22.11. Buß- und Bettag*
21.12. Winteranfang · 24.12. Heiligabend · 25.12. 1. Weihnachtstag · 26.12. 2. Weihnachtstag · 31.12. Silvester *nicht in allen Bundesländern
29
Seminar
Schweißen an
Fahrzeugkranen
Erweiterung einer bestehenden Ermächtigung für die Wiederkehrende
Prüfung an Fahrzeugkranen
Teilnehmerkreis
n Zertifizierte Prüfsachverständige für die Wiederkehrende Prüfung
von Fahrzeugkranen
Inhalt
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) an diesem Seminar kann bei einer bestehenden Zertifizierung für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen eine
Erweiterung auf die Durchführung für die Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung
für Schweißungen an Fahrzeugkranen ausgesprochen werden.
n Schäden an Fahrzeugkranen
n Nachweis der Schweißeignung - Prüfungen gemäß BetrSichV
n Herstellerqualifikation Klasse E nach DIN 18800 Teil 7 und Mindestan forderungen für Schweißarbeiten an Fahrzeugkranen in Bezug auf hochfeste
Feinkornbaustähle und Normen
n Herstellerinformationen
n Ablauf einer Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung bei Schweißungen
an tragenden Teilen von Fahrzeugkranen
30
Zum Thema
In der betrieblichen Praxis kommt es häufig beim Transport, Aufbau, Abbau oder
Betrieb zu Schäden an der Tragkonstruktion von Fahrzeugkranen. Entsprechend
den gültigen Bestimmungen § 14 (4) Nr. 2 der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) muss nach den entsprechenden Reparaturen eine Prüfung nach
prüfpflichtiger Änderung durch einen hierfür zertifizierten Prüfsachverständigen
durchgeführt werden. Prüfsachverständige, die eine Zertifizierung für die Wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugkranen erlangt haben, dürfen keine Prüfung
nach prüfpflichtigen Änderungen an Fahrzeugkranen durchführen. Prüfpflichtige
Änderungen sind z. B. Schweißungen an tragenden Teilen von Kranen.
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 25.01.2017 09:00 – 25.01.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 750,– €; Nichtmitgliedergebühr: 790,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
31
32
Workshop
Workshop
Ortsfeste Ladekrane
Zertifizierte Fachkundige
Person
Erweiterung einer bestehenden Zertifizierung für die Abnahmeprüfung an
LKW-Ladekranen
Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge
Teilnehmerkreis
n Zertifizierte Prüfsachverständige für die Abnahmeprüfung von Lkw-Ladekranen
Inhalt
Durch die erfolgreiche Teilnahme (Prüfung) an diesem Seminar kann bei einer bestehenden Zertifizierung für die Abnahmeprüfung an Lkw-Ladekranen eine Erweiterung
auf die Durchführung für die Abnahmeprüfung an ortsfesten Ladekranen ausgesprochen werden.
n EG-Recht - Prüfungen gemäß DGUV V52 und BetrSichV
n Definitionen Lkw-Ladekran/ortsfester Ladekran
n Weitere Prüfpunkte wie z. B. Fundament, Zugang, Sicherheitsabstände
n Herstellerinformationen
n Ablauf einer Abnahmeprüfung an ortsfesten Ladekranen
Zum Thema
In der Praxis kommen immer häufiger Ladekrane für ortsfeste Montagen auf z. B.
Schrottplätzen zum Einsatz. Dieser Einsatz wurde bereits in der EN 12999 berücksichtigt.
Ortsfest montierte Krane sind nicht betriebsbereit und müssen entsprechend den
gültigen Bestimmungen gemäß § 25 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“
(DGUV V52 früher BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
durch einen hierfürzertifizierten Prüfsachverständigen nach der Montage und vor
der Inbetriebnahme geprüft werden.
Prüfsachverständige, die eine Zertifizierung für die Abnahmeprüfung an LkwLadekranen erlangt haben, dürfen diese Abnahmeprüfung an ortsfesten Ladekranen nicht durchführen.
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 26.01.2017 09:00 – 26.01.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 790,– €; Nichtmitgliedergebühr: 850,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Teilnehmerkreis
Der Arbeitgeber ist gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen am
Arbeitsplatz durchzuführen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen
Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für
die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln.
Inhalt
Die Teilnehmer sollen anhand der vorgestellten Anwendungsbeispiele und der
durchgeführten Übungen in die Lage versetzt werden, eigene Gefährdungsbeurteilungen für Krananlagen zu erstellen.
n Rechtliche Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Betriebssicherheits verordnung (BetrSichV)
n Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention
(DGUV V1 früher BGV A1)
n Inhalt einer Gefährdungsbeurteilung für Krane
n Erkennen und Bewerten von Gefährdungen an Kranen (z. B. Unfallgeschehen)
n Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane
n Dokumentation
n Checklisten
nErfahrungsaustausch
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 30.01.2017 10:00 – 31.01.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
n 27.03.2017 10:00 – 28.03.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
n 28.06.2017 10:00 – 29.06.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
n 14.08.2017 10:00 – 15.08.2017 15:00 in Cuxhaven (Hotel Seelust)
n 27.11.2017 10:00 – 28.11.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 1.390,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.490,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
33
Teilnehmerkreis
Seminar
Seminar
Erstellung eines Pflichten-/
Lastenheftes
Zertifizierte Befähigte Person
(Kransachkundiger)
Für die Bestellung von neuen Kranen
Zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen
Einkäufer für Krane und Hebezeuge, Sachverständige und Sachkundige für die
Prüfung von Kranen und Hebezeugen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Kranen und Hebezeugen, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw.
Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte
Die Teilnehmer sollten über praktische Erfahrungen in der Konstruktion, Instandhaltung oder Prüfung von Kranen und Hebezeugen verfügen.
Inhalt
Erwerb der Fachkunde für die Erstellung eines Pflichten-/Lastenheftes für die Bestellung von neuen Kranen.
Zum Thema
Der Umfang und die Anzahl der gültigen und zu beachtenden Vorschriften für Krane
hat sich seit Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktes erheblich vergrößert.
Früher wurden Krane häufig auf der Grundlage von sog. „Werksnormen“ angefragt.
Darin wurden spezifische Anforderungen wie z. B. Tragfähigkeit, Hubhöhe, Umgebungsbedingungen oder Verfügbarkeit festgelegt. Kleinere Unternehmen bezogen sich bei einer Bestellung z. B. einfach auf Unfallverhütungsvorschriften oder
DIN-Normen. Entsprechend der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
soll der Arbeitgeber bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel
mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beginnen. Dabei sind insbesondere
die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und
die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Darum wird es zukünftig immer wichtiger, dass die Betreiber von neuen Krananlagen bereits bei der Angebotserstellung
alle wichtigen Bedingungen konkret festschreiben. Dies erleichtert gleichzeitig die
Vergleichbarkeit von Angeboten!
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
34
Termine / Ort / Kosten
n 01.02.2017 10:00 – 02.02.2017 14:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 1.390,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.490,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure,
Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von Kranen, Betriebsingenieure,
Meister, Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung von Kranen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer des Betreibers von Kranen
Inhalt
Leitung
n Geschichte der Hebezeugtechnik
n Definition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger
n EG-Richtlinien
n Bedeutung von EN-Normen
n Europäische Normen für Krane
n Betriebssicherheitsverordnung/Technische Regeln
n Prüfungsinhalte Vor-, Bau-, Abnahmeprüfung sowie wiederkehrende Prüfung
n Wesentliche Änderung/Wesentliche Veränderung
n Ausnahmegenehmigung
n Kranbahn
n Gesamtübersicht „Vorschriften für Krane“
n Elektrotechnische Ausrüstung von Kranen
n Ablauf einer Prüfung
n Inhalt der Prüfung
n Bewertung von Mängeln
n Prüfergebnis
n Heben von Personen mit Kranen
Termine / Ort / Kosten
n 06.02.2017 10:00 – 08.02.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
n 10.05.2017 10:00 – 12.05.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
n 12.07.2017 10:00 – 14.07.2017 15:00 in Bad Wiessee (Hotel Terrassenhof)
n 16.08.2017 10:00 – 18.08.2017 15:00 in Cuxhaven (Hotel Seelust)
n 10.10.2017 10:00 – 12.10.2017 15:00 in Hamburg (Hotel Panorama)
n 07.11.2017 10:00 – 09.11.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 1.500,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.600,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
35
Lehrgang
Seminar
Ausbildung von (Prüf-)
Sachverständigen für die
Prüfung von Kranen
Oberflächenrissprüfung
an Kranen
Lehrveranstaltung zur Vermittlung notwendiger theoretischer Grundlagen,
deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit eines
(Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen ist
Seminar zur Durchführung von Oberflächenrissprüfungen an Kranen
mit umfassendem Praxisteil
Teilnehmerkreis
Zukünftige (Prüf-)Sachverständige für die Prüfung von Kranen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von Kranen, Sicherheitsingenieure,
Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer des Betreibers von Kranen
Inhalt
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als (Prüf-)Sachverständige
für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Lehrgang
werdennotwendige theoretische Grundlagen vermittelt. Deren Kenntnis Voraussetzung für die
n Zertifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und
Hebezeugen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 001 der
Zertifizierungstelle zur Zertifizierung von Personen (ZZP) im Haus der Technik
n Ermächtigung entsprechend der „Grundsätze für die Ermächtigung von
Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (DGUV G 309-004 früher BGG 924).
Die Teilnehmer lernen anhand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und
den Umgang mit den relevanten Vorschriften
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen,
Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Kranen
und Hebezeugen, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der
Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte
Inhalt
Die Teilnehmer sollen die Grenzen und Möglichkeiten von physikalischen Verfahren
der zerstörungsfreien Prüfung kennen lernen. Die wiederkehrende Prüfung dient
der Feststellung, ob sich der Kran in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Sie
ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzunehmen,
z. B. zerstörungsfreie Prüfungen von Material und von Schweißnähten. Falls
erforderlich, muss eine Demontage von Kranteilen erfolgen, z. B. zur Beurteilung
von verdeckt aufliegenden Seilen und Abnutzungen, Anrissen im Kranhakenschaft.
Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.
Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt
und abgestellt werden. Die alleinige visuelle Betrachtung der Tragkonstruktion von
Kranen reicht nicht immer aus. Ergänzend dazu sind dann spezielle Prüfmethoden
mit heranzuziehen. Dieses Seminar soll einen Überblick über die zumeist angewendeten Verfahren zur zerstörungsfreien Prüfung geben. Im Speziellen werden
zu den Verfahren der Eindringprüfung und Magnetpulverprüfung die Grenzen
hinsichtlich der Anwendbarkeit und Nachweisempfindlichkeit aufgezeigt und in
praktischen Vorführungen demonstriert. Weiter werden allgemeine Hinweise zur
Ultraschallprüfung gegeben.
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 06.03.2017 10:00 – 07.03.2017 13:00 in Dortmund
(DGZfP Ausbildungszentrum Dortmund)
n 16.11.2017 09:00 – 17.11.2017 16:00 in Dortmund
(DGZfP Ausbildungszentrum Dortmund)
Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf:
n die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderten schriftlichen Prüfung,
n das entsprechend Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-004 geforderte Fachgespräch.
Termine / Ort / Kosten
Teilnehmerkreis
n 13.02.2017 10:00 – 17.02.2017 14:00 in Garmisch-Partenkirchen
(Riessersee Hotel)
n 20.03.2017 10:00 – 24.03.2017 14:00 in Essen (Haus der Technik)
n 19.06.2017 10:00 – 23.06.2017 14:00 in Lindau (Bodensee)
(Hotel Bayerischer Hof)
n 20.11.2017 10:00 – 24.11.2016 14:00 in Essen (Haus der Technik)
36
Mitgliedergebühr: 2.450,– €; Nichtmitgliedergebühr: 2.550,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Mitgliedergebühr: 1.090,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.190,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
37
Seminar
Weiterbildung / Erfahrungsaustausch
Zertifizierte Befähigte
Person für die Prüfung von
Anschlagmitteln
Zur Prüfung Befähigte Person
(Kransachkundige)
Für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen. Auffrischungskurs zur Vermittlung wichtiger und aktueller Informationen zur Prüfung von Kranen, deren
Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit einer Befähigten Person (Sachkundiger) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen ist
Seminar mit Praxisteil zur Durchführung der theoretischen und praktischen
Prüfung von Anschlagmitteln
Teilnehmerkreis
Inhalt
Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Zertifizierung von Befähigten Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln gemäß BetrSichV.
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine
Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel
herstellen. Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen,
Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten,
Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie
z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel.
Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher
Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber
legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu
erfüllen haben (Befähigte Personen).
Leitung
Termine / Ort / Kosten
38
Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Anschlagmitteln, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von Anschlagmitteln,
Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Kranführer und Anschläger, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen, Personen für Wartung und Instandhaltung von Kranen
Inhalt
Dieser Erfahrungsaustausch/diese Weiterbildung ist konzipiert für Befähigte
Personen (Kransachkundige) von Kranen, die ihren Kenntnisstand aktualisieren
möchten. Es werden Hinweise zu den neuesten Vorschriftenentwicklungen gegeben. Die ständigen Neuerungen im Kranbereich machen es erforderlich, dass sich
Kransachkundige (befähigte Person) in regelmäßigen Zeitabständen weiterbilden
und informieren. Das Wissen und die Kenntnisse der Kransachkundigen werden
bei dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand gebracht. Mit aktuellen Berichten aus der Praxis zu Schadensfällen und Unfällen mit Kranen werden wichtige
Hinweise für die ordnungsgemäße Prüfung von Kranen gegeben.
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 03.05.2017 10:00 – 04.05.2017 14:00 in St. Goar (Schlosshotel Rheinfels)
Mitgliedergebühr: 780,– €; Nichtmitgliedergebühr: 860,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
n 25.04.2017 10:00 – 26.04.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik)
n 11.12.2017 10:00 – 12.12.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 1.190,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.290,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von
Gefährdungen. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von
Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-,
Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch
wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet. Befähigte Personen gemäß § 2
Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend
§ 26 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (DGUV V52 früher BGV D6) sind
für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfung verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den
Betrieb und die Prüfung sind dazu erforderlich.
39
Tagung
Zertifizierte Befähigte Person
(Kransachkundiger) zur
Prüfung von LKW-Ladekranen
Fachtagung
Lastaufnahmemittel
Seminar zur Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung von
LKW-Ladekranen mit umfassendem Praxisteil
Hinweise zur Umsetzung der EN 13155 Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel in Verbindung mit der EN 13135 Krane – Sicherheit – Anforderungen
an die Ausrüstungen
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von LKW-Ladekranen, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Montageleiter der Hersteller von LKW-Ladekranen,
Betriebsingenieure, Meister, Monteure, Personen für Wartung und Instandhaltung
von LKW-Ladekranen, Sicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte und Einkäufer
des Betreibers von LKW-Ladekranen
Teilnehmerkreis
Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Kranen und Lastaufnahmemittel, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von
Lastaufnahmemittel, Betreiber von Lastaufnahmemittel, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der
Berufsgenossenschaften
Inhalt
n Geschichte der Hebezeugtechnik
nDefinition Befähigte Person, Sachkundiger, Sachverständiger
nEG-Richtlinien – Bedeutung von EN-Normen – Bedeutung von Unfallverhütungs vorschriften und Europäische Normen für Krane
n Betriebssicherheitsverordnung/Technische Regeln
n Theoretische Nutzungsdauer
n Gesamtübersicht „Vorschriften für Krane“ / Vorschriften für LKW-Ladekrane
n Ablauf und Inhalt der wiederkehrenden Prüfung
n Bewertung von Mängeln
n Prüfergebnis
Die Teilnehmer lernen anhand von Beispielen aus der Praxis den Umgang mit den
neuen Standards und erhalten wichtige Informationen zur Konstruktion und Entwicklung von Lastaufnahmeeinrichtungen.
Inhalt
n EG-Richtlinien
n Bedeutung von EN-Normen
n EN 13155 - Inhalt
n EN 13135 - Inhalt
Zum Thema
In dieser Veranstaltung werden die Bestimmungen der EN 13155 und der EN 13135
(früher EN 13135-1+2) für die Konstruktion und den Bau sowie Betrieb und die
Prüfung von Lastaufnahmemitteln vorgestellt. Des Weiteren werden Hersteller mit
Berichten über neue Entwicklungen und besondere Erfahrungen aus der Praxis zum
Erfolg dieser Tagung beitragen.
Leitung
40
Seminar
Zum Thema
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen, die als Befähigte Person (Sachkundiger) für die Prüfung von LKW-Ladekranen tätig werden wollen oder tätig
sind. Im Seminar werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnisse
Voraussetzung sind für die korrekte Durchführung der Prüfung von Kranen, vermittelt. Um als Kransachkundiger tätig zu sein, ist die Erfahrung im Umgang mit den
entsprechenden Kranarten (z. B. durch Wartung oder Prüfung) Voraussetzung. Die
Teilnehmer lernen anhand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den
Umgang mit den relevanten Vorschriften. Erwerb und Nachweis der Sachkunde für
eine Zertifizierung von Befähigten Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von
LKW-Ladekranen.
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 12.06.2017 10:00 – 14.06.2017 14:00 in Brühl
(RST Technische Industrieberatung)
Mitgliedergebühr: 1.500,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.590,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 10.07.2017 10:00 – 11.07.2017 16:30 in Bad Wiessee (Hotel Terrassenhof)
Mitgliedergebühr: 830,– €; Nichtmitgliedergebühr: 895,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
41
Seminar
Umbau, Reparatur und
Modernisierung von Kranen
und Hebezeugen
Zertifizierte Befähigte Person
für die Prüfung von Drahtseilen und Lastaufnahmemitteln
Informationen zur praktischen Anwendung von Vorschriften und Normen
bei Umbau, Reparatur und Modernisierung von Kranen
Mit Praxisteil und Prüfung
Teilnehmerkreis
Unternehmer, Betriebsräte, Sachverständige, Sachkundige, Sicherheitsfachkräfte,
Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertreter der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.
Inhalt
Die Teilnehmer lernen den neuesten Stand der heute geltenden Vorschriften und
Normen und ihre Anwendung in der Praxis bei Umbauten und Modernisierungen
an Kranen kennen.
Leitung
42
Seminar
n EG-Richtlinien – aktueller Stand
n Bedeutung von EN-Normen
n Wesentliche Änderung/Wesentliche Veränderung
n Sicherheitsgerichtete Funktionen in Kransteuerungen
n Beispiele für Umbauten und Modernisierungen
Zum Thema
Im Laufe der Betriebszeit von Kranen kann es sich ergeben, dass diese umgebaut
oder modernisiert werden müssen. Des Weiteren unterliegen Krane beim täglichen
Einsatz Beanspruchungen, die zu Verschleiß und Abnutzung führen. Um einen
sicheren Betrieb weiter zu gewährleisten, müssen die Krane wieder auf den notwendigen sicherheitstechnischen Stand gebracht werden. Ein weiterer wichtiger
Faktor sind die laufenden Betriebskosten, die sich insbesondere bei älteren Anlagen
im Laufe der Betriebszeit deutlich erhöhen. Durch Umbau oder Modernisierungen
können die Betriebskosten wesentlich reduziert werden. Durch eine Modernisierung
der Krananlage kann auch gleichzeitig der Einsatzbereich erweitert und Transportvorgänge optimiert werden. Häufig wird dabei vergessen, dass bei diesen Umbauten oder Modernisierungen für die geänderten Teile/Bereiche/Komponenten neue
sicherheitstechnische Anforderungen zu beachten sind.
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 13.11.2017 10:00 – 14.11.2017 15:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 990,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.090,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
Teilnehmerkreis
Sachverständige und Sachkundige für die Prüfung von Trag- und Anschlagmitteln, Konstrukteure, Fertigungsleiter und Abnahmepersonal der Hersteller von
Trag- und Anschlagmitteln, Meister und Vorarbeiter der Betreiber, Kranführer und
Anschläger, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte
Die Teilnehmer sollten über praktische Erfahrungen in der Nutzung von Trag- und
Lastaufnahmemitteln verfügen.
Inhalt
Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum
Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden können. Zu den Lastaufnahmemitteln gehören z. B. Ausgleicher, Brooken, C-Haken,
Container-Geschirre, Gehänge, Gießpfannen, Greifer, Klauen, Klemmen, Kübel,
Lasthebemagnete, Paletten-Geschirre, Pratzen, Traversen, Vakuumheber, Zangen. Lastaufnahmemittel können auch durch Kupplungen, die für häufiges Lösen
bestimmt sind, mit dem Hebezeug verbunden sein. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen
erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen
sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der
Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten
Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).
Leitung
n Dipl.-Ing. Jürgen Koop
Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen,
Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
(Bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen (HSM),
Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM))
Termine / Ort / Kosten
n 09.03.2017 10:00 – 10.03.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik)
n 14.12.2017 10:00 – 15.12.2017 17:00 in Essen (Haus der Technik)
Mitgliedergebühr: 1.190,– €; Nichtmitgliedergebühr: 1.290,– €
Gebühren mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken
43
SABA Transporttechnik
Angebote des SABA
Ausbildungs- und
Schulungszentrums
Ausbildungspartner
44
Das Ausbildungs- und
Schulungszentrum
Die SABA Transportservice GmbH ist Kooperationspartner vom TÜV Rheinland
und ein nach ISO 9001 und SCC** zertifiziertes Dienstleistungsunternehmen.
Profitieren Sie von unseren vielfältigen Seminarangeboten. Wir bieten individuelle
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Dozenten
Die Lehrgangsleitung übernehmen erfahrene Fachdozenten der Firma SABA
Transportservice. Aus der Praxis für die Praxis.
Information und Ansprechpartner
SABA Transportservice GmbH
Ausbildungs- und Schulungszentrum
Rainer Schafgan, Schulungsleiter & Dozent
Mathias-Brüggen-Straße 86
50829 Köln
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Schulung nach der Richtlinie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und VDI
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45
AGB der SABA Transportservice GmbH
Anmeldung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Seminare, Lehr- und Studiengänge
Per Fax an 0221 200 500-11 oder
Mail: [email protected]
1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und
Trainings- sowie Studiengängen – im Weiteren als „BiIdungsmaßnahmen“ bezeichnet – der
SABA Transportservice GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden
auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich
widerspricht.
2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird.
(2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmeranzahl besteht
nicht.
3. Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die
von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert
werden.
(2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber
berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen
erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.
ASZ, Mathias-Brüggen-Straße 86, 50829 Köln
Termin, Ort _____________________________________________________
Seminar 2 ______________________________________________________
Seminar-Nr. _____________________________________________________
(7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
ASZ, Mathias-Brüggen-Straße 86, 50829 Köln
Termin, Ort ______________________________________________________
(8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere
– aber nicht ausschließlich – die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der
Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug
trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen
durch andere Kostenträger.
Inkl. Erfrischungsgetränke & Imbiss
Teilnehmeranschrift
Firma __________________________________________________________
(9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht
gilt in keinem Falle als Kündigung.
USt-IdNr. _______________________________________________________
(10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw.
Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend
verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten
bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.
8. Zahlungsbedingungen/Vergütung
(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung
erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.
(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn
sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der
angestrebten Abschlüsse zuständig sind.
(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 4 %-Punkten über dem
Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Titel / akademischer Grad__________________________________________
Name, Vorname _________________________________________________
Geburtsdatum, Ort _______________________________________________
Abteilung/ Funktion ______________________________________________
Straße __________________________________________________________
PLZ, Ort ________________________________________________________
(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer
nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Telefon/ Telefax __________________________________________________
E-Mail* _________________________________________________________
(4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine
Bearbeitungsgebühr von 10,– € erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich
niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.
Rechnungsanschrift
9. Ratenzahlung
Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann durch gesonderte
Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.
7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten
(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungsmaßnahme von bis zu 12 Monaten
endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahmen. Eine vorzeitige
ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
10. Terminabsage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung
von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte
Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.
(2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten
zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die
Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig
von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens
ist Köln.
(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen,
die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor
Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder
bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines
Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde
und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des
Teilnehmers haben Vorrang.
12. Datenschutz
(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf
hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung
erfolgt.
(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen,
die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der
Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers
ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer
die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben
Vorrang.
(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken
jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw.
Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten
bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
wie Teilnehmeranschrift
Firma __________________________________________________________
USt-IdNr. _______________________________________________________
evtl. Abteilung ___________________________________________________
Straße __________________________________________________________
PLZ, Ort ________________________________________________________
Anmeldung als
Verbraucher
(Privatkunde)
Unternehmer
(Geschäftskunde)
Für Verbraucher gilt die Widerrufsbelehrung, die Sie unter den
umseitigen AGB finden.
(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der
Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per
Post zu übersenden.
✁
46
Seminar-Nr. _____________________________________________________
(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein
oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der
Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden,
verpflichtet.
6. Urheberrechte
Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke
überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder
anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Seminar 1 ______________________________________________________
(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche
Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von
2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß
in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester.
Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500,– € fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten.
4. Durchführung
(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
5. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten,
Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und
seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der
vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was
der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.
Hiermit melde ich mich zu folgendem(n) Seminar(en) an:
Die AGB des Veranstalters erkenne ich mit meiner Unterschrift an.
* Mit Angabe der E-Mail-Adresse stimme ich zu, regelmäßig Informationen von SABA
Transportservice zu erhalten.
________________________________________________________________
Datum, Unterschrift
47
Saba Transportservice-Kursangebot
Jahresübersicht
Januar
Februar
März
April
1 So
52
1 Mi
2 Mo
1
2 Do
2 Do
2 So
3 Di
3 Fr
3 Fr
3 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Sa
5 Do
5 So
5 So
6 Fr
6 Mo
7 Sa
7 Di
8 So
9 Mo
2
5
1 Mi
9
1 Sa
Mai
13
1 Mo
Juni
18
1 Do
Juli
22
2 Di
2 Fr
2 So
3 Mi
3 Sa
3 Mo
4 Di
4 Do
4 So
5 Mi
5 Fr
6 Do
6 Sa
7 Di
7 Fr
7 So
8 Mi
8 Mi
8 Sa
8 Mo
9 Do
9 Do
9 So
6
6 Mo
39
1 Mi
40
2 Do
44
3 Fr
4 Di
4 Fr
4 Mo
4 Mi
4 Sa
4 Mo
5 Mi
5 Sa
5 Di
5 Do
5 So
5 Di
6 Di
6 Do
6 So
6 Mi
6 Fr
6 Mo
7 Mi
7 Fr
7 Mo
7 Sa
7 Di
7 Do
8 Do
8 Sa
8 Di
8 Fr
8 So
8 Mi
8 Fr
9 Di
9 Fr
9 So
9 Mi
9 Sa
9 Do
9 Sa
10 Mi
10 Sa
10 Mo
10 Do
10 So
11 Di
11 Fr
11 Mo
12 Mi
12 Sa
13 Do
13 So
14 Fr
14 Mo
15 Do
15 Sa
5 Mo
Ladungssicherung
19
23
11 Do
11 So
12 Do
12 So
12 So
12 Mi
12 Fr
12 Mo
13 Fr
13 Mo
13 Do
13 Sa
13 Di
14 Sa
14 Di
14 Di
14 Fr
14 So
14 Mi
15 So
15 Mi
15 Mi
15 Sa
15 Mo
16 Do
16 Do
16 So
16 Di
16 Fr
16 So
17 Fr
17 Mo
17 Mi
17 Sa
17 Mo
3
1 Fr
1 So
3 Di
11 Di
11
35
3 So
11 Sa
13 Mo
1 Fr
Dezember
3 Do
11 Sa
15
31
November
2 Mo
11 Mi
7
10 Mo
Ladungssicherung
1 Di
Oktober
2 Sa
10 Fr
Anschlagen von Lasten
10 Fr
10
14
26
September
2 Mi
10 Di
16 Mo
20
24
Anschlagen von Lasten
27
32
7 Do
36
Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs
Bedienberechtigung
9 Mo
41
Anschlagen von Lasten
45
3 So
10 So
10 Fr
11 Mi
11 Sa
11 Mo
12 Di
12 Do
12 So
12 Di
13 Mi
13 Fr
13 Mo
14 Do
14 Sa
14 Di
14 Do
15 Di
15 Fr
15 So
15 Mi
15 Fr
16 Mi
16 Sa
16 Mo
16 Do
16 Sa
17 Do
17 So
17 Di
17 Fr
17 So
18 Di
18 Fr
18 Mo
18 Mi
18 Sa
18 Mo
19 Mi
19 Sa
19 Di
19 Do
19 So
19 Di
20 Mi
20 Fr
21 Do
21 Sa
21 Di
21 Do
22 So
22 Mi
22 Fr
23 Do
23 Sa
33
37
42
Ladungssicherung
46
18 Mi
18 Sa
18 Sa
18 Di
18 Do
18 So
19 So
19 So
19 Mi
19 Fr
19 Mo
20 Do
20 Sa
20 Di
20 Do
20 So
21 Mi
21 Fr
21 Mo
22 Sa
22 Di
22 Fr
23 So
23 Mi
23 Sa
23 Mo
24 Do
24 So
24 Di
24 Fr
24 So
25 Mi
25 Sa
25 Mo
26 Di
20 Fr
Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs
Bedienberechtigung
20 Mo
8
20 Mo
12
16
25
29
38
20 Mo
Ladungssicherung
47
21 Di
21 Di
21 Fr
21 So
22 So
22 Mi
22 Mi
22 Sa
22 Mo
23 Do
23 Do
23 So
23 Di
23 Fr
24 Di
24 Fr
24 Fr
24 Mi
24 Sa
24 Mo
25 Mi
25 Sa
25 Sa
25 Di
25 Do
25 So
25 Di
25 Fr
25 Mo
26 Do
26 So
26 So
26 Mi
26 Fr
26 Mo
26 Mi
26 Sa
26 Di
26 Do
26 So
27 Fr
27 Mo
27 Do
27 Sa
27 Di
27 Do
27 So
27 Mi
27 Fr
27 Mo
28 Sa
28 Di
28 Di
28 Fr
28 So
28 Mi
28 Fr
28 Mo
28 Do
28 Sa
28 Di
28 Do
29 Mi
29 Sa
29 Mo
29 Do
29 Sa
29 Di
29 Fr
29 So
29 Mi
29 Fr
30 Do
30 So
30 Di
30 Fr
30 So
30 Mi
30 Sa
23 Mo
4
29 So
30 Mo
31 Di
5
9
27 Mo
31 Fr
Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs
Bedienberechtigung
13
24 Mo
17
21
22
22 Do
Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs
Bedienberechtigung
26
31 Mi
01.01. Neujahr · 06.01. Heilige Drei Könige* · 14.02. Valentinstag · 20.03. Frühlingsanfang · 26.03. Sommerzeitbeginn · 14.04. Karfreitag · 16.04. Ostersonntag · 17.04. Ostermontag
01.05. Tag der Arbeit · 14.05. Muttertag · 25.05. Christi Himmelfahrt · 04.06. Pfingstsonntag · 05.06. Pfingstmontag · 15.06. Fronleichnam* · 21.06. Sommeranfang
31 Mo
30
31
31 Do
35
Anschlagen von Lasten
39
Ladungssicherung
30 Mo
31 Di
43
44
30 Do
1 Fr
48
Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs
Bedienberechtigung
Ladungssicherung
51
20 Mi
21 Sa
34
50
13 Mi
17 Fr
Ladungssicherung
49
6 Mi
10 Di
28
siehe 30.11.
2 Sa
17 Di
19 Do
48
1 Sa
August
52
27 Mi
30 Sa
31 So
15.08. Mariä Himmelfahrt* · 22.09. Herbstanfang · 03.10. Tag der Deutschen Einheit · 29.10. Winterzeitbeginn · 31.10. Reformationstag* · 01.11. Allerheiligen* · 22.11. Buß- und Bettag*
21.12. Winteranfang · 24.12. Heiligabend · 25.12. 1. Weihnachtstag · 26.12. 2. Weihnachtstag · 31.12. Silvester *nicht in allen Bundesländern
49
Seminar
Fahrausweis LKWLadekrane Aufbaukurs
Bedienberechtigung
Sicherer Umgang mit LKW-Ladekranen-Aufbaukurs für
Personen mit Vorkenntnissen beim Führen von Kranen
Ziel
Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer
zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebes werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben, bewegt und dabei
auch über Personen und Sachwerte hinweggeführt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die
mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich. Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.
Ihr Nutzen
n Sie sind sicher im Umgang mit dem Ladekran.
n Sie gefährden weder sich noch andere.
n Sie erwerben die Bedienberechtigung zum Führen von LKW-Ladekranen.
Zielgruppe
Personen, die einen LKW-Ladekran bedienen sollen. Voraussetzungen: Vorkenntnisse beim Führen von Kranen.
Inhalt
Theorie
n Arbeits- und Betriebssicherheit
n Rechtliche Vorschriften DGUV Vorschrift 52/54 DGUV Information 209-012
(BGV D 6. DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500))
n Sicherheitstechnische Vorschriften
n Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten von Ladekranen
n Aufbau und Funktion von Selbstladern
n Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmöglichkeiten
Praxis
n Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
n Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Selbstladern
n Anschlagen und Lasten
n Auf- und Umrüsten von Selbstladern
n Wartung und Pflege
n Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
Abschluss
Bedienberechtigung für LKW-Ladekrane.
Dozent
Erfahrene Fachdozenten der Firma SABA Transportservice aus der Praxis.
Hinweis
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) für die Dauer der Unterweisung
sind folgende Richtwerte zu berücksichtigen: Flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage in
Praxis und Theorie.
Termine / Ort / Kosten
n Seminar-Nr. LKWL1: 1,5 Tage, 7:00 –16:00 und 7:00 –12:00 Uhr
Termine: 23.–24.03. 2017 / 22.–23.06.2017 / 07.– 08.09.2017 /
30.11.– 01.12.2017
50
Preis: 380,– €, MwSt frei; 70,– € jährliche Unterweisung Theorie / Praxis
51
Seminar
Seminar
Lasten richtig anschlagen
für einen sicheren Transport
Ladungssicherung
auf Straßenfahrzeugen
Sicheres Anschlagen vermindert Unfälle und Schäden
Schulung nach Richtlinie Deutscher Verkehrssicherheitsrat
und VDI 2700 Blatt 1
Ziel
Im Transportbereich wird trotz der hohen Mechanisierung immer noch ein erheblicher Anteil der Arbeit von Hand geleistet – vor allem beim Transport von Lasten
durch Hebezeuge bzw. Krane. Das richtige Anschlagen der Lasten ist dabei entscheidend für einen unfallfreien Transport und die Sicherheit des Anschlägers und
Kranführers.
Ihr Nutzen
In diesem Seminar erlernen Sie das richtige Arbeiten mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln. Dadurch können Sie Unfälle und Gefährdungen vermeiden und
Beschädigungen an Anschlag- und Lastaufnahmemitteln sowie an der Last selbst
verhindern. Sie bekommen zudem praxisgerechte Lösungen für den sicheren
Umgang mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln vorgestellt.
Inhalt
Zielgruppe
Dozent
n Grundlagen des Arbeitsschutzes
n Kranhub, Abläufe und typisches Fehlverhalten
n Rechtliche und gesetzliche Grundlagen
n Physikalische Grundlagen
n Welches Anschlag- oder Lastaufnahmemittel für welchen Einsatzzweck?
n Laser- und Drahtseile, Hebebänder und Rundschlingen, Ketten, kraft- und
formschlüssige Lastaufnahmemittel
n Sicherheitsmerkmale
n Anschläger und Kranführer als Team
n Richtiges Lagern von Lasten
Personen, die als Anschläger bzw. Kranführer tätig sind oder tätig werden.
Erfahrene Fachdozenten der Firma SABA Transportservice aus der Praxis.
Termine / Ort / Kosten
n Seminar-Nr. AL1: 7:00 – 16:00
Termine: 10.02.2017, 14.06.2017, 22.09.2017, 03.11.2017
52
Preis: 290,– € Theorie / Praxis
Ziel
Wird Ladung auf öffentlichen Straßen transportiert, sind Versender, Verlader sowie
Fahrer und Halter des Fahrzeuges für die einwandfreie Ladungssicherung verantwortlich. Zudem müssen Zurrgurte und Ladungssicherungsmittel regelmäßig von
einem Sachkundigen auf funktionale Sicherheit überprüft werden.
Ihr Nutzen
n Sie können die modernen Techniken der Ladungssicherung in der Praxis
anwenden und vermeiden unnötig Bußgelder.
n Sie erhalten den Ladungssicherungsausweis VDI 2700a als Nachweis der
Sachkunde.
Inhalt
n Rechtliche Grundlagen
n Physikalische Grundlagen
n Anforderungen an das Transportfahrzeug
n Arten der Ladungssicherung
n Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte
n Zurrmittel zur Ladungssicherung
n Weitere Hilfsmittel
n Praktische Übungen und Fahrversuche
Zielgruppe
Alle Personen, die mit Befördern, Verladen oder Packen auf Straßenfahrzeugen
betraut sind, z.B. Fahrzeugführer/-halter, Führungskräfte, Verantwortliche in Lager
und Versandabteilungen, Lademeister, Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter, die
regelmäßige Prüfungen von Ladungssicherungsmitteln durchführen.
Abschluss
n Teilnahmebescheinigung SABA Transportservice
n Ladungssicherungsausweis VDI 2700a
Termine / Ort / Kosten
n Seminar-Nr. LASiB1: 7:00 – 16:00
Termine: 17.02.2017, 10.03.2017, 05.05.2017, 29.09.2017, 20.10.2017,
10.11.2017, 15.12.2017
Preis: 290,– € Theorie / Praxis
53
54
Für Ihre
Für Ihre
Notizen
Notizen
55
HMF Ladekrane und Hydraulik GmbH
Gustav-Rau-Straße 20
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: +49 (0) 7142 7711- 0
Telefax: +49 (0) 7142 7711- 277
E-Mail: [email protected]
www.hmf-ladekrane.de
www.youtube.com/loadercranes