Aufruf zur Teilnahme am IBV - Stadt Wettin

Aufruf zur Teilnahme
an einem Interessenbekundungsverfahren
1. durchführende Stelle:
Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in 061993Wettin-Löbejün, FAX: 034603/75748,
E-Mail: [email protected]
2. Art des Verfahrens:
Interessenbekundungsverfahren
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages nach §§ 97 ff. GWB.
3. Gegenstand des Verfahrens:
Im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün werden drei Fähren betrieben. Die für den Betrieb dieser Fähren
notwendigen Grundstücke sowie die Fähren selbst stehen im Eigentum der Stadt Wettin-Löbejün. Alle
Fähren werden derzeit durch einen externen Betreiber betrieben, dem die Fähren und die
zugehörigen Grundstücke verpachtet wurden. Der Pachtvertrag endet am 30.Juni 2017.
Die Stadt Wettin-Löbejün hat entschieden, dass der Fährbetrieb auch künftig von einen externen
Dritten abgesichert werden soll. Um dem zukünftigen Betreiber einen wirtschaftlichen Betrieb der
Fähren durch die Nutzung von Synergien zu ermöglichen, hat die Stadt Wettin-Löbejün festgelegt,
auch künftig die drei Fähren nebst den zugehörigen Einrichtungen und Grundstücken an einen
Betreiber zu verpachten, der diese auf eigene Kosten zu betreiben hat. Zur Absicherung des
Fährbetriebes ab dem 01.Juli 2017 ist umgehend ein neuer Pachtvertrag über die drei Fähren mit
einem privaten Dritten abzuschließen.
Die Auswahl des zukünftigen Betreibers soll im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens, in
welchem mehreren Unternehmern die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben wird, erfolgen.
4. Unterlagen und Voraussetzungen zum Interessenbekundungsverfahren
Einzelheiten zur Aufgabenstellung, Vorgaben und Rahmenbedingungen sind in einem Exposé zur
Projektbeschreibung zusammengestellt, in dem auch die Anforderungen und Bedingungen an eine
Interessenbekundung formuliert sind.
Dieses Exposé kann bis zum 17. März 2017 schriftlich, per FAX oder E-Mail kostenfrei bei der Stadt
Wettin-Löbejün (siehe Pkt. 1) angefordert werden. Der Versand der Unterlagen und die weitere
Kommunikation im Interessenbekundungsverfahren erfolgt ausschließlich per E-Mail, so dass die
Angabe einer E-Mail-Anschrift bei Abforderung der Unterlagen, über die die Korrespondenz geführt
werden kann, zwingend erforderlich ist.
5. Rahmenbedingungen für die Teilnahme:
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Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist
ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf den Abschluss des Pachtvertrages über die in Pkt. 3 genannten
Fähren.
Es kann zudem kein Anspruch auf Einladung zur Vorstellung des Konzeptes erhoben werden.
Die Stadt kann das Verfahren jederzeit beenden.
Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind zu senden an:
Stadt Wettin-Löbejün
z.H. Frau Bürgermeisterin Antje Klecar
Markt 1
06193 Wettin-Löbejün
Anzahl und Art der Ausfertigungen:
Jede Interessenbekundung (jedes Konzept) wird in Papierform und zusätzlich in einfacher
Ausfertigung elektronisch (auf CD, USB-Stick oder ähnlichen) benötigt. Zulässige Formate für die
elektronische Form sind das Adobe pdf-Format und Microsoft Office Anwendungen.
6. Abgabe der Unterlagen
Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind bis zum 30. März 2017, 12:00 Uhr bei der
Stadt Wettin-Löbejün in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die näheren Einzelheiten
ergeben sich aus dem Exposé (vgl. Pkt. 4).