Hohe Masernaktivität in Österreich

Ärztekammer für Vorarlberg
Hohe Masernaktivität in Österreich
Information des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
In Österreich wird aktuell eine außerordentlich hohe Masernaktivität
registriert. Im gesamten Jahr 2016 wurden österreichweit 28
Masernfälle gemeldet. Allein im Jänner 2017 sind schon 32
Masernfälle gemeldet worden, somit mehr wie im gesamten letzten
Jahr. Zahlreiche dieser Fälle wurden in den letzten Jännertagen
verzeichnet, somit ist mit dem Auftreten weiterer Fälle zu rechnen
(Inkubationszeit 8 - 10 Tage, höchstens 21 Tage).
Derzeit herrscht eine sehr hohe Masernaktivität in Rumänien, weshalb
besonders bei Personen mit Reiseanamnese aus diesem Gebiet bzw.
Kontakten zu Personen dieser Regionen erhöhte Aufmerksamkeit
erfolgen sollte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass gem. § 1 Abs.
1 Z. 1 Epidemiegesetz 1950 idgF. bereits der Verdachtsfall an Masern
meldepflichtig ist.
Problematisch ist, dass zahlreiche Fälle leider erst verspätet
diagnostiziert wurden, wodurch Maßnahmen zur Verhinderung
weiterer Infektionsketten erst verspätet gesetzt werden konnten.
Unter den bisher gemeldeten Fällen sind auch zahlreiche Kinder
< 1 Jahr mit dem besonders hohen Risiko für Komplikationen. Wir
weisen darauf hin, dass man bei Kindern < 1 Jahr nicht von einem
verlässlichen Nestschutz ausgehen kann und hier bei Exposition
dringend entsprechende, einschlägige ExpertInnen kontaktiert werden
sollten.
Zudem betroffen waren auch MitarbeiterInnen des
Gesundheitswesens. In diesem Zusammenhang wird auf den
Impfplan 2017 (Impfungen für Personal des Gesundheitswesens)
sowie auf das Fragerecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impfstatus
sowohl bei neu eintretenden als auch bereits angestellten Mitarbeitern
hingewiesen (siehe auch Broschüre „Impfungen Personal des
Gesundheitswesens – rechtliche Aspekte“ anbei).
Beim geringsten klinischen Verdacht sind sofort folgende Maßnahmen
zu treffen:
•
diagnostische Labor-Abklärung
•
Meldung laut Epidemiegesetz
•
Einleitung notwendiger Absonderungsmaßnahmen
Dokument erstellt: Montag, 24.04.2017 21:32:29 Uhr
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Ärztekammer für Vorarlberg
Zur weiterführenden Information wird auf die „ MasernStandardverfahrensanleitung (SVA) für die Gesundheitsbehörde
in Österreich“ hingewiesen: http://www.bmgf.gv.at/cms/home/
attachments/7/4/4/CH1075/CMS1483359847135/masern_leitlinie.pdf
Weiterführende Informationen:
Informationsbroschüre "Rechtliche Aspekte - Impfungen des Gesundheitspersonals" (PDF)
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Dokument erstellt: Montag, 24.04.2017 21:32:29 Uhr
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