Expose zum

Geschäftszeichen:
42 K 34/19
Objekt :
Grundstück bebaut mit einem Wohnhaus und Nebengebäuden (sog. „Dreiseitenhof“),
gelegen in 03229 Altdöbern, Waldfrieden 1
Gemarkung:
Altdöbern
Flur :
8
Wohnhaus
Beschreibung:
Flurstück:
32
Grundbuch von Altdöbern
Blatt 1456, lfd.Nr. 1
Grundstücksgröße:
13.940 m²
Blick über Wiese in Richtung Gebäude
Freileitung durch Waldbereich
Das Bewertungsgrundstück liegt im Außenbereich in unmittelbarer Nähe der Autobahn A 13 und ist mit einem Wohnhaus (Baujahr ca.
1930 und Nebengebäuden in Form eines Dreiseitenhofes bebaut. Das Grundstück ist für eine Außenbereichslage ortsüblich (z.B.
dezentrale Schmutzwasserentsorgung) erschlossen und ist über einen überwiegend nicht befestigten Weg (Waldfrieden) zugänglich. Das
Wohnhaus besitzt eine Teilunterkellerung, ein Erdgeschoss, ein ausgebautes Dachgeschoss sowie einen Windfanganbau der aber auf einem fremden
Grundstück steht. Es ist in konventioneller, massiver Bauweise ca. 2000 errichtet worden und stand zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung leer. Es wurde bis dato
wohnlich eigen durch den Eigentümer genutzt. Auf Grund der sehr eingeschränkten Inaugenscheinnahme (das Dachgeschoss und Teilbereiche der
Teilunterkellerung konnten nicht begangen werden), wird hier die Wohnfläche auf ca. 250 m² geschätzt. Den Hof umschließen weiterhin zwei Nebengebäude,
ein ehem. Stallgebäude und ein Garagengebäude, auch hier konnte nur eingeschränkt eine Besichtigung erfolgen. Auf dem Bewertungsgrundstück befindet
sich eine mit Wald bewachsene Teilfläche, eine Wiesenfläche, die Hoffläche und eine Teilfläche, die als Geringstland angesehen werden kann.
Der bauliche und ausstattungsbezogene Zustand der Gebäude kann mit befriedigend eingeschätzt werden, es besteht erhöhter Reparatur- und
Modernisierungsstau vor allem am Wohngebäude. Auf der Hoffläche waren tlw. Reste der alten Wege- bzw. Hofbefestigung durch den Wildwuchs erkennbar.
Tlw. sind diese durch Wildwuchs an Bäumen beschädigt. Das Grundstück ist nicht grenzverlaufend eingefriedet, besitzt aber eine Einfriedung mit Toranlage für
den Hofbereich. Insgesamt hinterlassen das Grundstück und die aufstehenden Gebäude einen stark vernachlässigten Eindruck.