17103 - im Spiel

SBR-Gummigranulate für Kunststoffrasenplätze unterliegen Europäischer
Chemikalienverordnung
Die durch niederländische Pressemeldungen dargestellte Problematik eines Zusammenhangs von elastischen Füllstoffen in Kunststoffrasenplätzen und einer möglichen Krankheitsgefahr wurde bereits vor
mehreren Jahren diskutiert. In einer Vielzahl wissenschaftlicher Untersuchungen im In- und Ausland
konnte kein spezielles Gesundheitsrisiko für die
Nutzer von Kunstrasenplätzen festgestellt werden.
Die in Deutschland errichteten Kunstrasenplätze,
einschließlich der zu verwendenden Baustoffe,
unterliegen strengen Anforderungen, Richtlinien
und Qualitätskontrollen. Insbesondere unterliegen
SBR-Gummigranulate (Autoreifen-Recyclat) für
Kunstrasenplätze den stringenten Auflagen der
Europäischen Chemikalienverordnung, der sogenannten REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes beträgt
der durchschnittliche PAK-Gehalt (Polyzyklische
Aromatische Kohlenwasserstoffe) im AltreifenRecyclat derzeit noch ca. 40 mg/kg. Somit unterschreitet der festgestellte PAK-Wert die vorgenannten Grenzwerte erheblich. In Folge der ab dem Jahre
2010 durch eine EU Richtlinie nochmals reduzierten
Grenzwerte für PAK-haltige Weichmacheröle bei
der Reifenherstellung, hat sich der PAK-Gehalt in
SBR-Gummigranulat für Kunstrasenplätze weiter
verringert.
Die für die Qualitätskontrolle bei Kunstrasenplätzen
zuständige RAL-Gütergemeinschaft wird mit der
Überwachung des PAK-Gehaltes in elastischen Füllstoffen aus Altreifen-Recyclaten sicherstellen, dass
keine gesundheitsschädlichen Materialien eingebaut
werden.
Auch aus dem Ergebnis des Forschungsberichts
«Umweltverträglichkeit von Kunststoff- und Kunststoffrasenbelägen auf Sportfreianlagen» des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft aus dem Jahre
2012 geht hervor, dass keine Gesundheitsgefährdung von Feinstaub und PAK ausgeht. Hinzu
kommt, dass heute beim Bau von Kunstrasenplätzen überwiegend neu hergestelltes EPDM-Gummigranulat verwendet wird, dessen PAK-Gehalt weit
unter den zurzeit gültigen Grenzwerten bis unterhalb der Nachweisgrenze liegt. Der DFB hat bereits im Jahr 2006 in seinen «DFB-Empfehlungen
für Kunststoffrasenplätze – Planungen und Bau,
Pflege und Erhaltung» darauf hingewiesen, möglichst neu hergestelltes Gummigranulat zu verwenden.
Vor dem Hintergrund dieser Faktenlage sind weder
Platzsperrungen noch Beschränkungen des Trainings- und Spielbetriebs in allen Spielklassen gerechtfertigt. | DFB