Vorsteuerabzug: Rechnungsberichtigung ist

STEUERN & RECHT
Die Kanzleizeitschrift der WWS
Ausgabe März 2017
Informationen für unsere Mandanten:
Vorsteuerabzug:
Rechnungsberichtigung
ist rückwirkend möglich
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www.wws-gruppe.de
INHALT
Independent member of
3
Vorsteuerabzug: Rechnungsberichtigung ist rückwirkend
4
Bargeschäfte mit Partyservice: Ohne vorschriftsmäßige
möglich
Aufzeichnung ist die Party vorbei
Steueränderungen 2017: Pauschalen und Freibeträge
erhöhen sich
Steuerpflicht: Betriebsstätten sind nach nationalem Recht
Sehr geehrte Leser, liebe Mandanten,
zu definieren
Für Unternehmer: Das bringt das Gesetz gegen
wir freuen uns, Ihnen unsere Kanzleizeitschrift in neuem
Format vorstellen zu können.
Gewinnkürzungen und -verlagerungen
5
Unternehmensfinanzierung: Wann Körperschaften
Verluste trotz Anteilseignerwechsels nutzen können
Gewerbeverlust: Umwandlung von Kapital- in
Personengesellschaft unschädlich
Verdeckte Gewinnausschüttung: Kann die
Tarifbesteuerung nachträglich beantragt werden?
Überhöhter Gewinnausweis in Bilanz: Vorstand kann
Schadenersatzleistung nicht als Werbungskosten
absetzen
6
Kehrtwende im Urlaubsrecht? : Aus der Pflicht der
Urlaubsbeantragung könnte bald eine Pflicht zur
Das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Als kompetenter Partner möchten wir Ihnen möglichst viel Transparenz bieten und Sie über die wichtigsten Änderungen
aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft kompakt und noch gezielter, anschaulicher und verständlicher als bisher informieren.
Zu jedem Artikel finden Sie einen weiterführenden Link
zu unserer Homepage, auf der wir zusätzliche Hintergrundinformationen und weiterführende Themen für
Sie bereithalten.
Aber auch an Neuigkeiten aus unserem Kanzleialltag
möchten wir Sie gerne teilhaben lassen.
Urlaubsgewährung werden
Betriebliche Altersversorgung: Übernahme einer
Pensionszusage gegen Ablösungszahlung
Familienbetrieb: Keine gewinnerhöhende Abzinsung von
privaten Darlehen
Dr. Ulrich Viefers
Repräsentationsaufwand: Lassen sich Ausgaben für
„Herrenabende“ von der Steuer absetzen?
7
Die Qualitätszertifikate der WWS GmbH wurden im
Januar 2017 erneut bestätigt
Neuer Wirtschaftsprüfer bei der WWS
2
Schauen Sie sich alle Artikel unserer Kanzleizeitschrift von unterwegs an.
Steuern & Recht März 2017
VORSTEUERABZUG: RECHNUNGSBERICHTIGUNG IST
RÜCKWIRKEND MÖGLICH
Es ist ein Ärgernis für jedes Unternehmen: Das
Finanzamt entdeckt im Zuge einer Betriebsprüfung nicht ordnungsgemäße Eingangsrechnungen und versagt dem geprüften Unternehmen
deshalb den daraus vorgenommenen Vorsteuerabzug. Da die Beanstandungen regelmäßig Altjahre betreffen, muss das Unternehmen auf die
entstehenden Steuernachforderungen meist
Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr zahlen.
Dies gilt selbst dann, wenn nachträglich berichtigte Rechnungen vorgelegt werden können,
denn diese wurden (bislang) nur mit Wirkung für
die Zukunft anerkannt.
In einem neuen Grundsatzurteil hat sich der
Bundesfinanzhof (BFH) gegen diese Verwaltungspraxis und Rechtsprechung gestellt und
entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung
auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt, so dass keine
Nachzahlungszinsen entstehen.
Erwirkt hat den Richterspruch ein Dentallabor,
dem das Finanzamt im Zuge einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines
Rechtsanwalts und einer Unternehmensberatung versagt hatte, weil die darin enthaltenen
Leistungsbeschreibungen nicht ordnungsgemäß
waren. Da diese Beanstandungen die Altjahre
2005 bis 2007 betrafen, musste das Dentallabor
auf die Umsatzsteuernachzahlungen hohe Nachzahlungszinsen entrichten. Obwohl es im Jahr
2013 berichtigte Rechnungen mit ordnungsgemäßer Leistungsbeschreibung vorlegte, konnte
es die Verzinsung zunächst nicht abwenden: Das
Finanzgericht Berlin-Brandenburg erklärte in
erster Instanz, dass die berichtigten Rechnungen
erst in 2013 einen Vorsteuerabzug ermöglichten.
Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil jedoch
auf, verwies auf die neue unternehmerfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechnungsberichtigung (Rechtssache
„Senatex“) und sprach dem Unternehmen den
Vorsteuerabzug für die Jahre 2005 bis 2007 zu, so
dass keine Nachzahlungszinsen entstanden.
Für eine „funktionierende“ rückwirkende Rechnungsberichtigung fordert der BFH allerdings,
dass in der Ursprungsrechnung mindestens Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum
Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthalten sind. Der BFH weist zudem
darauf hin, dass ein Unternehmen eine Rechnung noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht berichtigen kann.
Stefan Rattay
Diplom-Finanzwirt (FH),
Steuerberater, Fachberater
für internationales
Steuerrecht
Tel. 0241 88696-0
[email protected]
Hinweis: Die neue BFH-Rechtsprechung ist von
großer Bedeutung für Unternehmen, die trotz formaler Rechnungsmängel den Vorsteuerabzug aus
bezogenen Leistungen in Anspruch genommen haben.
Themenverwandte Artikel finden Sie auf unserer Website
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3
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BARGESCHÄFTE MIT PARTYSERVICE: OHNE
VORSCHRIFTSMÄßIGE AUFZEICHNUNG IST DIE PARTY VORBEI
Auch die Gastronomiebranche hat die seit Anfang dieses Jahres verschärften Anforderungen an
die eingesetzten Registrierkassen zu erfüllen. In der Vergangenheit wurden bei Außenprüfungen
regelmäßig manipulierte Kassensysteme gefunden bzw. es gab hohe Hinzuschätzungen wegen
nicht ordnungsmäßiger Buchführung. Ein Beispiel dafür, wann solche Hinzuschätzungen drohen,
zeigt ein Fall des Finanzgerichts Hamburg.
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STEUERÄNDERUNGEN 2017: PAUSCHALEN UND FREIBETRÄGE
ERHÖHEN SICH
Wenn alljährlich an Silvester die Sektkorken knallen, erhöhen sich regelmäßig viele steuerliche
Freibeträge und Pauschalen. Zum 01.01.2017 betraf das zum Beispiel den Grundfreibetrag, den
Unterhaltshöchstbetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag, die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Elektroautos und die Absetzbarkeit von beruflich bedingten Umzugskosten.
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STEUERPFLICHT: BETRIEBSSTÄTTEN SIND NACH NATIONALEM
RECHT ZU DEFINIEREN
Kapitalgesellschaften sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben. Gerade bei nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften führt dies oft zu Problemen, wie ein Urteil
des Finanzgerichts Münster zum Fall einer polnischen Kapitalgesellschaft zeigt, deren Geschäftsleitung von Deutschland aus erfolgte.
FÜR UNTERNEHMER: DAS BRINGT DAS GESETZ GEGEN
GEWINNKÜRZUNGEN UND -VERLAGERUNGEN
Astrid Binger
Diplom-Finanzwirtin (FH),
Steuerberaterin
Tel. 02166 971-0
[email protected]
4
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz
zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“
zugestimmt. Der Titel klingt zwar eher tech-
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nisch, aber das Gesetz enthält durchaus einige
Änderungen, von denen Unternehmer gehört
haben sollten, zum Beispiel hinsichtlich der
steuerlichen Organschaft und der Besteuerung
von im Ausland erzielten Einkünften.
Steuern & Recht März 2017
UNTERNEHMENSFINANZIERUNG: WANN KÖRPERSCHAFTEN
VERLUSTE TROTZ ANTEILSEIGNERWECHSELS NUTZEN KÖNNEN
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Der Gesetzgeber hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei
Körperschaften“ verabschiedet. Demnach können ungenutzte Verluste einer Kapitalgesellschaft
trotz eines schädlichen Anteilseignerwechsels weiter genutzt werden, wenn der Geschäftsbetrieb
der Körperschaft erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Wir
erklären die Details der neuen Regelung.
GEWERBEVERLUST: UMWANDLUNG VON KAPITAL- IN
PERSONENGESELLSCHAFT UNSCHÄDLICH
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Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste erleiden, können Sie diese bei der Einkommen- und
der Gewerbesteuer mit Ihren unternehmerischen Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen.
Voraussetzung ist einerseits die sogenannte Unternehmensidentität und andererseits die Unternehmeridentität. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte zu klären, ob die Änderung der
Rechtsform des Unternehmens hierbei von Belang ist.
VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG: KANN DIE
TARIFBESTEUERUNG NACHTRÄGLICH BEANTRAGT WERDEN?
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Einnahmen aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer.
Bei Dividenden hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diese auf Antrag in die Steuererklärung einzubeziehen und gemäß dem sogenannten Teileinkünfteverfahren zu 60 % dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen.
ÜBERHÖHTER GEWINNAUSWEIS IN BILANZ: VORSTAND KANN
SCHADENERSATZLEISTUNG NICHT ALS WERBUNGSKOSTEN
ABSETZEN
Auch strafbare Handlungen eines Arbeitnehmers können zu absetzbarem Erwerbsaufwand
führen. Allerdings müssen die schuldhaften
Handlungen hierfür noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung
liegen und dürfen nicht auf privaten Umständen
beruhen. Will ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich durch die
schädigende Handlung bereichern, ist ein steuerlicher Abzug ausgeschlossen, so der Bundesfinanzhof.
Stefan Bette
Diplom-Kaufmann,
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Tel. 0241 88696-0
[email protected]
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5
KEHRTWENDE IM URLAUBSRECHT? : AUS DER PFLICHT DER
URLAUBSBEANTRAGUNG KÖNNTE BALD EINE PFLICHT ZUR
URLAUBSGEWÄHRUNG WERDEN
Rebekka de Conno
LL.M., Rechtsanwältin,
Fachanwältin für
Arbeitsrecht
Bislang besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmern von sich aus Urlaub zu
gewähren. Ohne Antrag eines Arbeitnehmers
auf Urlaub verfällt der Urlaubsanspruch. Das
könnte sich jedoch künftig ändern, denn das
Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen
Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung
vorgelegt, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist,
von sich aus und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen.
Tel. 02166 971-0
[email protected]
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BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG: ÜBERNAHME EINER
PENSIONSZUSAGE GEGEN ABLÖSUNGSZAHLUNG
Wechselt nur der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt
das nach Ansicht des Bundesfinanzhofs beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss. Mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen
wirtschaftlich nicht erfüllt. Damit kommt es nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn.
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FAMILIENBETRIEB: KEINE GEWINNERHÖHENDE ABZINSUNG
VON PRIVATEN DARLEHEN
Aus wirtschaftlicher Sicht spricht vieles dafür, zur Finanzierung von betrieblichen Aufwendungen
Fremd- statt Eigenkapital zu nutzen. Eine Vermischung ist hingegen oftmals von Nachteil - z.B.
wenn ein Angehöriger im Betrieb mitarbeitet, sich sein Gehalt aber nicht auszahlen lässt, sondern
als Darlehen im Unternehmen belässt. Ein Hotelbesitzer aus Nordrhein-Westfalen bekam in einer
solchen Konstellation prompt Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
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REPRÄSENTATIONSAUFWAND: LASSEN SICH AUSGABEN FÜR
„HERRENABENDE“ VON DER STEUER ABSETZEN?
Unternehmer können ihren steuerlichen Gewinn nicht beliebig durch betrieblich veranlassten Aufwand mindern. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen beispielsweise Kosten, die mit Jagd und
Fischerei oder mit Segel- und Motorjachten zusammenhängen, keine Gewinnminderung herbeiführen. Der Bundesfinanzhof lässt nun in einem Fall überprüfen, ob dies auch für aufwendige, als
„Herrenabende“ veranstaltete Gartenpartys gilt.
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Steuern & Recht März 2017
DIE QUALITÄTSZERTIFIKATE DER WWS GMBH WURDEN IM
JANUAR 2017 ERNEUT BESTÄTIGT
Im Januar 2017 wurde die Gültigkeit der Qualitäts-Zertifikate gemäß DIN EN ISO 9001: 2008 und
DStV-Qualitätssiegels erneut bestätigt. Im Bericht zur durchgeführten Begutachtung weist die
Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, DQS GmbH, darauf hin, dass
Qualitäts-Anforderungen der jeweiligen Regelwerke nicht nur erfüllt, sondern übertroffen wurden. Ein Ergebnis, das dem engagierten Einsatz alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken ist.
NEUER WIRTSCHAFTSPRÜFER
BEI DER WWS
Herr Sebastian Loosen hat das Wirtschaftsprüferexamen mit Erfolg abgeschlossen und ist in dieser Funktion verstärkt für die Mandate der WWS tätig. Herr Loosen arbeitet am Standort Mönchengladbach-Rheydt, wo ihm kürzlich auch Prokura erteilt wurde, unterstützt jedoch mit seinem
Wissen und Können das WWS-Team aller Standorte.
SteuerFrei
WUSSTEN SIE SCHON, DASS ES UNTER DEM EIS DES NORDPOLS VOR LEBEN NUR SO WIMMMELT?
Eine vor kurzem stattgefundene Expedition eines Forscherteams des Alfred-Wegener-Instituts
mit dem Forschungsschiff Polarstern brachte
sensationelle Ergebnisse: Sechs Wochen lang
untersuchten die Wissenschaftler mit neuester
Technik das Tiefseeleben unter dem Eis und am
Meeresboden in der Arktis nahe am Nordpol.
Mit Hilfe eines Tauchroboters der NASA konnten
Fauna und Flora auf dem Gipfel des KarasikSeebergs - 650 Meter unter der Arktis - gefilmt
und Proben gesammelt werden. Darunter waren riesige, kugelige Schwämme, die bis zu ei-
nem Meter groß, Hunderte von Jahren alt werden und sich anscheinend auf ihren Nadeln
fortbewegen können. Diese Schwämme beherbergen wiederum große weiße Seesterne, blaue
Schnecken, rote Krebse, weiße und braune Muscheln. Verschiedene Fischarten, die an diesem
Ort nicht zu erwarten waren, und die nördlichsten bisher entdeckten Korallen waren weitere
Überraschungen. Große Sorgen bereitet den
Forschern der Klimawandel: In den letzten 35
Jahren ist die Eisfläche am Nordpol um die
Hälfte geschrumpft!
Weisheiten aus dem Steuerrecht
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern
zu sparen!" (Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965 und Aussage von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt)
7
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtz, Walter, Schmitz & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater
Wirtschaftsprüfer mbB
Mönchengladbach
Wilhelm-Strauß-Straße 45–47
41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166 971-0
Fax: 02166 971-200
E-Mail: [email protected]
Aachen
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52078 Aachen
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Fax: 0241 88696-11
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Nettetal
Dülkener Straße 5
41334 Nettetal
Tel.: 02153 9777-0
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