LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14351 02.03.2017 Kleine Anfrage 5652 des Abgeordneten Henning Höne FDP Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens in den Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes – Wie ist die Bilanz des LANUV für das Jahr 2016? Zum 1. Januar 2015 haben SPD und Bündnis 90/Grüne das Widerspruchsverfahren für die Bereiche der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes wieder eingeführt. Für die Bearbeitung der eingehenden Widersprüche wurde das LANUV zur zuständigen Widerspruchsbehörde bestimmt, obwohl es ohne Stellenaufstockung personell nicht in der Lage war, diese zusätzlichen Aufgaben sachgerecht wahrzunehmen. Dementsprechend war Ende September 2016 beim LANUV die Rekordzahl von 209 nicht erledigten Verfahren zu verzeichnen, ein Rückstauzuwachs von 21 Verfahren gegenüber Ende Juni 2016. Im dritten Quartal 2016 sind beim LANUV 62 neue Verfahren anhängig geworden. Insgesamt wurden in diesen drei Monaten lediglich 35 Verfahren durch Widerspruchsbescheid erledigt. Seit Oktober 2016 greift das LANUV zur Bearbeitung der Widerspruchsverfahren zudem auf externe Unterstützung zurück. Anlass für diese Entscheidung ist der Bearbeitungsrückstau bei der Widerspruchsbearbeitung. Für diese „Hilfeleistung“ wird bisher mit Kosten in Höhe von 74.000 Euro gerechnet. Üblicherweise werden Widersprüche überwiegend durch Mitarbeiter des gehobenen Dienstes (Sachbearbeiter) und nur in geringen Umfang durch Mitarbeiter des höheren Dienstes (z.B. Volljuristen) bearbeitet, was in der Regel auch für den Landeshaushalt günstiger ist. Gegenüber dem Steuerzahler muss die sachangemessene Verwendung dieser Steuermittel transparent dargelegt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Widerspruchsverfahren in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes sind zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2016 in den einzelnen Kalendermonaten beim LANUV anhängig worden? Datum des Originals: 01.03.2017/Ausgegeben: 02.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14351 2. Wie viele Widerspruchsverfahren konnten in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2016 in den einzelnen Kalendermonaten aus jeweils welchen Gründen erledigt werden? 3. Wie hoch war der Bestand an nicht erledigten Widerspruchsverfahren in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes beim LANUV zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2016 jeweils am Monatsende? 4. Wie lang waren die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten in den jeweiligen Bereichen der Lebensmittelüberwachung, des Verbraucherschutzes, des Veterinärwesens und des Tierschutzes im Jahr 2016 hinsichtlich sowohl der erledigten wie auch der zum 31.12.2016 noch laufenden Verfahren? 5. Wie viele Widerspruchsverfahren sind seit Beauftragung externer Anwaltskanzleien von diesen mit welchem Ergebnis für das konkrete Verfahren bzw. welcher Entlastungswirkung für das LANUV bearbeitet worden? Henning Höne 2
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