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MITMACHFORMULAR
WERDET MIT EURER SCHULE TEIL DES ABSCHLUSS-STREICHS 2017, POWERED BY HANDWERK.
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NAME DER SCHULE:
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ADRESSE:
SCHÜLERANZAHL SCHULE:
(GESAMT)
IDEE (KURZFASSUNG):
TAG DES GEPLANTEN STREICHS:
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ICH BIN MIT DEN TEILNAHMEBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN
UND STIMME DER DATENSCHUTZ- UND EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZU.
NAME ORGANISATOR:
ORT, DATUM:
UNTERSCHRIFT:
DIE DATEN WERDEN VERTRAULICH BEHANDELT UND NICHT AN DRITTE WEITERGEGEBEN.
BEI RÜCKFRAGEN MELDEN SIE SICH GERNE PER MAIL AN [email protected]
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Teilnahmebedingungen Abschluss-Streich 2.0
Der Deutsche Handwerkskammertag, Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin (im Folgenden „Das Handwerk“ genannt) veranstaltet eine
Ausschreibung zum Abschluss-Streich 2.0 unter Jugendlichen im Internet. Die Ausschreibung wird unter anderem über Facebook und
YouTube kommuniziert. Die Ausschreibung wird von Facebook und YouTube weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Über die Website
handwerk.de können sich Abschlussklassen/Schüler (m/w) für den Abschluss-Streich 2.0 bewerben. Mit der Teilnahme erkennen sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an:
1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Schüler/Schulklassen in Deutschland, die im Sommer 2017 ihren Schulabschluss machen. Die Teilnahme erfolgt
ausschließlich über das auf handwerk.de/abschlussstreich zur Verfügung gestellte Online-Formular in dem die Idee für den Abschluss-Streich
2.0 an ihrer Schule vorgestellt wird. Das Online-Formular ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Teilnahme ist nur innerhalb der
Bewerbungsphase vom 09. März 2017 bis zum 04. April 2017 möglich. Bewerben können sich Schüler für ihre Schulklasse. Pro Abschlussklasse
ist ausschließlich eine Bewerbung möglich. Für eine Schule können sich aber mehrere Schulklassen anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei und
steht in keinem Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen von Das Handwerk oder Dritten. Bewerbungen, deren Gegenstand eine Idee für einen Abschluss-Streich ist, deren Umsetzung rechtswidrig, strafrechtlich relevant, rufschädigend ist oder gegen die guten
Sitten verstößt, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
2. Gewinnerermittlung
Nach dem Ablauf des Bewerbungszeitraumes wählt eine von Das Handwerk bestimmte Jury, der unter anderem die drei Mitglieder der YouTuber
ApeCrime angehören, am 06. April 2017 unter den von den Teilnahmeberechtigten eingereichten Ideen für einen Abschluss-Streich 2.0 an ihrer
Schule die Gewinneridee. Die Wahl richtet sich nach einer Gesamtschau und berücksichtigt insbesondere die Kreativität sowie die Umsetzbarkeit der Idee. Die Schule, an der die Gewinneridee umgesetzt wird (Gewinnerschule), wird auf der Facebookseite von Das Handwerk (facebook.
com/handwerk) bekanntgegeben und mittels der bei der Einreichung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Sollte die Gewinnerschule ihre
Teilnahme am Abschluss-Streich 2.0 nicht bis zum 25. April 2017 schriftlich bestätigen oder sollte sich herausstellen, dass die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird durch die Jury ein anderer Gewinner ermittelt.
3. Gewinn
Das Handwerk unterstützt die Gewinnerschule bei der Umsetzung ihres Abschluss-Streichs 2017. Die genaue Ausgestaltung des
Abschluss-Streichs und die Umsetzung der Gewinneridee werden von Das Handwerk und der Gewinnerschule gemeinsam besprochen.
Abhängig von den Umsetzungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen kann es dabei zu Abweichungen von der eingereichten Idee kommen.
Am Abschluss-Streich selbst werden als Gäste die YouTuber ApeCrime teilnehmen. Der genaue Termin für den Abschluss-Streich im Sommer
2017 hängt von der gemeinsamen Planung mit der Gewinnerschule und dem unterschiedlichen Ferienbeginn der Bundesländer sowie der
Verfügbarkeit von ApeCrime ab. Der Termin wird zwischen der Gewinnerschule, ApeCrime und Vertretern von Das Handwerk gemeinsam
abgestimmt und festgelegt. Der Abschluss-Streich wird gefilmt und anschließend über die in Ziffer 5 aufgeführten Kommunikationskanäle von
Das Handwerk verbreitet. Ansprüche des Gewinners wegen Nichtzustandekommens der Umsetzung gegen Das Handwerk bestehen nicht,
soweit Das Handwerk die Umstände des Nichtzustandekommens der Umsetzung nicht zu vertreten hat. Eine Barauszahlung des Werts der
Umsetzung oder die Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.
4. Ausschlüsse
Das Handwerk ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Wettbewerbs, Manipulation, rufschädigendes Verhalten etc., vorliegen. Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Werden Das Handwerk Verstöße der Gewinnerschule gegen die Teilnahmebedingungen erst nach
Beendigung des Wettbewerbs bekannt, kann Das Handwerk den Gewinn nachträglich aberkennen.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Teilnehmer/-innen sowie die teilnehmenden Schulen räumen Das Handwerk zeitlich und räumlich unbeschränkte ausschließliche
Nutzungsrechte für alle Medien an dem im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Abschluss-Streichs von Das Handwerk oder von
Das Handwerk in Auftrag gegebenen produzierten Material (insbesondere Foto- und Videoaufnahmen) einschließlich des Bearbeitungsrechts
ein. Dies gilt insbesondere für die Verwendung in Online-Medien (Webseiten, Blogs, Newsletter, Fotogalerien und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter etc.), Printmedien und für TV- und Rundfunkbeiträge. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung.
6. Haftung
Das Handwerk haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseiten sowie Apps von Facebook, YouTube und sonstigen zur Umsetzung des Gewinnspiels einbezogenen technischen Dienstleistern und ist nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, haftbar. Das
Handwerk übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht übermittelte Daten. Ferner haftet Das Handwerk nicht für Verluste, Schäden
oder Verletzungen, die durch die Teilnahme an der Ausschreibung oder aufgrund der Fehlerhaftigkeit von auf handwerk.de bereitgestellten Informationen verursacht wurden, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Das Handwerk.
7. Kontakt und Anbieter
Beanstandungen, Beschwerden, Anregungen oder Fragen richten Sie bitte schriftlich an Deutscher Handwerkskammertag (DHKT),
Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin oder Sie senden eine E-Mail an [email protected].
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8. Datenschutzerklärung und Einwilligung
Das Handwerk speichert und verarbeitet für die Dauer und zum Zweck der Durchführung des Abschluss-Streichs 2.0 die im Rahmen
der Einreichung erhobenen Daten und löscht diese unmittelbar nach Abschluss der Aktion. Ferner wird auf die Datenschutzerklärung
(handwerk.de/datenschutz.html) von Das Handwerk verwiesen.
Einwilligungserklärung
Teilnehmer/-innen willigen mit ihrer Teilnahme ein, dass ihr Name/Name der Schule zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs und zum
Zweck der öffentlichen Berichterstattung über den Wettbewerb in Online- und Printmedien sowie in Pressemitteilungen von Das Handwerk verwendet, veröffentlicht und ausschließlich zu diesem Zweck an Dritte weitergegeben werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Hiermit erkenne ich die oben stehenden Teilnahmebedingungen an und stimme
der Datenschutz- und Einwilligungserklärung für den Abschluss-Streich 2.0 zu:
Ort und Datum
Unterschrift Bewerber
Berlin, im März 2017 – Das Handwerk-Teilnahmebedingungen Abschluss-Streich 2.0
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