salzburg 5020 Salzburg, Alpenstraße 102–104, Tel. 0662 639 99-0, Fax 0662 639 99-45, E-Mail: [email protected] Juristische Starthilfe Telefonisch, schriftlich oder persönlich: Immer mehr Mitglieder suchen bei rechtlichen Problemen rund um die Mobilität den rat des öamtc. von aloisia gurtner O b verkehrsunfälle, Gebrauchtwagenkauf oder Strafzettel: Im Vorjahr führten die Juristinnen des öamtc Salzburg mehr als 7.200 Rechtsberatungen durch. Verglichen mit 2015 bedeutet das eine Steigerung der Anfragen um fast 8 Prozent. In Summe wurden 320.000 Euro für die Salzburger öamtc-Mitglieder erkämpft. „In den meisten Fällen konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden“, erläutert Martina Schlegel-Lanz, Leiterin der Rechtsabteilung des öamtc Salzburg. Die Hilfe für die Mitglieder reicht von einer einfachen Beratung bis hin zu oft monate- langen Verhandlungen mit der Gegenseite. Hilfe nach Verkehrsunfällen kommt in der Statistik der öamtc-Rechtsabteilung am häufigsten vor, gefolgt von Verkehrsstrafen im In- und Ausland, Problemen beim Gebrauchtwagenkauf, Besitzstörungsklagen und allgemeinen verkehrsrechtlichen Auskünften. „Wir geben unseren Mitgliedern juristische Starthilfe“, sagt Martina Schlegel-Lanz. „Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen schon eine erste rechtliche Einschätzung genügt, um das Problem zu lösen.“ In Einzelfällen geht es oft um bedeutende Summen: „Den höchsten Betrag mit 20.000 Kompetente Hilfe bei allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr und Reise! Die Clubjuristinnen Marlene Lindner, Christina Holzer-Weiß und Martina Schlegel-Lanz (v. l.) sind für die Salzburger Mitglieder da. auto touring 54 februar 2017 „Die kostenlose Rechtsberatung für unsere Mitglieder gehört zu den Kernkompetenzen des Clubs.“ Martina Schlegel-Lanz, Leiterin Rechtsdienste ÖAMTC Salzburg Salzburg Euro konnten wir für ein Clubmitglied nach einem Verkehrsunfall erwirken“, erinnert sich Clubjuristin Schlegel-Lanz. Doch auch um „kleine“ Fälle nahm sich die Rechtsabteilung des Clubs engagiert an: So wurden einer Salzburgerin von einer doppelt abgebuchten Maut immerhin 12 Euro rückerstattet, nachdem der öamtc bei der italienischen Mautgesellschaft interveniert hatte. hilfe rund um die uhr: Über die Schutzbrief-Nothilfe Tel. +43 1 25 120 00 erreichen club Mitglieder in dringenden Rechtsfragen auch außerhalb der Dienstzeiten einen Juristen des Clubs. Mit dieser „juristischen Nothilfe“ ist der öamtc in dringenden Rechtsfragen (z.B. auch nach einem Unfall im Ausland) immer für die Mitglieder da. n Helmuth Schweiberer, Hallwang, seit 12 Jahren beim Club. „Im Jahr 1999 habe ich bei einer Firma ein Auto gekauft, das ich im Jahr 2007 um 3.900 Euro privat wieder verkauft habe. Ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich heuer einen Brief einer Masseverwalterin bekam, die die Insolvenz des Autohauses abwickelte. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte mein Auto zweimal verkauft, einmal um 3.900 Euro an den privaten Käufer und einmal um 13.000 Euro an besagte Firma. Ich sollte innerhalb von 10 Tagen Stellung beziehen. Der Vorwurf war für mich völlig absurd, dennoch war ich sehr verunsichert und deshalb wandte ich mich an den ÖAMTC. Ich bekam sofort einen Termin bei Clubjuristin Christina Holzer-Weiß. Sie sichtete meine Unterlagen und kontaktierte die Masseverwalterin. Da diese keinerlei Beweise für die Vorwürfe vorlegen konnte, war die Sache nach einer Woche für mich positiv erledigt. Ich war irrsinnig erleichtert, dass ich sofort Rechtssicherheit bekam. Vielen Dank an den ÖAMTC für die rasche und unbürokratische Hilfe.“ Christian Stangl, Hallwang, seit 31 Jahren beim ÖAMTC. Bild: Tochter Theresa. „Beim Ausparken hat ein Nachbar unsere Vespa umgestoßen und dabei einen großen Schaden verursacht. Wir wollten die Vespa unbedingt reparieren lassen, die Kosten dafür wurden von der Fachwerkstätte auf 1.750 Euro eingeschätzt. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte allerdings nur den von einem Gutachter festgestellten Restwert von 1.080 Euro übernehmen. Da wir uns damit nicht zufriedengeben wollten, habe ich die Sachlage an die Rechtsabteilung des ÖAMTC Salzburg mit der Bitte um Aufklärung weitergeleitet, was in diesem Fall zu tun wäre. Ich habe nicht erwartet, dass sich die Rechtsabteilung der Sache selbst annimmt, aber genau das tat Frau Schlegel-Lanz prompt. Sie hat mit der Versicherung Kontakt aufgenommen und schlussendlich erreicht, dass die Versicherung 1.445 Euro bezahlte. Mit dieser Summe und einigen geringen Abstrichen bei der Reparatur konnte die Vespa ohne großartige Mehrkosten repariert werden. Fazit: Durch den ÖAMTC habe ich mir 360 Euro erspart. Dieses Ergebnis hätte ich alleine sicher nicht erreicht, da ich mit derartigen Schäden und nachfolgenden ,Diskussionen‘ mit der gegnerischen Versicherung kaum Erfahrung habe.“ ÖAMTC (3), Privat (1) Katharina Fraueneder, Salzburg, seit 16 Jahren beim Club. „Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, als ich an einer Kreuzung von einem Autofahrer, der mich übersehen hatte, niedergestoßen wurde. Ich hatte Glück im Unglück, denn ich kam mit Prellungen und Abschürfungen davon. Außerdem war mein Fahrrad beschädigt. Nach der Protokollaufnahme bei der Polizei wandte ich mich noch am selben Tag an die Rechtsabteilung des ÖAMTC, um mich bezüglich meiner Ansprüche auf Schmerzengeld und Schadenersatz beraten zu lassen. Clubjuristin Marlene Lindner hat sofort mit der Versicherung des Unfallgegners Kontakt aufgenommen und erreichte für mich ein angemessenes Schmerzengeld, die Übernahme der Kosten für die Fahrrad-Reparatur und die Reinigung meiner verschmutzten Kleidung. Ich möchte mich ganz herzlich beim Club für die engagierte, kompetente und freundliche Beratung und Unterstützung bedanken. Mir geht es dabei nicht nur um die finanzielle Abgeltung, sondern vor allem um den menschlichen Aspekt. Man hat jemanden, der einem in solchen Fällen zur Seite steht. Für mich ist der Clubbeitrag die beste Investition des Jahres!“ auto touring 55 februar 2017 club Salzburg Willkommen in der Welt der „Gelben Engel“. Die Kfz-Lehrlinge erlebten spannende Einblicke in das Arbeitsumfeld beim ÖAMTC. Traumberuf „Gelber Engel“ Vor dem Abschluss ihrer vierjährigen Ausbildung statteten 35 angehende Kfz-Technikerinnen und Techniker dem neuen ÖAMTCStützpunkt Salzburg Nord einen Besuch ab. Pannenhelfer Andreas Mitterecker und Schulungsleiter Harry Angerer gaben den interessierten Schülern der Landesberufsschule 1 einen umfassenden Einblick in die Aufgaben am Stützpunkt und im Pannendienst. „Wir möchten den Jungtechnikern das vielfältige und spannende Arbeitsumfeld beim ÖAMTC zeigen und hoffen, dass sich einige für eine Karriere bei den „Gelben Engeln“ entscheiden“, erläutert ÖAMTCChef Erich Lobensommer. Fahrende Werkstatt: Pannenhelfer Andreas Mitterecker stellt sein KAP (Kombiniertes Abschlepp- und Pannenfahrzeug) vor. Baby an Bord Treuereise ins Baltikum Christophorus-Crew als Geburtshelfer. Besonders eilig hatte es der kleine Andreas aus Bergheim. Als bei Mama Daniela plötzlich starke Wehen einsetzten, rief sie den Rettungsdienst. Gleichzeitig mit dem Wagen des Roten Kreuzes traf auch die Crew des ÖAMTCHubschraubers Christophorus 6 in Bergheim ein. Doch das Baby wollte nicht mehr warten und erblickte noch daheim das Licht der Welt. Weil die Geburt nicht ganz komplikationslos verlief, wurden Mutter und Säugling zur Sicherheit ins LKH Salzburg geflogen. Mittlerweile ist Mama Daniela wieder wohlauf, der kleine Andreas entwickelt sich prächtig. Wir gratulieren den frisch gebackenen Eltern mit dem dreijährigen Bruder Valentin und wünschen alles Gute! Exklusiv für Mitglieder: eine Woche Rundtour um nur 999 Euro. Ein Sehnsuchtsziel für viele sind die drei baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen. Exklusiv für langjährige Mitglieder bietet der ÖAMTC 2017 als Dankeschön eine einwöchige Rundreise durch das Baltikum mit Unterkunft in Vier-Sterne-Hotels an. Im Preis von nur 999 Euro pro Person im Doppelzimmer sind Besichtigungen mit deutschsprachiger Reiseleitung und viele Eintritte schon eingeschlossen. Die Bus-Rundreisen, die nur Mitglieder buchen können (maximal drei Begleitpersonen), zeichnen sich durch ein ausgewogenes Besichtigungsprogramm sowie ÖAMTC-Reisebetreuung vor Ort aus. Halbpension (sieben Mal Abendessen) ist für nur 110 Euro Aufpreis zubuchbar, ein Einzelzimmer kostet 300 Euro zusätzlich. Die An- und Abreise erfolgt mit Niki-Sonderflügen direkt ab Salzburg! Aufregender Einsatz als Geburtshelfer! Notarzt Thomas Willsdorf, ÖAMTCPilot Stefan Dürager und Notfallsanitäter Christian Leitner (v. l.) freuen sich gemeinsam mit Papa Alexander und Mama Daniela über den süßen Nachwuchs. Termine: 07.06 und 19.07. 2017 Detailinfos und Buchungen in den ÖAMTC Reisebüros Salzburg, Alpenstraße 102, Tel. (0662) 62 66 16 Eugendorf, Moosstraße 37, Tel. (06225) 28439 www.oeamtc.at/treuereisen auto touring 56 februar 2017 Salzburg club Mobile Rechtsberatung Die Clubjuristinnen beraten Sie direkt an Ihrem Stützpunkt. 08.02. Zell am See 22.02. St. Johann 08.03. Zell am See Anmeldung erwünscht unter Tel. 0662 63999 50131 Ihr Recht von Mag. Martina Schlegel-Lanz, Verkehrsjuristin Mobil trotz Handicap des ÖAMTC Salzburg ÖAMTC (3), Privat (1), Getty Images (1) Autobahn, Schnellstraße, Autostraße – wo gilt die Vignettenpflicht? Herr R. möchte wissen, ob er auf einer Umfahrungsstraße, die mit einem blauen Verkehrszeichen mit weißem Auto gekennzeichnet ist, eine Vignette benötigt. In Österreich besteht Vignettenpflicht nur auf Autobahnen und Schnellstraßen. Während völlig klar ist, was Autobahnen sind, stellt sich oft die Frage, was eigentlich eine Schnellstraße ist. Die StVO kennt einerseits die Begriffe „Autobahn“ und „Autostraße“ jeweils mit eigenem Verkehrszeichen. Den Begriff der „Schnellstraße“ oder ein eigenes Verkehrszeichen dafür gibt es im Gesetz nicht. Die Vignettenpflicht auf einer Schnellstraße gilt daher nur, wenn diese ebenfalls mit dem Verkehrszeichen „Autobahn“ beschildert ist. Autobahnen: Bundesstraßen; Zuständigkeit der Asfinag; Vignettenpflicht; immer Freilandstraßen ohne Kreuzungen; Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Motorräder 130 km/h, soweit nicht anders verordnet; müssen zwei baulich getrennte Richtungsfahrbahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung aufweisen; dürfen nur von Kfz benützt werden, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen; jeder andere Verkehr (Fußgänger, Motorfahrräder etc.) ist verboten; es bestehen diverse Verbote (Umkehren, Befahren entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung, Rückwärtsfahren etc.); Beispiel: A1, A10, Teile der B 311 (Autobahnzubringer beim Knoten Pongau). Schnellstraßen: Bundesstraßen; werden sukzessive zu Autobahnen ausgebaut; Zuständigkeit der Asfinag; Vignettenpflicht, wenn sie mit dem Hinweiszeichen „Autobahn“ gekennzeichnet sind; dann gelten auch die gleichen Regeln wie für Autobahnen; gibt es im Bundesland Salzburg nicht. Autostraßen: Landesstraßen; können im Ortsgebiet oder im Freiland liegen; unterscheiden sich baulich von Autobahnen; Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h im Freiland bzw. 50 km/h im Ortsgebiet, soweit nicht anders verordnet; keine Vignettenpflicht; ist eine Vorrangstraße; alle oben genannten Verbote (Mindestbauartgeschwindigkeit 60 km/h, Verbot von Motorfahrrädern, Umkehrverbot) gelten auch hier; Beispiel: Teile der B 311 Pinzgauer Straße. ÖAMTC-Tipp: Vignetten dürfen nie im Tönungsstreifen aufgeklebt werden, da sie sonst von den Kameras nicht erkannt werden können, was Strafen zur Folge hat. Die Clubjuristinnen des ÖAMTC Salzburg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 0662 63 999-0. Beratung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Infos und Terminvereinbarung unter Tel. 0662 63999 50205 bzw. [email protected] Neuwahl der Delegierten samtc sucht Vertreter der ordentlichen Mitglieder. G emäss § 12 Abs. 4 der Satzungen des samtc findet heuer die Neuwahl sämtlicher Vertreter der ordentlichen Mitglieder (Delegierten) für die Funktionsperiode 2018 bis 2022 statt. Daher suchen wir Mitglieder, die sich für diese Aufgabe ehrenamtlich zur Verfügung stellen möchten. Wer die Mitglieder-Interessen in der jährlichen Generalversammlung vertreten will, wird ersucht, den Abschnitt ausgefüllt an den samtc zu senden. Als Wahlwerber können nur jene ordentlichen Vereinsmitglieder auftreten, die bei Ausschreibung der Wahl dem samtc bereits 2 Jahre als solche angehören, ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nachgekommen sind, in keinem Dienstverhältnis zum samtc stehen, sich als Wahlwerber innerhalb der Frist melden, überdies unbescholten sind und das 19. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldung muss bis spätestens 5. März 2017 im Sekretariat des samtc einlangen. Nach Schluss der Anmeldefrist werden die Wahlwerber in alphabetischer Reihenfolge in eine Wahlliste aufgenommen. Diese wird samt Wahlordnung im auto touring (April 2017) veröffentlicht. Ich ersuche, mich in die Liste der Wahlwerber für die Funktionsperiode 2018 bis 2022 aufzunehmen: Vor- und Zuname GeburtsdatumClubkartennr. Beruf/Titel Anschrift DatumUnterschrift Bitte senden an: ÖAMTC-Salzburg, Alpenstraße 102–104, 5020 Salzburg
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