Kleine Anfrage 5646

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/14334
28.02.2017
Kleine Anfrage 5646
des Abgeordneten Henning Höne FDP
Aufgabenübertragung auf das LANUV zum 1. Februar 2017 – wie handlungsfähig ist das
Landesamt?
Die rot-grüne Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode kontinuierlich neue Aufgaben
für das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
geschaffen oder von den Kreisordnungsbehörden auf dieses übertragen, beispielsweise bei
der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken, bei der Wiedereinführung des
Widerspruchverfahrens sowie bei der Umsetzung der 16. AMG-Novelle.
Im Juli 2016 wurden durch Änderung der Zuständigkeitsverordnung Verbraucherschutz NRW
zudem verschiedene Zuständigkeiten bei der Überwachung der Rückverfolgbarkeit von
Lebensmitteln und Futtermitteln im Rahmen der Lebensmittelsicherheit von den
Kreisordnungsbehörden auf das LANUV hochgezont, während andere bei den
Kreisordnungsbehörden verblieben sind (GV. NRW. S. 638). Die Zuständigkeitsänderung ist
zum 1. Februar 2017 erfolgt.
Die Hochzonung betrifft u.a. Unternehmen des Groß- und Einzelhandels, die mit Lebensmitteln
einen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro erzielen, Unternehmen der
Systemgastronomie
mit
mehr
als
50
Betrieben,
Verpflegungsbetriebe
(Gemeinschaftsverpflegung, Caterer, Küchen) mit mehr als 20.000 Hauptmahlzeiten pro Tag,
Schlachthöfe mit mehr als 10.000 Schlachtungen von Schweinen oder 1.000 Schlachtungen
von Rindern pro Woche, Unternehmen zur Herstellung und zum Abpacken von Lebensmitteln,
die einen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro erzielen, ohne an den
Endverbraucher abgebende Betriebe.
Dabei ist die im LANUV als zuständig vorgesehene Abteilung 8 seit Jahren aufgrund
verschiedener Umstände für die erforderliche Aufgabenwahrnehmung nur noch eingeschränkt
einsatzbereit. Dies wurde zuletzt durch die im Auftrag des LANUV von PWC durchgeführte
Organisationsuntersuchung belegt. Dem Bericht zufolge übersteigt der Personalbedarf „für
eine sachgerechte und qualitativ angemessene Erledigung der zugewiesenen Aufgaben die
dafür zur Verfügung stehende Personalkapazität“.
Datum des Originals: 28.02.2017/Ausgegeben: 01.03.2017
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/14334
Auf Initiative der FDP-Fraktion hatte sich der zuständige Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits im Vorfeld der
Verordnungsänderung mit den Auswirkungen der Aufgabenübertragung auf das LANUV
beschäftigt und Sachverständige hierzu angehört. In der Anhörung wurde deutlich, dass mit
der Aufgabenübertragung aufgrund der bestehenden personellen Schwierigkeiten die Gefahr
für ein weiteres Nachlassen der Überwachungsdichte seitens des LANUV verbunden ist. Im
Vergleich zur bisherigen Aufgabenwahrnehmung wurden Ineffizienzen infolge der Schaffung
von Doppelstrukturen befürchtet und ein Mehrwert für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz bezweifelt.
Angesichts dieser Umstände war zu erwarten, dass im LANUV die über acht Monate
Vorbereitungszeit für die Zuständigkeitsänderung sinnvoll genutzt wurden, um künftig eine
adäquate Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel.
So hatte das LANUV mit Schreiben vom 9. Januar 2017 den bislang zuständigen Behörden
mitgeteilt, dass im LANUV die zur Bestimmung der Zuständigkeit erforderlichen Daten nicht
vollständig zur Verfügung stünden. Die Behörden wurden um Angabe der Betriebe, die
„vermutlich“ in die Zuständigkeit des LANUV fallen würden, bis zum 26. Januar 2017 gebeten.
Wenn vier Werktage vor Inkrafttreten der Aufgabenverlagerung dem LANUV noch nicht einmal
die künftig zu überwachenden Betriebe bekannt waren, stellt sich erst Recht die Frage, wie
eine ausreichende Kontrolle der Betriebe ab dem 1. Februar 2017 gewährleistet wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1.
Welche Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Zuständigkeitsübertragung hat die
Landesregierung im Jahr 2016 ergriffen?
2.
Welche Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Zuständigkeitsübertragung hat die
Landesregierung im Jahr 2017 ergriffen?
3.
Wie will die Landesregierung konkret, insbesondere in personeller und methodischer
Hinsicht, die flächendeckende Überwachung durch das LANUV sicherstellen?
4.
Wie viele bzw. welche Kontrollen wurden seit dem 1. Februar 2017 allein durch das
LANUV (ohne Hinzuziehung der Kreisordnungsbehörden) durchgeführt?
5.
Welchen praktischen Mehrwert hat die Zuständigkeitsänderung dem gesundheitlichen
Verbraucherschutz bislang gebracht?
Henning Höne
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