LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14334 28.02.2017 Kleine Anfrage 5646 des Abgeordneten Henning Höne FDP Aufgabenübertragung auf das LANUV zum 1. Februar 2017 – wie handlungsfähig ist das Landesamt? Die rot-grüne Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode kontinuierlich neue Aufgaben für das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) geschaffen oder von den Kreisordnungsbehörden auf dieses übertragen, beispielsweise bei der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken, bei der Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens sowie bei der Umsetzung der 16. AMG-Novelle. Im Juli 2016 wurden durch Änderung der Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz NRW zudem verschiedene Zuständigkeiten bei der Überwachung der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln im Rahmen der Lebensmittelsicherheit von den Kreisordnungsbehörden auf das LANUV hochgezont, während andere bei den Kreisordnungsbehörden verblieben sind (GV. NRW. S. 638). Die Zuständigkeitsänderung ist zum 1. Februar 2017 erfolgt. Die Hochzonung betrifft u.a. Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, die mit Lebensmitteln einen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro erzielen, Unternehmen der Systemgastronomie mit mehr als 50 Betrieben, Verpflegungsbetriebe (Gemeinschaftsverpflegung, Caterer, Küchen) mit mehr als 20.000 Hauptmahlzeiten pro Tag, Schlachthöfe mit mehr als 10.000 Schlachtungen von Schweinen oder 1.000 Schlachtungen von Rindern pro Woche, Unternehmen zur Herstellung und zum Abpacken von Lebensmitteln, die einen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro erzielen, ohne an den Endverbraucher abgebende Betriebe. Dabei ist die im LANUV als zuständig vorgesehene Abteilung 8 seit Jahren aufgrund verschiedener Umstände für die erforderliche Aufgabenwahrnehmung nur noch eingeschränkt einsatzbereit. Dies wurde zuletzt durch die im Auftrag des LANUV von PWC durchgeführte Organisationsuntersuchung belegt. Dem Bericht zufolge übersteigt der Personalbedarf „für eine sachgerechte und qualitativ angemessene Erledigung der zugewiesenen Aufgaben die dafür zur Verfügung stehende Personalkapazität“. Datum des Originals: 28.02.2017/Ausgegeben: 01.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14334 Auf Initiative der FDP-Fraktion hatte sich der zuständige Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits im Vorfeld der Verordnungsänderung mit den Auswirkungen der Aufgabenübertragung auf das LANUV beschäftigt und Sachverständige hierzu angehört. In der Anhörung wurde deutlich, dass mit der Aufgabenübertragung aufgrund der bestehenden personellen Schwierigkeiten die Gefahr für ein weiteres Nachlassen der Überwachungsdichte seitens des LANUV verbunden ist. Im Vergleich zur bisherigen Aufgabenwahrnehmung wurden Ineffizienzen infolge der Schaffung von Doppelstrukturen befürchtet und ein Mehrwert für den gesundheitlichen Verbraucherschutz bezweifelt. Angesichts dieser Umstände war zu erwarten, dass im LANUV die über acht Monate Vorbereitungszeit für die Zuständigkeitsänderung sinnvoll genutzt wurden, um künftig eine adäquate Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel. So hatte das LANUV mit Schreiben vom 9. Januar 2017 den bislang zuständigen Behörden mitgeteilt, dass im LANUV die zur Bestimmung der Zuständigkeit erforderlichen Daten nicht vollständig zur Verfügung stünden. Die Behörden wurden um Angabe der Betriebe, die „vermutlich“ in die Zuständigkeit des LANUV fallen würden, bis zum 26. Januar 2017 gebeten. Wenn vier Werktage vor Inkrafttreten der Aufgabenverlagerung dem LANUV noch nicht einmal die künftig zu überwachenden Betriebe bekannt waren, stellt sich erst Recht die Frage, wie eine ausreichende Kontrolle der Betriebe ab dem 1. Februar 2017 gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Zuständigkeitsübertragung hat die Landesregierung im Jahr 2016 ergriffen? 2. Welche Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Zuständigkeitsübertragung hat die Landesregierung im Jahr 2017 ergriffen? 3. Wie will die Landesregierung konkret, insbesondere in personeller und methodischer Hinsicht, die flächendeckende Überwachung durch das LANUV sicherstellen? 4. Wie viele bzw. welche Kontrollen wurden seit dem 1. Februar 2017 allein durch das LANUV (ohne Hinzuziehung der Kreisordnungsbehörden) durchgeführt? 5. Welchen praktischen Mehrwert hat die Zuständigkeitsänderung dem gesundheitlichen Verbraucherschutz bislang gebracht? Henning Höne 2
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