19. TuS Gaarden Pokal

TuS Gaarden von 1875 e. V. Schwimmabteilung
Techn.-Leiterin: Ida Kleber
E-Mail: ikleber(at)gmx.net
Abteilungsleiter: Michael Bordt E-Mail: bordt(at)t-online.de
http://www.tusgaarden-schwimmen.de
Tel.: 0431/688612
Tel.:0431/781633
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Ausschreibung und Programm für den
19. TuS Gaarden Pokal
am Samstag, den 04.03.2017
in der Universitätsschwimmhalle der Christian-Albrechts-Universität,
Olshausenstr. 40, 24119 Kiel
Telefon: (0431) Telefon: 0431-880 3738
Veranstalter und Ausrichter: TuS Gaarden
Einlass
12:15 Uhr
KR-Sitzung
12:25 Uhr
Beginn
13:00 Uhr
Wettkampf: ungerade Wettkampfnummer sind weiblich, gerade Wettkampfnummer sind männlich;
Abschnitt 1 WK 1 bis 12
1+2
4 x100m
3+4
100 m
5+6
50m
7+8
200 m
9 +10
100 m
11 +12
50 m
2. Abschnitt WK 13 bis 24
Brust
2008 + älter
13
4 x 100 m
Lagen mix
2007 + älter
Lagen
2008 + älter
14 +15
100 m
Brust
2008 + älter
Rücken
2009 + älter
16 +17
50 m
Freistil
2009 + älter
Lagen
2007 + älter
18 + 19
100 m
Freistil
2008 + älter
Rücken
2008 + älter
20 + 21
50 m
Schmetterling
2008 + älter
Brust
2009 + älter
22 + 23
100 m
Schmetterling
2007 + älter
Die Mix-Staffel muss aus 2 männlichen und 2 weiblichen Aktiven bestehen.
Nach Wettkampf 12 ist es eine Pause von ca. 30 Minuten vorgesehen.
Wettkampfanlage
• Wettkampfbecken 25 m x 6 Bahnen
• wellenbrechende Leinen
• Wassertemperatur ca. 25° C
• Handzeitnahme
Pokal - Wertung
• Für die Jahrgang 2008/2009
• Für die Jahrgänge 2006/2007:
• Für die Jahrgänge 2004/2005:
• Für die Jahrgänge 2002/2003:
• Für die Jahrgänge 1998 bis 2001:
• Für die Jahrgänge 1997 und älter:
Summe aus drei 50 m Strecken
Summe aus drei 50m Strecken,
Summe aus drei 100m Strecken, (außer 100m Lagen)
Summe aus vier 100m Strecken, (außer 100m Lagen)
Summe aus fünf 100m Strecken
Summe aus fünf 100m Strecken und 200m Lagen
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19. TuS Gaarden Pokal, 04.03.2017
1.
Allgemeine Bestimmungen
Wettkampfbestimmungen und Teilnahmeberechtigung
Der Wettkampf wird nach den Wettkampfbestimmungen, der Rechtsordnung, den Jugendschutzbestimmungen und den Dopingbestimmungen des DSV durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind
Mitglieder der Vereine die dem DSV angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind.
Alle Schwimmer und Schwimmerinnen, die am Wettkampf teilnehmen, müssen im Lizenzregister des
DSV erfasst sein.
Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die
Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes anzuwenden.
Startregel
Es gilt die "EIN-Start-Regel".
Meldungen
Die Meldungen sind auf DSV-Meldebogen und -Meldeliste vollständig ausgefüllt abzugeben. Wenn
möglich, bitten wir um Übersendung der Meldungen im DSV-Format. Mit Abgabe der Meldungen
erkennt der meldende Verein die Bestimmungen dieser Ausschreibung als rechtsverbindlich an.
Zusammen mit der Meldung müssen die Vereine eine Versicherung abgeben, dass die von ihnen
gemeldeten Schwimmer das Startrecht für den Verein haben, die nach § 16 Abs. 2 Buchstabe (f)
vorgeschriebene Jahreslizenz bezahlt wurde.
Meldungen zu den Wettkämpfen sind auf einer Meldeliste (DSV Form 102) zusammen mit einem DSVMeldebogen (DSV Form 101 neueste Version) abzugeben. Die Zusendung von Startkarten entfällt. Die
Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt werden und gut lesbar sein. Vorab können Meldungen auch
per E-Mail im DSV - Format erfolgen.
Der Ausrichter bestätigt unverzüglich den Eingang der Meldungen per E-Mail durch Übermittlung der
aufgenommenen Vereinsmeldeliste, spätestens jedoch bis zwei Stunden nach Meldeschluss. Bei
Meldungen per Post erfolgt die Eingangsbestätigung nur, wenn bei der Meldung eine E-Mail-Adresse
angegeben ist. Für die Kontrolle, dass die Meldungen beim Ausrichter eingegangen sind, ist der
meldende Verein verantwortlich.
Sportgesundheit
Die Vereine geben eine Versicherung ab, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre
Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist.
Ausschließlich bei der Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach DSV-Standard und E-MailVersand, darf der Meldebogen ohne Unterschrift und verbindlicher Erklärung zur Sportgesundheit nach
WB-AT § 8 versandt und vom Ausrichter angenommen werden. Die Unterschrift muss in diesem Fall
vor Veranstaltungsbeginn nachgeholt oder ein unterschriebener Meldebogen (DSV Form 101 neueste
Version) beim Ausrichter abgegeben werden. Ohne unterschrieben Meldebogen ist der Verein nicht
startberechtigt.
Den Veranstalter / Ausrichter des Wettkampfes trifft keine Haftung, falls sich herausstellt, dass eine
Sportgesundheit oder die gültige Jahreslizenz nicht vorliegt.
Beanstandungen
Beanstandungen zu den aufgenommenen Meldungen müssen bis spätestens 24 Stunden nach
Meldeschluss erfolgen. Aus Sicherheitsgründen sollte die Meldung auch immer per Post erfolgen. Bei
allen Meldungen müssen die Vereins ID und die Personen ID (Registrierungsnummer der Schwimmer)
angegeben werden. Unvollständige oder nicht formgerechte Meldungen können zurückgewiesen
werden. Das Meldegeld fällt an den TuS Gaarden
Schwimmbekleidung
Es sind hierzu die FINA-Bestimmungen und die entsprechenden DSV-Erläuterungen zu beachten. Es
wird darauf hingewiesen, dass vor dem Start entsprechende Sichtkontrollen durchgeführt werden.
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19. TuS Gaarden Pokal, 04.03.2017
Datenschutz
Mit der Abgabe der Meldungen erklärt der Verein, dass er und die gemeldeten Aktiven mit der
Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind und auch damit, dass die
Wettkampfdaten in Meldeergebnissen, Wettkampfprotokollen, Bestenlisten und Fotos, auch auf
elektronischem Wege, veröffentlicht werden. Das Meldeergebnis und das Protokoll werden im Internet
veröffentlicht.
2.
Besondere Bestimmungen
Meldebeschränkung
Die Jahrgänge 2007, 2008 und 2009 (Acht- bis Zehnjährige) dürfen pro Tag nicht mehr als 6 Starts
durchführen.
Nach- und Ummeldungen sind nicht möglich.
Meldeschluss:
Meldeschluss ist am Dienstag, den 24.02.2017
Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Das Meldeergebnis wird auf der
Homepage des Veranstalters veröffentlicht. http://www.tusgaarden-schwimmen.de
Meldeanschrift
Angelika Bordt, Brunsberg 7, 24222 Schwentinental, Telefon 0431/78 16 33
E-Mail [email protected]
Meldegeld
Das Meldegeld beträgt 3,50 € für 50 m Strecken; 4,00 € für 100 m Strecken;
4,50 € für 200 m Strecken; für Staffel 8,00 €.
Wir bitten, die meldenden Vereine, das Meldegeld den Meldungen in Form eines
Verrechnungsschecks beizulegen oder mit dem Kennwort „TuS - Pokal 2017“ auf folgendes Konto
einzuzahlen:
Michael Bordt, Targo Bank Kiel, IBAN: DE44 3002 0900 5340 2507 66; BIC CODE: CMCIDEDD
Laufeinteilung
Die Laufeinteilung erfolgt altersunabhängig nach den gemeldeten Zeiten.
Wertung
• Einzelwertungen
Die Wertungen der Einzelstrecken ist in den Altersklassen 2009, 2008, 2007, 2005 - 2006,
2001 - 2004, 1996-2000, Masters AK 20, 25, 30 usw.
• Mehrkampfwertung
für die Altersklassen 2008/2009, 2006/2007, 2004/2005, 2003/2004, 1996/2002, 1997 und älter
Es werden die Punkte nach der Leistungstabelle der FINA Tabelle addiert.
Auszeichnungen:
Die Plätze 1 - 3 jeder Wertung erhalten Medaillen. Die Master werden zusammen gewertet. Alle
Teilnehmer bekommen eine Urkunde. Die jeweils ersten Teilnehmer im Mehrkampf erhalten einen
Pokal.
Teilnehmer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, verlieren das Recht auf die Auszeichnung.
Protokolle
Protokolle werden im DSV-Format und als PDF-Form auf der Internetseite des Veranstalters
http://www.tusgaarden-schwimmen.de veröffentlicht.
Kampfrichter
Die genaue Zahl der zu stellenden Kampfrichter wird mit dem Meldeergebnis bekannt gegeben.
Der Veranstalter behält vor:
bei zu geringer Anzahl von Meldungen für einen Wettkampf diesen zu streichen oder in einem Lauf
Teilnehmer unterschiedlicher Wettkämpfe starten zu lassen und bei zu großer Anzahl von Meldungen
einzelne Wettkämpfe oder Läufe zu streichen.
Die Bekanntgabe erfolgt mit dem Meldeergebnis
Die Wettkampfveranstaltung wurde beim SHSV beantragt.
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19. TuS Gaarden Pokal, 04.03.2017