TuS Gaarden von 1875 e. V. Schwimmabteilung Techn.-Leiterin: Ida Kleber E-Mail: ikleber(at)gmx.net Abteilungsleiter: Michael Bordt E-Mail: bordt(at)t-online.de http://www.tusgaarden-schwimmen.de Tel.: 0431/688612 Tel.:0431/781633 ____________________________________________________________________________ Ausschreibung und Programm für den 19. TuS Gaarden Pokal am Samstag, den 04.03.2017 in der Universitätsschwimmhalle der Christian-Albrechts-Universität, Olshausenstr. 40, 24119 Kiel Telefon: (0431) Telefon: 0431-880 3738 Veranstalter und Ausrichter: TuS Gaarden Einlass 12:15 Uhr KR-Sitzung 12:25 Uhr Beginn 13:00 Uhr Wettkampf: ungerade Wettkampfnummer sind weiblich, gerade Wettkampfnummer sind männlich; Abschnitt 1 WK 1 bis 12 1+2 4 x100m 3+4 100 m 5+6 50m 7+8 200 m 9 +10 100 m 11 +12 50 m 2. Abschnitt WK 13 bis 24 Brust 2008 + älter 13 4 x 100 m Lagen mix 2007 + älter Lagen 2008 + älter 14 +15 100 m Brust 2008 + älter Rücken 2009 + älter 16 +17 50 m Freistil 2009 + älter Lagen 2007 + älter 18 + 19 100 m Freistil 2008 + älter Rücken 2008 + älter 20 + 21 50 m Schmetterling 2008 + älter Brust 2009 + älter 22 + 23 100 m Schmetterling 2007 + älter Die Mix-Staffel muss aus 2 männlichen und 2 weiblichen Aktiven bestehen. Nach Wettkampf 12 ist es eine Pause von ca. 30 Minuten vorgesehen. Wettkampfanlage • Wettkampfbecken 25 m x 6 Bahnen • wellenbrechende Leinen • Wassertemperatur ca. 25° C • Handzeitnahme Pokal - Wertung • Für die Jahrgang 2008/2009 • Für die Jahrgänge 2006/2007: • Für die Jahrgänge 2004/2005: • Für die Jahrgänge 2002/2003: • Für die Jahrgänge 1998 bis 2001: • Für die Jahrgänge 1997 und älter: Summe aus drei 50 m Strecken Summe aus drei 50m Strecken, Summe aus drei 100m Strecken, (außer 100m Lagen) Summe aus vier 100m Strecken, (außer 100m Lagen) Summe aus fünf 100m Strecken Summe aus fünf 100m Strecken und 200m Lagen 1 19. TuS Gaarden Pokal, 04.03.2017 1. Allgemeine Bestimmungen Wettkampfbestimmungen und Teilnahmeberechtigung Der Wettkampf wird nach den Wettkampfbestimmungen, der Rechtsordnung, den Jugendschutzbestimmungen und den Dopingbestimmungen des DSV durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Vereine die dem DSV angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind. Alle Schwimmer und Schwimmerinnen, die am Wettkampf teilnehmen, müssen im Lizenzregister des DSV erfasst sein. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes anzuwenden. Startregel Es gilt die "EIN-Start-Regel". Meldungen Die Meldungen sind auf DSV-Meldebogen und -Meldeliste vollständig ausgefüllt abzugeben. Wenn möglich, bitten wir um Übersendung der Meldungen im DSV-Format. Mit Abgabe der Meldungen erkennt der meldende Verein die Bestimmungen dieser Ausschreibung als rechtsverbindlich an. Zusammen mit der Meldung müssen die Vereine eine Versicherung abgeben, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer das Startrecht für den Verein haben, die nach § 16 Abs. 2 Buchstabe (f) vorgeschriebene Jahreslizenz bezahlt wurde. Meldungen zu den Wettkämpfen sind auf einer Meldeliste (DSV Form 102) zusammen mit einem DSVMeldebogen (DSV Form 101 neueste Version) abzugeben. Die Zusendung von Startkarten entfällt. Die Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt werden und gut lesbar sein. Vorab können Meldungen auch per E-Mail im DSV - Format erfolgen. Der Ausrichter bestätigt unverzüglich den Eingang der Meldungen per E-Mail durch Übermittlung der aufgenommenen Vereinsmeldeliste, spätestens jedoch bis zwei Stunden nach Meldeschluss. Bei Meldungen per Post erfolgt die Eingangsbestätigung nur, wenn bei der Meldung eine E-Mail-Adresse angegeben ist. Für die Kontrolle, dass die Meldungen beim Ausrichter eingegangen sind, ist der meldende Verein verantwortlich. Sportgesundheit Die Vereine geben eine Versicherung ab, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist. Ausschließlich bei der Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach DSV-Standard und E-MailVersand, darf der Meldebogen ohne Unterschrift und verbindlicher Erklärung zur Sportgesundheit nach WB-AT § 8 versandt und vom Ausrichter angenommen werden. Die Unterschrift muss in diesem Fall vor Veranstaltungsbeginn nachgeholt oder ein unterschriebener Meldebogen (DSV Form 101 neueste Version) beim Ausrichter abgegeben werden. Ohne unterschrieben Meldebogen ist der Verein nicht startberechtigt. Den Veranstalter / Ausrichter des Wettkampfes trifft keine Haftung, falls sich herausstellt, dass eine Sportgesundheit oder die gültige Jahreslizenz nicht vorliegt. Beanstandungen Beanstandungen zu den aufgenommenen Meldungen müssen bis spätestens 24 Stunden nach Meldeschluss erfolgen. Aus Sicherheitsgründen sollte die Meldung auch immer per Post erfolgen. Bei allen Meldungen müssen die Vereins ID und die Personen ID (Registrierungsnummer der Schwimmer) angegeben werden. Unvollständige oder nicht formgerechte Meldungen können zurückgewiesen werden. Das Meldegeld fällt an den TuS Gaarden Schwimmbekleidung Es sind hierzu die FINA-Bestimmungen und die entsprechenden DSV-Erläuterungen zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Start entsprechende Sichtkontrollen durchgeführt werden. 2 19. TuS Gaarden Pokal, 04.03.2017 Datenschutz Mit der Abgabe der Meldungen erklärt der Verein, dass er und die gemeldeten Aktiven mit der Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind und auch damit, dass die Wettkampfdaten in Meldeergebnissen, Wettkampfprotokollen, Bestenlisten und Fotos, auch auf elektronischem Wege, veröffentlicht werden. Das Meldeergebnis und das Protokoll werden im Internet veröffentlicht. 2. Besondere Bestimmungen Meldebeschränkung Die Jahrgänge 2007, 2008 und 2009 (Acht- bis Zehnjährige) dürfen pro Tag nicht mehr als 6 Starts durchführen. Nach- und Ummeldungen sind nicht möglich. Meldeschluss: Meldeschluss ist am Dienstag, den 24.02.2017 Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Das Meldeergebnis wird auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht. http://www.tusgaarden-schwimmen.de Meldeanschrift Angelika Bordt, Brunsberg 7, 24222 Schwentinental, Telefon 0431/78 16 33 E-Mail [email protected] Meldegeld Das Meldegeld beträgt 3,50 € für 50 m Strecken; 4,00 € für 100 m Strecken; 4,50 € für 200 m Strecken; für Staffel 8,00 €. Wir bitten, die meldenden Vereine, das Meldegeld den Meldungen in Form eines Verrechnungsschecks beizulegen oder mit dem Kennwort „TuS - Pokal 2017“ auf folgendes Konto einzuzahlen: Michael Bordt, Targo Bank Kiel, IBAN: DE44 3002 0900 5340 2507 66; BIC CODE: CMCIDEDD Laufeinteilung Die Laufeinteilung erfolgt altersunabhängig nach den gemeldeten Zeiten. Wertung • Einzelwertungen Die Wertungen der Einzelstrecken ist in den Altersklassen 2009, 2008, 2007, 2005 - 2006, 2001 - 2004, 1996-2000, Masters AK 20, 25, 30 usw. • Mehrkampfwertung für die Altersklassen 2008/2009, 2006/2007, 2004/2005, 2003/2004, 1996/2002, 1997 und älter Es werden die Punkte nach der Leistungstabelle der FINA Tabelle addiert. Auszeichnungen: Die Plätze 1 - 3 jeder Wertung erhalten Medaillen. Die Master werden zusammen gewertet. Alle Teilnehmer bekommen eine Urkunde. Die jeweils ersten Teilnehmer im Mehrkampf erhalten einen Pokal. Teilnehmer, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, verlieren das Recht auf die Auszeichnung. Protokolle Protokolle werden im DSV-Format und als PDF-Form auf der Internetseite des Veranstalters http://www.tusgaarden-schwimmen.de veröffentlicht. Kampfrichter Die genaue Zahl der zu stellenden Kampfrichter wird mit dem Meldeergebnis bekannt gegeben. Der Veranstalter behält vor: bei zu geringer Anzahl von Meldungen für einen Wettkampf diesen zu streichen oder in einem Lauf Teilnehmer unterschiedlicher Wettkämpfe starten zu lassen und bei zu großer Anzahl von Meldungen einzelne Wettkämpfe oder Läufe zu streichen. Die Bekanntgabe erfolgt mit dem Meldeergebnis Die Wettkampfveranstaltung wurde beim SHSV beantragt. 3 19. TuS Gaarden Pokal, 04.03.2017
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