Jugendschutz Jugendschutzrichtlinien für den Sportlerball der SG Johannesbrunn-Binabiburg 2017 ( Abendveranstaltungen am 25.02.2017 ) 1. Jugendliche unter 16 Jahren: Einlass nur mit einem Elternteil 2. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren: a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten: Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt Ausweiskontrolle am Eingang b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten: Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter/ Erziehungsbeauftragter) Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung muss vorgelegt werden. Eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden (die Person, die im Formular angegeben ist) Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Ein Erziehungsberechtigter/-beauftragter darf nur für 1 Jugendlichen die Verantwortung übernehmen Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss solange auf der Veranstaltung bleiben wie der Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Schutzbefohlenen nehmen zu können. Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er übernimmt und darf nicht alkoholisiert sein. Die Funktion eines Erziehungsbeauftragten dürfen nur volljährige Personen ausüben.
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