Aufruf zur Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren 1. durchführende Stelle: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1 in 061993Wettin-Löbejün, FAX: 034603/75748, E-Mail: [email protected] 2. Art des Verfahrens: Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages nach §§ 97 ff. GWB. 3. Gegenstand des Verfahrens: Im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün werden drei Fähren betrieben. Die für den Betrieb dieser Fähren notwendigen Grundstücke sowie die Fähren selbst stehen im Eigentum der Stadt Wettin-Löbejün. Alle Fähren werden derzeit durch einen externen Betreiber betrieben, dem die Fähren und die zugehörigen Grundstücke verpachtet wurden. Der Pachtvertrag endet am 30.Juni 2017. Die Stadt Wettin-Löbejün hat entschieden, dass der Fährbetrieb auch künftig von einen externen Dritten abgesichert werden soll. Um dem zukünftigen Betreiber einen wirtschaftlichen Betrieb der Fähren durch die Nutzung von Synergien zu ermöglichen, hat die Stadt Wettin-Löbejün festgelegt, auch künftig die drei Fähren nebst den zugehörigen Einrichtungen und Grundstücken an einen Betreiber zu verpachten, der diese auf eigene Kosten zu betreiben hat. Zur Absicherung des Fährbetriebes ab dem 01.Juli 2017 ist umgehend ein neuer Pachtvertrag über die drei Fähren mit einem privaten Dritten abzuschließen. Die Auswahl des zukünftigen Betreibers soll im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens, in welchem mehreren Unternehmern die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben wird, erfolgen. 4. Unterlagen und Voraussetzungen zum Interessenbekundungsverfahren Einzelheiten zur Aufgabenstellung, Vorgaben und Rahmenbedingungen sind in einem Exposé zur Projektbeschreibung zusammengestellt, in dem auch die Anforderungen und Bedingungen an eine Interessenbekundung formuliert sind. Dieses Exposé kann bis zum 17. März 2017 schriftlich, per FAX oder E-Mail kostenfrei bei der Stadt Wettin-Löbejün (siehe Pkt. 1) angefordert werden. Der Versand der Unterlagen und die weitere Kommunikation im Interessenbekundungsverfahren erfolgt ausschließlich per E-Mail, so dass die Angabe einer E-Mail-Anschrift bei Abforderung der Unterlagen, über die die Korrespondenz geführt werden kann, zwingend erforderlich ist. 5. Rahmenbedingungen für die Teilnahme: • • • • Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen, ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf den Abschluss des Pachtvertrages über die in Pkt. 3 genannten Fähren. Es kann zudem kein Anspruch auf Einladung zur Vorstellung des Konzeptes erhoben werden. Die Stadt kann das Verfahren jederzeit beenden. Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind zu senden an: Stadt Wettin-Löbejün z.H. Frau Bürgermeisterin Antje Klecar Markt 1 06193 Wettin-Löbejün Anzahl und Art der Ausfertigungen: Jede Interessenbekundung (jedes Konzept) wird in Papierform und zusätzlich in einfacher Ausfertigung elektronisch (auf CD, USB-Stick oder ähnlichen) benötigt. Zulässige Formate für die elektronische Form sind das Adobe pdf-Format und Microsoft Office Anwendungen. 6. Abgabe der Unterlagen Die Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind bis zum 30. März 2017, 12:00 Uhr bei der Stadt Wettin-Löbejün in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Exposé (vgl. Pkt. 4).
© Copyright 2024 ExpyDoc