Infoblatt zum Eignungstest 2017 für das Fach Sport an der Georg-August-Universität Göttingen Die Feststellung der besonderen Eignung für das Fach Sport muss bis zur Immatrikulation vorliegen (nicht für die Bewerbung!). Die diesjährige Prüfung findet am Mittwoch, den 17. Mai 2017 am Institut für Sportwissenschaften statt. Die Anmeldung zur Teilnahme ist online zwischen dem 3. und 13. April 2017 mittels Onlineformular möglich. Der Wiederholungstermin findet am Montag, den 19. Juni 2017 am Institut für Sportwissenschaften statt. Für den Wiederholungstermin bitten wir um eine gesonderte Anmeldung. Der Anmeldezeitraum für den Wiederholungstermin ist vom 22. bis zum 28. Mai 2017. Die aktive Teilnahme am Haupttermin und die Anmeldung zum Wiederholungstermin sind Voraussetzungen zur Teilnahme am Wiederholungstermin! Auszug aus der Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für das Fach Sport an der Georg-August-Universität Göttingen: § 1 Zugangsvoraussetzungen, Anwendungsbereich Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber (Erstsemesterstudierende, Fachwechsler, Studienortwechsler, Seiteneinsteiger) für das Fach Sport im 2-Fächer-Bachelorstudiengang haben die zur Aufnahme des Studiums notwendige besondere Eignung für das Fach Sport nachzuweisen. Dieser Nachweis wird dadurch erbracht, dass jede Einzelleistung innerhalb der vier Qualifikationsbereiche (§ 10 Abs. 1) den Leistungsanforderungen genügt. Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber haben ferner die gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Dieser Nachweis wird durch ein ärztliches Attest geführt (nicht älter als 3 Monate), aus dem hervorgeht, dass sie oder er sich den körperlichen Anforderungen während des Testverfahrens zur besonderen Eignung für das Fach Sport unterziehen kann. § 3 Gegenstand der Feststellung Der Nachweis der besonderen Eignung für das Fach Sport bezieht sich auf die Qualifikationsbereiche Leichtathletik, Ausdauer, Schwimmen und ein Sportspiel. 1. Leichtathletik Einzelleistungen Disziplin Leistungsminimum (Zahl der Versuche) Frauen Männer 15,8 s 13,5 s Weitsprung oder 3,50 m 4,50 m Hochsprung 1,15 m 1,40 m Kugelstoßen 6,20 m (4 kg) 7,60 m (7,26 kg) 1.1 Sprint (1) 100 m 1.2 Sprung (3) Wahlweise: 1.3 Stoß (3) 2. Schwimmen Einzelleistungen (Zahl der Versuche) Zeitlimit 2.1 200-m-Zeitschwimmen (1) Freistil Frauen 6:00,0 Min Männer 5:00,0 Min 3. Mannschaftsspiele Die Bewerberinnen und Bewerber können aus vier Mannschaftsspielen (Fußball, Handball, Volleyball und Basketball) dasjenige auswählen, das sie am besten beherrschen und in dem sie die beste Leistung zeigen können. In den Mannschaftsspielen wird grundsätzlich nach den internationalen Regeln gespielt. Diese Regeln werden der Größe der Plätze und Hallen sowie der jeweiligen Anzahl der Prüflinge angepasst; die Anpassungen werden vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Als Beurteilungskriterien für die Mannschaftsspiele gelten grundsätzlich: spielgerechte Anwendung der angriffstechnischen Grundfertigkeiten spielgerechte Anwendung der abwehrtechnischen Grundfertigkeiten situationsgerechtes Verhalten im Angriff situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr. Die Überprüfung im Mannschaftsspiel ist bestanden, wenn die vier Beurteilungskriterien erfolgreich ausgeführt wurden. 4. Ausdauer Einzelleistungen Leistungsminimum (Zahl der Versuche) 4.1 Ausdauer (1) Frauen: 2.000 m Frauen Männer 11:30,0 Min 13:00,0 Min Männer: 3.000 m § 12 Anerkennung anderer Nachweise (Vorlage bis 1. August 2017) Bescheinigungen anderer Hochschulen können bei Gleichwertigkeit anerkannt werden. Über die Feststellung der Gleichwertigkeit entscheidet die Prüfungskommission. Diese Bescheinigungen können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Bewerbung ausgestellt worden sind; sie sind der Bewerbung in beglaubigter Kopie beizufügen. Maßgeblich ist der letzte Tag der Bewerbungsfrist. Die Begrenzung der Gültigkeitsdauer für Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Dienstpflicht nach Artikel 12a Abs. 1 oder Abs. 2 des Grundgesetzes erfüllen, verlängert sich bei Vorlage von entsprechenden Nachweisen höchstens um den Zeitraum der entsprechenden Dienstpflicht oder Dienstleistung. Kontakt Georg-August-Universität Göttingen Institut für Sportwissenschaften Dr. Daniel Großarth Sprangerweg 2 37075 Göttingen Telefon: 0551 / 39-10354 eMail: [email protected] http://www.uni-goettingen.de/de/85255.html Frequently Asked Questions (FAQ) zur Sporteignungsprüfung für das Fach Sport der Georg-August-Universität Göttingen Wann findet die Sporteignungsprüfung an der Universität Göttingen statt? Die Sporteignungsprüfung findet am Mittwoch, den 17. Mai 2017 (Haupttermin) am Institut für Sportwissenschaften in Göttingen statt. Die Adresse lautet: Sprangerweg 2, 37075 Göttingen Wie kann ich mich zur Sporteignungsprüfung anmelden? Sie können sich vom 3. - 13. April 2017 mittels eines Anmeldeformulars auf dieser Internetseite (http://www.uni-goettingen.de/de/85255.html) anmelden. Die erfolgreiche Anmeldung wird durch eine Bestätigung nach Absenden des Formulars ersichtlich. Sie erhalten keine extra Bestätigungs-E-Mail! Erhalte ich eine Einladung zur Sporteignungsprüfung? Das Einladungsschreiben für den Haupttermin steht ab dem 2. Mai 2017 zum Download auf der Homepage (s.o.) bereit. Um welche Uhrzeit beginnt und endet die Eignungsprüfung? Der Test beginnt um 7.30 Uhr und endet gegen ca. 17.30 Uhr. Muss ich an der Sporteignungsprüfung teilnehmen, wenn ich mein Abitur am Sportgymnasium oder als Leistungskursfach absolviert habe? Ja, alle Bewerberinnen und Bewerber müssen an der Prüfung teilnehmen und alle Disziplinen bewältigen. Werden Gebühren für die Sporteignungsprüfung erhoben? Es werden keine Gebühren erhoben. Kann ich den Test wiederholen, wenn ich nicht bestanden habe? Ja, die Sporteignungsprüfung kann zum nächsten Termin Montag, den 19. Juni 2017 (Wiederholungstermin) einmal wiederholt werden. Am Wiederholungstermin dürfen nur Personen teilnehmen, die bereits am Haupttermin aktiv teilgenommen haben und eine oder mehrere Disziplinen nicht bestanden haben. Es müssen nur die Teilprüfungen erbracht werden, die nicht bestanden wurden. Für den Termin bitten wir um eine gesonderte Anmeldung. Der Anmeldezeitraum für den Wiederholungstermin ist vom 22. bis zum 28. Mai 2017. Was ist, wenn ich am Tag der Sporteignungsprüfung verletzt bin? Wenn Sie am Tag der Sporteignungsprüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung im nächsten Jahr absolvieren oder an einem Eignungstest einer anderen Universität teilnehmen. Was passiert bei schlechtem Wetter? Die Sporteignungsprüfung findet auch bei schlechtem Wetter statt. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer sollte daher wetterfeste Bekleidung mitnehmen. Was ist weiterhin mitzubringen? Checkliste: Die Bewerberin / der Bewerber muss am Tag der Sporteignungsprüfung ein ärztliches Attest vorlegen (nicht älter als 3 Monate). Ohne Attest darf die Eignungsprüfung nicht absolviert werden. Eine Vorlage für die ärztliche Bescheinigung finden Sie im Anhang an dieses Dokument. Am Tage der Sporteignungsprüfung muss die Bewerberin oder der Bewerber ihre / seine Identität durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachweisen. Die Bewerberin / der Bewerber muss Sportsachen (Hallenschuhe, Fußballschuhe, Spikes, etc.) und Schwimmsachen (Badebekleidung, Schwimmbrille) mitbringen. Es muss auch an wetterfeste Kleidung gedacht werden. Wie lange ist der Test gültig? Die Bescheinigung zur bestandenen Sporteignungsprüfung besitzt an der Universität Göttingen eine Gültigkeit von 3 Jahren nach Ausstellungsdatum. Wie lasse ich eine externe Sporteignungsprüfung anerkennen (Gleichstellungsverfahren)? Damit Sie sich ordnungsgemäß immatrikulieren können, muss der Bescheid zur Sporteignungsprüfung vom Institut für Sportwissenschaften anerkannt werden. Bitte reichen Sie für die Gleichstellung das Original oder eine beglaubigte Kopie mit einem adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag an folgende Anschrift bis zum 15. September 2017 ein: Georg-August-Universität Göttingen Institut für Sportwissenschaften z. H. Dr. Daniel Großarth Sprangerweg 2 37075 Göttingen Beachten Sie bitte, dass ohne adressierten und frankierten Rückumschlag und Original des Bescheids bzw. beglaubigte Kopie keinerlei Bearbeitung erfolgt! Wenn Sie lediglich eine pdf-Datei als Nachweis über eine bestandene Sporteignungsprüfung eines anderen Sportinstituts erhalten haben, muss dieser Nachweis ein Siegel der Institution und eine Unterschrift von den Verantwortlichen dieses Instituts enthalten. Das heißt: Siegel und Unterschrift dürfen nicht maschinell erstellt worden sein! Muss der Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden? Nein. Der Nachweis über die bestandene Sporteignungsprüfung oder ein anerkannter Nachweis müssen erst bei der Immatrikulation vorgelegt werden, nicht bereits während des Bewerbungszeitrausm (01.06-15.07.2017). Ärztliche Bescheinigung Hiermit wird Herrn / Frau ________________________________________ geb. am ________________________________________ bestätigt, dass aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Sporteignungsfeststellung bestehen. Datum Unterschrift des Arztes Stempel (Diese Bescheinigung muss am Tag der Sporteignungsfeststellung vorgelegt werden.)
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