ENTSPRECHEND DER EU-RICHTLINIE 2010/65: ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW MELDEFORMALITÄTEN IN DEUTSCHEN SEEHÄFEN SOFTWARE ◾ BERATUNG ◾ LÖSUNGEN ◾ ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW: MELDEFORMALITÄTEN AUF DEM NEUESTEN STAND ENTSPRICHT DER EU-RICHTLINIE WIE FUNKTIONIERT DAS NSW UND WARUM ANSW? Das Advantage National Single Window (ANSW) ist ein Softwareprodukt der dbh Logistics IT AG, mit dem die Meldeformalitäten für Schiffsankünfte in allen deutschen Seehäfen gemäß der EU-Richtlinie 2010/65 durchgeführt werden können, die am 1. Juni 2015 in Kraft trat. Die Meldeverpflichteten eines einkommenden oder ausgehenden Seeschiffes übermitteln die erforderlichen Daten, wie die Schiffsanmeldung (Hafenamt), das Besatzungsverzeichnis (Bundespolizei) oder die Gefahrgutanmeldung (Hafenamt), an das ANSW. Hierfür stehen unterschiedlichste Möglichkeiten zur Verfügung. Die Forderungen dieser Richtlinie wurden in Deutschland durch die Änderung der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) in nationales Recht umgesetzt. Die AnlBV ist Grundlage für die Verpflichtung der Schifffahrtstreibenden, die nach der Verordnung erforderlichen Informationen elektronisch über das National-Single-Window-Kernsystem der Bundesrepublik Deutschland bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Koblenz anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine Kommunikation zwischen Meldebeteiligten und Behörden. Die Kommunikation mit anderen Wirtschaftsunternehmen ist von der Verpflichtung ausgenommen. Diese Informationen werden an das NSW-Kernsystem weiter geleitet. Das National Single Window stellt sicher, dass jeder Empfänger, wie Bundespolizei, Hafenamt und Seegesundheitsbehörde, genau die Informationen bekommt, die er braucht. Hierfür werden der jeweiligen Behörde die für sie bestimmten Daten über eine eigene Schnittstelle oder ein beauftragtes Hafen-Informations-System (HIS) zur Verfügung gestellt. MELDEVERANTWORTLICHE BETEILIGTE Registrie rung VISIT-ID Hafenstaat kontrolle Richtlinie 2009/16 in Verbindung mit Richtlinie 2002/59 Schiffs sicherheit Bunker meldung Verordnung EC No. 752/2004, Artikel 6 Richtlinie 2002/59, Artikel 5 Hafen anmeldung Maritime Gesundheits erklärung Richtlinie 2002/59, Artikel 4 IHR, 2005 Grenz kontrolle EC No. 562/2006, Schengener Grenz kontroll- Code, Artikel 7 IMO/FAL-1 IMO/FAL-1 IMO/FAL-5 IMO/FAL-7 Allgemeine IMO-Erklärung IMO- Besatzungsliste GefahrgutManifest IMO/FAL-6 Kommunikation National Single Window (NSW) Richtlinie 2002/59, Artikel 13 Allgemeine IMO-Erklärung IMO-Fahrgastliste NATIONAL SINGLE WINDOW (NSW) Gefahrgut anmeldung AUF ALLE ANFORDERUNGEN VORBEREITET ANFORDERUNGEN AN DIE BETEILIGTEN Für Hafen-/Bundesbehörden • Starten eines Registrierungsvorgangs ist aus dem SIS-Fahrplan möglich • Selbstorganisation der Datenbeschaffung und Datenverarbeitung • Transparente Berechtigungsvergabe an weitere Meldebeteiligte • Nur noch elektronische Anmeldedaten • Kommunikation der registrierten Reise an alle Meldebeteiligten Für Meldeverpflichtete • Zusätzliche Versorgung der wirtschaftsbeteiligten Unter nehmen mit den Meldedaten in Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven und Lübeck – kann zusätzlichen Meldungsaufwand vermeiden • Behördenmeldungen können über die zertifizierten HIS erfolgen, oder über die Webanwendung, die vom NSW (ZMGS) zur Verfügung gestellt wird • Die Meldevorschriften gemäß NSW beziehen sich nur auf die Kommunikation mit Behörden; da weitere Wirtschaftsbeteiligte nicht in die Kommunikation eingebunden sind, kann eine Mehrfachmeldung bestimmter Daten notwendig sein • Proaktive Benachrichtigung (optional) • Detaillierte Auswertungen (optional) Für Behörden LEISTUNGEN DES ANSW • Verwendung als Hafen-Informations-System (HIS) bzw. Weiterleitung der Daten an ein bestehendes HIS Für Meldeverpflichtete • Übersichtliche Bereitstellung der Meldungsdaten • Weberfassung mit proaktiver Unterstützung • Prüfung der Meldungen inklusive der Erfassung von Bemerkungen • Erfassung über bidirektionale Schnittstellen in unterschiedlichsten Formaten • Kommunikation der Prüfung sowie der erfassten Bemerkungen an den Meldeverpflichteten • Offlineerfassung und bandbreitenschonende Kommunikation MELDENDE BETEILIGTE, BEHÖRDE • Detaillierte Auswertungen (optional) VERANTWORTUNGSBEREICH dbh Behörde Webanwendung dbh Meldungs verpflichteter 1 Excel/CSV Meldungs verpflichteter 2 DACOM Meldungs verpflichteter 3 Kundeneigenes System Meldungs verpflichteter 4 Partnersystem Advantage National Single Window (ANSW) Bidirek tionale Schnitt stelle OSIS (Daten konverter) VERANTWORTUNGSBEREICH NSW/ZMGS ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW (ANSW) National Single Window Safe Sea Net GESTALTEN SIE IHRE GLOBALEN LOGISTIKPROZESSE NOCH EFFIZIENTER dbh Logistics IT AG ist eines der führenden Unternehmen für Soft ware und Beratung in den Bereichen ZOLL UND AUSSENHANDEL • COMPLIANCE • TRANSPORTMANAGEMENT HAFENWIRTSCHAFT • SAP • CLOUD SERVICES Mit unseren Lösungen schalten wir die Barrieren im weltweiten Fluss von Logistikketten zuverlässig und vorausschauend aus. Die Effizienz aller Warenströme steht dabei im Fokus, damit diese so schnell, sicher und günstig wie möglich ihren Weg zum Ziel finden. dbh Logistics IT AG Martinistraße 47–49 28195 Bremen IN BREMEN ZU HAUSE – UND WELTWEIT IM EINSATZ Tel. +49 421 30902-700 Fax +49 421 30902-57 In unserer Soft ware stecken die Kompetenzen und Erfahrungen von über 40 Jahren. Unser Stammsitz ist Bremen. Darüber hinaus sind wir deutschlandweit für Sie vertreten. Mit unseren 180 Mitarbeitern entwickeln wir Produkte, die Ihr Unternehmen global noch wettbewerbsfähiger machen. Unsere Leistungen reichen von Beratung, Entwicklung und Implementierung bis hin zu Support und Hosting in eigenen ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentren. [email protected] www.dbh.de Jede Lösung wird gemeinsam mit Ihnen ausgearbeitet, sodass sie perfekt zu Ihren Logistikprozessen passt. Gerne beraten wir Sie persönlich. Weitere Informationen finden Sie auch auf: www.dbh.de WIR DIGITALISIEREN DIE LOGISTIKKETTEN DIESER WELT Stand: 02/2017 Zertifiziert nach:
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