6.ÖM Crosslauf

gegründet 1931
ÖSTERREICHISCHER GEHÖRLOSEN SPORTVERBAND
Mitglied des ICSD (International Committee of Sports for the Deaf) und der EDSO (European Deaf Sport Organisation)
_______________________________________________________________________________________________________________________________________
Ausschreibung zur
6. Österr. Crosslauf Meisterschaft
in St. Jakob im Walde/Steiermark, 29.04.2017
Veranstalter:
Österreichischer Gehörlosen Sportverband 1931
Gesamtleitung:
ÖGSV TD Laufsport Jürgen Scheutz
Delegierter ÖGSV Kassier Günther Koch
Zeitplan:
Samstag, 29.04.2017,
9.00 Uhr Steckenbesichtigung, Tagesverlauf, Sportpasskontrolle
10.00 Uhr Start
Austragungsort:
Gasthof – Pension Orthofer
Filzmoos 12
8255 St. Jakob im Walde
www.orthofer.at
Kategorien:
ÖM Damen und Herren, Jugend, Allgemeine Klasse, Senioren +40
Strecke: Runden, Höhenmeter, Untergrund
Damen 2-3 Runden, Herren 4-5 Runden Waldwege
1 Runde ca. 1,5-2,0 km, genaue Länge wird Anfang April noch
bekanntgegeben.
Regeln:
Österr. LA-Verband und ÖGSV Regulativ 2016/2017
Teilnehmer:
Teilnahme nur mit gültiger ÖGSV-Sportcard
Meldeschluss:
01.04.2017
Nenngebühr:
Pro Bewerb pro Person EUR 10,00 ,-Das Nenngeld ist bis spätestens 01.04.2017 auf das unterstehende Konto
zu überweisen!
BANK-KONTO: Sparda Bank Wien, IBAN AT811490022010046053, BIC:
SPADATW1
Kennwort: Nenngeld 6. ÖM Crosslauf 2017
Siegerehrung:
ca. 13 Uhr bei Gasthof – Pension Orthofer
Fahrtkosten:
Die Verrechnung der Fahrtkosten der gemeldeten Teilnehmer an der ÖM
erfolgt gemäß ÖGSV – Gebührenordnung direkt mit dem ÖGSV.
Proteste:
Sind jeweils 30 min. nach Aushang der offiziellen Ergebnisliste schriftlich
mit aufliegendem Protestformular, bei gleichzeitiger
Prostestgebührbezahlung (EUR 40,--) beim Gesamtleiter einzureichen.
Quartierhinweis:
Selbstreservierung
Sonstiges:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Personen
und Eigentum, insbesondere nicht für Verletzungen und Diebstahl.
Anti-DopingBestimmungen:
Die SportlerInnen anerkennen mit ihrer Meldung zur Veranstaltung die
Anti-Doping Bestimmungen der NADA. Nähere Infos finden sie auf den
Webseiten http://www.nada.at und http://www.oegsv.at
Hinweis:
Nachnennung bis 29.04.2017, 09.00 Uhr möglich – Nachgebühr EUR 2,00
pro Person