Medien-Information 03. März 2017 Gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr in Bund und Ländern unter Beteiligung von Schleswig-Holstein KIEL. Vom 7. bis zum 9. März 2017 werden die Polizeibehörden in Bund und Ländern zum ersten Mal gemeinsam mit der Bundeswehr die Zusammenarbeit bei der Terrorismusabwehr üben. An der als „GETEX“ („Gemeinsame TerrorismusabwehrExercise“) bezeichneten Übung wird neben Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland auch das Land Schleswig-Holstein teilnehmen. Auf Seiten des Bundes sind die Bundesministerien des Innern (BMI) und der Verteidigung (BMVg) mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden beteiligt. Deutschland steht im Zielspektrum des internationalen Terrorismus. Eine frühzeitige und intensive Vorbereitung der Sicherheitsbehörden auf terroristische Anschläge ist unverzichtbar. Die handelnden Behörden müssen Kooperation, Koordination und gemeinsame Reaktion einüben. Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr in einer Terrorlage ist bislang noch nicht geübt worden. Nach geltendem Verfassungsrecht kann die Bundeswehr – neben Maßnahmen der technisch-logistischen Amtshilfe – unter engen Voraussetzungen auch hoheitliche Aufgaben zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen Bekämpfung eines besonders schweren Unglücksfalls, d.h. auch einer terroristischen Lage, wahrnehmen. Die Streitkräfte handeln unter der Gesamtleitung der Polizei und nach Maßgabe des Gefahrenabwehrrechts des Landes. Angesichts des sich hieraus ergebenden spezifischen Übungsbedarfs ist im Rahmen der Erstellung des Weißbuches zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr im August 2016 mit den Landesregierungen eine gemeinsame Übung vereinbart worden. Die GETEX wird für die Bevölkerung im Land nicht sichtbar sein. Es handelt sich um eine so genannte Stabsrahmenübung, bei der es vor allem um die Einübung der Verfahrens- und Kommunikationswege zwischen den für die Einsatzkoordination verantwortlichen Stäben und Lagezentren geht. Einsatzkräfte „auf der Straße“ wird es daher nicht geben. In Schleswig-Holstein wird der Übungsschwerpunkt auf der Koordination von Amtshilfemaßnahmen gemäß Art. 35 Absatz 1 GG (technisch-logistische Amtshilfe) zwischen Polizei und Bundeswehr liegen. Dazu kommen am 7. und 8 März Vertreter der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Bildungsministeriums und der Landespolizei zusammen, um die gemeinsame Lagebewältigung fiktiver Ereignisse zu üben. Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 | Telefax 0431 988-3019 | E-Mail: [email protected] | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.landesregierung.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.im.schleswig-holstein.de
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