GR-Drucksache 25/2017

Stadt Bad Urach
FB 2 - Tiefbau / FB 3 - Bürgerservice
Herr Streble / Frau Trost / Frau Biefel
Drucksachennummer
25/2017
Gremium
Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart
Ortschaftsrat
Technischer Ausschuss
14.03.2017 Beschlussfassung
öffentlich
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
28.03.2017 Beschlussfassung
öffentlich
Beschlussvorlage
Marktplatz Bad Urach
- Verhinderung des Durchgangsverkehrs / Antrag der SPD/AB-Fraktion vom
06.10.2016
Bezugsdrucksache: -/-
Befangen:
-/-
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan Marktplatz / Stuttgarter Straße
Durchfahrtskontrollen Marktplatz
Antrag SPD/AB-Fraktion vom 06.10.2016 zur Verhinderung des
Durchgangsverkehrs
Beschlussantrag:
1.
Auf den Einbau von technischen Mitteln auf dem Marktplatz bzw. der Stuttgarter Straße /
Kirchstraße wird aus Kostengründen verzichtet.
2.
Der Fachbereich III - Ordnungsdienst - wird beauftragt konsequent die bestehenden
rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs umzusetzen.
Sachverhalt und Antragsbegründung:
Die SPD / Aktive Bürger-Gemeinderatsfraktion Bad Urach hat am 06.10.2016 den Antrag
gestellt, den Marktplatz mit geeigneten Mitteln für den Durchgangsverkehr unpassierbar zu
machen. (Versenkbare Poller, Schranken o.ä.)
Vom Fachbereich II Tiefbau wurden die technischen Möglichkeiten und Kosten für die
Umsetzung untersucht.
2
Folgende Möglichkeiten sind aus technischer Sicht möglich:
- Einbau von versenkbaren Pollern mit Einfahrtsregelung über Zeitsteuerung Handsender,
elektronische Zugangskarte und manuell über genormten Dreikantschlüssel.
- Die Kosten für den Einbau von versenkbaren Pollern belaufen sich auf ca. € 60.000 bis
€ 65.000.
Die Kosten wurden aufgrund von Abfragen bei Städten und Kommunen, sowie
Richtpreisangeboten grob abgeschätzt. Der Aufwand für die Tiefbauarbeiten sind nur
schwer abschätzbar, da im vorhandenen Pflasterbelag aufwendig von Hand gearbeitet
werden muss.
Als Standort für die versenkbaren Poller wurde die Zufahrt zum verkehrsberuhigten
Bereich an der Stuttgarter Straße, Hotel Vier Jahreszeiten, sowie am Marktplatz als
geeignet angesehen. Auch in der Kirchstraße (Schuhhaus Beck) wäre eine Polleranlage
notwendig. (Im beiliegenden Lageplan Anlage 1 dargestellt)
Der Einbau von manuellen oder automatischen Schrankenanlagen
städtebaulichen Gründen von der Verwaltung nicht weiterverfolgt.
wird
aus
Anhand von Beispielen der Stadt Eppingen und der Markt Gemeinde Murnau werden vom
Fachgebiet Tiefbau in der Sitzung die dort installierten Anlagen mit Bildmaterial vorgestellt.
Der städtische Vollzugsdienst ist nach § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz
Baden-Württemberg (PolG) in Verbindung mit § 80 PolG befugt, bei der Überwachung von
Durchfahrtsverboten in Fußgängerzonen, den Verkehr anzuhalten.
Daher fanden zwischen Mitte Dezember 2016 und Mitte Januar 2017 insgesamt 4 Kontrollen
statt. Das Ergebnis der Kontrollen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Diese Kontrollen können
mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht regelmäßig durchgeführt werden.
Einzelne Kontrollen werden allerdings konsequent im Sinne von Erteilung von Verwarnungen
an Nicht-Berechtigte durchgeführt.
Zu beachten ist allerdings, dass das Landratsamt nach Anhörung der Stadt Bad Urach an
eine Vielzahl von Anwohnern und Gewerbetreibende aber auch an Durchführende von
Krankentransporten,
Bruderhaus
Diakonie,
Pflegedienste
und
Handwerker
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone „Obere Stuttgarter Straße /
Marktplatz / Kirchstraße“ erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt unter der
Einhaltung von verschiedenen Bedingungen und Auflagen zum Befahren der
Fußgängerzone, sowie zum Abstellen der Fahrzeuge während des Be- und Entladevorganges. Das Parken wird ausdrücklich nicht gestattet.
Derzeit bestehen rund 40 solcher Ausnahmegenehmigungen. Diese berechtigen auch
außerhalb der auf dem Zusatzschild zum
Zeichen 242 StVO (Fußgängerzone)
angegebenen Zeiten (werktags von 6 – 11 Uhr frei), die Fußgängerzone zu befahren.
Mitteldeckung/Finanzierung:
Die Kosten für die versenkbaren Poller und der notwendigen Tiefbauarbeiten werden auf
ca. € 60.000 - € 65.000 geschätzt.
Mittel sind im Haushaltsplan 2017 nicht vorhanden.