Broschüre - dbh Logistics IT AG

ENTSPRECHEND DER EU-RICHTLINIE 2010/65:
ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW
MELDEFORMALITÄTEN IN
DEUTSCHEN SEEHÄFEN
SOFTWARE ◾ BERATUNG ◾ LÖSUNGEN ◾
ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW
ADVANTAGE NATIONAL SINGLE WINDOW:
MELDEFORMALITÄTEN AUF DEM
NEUESTEN STAND
ENTSPRICHT DER EU-RICHTLINIE
WIE FUNKTIONIERT DAS NSW UND WARUM ANSW?
Das Advantage National Single Window (ANSW) ist ein Softwareprodukt der dbh Logistics IT AG, ­mit dem die Meldeformalitäten für Schiffsankünfte in allen deutschen Seehäfen
gemäß der EU-Richtlinie 2010/65 durchgeführt werden
können, die am 1. Juni 2015 in Kraft trat.
Die Meldeverpflichteten eines einkommenden oder ausgehenden Seeschiffes übermitteln die erforderlichen Daten, wie
die Schiffsanmeldung (Hafenamt), das Besatzungsverzeichnis
(Bundespolizei) oder die Gefahrgutanmeldung (Hafenamt), an
das ANSW. Hierfür stehen unter­schiedlichste Möglichkeiten
zur Verfügung.
Die Forderungen dieser Richtlinie wurden in Deutsch­land
durch die Änderung der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV)
in nationales Recht umgesetzt. Die AnlBV ist Grundlage für die
Verpflichtung der Schifffahrtstreibenden, die nach der
Verordnung erforderlichen Informationen elektronisch über
das National-Single-Window-Kernsystem der Bundesrepublik
Deutschland bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ­des
Bundes in Koblenz anzumelden. Hierbei handelt es sich um
eine Kommunikation zwischen Meldebeteiligten und Behörden. Die Kommunikation mit anderen Wirtschaftsunternehmen
ist von der Verpflichtung ausgenommen.
Diese Informationen werden an das NSW-Kernsystem weiter­
geleitet. Das National Single Window stellt sicher, dass jeder
Empfänger, wie Bundespolizei, Hafenamt und Seegesundheitsbehörde, ge­nau die Informationen bekommt, die er braucht.
Hierfür werden der jeweiligen Behörde die für sie bestimmten
Daten über eine eigene Schnittstelle oder ein beauftragtes
Hafen-Informations-System (HIS) zur Verfügung gestellt.
MELDEVERANTWORTLICHE BETEILIGTE
Registrie­
rung
VISIT-ID
Hafenstaat­
kontrolle
Richtlinie
2009/16
in Verbindung mit
Richtlinie
2002/59
Schiffs­
sicherheit
Bunker­
meldung
Verordnung EC No. 752/2004,
Artikel 6
Richtlinie
2002/59,
Artikel 5
Hafen­
anmeldung
Maritime
Gesundheits­
erklärung
Richtlinie
2002/59,
Artikel 4
IHR, 2005
Grenz­
kontrolle
EC No. 562/2006,
Schengener Grenz­­
kontroll- ­Code,
Artikel 7
IMO/FAL-1
IMO/FAL-1
IMO/FAL-5
IMO/FAL-7
Allgemeine
IMO-Erklärung
IMO-­
Besatzungsliste
GefahrgutManifest
IMO/FAL-6
Kommunikation National Single Window (NSW)
Richtlinie
2002/59,
Artikel 13
Allgemeine
IMO-Erklärung
IMO-Fahrgastliste
NATIONAL SINGLE WINDOW (NSW)
Gefahrgut­
anmeldung
AUF ALLE ANFORDERUNGEN VORBEREITET
ANFORDERUNGEN AN DIE BETEILIGTEN
Für Hafen-/Bundesbehörden
• Starten eines Registrierungsvorgangs ist aus dem
SIS-Fahrplan möglich
• Selbstorganisation der Datenbeschaffung
und Datenverarbeitung
• Transparente Berechtigungsvergabe an
weitere Meldebeteiligte
• Nur noch elektronische Anmeldedaten
• Kommunikation der registrierten Reise an
alle Meldebeteiligten
Für Meldeverpflichtete
• Zusätzliche Versorgung der wirtschaftsbeteiligten Unter­
nehmen mit den Meldedaten in Bremen, Bremerhaven,
Wilhelmshaven und Lübeck – kann zusätzlichen Meldungsaufwand vermeiden
• Behördenmeldungen können über die zertifizierten HIS erfolgen, oder über die Webanwendung, die vom NSW (ZMGS)
zur Verfügung gestellt wird
• Die Meldevorschriften gemäß NSW beziehen sich nur auf die
Kommunikation mit Behörden; da weitere Wirtschaftsbeteiligte nicht in die Kommunikation eingebunden sind, kann
eine Mehrfachmeldung bestimmter Daten notwendig sein
• Proaktive Benachrichtigung (optional)
• Detaillierte Auswertungen (optional)
Für Behörden
LEISTUNGEN DES ANSW
• Verwendung als Hafen-Informations-System (HIS)
bzw. ­Weiterleitung der Daten an ein bestehendes HIS
Für Meldeverpflichtete
• Übersichtliche Bereitstellung der Meldungsdaten
• Weberfassung mit proaktiver Unterstützung
• Prüfung der Meldungen inklusive der Erfassung
von Bemerkungen
• Erfassung über bidirektionale Schnittstellen in
unterschiedlichsten Formaten
• Kommunikation der Prüfung sowie der erfassten
Bemerkungen an den Meldeverpflichteten
• Offlineerfassung und bandbreitenschonende
Kommunikation
MELDENDE
BETEILIGTE,
BEHÖRDE
• Detaillierte Auswertungen (optional)
VERANTWORTUNGSBEREICH dbh
Behörde
Webanwendung dbh
Meldungs­
verpflichteter 1
Excel/CSV
Meldungs­
verpflichteter 2
DACOM
Meldungs­
verpflichteter 3
Kundeneigenes
System
Meldungs­
verpflichteter 4
Partnersystem
Advantage National Single Window (ANSW)
Bidirek­
tionale
Schnitt­
stelle
OSIS
(Daten­
konverter)
VERANTWORTUNGSBEREICH
NSW/ZMGS
ADVANTAGE
NATIONAL
SINGLE
WINDOW
(ANSW)
National Single
Window
Safe Sea Net
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Stand: 02/2017
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