Zum Nachlesen

Bernd Wolf
Greta-Josefin Harnisch
Lisa Bux
SÜDWESTRUNDFUNK
STUDIO KARLSRUHE
ARD-Rechtsredaktion Hörfunk
RadioReport Recht
Aus der Residenz des Rechts
Dienstag, den 28. Februar 2017
http://www1.swr.de/podcast/xml/swr1/radioreport-recht.xml
Die Fassenacht im Rechtsstaat.
Bernd Wolf: Guten Abend.
Die Fünfte Jahreszeit geht zu Ende. Gott sei Dank, werden die einen sagen,
die mit Fastnacht eh` nix an der Narrenkappe haben; Justitia sei Dank werden
die sagen, die die Tollen Tage als schwer verdaulichen Ausnahmezustand
vom geltenden Recht erleben: unflätige, ehrabschneidende Anmachen;
betrunkene Verkehrsteilnehmer, Wildpinkler; das vieltausendfach als
Brauchtum ausgeübte Bützje, das närrische Küsschen, nach Sexualstrafrecht
eigentlich verboten; Arbeitnehmer, die sich krank gemeldet haben, die aber
nicht im Bett waren, sondern auf’m Zug, Bonbons fangen.
Zu allem Überfluss waren die Gerichte am Rosenmontag und am
Fastnachtsdienstag geschlossen, es gab nur ganz kurze Bereitschaftsdienste
in Mainz, Köln oder Düsseldorf. Frage: Ist der Rechtsstaat an Fastnacht etwa
außer Kraft, den Narren anheimgefallen? Antworten aus juristischem
Narrenmunde, dem Mainzer Rechtsanwalt und MCC-Präsidenten Horst Seitz.
Herr Seitz, zuerst mal was Verfassungsrechtliches: In den Sitzungen oben die
Komiteeter, und unten auf der Bühne der Fastnachtsredner, eigentlich ja der
Künstler, oder die Balletttänzerinnen, die Künstlerinnen – ist das nicht direkt
schon ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz, den Gleichheitsgrundsatz, diese
provokante Überhöhung von denen da oben?
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Horst Seitz: Ja Gott, das könnte man auf den ersten Blick so sehen,
aber ich denke, unser Grundgesetz ist viel jünger als diese Ritualien, die da
abgehalten werden, dass da oben ein Elferrat sitzt und der Redner sich da
unten bewähren muss. Und früher war das ja so, dass der Redner vor diesem
Tribunal stand und dann hat das Publikum durch Applaus entscheiden, ob der
Redner durch die Klappe fällt und nach unten fliegt, oder ob er sozusagen
seinen Freispruch erhält. Daher kommt das. Also ich würde jetzt mit unseren
Verfassungsgrundsätzen da nicht dran gehen an dieses Ritual.
Bernd Wolf: Ist in Ordnung, dann akzeptieren wir das mal so. Schön
erklärt, wir haben Verständnis dafür. An Fastnacht fallen ja nun leider viele
Hemmungen. Das ist manchmal nur sozial nicht erwünscht, okay, aber
manches, das unter dem Motto „Es ist doch Fassenacht“ gemacht wird,
manches davon ist auch eine echte Straftat. Herr Seitz, es gibt Beleidigungen,
oft im Zustand einer gewissen Trunkenheit, es gibt da einige Mainzer Wörter,
was zum Beispiel?
Horst Seitz: Es gibt schon eine ganze Menge Wörter, wie Hutsimpel,
vom Hutsimpel angefangen über den, ach Gott, die Fantasie kennt keine
Grenzen. Hannebampel, Schlafhaupt, Penner und was es so alles gibt. Und
dann gibt es nur den Weg der unmittelbaren Zurückbeleidigung. Also dadurch
wird praktisch die Rechtswidrigkeit aufgehoben, indem man ein ähnlich
deftiges Wort zurückhaut und dann hat die Beleidigung ihren Unrechtsgehalt
verloren.
Bernd Wolf: Wie ist das jetzt – mal ein kleines bisschen ernsthaft
ausnahmsweise – in der Sitzung, wenn da ein Redner ein bisschen über die
Stränge schlägt und einen Promi, einen Politiker zum Beispiel, beleidigt? Ist
das vom Satirerecht, vom Fassnachtsrecht gedeckt?
Horst Seitz: Also ich kenne jetzt nur Rechtsprechung über die
künstlerische, die Freiheit der Kunst als Ausschluss von Artikel 5, aber dass
jetzt die Büttenredner dieses, was eine Satirezeitschrift darf, zum Beispiel für
sich in Anspruch nehmen kann, da hätte ich gewisse Bedenken. Also deshalb
achten wir jetzt auch darauf, obwohl wir das selten müssen, weil es nicht
vorkommt, aber dass keine Verbalinjurien.
Bernd Wolf: Und ich habe sie richtig verstanden, Satire darf alles, heißt
es, aber Fastnacht darf nicht alles?
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Horst Seitz: Nein, weil ich sage, die Fastnacht ist nicht Kunst in dem
Sinne. Die Satire als Form der Kunst oder der künstlerischen Betätigung, das
ist für mich schon ein Unterschied. Die Fastnachter sind keine Künstler in dem
Sinn, meine ich.
Bernd Wolf: Lassen Sie uns mal das Strafgesetzbuch weiter entlang
spazieren. Was ist, wenn die Narren die Rathäuser gestürmt haben und dort
Schlüssel stehlen. Das ist doch ein Diebstahl, oder nicht?
Horst Seitz: Nein, das ist grober Unfug, weil die meisten Rathäuser so
klamm sind in ihren Kassen, dass es sich überhaupt nicht rentiert, die
Schlüssel zu klauen.
Bernd Wolf: Was ist, wenn ein selbsternannter Zugmarshall Befehle
gibt und über Massen kommandiert? Das ist doch klare Amtsanmaßung.
Horst Seitz: Das ist grenzenlose Selbstüberschätzung, aber das sollte
man nicht so ernst nehmen. Zugmarshälle, schon dieses Wort, sollte man
nicht allzu ernst nehmen.
Bernd Wolf: Was wissen Sie noch über Straftaten in der Fastnacht?
Typische Straftaten.
Horst Seitz: Der aufgedrängte Kuss.
Bereich sehen. Aber ich würde auch
Einverständnis. Aber wenn das schon
geschieht, dass man eine Frau festhält, um
Grenzen überschritten meines Erachtens.
Kann man durchaus im strafbaren
da sagen, man vermutet das
unter Anwendung von Gewalt
sie dann zu küssen, dann sind die
Bernd Wolf: Mal kurz zum Outfit. Ich will mich als Polizist in
Originaluniform verkleiden. Oder ich möchte als vermummter Autonomer, so
schwarzer-Block-mäßig auf den Umzug gehen. Normalerweise ist das ja
verboten. Auch an Fastnacht?
Horst Seitz: Ja, wenn aus der Maskierung in gar keiner Weise mehr
hervorgeht, dass das ein Jux ist, dann hätte ich da schon meine Probleme.
Also wenn er so unzweifelhaft, wenn er so echt aussieht, dass man ihn
wirklich für einen Polizisten hält und er begeht da irgendwelche
Amtshandlungen oder gibt Anordnungen, dann habe ich schon meine
Probleme damit.
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Bernd Wolf: Der Hauptmann von Köpenick ist nicht gedeckt von der
Maskerade?
Horst Seitz: Das kommt darauf an, wie gut die Maskerade ist.
Bernd Wolf: Was mache ich denn, wenn mir auf dem
Rosenmontagszug so ein ganzer Haufe Bonbons auf den Kopf fliegt und ich
ein blaues Auge kriege oder eine Platzwunde auf der Backe? Oder so was.
Wen verklage ich da?
Horst Seitz: Das passiert leider immer wieder. Der Veranstalter des
Zuges zum Beispiel in Mainz ist der Mainzer Karnevalverein, die haben den
gesamten Zug versichert. Natürlich nur gegen fahrlässig herbeigeführte
Schäden. Also das, was manche Kommitttäter machen. Ich nehme natürlich
meinen Verein aus. Die dann an Schaschlikständen vorbeifahren mit ihrem
großen Wagen und dann in Massen Bonbons in die Schaschlikbehälter
werfen. Woraufhin sich die Schaschlikhändler natürlich wahnsinnig freuen und
mit den Zangen dann die Bonbons aus den Schaschliktopf rausziehen. Also
das kann ihnen auch passieren. Das gibt es übrigens immer häufiger. Ganz im
Ernst, dass Leute in der Menge Sachen zurückwerfen oder auch andere
Gegenstände nach oben werfen. Das kommt leider immer wieder vor. Das
geht schon mal eine Brille kaputt. Oder die Kapp` fällt runter und fällt wenn
möglich noch in die Menge und ist für immer verloren. Das gibt es schon. Das
muss ich schon oder ich bleibe zu Hause. Es ist wie, wenn ich mich wundere,
wenn ich mitten durch die Schneeballschlacht gehe und ich kriege einen
Schneeball an den Kopf, dann kann ich mich bei niemandem beschweren.
Bernd Wolf: Alles, was wir besprochen haben, diese ganzen Straftaten,
das ist ja wirklich eine Welle der Kriminalität, die da eigentlich über das
närrische Volk hinweg donnert. Fastnacht erscheint mir wie ein Eldorado als
rechtsfreier Raum. Gehört doch eigentlich abgeschafft? Sie als Jurist gefragt.
Horst Seitz: Um Gottes willen, um Gottes Willen, das wäre schlimm.
Wenn man nicht einmal im Jahr diese paar Tage in diesem mehr oder weniger
rechtsfreien Raum leben könnte. Das wäre wirklich armselig.
Bernd Wolf: Vielen Dank, Rechtsanwalt Horst Seitz, Präsident des
Mainzer Carneval Clubs MCC.
SWR1 Radioreport Recht - Die Fassenacht im Rechtsstaat. Sie können
diese Sendung übrigens auch podcasten – Infos unter swr1.de, dann auf
Rheinland-Pfalz gehen.
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Viele Rechtstipps in den letzten Tagen wollten Hilfe geben, was man an
Karneval zu tun und zu lassen hat. Besonders problematisch ist immer, wie
man Fastnacht und die Arbeit oder den Dienst unter einen Hut bringen kann.
Manche Arbeitgeber haben Fastnachtsfeiern im Betrieb veranstaltet. Die
sollten den Mitarbeitern Spaß machen, aber die Firma auch am Laufen halten.
Manchmal kann das ins Auge gehen. Lisa Bux:
Lisa Bux: Endlich richtig Abfeiern, dachten sich die Angestellten einer
Rechtsschutzversicherung, als der Chef zur Karnevalsfete einlud.
Doch aus der Sause wurde schnell eine Brause.
Eine Indianerin hatte versucht, Al Capone die Kravatte abzuschneiden. Der
Gangster wehrte sich heftig. Ohne Kravatte sei er nicht mehr Al Capone. Kein
Argument für die Indianerin. Im Stamm der Altweiber sei das so Brauch.
Weitere Schnittversuche missglückten, letztlich gab sie auf und reihte sich in
die vorbeischunkelnde Polonaise ein. Al Capone, noch immer wütend wegen
des versuchten Angriffs auf seine Dienstkleidung, nahm die Verfolgung auf.
Wippend und wackelnd reihte er sich hinter der Indianerin in den Gaudiwurm
ein und packte sie unsanft von hinten. Das kam nicht gut an.
Ein beherzter Kollege eilte zur Hilfe. „Entschuldige dich bei der Lady!“, forderte
er vom Gangster-Boss. Doch dieser fackelte nicht lange. Zack, Bierdusche für
den Frauenversteher. Das Bierglas flog gleich hinterher. Blut spritzte.
Tags drauf flog dann etwas in Al Capones Briefkasten. Die fristlose
Kündigung. Prügeln sei ein Kündigungsgrund, meint der Arbeitgeber. Sowohl
das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sahen das
genauso. Ein Schläger müsse nicht beschäftigt werden. Dadurch werde der
Betriebsfrieden nachhaltig gestört.
Bernd Wolf: Wer schlägt, fliegt. So ist’s Recht! Wir besprechen einige
weitere Konfliktfälle, die sich aus den Eigenheiten der Fastnacht ergeben.
Viele Närrinnen und Narrhallesen kostümieren oder maskieren sich gerne.
Viele von ihnen fahren dann kostümiert oder maskiert Auto.
Greta-Josefin Harnisch aus der SWR-Rechtsredaktion, mit welchem Kostüm
darf ich mich (nicht?) ans Steuer setzen?
Greta-Josefin Harnisch: Also grundsätzlich darf ich mich mit jedem
Kostüm ans Steuer setzen. Voraussetzung ist nur, dass die sogenannte
Verkehrssicherheit gewährleistet ist. D.h. was man oder frau anhat, das darf
die Sicht nicht beschränken, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit. Ich muss
also in der Lage sein, mein Auto sicher zu führen. Eine Augenklappe à la Jack
Sparrow kann schwierig sein, wenn ich damit zum Beispiel nicht sehen kann.
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Und ganz wichtig: Wenn ich mit und wegen meinem Kostüm einen Unfall
baue, dann ist sowieso alles anders. Dann kann nämlich ein Bußgeld oder
eine Geldstrafe drohen oder auch Schlimmerers, je nachdem was passiert.
Und: Die Kasko-Versicherung wird in einem solchen Fall wahrscheinlich
sagen, der Fahrer hat fahrlässig gehandelt und dann gibt’s keinen
Versicherungsschutz. Das heißt den Schaden an meinem Auto muss ich dann
selbst bezahlen.
Bernd Wolf: Okay, jetzt fahren ja viele vernünftige Narren Fahrrad. Wie
ist es mit Kostümen auf dem Fahrrad. Gilt da gleiches?
Greta-Josefin Harnisch: Ja. Für das Fahrrad gilt erst einmal genau das
gleiche, was auch für das Auto gilt. D.h. ich kann alles tragen, ich muss nur
sicher damit fahren können. Und vor allem eben alles sehen und alles hören
können. Wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr ganz gewährleistet ist, aber
nichts passiert und ich angehalten werde, dann bleibt es bei einem
Verwarnungsgeld von zehn Euro. Passiert aber etwas, dann wird es wieder
eng.
Ähnliches ist auch, wenn ich Alkohol getrunken habe und mich dann aufs Rad
setze. Erst ab 1,6 Promille darf ich per se nicht mehr Rad fahren. Baue ich
aber betrunken einen Unfall, dann bin ich auch schon mit unter 1,6 Promille
dran sein.
Bernd Wolf: Wenn ich nun mit einer Maske in eine Bank oder in eine
Tankstelle reingehe, dürfen die mich da rausschmeißen?
Greta-Josefin Harnisch: Ja, die dürfen mich rausschmeißen! Denn: sie
haben das Hausrecht und müssen nicht hinnehmen, dass jemand Maskiertes
zum Beispiel in die Bank kommt und sie dann erst einmal raten müssen, ob
das wohl ein Jecke ist oder doch ein Bankräuber. Also bevor man Geld abhebt
oder zum Beispiel tankt, sollte man vielleicht lieber die Maske absetzen.
Bernd Wolf: Was ist denn bei Kostümen verboten? Wie ist das mit
Schusswaffen oder als Polizist verkleidet? Oder eben als Cowboy, darf ich da
einen Revolver mit mir führen?
Greta-Josefin Harnisch: Bei Uniformen wird es schwierig. Bei alten
Polizeiuniformen oder auch gefakten Uniformen, die echt aussehen. Wenn
man solche Uniformen trägt, dann kann das nämlich strafbarer Missbrauch
von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen sein. Und das wird von
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echten Polizisten auch gerne angezeigt. Also solche Kostüme sollte man
lieber vermeiden.
Und auch bei Scheinwaffen sollte man aufpassen. Scheinwaffen, das sind
unechte Waffen, die aber wie echte Waffen aussehen. Und die dürfen nach
dem Waffengesetz nicht mitgeführt werden. Macht man es trotzdem ist das
eine Ordnungswidrigkeit. Der Western-Revolver am Halfter vom Cowboy, der
ist aber natürlich okay.
Bernd Wolf: Jetzt war ja gerade schwer Donnerstag. Wie ist das denn
zu bewerten, wenn ich fremden Männern auf der Straße den Schlips
abschneide?
Greta-Josefin Harnisch: Beliebter Brauch – ist aber erst einmal eine
Sachbeschädigung und damit strafbar. Also in humorfreien Regionen, wo es
keinen Fasching gibt, da kann einem schnell eine Geldstrafe drohen.
Aber auch hier kommt’s auf den Einzelfall an: Hocken zum Beispiel die Weiber
zusammen, haben auch schon eine Schere in der Hand und kommt dann ein
Mann dazu, vielleicht sogar mit seinem schäbigsten Schlips, dann kann man
davon ausgehen, dass der Mann damit okay ist, wenn ihm die Krawatte
abgeschnitten wird. Das ist dann zwar eine Sachbeschädigung, die ist aber
nicht mehr rechtswidrig.
Allerdings muss man selbst dieses Risiko tragen, denn es kann auch sein,
dass der gute Herr einfach noch nie etwas vom Schmutzigen Donnerstag
gehört hat, oder aber eine tausend Euro Krawatte trägt. Und dann kann es
wieder teuer werden.
Bernd Wolf: Nun ist eine schlechte Angewohnheit an Fastnacht auch
das Wildpinkeln. Insbesondere, um nicht zu sagen, ausschließlich von
Männern, die es nicht mehr in die Kneipe schaffen oder gar nicht wollen. Wie
ist das mit Wildpinkeln? Drücken da die Behörden an Fastnacht ein Auge zu?
Greta-Josefin Harnisch: Nein! Das ist gar nicht ok! Ganz im Gegenteil,
die Städte gehen sogar immer rabiater gegen Wildpinkler vor. Das ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann unter Umständen richtig teuer werden.
Mindestens 40 Euro kostet es, in der Karnevalszeit aber liegen die Bußgelder
sogar zwischen 75 und 200 Euro. Und noch teurer wird es, wenn man sich an
einem denkmalgeschützten Gebäude erleichtert, also zum Beispiel am Dom,
dann kann man auch schon mal mit 5.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
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Bernd Wolf: Greta-Josefin Harnisch aus der SWR-Rechtsredaktion mit
Tipps schon für die nächste Kampagne, denn: Nach der Fastnacht ist vor der
Fastnacht.
Das war der SWR1 Radioreport Recht: Die Fassenacht – mal rein
rechtlich.
Mein Name ist Bernd Wolf.
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