STEUERN & RECHT Die Kanzleizeitschrift der WWS Ausgabe März 2017 Informationen für unsere Mandanten: Vorsteuerabzug: Rechnungsberichtigung ist rückwirkend möglich Mehr auf Seite 3 www.wws-gruppe.de INHALT Independent member of 3 Vorsteuerabzug: Rechnungsberichtigung ist rückwirkend 4 Bargeschäfte mit Partyservice: Ohne vorschriftsmäßige möglich Aufzeichnung ist die Party vorbei Steueränderungen 2017: Pauschalen und Freibeträge erhöhen sich Steuerpflicht: Betriebsstätten sind nach nationalem Recht Sehr geehrte Leser, liebe Mandanten, zu definieren Für Unternehmer: Das bringt das Gesetz gegen wir freuen uns, Ihnen unsere Kanzleizeitschrift in neuem Format vorstellen zu können. Gewinnkürzungen und -verlagerungen 5 Unternehmensfinanzierung: Wann Körperschaften Verluste trotz Anteilseignerwechsels nutzen können Gewerbeverlust: Umwandlung von Kapital- in Personengesellschaft unschädlich Verdeckte Gewinnausschüttung: Kann die Tarifbesteuerung nachträglich beantragt werden? Überhöhter Gewinnausweis in Bilanz: Vorstand kann Schadenersatzleistung nicht als Werbungskosten absetzen 6 Kehrtwende im Urlaubsrecht? : Aus der Pflicht der Urlaubsbeantragung könnte bald eine Pflicht zur Das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Als kompetenter Partner möchten wir Ihnen möglichst viel Transparenz bieten und Sie über die wichtigsten Änderungen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft kompakt und noch gezielter, anschaulicher und verständlicher als bisher informieren. Zu jedem Artikel finden Sie einen weiterführenden Link zu unserer Homepage, auf der wir zusätzliche Hintergrundinformationen und weiterführende Themen für Sie bereithalten. Aber auch an Neuigkeiten aus unserem Kanzleialltag möchten wir Sie gerne teilhaben lassen. Urlaubsgewährung werden Betriebliche Altersversorgung: Übernahme einer Pensionszusage gegen Ablösungszahlung Familienbetrieb: Keine gewinnerhöhende Abzinsung von privaten Darlehen Dr. Ulrich Viefers Repräsentationsaufwand: Lassen sich Ausgaben für „Herrenabende“ von der Steuer absetzen? 7 Die Qualitätszertifikate der WWS GmbH wurden im Januar 2017 erneut bestätigt Neuer Wirtschaftsprüfer bei der WWS 2 Schauen Sie sich alle Artikel unserer Kanzleizeitschrift von unterwegs an. Steuern & Recht März 2017 VORSTEUERABZUG: RECHNUNGSBERICHTIGUNG IST RÜCKWIRKEND MÖGLICH Es ist ein Ärgernis für jedes Unternehmen: Das Finanzamt entdeckt im Zuge einer Betriebsprüfung nicht ordnungsgemäße Eingangsrechnungen und versagt dem geprüften Unternehmen deshalb den daraus vorgenommenen Vorsteuerabzug. Da die Beanstandungen regelmäßig Altjahre betreffen, muss das Unternehmen auf die entstehenden Steuernachforderungen meist Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr zahlen. Dies gilt selbst dann, wenn nachträglich berichtigte Rechnungen vorgelegt werden können, denn diese wurden (bislang) nur mit Wirkung für die Zukunft anerkannt. In einem neuen Grundsatzurteil hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) gegen diese Verwaltungspraxis und Rechtsprechung gestellt und entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt, so dass keine Nachzahlungszinsen entstehen. Erwirkt hat den Richterspruch ein Dentallabor, dem das Finanzamt im Zuge einer Betriebsprüfung den Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Rechtsanwalts und einer Unternehmensberatung versagt hatte, weil die darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen nicht ordnungsgemäß waren. Da diese Beanstandungen die Altjahre 2005 bis 2007 betrafen, musste das Dentallabor auf die Umsatzsteuernachzahlungen hohe Nachzahlungszinsen entrichten. Obwohl es im Jahr 2013 berichtigte Rechnungen mit ordnungsgemäßer Leistungsbeschreibung vorlegte, konnte es die Verzinsung zunächst nicht abwenden: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg erklärte in erster Instanz, dass die berichtigten Rechnungen erst in 2013 einen Vorsteuerabzug ermöglichten. Der BFH hob das finanzgerichtliche Urteil jedoch auf, verwies auf die neue unternehmerfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechnungsberichtigung (Rechtssache „Senatex“) und sprach dem Unternehmen den Vorsteuerabzug für die Jahre 2005 bis 2007 zu, so dass keine Nachzahlungszinsen entstanden. Für eine „funktionierende“ rückwirkende Rechnungsberichtigung fordert der BFH allerdings, dass in der Ursprungsrechnung mindestens Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthalten sind. Der BFH weist zudem darauf hin, dass ein Unternehmen eine Rechnung noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht berichtigen kann. Stefan Rattay Diplom-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht Tel. 0241 88696-0 [email protected] Hinweis: Die neue BFH-Rechtsprechung ist von großer Bedeutung für Unternehmen, die trotz formaler Rechnungsmängel den Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen in Anspruch genommen haben. Themenverwandte Artikel finden Sie auf unserer Website Klicken Sie dafür hier 3 Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier BARGESCHÄFTE MIT PARTYSERVICE: OHNE VORSCHRIFTSMÄßIGE AUFZEICHNUNG IST DIE PARTY VORBEI Auch die Gastronomiebranche hat die seit Anfang dieses Jahres verschärften Anforderungen an die eingesetzten Registrierkassen zu erfüllen. In der Vergangenheit wurden bei Außenprüfungen regelmäßig manipulierte Kassensysteme gefunden bzw. es gab hohe Hinzuschätzungen wegen nicht ordnungsmäßiger Buchführung. Ein Beispiel dafür, wann solche Hinzuschätzungen drohen, zeigt ein Fall des Finanzgerichts Hamburg. Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier STEUERÄNDERUNGEN 2017: PAUSCHALEN UND FREIBETRÄGE ERHÖHEN SICH Wenn alljährlich an Silvester die Sektkorken knallen, erhöhen sich regelmäßig viele steuerliche Freibeträge und Pauschalen. Zum 01.01.2017 betraf das zum Beispiel den Grundfreibetrag, den Unterhaltshöchstbetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag, die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Elektroautos und die Absetzbarkeit von beruflich bedingten Umzugskosten. Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier STEUERPFLICHT: BETRIEBSSTÄTTEN SIND NACH NATIONALEM RECHT ZU DEFINIEREN Kapitalgesellschaften sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland haben. Gerade bei nach ausländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaften führt dies oft zu Problemen, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zum Fall einer polnischen Kapitalgesellschaft zeigt, deren Geschäftsleitung von Deutschland aus erfolgte. FÜR UNTERNEHMER: DAS BRINGT DAS GESETZ GEGEN GEWINNKÜRZUNGEN UND -VERLAGERUNGEN Astrid Binger Diplom-Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin Tel. 02166 971-0 [email protected] 4 Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ zugestimmt. Der Titel klingt zwar eher tech- Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier nisch, aber das Gesetz enthält durchaus einige Änderungen, von denen Unternehmer gehört haben sollten, zum Beispiel hinsichtlich der steuerlichen Organschaft und der Besteuerung von im Ausland erzielten Einkünften. Steuern & Recht März 2017 UNTERNEHMENSFINANZIERUNG: WANN KÖRPERSCHAFTEN VERLUSTE TROTZ ANTEILSEIGNERWECHSELS NUTZEN KÖNNEN Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier Der Gesetzgeber hat das „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ verabschiedet. Demnach können ungenutzte Verluste einer Kapitalgesellschaft trotz eines schädlichen Anteilseignerwechsels weiter genutzt werden, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist. Wir erklären die Details der neuen Regelung. GEWERBEVERLUST: UMWANDLUNG VON KAPITAL- IN PERSONENGESELLSCHAFT UNSCHÄDLICH Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste erleiden, können Sie diese bei der Einkommen- und der Gewerbesteuer mit Ihren unternehmerischen Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen. Voraussetzung ist einerseits die sogenannte Unternehmensidentität und andererseits die Unternehmeridentität. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte zu klären, ob die Änderung der Rechtsform des Unternehmens hierbei von Belang ist. VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG: KANN DIE TARIFBESTEUERUNG NACHTRÄGLICH BEANTRAGT WERDEN? Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier Einnahmen aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer. Bei Dividenden hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diese auf Antrag in die Steuererklärung einzubeziehen und gemäß dem sogenannten Teileinkünfteverfahren zu 60 % dem persönlichen Steuersatz zu unterwerfen. ÜBERHÖHTER GEWINNAUSWEIS IN BILANZ: VORSTAND KANN SCHADENERSATZLEISTUNG NICHT ALS WERBUNGSKOSTEN ABSETZEN Auch strafbare Handlungen eines Arbeitnehmers können zu absetzbarem Erwerbsaufwand führen. Allerdings müssen die schuldhaften Handlungen hierfür noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung liegen und dürfen nicht auf privaten Umständen beruhen. Will ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst schädigen oder sich durch die schädigende Handlung bereichern, ist ein steuerlicher Abzug ausgeschlossen, so der Bundesfinanzhof. Stefan Bette Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Tel. 0241 88696-0 [email protected] Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier 5 KEHRTWENDE IM URLAUBSRECHT? : AUS DER PFLICHT DER URLAUBSBEANTRAGUNG KÖNNTE BALD EINE PFLICHT ZUR URLAUBSGEWÄHRUNG WERDEN Rebekka de Conno LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Bislang besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbeitnehmern von sich aus Urlaub zu gewähren. Ohne Antrag eines Arbeitnehmers auf Urlaub verfällt der Urlaubsanspruch. Das könnte sich jedoch künftig ändern, denn das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, von sich aus und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen. Tel. 02166 971-0 [email protected] Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG: ÜBERNAHME EINER PENSIONSZUSAGE GEGEN ABLÖSUNGSZAHLUNG Wechselt nur der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt das nach Ansicht des Bundesfinanzhofs beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss. Mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen wirtschaftlich nicht erfüllt. Damit kommt es nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn. Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier FAMILIENBETRIEB: KEINE GEWINNERHÖHENDE ABZINSUNG VON PRIVATEN DARLEHEN Aus wirtschaftlicher Sicht spricht vieles dafür, zur Finanzierung von betrieblichen Aufwendungen Fremd- statt Eigenkapital zu nutzen. Eine Vermischung ist hingegen oftmals von Nachteil - z.B. wenn ein Angehöriger im Betrieb mitarbeitet, sich sein Gehalt aber nicht auszahlen lässt, sondern als Darlehen im Unternehmen belässt. Ein Hotelbesitzer aus Nordrhein-Westfalen bekam in einer solchen Konstellation prompt Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Den gesamten Artikel im Internet ansehen Klicken Sie dafür hier REPRÄSENTATIONSAUFWAND: LASSEN SICH AUSGABEN FÜR „HERRENABENDE“ VON DER STEUER ABSETZEN? Unternehmer können ihren steuerlichen Gewinn nicht beliebig durch betrieblich veranlassten Aufwand mindern. Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen beispielsweise Kosten, die mit Jagd und Fischerei oder mit Segel- und Motorjachten zusammenhängen, keine Gewinnminderung herbeiführen. Der Bundesfinanzhof lässt nun in einem Fall überprüfen, ob dies auch für aufwendige, als „Herrenabende“ veranstaltete Gartenpartys gilt. 6 Steuern & Recht März 2017 DIE QUALITÄTSZERTIFIKATE DER WWS GMBH WURDEN IM JANUAR 2017 ERNEUT BESTÄTIGT Im Januar 2017 wurde die Gültigkeit der Qualitäts-Zertifikate gemäß DIN EN ISO 9001: 2008 und DStV-Qualitätssiegels erneut bestätigt. Im Bericht zur durchgeführten Begutachtung weist die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, DQS GmbH, darauf hin, dass Qualitäts-Anforderungen der jeweiligen Regelwerke nicht nur erfüllt, sondern übertroffen wurden. Ein Ergebnis, das dem engagierten Einsatz alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken ist. NEUER WIRTSCHAFTSPRÜFER BEI DER WWS Herr Sebastian Loosen hat das Wirtschaftsprüferexamen mit Erfolg abgeschlossen und ist in dieser Funktion verstärkt für die Mandate der WWS tätig. Herr Loosen arbeitet am Standort Mönchengladbach-Rheydt, wo ihm kürzlich auch Prokura erteilt wurde, unterstützt jedoch mit seinem Wissen und Können das WWS-Team aller Standorte. SteuerFrei WUSSTEN SIE SCHON, DASS ES UNTER DEM EIS DES NORDPOLS VOR LEBEN NUR SO WIMMMELT? Eine vor kurzem stattgefundene Expedition eines Forscherteams des Alfred-Wegener-Instituts mit dem Forschungsschiff Polarstern brachte sensationelle Ergebnisse: Sechs Wochen lang untersuchten die Wissenschaftler mit neuester Technik das Tiefseeleben unter dem Eis und am Meeresboden in der Arktis nahe am Nordpol. Mit Hilfe eines Tauchroboters der NASA konnten Fauna und Flora auf dem Gipfel des KarasikSeebergs - 650 Meter unter der Arktis - gefilmt und Proben gesammelt werden. Darunter waren riesige, kugelige Schwämme, die bis zu ei- nem Meter groß, Hunderte von Jahren alt werden und sich anscheinend auf ihren Nadeln fortbewegen können. Diese Schwämme beherbergen wiederum große weiße Seesterne, blaue Schnecken, rote Krebse, weiße und braune Muscheln. Verschiedene Fischarten, die an diesem Ort nicht zu erwarten waren, und die nördlichsten bisher entdeckten Korallen waren weitere Überraschungen. Große Sorgen bereitet den Forschern der Klimawandel: In den letzten 35 Jahren ist die Eisfläche am Nordpol um die Hälfte geschrumpft! Weisheiten aus dem Steuerrecht „Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!" (Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965 und Aussage von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt) 7 WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB Mönchengladbach Wilhelm-Strauß-Straße 45–47 41236 Mönchengladbach Tel.: 02166 971-0 Fax: 02166 971-200 E-Mail: [email protected] Aachen Sittarder Straße 30 52078 Aachen Tel.: 0241 88696-0 Fax: 0241 88696-11 E-Mail: [email protected] Nettetal Dülkener Straße 5 41334 Nettetal Tel.: 02153 9777-0 Fax: 02153 9777-33 E-Mail: [email protected] www.wws-gruppe.de Disclaimer WEGWEISER bietet lediglich allgemeine Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. In keinem Fall sind diese geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen die WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH an den jeweiligen Standorten gerne zur Verfügung. WEGWEISER unterliegt urheberrechtlichem Schutz. Eine Speicherung zu eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungsarten, insbesondere der Abdruck in anderen Newslettern oder die Veröffentlichung auf Webseiten, bedürfen der Zustimmung der Herausgeber. Bildnachweise: Seite 1: Gajus - Fotolia, Seite 4: Monique De Caro, Seite 6: CHRISTIAN NIELINGER;+49(0)1723011188, Seite 7: Monique De Caro, Seite 3: Gajus - Fotolia. Gestaltung und Produktion: Wiadok - Corporate Publishing für Steuerberater – www.wiadok.de
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