Stadt Bad Urach FB 2 - Tiefbau / FB 3 - Bürgerservice Herr Streble / Frau Trost / Frau Biefel Drucksachennummer 25/2017 Gremium Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart Ortschaftsrat Technischer Ausschuss 14.03.2017 Beschlussfassung öffentlich Verwaltungsausschuss Gemeinderat 28.03.2017 Beschlussfassung öffentlich Beschlussvorlage Marktplatz Bad Urach - Verhinderung des Durchgangsverkehrs / Antrag der SPD/AB-Fraktion vom 06.10.2016 Bezugsdrucksache: -/- Befangen: -/- Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Lageplan Marktplatz / Stuttgarter Straße Durchfahrtskontrollen Marktplatz Antrag SPD/AB-Fraktion vom 06.10.2016 zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs Beschlussantrag: 1. Auf den Einbau von technischen Mitteln auf dem Marktplatz bzw. der Stuttgarter Straße / Kirchstraße wird aus Kostengründen verzichtet. 2. Der Fachbereich III - Ordnungsdienst - wird beauftragt konsequent die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs umzusetzen. Sachverhalt und Antragsbegründung: Die SPD / Aktive Bürger-Gemeinderatsfraktion Bad Urach hat am 06.10.2016 den Antrag gestellt, den Marktplatz mit geeigneten Mitteln für den Durchgangsverkehr unpassierbar zu machen. (Versenkbare Poller, Schranken o.ä.) Vom Fachbereich II Tiefbau wurden die technischen Möglichkeiten und Kosten für die Umsetzung untersucht. 2 Folgende Möglichkeiten sind aus technischer Sicht möglich: - Einbau von versenkbaren Pollern mit Einfahrtsregelung über Zeitsteuerung Handsender, elektronische Zugangskarte und manuell über genormten Dreikantschlüssel. - Die Kosten für den Einbau von versenkbaren Pollern belaufen sich auf ca. € 60.000 bis € 65.000. Die Kosten wurden aufgrund von Abfragen bei Städten und Kommunen, sowie Richtpreisangeboten grob abgeschätzt. Der Aufwand für die Tiefbauarbeiten sind nur schwer abschätzbar, da im vorhandenen Pflasterbelag aufwendig von Hand gearbeitet werden muss. Als Standort für die versenkbaren Poller wurde die Zufahrt zum verkehrsberuhigten Bereich an der Stuttgarter Straße, Hotel Vier Jahreszeiten, sowie am Marktplatz als geeignet angesehen. Auch in der Kirchstraße (Schuhhaus Beck) wäre eine Polleranlage notwendig. (Im beiliegenden Lageplan Anlage 1 dargestellt) Der Einbau von manuellen oder automatischen Schrankenanlagen städtebaulichen Gründen von der Verwaltung nicht weiterverfolgt. wird aus Anhand von Beispielen der Stadt Eppingen und der Markt Gemeinde Murnau werden vom Fachgebiet Tiefbau in der Sitzung die dort installierten Anlagen mit Bildmaterial vorgestellt. Der städtische Vollzugsdienst ist nach § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) in Verbindung mit § 80 PolG befugt, bei der Überwachung von Durchfahrtsverboten in Fußgängerzonen, den Verkehr anzuhalten. Daher fanden zwischen Mitte Dezember 2016 und Mitte Januar 2017 insgesamt 4 Kontrollen statt. Das Ergebnis der Kontrollen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Diese Kontrollen können mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht regelmäßig durchgeführt werden. Einzelne Kontrollen werden allerdings konsequent im Sinne von Erteilung von Verwarnungen an Nicht-Berechtigte durchgeführt. Zu beachten ist allerdings, dass das Landratsamt nach Anhörung der Stadt Bad Urach an eine Vielzahl von Anwohnern und Gewerbetreibende aber auch an Durchführende von Krankentransporten, Bruderhaus Diakonie, Pflegedienste und Handwerker Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone „Obere Stuttgarter Straße / Marktplatz / Kirchstraße“ erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt unter der Einhaltung von verschiedenen Bedingungen und Auflagen zum Befahren der Fußgängerzone, sowie zum Abstellen der Fahrzeuge während des Be- und Entladevorganges. Das Parken wird ausdrücklich nicht gestattet. Derzeit bestehen rund 40 solcher Ausnahmegenehmigungen. Diese berechtigen auch außerhalb der auf dem Zusatzschild zum Zeichen 242 StVO (Fußgängerzone) angegebenen Zeiten (werktags von 6 – 11 Uhr frei), die Fußgängerzone zu befahren. Mitteldeckung/Finanzierung: Die Kosten für die versenkbaren Poller und der notwendigen Tiefbauarbeiten werden auf ca. € 60.000 - € 65.000 geschätzt. Mittel sind im Haushaltsplan 2017 nicht vorhanden.
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