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03. März 2017
Gemeinsame Übung von Polizei und Bundeswehr in Bund und Ländern unter
Beteiligung von Schleswig-Holstein
KIEL. Vom 7. bis zum 9. März 2017 werden die Polizeibehörden in Bund und Ländern
zum ersten Mal gemeinsam mit der Bundeswehr die Zusammenarbeit bei der
Terrorismusabwehr üben. An der als „GETEX“ („Gemeinsame TerrorismusabwehrExercise“) bezeichneten Übung wird neben Baden-Württemberg, Bayern, Bremen,
Nordrhein-Westfalen, Saarland auch das Land Schleswig-Holstein teilnehmen. Auf
Seiten des Bundes sind die Bundesministerien des Innern (BMI) und der Verteidigung
(BMVg) mit ihren jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden beteiligt.
Deutschland steht im Zielspektrum des internationalen Terrorismus. Eine frühzeitige
und intensive Vorbereitung der Sicherheitsbehörden auf terroristische Anschläge ist
unverzichtbar. Die handelnden Behörden müssen Kooperation, Koordination und
gemeinsame Reaktion einüben.
Die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr in einer Terrorlage ist bislang noch nicht
geübt worden. Nach geltendem Verfassungsrecht kann die Bundeswehr – neben
Maßnahmen der technisch-logistischen Amtshilfe – unter engen Voraussetzungen
auch hoheitliche Aufgaben zur Unterstützung der Polizeikräfte bei der wirksamen
Bekämpfung eines besonders schweren Unglücksfalls, d.h. auch einer terroristischen
Lage, wahrnehmen. Die Streitkräfte handeln unter der Gesamtleitung der Polizei und
nach Maßgabe des Gefahrenabwehrrechts des Landes. Angesichts des sich hieraus
ergebenden spezifischen Übungsbedarfs ist im Rahmen der Erstellung des
Weißbuches zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr im August 2016
mit den Landesregierungen eine gemeinsame Übung vereinbart worden.
Die GETEX wird für die Bevölkerung im Land nicht sichtbar sein. Es handelt sich um
eine so genannte Stabsrahmenübung, bei der es vor allem um die Einübung der
Verfahrens- und Kommunikationswege zwischen den für die Einsatzkoordination
verantwortlichen Stäben und Lagezentren geht. Einsatzkräfte „auf der Straße“ wird es
daher nicht geben.
In Schleswig-Holstein wird der Übungsschwerpunkt auf der Koordination von
Amtshilfemaßnahmen gemäß Art. 35 Absatz 1 GG (technisch-logistische Amtshilfe)
zwischen Polizei und Bundeswehr liegen. Dazu kommen am 7. und 8 März Vertreter
der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Bildungsministeriums und der Landespolizei
zusammen, um die gemeinsame Lagebewältigung fiktiver Ereignisse zu üben.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg
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