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Pfarrgemeinderatswahl am
19. März 2017
Hinweise für die Wahl
1. Wer darf wählen:
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung
empfangen haben
am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben
der Pfarrgemeinde teilnehmen

Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das
Stimmrecht wird dabei von einem Erziehungsberechtigten (z.B. Elternteil) ausgeübt.
Bei mehreren Erziehungsberechtigten (z.B. beide Eltern) vereinbaren diese, wer das
(eine) Stimmrecht für das Kind (die Kinder) ausübt.
2. Wann können Sie wählen:

am Wahltag nach den Gottesdiensten
nach der 8 Uhr Messe: 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr
nach der 10 Uhr Messe: 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
nach der Abendmesse: 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr

wer am Wahltag verhindert ist: am Donnerstag, den 16. März 2017 zwischen
16:00 Uhr und 19:00 Uhr

Sie können jedoch auch Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Die
Unterlagen hierfür erhalten Sie am Montag, 6. März in der Pfarrkanzlei.
(01/2905599)
3. Wo können Sie wählen:
Zu allen Wahlzeiten im „Zwergentreff“
4. Was ist bei der Wahl zu beachten:
Sie bekommen von der Wahlkommission zwei Zettel ausgehändigt, und zwar:
a) Ein gelbes Wählerverzeichnis-Anlageblatt
Dieses Blatt dient zur Erfassung der Personen, die ihr Wahlrecht ausgeübt
haben. Bitte kreuzen Sie an,
- ob Sie im Pfarrgebiet wohnen, oder
- ob Sie zwar in einem anderen Pfarrgebiet wohnen, aber regelmäßig am
Leben der Pfarrgemeinde C & M teilnehmen.
-2-
Achtung!
Wenn Sie als Erziehungsberechtigter (z.B. Elternteil) das Wahlrecht für Ihr Kind
ausüben, ist das Wählerverzeichnis-Anlageblatt auch für Ihr Kind auszufüllen (d.h.:
Wenn Sie selbst für sich und weiters für Ihr Kind wählen wollen, haben Sie zwei
Wählerverzeichnis-Anlageblätter auszufüllen und zwei Stimmzettel abzugeben.
Wählen Sie für sich und zwei Kinder, sind drei Wählerverzeichnis-Anlageblätter
auszufüllen usw.)
b) Einen weißen Stimmzettel
Auf diesem Stimmzettel sind alle dreizehn Kandidatinnen bzw. Kandidaten in
alphabetischer Reihenfolge angeführt. Geben Sie den ausgefüllten
Stimmzettel (gefaltet) in das unbeschriftete Kuvert und verschließen Sie
dieses.
Es sind jedoch höchstens acht (8) Personen zu wählen!
Das bedeutet: Ein Stimmzettel ist nur dann gültig, wenn acht (oder weniger)
Personen angekreuzt wurden. Ein Stimmzettel, auf dem mehr als acht Kreuze
gemacht wurden, ist ungültig!
5. Wahlvorgang
Sobald Sie das Wählerverzeichnis-Anlageblatt und den Stimmzettel ausgefüllt
haben, kommen Sie bitte zu einer Wahlkommission. Dort geben Sie das
Wählerverzeichnis-Anlageblatt ab und anschließend werfen sie den
zusammengefalteten Stimmzettel in die Urne.
6. Hinweise für die Briefwahl
Bei der Briefwahl bekommen Sie folgende Unterlagen ausgehändigt:
a. das gelbe Wählerverzeichnis-Anlageblatt
b. einen weißen Stimmzettel
c. eine Erklärung, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt haben
d. ein unbeschriftetes Kuvert, in das der Stimmzettel gegeben wird
e. das Rücksendekuvert
Sie können die Unterlagen ab dem Montag 6. März im Pfarrbüro abholen.
Erziehungsberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch für ihr(e) Kinder
anfordern. Die Anforderung der Wahlunterlagen ist noch keine Wahl! Geben Sie
den ausgefüllten Stimmzettel (gefaltet) in das unbeschriftete Kuvert und
verschließen Sie dieses. Das gelbe Wählerverzeichnis-Anlageblatt und das
Kuvert mit dem Stimmzettel geben Sie in das große Rücksendekuvert.
Beachten Sie dabei bitte: Das Kuvert mit Ihrer Stimme muss
spätestens am 19. März 2017 um 18:00 Uhr dem Wahlvorstand
vorliegen! Daher rechtzeitig im Pfarrbüro persönlich abgeben, oder
von jemand anders überbringen lassen, oder per Post an die Pfarre
schicken.
Für den Wahlvorstand der Pfarre: Heinz Hödl
(01/2905599) www.pfarre-cyrill-method.at