Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt 65180 Wiesbaden Deutschland Statistisches Bundesamt 65180 Wiesbaden Deutschland H 205 - Rechtspflege Thomas Baumann Telefon: +49 (0)611 / 75-4114 Telefax: +49 (0)611 / 72-4000 [email protected] An die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Platz des Landtages 1 40221 Düsseldorf Geschäftszeichen: H205/32499990-01.02 Wiesbaden, 01. März 2017 Seitenanzahl: 1 Per E-Mail Betreff: Beratung des Rechtsausschusses des Landtages Nordrhein-Westfalen am 08. März 2017 Bezug: "Ehrliche und offene Evaluation kriminalpolitischer Maßnahmen ermöglichen - Kriminalitätsstatistiken reformieren“ (Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/13524) Anlage: Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen, für das Statistische Bundesamt werde ich als Sachverständiger an der Beratung des Rechtsausschusses am 8. März 2017 teilnehmen. Die schriftliche Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Thomas Baumann Referatsleiter für Statistiken der Rechtspflege im Statistischen Bundesamt 16 STELLUNGNAHME 16/4627 A14, A09 Statistisches Bundesamt Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/13524 Im Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/13524, wird die Erfassung des Verlaufs eines Verfahrens von der Anzeigeerstattung bis zum Rückfall von Tätern gefordert. Eine Verlaufsstatistik existiert bisher in Deutschland nicht. Die bestehenden Statistiken zu Strafsachen sind unverbundene Einzelstatistiken mit unterschiedlichen Erfassungsgrundlagen (Verdachtsfälle, Verfahren, Aburteilung, Belegung, Rückfälle). Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird von den Polizeilichen Kriminalämtern des Bundes und der Länder durchgeführt und jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht. Erfasst werden angezeigte Verdachtsfälle auf das Vorliegen einer strafbaren Handlung durch bekannte oder unbekannte Personen. Festgehalten wird auch, ob eine der Tat verdächtigte Person ermittelt werden konnte. Die von den Statistischen Ämtern geführten Justiz-und Strafrechtspflegestatistiken bieten eine breite Datenbasis zur Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte und haben das Wirken der Rechtspflege zum Gegenstand: Der Abschluss der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige ist instanzenbezogen in der Staatsanwaltschaftsstatistik erfasst. Die Erhebung der Justizministerien der Länder in ihrem Geschäftsbereich erstreckt sich auf Ermittlungsverfahren, die nach der Aktenordnung der Justiz im JS-Register für bekannte Tatverdächtige eingetragen werden. Der Schwerpunkt der Statistik liegt auf der Beschreibung des Verfahrens. Es gibt nur eine Verfahrenserhebung auch im Fall von mehreren Beschuldigten. Für jedes – in der jeweiligen Instanz - abgeschlossene Ermittlungsverfahren wird die Zahl der davon insgesamt betroffenen Personen erfasst. Das Statistische Bundesamt bereitet die von den Statistischen Ämtern der Länder erhaltenen Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis auf und veröffentlicht dieses jährlich in der Fachserie 10, Reihe 2.6. Aggregiert über alle Staatsanwaltschaften in den Bundesländern hinweg informiert die Staatsanwaltschaftsstatistik als bundesweit einzige Datenquelle über Volumen und Struktur der Ermittlungsverfahren in der jeweiligen Instanz. Der Abschluss gerichtlicher Verfahren in Strafsachen wird instanzenbezogen von den Justizministerien der Länder in ihrem Geschäftsbereich erhoben. Strafgerichte entscheiden unter anderem über Strafbefehlsanträge und Anklagen durch Staatsanwaltschaften, aber nicht nur darüber. Das Statistische Bundesamt bereitet die von den Statistischen Ämtern der Länder erhaltenen Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis auf und veröffentlicht dieses jährlich in der Fachserie 10, Reihe 2.3. Aggregiert über alle Strafgerichte in den Bundesländern hinweg informiert die Strafgerichtsstatistik als bundesweit einzige Datenquelle über Volumen und Struktur der gerichtlichen Strafverfahren in der jeweiligen Instanz. Die rechtskräftigen Aburteilungen durch Strafgerichte über alle Instanzen hinweg werden von den Justizministerien der Länder in ihrem Geschäftsbereich erhoben. Schwerpunkt dieser gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik ist die Zahl der Verurteilten als größte Teilmenge der Abgeurteilten. Das Statistische Bundesamt bereitet die von den Statistischen Ämtern der Länder erhaltenen Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis auf und veröffentlicht dieses jährlich Statistisches Bundesamt Seite 2 / 2 in der Fachserie 10, Reihe 3. Aggregiert über alle rechtskräftigen Entscheidungen in den Bundesländern hinweg informiert die Strafverfolgungsstatistik als einzige Datenquelle über Volumen und Struktur der im jeweiligen Berichtsjahr rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Entscheidungen in Deutschland. Die Zahl der Strafgefangenen und Personen in Sicherungsverwahrung wird von den Justizministerien der Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils zum Stichtag 31. März eines Kalenderjahres erfasst. Das Statistische Bundesamt bereitet die von den Statistischen Ämtern der Länder erhaltenen Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis auf und veröffentlicht dieses in der Fachserie 10, Reihe 4.1. Aggregiert über alle Inhaftierten in den Bundesländern hinweg informiert die Strafvollzugsstatistik als einzige Datenquelle über Volumen und Struktur der zum Stichtag Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Deutschland. Für den Rückfall nach Verbüßung einer Haftstrafe gibt es keine jährliche Statistik. Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz führte eine Forschungsgruppe der Universität Göttingen und des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht eine bundesweite Rückfallstudie durch. Die Ergebnisse wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Jede der genannten Statistiken hat ein bestimmtes - nur hier vorhandenes – Informationspotential. Dabei orientieren sie sich in ihrem Nachweis an der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz, die den Instanzen der Strafverfolgung bestimmte Aufgaben zuweisen. Für eine Verlaufsstatistik sind diese Statistiken aber nicht konzipiert. Sie sind inhaltlich und erhebungsmethodisch nicht bzw. gering aufeinander abgestimmt. Für den Rückfall existiert überhaupt keine regelmäßige Statistik. Im Rahmen der Entwicklung einer instanzenübergreifenden Verlaufsstatistik sind rechtliche, technische, organisatorische, personelle und finanzielle Aspekte zu klären. Sachlogisch wäre festzulegen, was gezählt werden soll (Personen, Verfahren, Delikte). Generell bleibt festzuhalten, dass die Entwicklung einer Verlaufsstatistik einer politischen Entscheidung bedarf. Betroffen sind sowohl Innen- als auch die Justizressorts auf Landes- und Bundesebene. Statistisches Bundesamt Deutschland
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