Juristische Starthilfe

salzburg
5020 Salzburg, Alpenstraße 102–104, Tel. 0662 639 99-0, Fax 0662 639 99-45, E-Mail: [email protected]
Juristische Starthilfe
Telefonisch, schriftlich oder persönlich: Immer mehr Mitglieder suchen bei rechtlichen Problemen rund
um die Mobilität den rat des öamtc.
von aloisia gurtner
O
b verkehrsunfälle, Gebrauchtwagenkauf oder Strafzettel: Im Vorjahr führten die Juristinnen des
öamtc Salzburg mehr als 7.200 Rechtsberatungen durch. Verglichen mit 2015 bedeutet
das eine Steigerung der Anfragen um fast
8 Prozent. In Summe wurden 320.000 Euro
für die Salzburger öamtc-Mitglieder erkämpft. „In den meisten Fällen konnte eine
außergerichtliche Einigung erzielt werden“,
erläutert Martina Schlegel-Lanz, Leiterin der
Rechtsabteilung des öamtc Salzburg.
Die Hilfe für die Mitglieder reicht von einer einfachen Beratung bis hin zu oft monate-
langen Verhandlungen mit der Gegenseite.
Hilfe nach Verkehrsunfällen kommt in der
Statistik der öamtc-Rechtsabteilung am
häufigsten vor, gefolgt von Verkehrsstrafen im
In- und Ausland, Problemen beim Gebrauchtwagenkauf, Besitzstörungsklagen und
allgemeinen verkehrsrechtlichen Auskünften.
„Wir geben unseren Mitgliedern juristische
Starthilfe“, sagt Martina Schlegel-Lanz. „Die
jahrelange Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen schon eine erste rechtliche Einschätzung
genügt, um das Problem zu lösen.“
In Einzelfällen geht es oft um bedeutende
Summen: „Den höchsten Betrag mit 20.000
Kompetente Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr und
Reise! Die Clubjuristinnen Marlene
Lindner, Christina Holzer-Weiß und
Martina Schlegel-Lanz (v. l.) sind für
die Salzburger Mitglieder da.
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„Die kostenlose
Rechtsberatung für
unsere Mitglieder
gehört zu den
Kernkompetenzen
des Clubs.“
Martina Schlegel-Lanz, Leiterin
Rechtsdienste ÖAMTC Salzburg
Salzburg
Euro konnten wir für ein Clubmitglied nach
einem Verkehrsunfall erwirken“, erinnert sich
Clubjuristin Schlegel-Lanz. Doch auch um
„kleine“ Fälle nahm sich die Rechtsabteilung
des Clubs engagiert an: So wurden einer Salzburgerin von einer doppelt abgebuchten
Maut immerhin 12 Euro rückerstattet, nachdem der öamtc bei der italienischen Mautgesellschaft interveniert hatte.
hilfe rund um die uhr: Über die Schutzbrief-Nothilfe Tel. +43 1 25 120 00 erreichen
club
Mitglieder in dringenden Rechtsfragen auch
außerhalb der Dienstzeiten einen Juristen des
Clubs. Mit dieser „juristischen Nothilfe“ ist
der öamtc in dringenden Rechtsfragen (z.B.
auch nach einem Unfall im Ausland) immer
für die Mitglieder da. n
Helmuth Schweiberer, Hallwang, seit 12 Jahren beim Club.
„Im Jahr 1999 habe ich bei einer Firma ein Auto gekauft, das ich im Jahr 2007 um 3.900 Euro privat
wieder verkauft habe. Ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich heuer einen Brief einer Masseverwalterin bekam, die die Insolvenz des Autohauses abwickelte. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte mein
Auto zweimal verkauft, einmal um 3.900 Euro an den privaten Käufer und einmal um 13.000 Euro an
besagte Firma. Ich sollte innerhalb von 10 Tagen Stellung beziehen.
Der Vorwurf war für mich völlig absurd, dennoch war ich sehr verunsichert und deshalb wandte ich
mich an den ÖAMTC. Ich bekam sofort einen Termin bei Clubjuristin Christina Holzer-Weiß. Sie sichtete meine Unterlagen und kontaktierte die Masseverwalterin. Da diese keinerlei Beweise für die Vorwürfe vorlegen konnte, war die Sache nach einer Woche für mich positiv erledigt.
Ich war irrsinnig erleichtert, dass ich sofort Rechtssicherheit bekam. Vielen Dank an den ÖAMTC für
die rasche und unbürokratische Hilfe.“
Christian Stangl, Hallwang, seit 31 Jahren beim ÖAMTC. Bild: Tochter Theresa.
„Beim Ausparken hat ein Nachbar unsere Vespa umgestoßen und dabei einen großen Schaden verursacht. Wir wollten die Vespa unbedingt reparieren lassen, die Kosten dafür wurden von der Fachwerkstätte auf 1.750 Euro eingeschätzt. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte allerdings nur den
von einem Gutachter festgestellten Restwert von 1.080 Euro übernehmen.
Da wir uns damit nicht zufriedengeben wollten, habe ich die Sachlage an die Rechtsabteilung des
ÖAMTC Salzburg mit der Bitte um Aufklärung weitergeleitet, was in diesem Fall zu tun wäre. Ich habe
nicht erwartet, dass sich die Rechtsabteilung der Sache selbst annimmt, aber genau das tat Frau
Schlegel-Lanz prompt.
Sie hat mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und schlussendlich erreicht, dass die Versicherung 1.445 Euro bezahlte. Mit dieser Summe und einigen geringen Abstrichen bei der Reparatur
konnte die Vespa ohne großartige Mehrkosten repariert werden.
Fazit: Durch den ÖAMTC habe ich mir 360 Euro erspart. Dieses Ergebnis hätte ich alleine sicher nicht
erreicht, da ich mit derartigen Schäden und nachfolgenden ,Diskussionen‘ mit der gegnerischen Versicherung kaum Erfahrung habe.“
ÖAMTC (3), Privat (1)
Katharina Fraueneder, Salzburg, seit 16 Jahren beim Club.
„Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, als ich an einer Kreuzung von einem Autofahrer,
der mich übersehen hatte, niedergestoßen wurde. Ich hatte Glück im Unglück, denn ich kam mit Prellungen und Abschürfungen davon. Außerdem war mein Fahrrad beschädigt.
Nach der Protokollaufnahme bei der Polizei wandte ich mich noch am selben Tag an die Rechtsabteilung des ÖAMTC, um mich bezüglich meiner Ansprüche auf Schmerzengeld und Schadenersatz
beraten zu lassen. Clubjuristin Marlene Lindner hat sofort mit der Versicherung des Unfallgegners
Kontakt aufgenommen und erreichte für mich ein angemessenes Schmerzengeld, die Übernahme der
Kosten für die Fahrrad-Reparatur und die Reinigung meiner verschmutzten Kleidung.
Ich möchte mich ganz herzlich beim Club für die engagierte, kompetente und freundliche Beratung
und Unterstützung bedanken. Mir geht es dabei nicht nur um die finanzielle Abgeltung, sondern vor
allem um den menschlichen Aspekt. Man hat jemanden, der einem in solchen Fällen zur Seite steht.
Für mich ist der Clubbeitrag die beste Investition des Jahres!“
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Salzburg
Willkommen in der Welt der „Gelben Engel“. Die Kfz-Lehrlinge erlebten spannende Einblicke in das Arbeitsumfeld beim ÖAMTC.
Traumberuf „Gelber Engel“
Vor dem Abschluss ihrer vierjährigen Ausbildung statteten 35 angehende Kfz-Technikerinnen und Techniker dem neuen ÖAMTCStützpunkt Salzburg Nord einen Besuch ab. Pannenhelfer Andreas
Mitterecker und Schulungsleiter Harry Angerer gaben den interessierten Schülern der Landesberufsschule 1 einen umfassenden Einblick
in die Aufgaben am Stützpunkt und im Pannendienst.
„Wir möchten den Jungtechnikern das vielfältige und spannende Arbeitsumfeld beim ÖAMTC zeigen und hoffen, dass sich einige für eine
Karriere bei den „Gelben Engeln“ entscheiden“, erläutert ÖAMTCChef Erich Lobensommer.
Fahrende Werkstatt: Pannenhelfer Andreas Mitterecker stellt sein KAP
(Kombiniertes Abschlepp- und Pannenfahrzeug) vor.
Baby an Bord
Treuereise ins Baltikum
Christophorus-Crew als Geburtshelfer. Besonders eilig hatte es
der kleine Andreas aus Bergheim. Als bei Mama Daniela plötzlich
starke Wehen einsetzten, rief sie den Rettungsdienst. Gleichzeitig
mit dem Wagen des Roten Kreuzes traf auch die Crew des ÖAMTCHubschraubers Christophorus 6 in Bergheim ein. Doch das Baby
wollte nicht mehr warten und erblickte noch daheim das Licht der
Welt. Weil die Geburt nicht ganz komplikationslos verlief, wurden
Mutter und Säugling zur Sicherheit ins LKH Salzburg geflogen. Mittlerweile ist Mama Daniela wieder wohlauf, der kleine Andreas entwickelt sich prächtig. Wir gratulieren den frisch gebackenen Eltern mit
dem dreijährigen Bruder Valentin und wünschen alles Gute!
Exklusiv für Mitglieder: eine Woche Rundtour um nur 999 Euro.
Ein Sehnsuchtsziel für viele sind die drei baltischen Länder Estland,
Lettland und Litauen. Exklusiv für langjährige Mitglieder bietet der
ÖAMTC 2017 als Dankeschön eine einwöchige Rundreise durch das
Baltikum mit Unterkunft in Vier-Sterne-Hotels an. Im Preis von nur
999 Euro pro Person im Doppelzimmer sind Besichtigungen mit
deutschsprachiger Reiseleitung und viele Eintritte schon eingeschlossen. Die Bus-Rundreisen, die nur Mitglieder buchen können (maximal
drei Begleitpersonen), zeichnen sich durch ein ausgewogenes Besichtigungsprogramm sowie ÖAMTC-Reisebetreuung vor Ort aus.
Halbpension (sieben Mal Abendessen) ist für nur 110 Euro Aufpreis
zubuchbar, ein Einzelzimmer kostet 300 Euro zusätzlich.
Die An- und Abreise erfolgt mit Niki-Sonderflügen direkt ab Salzburg!
Aufregender Einsatz
als Geburtshelfer!
Notarzt Thomas
Willsdorf, ÖAMTCPilot Stefan Dürager
und Notfallsanitäter
Christian Leitner
(v. l.) freuen sich
gemeinsam mit Papa
Alexander und Mama
Daniela über den
süßen Nachwuchs.
Termine:
07.06 und 19.07. 2017
Detailinfos und Buchungen in
den ÖAMTC Reisebüros
Salzburg, Alpenstraße 102,
Tel. (0662) 62 66 16
Eugendorf, Moosstraße 37,
Tel. (06225) 28439
www.oeamtc.at/treuereisen
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Mobile Rechtsberatung
Die Clubjuristinnen beraten Sie direkt an Ihrem Stützpunkt.
08.02. Zell am See
22.02. St. Johann
08.03. Zell am See
Anmeldung erwünscht unter Tel. 0662 63999 50131
Ihr Recht von Mag. Martina Schlegel-Lanz, Verkehrsjuristin
Mobil trotz Handicap
des ÖAMTC Salzburg
ÖAMTC (3), Privat (1), Getty Images (1)
Autobahn, Schnellstraße, Autostraße –
wo gilt die Vignettenpflicht?
Herr R. möchte wissen, ob er auf einer Umfahrungsstraße, die mit
einem blauen Verkehrszeichen mit weißem Auto gekennzeichnet ist,
eine Vignette benötigt.
In Österreich besteht Vignettenpflicht nur auf Autobahnen und
Schnellstraßen. Während völlig klar ist, was Autobahnen sind, stellt
sich oft die Frage, was eigentlich eine Schnellstraße ist.
Die StVO kennt einerseits die Begriffe „Autobahn“ und „Autostraße“
jeweils mit eigenem Verkehrszeichen. Den Begriff der „Schnellstraße“
oder ein eigenes Verkehrszeichen dafür gibt es im Gesetz nicht. Die
Vignettenpflicht auf einer Schnellstraße gilt daher nur, wenn diese
ebenfalls mit dem Verkehrszeichen „Autobahn“ beschildert ist.
Autobahnen: Bundesstraßen; Zuständigkeit der Asfinag; Vignettenpflicht; immer Freilandstraßen ohne Kreuzungen; Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Motorräder 130 km/h, soweit nicht anders verordnet;
müssen zwei baulich getrennte Richtungsfahrbahnen mit mindestens
zwei Fahrstreifen pro Richtung aufweisen; dürfen nur von Kfz benützt
werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen; jeder andere Verkehr (Fußgänger, Motorfahrräder etc.) ist verboten; es bestehen diverse Verbote
(Umkehren, Befahren entgegen der
vorgesehenen Fahrtrichtung, Rückwärtsfahren etc.); Beispiel: A1, A10,
Teile der B 311 (Autobahnzubringer
beim Knoten Pongau).
Schnellstraßen: Bundesstraßen;
werden sukzessive zu Autobahnen
ausgebaut; Zuständigkeit der Asfinag; Vignettenpflicht, wenn sie mit
dem Hinweiszeichen „Autobahn“ gekennzeichnet sind; dann gelten
auch die gleichen Regeln wie für Autobahnen; gibt es im Bundesland
Salzburg nicht.
Autostraßen: Landesstraßen; können im Ortsgebiet oder im Freiland liegen; unterscheiden sich baulich von Autobahnen; Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h im Freiland bzw. 50 km/h im
Ortsgebiet, soweit nicht anders verordnet; keine Vignettenpflicht; ist
eine Vorrangstraße; alle oben genannten Verbote (Mindestbauartgeschwindigkeit 60 km/h, Verbot von Motorfahrrädern, Umkehrverbot)
gelten auch hier; Beispiel: Teile der B 311 Pinzgauer Straße.
ÖAMTC-Tipp: Vignetten dürfen nie im Tönungsstreifen aufgeklebt
werden, da sie sonst von den Kameras nicht erkannt werden können,
was Strafen zur Folge hat.
Die Clubjuristinnen des ÖAMTC Salzburg stehen Ihnen mit Rat und
Tat zur Seite. Termine unter Tel. 0662 63 999-0.
Beratung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Infos
und Terminvereinbarung unter Tel. 0662 63999 50205 bzw.
[email protected]
Neuwahl
der Delegierten
samtc sucht Vertreter der ordentlichen Mitglieder.
G
emäss § 12 Abs. 4 der Satzungen des samtc findet heuer
die Neuwahl sämtlicher Vertreter der ordentlichen Mitglieder
(Delegierten) für die Funktionsperiode 2018 bis 2022 statt.
Daher suchen wir Mitglieder, die sich für diese Aufgabe ehrenamtlich
zur Verfügung stellen möchten. Wer die Mitglieder-Interessen in der
jährlichen Generalversammlung vertreten will, wird ersucht, den Abschnitt ausgefüllt an den samtc zu senden.
Als Wahlwerber können nur jene ordentlichen Vereinsmitglieder
auftreten, die bei Ausschreibung der Wahl dem samtc bereits 2 Jahre
als solche angehören, ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber
nachgekommen sind, in keinem Dienstverhältnis zum samtc stehen, sich als Wahlwerber innerhalb der Frist melden, überdies unbescholten sind und das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Die Anmeldung muss bis spätestens 5. März 2017 im Sekretariat
des samtc einlangen. Nach Schluss der Anmeldefrist werden die
Wahlwerber in alphabetischer Reihenfolge in eine Wahlliste aufgenommen. Diese wird samt Wahlordnung im auto touring (April
2017) veröffentlicht.
Ich ersuche, mich in die Liste der Wahlwerber für die Funktionsperiode
2018 bis 2022 aufzunehmen:
Vor- und Zuname
GeburtsdatumClubkartennr.
Beruf/Titel
Anschrift
DatumUnterschrift
Bitte senden an: ÖAMTC-Salzburg, Alpenstraße 102–104, 5020 Salzburg