weiterlesen - TuS Hemdingen

TuS Hemdingen-Bilsen von 1926 e.V.
Einladung zur Mitgliederversammlung am 13. März 2017, 20 Uhr im Vereinsheim
Tagesordnung:
1. Begrüßung,
Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und Beschlussfähigkeit
2. Berichte
a) Vorstandsbericht
b) Bericht Abteilungsleiter Tennis
c) Kassenbericht
3. Kassenprüfbericht und Anträge
a) Kassenprüfbericht
b) Antrag auf Entlastung des Kassenwartes und
c) Antrag auf Entlastung des Vorstandes
4. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2016
5. Ehrungen
6. Verleihung der Sportabzeichen
7. Änderung Satzung
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung Änderungen der Vereinssatzung vor.
a) Aufnahme der Trikot-Farbe „weinrot“ in die Satzung (§ 1 der Satzung)
b) Aufnahme des Kassenwarts in den geschäftsführenden Vorstand und
c) nach §26 BGB (§ 8 der Satzung)
d) Erweiterung des Vorstands auf sechs Beisitzer (§ 8 der Satzung)
e) Einarbeitung der vorstehenden Änderungen in § 12 Wahlen
Inhalt der Änderungen wird auf Seite 2 dargestellt und ist Teil dieser Tagesordnung.
8. Wahlen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
stellv. Vorsitzende/r
ggf. Kassenwart/in für ein Jahr
Schriftführer/in
Jugendwart/in
ggf. Sportwart für ein Jahr
2. Beisitzer/in
4. Beisitzer/in
ggf. 5. Beisitzer/in für ein Jahr
ggf. 6. Beisitzer/in
Kassenprüfer/in
Der Vorstand
Anlage: Formulierungen zu den Satzungsänderungen
Formulierungen zu den Satzungsänderungen zur Mitgliederversammlung am 13. März 2017, 20 Uhr im Vereinsheim
TOP
Bisherige Formulierung in der Satzung
Vorschlag zur Änderung
7a
§1
Name, Kurzname, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
Ziffern 1-4 unverändert
(5) Die Vereinsfarben sind rot, schwarz.
§1
Name, Kurzname, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
Ziffern 1-4 unverändert
(5) Die traditionellen Vereinsfarben sind weinrot, weinrot und schwarz.
§8
(1)
§8
(1)
Vorstand
Der Vorstand arbeitet als
a. Geschäftsführender Vorstand, bestehend aus
- dem/der Vorsitzenden und
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.
7b
7d
b. Gesamtvorstand: bestehend aus
- dem geschäftsführenden Vorstand
- dem/der Kassenwart/in
- einem/einer Jugendwart/in
- einem/einer Schriftführer/in
- einem/einer Sportwart/in
- vier Beisitzern/innen
- den Vorsitzenden der Abteilungen
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und der/die
stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
7c
(2)
7e
§ 12 Wahlen
Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter und die Kassenprüfer werden von der
Mitglieder- bzw. der Abteilungsversammlung grundsätzlich für eine Amtsdauer von zwei
Jahren gewählt und bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Die
unmittelbare Wiederwahl ist zulässig (gilt nicht für Kassenprüfer).
Soll aus besonderen Gründen eine Amtsdauer ausnahmsweise weniger als zwei Jahre
betragen, so ist dies vor der Wahl festzulegen. Um die Kontinuität in der Vereinsführung zu
gewährleisten, werden die Vorstandsmitglieder im Wechsel gewählt, und zwar
(1)
In den Jahren mit gerader Endziffer:
a. Der/die Vorsitzende
b. Der/die Kassenwart/in
c. Der/die erste Beisitzer/in
d. Der/die dritte Beisitzer/in
e. Der/die Sportwart/in
f. Der/die Kassenprüfer/in
(2)
In den Jahren mit ungerader Endziffer:
a. Der/die stellvertretende Vorsitzende
b. Der/die Schriftführer/in
c. Der/die Jugendwart/in
d. Der/die zweite Beisitzer/in
e. Der/die vierte Beisitzer/in
f. Der/die Kassenprüfer
(2)
Vorstand
Der Vorstand arbeitet als
a. Geschäftsführender Vorstand, bestehend aus
- dem/der Vorsitzenden,
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und
- dem/der Kassenwart/in
b. Gesamtvorstand: bestehend aus
- dem geschäftsführenden Vorstand
- dem/der Kassenwart/in
- einem/einer Jugendwart/in
- einem/einer Schriftführer/in
- einem/einer Sportwart/in
- vier sechs Beisitzern/innen
- den Vorsitzenden der Abteilungen
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Kassenwart/in
und der/die stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein
vertretungsberechtigt.
§ 12 Wahlen
Die Mitglieder des Vorstandes, die Abteilungsleiter und die Kassenprüfer werden von der
Mitglieder- bzw. der Abteilungsversammlung grundsätzlich für eine Amtsdauer von zwei
Jahren gewählt und bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Die
unmittelbare Wiederwahl ist zulässig (gilt nicht für Kassenprüfer).
Soll aus besonderen Gründen eine Amtsdauer ausnahmsweise weniger als zwei Jahre
betragen, so ist dies vor der Wahl festzulegen. Um die Kontinuität in der Vereinsführung zu
gewährleisten, werden die Vorstandsmitglieder im Wechsel gewählt, und zwar
(1)
In den Jahren mit gerader Endziffer:
a. Der/die Vorsitzende
b. Der/die Kassenwart/in
c. Der/die erste Beisitzer/in
d. Der/die dritte Beisitzer/in
e. Der/die fünfte Beisitzer/in
f. Der/die Sportwart/in
g. Der/die Kassenprüfer/in
(2)
In den Jahren mit ungerader Endziffer:
a. Der/die stellvertretende Vorsitzende
b. Der/die Schriftführer/in
c. Der/die Jugendwart/in
d. Der/die zweite Beisitzer/in
e. Der/die vierte Beisitzer/in
f. Der/die sechste Beisitzer/in
g. Der/die Kassenprüfer