Trinkwasserqualitätssicherung GUT

Trinkwasser
Zu einem motivierenden Arbeitsumfeld gehören nicht nur Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten,
auch die alltägliche Umgebung muss Mitarbeiter_innen und Studierenden einen adäquaten Rahmen
bieten. Als Teil der Qualitätssicherung werden seit 2014 die Wasserentnahmestellen an der TU Wien
regelmäßig überprüft.
Durch diese prophylaktische Maßnahme wird der bereits erreichte hohe Qualitätsstandard gehalten
bzw. wird eventueller Handlungsbedarf rasch erkannt.
Frisches Wasser
Speziell nach betriebsärmeren Zeiten (Wochenenden, Feiertage, vorlesungsfreie Zeit) ist es wichtig, in
den Leitungen stehendes Trinkwasser abzulassen. Nach ein bis zwei Minuten fühlt sich das Wasser
deutlich kühler an und ist jedenfalls unbedenklich.
Warmwasser
Falls sich in Ihren Räumlichkeiten ein kleiner Untertischspeicher befindet ist es empfehlenswert,
diesen ein oder zweimal pro Jahr auf höchster Stufe aufzuheizen und anschließend das Wasser
abzulassen. Nach dieser Reinigung wieder auf angenehme Temperatur zurückdrehen.
Wir bedanken uns vorab für Ihre Mithilfe, diese vorbeugende Maßnahme ist eine Investition in unser
aller Gesundheit.
Für etwaige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Team Gebäude und Technik
Wasserfärbung – was tun?
Braunes Wasser:
Hier ist meist Rost die Ursache. Lassen Sie das Wasser ein bis zwei Minuten laufen, warten Sie
danach ca. 30 Minuten. Das Spülen sollte die Verfärbung beheben.
Falls das nicht der Fall ist, wenden Sie sich direkt an den GuT-Arbeitnehmer_innenschutz.
Weißes, trübes Wasser:
Der „milchige“ Effekt ist eine hochfeine Verteilung von Gasblasen im Wasser. Das Wasser wird nach
wenigen Minuten wieder klar. Auch hier sollte ein Spülen von ein bis zwei Minuten helfen. Falls nicht,
wenden Sie sich direkt an den GuT-Arbeitnehmer_innenschutz.
Die GuT veranlasst in Folge die Kontrolle der Leitungen und Installationen durch den Hausherren
(BIG) und beauftragt ggf. einen Ziviltechniker mit der Ursachenklärung. Nach Behebung bekommen
Sie Rückmeldung zu Ursache und Unbedenklichkeit des Trinkwassers.
GuT-Arbeitnehmer_innenschutz
Mag. Gabriele Okorn
T 01-58801-400699
[email protected]