Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017 Hinweise für die Wahl 1. Wer darf wählen: Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von einem Erziehungsberechtigten (z.B. Elternteil) ausgeübt. Bei mehreren Erziehungsberechtigten (z.B. beide Eltern) vereinbaren diese, wer das (eine) Stimmrecht für das Kind (die Kinder) ausübt. 2. Wann können Sie wählen: am Wahltag nach den Gottesdiensten nach der 8 Uhr Messe: 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr nach der 10 Uhr Messe: 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr nach der Abendmesse: 19.30 Uhr bis 20.00 Uhr wer am Wahltag verhindert ist: am Donnerstag, den 16. März 2017 zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr Sie können jedoch auch Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Die Unterlagen hierfür erhalten Sie am Montag, 6. März in der Pfarrkanzlei. (01/2905599) 3. Wo können Sie wählen: Zu allen Wahlzeiten im „Zwergentreff“ 4. Was ist bei der Wahl zu beachten: Sie bekommen von der Wahlkommission zwei Zettel ausgehändigt, und zwar: a) Ein gelbes Wählerverzeichnis-Anlageblatt Dieses Blatt dient zur Erfassung der Personen, die ihr Wahlrecht ausgeübt haben. Bitte kreuzen Sie an, - ob Sie im Pfarrgebiet wohnen, oder - ob Sie zwar in einem anderen Pfarrgebiet wohnen, aber regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde C & M teilnehmen. -2- Achtung! Wenn Sie als Erziehungsberechtigter (z.B. Elternteil) das Wahlrecht für Ihr Kind ausüben, ist das Wählerverzeichnis-Anlageblatt auch für Ihr Kind auszufüllen (d.h.: Wenn Sie selbst für sich und weiters für Ihr Kind wählen wollen, haben Sie zwei Wählerverzeichnis-Anlageblätter auszufüllen und zwei Stimmzettel abzugeben. Wählen Sie für sich und zwei Kinder, sind drei Wählerverzeichnis-Anlageblätter auszufüllen usw.) b) Einen weißen Stimmzettel Auf diesem Stimmzettel sind alle dreizehn Kandidatinnen bzw. Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge angeführt. Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel (gefaltet) in das unbeschriftete Kuvert und verschließen Sie dieses. Es sind jedoch höchstens acht (8) Personen zu wählen! Das bedeutet: Ein Stimmzettel ist nur dann gültig, wenn acht (oder weniger) Personen angekreuzt wurden. Ein Stimmzettel, auf dem mehr als acht Kreuze gemacht wurden, ist ungültig! 5. Wahlvorgang Sobald Sie das Wählerverzeichnis-Anlageblatt und den Stimmzettel ausgefüllt haben, kommen Sie bitte zu einer Wahlkommission. Dort geben Sie das Wählerverzeichnis-Anlageblatt ab und anschließend werfen sie den zusammengefalteten Stimmzettel in die Urne. 6. Hinweise für die Briefwahl Bei der Briefwahl bekommen Sie folgende Unterlagen ausgehändigt: a. das gelbe Wählerverzeichnis-Anlageblatt b. einen weißen Stimmzettel c. eine Erklärung, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt haben d. ein unbeschriftetes Kuvert, in das der Stimmzettel gegeben wird e. das Rücksendekuvert Sie können die Unterlagen ab dem Montag 6. März im Pfarrbüro abholen. Erziehungsberechtigte können die Briefwahlunterlagen auch für ihr(e) Kinder anfordern. Die Anforderung der Wahlunterlagen ist noch keine Wahl! Geben Sie den ausgefüllten Stimmzettel (gefaltet) in das unbeschriftete Kuvert und verschließen Sie dieses. Das gelbe Wählerverzeichnis-Anlageblatt und das Kuvert mit dem Stimmzettel geben Sie in das große Rücksendekuvert. Beachten Sie dabei bitte: Das Kuvert mit Ihrer Stimme muss spätestens am 19. März 2017 um 18:00 Uhr dem Wahlvorstand vorliegen! Daher rechtzeitig im Pfarrbüro persönlich abgeben, oder von jemand anders überbringen lassen, oder per Post an die Pfarre schicken. Für den Wahlvorstand der Pfarre: Heinz Hödl (01/2905599) www.pfarre-cyrill-method.at
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