SBR-Gummigranulate für Kunststoffrasenplätze unterliegen Europäischer Chemikalienverordnung Die durch niederländische Pressemeldungen dargestellte Problematik eines Zusammenhangs von elastischen Füllstoffen in Kunststoffrasenplätzen und einer möglichen Krankheitsgefahr wurde bereits vor mehreren Jahren diskutiert. In einer Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen im In- und Ausland konnte kein spezielles Gesundheitsrisiko für die Nutzer von Kunstrasenplätzen festgestellt werden. Die in Deutschland errichteten Kunstrasenplätze, einschließlich der zu verwendenden Baustoffe, unterliegen strengen Anforderungen, Richtlinien und Qualitätskontrollen. Insbesondere unterliegen SBR-Gummigranulate (Autoreifen-Recyclat) für Kunstrasenplätze den stringenten Auflagen der Europäischen Chemikalienverordnung, der sogenannten REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes beträgt der durchschnittliche PAK-Gehalt (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) im AltreifenRecyclat derzeit noch ca. 40 mg/kg. Somit unterschreitet der festgestellte PAK-Wert die vorgenannten Grenzwerte erheblich. In Folge der ab dem Jahre 2010 durch eine EU Richtlinie nochmals reduzierten Grenzwerte für PAK-haltige Weichmacheröle bei der Reifenherstellung, hat sich der PAK-Gehalt in SBR-Gummigranulat für Kunstrasenplätze weiter verringert. Die für die Qualitätskontrolle bei Kunstrasenplätzen zuständige RAL-Gütergemeinschaft wird mit der Überwachung des PAK-Gehaltes in elastischen Füllstoffen aus Altreifen-Recyclaten sicherstellen, dass keine gesundheitsschädlichen Materialien eingebaut werden. Auch aus dem Ergebnis des Forschungsberichts «Umweltverträglichkeit von Kunststoff- und Kunststoffrasenbelägen auf Sportfreianlagen» des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft aus dem Jahre 2012 geht hervor, dass keine Gesundheitsgefährdung von Feinstaub und PAK ausgeht. Hinzu kommt, dass heute beim Bau von Kunstrasenplätzen überwiegend neu hergestelltes EPDM-Gummigranulat verwendet wird, dessen PAK-Gehalt weit unter den zurzeit gültigen Grenzwerten bis unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Der DFB hat bereits im Jahr 2006 in seinen «DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze – Planungen und Bau, Pflege und Erhaltung» darauf hingewiesen, möglichst neu hergestelltes Gummigranulat zu verwenden. Vor dem Hintergrund dieser Faktenlage sind weder Platzsperrungen noch Beschränkungen des Trainings- und Spielbetriebs in allen Spielklassen gerechtfertigt. | DFB
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