energieeffizienz von Gebäuden

BDEW Bundesverband
der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstraße 32
10117 Berlin
Stellungnahme
zum Vorschlag einer Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Berlin, im Februar 2017
Stellungnahme
Grundlage für die langfristige und dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor sind nachhaltige Investitionen in energieeffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude. Im
Zuge der technischen Entwicklung kommt dabei der technischen Ausstattung, aber auch der
Integration erneuerbarer Energieträger, eine immer größere Bedeutung zu.
Dieser Entwicklung trägt die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag für eine maßvolle
und angemessene Weiterentwicklung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie weitgehend Rechnung.
Der Vorschlag berücksichtigt die zunehmende Bedeutung der technischen Ausstattung der
Gebäude und der intelligenten Vernetzung der Gebäudesysteme für die Energieeffizienz der
Gebäudeenergieversorgung z. B. über die Einführung eines „Smartness-Faktors“.
Allerdings bleibt es bei der ausschließlichen Fokussierung auf das einzelne Gebäude bzw.
„on-site“-Lösungen. Das größte Potenzial zur Effizienzsteigerung und Dekarbonisierung des
Gebäudesektors liegt im urbanen Gebäudebestand. Gerade für städtische Ballungsräume
bieten gebäudeübergreifende bzw. Quartierslösungen zusätzliche Effizienz-Potenziale. Auch
für diese Lösungen muss die Gebäudeeffizienz-Richtlinie geöffnet werden.
Die Stärkung des Beitrags des Gebäudesektors für den Ausbau einer intelligenten Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität begrüßt der BDEW ausdrücklich. Nur ein auch EU-weit ausreichendes Angebot an Ladepunkten macht die weitere Entwicklung der Elektromobilität erst
möglich und hilft bei der notwendigen Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Dabei können
auch zusätzliche Optionen zur Integration Erneuerbarer Energien geschaffen werden. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass parallel zur Ausstattung der Gebäude mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge auch die vorgelagerte Struktur des öffentlichen Versorgungsnetzes entsprechend ausgebaut bzw. vorhanden sein muss. Zudem müssen alle technisch verfügbaren und kosteneffizienten Optionen zur intelligenten Ladesteuerung genutzt werden.
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Zu den Regelungen im Einzelnen
1. Article 2 „Definitions“
Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3
Im Zuge der vorgesehenen Änderungen des Artikels 2 sollten zusätzlich auch weitere Absätze angepasst werden. Der Artikel sollte so ergänzt werden, dass er nicht nur auf die Vor-OrtErzeugung fokussiert, sondern auch die Berücksichtigung von effizienten Wärmeversorgungssystemen im Sinne der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) oder überwiegend erneuerbar
oder gekoppelt erzeugter Wärme, die gebäudeübergreifend bereit gestellt werden, ermöglicht. Zwischen der „dezentralen“ und der „zentralen“ Produktion sollte nicht unterschieden
werden. In städtischen Bereichen sollten zusätzlich zu Lösungen für Einzelgebäude auch
klimaneutrale Quartiers- und Arealkonzepte untersucht werden.
Zugleich wird eine Harmonisierung der Definitionen zwischen der EED, der EPBD und der
RED vorgenommen. Der Bezug auf die effiziente Fernwärme im Sinne der EED bedeutet
eine Anhebung des Anforderungsniveaus im Sinne der Erhöhung der Effizienz der Wärmeversorgung und des Beitrages zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors.
Vorschlag:
“2. ‘nearly zero-energy building’ means a building that has a very high energy performance,
as determined in accordance with Annex I. The nearly zero or very low amount of energy required should be covered to a very significant extent by either energy from renewable
sources - including energy from renewable sources produced on-site or nearby - or from ‘efficient district and local heating and cooling’ within the meaning of Article 2(41) of Directive 2012/27/EU.”
Artikel 2 Absatz 1 Nr. 3
(3) “technical building system' means: technical equipment for space heating, space cooling,
ventilation, domestic hot water, built-in lighting, building automation and control, on-site electricity generation, on-site infrastructure for electro-mobility, or a combination of such systems,
including those using energy from renewable sources or from ‘efficient district and local
heating and cooling’ within the meaning of Article 2(41) of Directive of a building or
building unit;”
2. Artikel 2a (2)
Im Artikel 2 a (2) wird gefordert, Energiearmut besonders zu berücksichtigen. Die Ursachen
für Einkommensarmut sind aber vielfältig, sie kann nur durch einen ganzheitlichen sozialpolitischen Ansatz bekämpft werden. Effizienzsteigerungen müssen stets das Gebot der Wirtschaftlichkeit erfüllen, sie können kein Element der Sozialpolitik sein. Einzelne, insbesondere
geringinvestive Maßnahmen können einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen
Situation leisten, dies darf aber nicht primäres Ziel der Effizienzstrategie sein. Stattdessen
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müssen die Ursachen von Armut im Rahmen der Sozialpolitik angegangen werden. Insbesondere für Familien mit niedrigem Einkommen sollte der Zugang zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen erleichtert werden.
Vorschlag.
(2) In their long-term renovation strategy referred to in paragraph 1, Member States shall set
out a roadmap with clear milestones and measures to deliver on the long-term 2050 goal to
decarbonise their national building stock, with specific milestones for 2030.
In addition, the long term renovation strategy shall contribute to the alleviation of energy poverty the long-term strategy shall ensure that households that are confronted
with poverty have equal access to energy efficiency financing measures.
3. Article 8, „technical building system “, Nr. 2
Die Einführung von Anforderungen zum Ausbau einer Ladeinfrastruktur auf EU-Ebene und
nationaler Ebene im Rahmen der EPBD sieht der BDEW positiv. Der Ausbau muss aber auch
kosteneffizient sein. Ziel sollte es sein, die Ladeinfrastruktur in Einklang mit dem (aktuellen
und erwarteten) Aufkommen von Elektrofahrzeugen auf der Straße zu bringen, damit die EUweite Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur den Ausbau der Elektromobilität unterstützt.
Es ist positiv hervorzuheben, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission klar feststellt, dass Ladestationen intelligent sein sollten, d. h. sie sollten in der Lage sein, in Reaktion
auf Preis- und/oder Lastsignale den Ladevorgang zu beginnen oder zu beenden. Dies ist essenziell mit Blick auf die Entwicklung intelligenter Stromnetze mit Demand Response, welche
die Kosteneffizienz erhöhen und die Emissionen sowie die Kosten für Stromkunden verringern werden.
Vorschlag:
Artikel 8 Nummer 2:
(2) Member States shall ensure that in all new non-residential buildings and in all existing
non-residential buildings undergoing major renovation with more than ten parking spaces,
at least one of every ten, is equipped with a recharging point within the meaning of Di10
rective 2014/94/EU on the deployment of alternative fuels infrastructure , which is capable of starting and stopping charging in reaction to price or load signals in accordance
with grid requirements. Load management and innovative solutions should be applicable, where technical feasible and cost effective”
4. Artikel 10 (6)
Artikel 10 Abs. 6 fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an die Energieeinsparung zu koppeln. Dieser
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Nachweis der Wirkung von geförderten Maßnahmen und eine einheitliche Fördersystematik
sind zu begrüßen. Die öffentlichen Mittel sollen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie ihre
größte Wirkung entfalten. Eine direkte Ausrichtung an den Energie- oder CO2Vermeidungskosten sichert den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel.
5. Annex I
Ausdrücklich zu begrüßen ist die Klarstellung der Messung der Energieperformance eines
Gebäudes über den Indikator kWh Primärenergie pro Quadratmeter und Jahr im Anhang I.
Damit ist eine einheitliche Messung und Darstellung der Effizienz eines Gebäudes EU-weit
sichergestellt. Auch die ebenfalls im Anhang I eingeführte Option, erneuerbare Energieträger,
die on-site erzeugt oder über einen Energieträger eingebracht wurden, bei der Bewertung des
Gebäudes einzubeziehen, berücksichtigt den stetigen Zubau Erneuerbarer Energie und die
Investitionsbereitschaft der Gebäudeeigentümer im Sinne der Energiewende.
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