zum - Markt Lichtenau

Amts- und Mitteilungsblatt
Markt Lichtenau
in Mittelfranken an der Burgenstraße
www.markt-lichtenau.de
Jahrgang 45
Nr. 2
Donnerstag, 02. März 2017
Der Markt Lichtenau „bandelt“ mit der französischen
Gemeinde Vicq-sur-Breuilh im Limousin an.
In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 16.03. um 19.30 Uhr werden Frau Sylvie Feja, zuständig
für Regionalpartnerschaften im Bezirk Mittelfranken, und Anton Seitz aus Wolframs-Eschenbach (Vorsitzender des Partnerschaftskomitees mit Donzenac und ehem. Bürgermeister) von den Möglichkeiten berichten, die mit der Partnerschaft mit einer Gemeinde im Limousin / Region Nouvelle-Aquitaine verbunden
sind.
Die Gemeinde Vicq-sur-Breuilh hat gegenüber dem Bezirk Mittelfranken angedeutet, eine Partnergemeinde
in Deutschland zu suchen. Vicq-sur-Breuilh hat ca. 1.400 Einwohner und liegt ungefähr 20 km südlich von
Limoges. Sie ist eine sehr aktive Gemeinde in unmittelbarer Nähe zur „Straße von Richard Löwenherz“ und
besitzt eine aus dem 16. Jahrhundert stammende Burg. In und um die Burganlage finden das ganze Jahr
über zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt.
Wir sind sehr an einer Partnerschaft interessiert und wollen damit ein kleines Zeichen für ein gemeinsames
Europa setzen.
Ohne Unterstützung aus der Bürgerschaft ist dies aber nicht möglich. Deshalb sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger (auch ohne französische Sprachkenntnisse) zu dieser Sitzung ganz herzlich eingeladen.
Der Marktgemeinderat freut sich auf einen lebendigen Start in den „Flirt“ mit einer französischen Gemeinde.
Winterimpressionen aus Boxbrunn
2
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Nächste Bürgersprechstunde:
Funkalamierung der Freiwilligen Feuerwehren:
Montag, 20. März 2017, 17.00 Uhr – 18.00 Uhr im Büro des Bürgermeisters.
Samstag, 04. März 2017, 11.05 Uhr – 11.20 Uhr
Samstag, 01. April 2017, 11.05 Uhr – 11.20 Uhr
Nächste Sitzung des Marktgemeinderates:
Fundgegenstände:
Donnerstag, 16. März 2017, Beginn: 19.00 Uhr
im Rathaus, Ansbacher Str. 11, Lichtenau
- verschiedene Schlüssel
- Mütze
- Armkettchen
Die Fundgegenstände können in der Gemeindeverwaltung, Zi. E.02
besichtigt und abgeholt werden.
Nächste Sitzung des Bauausschusses:
Montag, 13. März 2017, Beginn: 18.30 Uhr
im Rathaus, Ansbacher Str. 11, Lichtenau
Achtung Dauerparker auf dem Festplatz!!
Ab 27.03. bis 07.07.2017 ist der Festplatz wieder durch die JugendverBitte reichen Sie Ihre Bauanträge bis spätestens 4 Werktage vor dem
kehrsschule der Polizei Heilsbronn/Ansbach belegt!!
Sitzungstermin ein, da die Bauanträge vorab von der Verwaltung zu
prüfen sind. Nur so kann grundsätzlich sichergestellt werden, dass die
Bauanträge in der folgenden Sitzung behandelt werden.
Ansprechpartner
Rathaus - Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
Telefon:
Fax:
Mail:
Internet:
09827 / 92 11-0
09827 / 92 11 – 33
[email protected]
www.markt-lichtenau.de
13.00 – 16.00 Uhr
Nächster Notartag in Lichtenau (Rathaus):
Donnerstag, 02.03. und 06.04.2017, 14.00 Uhr
Terminabsprache mit dem Notariat ist notwendig.
Tel: 09872 / 80 56-0
Gemeindebücherei Lichtenau, Schulweg 12:
Öffnungszeit: Donnerstag, 16.00 Uhr – 17.00 Uhr
-außer in den Ferien-
Wertstoffhof – Öffnungszeiten November bis
März:
Mittwoch:
Samstag:
16.00 Uhr – 17.00 Uhr
13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Bürgermeister
Uwe Reißmann
Geschäftsleiter
Thomas Balles
Biotonne:
Papiertonne:
Montag, 06.03.2017
Montag, 03.04.2017
Gelber Sack:
Freitag, 03.03.2017
Freitag, 17.03.2017
Freitag, 31.03.2017
Montag, 06.03.2017
Montag, 03.04.2017
Wir bitten um Bereitstellung der Tonnen bereits ab 06.00 Uhr. Ihr
persönlicher Abfallkalender im Internet: www.landkreis-ansbach.de/
buergerservice/abfall.
BITTE BEACHTEN:
Nächste Ausgabe:
Redaktionsschluss:
06. April 2017
23. März 2017
[email protected]
09827 / 9211 – 14
[email protected]
09827 / 92 11 – 16
Vorzimmer, Amtsblatt, Friedhof, Fremdenverkehr
Beate Großmann
[email protected]
09827 / 92 11 – 15
Einwohnermeldeamt, Passamt, Rentenangelegenheiten
Denise Barth
[email protected]
09827 / 92 11 – 11
Ingrid John
[email protected]
09827 / 92 11 – 12
Kämmerei
Dirk Popp
Kasse
Eva Hertlein
Steueramt / Pacht
Eva Hofmann
Müllabfuhr:
Restmüll:
Freitag, 10.03.2017
Freitag, 24.03.2017
Freitag, 07.04.2017
Kontakt, Telefon
Gemeindewerke
Sarah Heusel
Stefan Fischer
Bauverwaltung
Norbert Himmer
Birgit Moezer
[email protected]
09827 / 92 11 – 18
[email protected]
09827 / 92 11 – 19
[email protected]
09827 / 92 11 – 21
[email protected]
09827 / 92 11 – 17
[email protected]
09827 / 92 11 – 20
[email protected]
09827 / 92 11 – 23
[email protected]
09827 / 92 11 – 24
Personalverwaltung
Tanja Meyer
[email protected]
09827 / 92 11 – 26
Redaktionelle Beiträge (Vereinsnachrichten, Veranstaltungen
bitte weiterhin an [email protected]
Bauhof
Kläranlage
Freibad
NEU: Kleinanzeigen, Familienanzeigen und gewerbliche
Anzeigen senden Sie bitte an die
Jugendzentrum
Heike Rosenkranz
09827 / 6974
09827 927144
09827 / 861
[email protected]
09827 / 240740
Firma Habewind – Werbeagentur Inhaber:
Peter Haberzettel, Friedrich-Bauer-Str. 6a, 91564 Neuendettelsau, Tel: 09874 / 689683, Fax: 09874 / 689684,
Mail: [email protected]
Grund- und Mittelschule
Martin Schuster
[email protected]
09827 / 1793
Fax
09827 / 6976
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Kontonummern des Marktes Lichtenau:
Sparkasse Ansbach IBAN:
DE72 7655 0000 0000 2344 19
BIC:
BYLADEM1ANS
VR-Bank Mittelfranken West eG Geschäftsstelle Lichtenau
(Gewerbebank)
IBAN:
DE13 7656 0060 0000 2014 48
BIC:
GENODEF1ANS
Raiffeisenbank Heilsbronn – Windsbach eG
IBAN:
DE25 7606 9663 0003 4140 00
BIC:
GENODEF1WBA
Gemeindewerke Lichtenau
Sparkasse Ansbach IBAN: DE25 7655 0000 0008 3927 71
BIC: BYLADEM1ANS
3
4 Art und Umfang der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen der Städtebauförderung
4.1
Die Zuschüsse werden wie folgt festgelegt:
Bis zu 30 Prozent v. H. der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt einschließlich Nebenkosten, jedoch maximal gesamt 25.000,00 €.
Eine Doppelförderung der Maßnahme aus anderen Programmen ist
nicht möglich. Sollte für das Objekt wegen städtebaulichen Mängel
und Missstände im Gebäudeinneren eine Gesamtsanierung erforderlich sein, kann eine Förderung durch dieses Fassadenprogramm
ausgeschlossen werden.
Die Förderung ist nur möglich, wenn sämtliche Missstände im Bereich Dach - Fassade behoben werden. Die Zuschüsse werden im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
4.2
Markt Lichtenau
Richtlinien für das
Fassaden- und Gestaltungsprogramm
1 Geltungsbereich:
Das kommunale Förderprogramm umfasst die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete des Marktes Lichtenau. Dieses sind das Sanierungsgebiet „A“ und das Sanierungsgebiet „Altort“.
Grundlage dieser Förderung ist die Einhaltung der Vorgaben der
Gestaltungsverordnung vom Markt Lichtenau in ihrer jeweiligen Fassung, sowie Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege.
5 Antrags- und Bewilligungsverfahren:
5.1
Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Objekte.
5.2
Der Eigentümer beantragt bei der Gemeinde oder Sanierungsbeauftragtem (Bayerngrund GmbH, Nürnberg) eine Beratung
für vorgesehene / geplante Maßnahmen an Fassade/ Dach.
5.3
Der Sanierungsbeauftragte erstellt ein Beratungsprotokoll und
spricht Empfehlungen aus. Gleichzeitig prüft er, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist.
5.4
Nach Abstimmung mit Gemeinde / Regierung von Mittelfranken teilt er den Eigentümer mit, ob die Maßnahme gefördert
werden kann.
5.5
Ist eine Förderung möglich, wird der Eigentümer aufgefordert
gemäß Beratungsprotokoll Angebote für die geplanten Arbeiten einzuholen (mindestens drei Angebote pro Gewerk, wo
bei mindestens ein Angebot von einem Gewerk außerhalb
des Gemeindegebietes einzuholen ist).
2 Zweck der Förderung:
Zweck der Förderung ist im Sanierungsgebiet „Altort“ die Erhaltung
des historischen Altstadtkerns von Markt Lichtenau. Die städtebauliche
Entwicklung soll durch geeignete Instandsetzungs-, Sanierungs- und
Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und
denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Zweck der Förderung ist im Sanierungsgebiet „A“ die Beseitigung
der städtebaulichen Missstände sowie der Erhalt und die Steigerung der
Wohn – Lebens - und Aufenthaltsqualität.
3 Förderungsfähige Maßnahmen:
Im Rahmen dieses kommunalen Förderprogramms können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Bei lediglich ein oder zwei möglichen Angeboten für ein Gewerk muss für die fehlenden Angebote ein entsprechender
Nachweis erfolgen, dass eine Angebotsanfrage erfolgt ist.
3.1 Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen
Gebäude mit ortsbildprägenden Charakteren:
3.1.1
Maßnahmen an Fassaden (Putz - Anstrich - Beseitigung von
Feuchtschäden, Anbringung von Wärmedämmung)
3.1.2
Einbau neuer Fenster und Türen in denkmalgerechter Form
nach den einschlägigen gestalterischen Auflagen
3.1.3
Anbringung von Fensterläden, soweit dies gestalterisch wünschenswert ist.
3.1.4
Maßnahmen an Dächern einschließlich Dachaufbauten (Eindeckung, Konstruktion, Trauf- und Ortganggesimse, Anbringung von Wärmedämmung)
3.1.5
Fassadenbegrünung
3.1.6
Maßnahmen an Treppenanlagen
3.1.7
Maßnahmen an Einfriedungen
3.2 Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes:
3.2.1
Hofbegrünung
3.2.2
Entsiegelung
3.2.3
Einbau altstadtgerechter Beläge
3.3 Baunebenkosten werden mit 16 Prozent der zuwendungsfähigen
Kosten je Einzelobjekt angesetzt.
Grundsätze der Förderung:
Alternativ kann eine Kostenschätzung eines geeigneten Architekten/Planers als Grundlage zur Berechnung des Zuschusses dienen.
5.6
Nach Vorliegen aller Angebote wird der Sanierungsbeauf
tragte, die Bayerngrund GmbH, einen Sanierungsvertrag für
die geplante Maßnahme aufstellen, der von allen Beteiligten
(Eigentümer, Gemeinde, Bayerngrund) gegengezeichnet
werden muss. Dieser Vertrag regelt den Umfang der durch
zuführenden Maßnahmen, den geplanten zeitlichen Rahmen
und die Auflagen, die Bedingungen und die Fristen für die
Gewährung der Förderung.
6 Durchführung der Maßnahme:
6.1
Erst nach Abschluss dieses Vertrages oder nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann mit den Arbeiten begonnen werden.
6.2
Falls das Anwesen ein Einzeldenkmal ist, oder im Ensemblebereich gemäß Denkmalschutzgesetz steht, ist zusätzlich die
Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes über die Gemeinde einzuholen. Dieser Bescheid
ist Grundlage für die vertragliche Gestaltung. Für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen gemäß der Bayerischen
Bauordnung ist ein Bauantrag einzureichen.
6.3
Nach Abschluss der Arbeiten wird als End- bzw. Erfolgskontrolle der beratende Architekt des Sanierungsbeauftragten
die Maßnahme abnehmen
4
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
7 Eigenleistung
Im Rahmen der Eigenleistung der Bauherrn wird ein Stundensatz von
9,60 € anerkannt. Von Selbst- und Verwandtenhilfe erbrachte Leistungen werden ebenfalls mit 9,60 € je geleisteter Stunde anerkannt.
Voraussetzung hierfür ist eine nachvollziehbare Aufzeichnung in Form
eines Bautagebuchs. In dem Bautagebuch müssen die Namen der beteiligten Personen, die für das jeweilige Gewerk geleisteten Stunden als
Einzelnachweis je Arbeitstag sowie die insgesamt geleistete Gesamtstundenzahl nachgewiesen werden. Die nachgewiesene Gesamtstundenzahl für die unentgeltlich erbrachten Leistungen werden nur bis zu
einer Höhe anerkannt, die eine Fachfirma nach sachverständigem Ermessen für das jeweilige Gewerk benötigen würde.
8 Auszahlung:
8.1
Für die Auszahlung des vereinbarten Zuschusses stellt der
Bauherr einen Verwendungsnachweis auf, der folgendes
beinhaltet:
a)
Zusammenstellung sämtlicher Rechnungen
b)
Kopie des Erlaubnis- bzw. Baugenehmigungsbescheides
c)
Pläne, soweit erforderlich
d)
Fotos vor und nach der Sanierung
e)
Beratungsprotokoll
f)
Abnahme / Erfolgskontrolle
8.2
Ergibt der Kostennachweis, dass die tatsächlichen entstanden förderungsfähigen Kosten geringer sind als in der Sanierungsvereinbarung veranschlagten Beträge, so können
die Zuschüsse entsprechend anteilig gekürzt werden.
Bei einer Kostenmehrung, ist eine Erhöhung des bewilligten
Zuschusses nicht möglich.
8.3
Nach Prüfung des vorgelegten Verwendungsnachweises
erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Zuschüsse (in der
Regel innerhalb von 6 Wochen)
9 Vertragsverstöße:
9.1
§2
Genehmigungspflichten und Beratungsangebote
(1) Bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag einzureichen. Bei Vorhaben, die einer Erlaubnis nach dem Bayerischen
Denkmalschutzgesetz bedürfen, ist ein Antrag auf denkmalpflegerische
Erlaubnis vorzulegen. Bedarf das Vorhaben der Zulassung einer Abweichung, ist ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von örtlichen
Bauvorschriften erforderlich.
(2) Der Antrag ist bei der Gemeinde einzureichen.
(3) Im Sanierungsgebiet sollen auch genehmigungsfreie Bauvorhaben
und Werbeanlagen auf Grundlage dieser Gestaltungsrichtlinien mit dem
Markt Lichtenau abgestimmt werden. Das Bauamt bietet dafür privaten
Bauherren Beratungstermine mit dem von der Gemeinde beauftragten
Sanierungsberater an.
(4) Für den Markt Lichtenau gelten die nach der öffentlichen Bekanntmachung im Dezember 2016 bestehenden Richtlinien für das Fassadenund Gestaltungsprogramm.
§3
Allgemeine Gestaltungsgrundsätze
Erhalt der Bausubstanz, Einfügen neuer Baukörper
(1) Das stadtbildprägende Baugefüge ist bei allen baulichen Maßnahmen grundsätzlich zu berücksichtigen. In Übereinstimmung mit der Umgebung soll neues Bauen mit Elementen und Materialien zeitgenössischer Architektur durchaus gefördert werden. Es gilt jedoch, dass
Erhaltung und Sanierung vorhandener Bausubstanz vor Abriss und
Neubau geht. Auch Umnutzungen und Erweiterungen können eine zeitgemäße Nutzung der Gebäude ermöglichen.
(2) Bei Ersatzbauten sollen die überlieferten Abgrenzungen durch Beibehaltung der Stellung des Baukörpers und der Firstrichtung sowie durch
Einhalten der Baufluchten erkennbar bleiben.
(3) Die neu entstehenden Baukörper sollen in Baumasse, Proportion und
Gliederung nicht wesentlich von den ortsbildtypischen Baukörpern abweichen.
(4) Nebengebäude sollen in harmonischem Bezug zum Hauptgebäude
Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen die stehen.
Vereinbarungen des Sanierungsvertrages und bei einer
§4
zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel jederzeit
Außenwände, Fassaden
widerrufen werden. Die ausgezahlten Zuschüsse sind dann
in voller Höhe einschließlich der angefallenen Zinsen mit 6 % (1) Die für Markt Lichtenau ortstypischen Bauarten, wie sichtiger Sandsteinbau, und Fachwerkbau sollen auch weiterhin gepflegt werden.
zurückzuzahlen.
10 Inkrafttreten :
Dieses Förderprogramm tritt am Tage der Bekanntmachung im Amts –
und Mitteilungsblatt des Marktes Lichtenau in Kraft.
Markt Lichtenau, 13.02.2017
Reißmann, 1. Bürgermeister
Gestaltungsrichtlinien
über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im
Sanierungsgebiet
Markt Lichtenau „Sanierungsgebiet A“
(2) Stark strukturierte Putzarten, wie Nester,- Nockerl- oder Wurmputz,
sollen vermieden werden. Empfohlen wird mineralischer, geriebener
Glattputz.
(3) Vorhandene, ursprünglich auf Sichtbarkeit angelegte Holzfachwerke sollen erhalten werden.
(4) Fassaden sollen nicht in intensiven, stark kontrastierenden oder
grellen Farben gestrichen werden. Bei der Änderung von Fassaden
und Außenbauteilen sollen Farben in ortsbildcharakteristischen Tönen
verwendet werden. Bei jeglicher Neugestaltung der Fassaden ist zur
Farbabstimmung die Gemeinde heranzuziehen. Das Anbringen von Farbmustern wird verlangt.
(5) Historische Sockelausbildungen in Form von Vorsprüngen bei Sandsteinfassaden und Sandsteinsockel bei Fachwerksfassaden sollen erhalten werden. Natursteinverblendungen bei Neubauten sollen sich in
(1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Richtlinien umfasst das Sanie- Farbe, Material und Struktur harmonisch einordnen. Keramische Fliesen,
rungsgebiet „A“ des Marktes Lichtenau und ist auf beiliegendem Lage- Verblendungselemente aller Art, wie Faserzement, Kunststoff, Waschplan vom 01.01.2017 dargestellt und abgegrenzt.
beton- oder Leichtmetallplatten entsprechen nicht der Bautradition und
sollen vermieden werden.
(2) Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Grundstücke, bauliche
§5
Anlagen, Außenanlagen, Werbeanlagen, und sonstigen Einrichtungen,
Dächer
für die Festsetzungen in diesen Richtlinien getroffen sind. Diese Richtlinien gelten für alle nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geneh- (1) Die vorherrschende Dachform ist das Satteldach mit einer Neigung
zwischen 35° und 50°.
migungspflichtigen und genehmigungsfreien Vorhaben.
§1
Geltungsbereich der Richtlinien
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
(2) Als Dachdeckungsmaterial sollen rote bzw. rotbraune Tonziegel verwendet werden. Ortstypisch sind der Biberschwanzziegel bzw. der
Falzziegel oder kleinformatige Betondachsteine. Engobierte (glänzende) Ziegel sind unzulässig.
(3) Ortgang und Traufe sollen dem historischen Bestand der Umgebung
entsprechend ausgebildet werden.
(4) Drempel bzw. Kniestöcke sind, soweit städtebaulich vertretbar, zulässig bis zu einer Höhe von 0,50 Metern.
§6
Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Zwerchhäuser
(1) Dachgauben sollen nur in Form von Einzelgauben errichtet werden
und in Form von Satteldach- oder Schleppgauben ausgeführt werden.
(2) Die Dachdeckung der Gauben und Zwerchhäuser soll mit dem gleichen Material erfolgen, wie die Bedachung des Hauptdaches. Die Seitenflächen sollen in Material und Farbe der Fassade angepasst werden.
Die Breite eines Zwerchhauses soll ein Drittel der Gesamtlänge der
Außenwand des Gebäudes nicht überschreiten.
(3) Gauben sollen einen gegenseitigen Abstand von mindestens 80 cm
aufweisen, der Abstand vom Ortgang soll mindestens 125 cm betragen.
(6) Dacheinschnitte sind nicht zulässig. Ausnahmen können an Gebäuderückseiten zugelassen werden, wenn dadurch der geschlossene
Charakter der Dachfläche nicht beeinträchtigt wird und die Einschnitte
vom öffentlichen Verkehrsraum nicht einsehbar sind.
§7
Parabolantennen
(1) Die Farbe der Parabolantenne ist der Farbe des Anbringungsortes
(bspw. Dach, Fassade) anzupassen. Sammelparabolantennen werden
empfohlen.
§8
Außenkamine/Abgasrohre
(1) Bei der Nachrüstung von Außenkaminen/Abgasrohren sollten diese
vom öffentlichen Bereich nicht einsehbar sein.
§9
Wandöffnungen und Wandeinschnitte – Fenster und Türen
(1) Tür- und Fensteröffnungen sollen in Größe und Anordnung auf die
Gesamtfassade abgestimmt werden. Vor Ausführung sind Skizzen (Details Teilung/Sprossen) vorzulegen.
(2) Fenster sollen als Einzelfenster mit stehendem Format hergestellt
werden. Fassadenöffnungen über Eck sind unerwünscht.
(3) Vorhandene Fensterteilungen sollen erhalten werden. Bei Neubauten und Fenstererneuerungen sollen Unterteilungen erfolgen, die den
Proportionen der Gesamtfassade entsprechen.
(4) Grundsätzlich werden für Fenster Holzkonstruktionen empfohlen.
Andere Materialien (z.B. Metall, Kunststoff) können nach Vorlage von
Ausführungsdetails sowie Material- und Farbproben als Ausnahme zugelassen werden, wenn die Profile in Breite und Oberfläche die gleiche
optische Erscheinung wie mit Holzprofilen aufweisen.
(5) Die Glasflächen von Fenstern sollen mindestens 12 cm hinter der
Fassade zurückliegen.
§ 10
Schaufenster/Markisen
(1) Die Breite der einzelnen Schaufensteröffnung soll 2,50 m nicht überschreiten und in der Summe nicht mehr als zwei Drittel der Gesamtbreite
der Gebäudefront betragen. Die Brüstungshöhe soll mindestens 0,30 m
betragen. Unterteilungen, z.B. in Form von Oberlichtern, werden empfohlen. Schaufenster sollen in hochrechteckiger Form und deutlich gegliedert ausgeführt werden.
5
(2) Bei Schaufenstern sind, neben Holzausführungen, im Einzelfall auch
Metall- oder Kunststoffkonstruktionen möglich.
(3) Schaufenster sollen beidseitig durch Wandflächen eingefasst werden. Einzelöffnungen sollen durch mindestens 0,40 m breite Mauerpfeiler voneinander getrennt werden und ausreichend Abstand zur Gebäudeecke einhalten.
(4) Markisen sind in Form und Farbe mit der Gemeinde und dem Sanierungsberater abzustimmen. Sie sollen entsprechend der Schaufenstergliederung unterteilt werden.
§ 11
Fensterläden, Rollläden, Jalousien
(1) Klapp- und Schiebeläden an Türen und Fenstern sollen in Holz, Metall
oder Kunststoff ausgeführt werden. Vorhandene Fensterläden sollen
erhalten werden, die Wiederherstellung und das Anbringen neuer Fensterläden sind erwünscht.
(2) Außen liegende Rollläden und Jalousien sollen, auf die Fensteröffnung bezogen, putzbündig angebracht werden. Führungsschienen sollen dem Farbton der Fensterrahmen angepasst werden.
(3) Glänzende Farben bzw. Materialien sollen bei der Konstruktion und
Gestaltung von Fensterläden, Rollläden und Jalousien nicht verwendet
werden.
§ 12
Balkone, Loggien, Wintergärten
(1) In nicht einsehbaren Bereichen sind Balkone als eigenständige Konstruktion in leichter Holz- oder filigraner Stahlbauweise möglich.
(2) Wintergärten sind nur in nicht einsehbaren Bereichen in untergeordneter, filigraner Ausführung zulässig.
§ 13
Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie
(1) Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie, wie thermische Kollektoren und Photovoltaikanlagen sollen grundsätzlich auf vom Straßenraum
nicht einsehbaren Flächen angebracht werden. Sofern dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, sollen Lösungen mit der Gemeinde und dem Sanierungsberater gesucht werden.
Generell sind solche Anlagen möglich aber nicht Gegenstand der Förderung.
(2) Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sind analog zu Dachflächenfenstern als einzelne Elemente auszubilden und sollen allseits von
der Dachfläche umschlossen sein. Sie sind als stehende Rechtecke
auszuführen und sollen einzeln die Größe von 3 qm nicht überschreiten.
Als Ausnahme hiervon kann eine quadratische Form und/oder das Zusammenfassen von zwei Elementen zugelassen werden, wenn die
bestehende Dachgestaltung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 14
Einfriedungen
(1) Historische Einfriedungen sollen mit ihren Sockeln, Gliederungen,
Abdeckungen und Zieraufsätzen erhalten bleiben.
(2) Private Gartenflächen dürfen zum öffentlichen Verkehrsraum sowie
untereinander nur wie folgt abgegrenzt werden:
• ohne Einzäunung
• mit Hecken (zu pflanzen in einem Grenzabstand von mind. 50
cm) bis zu einer Höhe von max. 2,00 m
• mit Zäunen bis zu einer maximalen Höhe von 1,00 m
Zwischen Boden und Unterkante Einfriedung ist ein Abstand von 15 cm
im Sinne der Durchlässigkeit für Tiere freizuhalten.
(3) Einfriedungen sind als senkrecht stehender fränkischer Holzlattenzaun auszuführen.
(4) Metallgitterzäune sind mit Mauerwerks- oder Natursteinpfeilern auszuführen. Die Stahlfelder müssen eine vertikale Gliederung mit senk-
6
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
rechten Stäben aufweisen. Die Farbgebung soll in Grau-Eisenglimmer Umgebung prägenden Bebauung, des Straßen- oder Platzbildes und
ausgeführt werden.
des Altortgefüges Rücksicht nehmen.
Sie sind nach Maßgabe der folgenden Richtlinien zu gestalten.
(5) Zaunsockel sollen nicht höher als 30 cm ausgebildet sein und die
Gesamthöhe nicht mehr als 1,30 m betragen. Grelle und bunte Farban§3
striche sind unzulässig. Kunststoff-, Doppelstab- und MaschendrahtGenehmigungspflichten und Beratungsangebote
zäune sind nicht förderfähig.
Bei baugenehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag einzu§ 15
reichen. Es gilt, dass grundsätzlich alle Vorhaben im Sanierungsgebiet
Höfe, Gärten, Eingangsbereiche
Altort der Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz bedürfen. Dazu ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis vor(1) Private Freiflächen, die an öffentliche Bereiche angrenzen, sollen in zulegen. Die dabei geltenden Auflagen sind bindend.
Ausführung und Material der öffentlichen Freiflächengestaltung ange- Der Antrag ist bei der Stadt einzureichen.
passt sein.
Im Sanierungsgebiet sollen auch genehmigungsfreie Bauvorhaben und
Werbeanlagen auf Grundlage dieser Gestaltungsrichtlinien mit dem Markt
(2) Nicht überbaute Grundstücksflächen in den Blockinnenbereichen Lichtenau abgestimmt werden. Das Bauamt bietet dafür privaten Bausollen, soweit möglich, begrünt werden. Bei der Pflanzung von Bäumen herren Beratungstermine mit dem von der Stadt beauftragten Sanieund Sträuchern sollen heimische und standortgerechte Gehölze ver- rungsberater.
wendet werden. Ortsbildprägender Baumbestand ist zu erhalten.
Für den Markt Lichtenau gelten die nach der öffentlichen Bekanntmachung im Oktober 2011 bestehenden Richtlinien für das Fassaden(3) Versiegelte Flächen sollen auf ein Minimum reduziert werden. As- und Gestaltungsprogramm.
phaltflächen sollen abgebrochen werden. Zur Befestigung sollen Natur§4
steinpflaster, versickerungsfähige Rasengittersteine oder natursteinParzellenstruktur
ähnliches Betonpflaster verwendet werden.
Bei Um- und Neubauten, die über historische Parzellengrenzen hinausreichen, ist in der Straßenansicht und in der Ansicht von oben durch
(4) Freitreppen und Eingangsstufen sollen in Naturstein oder ersatzwei- Gestaltung von Fassaden, Baukörpern und Dächern darauf zu achten,
se mit natursteinähnlichen Betonblockstufen ausgeführt werden. Ge- das historische Bild der Parzellenstruktur zu bewahren.
länder sollen in Form und Material an das Gebäude und die Fassadengestaltung angepasst werden. Metalltreppen sind im Detail abzustimmen.
§5
Dachlandschaft
§ 16
Der einheitliche, aus der Geschichte überlieferte Gesamteindruck der
Werbeanlagen
Dachlandschaft ist in Form und Farbton zu erhalten.
Als Dachformen sind Satteldächer, Walmdächer und Krüppelwalmdä(1) Anlagen der Außenwerbung unterliegen der Bayerischen Bauord- cher mit einer Dachneigung über 45° zugelassen. Dabei wird zwischen
nung und sind im Einzelfall abzustimmen.
Haupt- und Nebengebäuden differenziert.
Für erdgeschossige Anbauten und Nebengebäude einschließlich Gara§ 17
gen, die von der Straße nicht sichtbar sind, können Ausnahmen zugeInkrafttreten
lassen werden. Bei kleinen Dachflächen untergeordneter und einzelnstehender Nebengebäude kann die Mindestdachneigung auf 30° reduDie Richtlinie tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amts – und Mittei- ziert werden. Pultdächer sind zulässig, wenn sie sich in ihre Umgebung
lungsblatt des Marktes Lichtenau in Kraft.
einfügen.
Die Dächer mit einer Dachneigung über 45° sind mit einer naturroten bis
Lichtenau, 13.02.2017
rotbraunen kleinmaßstäblichen Schuppendeckung einzudecken.
Reißmann. 1. Bürgermeister
Für die Eindeckung erdgeschossiger Anbauten, Nebengebäude und
Garagen können auch andere Deckungsmaterialien verwendet werden, sofern sie sich harmonisch in die nähere Umgebung einfügen.
Ortgang und Traufe sind entsprechend dem historischen Bestand der
Umgebung auszubilden: Bei Mauerwerksbauten gemauert und profiliert,
bei Fachwerkbauten in Holzkonstruktion. Die Dachvorsprünge an Ortgang und Traufe dürfen höchstens 30 cm betragen. Weit auskragende,
Richtlinien über die äußere Gestaltung baulicher sichtbare Sparrenüberstände an der Traufe sind unzulässig.
Werden an einem Gebäude, dessen Dachform erheblich aus der einAnlagen im Altortsbereich des Marktes Lichtenau heitlichen Dachlandschaft herausfällt, bauliche Veränderungen vorgenommen, so kann eine Anpassung der Dachform verlangt werden.
§1
Örtlicher und sachlicher Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für den Bereich des Sanierungsgebietes „Altort
Lichtenau“, begrenzt
- im Norden durch die Feste
- im Osten durch den ehemaligen Graben
- im Süden durch die Wattenbacher Straße
- im Westen durch die Straße „An der Brücke“
Die Grenze des Geltungsbereiches wird in einem Lageplan, der Bestandteil dieser Richtlinien ist, festgelegt.
Der sachliche Geltungsbereich umfasst alle Grundstücke, bauliche Anlagen, Außenanlagen, Werbeanlagen und sonstigen Einrichtungen, für
die Festsetzungen in diesen Richtliniengetroffen sind. Diese Richtlinien
gelten für alle nach der Bayerischen Bauordnung (BayBo) genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Vorhaben.
§2
Allgemeines
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und
instand zu halten, dass sie nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe auf den historischen Charakter, die Eigenart und die städtebauliche Bedeutung der ihre
§6
Dachaufbauten
Als Dachaufbauten sind abgeschleppte Dachgauben oder solche mit
Satteldach oder Walmdach zulässig. Sie müssen sich in das Orts- und
Straßenbild einfügen und mit dem Gebäude gestalterisch in Einklang
stehen.
Die Gauben müssen in der Ansicht ein stehendes Format haben. Die
Gesamtbreite mehrerer Gauben zusammen darf ein Drittel der Firstlänge
auf einer Dachseite nicht übersteigen. Der seitliche Abstand der Gauben
zum Dachrand (Ortgang oder Walmgrad) muss mind. 1,50 m, der Abstand der Gauben untereinander mind. 0,80 m betragen. Die Gauben
sollen nicht breiter als ein Sparrenabstand sein und dürfen die Breite
von 1,80 m nicht überschreiten. Dachgauben dürfen, gemessen von der
Durchdringung des Fußpunktes der Gaube durch die Dachfläche des
Hauptdaches bis zur Traufe der Gaube nicht höher als 1,50 m sein. Der
Fußpunkt der Gaube muss vom Durchdringungspunkt der Außenwand
durch die Dachfläche (Traufpunkt) mind. 0,80 m, in der Dachneigung
gemessen, entfernt sein. Gauben sind im gleichen Material wie das
Hauptdach einzudecken. Gaubeneinblechungen mit dauerhaft nicht glänzenden Materialien sind zulässig.
Die senkrechten Außenflächen der Gauben sind zu verputzen oder mit
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
einer senkrechten Boden-Deckel-Schalung oder einer Stehfalz aus Kupfer
oder vorbewittertem Titanzink zu versehen.
Liegende Dachfenster bis höchstens 0,35 m² Fläche sind allgemein zulässig. Dachfenster mit einer größeren Fläche sind ausnahmsweise
zulässig, wenn sie von öffentlichen Flächen nicht einsehbar sind.
§7
Fassaden
Zur Erhaltung der das Straßenbild prägenden Baufluchten bei Neubauten im Wesentlichen darauf zu achten, bestehende Raumkanten aufzunehmen
Gebäude, die in der Straßenbreite über das übliche Maß hinausgehen,
sind durch Auflösung in Einzelbaukörper und durch Gliederung der Fassade entsprechend den Proportionen der umgebenden Bebauung zu
gliedern.
Gliedernde Elemente wie Erker, Balkone, Loggien etc. sind nur zulässig,
soweit sie dem Baustil, den Maßverhältnissen der Fassade und der
Umgebung entsprechen.
Vorhandenes Sichtfachwerk muss freigehalten werden. Verputztes oder
verkleidetes Fachwerk sollte dann freigelegt werden, wenn es nach
Material und Verarbeitung als Sichtfachwerk geeignet ist und die Verkleidung nicht historische Gründe hat.
Die Außenwände sind zu verputzen. In der Regel ist Kalkmörtel als
Glattputz in traditioneller, handwerklicher Verarbeitung vorzusehen.
Gemusterte, dekorative, modische Putzarbeiten und Verkleidungen aller
Art sind nicht gestattet. Sockelverkleidungen aus Naturstein (Sandstein)
sind zugelassen. Zudem sind Sockel mit geeigneten Putzen möglich.
Die Gestaltung der Fassaden in Naturstein ist zulässig.
Außenstufen und –treppen dürfen nur in Naturstein oder Beton in gestockter oder scharrierter Bearbeitung hergestellt werden.
§8
Farbe
Bei Anstrichen an Außenfassaden sind Farben in den für das Ortsbild
charakteristischen Tönen zu verwenden.
Farbmuster sind grundsätzlich im Vorfeld mit Unterer Denkmalschutzbehörde, Landratsamt, Bauamt und Sanierungstreuhänder abzustimmen.
Für die Entscheidung über die farbige Behandlung der Fassade sind
mehrere großflächige Farbmuster an der straßenseitigen Außenwand
anzubringen.
Für Wandanstriche sind Mineralfarben zu verwenden. Ausnahmsweise
können andere Farben verwendet werden, wenn dies aus technischen
Gründen notwendig ist.
§9
Fenster
Die Anzahl und die Größe von Wandöffnungen sowie ihre Anordnung
sollen sich an dem Vorbild der überlieferten Fassadengestaltung orientieren.
Die Formate der Fensteröffnungen sind in Anlehnung an die überlieferte
Bauweise hochrechteckig auszubilden, wobei das Verhältnis von Breite zu Höhe von 4:5 oder 2:3 einzuhalten ist.
Fensterteilungen sind zu erhalten. Bei Neubauten und bei Fenstererneuerungen sind Unterteilungen der Fenster vorzusehen, die den Proportionen der Gesamtfassade entsprechen.
Im Einzelnen gilt folgendes:
- Fenster bis 0,70 m lichter Breite können einflügelig herge........................................
stellt werden
- Fenster 0,70 m bis 1,10 m lichter Breite sind zweiflügelig
oder einflügelig mit einer senkrechten Sprosse in der
Fenstermitte (mindestens 38 mm breit) herzustellen
- Fenster über 1,10 m lichter Breite sind zweiflügelig herzustellen
- größere Fenster, auch Fenstertüren, sind in maßstäblich
entsprechender Teilung zu gliedern
Fensterstöcke, Fensterrahmen und Sprossen sind handwerksgerecht
aus einheimischen Holzarten herzustellen. Die Sprossen dürfen nicht
durch Attrappen ersetzt werden. Ausnahmsweise sind andere Farbtöne zulässig, wenn sie sich in die nähere Umgebung und in die Farbgebung des Gebäudes einfügen. Die Materialauswahl als auch die Farbgebung sind grundsätzlich gemäß den Vorgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde auszuführen.
§11
Fensterläden, Rollläden und Jalousetten
Fensterläden sind zu erhalten. Sie können auch bei Neubauten gefordert werden, wenn dies für das Erscheinungsbild des Gebäudes bzw.
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des Straßenbildes zuträglich ist. Grundsätzlich sind Fensterläden in altstadtgerechter Ausführung anzubringen.
Außenliegende Rollläden und Jalousetten sind nicht zulässig; es sei
denn, sie werden putzbündig angebracht und sind im geöffneten Zustand nicht sichtbar.
Die Farbe ist auf das Gesamtkonzept der Fassadengestaltung abzustimmen.
§ 11
Schaufenster
Der Einbau von Schaufenstern ist nur im Erdgeschoss zulässig. Übereckschaufenster in Außenwänden sind nicht zulässig.
Schaufenster sind grundsätzlich in der Form stehender Rechtecke,
mindestens jedoch in quadratischer Form auszuführen. Ausnahmen
können zugelassen werden, wenn sie sich dem Maßstab des Gebäudes einfügen.
Mauerpfeiler zwischen Schaufenstern oder zwischen Schaufenstern
und einer Tür- oder sonstigen Öffnung müssen mindestens 0,24 m breit
sein. Pfeiler müssen bündig mit der Außenwand liegen.
Schaufensterkonstruktionen sind aus einheimischen Holzarten herzustellen. Die Farbgebung ist grundsätzlich gemäß den Vorgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde auszuführen. Ausnahmsweise können
Metallkonstruktionen zugelassen werden, wenn sich das Schaufenster
harmonisch in die nähere Umgebung einfügt.
Schaufenster müssen eine Brüstung (Höhe ab Oberkante angrenzender Verkehrsfläche) von im Mittel mindestens 0,50 m erhalten.
§ 12
Tore und Außentüren
Bei Toren und Außentüren sollen die Formsprache und Gliederung der
noch vorhandenen historischen Tore und Außentüren in der Umgebung
als Vorbild dienen.
Tore und Außentüren, die vom Straßenraum sichtbar sind, sind in Holzkonstruktionen aus einheimischen Holzarten (z.B. Kiefer, Fischte, Eiche)
auszuführen. Glasfüllungen sind maßstäblich zu gliedern. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde sind auch Metallkonstruktionen zulässig.
§ 13
Vordächer
Vordächer sind in Material, Dacheindeckung und Dachneigung so zu
gestalten, dass sie sich in die nähere Umgebung einfügen.
Vordächer dürfen nur einen begrenzten Teil der Fassadenzone im Erdgeschoss erfassen und zu keiner gestalterischen Trennung der Fassade führen. Kragplatten aus Beton und ähnliche massive Konstruktionen
sind nicht zulässig.
§ 14
Balkone
Balkone sind, soweit sie dem Bautyp entsprechen, so zu gestalten,
dass sie sich in die Fassade einfügen.
Balkone sind in einfacher Holz- bzw. Stahlkonstruktion auszuführen.
§ 15
Wintergärten
Die Errichtung von Wintergärten ist zulässig, wenn sie sich im Maßstab
den Hauptgebäuden unterordnen und vom öffentlichen Raum nicht einsehbar sind.
§ 16
Nutzung der Sonnenenergie
Der Einbau von Solarzellen und Photovoltaikanlagen in die Dachfläche
zur Nutzung von Sonnenenergie ist zulässig, soweit diese Anlagen von
öffentlichen Flächen (Straßen und Plätzen) nicht einsehbar sind. Die
Belange der Denkmalpflege sind zu beachten.
§17
Parabolantennen
Die Farbe der Parabolantenne ist der Farbe des Anbringungsortes (bspw.
Dach, Fassade) anzupassen. Sammelparabolantennen werden empfohlen.
§18
Außenkamine/Abgasrohre
Bei der Nachrüstung von Außenkaminen/Abgasrohren sollten diese vom
öffentlichen Bereich nicht einsehbar sein.
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
§ 19
Einfriedungen
Einfriedungen sind in der Regel als senkrecht
stehender fränkischer Holzlattenzaun auszuführen, dessen Tragwerk aus Holzpfosten und
zwei Querhölzern besteht. Die Lattung besteht
in der Regel aus gehobelten Latten, die im Abstand einer Lattenbreite an der Tragkonstruktion befestigt werden. Die Mindesthöhe beträgt
1m.
Als Einfriedung sind auch handwerklich gefertigte Metallgitter aus senkrechten Stäben mit Sockel (Mindesthöhe 30cm) zulässig. Als Material
ist Stahl verzinkt oder pulverbeschichtet in grau
matt zu verwenden. Glänzende Oberflächen in
Edelstahl oder Alu sind nicht zulässig.
§ 20
Gestaltung der unbebauten Flächen
bebauter Grundstücke
Gärten und Höfe sollten von untergeordneten
baulichen Nebenanlagen freigehalten werden.
Höfe und Gärten sollen vorwiegend gärtnerisch
gestaltet werden. Befestigte Flächen sind auf
das für die ausgeübte Nutzung notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Stellplätze und sonstige Flächen sollen, soweit
sie vom öffentlichen Verkehrsraum einsehbar
sind, mit altstadtgerechtem Pflaster und versickerungsfähig ausgeführt werden. Grundsätzlich hat eine Abstimmung zwischen der Gemeinde, Sanierungsträger und Eigentümer zu erfolgen.
§ 21
Werbeanlagen
Art, Form, Größe, Lage, Material und Anordnung der Werbeanlagen müssen sich der Maßstäblichkeit der Architektur einfügen.
Die Werbe- und Schriftzone ist dem Erdgeschoßbereich zuzuordnen. Sie kann ausnahmsweise
auch im Umwehrungsbereich des ersten Obergeschosses liegen, wenn die Besonderheit der
bestehenden Fassaden dies einfordert.
Als Lichtwerbung sind nur farblich neutrale,
nach vorn leuchtende bzw. indirekt beleuchtete
Einzelbuchstaben zulässig.
Grundsätzlich sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.
§ 22
Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Marktes Lichtenau in Kraft.
www.markt-lichtenau.de
Lichtenau, 13.02.2017
Reißmann, 1. Bürgermeister
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Gz. B-A7566-2131
Verfahren Lichtenau – Flurneuordnung und
Dorferneuerung Markt Lichtenau, Landkreis
Ansbach
Schlussfeststellung
Das Verfahren Lichtenau wird abgeschlossen (§149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Lichtenau sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Betei- (Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)
ligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfah- einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer
ren hätten berücksichtigt werden müssen.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehenen Dokuments unter der Adresse
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einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
versehenen Dokuments unter der Adresse
[email protected] eingelegt werden.
[email protected] eingelegt werden.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem
Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben
werden.
Hinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten nach dem
Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://
www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
Ansbach, 30.01.2017
Gerhard Jörg
Ltd. Baudirektor
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Gz. B-A7566-2132
Verfahren Wattenbach II -Flurneuordnung und
Dorferneuerung Markt Lichtenau, Landkreis
Ansbach
Schlussfeststellung
Das Verfahren Wattenbach II wird abgeschlossen (§149 Flurbereinigungsgesetz).
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Wattenbach II sind abgeschlos-sen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung
der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem
Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben
werden.
Hinweis: Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten
nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der
Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der
Seite Projekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in
Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden. (http://
www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
Ansbach, 30.01.2017
Gerhard Jörg
Ltd. Baudirektor
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Gz. A-A7566-2085
Verfahren Moosbach – Flurneuordnung und
Dorferneuerung Stadt Windsbach, Landkreis
Ansbach Schlussfesstellung
Das Verfahren Moosbach wird abgeschlossen (§149 Flurbereinigungsgesetz)
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Moosbach sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalt eines Monats nach dem
ersten Tag der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch eingelegt
werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach
(Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Str. 37, 91522 Ansbach
(Postanschrift: Postfach 6 19, 91511 Ansbach)
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer quali- die Niederschrift und in die Wertermittlungskarte über die Wertermittlung
fizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz aller Grundstücke des Verfahrensgebietes zu unterrichten.
versehenen Dokuments unter der Adresse [email protected] eingelegt werden.
Hinweis: Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller
Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der NieSollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
derlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Vorsitsachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
zenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Weidenbach II (PostVerwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
anschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Postfach 6 19,
80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, er91511 Ansbach), schriftlich“ vorgebracht werden.
hoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei
Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist
erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Ansbach, 08.02.2017
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll Werner Heindl
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienender Tat- Bauoberrat
sachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und
allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beige- Landratsamt Ansbach
Az.: 176 SG 32
fügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem
Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
- Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben
werden.
Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuer
Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es deshalb nicht.
Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet
werden und muss um 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht
sein.
Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und
Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch folgenHinweis:
Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von drei Monaten nach dem de Punkte zu beachten:
Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Pro- 1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit
jekte in Mittelfranken unter „Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneumit einer Geldbuße geahndet werden. Die Brennmaterialien dürfen
ordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.
frühestens 8 Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden.
(http://www.landentwicklung.bayern.de/mittelfranken/137283/)
2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen
Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der
Ansbach, 20. Januar 2017
näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden.
Gerhard Jörg
3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln
Ltd. Baudirektor
eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und
Witterung Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf deshalb erst
unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengetragen und aufgeschichTeilnehmergemeinschaft Weidenbach II
tet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem
Verfahren Weidenbach II - Dorferneuerung
Verbrennen vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind in einen
Markt Weidenbach, Landkreis Ansbach
neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen.
4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen (§ 3 Abs.1
Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse u.a.
Verordnung über die Verhütung von Bränden –VVB–).
Ladung
Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende EntfernunDie Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke,
gen eingehalten werden:
die den Eigen-tümern gleichstehenden Erbbauberechtigten und die
- mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
Nebenbeteiligten oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtig- mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1, Satz
ten werden hiermit zu einer Versammlung der Beteiligten
2 VVB)
geladen.
- mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren
Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB)
Versammlungsort:
Bürgersaal Weidenbach,
- mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3
Triesdorfer Straße 16, 91746 Weidenbach
VVB).
Versammlungsbeginn: Mittwoch, 22.03.2017, um 19:30 Uhr
Bei geringeren Entfernungen von einem Wald ist eine Erlaubnis bei der
zuständigen Unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landratsamt AnsTagesordnung:
bach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG) einzuholen. Bei gerin1. Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse
geren Entfernungen von leicht entzündbaren Stoffen, Gebäuden oder
2. Bericht über den Stand des Verfahrens
Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stof3. Erläuterungen zur Bodenordnung und zum weiteren Verfahrensfen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeindeverablauf
waltung (§ 25 VVB) erforderlich.
4. Allgemeine Aussprache
Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und SonnwendfeuersDie Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertzu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, liele erloschen sein.
gen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 06.04.2017 5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmatein der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf währialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung
rend der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten nieder.
zuzuführen. Die Entsorgung hat über Deponien der Deponieklasse I –
Eine Einzelbekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse findet nicht statt.
DK I – (z.B. Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld, 9 1589 AuDie Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in
rach) zu erfolgen.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeindever
waltung anzumelden (Einwilligung des Grundstückseigentümers muss
vorliegen).
7. Andere erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen (z.B.
Ausnahmen für Landschaftsschutzgebiete). Soweit während des Abbrennens des Osterfeuers alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort
und Stelle verabreicht werden, ist hierfür eine Gestattung nach § 12
Gaststättengesetz (GastG) rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Sollen ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist dies dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur des
Landratsamtes Ansbach anzuzeigen.
8. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung ortsüblich bekannt
zumachen.
9. Hinweise:
Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des Feuers (Brandstiftung) außerhalb der o.g. Zeiten stellt eine Straftat dar, die nach §§ 306
ff. StGB bestraft werden.
Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ansbach, 12.01.2017
LANDRATSAMT ANSBACH
gez.
Dr. Jürgen Ludwig
Landrat
11
Beratung über die Auftragsvergabe zur Überleitung des Abwassers von Immeldorf zur Kläranlage Lichtenau
Hierzu berichtete Herr Christofori vom Ingenieurbüro Christofori, dass
12 Firmen am 07.02.2017 aufgefordert wurden, ein Angebot für die
Baumaßnahme abzugeben. Die Angebotssummen bewegten sich ungeprüft zwischen brutto 527.312,80 € und 772.606,16 €. Im Vergleich zur
aktualisierten Kostenberechnung liegt das niedrigste Angebot mit brutto
511.493,42 € ca. 30% über der Summe der Kostenberechnung von
390.000 €. Dies führt Herr Christofori vor allem auf die derzeitige Marktsituation zurück. Da durch die Kostenmehrung ein schwerwiegender
Grund zur Aufhebung der Ausschreibung vorliegt, schlug er vor, die
Ausschreibung aufzuheben und sie zu einem späteren Zeitpunkt zu
wiederholen.
Diesem Vorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig.
Beschlussfassung über einen Straßennamen für die neue Erschließungsstraße im Baugebiet „Hinterm Weiher“
Hierzu berichtete der 1. Bürgermeister, dass vier Vorschläge zur Benennung der neuen Straße vorliegen. So könnte die Straße z.B. als
Hauffweg bezeichnet werden. Aber auch eine Bezeichnung als Storchenweg, Storchenstraße oder Am Storchennest wäre denkbar. Die
Flurbezeichnung Hinterm Weiher könnte ebenfalls berücksichtigt werden. Außerdem hat der Vorsitzende des Museumsvereins Lichtenau
beantragt, dass Herr Dr.-Franz-Seitz, als eine Persönlichkeit aus Lichtenau, bei einer der nächsten Benennung von Straßennamen Beachtung
finden sollte.
Nach einiger Beratung fasste der Gemeinderat mit einer knappen Mehrheit von 7 Stimmen zu 6 Stimmen den Beschluss, die neue Erschließungsstraße mit der Bezeichnung „Am Storchennest“ zu versehen.
Bericht über die Gemeinderatssitzung vom
16.02.2017
Neugestaltung des Kirchenvorplatzes
Zum wiederholtem Male hat sich der Gemeinderat mit der Gestaltung
des Kirchenvorplatzes befasst. Architekt Wenzel, vom gleichnamigen
Architekturbüro, stellte dem Gemeinderat die in der Lenkungsgruppe
erarbeiteten Vorschläge vor.
Danach soll der Platz mit Granitplatten belegt werden. Um die Kirche
auch bei Dunkelheit zur Geltung zu bringen, sind zwei Lichtmasten vorgesehen. Die Sitzgelegenheiten werden aus vorhandenen Sandsteinquadern errichtet, die mit Holz beplankt werden. Mit einem Quellstein und
einem flachen Wasserlauf wird dem Wunsch das Element Wasser zu
berücksichtigen Rechnung getragen werden. Die Idee, verschiedene
Wassersprudler zu installieren verwarf der Gemeinderat als zu aufwendig. Er sprach sich für eine Wasseraufbereitung aus, die zwar
teurer ist, sich jedoch innerhalb einer kurzen Zeitspanne amortisiert
haben dürfte.
Herr Wenzel ging bei dieser Ausführungsvariante von Baukosten in
Höhe von 335.998 € aus. Damit dürfte auch das vom Gemeinderat gesteckte Ziel, nicht mehr als 400.000 € auszugeben, erreicht werden.
Nach einiger Beratung beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme die vom Architekten Wenzel vorgeschlagenen Gestaltungsvarianten.
Beratung und Beschlussfassung über Baukosten für die Erschließung des Baugebietes „Hinterm Weiher“
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1. Bürgermeister Reißmann
Herrn Christofori vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Herr Christofori stellte
dem Gemeinderat die Erschließungsplanung vor. Sie beinhaltet auch die
Abwasserentsorgung, die Regenwasserbehandlung und die Verlegung
des Boxbrunner Grabens. Die Neugestaltung des Baugebietes macht es
notwendig, die Verrohrung des Boxbrunner Grabens auf öffentlichem
Grund zu verlegen. Dieser Umstand und die abwassertechnische Anbindung der künftigen Erschließungsstraße machen es notwendig, die
Straße ca. 0,30 Meter über dem derzeitigen Geländeniveau zu legen.
Insgesamt geht das Ing.-Büro von Gesamtkosten in Höhe von 970.000 €
brutto aus. Diese Kostensteigerung gegenüber der letzten Kostenschätzung um ca. 55.000 € liegt vor allem an den Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der vorgestellten
Erschließungsplanung zu und beauftragte das Ingenieurbüro Christofori die nächsten Schritte zur Realisierung der Erschließungsmaßnahmen
in die Wege zu leiten.
Beschlussfassung über die Benennung des Kirchenvorplatzes
des ehemaligen Anwesens „Pfarrgasse 5“
Hier schlug bereits vor einiger Zeit der 1. Bürgermeister vor, diesen Platz
„Martin-Luther-Platz“ zu nennen. Als Begründung führte er an, dass
dieser Platz obwohl er ein öffentlicher Raum ist, doch einen Bezug zur
Dreieinigkeitskirche haben sollte. Der Platz würde im 500. Jubiläumsjahr
der Reformation geweiht. Seiner Meinung nach ist Lichtenau durch die
400-jährige Zugehörigkeit zur freien Reichsstadt Nürnberg stark evangelisch-lutherisch geprägt. Er hält deshalb einen entsprechenden Hinweis auf diese Tradition mit der Namensgebung für gerechtfertigt.
Gleichzeitig schlug er vor, den Platz am 31.10.2017, am Tag der Reformation, mit einem Festgottesdienst einzuweihen. Ein weiterer Namensvorschlag wurde nicht genannt. Der Gemeinderat folgte mit einer Gegenstimme der Ansicht des 1. Bürgermeisters und beschloss den Kirchenvorplatz künftig „Martin-Luther-Platz“ zu nennen. Den Hinweis, zum
Beispiel mit einer Stehle, diese Namensgebung zu erläutern wurde aufgenommen und soll geprüft werden.
Widmung des Burghofes der Festungsanlage und des ehemaligen Archivraumes des Rathauses als Trauorte zur Vornahme
von Eheschließungen
Die Verwaltung beabsichtigt, in der wärmeren Jahreszeit den Burghof
der Festungsanlage zur Vornahme von Eheschließungen zu nutzen.
Auch das Standesamt Neuendettelsau hat hierfür sein Interesse bekundet. Das grundsätzliche Einverständnis des Hausherrn liegt vor. Nachdem auch die weiteren rechtlich vorgeschriebenen Voraussetzungen
vorliegen, begrüßte der Gemeinderat diese Initiative und widmete einstimmig den Burghof der Festung als Trauort zur Vornahme von Eheschließungen für das Standesamt Neuendettelsau.
Durch den neuen barrierefreien Zugang des Obergeschosses wird der
Trauraum im Rathaus verlegt und neugestaltet. Dieser Verlegung stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu und widmete den ehemaligen Archivraum zum Trauraum des Standesamtes Neuendettelsau.
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der örtlichen Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 und Feststellung der Jahresrechnung
Gemeinderätin Meyer berichtete von den örtlichen Prüfungen. Sie bemerkte, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen führte. Die Ausschussmitglieder erklärten, dass die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde und des Mittelschulverbandes schlüssig und ordentlich erfolgten. Zu
den während der Prüfung aufgeworfenen Fragen wird die Verwaltung
in einer der nächsten Sitzungen Stellung nehmen. Der Gemeinderat stellte einstimmig das Ergebnis der Jahresrechnung fest und beschloss die
12
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Entlastung der Verwaltung. Wobei der erste und der zweite Bürgermeister an der Abstimmung nicht mitwirkten.
1. Bürgermeister Reißmann bedankte sich bei Frau Meyer und den Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
ten. 1. Bürgermeister Reißmann erläutert dem Gremium die Empfindlichkeit der vorhandenen lackierten blauen Masten. Der Bauhof sei oft
unterwegs um Plakate zu entfernen, die mit Kabelbindern am Mast festgemacht würden. Bei Wind scheuern diese am Mast, spätestens nach 2
Tagen seien Lackschäden vorhanden. Er plädiert daher dafür, künftig
verzinkte Masten zu verwenden, welche weniger empfindlich und außerdem kostengünstiger seien.
Information über den Sachstand zur Abwasserentsorgung in
Zandt und Zandtmühle
Der Bauausschuss beschließt mit 3 Gegenstimmen, die StraßenbeleuchDie Verwaltung gab bekannt, dass die Ausschreibungsunterlagen für tung im Baugebiet Nr. 14 „Hinterm Weiher“ in der Variante 3 auszufühdie Bauarbeiten erstellt wurden und am 03.03.2017 im Bayerischen ren.
Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Das, mit der Erstellung der Ausschreibung beauftragte, Ingenieurbüro geht von Bruttobaukosten in Höhe Neubau Zandtbachbrücke Fischbach, Vergabe der Baugrundvon 1.352.435 € aus. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für den untersuchung mit Altlastenvordeklaration
Herbst 2018 geplant.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.12.2016 das Ingenieurbüro Christofori mit den Ingenieurleistungen zum Neubau der ZandtBericht aus der Sitzung des Bauausschusses am bachbrücke im Ortsteil Fischbach beauftragt.
13.02.2017
Für die weitere Planung des Neubaus und zur Ermittlung der Baukosten
ist eine Baugrunduntersuchung mit Altlastenvordeklaration erforderlich.
Der vorhandene Baugrund hat Einfluss auf die Gründung und die Konstruktion der Brücke oder die Verrohrung des Zandtbachs. Bei der Altlastenvordeklaration werden der auszubauende Asphalt und der vorhandene Baugrund auf eventuell vorhandene Belastungen untersucht.
Zum Abgabetermin am 31.01.2017 wurden vier Angebote zur Wertung
und Prüfung vorgelegt. Die Angebotssummen bewegten sich ungeprüft
zwischen brutto 8.337,73 € und 16.015,91 €.
Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung des
Trauzimmers
Das bestehende Trauzimmer wurde (außer einem Wandanstrich) seit
den Siebzigern nicht mehr renoviert. Das Trauzimmer soll auf die Westseite zum Eingang des neuen Außenaufzuges verlegt werden. Hier
finden auch mehr Hochzeitsgäste Platz. GR und Innenarchitekt Norbert
Häßlein hat unentgeltlich einen Einrichtungs – und Gestaltungsplan für
das neue Trauzimmer entworfen. Die Gesamtkosten für die NeugestalDas Gremium erteilt einstimmig den Auftrag für die Baugrunduntersutung des Trauzimmers sollen 10.000 Euro nicht übersteigen.
Der Bauausschuss beauftragt mit einer Gegenstimme die Verwaltung chung mit Altlastenvordeklaration dem wirtschaftlichsten Anbieter, dem
Baugrundinstitut Dr.-Ing. Spotka und Partner GmbH aus Postbauer-Heng
mit der Umsetzung der Maßnahme.
Die Honorarkosten betragen brutto 8.337,73 €.
Städtebauförderung; Fassadenprogramm und GestaltungsBeteiligung als Träger öffentlicher Belange durch die Stadt Ansrichtlinien in den Sanierungsgebieten
Die Gestaltungsrichtlinien und das Fassadenprogramm für die Sanie- bach
rungsgebiete wurden einstimmig beschlossen. Diese werden in diesem Die Stadt Ansbach beabsichtigt, den Flächennutzungsplan auf der GrundAmts– und Mitteilungsblatt veröffentlicht und treten am Tage der Veröf- lage des Deckblatts Nr. 31 zu ändern und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. BE2 aufzustellen. Anlass ist die geplante Errichtung
fentlichung in Kraft.
von Photovoltaikanlagen an der BAB A6 südwestlich Bernhardswinden.
Im März oder April sollen die Gestaltungsrichtlinien und dass Fassaden- Die Gesamtfläche des auszuweisenden Gebietes beträgt ca. 2,70 ha,
programm den Bürgerinnen und Bürgern der Sanierungsgebiete in der
Das Gremium stellt einstimmig fest, dass die planungsrechtlichen FestAlten Turnhalle vorgestellt werden.
setzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der
Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.
Wahl der Straßenbeleuchtung im neuen Baugebiet
Die Erschließungsplanung für das Baugebiet Nr. 14 „Hinterm Weiher“ ist
weitestgehend fertiggestellt. Herr Christofori wird die Planung und die Behandlung von Bauanträgen
Baukosten dem Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 16.02.2017 Das Einvernehmen wurde zu folgenden Anträgen erteilt:
vorstellen. Nach der Genehmigung durch den Marktgemeinderat erfol• Antrag auf Baugenehmigung über den Ausbau des bestehenden
gen dann die Ausschreibung und die Submission der Gewerke.
Dachgeschosses über der Garage in Schlauersbach
Die Verwaltung stellt dem Bauausschuss für die Straßenbeleuchtung
• Antrag auf Baugenehmigung über die Errichtung von Werbeanlagen
drei Beleuchtungsvarianten vor:
im Gewerbegebiet Lichtenau A6
Bei allen drei Varianten kommen LED-Leuchten zum Einsatz. In der Weiherwiese stehen drei LED-Leuchten, welche auch den Fußweg im Baugebiet mit ausleuchten, mit einer Anschlussleistung von 25 W. Im Baugebiet stehen neun LED-Leuchten mit einer Anschlussleistung von 12 W.
Eine LED-Leuchte, mit einer Anschlussleistung von 12 W, steht noch an
der Trafostation.
Von der Verwaltung wurden die Kosten für folgende drei Varianten
ermittelt:
Einladung zur Bürgerversammlung
• Variante 1: Dekorative LED Bogenleuchten und Masten in Blau wie
z.B., in der Ansbacher und Wattenbacher verwendet.
• Variante 2: Technische LED Leuchten Cuvia und Masten in RAL DB
703
• Variante 3: Technische LED Leuchten Cuvia in RAL DB 703, die Masten sind verzinkt
Am Freitag, 17. März 2017. findet in der Alten Turnhalle, An der
Brücke 1, in Lichtenau für den gesamten Gemeindebereich eine
Bei allen drei Varianten sind die Ausleuchtung der Straßen, Fußwege
und Plätze im Baugebiet sowie die Stromkosten gleich. Die technische
Leuchte Cuvia liegt dem Bauausschuss zur Ansicht vor.
Tagesordnung:
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Wünsche und Anträge
Die Kosten für die Masten und Leuchten betragen bei der Variante 1
10.704,88 Euro, bei der Variante 2 7.134,86Euro und bei Variante 3
6.323,84 Euro. Es kommen noch die Kosten für die Verlegung der Stromversorgung und für die Leerrohre für das Mastenfundament hinzu, die
bei jedoch bei jeder Variante gleich sind.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung bitten wir Sie, Ihre Wünsche und
Anträge schriftlich bis
Im Gremium wird darüber diskutiert, ob die bestehende blaue Beleuchtung weiter fortgeführt werden soll, um ein einheitliches Bild zu erhal-
Bürgerversammlung
statt. Beginn: 19:30 Uhr.
Donnerstag, 09. März 2017,
in der Gemeindeverwaltung, Ansbacher Str. 11, 91586 Lichtenau,
einzureichen.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Der Markt Lichtenau
sucht für die Badesaison 2017
eine(n) Kassierer(in) für das Freibad in Lichtenau.
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens
21.03.2017 an den Markt Lichtenau, Frau Meyer, Ansbacher
Straße 11, 91586 Lichtenau zu wenden.
Für Rückfragen und nähere Auskünfte stehen wir Ihnen
gerne unter der Tel. Nr. 09827/9211-26 zur Verfügung.
Stellenausschreibung
Der Markt Lichtenau sucht ab März / April
Bürgerinnen und Bürger zur Grünpflege der
Außenanlagen und des Freibades.
Dieses Bürgerschaftliches Engagement ist die im Rahmen des §
3 Nr. 26a EStG ausgeführte Tätigkeit im Dienste oder Auftrag
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Das bedeutet im Falle des Marktes Lichtenau, dass der oder die
ausführende Kraft verschiedene Flächen bei flexibler
Zeiteinteilung pflegt (ausgrasen und auflockern / hacken der
Fläche).
Die Tätigkeit wird in der Regel im Team in den Monaten von März
/ April bis September / Oktober des jeweiligen Jahres
durchgeführt und wird mit einer Aufwandsentschädigung von
bis zu 720,- € (Steuer- und sozialversicherungsfrei) vergütet.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen
bis spätestens 21.03.2017 an den Markt Lichtenau, Frau Meyer,
Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau.
Für Rückfragen und nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne
unter der Tel. Nr. 09827/9211-26 zur Verfügung.
Lichtenau - gemeinsam aktiv
8. Aktionstag zur Pflege
der Streuobstbäume am Roggenberg
Samstag, 11. März 2017, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Treffpunkt: Streuobstwiese am Roggenberg
(Obere Industriestraße)
Nach den Schnittaktionen in den vergangenen Jahren sollen auch heuer wieder die
Obstbäume am Roggenberg gepflegt werden. Die Schnittarbeiten werden wir zusammen unter fachlicher Betreuung durchführen. Bitte bringen Sie alle notwendigen
Geräte mit, die Sie zum Obstbaumschnitt
benötigen (soweit vorhanden). Wir laden
alle Bürgerinnen und Bürger, ob jung oder
alt, herzlich ein, an dieser Aktion teilzunehmen. Im Anschluss an das
gemeinsame Arbeiten gibt’s eine Brotzeit. Außerdem
dürfen die Beteiligten vorrangig und wenn möglich, den Obstbaum ihrer
Wahl abernten! (Ersatztermin bei Schlechtwetter: Samstag, 25. März
2017)
Ansprechpartner:
1. Bürgermeister Markt Lichtenau Uwe Reißmann, Tel.: 09827 / 92 11 14
2. Bürgermeister Markt Lichtenau Friedrich Bauer, Tel.: 09827 / 233
Landschaftspflegeverband Mittelfranken Michael Körber Tel.: 0981 / 465
335 20
Bitte mitbringen: gute Arbeitshandschuhe, Astscheren, Baumsägen,
Rebscheren, Teleskopscheren, Hochentaster, Leitern usw., Motorsägen mit der entsprechenden Schutzkleidung.
13
Lichtenau hilft zam
Frühjahrsputz – RamaDama
In diesem Frühjahr wollen wir unsere Aktion fortführen und bitten
um Ihre Mithilfe, allen Unrat und Müll, der sich im Laufe eines Jahres
angesammelt hat, von den Straßenrändern und Böschungen zu entfernen.
Als Termin haben wir Samstag, den 01. April 2017, festgelegt.
Treffpunkt ist um 09.00 Uhr am Bauhof Lichtenau, Rutzendorfer
Weg 30. Danach gibt’s als Dankeschön eine Brotzeit.
Über eine Unterstützung seitens der Bevölkerung würden wir uns
freuen.
Uwe Reißmann
1. Bürgermeister
Das Steueramt informiert:
Zum 01.04.2017 werden die Hundesteuern zur Zahlung fällig.
Diese werden abgebucht, sofern ein gültiges Mandat besteht. Selbstzahler werden um Überweisung gebeten.
Grundlage hierzu ist die Hundesteuer-Satzung vom 17.10.2014.
Neujahrsansprache 2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Welt ist unsicher geworden. Krieg und Massaker finden quasi vor
unserer Haustür statt.
Die Welt verändert sich in immer rasanterer Geschwindigkeit. Was heute Gültigkeit hat, ist morgen schon vergessen. Was heute ein technisches „High-End“-Gerät ist, kann morgen verschrottet werden.
Die Welt steht vor immer komplexeren Problemen – die Antworten und
Lösungen der „politischen Heilsbringer“ hingegen werden scheinbar
immer einfacher. Nach dem Motto – das Problem kann gar nicht kompliziert genug sein, ein Vorschlaghammer hilft immer.
Die Glaubwürdigkeit der Politik und damit die Glaubwürdigkeit der Politikerinnen und Politiker werden immer mehr in Zweifel gezogen. Viele
Denken – „die machen doch eh, was sie wollen“.
Normen und Werte, die als unverrückbar galten, werden in Frage gestellt. Es gilt nicht mehr das Gemeinsame, sondern nur noch das „Ich“ –
„hilf dir selbst, sonst hilft dir niemand!“
Viele von Ihnen werden diese Feststellungen bestätigen und zustimmen.
Was hat das mit unserem Lichtenau zu tun?
Ich will Antworten darauf geben und gleichzeitig versuchen, dem resignativen, negativen Bild ein positives Bild entgegensetzen und frei nach
der Neujahrsansprache unserer Bundeskanzlerin aufzeigen – was für
schlimme Zerrbilder hinter diesen negativen Einschätzungen stehen.
Ja, die Welt ist unsicherer geworden. Die unbewältigten Probleme der
Welt kommen auch zu uns in die Provinz. Wir in Lichtenau haben seit
etwa drei Jahren durchschnittlich 25 Asylbewerber und Flüchtlinge unterzubringen. Wir Lichtenauer Bürgerinnen und Bürger helfen, unterstützen und begleiten die jungen Männer und die Familien in ihren Alltagssorgen und Nöten. Das sind wir unserm christlichen Menschenbild
schuldig – dem Geringsten müssen wir Unterstützung leisten. Und dass
wir dies tun, darauf können wir in Lichtenau und auch anderswo (in den
umliegenden Gemeinden) stolz sein.
Ja, die Welt ist unsicherer geworden – aber es gab noch nie so viele
Länder auf der Erde, in denen wir ohne Gefahr für Leib und Leben
unseren Urlaub verbringen können.
Wir leben in einem Europa, in dem noch nie so lange Frieden herrschte
und auch nach menschlichem Ermessen kein Krieg mehr ausbrechen
kann. Darauf sollten wir dankbar schauen – Europa als Friedensprojekt
– das ist der eigentliche Kern der EU! Allein deshalb lohnt es sich, für
Europa zu kämpfen. Die Kinder in unserer Schule, die vor einigen Jahren
am Comenius-Projekt der EU mitgemacht haben, werden das verstehen
und unterstützen.
Ja, die Welt steht vor immer größeren Problemen – aber, war das (gefühlt) nicht schon immer so. ich denke z.B. daran, als sich Anfang der
14
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
60iger Jahre zwei Weltmächte mit Atomraketen gegenüberstanden und
gedroht hatten, den dritten und damit letzten Weltkrieg zu beginnen. Ich
kann mich an Zeiten erinnern, da haben Privatleute ernsthaft daran gedacht, in ihr Haus einen atombombensicheren Schutzkeller zu bauen.
Das Warnamt in Claffheim war ein beredtes Zeugnis dieser Ängste.
Manche von Ihnen wissen das noch, manche haben das scheinbar
schon vergessen, viele von uns sind zu jung, um dies erlebt zu haben.
wider, wie er oder sie mit seinen oder ihren gewählten Vertretern umgeht. Demokratie heißt auch fairer Umgang miteinander. Demokratie heißt,
den verantwortlichen Politikern auch in seinen Schwächen und Fehlern
zu akzeptieren, ohne gleich die persönliche Fähigkeit in Zweifel zu ziehen. Demokratie heißt aber auch Beteiligung, nicht wie die zwei Alten in
der Muppets-Show vom Balkon aus zu beobachten und auf „die da“ mit
kruden Kommentaren zu schimpfen, sondern mitzumachen und Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen. Ja, die Gemeinde sind
Ja, auch Deutschland steht vor großen Problemen – aber war das nicht wir alle, die nur dann funktioniert, wenn wir alle gemeinsam unseren
schon immer so?
kleinen Beitrag zu einem menschlichen Gemeinwesen beitragen.
Als Deutschland in Schutt und Asche lag nach dem zweiten Weltkrieg,
da haben unsere Großeltern und Eltern fast rund um die Uhr geschuftet, Ich stelle derzeit mit Sorge fest, dass die Politik, um Fortschritte zu
um das aufzubauen, was wir Jungen heute genießen können. Ich meine erreichen, immer mehr auf Kompromisse angewiesen ist. Gleichzeitig
unseren Wohlstand, unseren sozialen Frieden und die weltweite Aner- sind die Bürgerinnen und Bürger immer weniger bereit, Kompromisse zu
kennung Deutschlands als Land des Friedens und der Versöhnung. Das akzeptieren. „Ich will hier kein Windrad – wir wollen hier keine Umgedürfen wir nie vergessen. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen hungsstraße – ich will, dass vor meinem Haus als erstes Schnee geführen, wenn in diversen Talk-Shows im Fernsehen immer die gleichen räumt wird- ich will, ich will, ich will…“. Die Liste ließe sich unendlich
Gesichter bedeutungsschwanger mit dem Kopf hin und her wiegend fortsetzen.
uns weismachen wollen, wie schlecht es uns doch geht. Wir hatten in
Deutschland noch nie so viele Menschen in Arbeit wie derzeit, während Wenn diese Kluft zwischen Anspruch und Erwartungen der Bürgerin anderen Europäischen Ländern teilweise jeder vierte Jugendliche schaft auf der einen Seite und der Umsetzungsmöglichkeit der Politik auf
keine Arbeit findet.
der anderen Seite immer weiter auseinanderdriftet, haben wir in der Tat
bald ein großes Problem.
Ja, die Glaubwürdigkeit der Politik ist schwer beschädigt. Aber – haben
wir nicht mit unserem parlamentarischen System bisher alle schweren Ich kenne nahezu alle von Ihnen hier, ich weiß, dass ich mit meinen
Krisen mit Bravour bestanden? Sind nicht unsere Gewaltenteilung und Gedanken bei Ihnen auf Verständnis stoße. jede und jeder von Ihnen
unsere vierte Kraft, die freie Presse, Garant dafür, dass wir auch die trägt in unterschiedlichen Bereichen Verantwortung und setzt sich für
kommenden Probleme gut lösen werden?
das Gemeinwesen ein, sie Alle sind nicht die „Ichlinge“, die sitzen zu
Hause hinter dem warmen Ofen und kommen zu solchen VeranstaltunPolitik ist keine Printdisziplin, sondern ein Marathon. Schnelle Erfolge gen nicht. Ich bin sehr stolz auf meine aktive Bürgerschaft und habe
sind nicht die Regel. Mühsame, steinige Wege müssen zurückgelegt deshalb noch keinen Tag bereut, diesen schönen Beruf des Bürgerwerden, um für unsere Bürgerinnen und Bürger positive Entwicklungen meisters hier in unserem liebenswerten Lichtenau zu machen.
in Gang zu setzen. Manchmal müssen auch Umwege gegangen werden, um Barrieren zu überwinden. Manchmal wird das von den Bürgern Ja, viele der für uns wichtigen Grundwerte – Solidarität mit den Schwanicht gleich verstanden. Wir Politiker haben die Pflicht, immer und zu chen, Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft droht unter dem „Druck
jeder Zeit unsere Entscheidung den Bürgern zu erklären. Man kann es der Ichlinge“ zu verkümmern. Aber – Lichtenau zeigt mit seinen Bürgernicht jedem Recht machen, aber man muss versuchen, jedem Gerecht innen und Bürgern, welche Werte durch ehrenamtliches Engagement
zu werden. Dies bedeutet, bei einem „nein“ zu Wünschen der Bürger- vor allem im sozialen und kulturellen Bereich geschaffen werden köninnen und Bürger nicht nur beim „nein“ zu verweilen, sondern zu erklä- nen, auch in anderen Gemeinden. Über diese Leistung der „Unbezahlren, warum dies ein „nein“ ist.
baren“ habe ich in den letzten Jahren sehr ausführlich berichtet. Dieses
ehrenamtliche Engagement ist und bleibt ein Grundpfeiler unserer demoIn der Politik sollen Probleme gelöst werden, in denen Kompromisse kratischen Gesellschaft.
zwischen unterschiedlichen Interessen abgewogen und entschieden
werden müssen. Ja, es gibt sie, die unterschiedlichen Interessen – das Als kleine Anerkennung und Dank für sie alle ist dieser Neujahrsempist ganz normal im Leben. Tragfähige Kompromisse zu finden, dies gilt fang gedacht.
für die Politik „ganz oben“, für die Politik bei uns in Lichtenau, für das
Uwe Reißmann,
Zusammenleben in Vereinen und in den Familien.
1. Bürgermeister
Offener und ehrlicher Umgang zwischen politischen Entscheidungsträgern (Bgm und Gemeinderäte) und den Bürgerinnen und Bürgern ist die
Voraussetzung für Vertrauen und Akzeptanz. Ja, Zumutungen dürfen
auch als Zumutungen genannt werden, solange wir fähig sind, unseren
Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidungen der Gemeinde nachvollziehbar zu erklären. Ja, sich nicht vor unpopulären Entscheidungen zu
drücken, sondern aufrecht und ehrlich die unterschiedlichen Meinungen
vertreten zu können, gehört zur Verantwortung jedes haupt- oder nebenamtlichen Politikers dazu.
Es gehört auch dazu, dass Politiker in der Lage sind, Fehler zuzugeben
und dies auch benennen zu dürfen. Seien wir mal ehrlich, wenn ein
Politiker eigene Fehler zugeben wollte, wäre er dann nicht sofort in der
Gefahr, von den Wählerinnen und Wählern, in den diversen sozialen
Medien und in der Presse als „unfähig“ tituliert zu werden.
Wenn wir mal einen Fehler in der Erziehung unserer Kinder gemacht
haben, sind wir dann automatisch schlechte Eltern? Wenn wir mal einen
Fehler beim Autofahren gemacht haben, wird uns dann gleich der Führerschein abgenommen. Wenn wir mal einen Fehler in unserem beruflichen Alltag gemacht haben, werden wir dann gleich entlassen?
Fehlen Ihnen noch Geschenke zu Ostern oder
zur Konfirmation??
Der Dauerkartenvorverkauf für die Freibad-Saison 2017 dauert noch
bis Gründonnerstag, den 13. April 2017.
Erwerben können Sie die Eintrittskarten im Rathaus, Ansbacher Str. 11,
Zimmer E.02, zu nachstehenden Preisen:
Dauerkarten für Erwachsene:
Vorverkaufspreis
mit bayerischer Ehrenamtskarte
60,00 €
54,00 €
Dauerkarten für Schüler ab 18 Jahre, Studenten und Schwerbehinderte:
Vorverkaufspreis
40,00 €
mit bayerischer Ehrenamtskarte
36,00 €
Dauerkarten für Kinder u. Jugendliche:
Vorverkaufspreis
25,00 €
mit bayerischer Ehrenamtskarte
22,00 €
Dauerkarte für Familien:
Vorverkaufspreis
mit bayerischer Ehrenamtskarte
90,00 €
80,00 €
Der Mensch ist fehlbar – dass wir uns bereits aus den ersten Seiten der bitte beachten: Keine Kartenzahlung möglich!!!
Bibel bei der Vertreibung aus dem Paradies versucht, klar zu machen.
… noch mehr Geschenkideen …
Die Verantwortung des Kommunalpolitikers ist deshalb nicht einseitig, „Lichtenau und seine Menschen“
sondern spiegelt sich in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger Die Festung, der Marktort und die Grundherrschaft seit dem
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
15. Jahrhundert. Ein Häuserbuch von Gerhard Rechter
36,00 €
„750 Jahre Lichtenau“
ein Bildband der Fotofreunde Lichtenau
12,00 €
„Lichtenau in alten Ansichten“
Schwarz/weiß-Bildband von Gerda Hruschka
10,00 €
„Mühlen an der fränkischen Rezat“
Reiner Heller
19,80 €
„Lust aufs Land“ – Bayerischer BauernVerband
Das Rezeptbuch für den Genuss aus der Region
19,50 €
„Lichtenauer Musikanten“
25 Jahre – Jubiläums-CD
15,00 €
„Bürgermeisterchor“
CD
13,00 €
Erhältlich beim Markt Lichtenau, Ansbacher Str. 11, Zimmer E.02.
Vorsorge treffen gegen Hochwasser
Beim Markt Lichtenau sind zur Vorsorge gegen Hochwasser
Spezial – Sandsäcke (leer) zum Stückpreis von 0,30 € im Einwohnermeldeamt Zimmer E.02 erhältlich.
Treffen der ehemaligen Bediensteten
des Marktes Lichtenau
Herzliche Einladung ergeht zur nächsten Zusammenkunft am Donnerstag, 09. März 2017 um
15.00 Uhr ins Gasthaus „Marga’s Scheune“
am Marktplatz. Wir wünschen einen schönen
Nachmittag in gemütlicher Runde.
Uwe Reißmann, 1. Bürgermeister
Die Polizei Heilsbronn informiert:
Geschwindigkeitsmessbericht für das 4. Quartal 2016
Im Bereich der Marktgemeinde Lichtenau wurden in der Zeit vom
01.10.2016 – 31.12.2016 5 Geschwindigkeitsmessungen, mit einem Stundenaufwand von ca. 15 Stunden, durchgeführt. Bei den Tempokontrollen registrierten die Messbeamten ca. 3500 durchlaufende Fahrzeuge.
Insgesamt mussten 68 Überschreitungen festgestellt werden, wobei 59
Fahrzeugführer eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld und 9 Fahrzeugführer einen Bußgeldbescheid mit Punkten erhielten.
15
Ausbildungsstellenbörse in
Ansbach – bietet den Schulabgängern gute Chancen
sich bei den Unternehmen
zu empfehlen
Tipp: Eltern sollen mit ihren Kindern den Nachmittag zur Beratung
nutzen.
„Junge Talente“. Unter diesem Motto findet am Dienstag,
04. April 2017 von 9:00 bis 16:30 Uhr im Tagungszentrum Onoldia wieder eine Ausbildungsstellenbörse statt. Ausbilder/innen
und Auszubildende der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, Ausbildungsberater der Kammern, Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr, Berufsberater der Agentur für Arbeit informieren über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Stadt und
dem Landkreis Ansbach und darüber hinaus.
Die Ausbildungsstellenbörse findet bereits zum 18. Mal statt. Sie ist ein
erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt der Kammern, der Stadt und des
Landkreises Ansbach sowie der Agentur für Arbeit Ansbach - Weißenburg.
Die IHK-Geschäftsstelle Ansbach lädt im Namen der Veranstalter alle
Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern ein.
Das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsstellenmarkt hat für die Region oberste Priorität. Ob die Betriebe
ausreichend geeignete Bewerber erhalten und ob die Schüler den Einstieg ins Berufsleben schaffen, ist für beide Interessengruppen und
unter gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten
gleichermaßen von Bedeutung. Für die Jugendlichen ist es wichtig, dass
sie sich rechtzeitig informieren und gezielt orientieren.
Dies ist auch deshalb zunehmend von Bedeutung, da der zunehmende
Bedarf an Fachkräften und an Auszubildenden bei einer gleichzeitig
rückgängigen Anzahl an Bewerbern es den Schülern nicht unbedingt
leichter macht, eine Entscheidung zu fällen. Unsere regionale Wirtschaft
bietet eine Vielzahl an interessanten Ausbildungsmöglichkeiten von der
klassischen Berufsausbildung hin zum Dualen Studium an.
Hierzu bietet der Marktplatz „Ausbildungsstellenbörse“ eine hervorragende Möglichkeit sich über diese vielfältigen Angebote in der Region
einen Überblick zu verschaffen und erste Kontakte zu den Unternehmen zu knüpfen.
Gerade der Nachmittag bietet sich bei den Eltern für intensive
Einzelgespräche an.
Neben dem Ausbildungspersonal bringen viele Unternehmen auch Auszubildende mit, die ihre Erfahrungen auch gerne an die Jugendlichen
direkt weitergeben.
Ein Höhepunkt der Börse ist der ME-InfoTruck des Verbandes
der bayerischen Metall- und Elektro-Arbeitgeber bayme vbm,
der vor dem Onoldia Station bezieht. www.ausbildungansbach.info
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach
Informationsveranstaltungen zum Mehrfachan- Für die Zukunft Ihrer Kinder – Elterninformationsabend zur Berufswahl
trag-Online
Das AELF Ansbach führt Informationsveranstaltungen zur MFA – Antragsstellung an folgenden Terminen durch:
Dienstag 07. März 2017, 19.30 Uhr
in Schernberg, Gasthaus Bergwirt.
Donnerstag 09. März 2017, 19.30 Uhr
in Buch am Wald, Gasthaus Krone (Planner).
Dienstag, 14. März 2017, 19.30 Uhr
in Bruckberg, Gasthaus Dorn.
Die Antragsstellung beginnt am 13. März 2017. Nach unseren Informationen wird in 2017 letztmalig eine Papierantragstellung möglich sein.
Nutzen Sie deshalb gegebenenfalls auch unsere Eingabestationen, um
sich schon für 2018 damit vertraut zu machen. Es ist absehbar, dass
hier zukünftig Einschränkungen in der Betreuung erfolgen könnten.
Sofern die für den Einstieg in das MFA-Erfassungsprogramm iBalis erforderliche PIN nicht mehr bekannt ist, kann diese beim LKV angefordert
werden: per E-Mail: [email protected]; per Fax: 089/54464870 oder
per Telefon: 089/544348-0.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken, die Agentur für Arbeit AnsbachWeißenburg, die Handwerkskammer für Mittelfranken sowie Landkreis
und Stadt Ansbach laden Sie gemeinsam mit dem Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Ansbach herzlich ein zur Veranstaltung
Für die Zukunft Ihrer Kinder - Elterninformationsabend zur
Berufswahl am 21. März 2017 um 19:00 Uhr in der Berufsschule I
Ansbach (Beckenweiherallee 21, 91522 Ansbach). Wie finden Kinder
ihre Stärken und Interessen und den dazu passenden Ausbildungsweg? Wie können Sie Ihr Kind bei der Berufswahl unterstützen und
begleiten? Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es für Jugendliche auch hier in unserer Region? Diese und viele weitere Fragen stehen
im Mittelpunkt des Elterninformationsabends.
Nach einem Fachvortrag über das breite Spektrum der unterschiedlichen schulischen und beruflichen Bildungswege in Bayern, diskutieren Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Bildung
über die Rolle der Eltern bei der Berufswahl und die Chancen unterschiedlicher Bildungswege.
Ein gemeinsamer Imbiss rundet den Abend ab und bietet Ihnen die
Möglichkeit für Gespräche mit den Referenten.
16
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Die Veranstaltung ist kostenlos. Um Anmeldung unter www.ihknuernberg.de/v/4888 wird gebeten.
Programm:
19:00 Uhr: Begrüßung
Karin Bucher, Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach
Jürgen Saal, Schulleiter der Berufsschule I Ansbach
19:15 Uhr: Fachvortrag „Die unterschiedlichen Wege in den Beruf“
Wilhelmine Meyer, Teamleiterin Berufsberatung Agentur für
Arbeit Ansbach-Weißenburg
19:45 Uhr: Podiumsdiskussion: Wege in den Beruf – Anforderungen
der Arbeitswelt – Praktische Beispiele – Expertenmeinungen
Teilnehmer: Stefan Gnibl, Technischer Ausbilder, und
Johanna Sbrefny, Personalleiterin,
Kennametal Widia Produktions-GmbH&Co.KG, Lichtenau
Hans-Peter Mattausch, Schulleiter ANregiomed Akademie
Zentrum für Pflegeberufe, Ansbach
Wilhelmine Meyer, Teamleiterin Berufsberatung Agentur für
Arbeit Ansbach-Weißenburg
Beate Nachtrab, Theresien-Gymnasium Ansbach &
Sprecherin der Schulen im Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT Ansbach
Monika Reiter, Personalwesen BGU Baugeräte-Union
GmbH & Co. MaschinenhandelsKG, Ansbach
Christine Volland, GF Birkel-Bau, Obermeisterin Bauinnung
Ansbach-Feuchtwangen-Dinkelsbühl
Christian Szczygiol, Personalleiter Sparkasse Ansbach
Moderation: Radio 8 Ansbach
anschließend: Austausch und Imbiss
Informationen und Anmeldungen bitte bei:
IHK-Geschäftsstelle Ansbach
Horst Maußner
Bahnhofsplatz 8, 91522 Ansbach
Tel. 0981 209570-02, Fax 0981 209570-29
E-Mail: [email protected]
Aufruf zum Girls‘ Day und Boys‘
Day 2017
Beide Aktionstage finden bundesweit am Donnerstag, 27. April wieder parallel statt.
Alle Informationen sowie zahlreiche Materialien, Listen mit freien Plätzen und vieles mehr
gibt es unter www.girls-day.de bzw. unter
www.boys-day.de. Mädchen und Jungen können bereits jetzt unter der jeweiligen Website Angebote auswählen und
sich online oder telefonisch dafür anmelden.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Unterlagen unterstützt ein persönlicher Berater der HMO. Erneute Untersuchungen werden nicht erforderlich. Die Zweitmeinung wird stets
auf dem neuesten Stand der Krebsforschung erstellt. Nähere Informationen hierzu stehen im Internet unter www.svlfg.de > Leistungen > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > Z > Zweitmeinung
bei Krebserkrankungen.
SVLFG
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1
Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte
für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten
und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und
Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
Die Deutsche Rentenversicherung in Bayern
Mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 wurde eine Reihe von
Regelungen beschlossen, um flexibleres Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus bei besserer Gesundheit zu erleichtern und
zu fördern.
Neben den neu eingeführten Möglichkeiten, künftig als Altersvollrentner
durch weitere Beitragszahlungen zum Beispiel aus einer Beschäftigung
den schon bestehenden Rentenanspruch zu erhöhen, gibt es nunmehr
auch die Option für frühere und flexiblere Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge.
Zur besseren Information der Versicherten wird die Rentenauskunft um
Informationen darüber erweitert, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.
Wir erläutern in unserer Fachinformation 01/2017 die aktuellen, in der
Regel schon in Kraft getretenen wesentlichen Änderungen und Neuerungen des Flexirentengesetzes für Versicherte, Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger.
Die umfangreichen Regelungen zur Neugestaltung des Teilrenten- und
Hinzuverdienstrechts bei vorgezogenen Altersrenten und bei Renten
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die erst zum 1. Juli 2017 in Kraft
treten, werden in Kürze in einer gesonderten Fachinformation dargestellt.
Alle elektronischen Informationen, auch die der vergangenen Jahre, finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de auf der
Startseite des jeweiligen Regionalträgers rechts unter „Schnell zum Ziel“,
oder direkt unter www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de/fachinformationen.
Für Informationen stehen Ihnen als regionale Ansprechpartner zur Verfügung:
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, Unternehmenskommunikation: Claudia Weidig, Telefon: 0931 802-3456, E-Mail: [email protected] Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,
Pressestelle: Jan Paeplow, Telefon:
089 6781-2606, E-Mail: [email protected] Deutsche
Rentenversicherung Schwaben, Pressestelle: Ingrid Högel, Telefon:
Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar informiert die 0821 500-1588, E-Mail: [email protected]
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) ihre Versicherten über die Möglichkeit, im Falle einer Caritas-Kreisstelle Herrieden
Krebsdiagnose eine für sie kostenlose Zweitmeinung einzu- Familienurlaub mit der Caritas –
holen.
ein individueller Urlaub für Familien und Kinder in schöner naMit der Diagnose Krebs umzugehen, ist eine große Herausforderung. türlicher Umgebung und ein Gemeinschaftserlebnis für Groß
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) unterstützt ihre Versicher- und Klein.
ten im Falle einer Krebsdiagnose, indem sie die Kosten für eine Zweitmeinung durch ein Expertengremium übernimmt. Eine zweite Meinung Die Caritas-Kreisstelle Herrieden bietet vom 29. Juli – 8. August 2017
kann neue Wege aufzeigen oder bestätigen, dass die vom Arzt empfoh- eine Familienfreizeit in Natz/Südtirol an. Natz liegt auf einem Apfelhochplateau bei Brixen im Eisacktal. Hier gibt es unzählige Wandermöglichkeilene Behandlung der richtige Weg ist.
Die Zweitmeinung wird für die Versicherten der LKK vom Vertragspart- ten, aber auch viel Kultur. Das Hotel Birkenbrunn im Dorfzentrum ist
ner Health Management Online AG (HMO) erbracht. Die Experten der geprägt durch seine familiäre Atmosphäre und bekannt für seine gute
HMO erstellen die Zweitmeinung auf Grundlage der vorhandenen medi- Küche. Entspannung und Erholung findet man auf der Liegewiese mit
zinischen Unterlagen. Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Schwimmbad.
Diagnose Krebs
LKK trägt Kosten für Zweitmeinung
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
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Mitfahren können alle Familien, unabhängig von Konfession und Einkommen. Kinder und Erwachsene finden rasch Kontakt, Freundschaften
entstehen oft über den Urlaub hinaus. Die Freizeit wird von einer Leiterfamilie begleitet, die verschiedene Aktivitäten anbietet. Die Teilnahme ist
freiwillig.
„… ein pralles Stück Volkstheater, gewürzt mit der ganz eigenen - mitunter
recht derben - fränkischen Poesie. ...
Prächtig amüsant!“ Nürnberger Zeitung
“Fitzgerald Kusz bringt die würzig duftende, kräftige Poesie des fränkischen
Nähere Informationen und Flyer unter Tel. 09825/923880.
Idioms zum Blühen … Die Verse bleiSommerfreizeiten für 7- bis 13-Jährige
ben von wuchtiger Direktheit und wahDie Caritas-Kreisstelle Herrieden bietet in den Sommerferien folgende ren immer ein Augenzwinkern.“ FrankFreizeiten an:
furter Allgemeine Zeitung
04.08. – 11.08.2017 „Manege frei“ für Kinder von 7 – 9 Jahren
im Jugendhaus Schloss Pfünz im Altmühltal
04.08. – 11.08.2017 „Im Spukschloss“ für Kinder von 8 – 11 Jahren
im Jugendhaus Schloss Pfünz im Altmühltal
13.08. – 20.08.2017 „Der Piratenschatz“ für Kinder von 9-12 Jahren
im Jugendhaus Schloss Pfünz im Altmühltal
13.08. – 20.08.2017 „Abenteuer pur …“ für Kinder von 10-13 Jahren
in der Jugendherberge in Eichstätt
14.08. – 25.08.2017 „In 12 Tagen um die Welt“ für Kinder von 10 - 13
Jahren in der Jugendherberge in Berchtesgaden
Die Kinder werden von pädagogisch geschulten Mitarbeitern betreut.
Viele verschiedene Aktivitäten stehen zu den einzelnen Themen auf
dem Programm.
An den Angeboten können auch Kinder teilnehmen, deren Eltern den
Eigenanteil nicht ganz aufbringen können.
Kinder mit Behinderung sind bei unseren Freizeiten in Pfünz willkommen.
Nähere Informationen unter www.ferienbetreuung-caritas.de und Tel.
09825/923880. Gerne senden wir Ihnen auch einen Flyer zu.
Einladung
Steuerrecht im Verein
• Vorteil Gemeinnützigkeit
• zeitnahe Mittelverwendung und Rückfragen
• Steuerpflicht? – Wirtschaftliche Betätigung im Verein
• Steuerliche Einzelthemen
Ditmar Kaiser, Dipl. Finanzwirt (FH), Karlstadt
Unser Staat braucht engagierte Bürger – Gedanken zum
Ehrenamt Einführendes Kurzreferat und Gelegenheit zur
Aussprache über praktische Probleme der Mitarbeiter im Verein
Dr. Jürgen Ludwig, Landrat des Landkreises Ansbach
Donnerstag, 06. April 2017, 18.00 Uhr
Hotel Bergwirt, Schernberg 1, 91567 Herrieden Tel. 09825/203
90 Seminarleiter: Peter Weber, Diespeck Rückfragen bzw.
Das Theater Kuckucksheim wurde
1990 von Stefan Kügel im fränkischen
Heppstädt bei Erlangen gegründet und hat dort sein Zuhause.
Als Hauptakteur des Theaters steht Stefan Kügel oft solo als
Puppenspieler, Schauspieler und Sänger auf der Bühne, im
„Jedermann“ jedoch zusammen mit Benjamin Seeberger und
Lukas Seeberger. Mit seinen Stücken ist das Theater Kuckucksheim auf Festivals und in Theatern im gesamten deutschsprachigen Raum zu Gast.
Eintrittspreis: VVK 17,50 Euro / ZAC 14.- € + VVK-Gebühr /
Tageskasse 20.- Euro
Kartenvorverkauf: Gemeinde Lichtenau, FLZ Ticketshop, Ticketservice im Brückencenter und alle ReserviX Vorverkaufsstellen oder bei der Kulturburg (telefonisch unter 09827 / 92 55
24 bzw. unter www.kulturburg-lichtenau.de
Endlich freie Sicht!
Fast 300 Jahre lang – genauer 292 Jahre – mussten die Lichtenauer Bürger
warten, bis sich ein freier Blick auf die
1724 neu erbaute Kirche bietet.
Auf einem Kupferstich aus dem Jahr
1724 ist zwar die Turmfassade sichtbar, aber in Wirklichkeit stand bereits
damals (und auch schon davor) das
Schilling-Anwesen, das nun im November 2016 abgerissen und dem Erdboden gleichgemacht wurde.
Eine Ansicht wie auf dem Kupferstich
war also so bisher NIE möglich. Mit dem
Abriss wird nun die Ansicht von 1724
endlich Wirklichkeit.
Richard E. Schmidt, Kreisheimatpfleger
Anmeldungen unter Mail: [email protected], Tel. 089 1258 294,
Fax: 089 128 338 Projekt Nr. 03/07/17/510
Volkshochschule Sachsen-Lichtenau
Die Kulturspalte
Kulturburg Lichtenau e.V.
präsentiert
Sa. 4. März 2017, 20.00 Uhr, Alte Turnhalle
Theater Kuckucksheim mit Der
Fränkische Jedermann von Fitzgerald
Kusz nach Hugo von Hoffmannsthal
Gott ist wütend. Schlecht sind die Menschen, eitel und habgierig. Eigentlich würde er lieber heute als morgen zum Jüngsten
Gericht blasen lassen. Doch Gott gibt der Welt eine letzte Chance: Wird der selbstsüchtige Jedermann im Angesicht des Todes zum Guten bekehrt, soll die Welt verschont bleiben. Dieser
Jedermann ist ein hartherziger Genussmensch, voller Stolz und
ziemlich selbstgerecht. Er hat nur Augen für seinen Reichtum
und die Reize seiner Angebeteten, dem „Herzala“. Wer rettet ihn
vor dem Teufel und der ewigen Verdammnis ?
Im März beginnen folgende Kurse:
06.03.2017
06.03.2017
08.03.2017
14.03.2017
14.03.2017
20.03.2017
21.03.2017
13.03.2017
16.03.2017
21.03.2017
23.03.2017
23.03.2017
27.03.2017
Yoga für Fortgeschrittene
Yoga für Fortgeschrittene
Yoga – Mittelstufe
Italienisch – Grundstufe A 1 für Anfänger/innen
Italienisch – Grundstufe A 2
Workshop: Fit im Rücken mit Smovey
Schneeballen, Rollen und Schmalzgebäck
Pilates für Fortgeschrittene
Pilates für Anfänger/innen und Mittelstufe
Zumba ®
Swing move Smile
Step-Aerobic
Aerobic für Neueinsteiger/innen und Fortgeschrittene
Das neue Frühjahr/Sommer-Programm des Landkreises Ansbach liegt
im Foyer des Rathauses, Ansbacher Str. 11, für Sie zur Anholung
bereit!
Anmeldungen sind auch über das Internet möglich:
www.sachsen-b-ansbach.de/vhs – Kursangebot Sachsen /
Lichtenau https://www.markt-lichtenau.de/ml_vhs.html
oder direkt bei den jeweiligen Gemeinden
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Grund- und Mittelschule Lichtenau, Schulweg 12,
91586 Lichtenau
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag
Frau Maria Obergruber, Immeldorf, Hauptstr. 30,
am 03. März 2017 zum 94. Geburtstag.
Schuleinschreibung
Die Schuleinschreibung der Grundschule Lichtenau findet am
Dienstag, 28. März 2017 von 11.45 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Schulpflichtig ist jedes Kind, das am 30.09.2017 sechs Jahre alt sein
wird – also spätestens am 30.09.2011 geboren wurde.
Herrn Friedrich Barthel, Boxbrunn 8,
am 07. März 2017 zum 90. Geburtstag.
Außerdem sind alle Kinder anzumelden, die im Vorjahr vom Besuch der
Grundschule zurückgestellt worden sind.
Herrn Walter Reinthaler, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15,
am 09. März 2017 zum 90. Geburtstag.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Schule zurückstellen zu lassen.
Herrn Ernst Hahn, Malmersdorf 6,
am 11. März 2017 zum 88. Geburtstag.
Herrn Berthold Hickl, Lichtenau, Schillerstr. 6,
am 11. März 2017 zum 77. Geburtstag.
Herrn Walter Dürer, Lichtenau, Albrecht-Dürer-Str. 1a,
am 11. März 2017 zum 75. Geburtstag.
Frau Anneliese Max, Lichtenau, Uhlandstr. 3,
am 14. März 2017 zum 75. Geburtstag.
Herrn Leonhard Stäudtner, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15,
am 15. März 2017 zum 79. Geburtstag.
Frau Hildegard Sindel, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15,
am 17. März 2017 zum 74. Geburtstag.
Frau Hildegard Bock, Lichtenau, Veit-Stoß-Weg 15,
am 21. März 2017 zum 86. Geburtstag.
Herrn Hermann Gehring, Zandt 6,
am 21. März 2017 zum 78. Geburtstag
Frau Maria Riegel, Zandt 3,
am 24. März 2017 zum 94. Geburtstag.
Herrn Hans-Jürgen Trieb, Lichtenau, Ulmenstr. 15a,
am 24. März 2017 zum 71. Geburtstag.
Herrn Gerolf Kroner, Lichtenau, Eichenweg 2a,
am 27. März 2017 zum 73. Geburtstag.
Herrn Wolfgang Plischke, Lichtenau, Albrecht-Dürer-Str. 13,
am 29. März 2017 zum 71. Geburtstag.
Herrn Manfred Meyer, Gotzendorf 11,
am 30. März 2017 zum 70. Geburtstag.
Herrn Richard Schäf, Lichtenau, Birkenallee 28,
am 01. April 2017 zum 81. Geburtstag.
Herrn Johann Wurzinger, Oberrammersdorf 10,
am 04. April 2017 zum 93. Geburtstag.
Herrn Manfred Zink, Lichtenau, Am Wasen 4,
am 05. April zum 70. Geburtstag.
Frau Ilse Schmidbauer, Unterrottmannsdorf 25,
am 05. April zum 70. Geburtstag.
Frühjahrsbasar in der Aula der Grund- und Mittelschule Lichtenau, Schulweg 12
Annahme: Freitag, 24. März 2017
von 15.30 bis 18.30 Uhr.
Verkauf: Samstag, 25. März 2017,
von 13.00 bis 14.30 Uhr.
Angenommen werden alle Arten modischer und gut erhaltener
vorsortierter Kinder-Sommerbekleidung bis Größe 182. Weiterhin
können noch Sport-, Spiel- und Freizeitartikel angeboten werden.
Rückgabe: Samstag, 25. März 2017, von 18.30 bis 19.00 Uhr.
Für jede ausgegebene Liste erheben wir eine Gebühr 1,00 . Ab 27.
Februar 2017 können Sie die Listen in der Gemeindeverwaltung Lichtenau, Zi. Nr. 03 erwerben. 15 % des Verkaufserlöses kommen den Schülern der Grund- und Mittelschule Lichtenau zugute.
Ihre Ansprechpartner: Frau Heine Tel. Nr. 09827 / 92 59 86
Frau Bischoff Tel. Nr. 09827 / 75 64
Im Basar-Café können Sie sich mit Kaffee und Kuchen stärken.
Das Basarteam
Ein Kind, das am 30. September 2017 mindestens 6 Jahre alt sein wird,
kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst
im Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art. 41 Abs. 1
BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Die Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis einschließlich 31.12.2017
sechs Jahre alt sein werden, können von den Erziehungsberechtigten
zur Aufnahme in die Grundschule angemeldet werden, wenn aufgrund
ihrer körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erwarten ist,
dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können.
Es können auch die Kinder angemeldet werden, die in der Zeit ab
01.01.2012 geboren sind. Hierfür ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.
Zur Schulanmeldung wird die Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde)
oder das Stammbuch der Familie benötigt. Außerdem müssen die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung des Gesundheitsamtes über die
Teilnahme an einem Seh- und Hörtest und an der Früherkennungsuntersuchung U 9 vorlegen.
Parallel zur Schuleinschreibung findet das sogenannte „Schulspiel“ statt.
Den genauen Ablauf können Sie einem Aushang in der Kindertagesstätte entnehmen.
Die Schulleitung
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Gesundes Pausenfrühstück –
Danke an die Helfer
Liebe Eltern und Sponsoren,
an alle Helfer des gesunden Frühstücks ein herzliches Dankeschön.
Ohne eure Hilfe wäre dieses reichhaltige Buffet nicht möglich gewesen.
Bereits am Donnerstagnachmittag trafen sich einige Helfer, damit am
Freitagmorgen die anderen Helfer gleich loslegen konnten. Viele Leckereien gab es, die die Herzen der kleinen und großen Genießer höherschlagen ließen.
Unser Dank gilt auch den Sponsoren und Gönnern, welche uns durch
Sachspenden bzw. durch vergünstigte Preise entgegengekommen sind.
Vielen herzlichen Dank.
Ihr Elternbereit der Grund- und Mittelschule Lichtenau
Fotos: Hans Messerer
Die Berufsoberschule ist ein Bildungsangebot für Interessierte mit mittlerem Schulabschluss und entsprechender Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Die Berufsoberschule führt in nur einem Jahr zum Fachabitur und in zwei Jahren zum Abitur.
Die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Triesdorf informiert am 10. März 2017 alle Interessierten an der Fachoberschule und
an der Berufsoberschule im Rahmen von zentralen Vorträgen über ihr
Bildungsangebot, die Aufnahmevoraussetzungen, die zweite Fremdsprache und die Anforderungen im Unterricht und im Praktikum (für die
FOS).
Termine:
Infotag:
Freitag, 10.03.2017, 15:00 Uhr
Anmeldung: Montag 6. 03. 2017 bis Freitag 17. 03. 2017
Montag–Donnerstag 08:00 –15:30 Uhr, Freitag
08:00 –12:00 Uhr
Die Vorträge finden jeweils in der Alten Reithalle in Triesdorf statt.
Eine Gelegenheit zur Besichtigung der Klassenräume, Fachräume und
des Schulgebäudes sowie zur Kontaktaufnahme mit Lehrkräften und
Schülern haben alle Interessierten am Infotag ab 13:30 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie gerne auch unter
Telefon: 09826/185002, per E-Mail: [email protected] und über die
Website der Schule: www.fos-triesdorf.de
LAURENTIUS-GYMNASIUM
Europaschule auf dem Löhe-Campus
Anmeldung für die Jahrgangsstufe 5
27. – 30. März 2017, Mo – Do: 9:00 – 17:00 Uhr im Sekretariat
Bewerber aus benachbarten Landkreisen melden sich bitte bis zum
28. März an.
Tag der Offenen Tür am
25.03.2017
Ihr Kind ist jetzt in der 4. Klasse und
das bringt natürlich die Frage der
weiteren Schullaufbahn mit sich. Ich möchte Sie deshalb ganz
herzlich dazu einladen, sich doch einmal gemeinsam mit Ihrem Kind
unsere Schule hier in Petersaurach anzusehen.
Gerne würden wir Ihnen das Gebäude zeigen und bei Kaffee und
Kuchen für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
Auch Eltern unserer Mittelschüler werden anwesend sein. So können
Sie sich aus erster Hand Informationen zu unserer schulischen Arbeit
einholen.
Termin und Ort:
Samstag, 25.03.2017, 10.00 Uhr – 13.00 Uhr
MS Heilsbronn-Petersaurach
Wicklesgreuther Str. 16
91580 Petersaurach
Wir würden uns freuen, Sie an unserer Schule begrüßen zu dürfen.
Praxisorientiert zum Fachabitur oder Abitur
Infotag an der Beruflichen Oberschule Triesdorf –
Die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule informiert
Die Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) in Bayern
bieten engagierten jungen Menschen mit mittlerem Schulabschluss die
Chance, das Fachabitur oder Abitur zu erwerben.
Neben einer sehr fundierten allgemeinbildenden Ausbildung prägt eine
ergänzende Berufsorientierung das Profil der Beruflichen Oberschule.
Die Berufliche Oberschule Triesdorf bietet als eine der wenigen Schulen in Bayern die Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie an. In dieser Ausbildungsrichtung bilden wir sowohl in
der Fachoberschule als auch in der Berufsoberschule aus.
Die Fachoberschule führt in direktem Anschluss an den Erwerb eines
mittleren Schulabschlusses in zwei Jahren zum Fachabitur und in drei
Jahren zum Abitur. Als Ausweitung unseres pädagogischen Angebots
für zukünftige Schülerinnen und Schüler bieten wir seit Schuljahr 2016/
17 auch die Vorklasse für die Fachoberschule an.
Wir sind eine evangelische Schule und stellen die uns anvertrauten
Kinder in den Mittelpunkt unserer Arbeit.
Das Laurentius-Gymnasium bietet ein umfangreiches Programm der
Begabungsausschöpfung (Wahlunterricht,
Förderunterricht, Begabtenförderung).
In den Jahrgängen 5 - 6 bilden wir
kleine Klassen mit höchstens 26
Schülern.
Zur Anmeldung werden benötigt:
- Zwischeninformation zum Leistungsstand
- Kopie der Geburtsurkunde
Das Übertrittszeugnis im Original muss bis 4. Mai 2017
nachgereicht werden.
Donnerstag um halb 3 im BiZ Ansbach
Donnerstag, 23. März 2017
14.30 Uhr im BiZ Ansbach, Schalkhäuser Str. 40:
Informationsveranstaltung der Regierung von Mittelfranken,
Ansbach über ein duales Studium in der Verwaltung und der Aldi
GmbH & Co. KG, Roth über ein duales Studium in Industrie, Handel
und internationalem Handelsmanagement.
Donnerstag, 06. April 2017
14.30 Uhr im BiZ Ansbach, Schalkhäuser Str. 40:
Die Bundesagentur für Arbeit wird die folgenden Ausbildungen:
Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen und
Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung und Systemintegration sowie die Möglichkeit über ein duales Studium in
der Agentur für Arbeit oder ein praxisintegriertes Studium
im IT-Systemhaus erläutern.
Die Teilnahme ist bei beiden Veranstaltungen kostenlos. Eine
Anmeldung ist nur bei einer Teilnahme mit einer Schulklasse oder
Gruppen notwendig (0981 / 182 – 333)!
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr:
116 117
112
20
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
So 26.03.
Sachsen:
Lichtenau:
Do 30.03.
Fr 31.03.
08.00 Uhr
08.30 Uhr
10.00 Uhr
19.30 Uhr
17.30 Uhr
18.00 Uhr
Beichtgelegenheit
Hochamt
Hochamt
Kirchenchorprobe
Rosenkranz
Hl. Messe
Weitere Termine und Gottesdienstzeiten entnehmen Sie bitte den
Aushängen an den Kirchen, der Gottesdienstordnung oder dem
Internet: http://sachsen-lichtenau.bistum-eichstaett.net/gottesdienstordnungen/gottesdienste-termine/
Ihre Pfarrei: Sachsen-Lichtenau, Badstraße 13, 91586 Lichtenau, Tel: 09827/266, Fax: 09827/246
mail: [email protected]
Unsere Adresse: Von-Heydeck-Str. 12, 91586 Lichtenau
Öffnungszeiten Offener Treff (ab 12 Jahren):
Dienstag
17.00 Uhr – 21.00 Uhr
Mittwoch
17.00 Uhr – 21.00 Uhr
Freitag
18.00 Uhr – 22.00 Uhr
Leitung:
Telefon:
Mail:
Internet:
Heike Rosenkranz
09827 / 240 740
[email protected]
www.youtube.com/user/JuZLichtenau
www.facebook.com/juz.lichtenau
Kath. Pfarrei Sachsen – Lichtenau
Do 02.03.
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe
Fr 03.03.
18.00 Uhr
Ökum. Gottesdienst zum
Weltgebetstag
So 05.03.
Sachsen:
10.00 Uhr
Hochamt
Lichtenau:
08.00 Uhr
Beichtgelegenheit
08.30 Uhr
Hochamt
Do 09.03.
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe
Fr 10.03.
17.30 Uhr
Rosenkranz
18.00 Uhr
Hl. Messe
So 12.03.
Sachsen:
08.00 Uhr
Beichtgelegenheit
08.30 Uhr
Hochamt
Lichtenau:
10.00 Uhr
Hochamt mit
Kinderwortgottesdienst
16.00 Uhr
Hl. Messe in polnischer Sprache
Mo 13.03.
15.30 Uhr
Hl. Messe im Altenheim
Do 16.03.
14.00 Uhr
Hl. Messe zum Seniorennachmittag
14.30 Uhr
Pfarrheim: Seniorennachmittag
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe
Fr 17.03.
17.30 Uhr
Rosenkranz
18.00 Uhr
Hl. Messe
So 19.03.
Sachsen:
10.00 Uhr
Hochamt mit Taufe
Lichtenau:
08.00 Uhr
Beichtgelegenheit
08.30 Uhr
Hochamt
Mo 20.03.
17.30 Uhr
Rosenkranz
18.00 Uhr
Hl. Messe
Do 23.03.
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe
Evang.- Luth. Kirchengemeinde Lichtenau
03.03. 18.00 Uhr Weltgebetstag in der Kath. Kirche
05.03. 09.30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst, Pfr. Ebeling
10.03. 18.00 Uhr Wochenschluss-Gottesdienst mit
Abendmahl, Pfr. Ebeling
12.03. 09.30 Uhr Gottesdienst zur Konfirmationsanmeldung, Pfr. Ebeling
17.03. 18.00 Uhr Wochenschluss-Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfr. Ebeling
19.03. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst, Prädikantin Götz
24.03. 18.00 Uhr Wochenschluss-Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfr. Ebeling
26.03. 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfr. i. R. Mandt
27.03. 15.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim, Pfr. Ebeling
31.03. 18.00 Uhr Wochenschluss-Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfr. Ebeling
02.04. 09.30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst, Pfr. Ebeling
07.04. 18.00 Uhr Wochenschluss-Gottesdienst mit Abendmahl,
Pfr. Ebeling
09.04. 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfr. Ebeling
Evang.- Luth. Kirchengemeinde Immeldorf
05.03. 09.00 Uhr Invokavit, Prädikantin Anschütz
12.03. 09.00 Uhr Reminiszere, Gottesdienst mit Abendmahl
19.03. 09.00 Uhr Okuli, Gottesdienst
20.03. 19.00 Uhr Drei im Dorf Malmersdorf, Dorfgemeinschaftshaus
21.03. 19.00 Uhr Drei im Dorf Wattenbach, Dorfgemeinschaftshaus
22.03. 19.00 Uhr Drei im Dorf Schlauersbach, Dorfgemeinschaftshaus
26.03. 09.00Uhr
Lätare, Prädikantin Ehemann
02.04. 09.00 Uhr Judika, Gottesdienst
Gottesdienste in Unterrottmannsdorf
12.03. 09.00 Uhr Reminiscere, Pfarrerin Dr. Oertelt
02.04. 09.00 Uhr Judika, Pfarrer Kemnitzer
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ca. 4 Jahre alt, gechipt,
Fam.: Sommer
Tel.: 09827 / 6507
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Apothekendienstbereitschaft
Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. Sie können die Notdienste auch
unter www.blak.de -abrufen. Dienstwechsel täglich um 08.00 Uhr früh.
Die Apothekennotdienste in Ansbach(http://lak-bayern.notdienst-portal.de/blakportal/erstelleplan/kennziffer)
können Sie ebenfalls unter diese Adresse nachsehen.
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ProspeEgakt
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91564 Neuendettelsau
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Freitag 17. März 2017, 17 Uhr
21
22
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Liebe Besucherinnen und
Besucher,
nach unserem letzten Monatstreff am 01. März zum traditionellen Heringsessen freuen wir uns auf unseren ersten Frühlingstreff
am Mittwoch, 05. April 2017, jeweils ab 14.30 Uhr.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen!
Ihr Leiterteam
SPD – Ortsverein Lichtenau
Herzliche Einladung ergeht zu unserem monatlichen Stammtisch am
Montag, 13. März 2017, in die Weinstube Leidel. Beginn: 20:00 Uhr.
Die Jahreshauptversammlung des Heimatvereines findet am Freitag, 31. März 2017 um 20.00 Uhr in der Weinstube Leidel in Lichtenau
statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden
2. Jahresberichte der Aktivgruppenleiter
3. Annahme des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung
4. Kassenbericht und Entlastung
5. Ehrungen für 25-jährige Mitgliedschaft im Heimatverein Lichtenau e.V.
6. Ausblick auf Veranstaltungen 2017
7. Wünsche und Anträge
Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an unserer Veranstaltung sehr freuen.
Heimatverein Lichtenau e.V.
Aktionsgemeinschaft Weihnachtsmarkt
Aus dem erzielten Gewinn wurden 6.400,00 € an verschiedene Lichtenauer Vereine, Verbände und Organisationen ausgeschüttet.
Unser 1. Bürgermeister, Uwe Reißmann, bedankte sich im Namen der
Marktgemeinde Lichtenau, bei allen Mitwirkenden am Weihnachts-Markt
2016, für das fantastische Ergebnis das erzielt wurde. Denn ohne ihre
großartige Unterstützung, wäre so etwas nicht möglich, was hier in
Lichtenau geschaffen wurde.
Ein besonderer Dank geht an das „Spülkommando“, unter der Leitung
von Herrn Frank Galliwoda.
Thomas Meier, Aktionsgemeinschaft Weihnachtsmarkt
suchen wir ab sofort oder zum 01.09.2017
- 1 Auszubildende zur Zahnmedizinischen Fachangestellten
- 1 Zahnmedizinische Fachangestellte für die Assistenz
- 1 Jungzahntechniker(in)
Diakonie Lichtenau
Termine im Haus der Begegnung (Marktplatz 6, Lichtenau)
Di 07.03.
11.30 Uhr Mittagstisch – bitte anmelden
Di 07.03.
Sicher mobil mit 60+,
Achim Lindner von der Polizei Ansbach
Do 09.03.
Wir spielen: Wer wird Millionär!
Di 14.03.
Der Beckenboden – eine Herausforderung Teil I,
Inge Kleinschrodt
Do 16.03.
Der Beckenboden - eine Herausforderung Teil II mit mehr
Praxis, Inge Kleinschrodt
Di 21.03.
Musik liegt in der Luft, mit Geburtstagsfeier,
Pfr. Claus Ebeling
Do 23.03.
Wir spielen und karteln
Di 28.03.
„Osterzeitreise“ – Wir fahren zum Erlebnishof Fischer
nach Bernhardswinden. Es gibt eine Führung und
Kaffee
Anmeldung erforderlich
Do 30.03.
Einfach schöne Geschichten,
Christiane Metzger und Helga Herzig, Veeh-Harfe
Di 04.04.
11.30 Uhr Mittagstisch – bitte anmelden
Di 04.04.
Labyrinth – gestern und heute,
Renate Stahl
Do 06.04.
Die Hortkinder besuchen uns! Eine gemeinsame Aktivität
ist geplant.
Osterferien !!!! Nach den Osterferien nur noch Dienstag !!
Wir treffen und in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Wünsche und Anträge an Monika Haspel, Petra Jank Tel. 9281575 oder
7469
Termine März
Zur Verstärkung des Teams in unserer
zahnmedizinischen und naturheilkundlichen Praxis
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an
Praxis Dr. Ingrid Keller, Hartmann-von-der-Aue-Str. 24,
91639 Wolframs-Eschenbach, Tel. 09875-530
http://www.Keller-Praxis.de
www.markt-lichtenau.de
Der Februar gestaltete sich sehr erfolgreich. So konnten wir unsere beiden
Heimspiele, jeweils gegen Schopfloch, und unser Auswärtsspiel in Rothenburg
gewinnen. Zur Freude für den Verein dürfen wir uns außerdem über drei neue
aktive Kegler freuen.
Training jeden spielfreien Donnerstag ab 18:30 Uhr im Gasthaus zur Linde.
Interessierte zum Probetraining sind herzlich willkommen.
Kontakt: Thomas Böhme Tel. 09827 2073255
E-Mail : [email protected]
Home-page: www.skk-lichtenau-kegelclub.de
23
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Obst- und Gartenbauverein
Lichtenau
Am Donnerstag den 30. März 19:00 Uhr treffen wir uns zu unserem Stammtisch im Gasthaus „Zur Linde“ in Lichtenau.
Dieses Mal haben wir uns als Thema „Kompost“ gewählt.
Maulwurfsgruppe - für Kinder ab 4 Jahren
Die Maulwürfe treffen sich am Dienstag, 7.,14., 21. und 28. März in
unserem Schrebergarten an der Kohlplatte von 15:30 - 17:00 Uhr.
Der nächste Termin für unsere Kräuterwanderung ist: Samstag, 4.
März. Los geht‘s um 9:30 Uhr vom Parkplatz vor der Friedhofskapelle
(Unterrottmannsdorfer Str.).
Unsere Mitglieder laden wir herzlich ein zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 4. März 2017, Beginn 19:00 Uhr im
Gasthaus „Zur Linde“ in Lichtenau.
Am Samstag, den 18. März findet ab 14:00 - 16:00 Uhr die Ausgabe
der Sammelbestellung in der Gärtnerei Rauch statt.
Noch immer suchen wir für das Binden der Girlanden am Osterbrunnen längere Abschnitte vom Buchsbaum und freuen uns über
Adressen, wo wir solche abholen oder Mitte März schneiden dürfen.
Tel. 09827 - 1322
Am Freitag, den 31. März bauen wir ab 14:00 Uhr den Osterbrunnen
auf. Bei allen unseren Aktivitäten freuen wir uns auch über Nicht-Mitglieder zum „Schnuppern“.
Erziehungs- und Pflegeschnittes von Obstbäumen erklären. Im Anschluss
an die Theoretischen Grundlagen wird an praktischen Beispielen in der
Flur rund um Kirschendorf der richtige Obstbaumschnitt durchgeführt.
Versierte Gartler können auch gleich um 9:00 Uhr mit dem Schneiden der
Obstbäume in Kirschendorf und Umgebung beginnen.
Wir bitten alle, so vorhanden, geeignetes Werkzeug für die Baumschneideaktion mitzubringen.
Der Abschluss erfolgt gegen Mittag mit unserem traditionellen „Salzfleisch und Bratwurstessen“ im Gasthaus Bischoff in Kirschendorf. Zu dieser Veranstaltung laden wir alle interessierten Baumfreunde herzlich ein.
Die Vorstandschaft
Ingenieur- & Sachverständigenbüro
DEMAS
www.kfzsv-demas.de
KFZ - Prüfstelle
www.habewind.de
Auf ein gutes Miteinander
Elfi Müller und Hedwig Bergmann
KFZ- Sachverständigenbüro
Gartenbauverein
Immeldorf
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Die Jahreshauptversammlung
des Gartenbauvereins Immeldorf findet am Freitag, den 24.03.2017 um 19:30 Uhr im Zimmermanns Biergärtla in Büschelbach statt.
Tagesordnung:
1.
Rückblick 2016 und Ausblick / Programm für 2017
2.
Bericht unserer Kassiererin
3.
Bericht der Kassenprüfer
4.
Entlastung Kassiererin und Vorstandschaft
5.
Wünsche und Anträge
6.
Anfragen und Sonstiges
Frau Silvia Unger aus Burgoberbach hält einen Vortrag mit dem
Thema: Wege zu einem blühenden Garten, Lebensgrundlage
für Pflanze, Tier und Mensch
Mit der schon traditionellen Tombola im Anschluss, haben Sie die Möglichkeit, brauchbare Utensilien für den Gartenbetrieb zu gewinnen.
Die Vorstandschaft
Baumschneidekurs
Wir treffen uns am Samstag, 25.03.2017, um 9:00 Uhr vor dem Gasthof Bischoff in Kirschendorf.
Zunächst wird Gerhard Obenauf den Neueinsteigern und denen, die Ihr
Wissen auffrischen wollen im Gasthof Bischoff die Grundlagen des
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Jagdgenossenschaft Herpersdorf
Die Jagdgenossenschaft Herpersdorf lädt alle Jagdgenossen zur Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 22.03.2017 um 19.30 Uhr
ins Dorfgemeinschaftshaus Herpersdorf ein.
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Bericht des Jagdvorstehers
3.
Protokoll der letzten Versammlung
4.
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
5.
Verwendung der Jagdpacht
6.
Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft
Malmersdorf - Büschelbach
Herzliche Einladung ergeht zur diesjährigen Jahreshauptversammlung
am Donnerstag, 23. März, um 19.30 Uhr, im „Zimmermann’s Biergärtla“
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2.
Bericht des Jagdvorstehers
3.
Protokoll der letzten Versammlung
4.
Kassenbericht
5.
Bericht der Kassenprüfer
6.
Entlastung der Vorstandschaft
7.
Verwendung der Jagdpacht
8.
Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Bernhard Wolf
Jagdgenossenschaft Fischbach
Herzliche Einladung ergeht zur diesjährigen Jahreshauptversammlung
am Montag, 27. März 2017, um 19.30 Uhr, ins Gasthaus Schmidtkunz,
Rückersdorf
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
2
Bericht des Jagdvorstehers
3.
Protokoll der letzten Versammlung
4.
Kassenbericht
24
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Nach dem offiziellen Teil gibt es genug Zeit um sich gut zu unterhalten
und die eine oder andere Neuigkeit auszutauschen. Wer Interesse an
der Arbeit und den Veranstaltungen des VdK hat, kann sich gerne bei
den Treffen des Ortsverbandes Lichtenau dazu informieren.
5.
Bericht der Kassenprüfer
6.
Entlastung der Vorstandschaft
7.
Verwendung der Jagdpacht
8.
Wünsche und Anträge
Der Jagdvorsteher
Erwin Link
Mit über 1,75 Millionen Mitgliedern ist der VdK der größte Sozialverband
in Deutschland. Deshalb ist der Verband eine starke Lobby für Rentner,
Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und
Freiwillige Feuerwehr Schlauersbach –
deren Angehörige, Familien, ältere Arbeitnehmer und Arbeitslose. Die
Kirschendorf
Fachkompetenz des VdK ist das Sozialrecht: Der Sozialverband verAm Samstag, den 25. März 2017 um 20.00 Uhr findet im Gasthaus steht sich als Anwalt sozial benachteiligter Menschen und kämpft für
Bischoff in Kirschendorf für alle aktiven und passiven Mitglieder die soziale Gerechtigkeit.
Jahreshauptversammlung der FFW Schlauersbach – Kirschendorf statt.
Es erfolgt die Tagesordnung im üblichen Ablauf. Danach stehen die Neu- Allein in Bayern vertritt der Sozialverband die Interessen von über
wahlen des 1. und 2. Kommandanten und der gesamten Vor- 662.000 Mitgliedern. Damit hat der VdK im Freistaat mehr Mitglieder als
alle politischen Parteien zusammen. Und die Zahl wächst ständig!
standschaft an.
Wir bitten die aktiven Mitglieder in Uniform zu erscheinen.
Der VdK Bayern ist nah an den Menschen. Das flächendeckende BeUm zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
treuungsnetz mit rund 2200 Ortsverbänden und 69 Kreis- sowie sieben
Bezirksgeschäftsstellen gewährleistet, dass jedes Mitglied problemlos
Uwe Reißmann
Die Vorstandschaft
einen VdK-Ansprechpartner in seiner Nähe findet.
1. Bürgermeister
Mit herzlichen Grüßen
VDK Ortsverband Lichtenau
Die Vorstandschaft
Beginn um 14.30 in der Weinstube Leidel.
Der VdK Ortsverband Lichtenau lädt alle
Männergesangsverein Zandt und Umgebung
Mitglieder zur Jahreshauptversammlung ein.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen zur JahreshauptversammEhepartner, aber auch Freunde und Interlung des MGV Zandt und Umgebung am 29. März 2017.
essierte sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Beginn: 20.00 Uhr im Gasthaus zur Linde in Unterrottmannsdorf.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
1.
Begrüßung
1.
Begrüßung
2.
Tagesordnung, Anträge
2.
Bericht der 1. Vorstände
3.
Grußwort Vertreter Kreisverband
3.
Ehrungen
4.
Gedenken der Verstorbenen
4.
Verlesen des Protokolls
5.
Tätigkeitsbericht über das letzte Jahr
5.
Kassenbericht
6.
Kassenbericht
6.
Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
7.
Ehrungen der langjährigen Mitglieder
7.
Bericht des Chorleiters
8.
Vorstellung Jahresprogramm 2017
8.
Satzungsänderung
9.
Sonstiges – Vorschläge, Wünsche
9.
Wünsche und Anträge
Erich Körner u. Reinhold Schiefer
1. Vorstände
Gesangverein „Eintracht Immeldorf“
Liebe Sängerinnen und Sänger,
sehr verehrte Mitglieder,
wir laden Euch zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des Gesangvereins Eintracht Immeldorf am
Mittwoch, den 22. März 2017 um 20.00 Uhr in das Gasthaus Bischoff
in Kirschendorf sehr herzlich ein.
Tagesordnung:
1.
Begrüßungslied
2.
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
3.
Verlesung des Protokolls 2016
4.
Bericht des 1.Vorsitzenden über das Jahr 2016
5.
Bericht und anschließende Entlastung der Schatzmeisterin
6.
Bericht des Chorleiters
7.
Termine für das Jahr 2017
8.
Wünsche und Anträge
Wir freuen uns auf den Besuch aller – besonders auch der passiven –
Mitglieder unseres Vereins.
Mit herzlichem Sängergruß
Karl Geiselseder-Wörlein
1. Vorsitzender
Wir erledigen diverse
Arbeiten wie:
Gartenpflege
Hausmeisterservice
Holzarbeiten
Winterdienst
... und vieles mehr
Mathias Paulisch
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Arbeiter-und Unterstützungsverein
Lichtenau und Umgebung
Herzliche Einladung ergeht zur diesjährigen Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen des Arbeiter- und Unterstützungsvereins Lichtenau und Umgebung am Sonntag, den 26. März 2017 um 14.00
Uhr ins Gasthaus zur Linde in Lichtenau.
Die Vorstandschaft
Museumsverein
Am Freitag, 24. März 2017, findet
unsere Jahreshauptversammlung
statt. Beginn um 19.30 Uhr in der Weinstube Leidel in Lichtenau.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
2. Bericht des 1. Vorstands
Rückblick 2016 und Ausblick/Programm für 2017/18
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung Kassier und Vorstandschaft
6. Neuwahlen des Vorstandes, der Beisitzer und der Kassenprüfer
7. Wünsche, Anträge und Anfragen
8. Sonstiges
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen
Die Vorstandschaft
Freitag, 07.04.2017, Heimspiel: 1. FCN – FC St. Pauli, um 18:30 Uhr, im
„Stadion Nürnberg“, in Nürnberg. Wir fahren mit der S-Bahn, nach Nürnberg. Treffpunkt um 16:27 Uhr, am Bhf., in Sachsen. Abfahrt um 16:37
Uhr.
Sonntag, 14.05.2017 (letzter Heimspieltag !!!)
Heimspiel: 1. FCN – Fortuna Düsseldorf, um 15:30 Uhr, im „Stadion Nürnberg“, in Nürnberg. Wir fahren mit der S-Bahn, dieses Mal eine ½ Stunde
früher, da das Stadion restlos ausverkauft ist. Treffpunkt um 12:57 Uhr,
am Bhf., in Sachsen. Abfahrt mit der S-Bahn um 13:07 Uhr.
Sonntag, 21.05.2017 (letzter Auswärtsspieltag)
Auswärtsspiel: 1. FC Kaiserslautern – 1. FCN, um 15:30 Uhr, im „FritzWalter-Stadion“, in Kaiserslautern. Wir möchten gerne, einen Fan-Bus
zusammenstellen, wenn genügend Interesse vorhanden ist. Anmeldeschluss für die Bestellung der Eintrittskarten ist Freitag, 10. März 2017
!!!, bei mir, per E-Mail.
Bis hierher, wurde von der DFL terminiert !!!
Die Vorstandschaft
Termine Museumsverein 2017
Sonntag 2. April
Geöffnet von 14 bis 17.00 Uhr
Vorführung des Films über den Lichtenauer Steinbruch um 15.00 Uhr
Führung durch den Altort Lichtenau. Beginn um
14.30 Uhr am Museum
1. FCN-Fan-Club
Lichtenau - Sachsen 1986 e. V.
1. FCN-Fan-Club „Lichtenau - Sachsen 1986 e. V.“,
1. Vorstand, Günther Huber, Haidweg 7, 91586 Lichtenau, Tel.: 09827/
925464, Handy: 0173/2313206, E-Mail: [email protected],
Homepage: www.lichtenau-sachsen.net
Unsere Termine:
Sonntag, 05.03.2017, Auswärtsspiel: SpVgg Greuther Fürth – 1. FCN,
um 13:30 Uhr, im „Sportpark Ronhof Thomas Sommer“, in Fürth. Wir
haben keine einzige Eintrittskarte erhalten, da zur Bedingung gemacht
wurde, dass unser Fan-Club, mindestens sechs Auswärtsspiele besucht hat, unser Fan-Club, war jedoch bei keinem einzigen Auswärtsspiel anwesend, somit auch keine Eintrittskarten.
Wir sehen uns das Spiel im Fernsehen auf „sky“, im Gasthaus „zur
Post“, in Lichtenau an.
21.880
Sonntag, 12.03.2017, Heimspiel: 1. FCN – DSC Arminia Bielefeld, um
13:30 Uhr, im „Stadion Nürnberg“, in Nürnberg. Wir fahren mit der SBahn, nach Nürnberg. Treffpunkt um 11:27 Uhr, am Bhf. in Sachsen.
Abfahrt mit der S-Bahn, um 11:37 Uhr.
Montag, 20.03.2017, Auswärtsspiel: 1. FC Union Berlin – 1. FCN, um
20:15 Uhr, im Stadion „an der alten Försterei“, in Berlin. Es fährt kein FanBus, wir sehen uns das Spiel im Fernsehen auf „sky“, im Gasthaus „zur
Post“, in Lichtenau an.
Freitag, 31.03.2017, Heimspiel: 1. FCN – Karlsruher SC, um 18:30 Uhr, im
„Stadion Nürnberg“, in Nürnberg. Wir fahren mit der S-Bahn, nach Nürnberg. Treffpunkt um 16:27 Uhr, am Bhf., in Sachsen. Abfahrt mit der SBahn um 16:37 Uhr.
Vorschau
April 2017
Dienstag, 04.04.2017, Auswärtsspiel: Hannover 96 – 1. FCN, um 17:30
Uhr, in der „HDI-Arena“, in Hannover. Es fährt kein Fan-Bus. Wir sehen
uns das Spiel im Fernsehen, auf „sky“, im Gasthaus „zur Post“, in Lichtenau an.
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Autohaus Ludwig GmbH
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26
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Freizeitmesse
vom 15. – 19. März 2017 in Nürnberg
So 26.03. 11.00 Uhr
- 17.00 Uhr
Di 28.03. 19.30 Uhr
Die Kommunale Allianz „Kernfranken“ (Bruckberg, Dietenhofen, Heilsbronn, Lichtenau, Neuendettelsau, Petersaurach, Sachsen b.Ansbach, Windsbach) präsentiert sich in die- Fr 31.03. 20.00 Uhr
sem Jahr auf der Freizeitmesse in Nürnberg mit einem neu aufgelegten
Gaststättenführer und einer Radwanderkarte. Die gesamte Region ist
ein attraktives Naherholungsgebiet das zum „Genuss-Radeln- und – Sa 01.04. 20.00 Uhr
Wandern einlädt.
Wir möchten Sie zum Genuss-Radeln und – Wandern einladen und würden uns freuen, Sie vom 15. -19. März 2017 in Nürnberg auf unserem
Messestand (Halle 9 Nr. G 14) begrüßen zu dürfen.
Direktvermarktertag, Werkstattgelände der
Bruckberger Heime
Benefizkonzert mit dem Heeresmusikkorps Veitshöchheim, 1. Europa-Musikzug Markt Dietenhofen e.V., Schulturnhalle Dietenhofen
D’Rait Schwestern und da Blaimer „Hart aber
herzlich“, Kulturreihe Dietenhofen e.V., Musiksaal der Mittelschule Dietenhofen
Martin Frank, Comedy auf Bairisch „Alles ein
bisschen anders“, WindsArt Kulturverein
Windsbach, Stadthalle Windsbach
Ihre Allianzmitglieder
Sa 04.03. 20.00 Uhr
Das Eich aus Kulmbach „Jetzt Eicht’s“,
Kulturreihe Dietenhofen e.V., Musiksaal der
Mittelschule Dietenhofen
Sa 04.03. 20.00 Uhr Theater Kuckucksheim,
„Der Fränkische Jedermann“ von
Fitzgerald Kusz, Kulturburg Lichtenau e.V.,
Alte Turnhalle Lichtenau
Sa 11.03. 13.00 Uhr Basar der Elterninitiative, Elternbeirat Grund- und
- 15.00 Uhr Mittelschule Neuendettelsau
So 12.03. 07.30 Uhr Kleintiermarkt, Geflügelzuchtverein Dietenhofen,
- 10.00 Uhr Ausstellungshalle Haunoldshofen
Do 16.03. 19.30 Uhr Oberstufentheater: „Ungehaltene Reden
ungehaltener Frauen“, Aula des Joh.-Seb.-BachGymnasium Windsbach
Fr 17.03. 19.30 Uhr Oberstufentheater: „Ungehaltene Reden ungehaltener Frauen“, Aula des Joh.-Seb.-BachGymnasium Windsbach
Fr 17.03. 19.30 Uhr Theaterabend des Kessllochstodl e.V., Schützenheim Petersaurach
Fr 17.03. 19.30 Uhr Theater der BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel
Dietenhofen
Sa 18.03. 19.30 Uhr Theater der BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel
Dietenhofen
Sa 18.03. 10.00 Uhr Frühjahrsbasar des Basarvereins für Kinder in
- 11.30 Uhr Sachsen e.V., Haus der Bäuerin Sachsen
Sa 18.03. 10.00 Uhr Kinderbasar, SPD Ortsverein Windsbach, Stadt- 12.00 Uhr halle Windsbach
Sa 18.03. 13.00 Uhr Tag der offenen Tür, Windsbacher Knabenchor,
- 18.00 Uhr Chorzentrum und Studienheim
Sa 18.03. 19.30 Uhr Theaterabend des Kessllochstodl e.V., Schützenheim Petersaurach
Sa 18.03. 20.00 Uhr Theaterabend „Adam sucht Eva privat“, Kirchgemeinde St. Nikolai, Luthersaal Neuendettelsau
Sa 18.03. 19.00 Uhr Festabend zum 125-jährigen Bestehen des Posaunenchors, Festsaal Schloss Bruckberg
So 19.03. 19.30 Uhr
Theater der BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel
Dietenhofen
So 19.03. 09.30 Uhr Nachwuchstermin: Vorsingen, Anmeldung
- 15.00 Uhr unter 09871 708200, Windsbacher Knabenchor
Chorzentrum
Fr 24.03. 20.00 Uhr Konzert mit Saso Avsenik, Schulturnhalle
Petersaurach
Fr 24.03. 19.30 Uhr Theaterabend des Kessllochstodl e.V., Schützenheim Petersaurach
Fr 24.03. 19.30 Uhr Theater der BJB Kleinhaslach, Gasthaus Nixel
Dietenhofen
Sa 25.03. 13.00 Uhr Frühjahrsbasar, Grund- und Mittelschule
- 14.30 Uhr Lichtenau
Sa 25.03. 19.30 Uhr Klavierabend mit Dr. Paul Sturm, Ev. Gemeindehaus Sachsen
Sa 25.03. 19.30 Uhr Theaterabend des Kessllochstodl e.V., Schüt zenheim Petersaurach
Sa 25.03. 20.00 Uhr Kleiner Heilsbronner Wirtschaftsgipfel, Kulturverein Heilsbronn, Konventsaal Heilsbronn
Sa 25.03. 13.00 Uhr Frühjahrsbasar, Alles für’s Kind e.V., Schulturn- 15.30 Uhr halle Dietenhofen
Einladung Mitgliederversammlung
„Helfer vor Ort Sachsen b.Ansbach“
Sehr gehrte Mitglieder, Förderer und Interessenten,
hiermit laden wir Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein:
Freitag, den 17.03.17 um 19.00 Uhr
Gasthaus Landisch, 91623 Sachsen b.A.
Tagesordnung
TOP 1: Begrüßung und Genehmigung des Protokolls der letzten JHV
TOP 2: Bericht des Vorstandes
TOP 3: Bericht des Kassiers
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
TOP 5: Bericht aus der ARGE des HvO
TOP 6: Wünsche und Anregungen
Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.
Nutzen Sie die Gelegenheit sich auch über eine aktive Mitarbeit in
unserem HvO Dienst zu informieren.
Ihr HvO Sachsen b.Ansbach
Vorstandschaft
Förderverein HvO Sachsen b. Ansbach
Wanderfreunde Sachsen b.A. e.V.
Die Monatsversammlung der Wanderfreunde Sachsen findet am
Donnerstag, den 02. März 2017 im Vereinsheim der Wanderer statt.
Im März nehmen wir an folgende Wanderungen teil:
04. / 05.03 Rothenburg
11. / 12.03 Ansbach
18. / 19.03 Winkelhaid
25. / 26.03 Schrozberg
Startkarten und Auskunft bei
Andreas Freitag Tel. 927830, Manfred Hoffmann Tel. 6422, Erich Abelein
Tel. 6738
oder während der Versammlung.
Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017
Do. 02.03.
Schaschlik
ab 12.00 Uhr
So. 12.03.
Schäufele, Lammbraten
und Sauerbraten
ab 11.30 Uhr
Schaschlik
ab 12.00 Uhr
Do. 06.04.
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Amts- und Mitteilungsblatt Markt Lichtenau 02`2017