BRAK weist außerdem darauf hin

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BRAK-Nr. 97/2017
Rechtsanwältin Katrin Grünewald
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AS Europa (RS-Nr. 29/2017)
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Sekretariat: Anne Christine Kissling
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Brüssel, 27.02.2017
Rechtsprechungsstatistik der Gerichte der EU für das Jahr 2016
Bezug: BRAK-Nrn. 198/215 v. 04.05.2015, 162/2016 v. 04.04.2016
Anlage:
Pressemitteilung des EuGH vom 17.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
am 17. Februar 2017 hat der Gerichtshof der Europäischen Union seine Rechtsprechungsstatistik für
das Jahr 2016 veröffentlicht. Die Zahl der insgesamt erledigten Rechtssachen blieb mit 1.628
Rechtssachen auf einem hohen Niveau. Der leichte Rückgang dieser Zahl im Vergleich zu 2015 lässt
sich vor allem durch die Umstrukturierung des Gerichts der EU und die Eingliederung des Gerichts für
den öffentlichen Dienst erklären.
Der EuGH konnte insgesamt 704 Rechtssachen erledigen, was ein Anstieg von 14% im Vergleich zum
Vorjahr bedeutet. Gleichzeitig wurden 692 neu eingegangene Rechtssachen registriert, ein leichter
Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr. Insbesondere bei den Vorabentscheidungsersuchen
wurde ein Anstieg an neu eingegangenen Rechtssachen verzeichnet, was auf die Bedeutung des
Vorabentscheidungsverfahrens für die Umsetzung von EU-Recht und das dem EuGH
entgegengebrachte Vertrauen der nationalen Gerichte dem EuGH schließen lässt. Die
Verfahrensdauer konnte weiter gesenkt werden und liegt nun im Durchschnitt bei 15 Monaten bei den
Vorabentscheidungsverfahren und bei 12,9 Monaten bei den Rechtsmitteln.
Das Gericht der EU konnte insgesamt im Jahr 2016 755 Rechtssachen erledigen, ein leichter
Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr, was jedoch auf die interne Umorganisation nach der
Reform des Gerichts der EU zurückzuführen ist. Die Reform hat zudem dazu geführt, dass die Zahl der
einer Spruchkammer mit fünf Richtern zugewiesenen Rechtssachen deutlich gestiegen ist. Die Anzahl
der neu eingegangenen Rechtssachen ist mit 974 Rechtssachen um 17% im Vergleich zum Vorjahr
gestiegen. Dabei spielt aber die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten
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Rundschreiben
Seite 2
Rechtszug über die dienstrechtlichen Streitigkeiten der EU, was 163 neue Rechtssachen bedeutet,
eine wichtige Rolle. Insbesondere im Bereich des geistigen Eigentums und der staatlichen Beihilfen
wurde weiterhin eine hohe Anzahl an Verfahren verzeichnet. Die Verfahrensdauer konnte weiter
verkürzt werden und liegt nun bei durchschnittlich 18,7 Monaten.
Das Gericht für den öffentlichen Dienst konnte bis zu seiner Eingliederung in das Gericht der EU am
1. September 2016 169 Rechtssachen erledigen, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
bedeutet. Die weiteren Statistiken sind in die des Gerichts der EU eingeflossen.
Für die weiteren Einzelheiten erlaube ich mir, Sie auf die anliegende Pressemitteilung des EuGH zu
verweisen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwältin Katrin Grünewald, LL.M.
Wiss. Mitarbeiterin/Legal Advisor