Ärztekammer für Vorarlberg Hohe Masernaktivität in Österreich Information des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen In Österreich wird aktuell eine außerordentlich hohe Masernaktivität registriert. Im gesamten Jahr 2016 wurden österreichweit 28 Masernfälle gemeldet. Allein im Jänner 2017 sind schon 32 Masernfälle gemeldet worden, somit mehr wie im gesamten letzten Jahr. Zahlreiche dieser Fälle wurden in den letzten Jännertagen verzeichnet, somit ist mit dem Auftreten weiterer Fälle zu rechnen (Inkubationszeit 8 - 10 Tage, höchstens 21 Tage). Derzeit herrscht eine sehr hohe Masernaktivität in Rumänien, weshalb besonders bei Personen mit Reiseanamnese aus diesem Gebiet bzw. Kontakten zu Personen dieser Regionen erhöhte Aufmerksamkeit erfolgen sollte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass gem. § 1 Abs. 1 Z. 1 Epidemiegesetz 1950 idgF. bereits der Verdachtsfall an Masern meldepflichtig ist. Problematisch ist, dass zahlreiche Fälle leider erst verspätet diagnostiziert wurden, wodurch Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Infektionsketten erst verspätet gesetzt werden konnten. Unter den bisher gemeldeten Fällen sind auch zahlreiche Kinder < 1 Jahr mit dem besonders hohen Risiko für Komplikationen. Wir weisen darauf hin, dass man bei Kindern < 1 Jahr nicht von einem verlässlichen Nestschutz ausgehen kann und hier bei Exposition dringend entsprechende, einschlägige ExpertInnen kontaktiert werden sollten. Zudem betroffen waren auch MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens. In diesem Zusammenhang wird auf den Impfplan 2017 (Impfungen für Personal des Gesundheitswesens) sowie auf das Fragerecht des Arbeitgebers hinsichtlich des Impfstatus sowohl bei neu eintretenden als auch bereits angestellten Mitarbeitern hingewiesen (siehe auch Broschüre „Impfungen Personal des Gesundheitswesens – rechtliche Aspekte“ anbei). Beim geringsten klinischen Verdacht sind sofort folgende Maßnahmen zu treffen: • diagnostische Labor-Abklärung • Meldung laut Epidemiegesetz • Einleitung notwendiger Absonderungsmaßnahmen Dokument erstellt: Montag, 24.04.2017 21:32:29 Uhr Seite: 1/2 Ärztekammer für Vorarlberg Zur weiterführenden Information wird auf die „ MasernStandardverfahrensanleitung (SVA) für die Gesundheitsbehörde in Österreich“ hingewiesen: http://www.bmgf.gv.at/cms/home/ attachments/7/4/4/CH1075/CMS1483359847135/masern_leitlinie.pdf Weiterführende Informationen: Informationsbroschüre "Rechtliche Aspekte - Impfungen des Gesundheitspersonals" (PDF) >> Dokument erstellt: Montag, 24.04.2017 21:32:29 Uhr Seite: 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc