Anfrage Nr. VI-F-03886 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.03.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Auswirkungen der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes auf die Stadt Leipzig Sachverhalt: Die vorgesehene Erweiterung der Unterhaltsvorschüsse (bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Begrenzung von 6 Jahren) hat unterschiedliche Auswirkungen auf die davon betroffenen Kinder und Jugendlichen, auf den Haushalt der Stadt Leipzig sowie auf die damit befassten Verwaltungseinheiten. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche in Leipzig werden voraussichtlich von den Auswirkungen dieses Gesetzes betroffen sein? 2. Welchen Anteil haben diese Kinder und Jugendlichen an der Gesamtheit der Kinder und Jugendlichen in Leipzig? 3. Wie viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen leben davon in Bedarfsgemeinschaften? (absolut und Prozentanteil) 4. Wie beeinflusst eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen die Transferleistungen, die diese Kinder und Jugendlichen nach dem SGB II erhalten? 5. Welchen Nutzen haben diese Betroffenen von der Gesetzesnovellierung? 6. Mit welchem Stellenaufwuchs rechnet der Oberbürgermeister zum einen in der Stadtverwaltung, zum anderen im Jobcenter, um dem mit der Gesetzesänderung einhergehenden Verwaltungsmehraufwand zu entsprechen? 7. Ab wann treten die Stellenerhöhungen in Kraft? Seite 1 8. Mit welchem finanziellen Mehraufwand sind diese Stellenänderungen sowie die neuen Unterhaltsvorschusszahlungen voraussichtlich jährlich verbunden? 9. Welchen Anteil davon trägt voraussichtlich der Bund? 10. Welchen Anteil davon trägt voraussichtlich der Freistaat? 11. Ist ein vollständiger Ausgleich aller Mehrbelastungen entsprechend dem Konnexitätsprinzip durch Bund und Land zu erwarten? 12. Wie hoch ist das Risiko, dass die in den verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2017/20181 eingestellten Mehreinnahmen von 10.259.750 € (2017) und 10.266.250 € (2018) nicht erfolgen? Seite 2
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