UKD Universitätsklinikum Düsseldorf HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Ärztlicher Direktor Universitätsklinikum Düsseldorf AöR • Moorenstraße 5•40225 Düsseldorf Ärztlicher Direktor Ärztlicher Direktor Üniv.-Prof. Dr. Klaus Höffken Telefon: 0211 81-17917 Bundesminister für Gesundheit Fax: 0211 81-19718 Herrn Hermann Gröhe, MdB [email protected] CDU/CSU Friedrichstraße 108 duesseldorf.de stellvertretender 10117 Berlin (Mitte) Ärztlicher Direktor Üniv.-Prof. Dr. Benedikt Pannen Telefon: 0211 81-17941 Fax: 0211 81-19718 [email protected] Referentin Nina Breyer Ansprechpartner Telefon: E-Mail: Datum: Prof. Dr. K. Höffken/CH 0211 81-17917 [email protected] 08.03.2017 Telefon: 0211 81-08767 Fax: 0211 81-19718 [email protected] Referentin Erythropoetlsche Protoporphyrie(ERP)- hier: Behandlung mit Afamelanotid (Scenesse) Britta Emmerich Telefon: 0211 81-19717 Fax: 0211 81-19718 [email protected] Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Gröhe, Koordinierungsbüro und Sekretariat Heike Meyndt Telefon: 0211 81-17917 verabredungsgemäß möchte ich Ihnen zu oben genanntem Thema, das wir anlässlich Ihres Fax: 0211 81-19718 Besuchs am Universitätsklinikum Düsseldorf am 02. März 2017 während der Besichtigung der Sonderisolierstation nur kurz ansprechen konnten, weitere Erläuterungen geben. Bei der duesseldorf.de Erythropoetlsche Protoporphyrie handelt es sich um eine der seltenen Erkrankungen, die in www.uniklinik-duesseldorf.de [email protected] dem Nationalen Aktionsplan NAMSE Berücksichtigung finden. Es handelt sich hierbei um eine extrem seltene Stoffwechselkrankheit, die zu einer starken Lichtempfindlichkeit der Haut führt. Betroffene müssen deshalb konsequent Sonne und andere helle Lichtquellen meiden, um sehr schmerzhafte Hautreaktionen zu vermeiden. Neben einer Reihe - in aller Regel nicht wirksamen - Behandlungsversuchen mit Substanzen wie Betakarotin, Gystein, Antihistaminika, Sonnenschutzmitteln oder kohlehaltigen Derivaten gibt es seit Dezember 2014, von der europäischen Zulassungsbehörde EMA zugelassen, den Wirkstoff Afamelanotid (Scenesse) des Herstellers Clinuvel. Die Zulassung erfolgte unter strengen Auflagen im Rahmen einer sog. Post-authorisation safety study (PASS). In Deutschland darf die Behandlung nur in drei klinischen Zentren, in Düsseldorf, Chemnitz und Berlin, durchgeführt werden. Hierzu sind Investitionen in Schulungen des ärztlichen und nichtärztlichen Personals und in die Infrastruktur erforderlich, die einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Kosten für die Versorgung der betroffenen Patienten bedeuten. Konkret schafft das Porphyriezentrum des Universitätsklinikums Düsseldorf auf Grund der existierenden Kapazität die Behandlung von maximal 20 bis 30 Patienten pro Jahr, während ca. 100 Patienten im Einzugsgebiet des UKD diese Behandlung benötigten. Webseite des Universitätsklinikums Darüber hinaus kostet ein Afamelanotid-Implantat ca. 20.000 Euro, für einen Patienten werden drei bis vier Implantate pro Jahr benötigt. Für diese Kosten muss die Behandlungseinrichtung in Vorleistung treten, da selbst die Kostenübemahmeerkiärung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht verbindlich gesichert ist; bei nachträglichen Prüfungen durch den MDK könnte die Kostenübemahme z. B. mit Begründungen, dass die oben angegebenen (nicht wirksamen) Therapien nicht vorher eingesetzt wurden, abgelehnt werden. Aus unserer Sicht sind die Behandlungskapazitäten in Deutschland für diese - wenn auch seltene - Erkrankung deutlich zu gering. Wedereines, noch alle drei Zentren zusammen, sind in der Lage, die bundesweit bekannten EPP-Patienten auf der Grundlage der Zulassungsauflagen in einer angemessenen Zeit zu versorgen, die für diese Patienten mit einem hohen Leidensdruck akzeptabel wäre. Darüber hinaus besteht neben der ungenügend vorhandenen Infrastruktur das Kostenrisiko. Die Selbsthilfegruppe EPP e.V. war mit der Forderung, die infrastrukturellen und finanziellen Ressourcen für die Behandlung mit Afamelanotid zur Verfügung zu stellen, bereits bei einer Vielzahl von Institutionen (Bundesärztekammer, gemeinsamer Bundesausschuss, Bfarm) vorstellig, ohne dass bisher eine Zusage zur Übemahme der Ressourcenaufstockung oder der Behandlungskosten erfolgte. Zuletzt hat die Selbsthilfegruppe Herm Staatssekretär Laumann in Ihrem Hause die Problematik vorgetragen, dessen erste Interventionsschritte und deren Ergebnisse den beiliegenden Schriftstücken zu entnehmen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn das Bundesgesundheitsministerium sich dieser Angelegenheit annehmen würde und sich ebenso wie das Universitätsklinikum Düsseldorf nachdrücklich für eine Lösung der Wünsche und Erwartungen der EPP-Erkrankten einsetzen könnte. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Klaus Höffken Ärztlicher Direktor Vorstandsvorsitzender CC^ Spitzenverband CKV-Spitzenverband • Reinhardtstraße 28 • 10117 Berlin Johann-Magnus v. Stackelberg Herrn Staatssekretär Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Karl-Josef Laumann Bundesministerium für Gesundheit Ansprechpartner/-in: Dr. Antje Haas Leiterin der Abteilung Arznei- und Heilmittel Friedrichstraße 108 Tel.: 030-206288-2300 1 1055 Berlin StS Ks-k'3sef Laumann Pc. ■ jn enbeauftr£'" rund Bevolimächtiolf.?!' für Pflege jngang- 1L l-eo. 2017 Fax: 030-206288-82300 antje.haas® gkv-spitzenverband.de CKV-Spitzenverband Postfach 04 05 65 ■ 10063 Berlin Reinhardtstraße 28 • 10117 Berlin www.gkv-spitzenverband.de 24.02.2017 Ihr Brief vom 16. Februar 201 7 in Bezug auf die schwierige Versorgungssituation von Menschen mit Erythropoetischer Protoporphyrie (ERP) Sehr geehrter Herr Staatssekretär Laumann, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16. Februar 201 7, eingegangen am 21. Februar 201 7. In unserem Antwortschrelben vom 26.01.201 7 auf Ihre Anfrage vom 17.01.2017 hatten wir uns bereits ausführlich zur schwierigen Versorgungssituation der Menschen mit Erythropoetischer Protoporphyrie (EPP) geäußert. Wie Sie In Ihrem aktuellen Schreiben erwähnen, fordern die meisten Behandlungszentren vom Pati enten vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. Die Kostenübernahmeerklärung würde aber nicht von allen Kassen erteilt bzw. Innerhalb einer Kasse uneinheitlich geregelt. Nach § 29 Abs. 1 des Bundesmantelvertrages zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband (BMV-Ä) vom 1 . Januar 2017 (Vertrag regelt nach § 1 die vertragsärztli che Versorgung) Hegt die Verordnung von Arzneimitteln In der Verantwortung des Vertragsarztes (Satz 1), wobei hierbei die Genehmigung von Arzneimittelverordnungen durch die Krankenkasse unzulässig Ist (Satz 2). Somit sind die EPP Behandlungszentren, deren ärztlichen Leistungen bei der Therapie von kom plexen, schwer theraplerbaren oder seltenen Erkrankungen nach § 3 der Vereinbarung des erwei terten Bundesschledsamtes für vertragsärztliche Versorgung über die Patientengruppen In den Der GKV-Spitzenverband Ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217aSCB V • Inslitutlonskennzelchen (IK) 1099111 14 Sparkasse KöinBonn IBAN: DEI9 3705 0198 1901 5006 76 BIC: COLSDE33XXX Deutsche Kreditbank IBAN: DES6 1203 0000 1020 3653 08 BIC: BVLADEM1001 Seite 2/2 des Schreibens vom 24.02.201 7 Hochschulambuianzen gemäß § 11 7 Abs. 1 Sätze 3 und 4 SGB V ebenfalls zur vertragsärztlichen Versorgung gehören, nicht befugt eine Genehmigung im Sinne eine Kostenübernahmeerklärung als Voraussetzung für eine Behandlung zu fordern. Selbst wenn eine Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V bei der Therapie dieser seltenen Erkrankung nicht vordergründig erscheint, so würden die Krankenkassen über eine Kostenüber nahmeerklärung eine ggf. im Einzelfall trotzdem angezeigte Wirtschaftiichkeitsprüfung grund sätzlich erschweren. Somit kommen wir zu dem Schluss, dass den einzelnen Krankenkassen ihr Handeln nicht vorzu werfen ist, da sie sich nach geltendem Recht verhalten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen zur Klärung beigetragen zu haben und stehen Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern ergänzend auch gern mit unserer Fachebene zum Gespräch zur Verfü gung. Mit freundlichen Grüßen 1 Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege HAUSANSCHRIFT Friedrichstraße 108,10117 Berlin POSTANSCHRIFT 11055 Berlin Pressemitteilung Nr.2 TEL FAX E-MAIL INTERNET +49 roiso 18 441-3420 +49 rOiSO 18 441-3422 [email protected] www.patientenbeauftragter.de www.pflegebevoIImaechtigter.de Berlin, 28. Februar 2017 10. Europäische Tag der Seltenen Erkrankungen Taten anstatt Sonntagsreden Das Motto des diesjährigen Tages der Seltenen Erkrankungen ist klar und deutlich: „Forschen hilft Heilen". Und übergeordnetes Ziel der NAMSE,des Nationalen Akti onsplans,ist es, die gesundheitliche Situation Betroffener in Deutschland zu verbes sern. Und für wenige Seltene Erkrankungen sind bereits gezielte Behandlungsmög lichkeiten vorhanden. Doch auch in den wenigen Fällen, in denen bereits ein Medi kament entwickelt und zugelassen werden konnte, geht der Kampf vieler Patienten um ihre Behandlung weiter. Dazu erklärt Staatssekretär Karl-Josef Laumann,Patien tenbeauftragter der Bundesregierung: „Ein Beispiel ist hier die Erythropoetische Protoporphyrie (EPP), eine seltene Stoff wechselkrankheit, die zu einer starken Lichtempfindlichkeit der Haut verbunden mit starken Schmerzen führt. Bislang konnten die Betroffenen nur so konsequent wie möglich Sonne und andere helle Lichtquellen meiden, um Schmerzen zu vermeiden. Für diese Patienten gibt es seit kurzem ein zugelassenes Medikament, welches die Empfindlichkeit der Haut soweit reduziert, dass die Patienten ein normaleres Leben führen können. Dennoch sind die Hürden für die allermeisten Patienten so groß, dass sie das einzig zugelassene Medikament schlicht nicht bekommen. Seite 2 von 2 Als Patientenbeauftragter habe ich mich an die Kassen gewandt,die mir lapidar mit teilten, dass nur die Ärzte darüber entscheiden, ob das Medikament verordnet wird oder nicht und die Kassen eine Kostenübernahme gar nicht ausstellen dürfen. Gleichzeitig liegen mir aber Ablehnungen durch Kassen vor, obwohl das Medika ment zugelassen ist und bei Seltenen Erkrankungen der Zusatznutzen grundsätzlich als belegt gilt. Die Ärzte wiederum fordern von den Kassen vorab eine Kostenübemahmeerklä- rung, damit sie nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Mit diesem Teufelskreis ist den Patienten in Deutschland oftmals der Zugang zu die sem Medikament verwehrt,obwohl eigentlich alles klar und deutlich geregelt ist. Was mich so ärgert ist, dass Menschen dennoch für die Behandlung kämpfen müssen und kein Beteiligter im Gesundheitssystem bereit ist, über seine Schatten zu sprin gen. Hier sind alle Beteiligten gefordert schnell Lösungen zu finden."
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