Jugendschutz-Richtlinien beim SG Faschingsball

Jugendschutz
Jugendschutzrichtlinien für den Sportlerball der SG Johannesbrunn-Binabiburg 2017
( Abendveranstaltungen am 25.02.2017 )
1. Jugendliche unter 16 Jahren: Einlass nur mit einem Elternteil
2. Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren:
a) Besuch ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:
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Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt
Ausweiskontrolle am Eingang
b) Besuch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/-beauftragten:
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Ausweiskontrolle am Eingang (Jugendlicher, Erziehungsberechtigter/ Erziehungsbeauftragter)
Eine schriftliche Erziehungsbeauftragung muss vorgelegt werden.
Eine Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden
(die Person, die im Formular angegeben ist)
Aufenthalt auch nach 24.00 Uhr unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Ein Erziehungsberechtigter/-beauftragter darf nur für 1 Jugendlichen die Verantwortung
übernehmen
Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss solange auf der Veranstaltung bleiben wie der
Schutzbefohlene selbst um jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Schutzbefohlenen nehmen zu
können.
Der Erziehungsberechtigte/-beauftragte muss sich der Verantwortung bewusst sein, die er übernimmt
und darf nicht alkoholisiert sein.
Die Funktion eines Erziehungsbeauftragten dürfen nur volljährige Personen ausüben.