Platzordnung

1. Jeder Hund, der auf den Platz gebracht wird, muß haftpflichtversichert sein und
eine gültige Impfung gegen Tollwut durch den Impfpaß nachweisen können.
2. Jeder Hund ist grundsätzlich auf dem Übungsplatz an der Leine zu führen. Die
Hunde werden nur nach Anweisung abgeleint.
3. Hunde, die auf den Platz gebracht werden, sollten vor dem Übungsbetrieb
ausgeführt sein. Verunreinigungen auf dem Platz durch die Hunde sind vom
Hundeführer zu beseitigen.
4. Alle Hunde werden, sofern nicht mit ihnen gearbeitet wird, in den Boxen (PKW)
untergebracht. Welpen bis ca. 6 Monaten können an der Leine bei ihren
Besitzern auf der Terrasse bleiben.
5. Um Verständnis wird gebeten, dass die angrenzenden Grundstücke nicht als
Spazier- u. Auslaufplätze betrachtet werden.
6. Eltern haften für ihre Kinder.
7. Die Anweisungen des Übungspersonals sind während des Übungsbetriebes zu
befolgen.
8. Um einen reibungslosen Ablauf des Übungsbetriebes gewährleisten zu können,
sind die Übungszeiten einzuhalten.
9. Es ist sicherzustellen, dass sich während des Übungsbetriebes keine Kinder auf
dem Platz befinden.
Rücksicht und kollegiales Verhalten untereinander sind die Basis dafür, dass die
Ausbildung mit dem Hund Spaß macht und jeder sein gestecktes Ziel erreichen kann.