Einladung Jahreshauptversammlung TuS 201[...]

TuS Lehmden v. 1908 e.V. – Nelkenstraße 15 – 26180 Rastede – Internet: www.tus-lehmden.de
Wir laden ein zur
Jahreshauptversammlung am 24.02.2017
um 20:00 Uhr ins Vereinsheim, Nelkenstraße 15 in Nethen ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, sowie Feststellung
der Beschlussfähigkeit durch den Leiter Geschäftsführung
2. Bericht des Vorstandes durch den Leiter Geschäftsführung
3. Tätigkeitsbericht der Abteilungsleiter
4. Kassenbericht des Geschäftsführers und Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
6. Wahl eines neuen Kassenprüfers
7. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages 2017
8. Genehmigung Satzungsänderung des Vereins (siehe Anhang zur Einladung)
9. Genehmigung und Festlegung von Arbeitsstunden für die Fußballabteilung
10. Genehmigung von Aufwandsentschädigung für Vorstandssprecher und
Abteilungsleiter
11. Wahlen zum Vorstand (3. Sprecher/ -in und Leiter/-in Öffentlichkeitsarbeit)
12. Ehrungen
13. Sportabzeichenverleihung
14. Verschiedenes / Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 6 Tage vor der Versammlung beim Vorstand,
Nelkenstraße 15, 26180 Rastede einzureichen.
Der Vorstand
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Anhang: Änderung Vereinssatzung TuS Lehmden von 1908 e.V.
Alter Satzungtext:
§ 1: Name und Sitz
Der Verein führt den Namen “Turn- und Sportverein Lehmden von 1908“ und hat seinen Sitz
in Hahn-Lehmden. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen sein.
Neuer Satzungstext:
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
§ 1 Nr. 1
§ 1 Nr. 2
§ 1 Nr. 3
§ 1 Nr. 4
§ 1 Nr. 5
Der Verein führt den Namen "Turn- und Sportverein Lehmden von 1908".
Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht unter der Nr. 120233
eingetragen.
Der Verein hat seinen Sitz in Hahn-Lehmden.
Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V. und im
Kreissportbund Ammerland e.V..
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S.
d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Alter Satzungtext:
§ 2: Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten. Er
erstrebt durch Leibesübungen die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder.
Er ist politisch, konfessionell und rassisch neutral.
Neuer Satzungstext:
§ 2 Zweck des Vereins
§ 2 Nr. 1
§ 2 Nr. 2
§ 2 Nr. 3
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung
sportlicher Übungen und Leistungen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
§ 2 Nr. 4
§ 2 Nr. 5
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener
Auslagen.
Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand
(pauschale) Vergütungen erhalten, über diese entscheidet die
Mitgliederversammlung. Der Umfang der Vergütungen darf nicht
unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige
Zielsetzung des Vereins.
Alter Satzungtext:
§ 3: Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in den §1 Nr. 5, §2 Nr. 2 und §2 Nr. 4 neu geregelt
§ 3: Erwerb der Mitgliedschaft ( ordentliche Mitglieder)
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche und juristische Person auf schriftlichen
Antrag erwerben. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.
Alter Satzungtext:
§ 4: Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. und des Kreissportbundes
Ammerland und regelt im Einklang mit deren Satzung seine Angelegenheiten selbstständig.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §1 Nr. 3 neu geregelt
§ 4 : Erlöschen der Mitgliedschaft
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Die Mitgliedschaft erlischt:
a. durch den Tod des Mitglieds
b. Durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung, die bis zum 31.12. des lfd.
Jahres dem Vorstand zugegangen sein muss
c. Durch Ausschluss aus dem Verein auf Grund eines Beschlusses des
Gesamtvorstandes. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Alter Satzungtext:
§ 6: Erwerb der Mitgliedschaft ( ordentliche Mitglieder)
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche und juristische Person auf schriftlichen
Antrag erwerben. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §3 neu geregelt
§ 6 : Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a. die Mitgliederversammlung
b. geschäftsführender Vorstand
c. der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand)
Alter Satzungtext:
§ 7 : Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
a. durch den Tod des Mitglieds
b. Durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung, die bis zum 31.12. des lfd.
Jahres dem Vorstand zugegangen sein muss
c. Durch Ausschluss aus dem Verein auf Grund eines Beschlusses des
Gesamtvorstandes. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §4 neu geregelt
§ 7 : der geschäftsführende Vorstand
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus 3 Vereinsmitgliedern zusammen, welche die
Geschäfte des Vereins führen
a. dem/der 1. Vorsitzenden/in ( Leiter/in Geschäftsführung)
b. dem/der 2. Vorsitzenden/in ( Leiter/in Sportbetrieb)
c. dem/der 3. Vorsitzenden/in ( Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit).
Die Mitglieder des Gremiums werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 3
Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zu einer ordnungsgemäßen Neu – oder Wiederwahl
im Amt.
Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes des
geschäftsführenden Vorstandes übernimmt das Mitglied, welches in der Geschäftsordnung
als Vertreter des ausscheidenden Mitgliedes benannt ist, kommissarisch die Aufgaben dieses
Mitgliedes bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
Zur Unterstützung der Vereinsverwaltung kann der Vorstand eine nebenberufliche Bürokraft
einsetzen bzw. einstellen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von einem Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes (dem/der 1. Vorsitzenden/in, dem/der 2. Vorsitzenden/in oder dem/der 3.
Vorsitzenden/in) vertreten.
Die Aufgaben der einzelnen Vorsitzenden/-innen werden in der Geschäftsordnung geregelt.
Der Gesamtvorstand
Er besteht aus dem Vorstandsgremium und den Abteilungsleitern
a. Leiter Hallensport
b. Leiter Außensport
c. Leiter Jugendfußball.
Die Abteilungsleiter werden vom geschäftsführenden Vorstand berufen und eingesetzt.
Die Aufgaben der einzelnen Leiter werden in der Geschäftsordnung geregelt.
Alter Satzungtext:
§ 9: Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet
a. die Satzungen des Vereins, des Landessportbundes Niedersachsen e.v., der
letzterem angeschlossenen Fachverbände, soweit sie deren Sportarten ausüben, sowie
auch die Beschlüsse der genannten Organisationen zu befolgen.
b. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des
Vereins zu unterstützen und alles zu unterlassen , was dem Ansehen und dem Zweck
des Vereins entgegensteht.
c. Die durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegten Beiträge
ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Andere Beitragseinzüge
können vom Vorstand im Einzelfall beschlossen werden.
d. An allen sportlichen Veranstaltungen seiner Sportart nach Kräften mitzuwirken, zu
deren Teilnahme sie sich zu Beginn der Saison verpflichten.
e. In allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erworbenen Rechtsangelegenheiten, sei es
in Beziehung zu anderen Mitgliedern des Vereins oder zu Mitgliedern den in § 4
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
genannten Vereinigungen – nach Maßgabe der Satzungen dieser Vereinigungen -,
deren Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entscheidung zu
unterwerfen. Der ordentliche Rechtsweg ist in allen mit dem Sportbetrieb in
Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ausgeschlossen.
f. Alle Mitglieder sind verpflichtet sich entsprechend der Satzung, den weiteren
Ordnungen des Vereins , sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu
verhalten.
Neuer Satzungstext:
§ 9: Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet die Satzungen des Vereins, des
Landessportbundes Niedersachsen e.V., der letzterem angeschlossenen Fachverbände,
soweit sie deren Sportarten ausüben, sowie auch die Beschlüsse der genannten
Organisationen zu befolgen.
Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des Vereins
zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins
entgegensteht.
Die durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegten Beiträge ausschließlich
im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Andere Beitragseinzüge können vom Vorstand
im Einzelfall beschlossen werden.
An allen sportlichen Veranstaltungen seiner Sportart nach Kräften mitzuwirken, zu deren
Teilnahme sie sich zu Beginn der Saison verpflichten.
In allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erworbenen Rechtsangelegenheiten, sei es in
Beziehung zu anderen Mitgliedern des Vereins oder zu Mitgliedern den in § 1 Nr. 3
genannten Vereinigungen – nach Maßgabe der Satzungen dieser Vereinigungen -, deren
Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entscheidung zu unterwerfen. Der
ordentliche Rechtsweg ist in allen mit dem Sportbetrieb in Zusammenhang stehenden
Angelegenheiten ausgeschlossen.
Alle Mitglieder sind verpflichtet sich entsprechend der Satzung, den weiteren Ordnungen
des Vereins, sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten.
Alter Satzungtext:
§ 10 : Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a. die Mitgliederversammlung
b. geschäftsführender Vorstand
c. der erweiterte Vorstand ( Gesamtvorstand)
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §6 neu geregelt.
§10 : Zusammentreffen und Vorsitz
Die den Mitgliedern bezüglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der
Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins ausgeübt. Sämtliche Mitglieder über
18 Jahre haben eine Stimme. Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Mitgliedern unter
18 Jahren ist die Anwesenheit gestattet.
Die Mitgliederversammlung soll alljährlich einmal zum Jahresanfang als sogenannte
Jahreshauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch
Veröffentlichung der Tagesordnung auf der Homepage des TuS Lehmden 1908 e.V. sowie
durch Aushang an den schwarzen Brettern der Sportstätten, mit einer Einberufungsfrist von
mindestens 10 Tagen.
Jedes Mitglied kann bis spätestens 6 Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim
Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die
Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der
Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über die Anträge auf
Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden,
beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von
drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Satzungsänderungen, die
Auflösung des Vereins sowie die Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern können
nur beschlossen werden, wenn die Anträge den Mitgliedern mit der Tagesordnung
angekündigt worden sind.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die
Einberufung von 30 stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich unter Angabe des Zwecks und
der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung
gelten die §§ 10, 12 und 15 entsprechend.
Alter Satzungtext:
§11 : Zusammentreffen und Vorsitz
Die den Mitgliedern bezüglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der
Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins ausgeübt. Sämtliche Mitglieder über
18 Jahre haben eine Stimme. Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Mitgliedern unter
18 Jahren ist die Anwesenheit gestattet.
Die Mitgliederversammlung soll alljährlich einmal zum Jahresanfang als sogenannte
Jahreshauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch
Veröffentlichung der Tagesordnung auf der Homepage des TuS Lehmden sowie durch
Aushang an den schwarzen Brettern der Sportstätten ,mit einer Einberufungsfrist von
mindestens 10 Tagen.
Anträge zur Tagesordnung sind 6 Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle
schriftlich einzureichen.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Einfache Mitgliederversammlungen sind vom geschäftsführenden Vorstand nach obiger
Vorschrift einzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt oder 30 Stimmberechtigte
Mitglieder es beantragen.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §10 neu geregelt.
§ 11 : Aufgaben
Der
Jahreshauptversammlung
steht
die
oberste
Entscheidung
in
allen
Vereinsangelegenheiten zu, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen
ist.
Ihrer Beschlussfassung unterliegt insbesondere
a. Wahl des Vorstandsgremiums ( alle 3 Jahre)
b. Wahl von mindestens 2 Kassenprüfern ( alle 2 Jahre)
c. Höhe und Fälligkeit der Beiträge
d. Entlastung der Organe bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung
e. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller
Schwierigkeiten festlegen einer Umlage. Über die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit
wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Die Höhe der Umlage darf das 6
fache des Mitgliedsbeitrag nicht übersteigen.
f. Zur Erhaltung und Pflege der Sportstätten kann von der Mitgliederversammlung
beschlossen werden, dass Arbeitsstunden abzuleisten sind. Die Anzahl der Stunden
und die Höhe des Betrages bei nicht ausgeführter Arbeitsleistung entscheidet die
Mitgliederversammlung. Weiteres regelt die Arbeitsordnung.
Alter Satzungtext:
§ 12 : Aufgaben
Der Jahreshauptversammlung steht die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten
zu, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen ist.
Ihrer Beschlussfassung unterliegt insbesondere
a.
b.
c.
d.
e.
Wahl des Vorstandsgremiums ( alle 3 Jahre)
Wahl von mindestens 2 Kassenprüfern ( alle 2 Jahre)
Höhe und Fälligkeit der Beiträge
Entlastung der Organe bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung
Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller
Schwierigkeiten festlegen einer Umlage. Über die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit
wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Die Höhe der Umlage darf das 6
fache des Mitgliedsbeitrag nicht übersteigen.
f. Zur Erhaltung und Pflege der Sportstätten kann von der Mitgliederversammlung
beschlossen werden, dass Arbeitsstunden abzuleisten sind. Die Anzahl der Stunden
und die Höhe des Betrages bei nicht ausgeführter Arbeitsleistung entscheidet die
Mitgliederversammlung. Weiteres regelt die Arbeitsordnung.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §11 neu geregelt.
§ 12 : Tagesordnung
Die Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte
umfassen:
a. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes
b. Tätigkeitsberichte der Abteilungsleiter
c. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
d. Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
e. Wahlen, soweit diese erforderlich sind
f. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
Alter Satzungtext:
§ 13 : Tagesordnung
Die Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte umfassen:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
Bericht des geschäftsführenden Vorstandes
Tätigkeitsberichte der Abteilungsleiter
Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
Wahlen, soweit diese erforderlich sind
Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §12 neu geregelt.
§ 13 Pflichten und Rechte des geschäftsführenden Vorstandes
Der geschäftsführende Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der
Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu
führen.
Der Gesamtvorstand soll monatlich einmal zusammen kommen. Der geschäftsführende
Vorstand beruft die Versammlung ein.
Insbesondere zur Regelung der Durchführung von Versammlungen , Sitzungen, und
Tagungen der Organe des Vereins und seiner Abteilungen , der Rechte und Pflichten der
Mitglieder , der Vereinsfinanzen , der Führung und Verwaltung von Abteilungen sowie der
Organisation und Förderung der Jugendarbeit darf der geschäftsführende Vorstand
Vereinsordnungen erlassen.
Vereinsordnungen sind nicht Satzungsbestandteil und dürfen der Satzung nicht
widersprechen. Vereinsordnungen werden vom geschäftsführenden Vorstand erlassen
geändert oder aufgehoben.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Alter Satzungtext:
§ 14 : der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus 3 Vereinsmitgliedern zusammen, welche die
Geschäfte des Vereins führen
a. dem/der 1. Sprecher/in ( Leiter/in Geschäftsführung)
b. dem/der 2. Sprecher/in ( Leiter/in Sportbetrieb)
c. dem/der 3.Sprecher/in ( Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit )
die Mitglieder des Gremiums werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 3
Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zu einer ordnungsgemäßen Neu – oder Wiederwahl im
Amt.
Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes des
geschäftsführenden Vorstandes übernimmt das Mitglied ,welches in der Geschäftsordnung als
Vertreter des ausscheidenden Mitgliedes benannt ist, kommissarisch die Aufgaben dieses
Mitgliedes bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer
Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung,
.Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. Der Vorstand kann eine
Vergütung erhalten, über diese entscheidet die Mitgliederversammlung.
Zur Unterstützung der Vereinsverwaltung kann der Vorstand eine nebenberufliche Bürokraft
einsetzen bzw. einstellen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von 2 Sprechern des geschäftsführenden
Vorstandes vertreten.
Die Aufgaben der einzelnen Sprecher/innen werden in der Geschäftsordnung geregelt.
Der Gesamtvorstand
Er besteht aus dem Vorstandsgremium und den Abteilungsleitern
•
•
•
Leiter Hallensport
Leiter Außensport
Leiter Jugendfußball
Die Abteilungsleiter werden vom geschäftsführenden Vorstand berufen und eingesetzt.
Die Aufgaben der einzelnen Leiter werden in der Geschäftsordnung geregelt.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §7 neu geregelt.
§ 14 : Kassenprüfer
Die von der Jahreshauptversammlung auf jeweils 2 Jahre zu wählenden (Wiederwahl nicht
zulässig) Kassenprüfer haben gemeinsam mindestens einmal im Jahr eine ins Einzelne
gehende Kassenprüfung vorzunehmen, deren Ergebnis sie den Mitgliedern in der
Jahreshauptversammlung mitzuteilen haben.
Alter Satzungtext:
§ 15 Pflichten und Rechte des geschäftsführenden Vorstandes
Der geschäftsführende Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der
Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu
führen.
Der Gesamtvorstand soll monatlich einmal zusammen kommen. . Der geschäftsführende
Vorstand beruft die Versammlung ein.
Insbeondere zur Regelung der Durchführung von Versammlungen , Sitzungen, und Tagungen
der Organe des Vereins und seiner Abteilungen , der Rechte und Pflichten der Mitglieder ,
der Vereinsfinanzen , der Führung und Verwaltung von Abteilungen sowie der Organisation
und Förderung der Jugendarbeit darf der geschäftsführende Vorstand Vereinsordnungen
erlassen.
Vereinsordnungen sind nicht Satzungsbestandteil und dürfen der Satzung nicht
widersprechen. Vereinsordnungen werden vom geschäftsführenden Vorstand erlassen
geändert oder aufgehoben.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §13 neu geregelt.
§ 15: Verfahren der Beschlussfassung aller Organe
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzende/-n, bei dessen Verhinderung vom 2.
Vorsitzende/-n, bei dessen Verhinderung vom 3. Vorsitzende/-n geleitet. Ist kein
Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.
Das Protokoll wird vom Schriftführer geführt. Ist dieser nicht anwesend, bestimmt der
Versammlungsleiter einen Protokollführer.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich
durchgeführt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste
zulassen. Über die Zulassung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens beschließt die
Mitgliederversammlung.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der
Erschienenen beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der
abgebebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben daher außer Betracht. Bei
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung (einschließlich
des Vereinszweckes) ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen
Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von vier Fünftel erforderlich.
Für die Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten
statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom
jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des
Versammlungsleiters und des Protokollführers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die
Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei
Satzungsänderungen ist die zu ändernde Bestimmung anzugeben.
Alter Satzungtext:
§ 16 : Kassenprüfer
Die von der Jahreshauptversammlung auf jeweils 2 Jahre zu wählenden ( Wiederwahl nicht
zulässig) Kassenprüfer haben gemeinsam mindestens einmal im Jahr eine ins einzelne
gehende Kassenprüfung vorzunehmen, deren Ergebnis sie den Mitgliedern in der
Jahreshauptversammlung mitzuteilen haben.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §14 neu geregelt.
§ 16 Satzungsänderungen
Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Alter Satzungtext:
§ 17: Verfahren der Beschlussfassung aller Organe
Sämtliche Organe sind beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen
Mitglieder, sofern die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen
Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die
Abstimmung geschieht öffentlich durch Handaufheben, wenn nicht geheime Wahl beantragt
ist.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Über sämtliche Versammlungen ist ein Protokoll zu führen, welches am Schluss vom
Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll muss
Angaben über die Anzahl der Erschienenen, die gestellten Anträge und das
Abstimmungsergebnis enthalten.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §15 neu geregelt.
§ 17: Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung
§ 17 Nr. 1
§ 17 Nr. 2
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der
im § 15 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die
Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der/die 1.
Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die 3. Vorsitzende gemeinsam
vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten
entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund
aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt
das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Rastede, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.
Alter Satzungtext:
§ 18 Satzungsänderungen
Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Neuer Satzungstext:
Wird in dieser Form gestrichen und in §16 neu geregelt.
§ 18 Datenschutzerklärung
Speicherung von Daten:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und
Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den vereinsinternen EDV-Systemen des
geschäftsführenden Vorstandes gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine
Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich
sind (z.B. Speicherung von Telefon -und Faxnummern einzelner Mitglieder)und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das
der Verarbeitung entgegensteht.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Weitergabe der Daten an die Verbände:
Als Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen, des Niedersächsischen
Fußballverbandes,
des
Volleyballverbandes,
des
Tischtennisverbandes,
des
Leichtathletikverbandes und des Badmintonverbandes ist der Verein verpflichtet, seine
Mitglieder an den jeweiligen Verband zu melden. Übermittelt wird dabei Name, Alter und
Vereinsmitgliedsnummer;
bei
Mitgliedern
mit
besonderen
Aufgaben
(z.B.
Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die
Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet
der Verein Ergebnisse (z.B. bei Fußball: Torschützen) und besondere Ereignisse (z.B. Fußball:
Platzverweise usw.) an den Verband.
Pressearbeit:
Der Verein informiert die Tagespresse, sowie die Rasteder Rundschau, dem Hunte-Report,
der Sonntagszeitung und dem Ammerland-Sport über Turnierergebnisse und besondere
Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Vereins
veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in Bezug auf das
widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein
benachrichtigt die zuständigen Verbände von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder und Kooperationspartner:
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Turniere und
deren Ergebnisse sowie Feiern, am Informationsbrett in der Sporthalle, am schwarzen Brett
in den Umkleideräumen in Nethen und im Schaukasten am Minchenkroog bekannt. Dabei
können personenbezogene Mitgliedsdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied
kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im
Falle des Widerspruchs unterbleibt in bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere
Veröffentlichung an den o.a. Orten.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der
Mitgliedsdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur
gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden.
Eine Ausgabe der Mitgliedsliste an Firmen und andere Institutionen erfolgt nicht.
Austritt aus dem Verein:
Beim Austritt werden die Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Die Daten
bleiben jedoch in einer Datenbank in der Geschäftsstelle des Vereins als Historie
erhalten. Diese Daten, die auch die Kassenverwaltung betreffen, verbleiben gemäß den
steuerlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Austrittserklärung bei der
Geschäftsführung.
Alter Satzungtext:
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
§ 19 Vermögen des Vereins
Die Überschüsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Vermögensgegenstände ist
Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu.
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vereinsvermögen nach Abdeckung
etwaiger bestehender Verbindlichkeiten an den Landessportbund Niedersachsen e.V. oder
eine andere gemeinnützige Einrichtung, die es für sportliche Zwecke im Sinne der Richtlinien
des Finanzamtes zu verwenden hat.
Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch auf Zahlung des Wertes
eines Anteils am Vereinsvermögen.
Neuer Satzungstext:
Wird gestrichen und in §17 neu geregelt.
Alter Satzungtext:
§ 20 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.
Neuer Satzungstext:
Wird gestrichen und in §1, Nr. 4 neu geregelt.
Alter Satzungtext:
§ 21 Datenschutzerklärung
Speicherung von Daten:
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und Bankverbindung
auf. Diese Informationen werden in den vereinsinternen EDV-Systemen des
geschäftsführenden Vorstandes gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine
Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich
sind (z.b. Speicherung von Telefon -und Faxnummern einzelner Mitglieder)und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der
Verarbeitung entgegensteht.
Weitergabe der Daten an die Verbände:
Als Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen, des Niedersächsischen
Fußballverbandes, des Volleyballverbandes, des Tischtennisverbandes, des
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501
Leichtathletikverbandes und des Badmintonverbandes ist der Verein verpflichtet, seine
Mitglieder an den jeweiligen Verband zu melden. Übermittelt wird dabei Name, Alter und
Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben ( z.b.
Vorstandsmitglieder)die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die
Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet
der Verein Ergebnisse ( z.b. bei Fußball: Torschützen) und besondere Ereignisse (z.b.
Fußball: Platzverweise usw.) an den Verband.
Pressearbeit:
Der Verein informiert die Tagespresse, sowie die Rasteder Rundschau, dem Hunte-Report,
der Sonntagszeitung und dem Ammerland-Sport über Turnierergebnisse und besondere
Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Vereins
veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in bezug auf das
widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein
benachrichtigt die zuständigen Verbände von dem Widerspruch des Mitglieds.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder und Kooperationspartner:
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Turniere und
deren Ergebnisse sowie Feiern, am Informationsbrett in der Sporthalle, am schwarzen Brett
in den Umkleideräumen in Nethen und im Schaukasten am Minchenkroog bekannt. Dabei
können personenbezogene Mitgliedsdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann
jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle
des Widerspruchs unterbleibt in bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere
Veröffentlichung an den o.a. Orten.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der
Mitgliedsdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur
gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken
verwendet werden.
Eine Ausgabe der Mitgliedsliste an Firmen und andere Institutionen erfolgt nicht.
Austritt aus dem Verein:
Beim Austritt werden die Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Die Daten
bleiben jedoch in einer Datenbank in der Geschäftsstelle des Vereins als Historie
erhalten. Diese Daten, die auch die Kassenverwaltung betreffen, verbleiben gemäß der
steuerlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Austrittserklärung bei der
Geschäftsführung.
Neuer Satzungstext:
Wird gestrichen und in §18 neu geregelt.
Geschäftsstelle:
Geschäftszeiten:
Nelkenstraße 15 , 26180 Rastede, Tel .u. Fax : 04402/982303, Email : [email protected], Internet: www.tus-lehmden.de
Mo. 17:00 – 19:00 Uhr, in den Ferien keine Geschäftszeiten
Bankverbindung : Raiffeisenbank Rastede, Blz/BIC: 28062165/GENODEF1RSE, KtoNr/IBAN: 5220501/DE66280621650005220501